27.549 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1898/17_09_1898/SVB_1898_09_17_5_object_2515019.png
Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

1
Giornali e riviste
Bozner Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BZZ/1898/15_09_1898/BZZ_1898_09_15_6_object_371321.png
Pagina 6 di 8
Data: 15.09.1898
Descrizione fisica: 8
, der wieder dem Mädchen nachlaufen wollte, dann schritt er mit einem Zug von Mißvergnügen im Gesicht in da- Weichert'sche Haus. (Fortsetzung folgt.) beim k. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle zur Verhandlung: I. Am 19. September 1898 Vormittags 9 Uhr Josef Sartori 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, ledi ger Bahnarbeiter, wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahles im Sinne der 17 l. 17Z und 174II d. Stg., 2. des Vergehens im Sinne des Art. I. des kaiserlichen Patentes

vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. Septem ber 1893 Vormittags 9 Uhr Josef Gasser. 20 Jahre alt, von Siffian am Ritten gebür tig und dorthin zuständig, lediger Bauern knecht, wegen des Verbrechens des Raubes im Sinne der §Z 19l), 192 und 194 Stg. lll. Am 20. September 1893 Nachmittags 4 Uhr Alois Amrein 16 Jahre alt, von Nieder dorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 Stg., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 Stg

. IV. Am 21. September l898 Vormittags 9 Uhr Emanuel Ulrich, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zu ständig. ledig. Redakteur in Tetschsn. wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der 487, 488 und 489 Stg V. Am 21. September 1898 Nachmittags 4 Uhr. Olioa Zardini 18 Jahre alt, von Kortina d'Ampezzo gebürtig, und dorthin zuständig, ledige Lehramtskandidatin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 172, 173 und 174 II ä Stg. VI. Am 22. Sep tember 1898 Bormittags 9 Uhr Johann

M a- rinelli vulgo Titofola 37 Jahre alt. von Mal«5 gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brand legung im Sinne der ZZ 166 und 167 litt, e und t' Stg. VII. Am 23. 24. und 25. Sep tember 1898 a Valentin Eomino 67 Jahre alt, von Buja, Bezirk Gernona Provinz Udine gebürtig, verehlicht. Ziegelbrenner, we gen Verbrechens des Betruges im Sinne der Ktz 197 und 200 Stg. bezw. 8 Stg. I>. Ma thias Dipoli 6K Jahre alt. von -Kurtatsch gebürtig und zuständig, verehl. Kleinhäusler

in Rain bei Kurtatsch wegen des Verbre chens des Betruges i. S. d. 8,197 u. 200 Stg. VIII. Am 26. September 1898 Vormittags 9 Uhr: a. Johann Herbst. 36 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kur tatsch zuständig, verehelicht. Kleinhäusler in Margreid wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; k. Valentin Herbst, 34 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, wegen Verbrechens

2
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1899/24_11_1899/TIRVO_1899_11_24_2_object_7696351.png
Pagina 2 di 6
Data: 24.11.1899
Descrizione fisica: 6
sein wird! Erhöhung der Civillifte. In Budapester politischen Kreisen ist das Gerücht verbreitet, daß die Kosten der ungarischen Hofhaltung um mehr als eine Million erhöht werden. Die beiderseitigen Regierungen haben bereits diesbezüglich von competenter Stelle die nothwendigsten Weisungen erhalten. Im Sinne des Gesetzes wird die Höhe der Civillifte stets für zehn Jahre bestimmt. Das im Jahre 1889 geschaffene Gesetz bestimmt, daß die Jahrescivilliste bis Ende Dezember 1899 4,650.000 fl. auszumachen

72. Im Sinne des Hausgesetzes der kaiserlichen Familie erhält jeder für großjährig erklärte Erzherzog eine Jahresappanage von 50.000 fl. Letzterer Umstand wird als Argument für die Erhöhung der Civillifte betrachtet. — Die Erzherzoge haben zum größten Theil gut bezahlte Chargen in der Armee inne und erfreuen sich alle großer Besitztümer. Die Lehrer in Oesterreich hungern; es fehlen Schulen und Schulbücher. 20 Millionen verlangt der Kriegs minister zur Anschaffung neuer Schnellfeuer geschütze

Nach folgen wird — Bilder, die den Namen Kunstwerk im vollsten Sinne des Wortes verdienen. Marx und Engels liegen im Bild vor uns. Es sind vortrefflich gelungene Kupferradierungen und die ähnlichsten, lebensgetreuesten aller bis jetzt vorhandenen Dar stellungen der zwei Schöpfer des wissenschaftlichen Socialismus. Wir können diese Kunstwerke umso wärmer empfehlen, als der Preis im Vergleiche zum Werth ein außerordentlich geringer ist. Diese Kunstblätter in Kupferradierung aufchine sischem Papier

Principalität eine analoge Erklärung abgegeben werde. Nachdem durch die Sitzung der Reichsverbandsleitung die Berliner Intervention in dem Sinne angenommen wurde, daß durch dieselbe die Par teien zu neuen Verhandlungen zusammen geführt würden, richtete der Verband der Vereine der Buchdrucker und Schriftgießer im Sinne der Berliner Weisung ein Schreiben an den Präsidenten des Reichsverbandes mit dem Vorschläge, zunächst eine persönliche Besprechung zu dem Zwecke zu veranlassen, die Möglichkeit und Art

3
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1899/13_09_1899/SVB_1899_09_13_4_object_2518236.png
Pagina 4 di 10
Data: 13.09.1899
Descrizione fisica: 10
, gewesener Postmanipulations- Diurnist in Bozen, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne des § 181 St.-G. II. Äm 11. September um 4 Uhr nachmittag: David Stinghel, 16 Jchre alt, von Prio gebürtig und dorthin zuständig, lediger Vieyirte in Salurn wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. III. Am 12. September um 9 Uhr vormitag: Franz Geier, 24 Jahre alt, von Tisens gebürtig und dorthin zuständig, lediger Pächter in Burgstall, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne

des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. IV. Am 12. September um 4 Uhr nachmittags: Alois Scalzeri, 23 Jahre alt, von Pedemonte, Bezirk Borgo, gebürtig und dorthin zuständig, lediger Steinbrucharbeiter, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des Z 127 St.-S. V. Am 13. September um 9 Uhr vormittag: Franz Bodenmüller, 62 Jahre alt, von Auer gebürtig dorthin zuständig, Witwer, Rädermacher, wegen Ver brechens des Meuchelmordes im Sinne des § 134 St.G

. VI. Am 14. September um 9 Uhr vormittag: Mathias Nagele, 36 Jahre alt, von Völlan gebürtig und dorthin zuständig, verehlichter ZimmermaNn und Bauernknecht, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § ^127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G, 3. des Ver brechens der Verführung zur Unzucht im Sinne des l § 132 St.-G., 4. der Uebertretung gegen die körper liche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G., 5. des Verbrechens des Tiebstahls im Sinne der §§ 171, 174 Ila, 176 Ila

St.-G, 6. und 7. der Uebeuretung des theils vollbrachten, theils versuchten Betruges im Sinne d r §§ 8, 171, 461 St.-G. VII. Am 15. September um 9 Uhr vormittag: Rosa Nagele, geb. Fesele, 32 Jahre alt, vonRiffian gebürtig und nach Völlan zuständig, verehl. Hebamme in Natürns, wegen: 1. des Verbrechens der Verleum dung nach § 2^)9 St.-G., 2. des Verbrechens des Be truges nach § 197, 199a St -G. VIII..Am 15. September um 4 Uhr nachmittag: Josef Brunner, 24 Jahre alt, von Weitenthal ge bürtig und dorthin zuständig, lediger

Bauernknecht, wegen Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 125 St..G. IX. Am 16. September um 9 Uhr vormittag: Barbara Hofer, geb. Thaler, 27 Jahre alt, von Latz- fons gebürtig, verehl. Eichholzerbäuerin in Gufidaun, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der§Z 171, 173, 174 116, 179 St.-G. Wegen schweren Sittlichkeitsverbrecheus wurde der 21jährige Arbeiter Patern oster aus Nons- berg verhaftet und dem Kreisgerichte Bozen eingeliefert. Katholisch - politischer Verein für Kozen und Umgebung

5
Giornali e riviste
Der Arbeiter
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ARBEI/1923/15_03_1923/ARBEI_1923_03_15_12_object_7975268.png
Pagina 12 di 14
Data: 15.03.1923
Descrizione fisica: 14
oder Be sitzen von Stoffen, sondern ein von innen heraus sich Ge staltendes, ein Wachsen und Wachsenlassen; kein Vielerlei und kein Aggregat (Anhäufung), sondern ein organisches einheitliches Ganzes, das heißt eine geschlossene einheitliche Welt- und Lebensanschau ung. Utld eben das ist schließlich die wichtigste Ange legenheit, um nicht zu sagen, die einzige Ausgabe, in die sem Sinne sich zu bilden, eine Lebensanschanung zu er werben und sich zu erarbeiten. Wollen wir unser Handeln nach sittlichen

ist es nun, welche dem Menschen eine bestimmte Welt- und Lebensanschanung gibt. Für jede Bildung, also auch für die Volksbildung, ist Religion im eigentlichen Sinne des Wortes nicht z« entbehren. Eine Lebens- und Weltanschauung- die nur ans Kunst und Wissenschaft sich aufbaut, ist eine rein per sönliche Sache. Solche Religion kann niemals Volks- überlieserung und gemeinsames Bildnngsgut werden. Dazu ist allein eine Gerneinschastsreligion, ein für all» verbindliches religiöses Bekenntnis, also eine kirchliche Religion stark

und überzeugend genug. Die Religion muß, wie jeglicher Bildungsgehalt, erlebt werden. Nur die tiefe, innere Usberzengung von der Wahrheit der einen geglaubten Religion begründet eine Lebens- und Weltanschauung im eigentlichen Sinne. Diese Erkennt nis hat sich fteilich erst in den letzten Jahren bei uns Deutschen wieder dnrchgerungen, aber auch hier wurde, wie es so häufig bei neuen Bewegungen der Fall ist, über das Ziel geschossen. Einzelne Eiferer erwarten und verlangen, daß die Volksbildung

Schichten des Volkes verstanden, nicht aber die Erziehung des Volkes im Sinne einer „G e m e i n fch a st s b i l d u n g". Bei der Erziehung

6
Giornali e riviste
Gardasee-Post
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ZDB-3059529-0/1908/04_07_1908/ZDB-3059529-0_1908_07_04_2_object_8052889.png
Pagina 2 di 12
Data: 04.07.1908
Descrizione fisica: 12
terial erzeugte blutarme, welke Kind des Armen (Bierjauche, Schnaps). Der Beginn des die frei' Atmung hemmenden, die nor male Köiperbildung beeinträchtigenden, Sin ne wie Verstand schwächenden Schulbankle bens bei den heutigen Verhältnissen des öffentlichen Unterrichtes muss nach Möglich keit bis zum 8. Lebensjahre hinausgescho ben werden und diese Zeit durch praktische Leibesübungen, Schärfung der Sinne in Form von Spielen, leicht verständliche geographi sche wie naturhistorische Unterweisungen

einer Kinderkrankenstube dem Gemüte der Eltern erspart, die mäßige, dabei reizlose Lebensweise reift den Knaben wie das Mäd chen nicht vorzeitig und nur in einem Sinne aus. Der Arzt als ethisch-hygienischer Freund und Berater der Familie wird im intimsten Vertrauen dem Jünglinge jene Wege weisen, welche er auf seiner weiteren Bahn auf der Hochschule zu betreten hat, und durch Wort und Bild alle jene Gefahren zur Kennt nis bringen, welche einem jungen Manne im Getriebe der großen Welt und des Städtele bens verborgen

oder tiurch Lockung drohen. Aus dieser so errungenen Achtung und dem wohlverdienten Vertrauen entwickelt sich das Verhältnis wahrer Freundschaft, das sich um so tiefer begründet und die Menschen um so mächtiger erfaßt, als das Leben des Arztes selbst wie das seiner Familie als mustergiltig im Geiste der Ethik wie Hygiene geführt erkannt wird. Hier schließt sich der Wirkungskreis des gottbegnadeten Heilkünst lers durch die gewissenhafte Unterstützung bei der von lauterem Sinne erfaßten

7
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1898/11_06_1898/SVB_1898_06_11_5_object_2514072.png
Pagina 5 di 12
Data: 11.06.1898
Descrizione fisica: 12
im Sinne des § 139 St.-G. II. Am 13. Juni 1898 4 Uhr nachmittags: Joh. Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174II6, 1761 und Il a St.-G.,'2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicher« im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1895 Nr. 85 R.-G.-Bl. III. Am 14. Juni 1898 9 Uhr vormittags: Ant. Neuhuber

. 27 Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. bes Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G., 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen An stalten und Vorkehrungen im Sinne des § 318 St.-G., Z. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des Z 431 St.-G. IV. Am 15. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: David Martifchnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg, Ge meinde Stall in Kärnten gebürtig und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens

des Todtschlages, im Sinne des Z 140 St.-G. V. Am 16. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Franz Walder, 48 Jahre alt, von Außervillgraten gebürtig und dort zuständig, verehelichter Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfäl schung öffentlicher Creditpapiere, im Sinne der §Z 9, 106, 110 St..G., 2. des Vergebens deS Verschuldens im Concurse im Sinne des § 486 St-G. VI. Am 16. Juni 1898 3'/, Uhr nachmittags: Vlncenz Gandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde

Zwölsmal- greien, zuständig, lediger Fütterer, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. VII. Am 17. und 18. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Moriz Strauß, 84 Jahre alt, von Sobodist, Gomitat Neutra in Ungarn, gebürtig und dorthin zu ständig, verehelichter Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne der §Z 197, 200 «nd 201 !ü. ä St.-G. ZUM Jubiläumsfest der Schützen in Wien. Än Herrn Anton Steinkeller, welcher für das Schützenwesen besonders

für die Rück antwort beizuschließen. Die Arbeitsvermittlung befindet sich Seilergasse Nr. 4 in Innsbruck, wohin auch Ange bote und Nachfragen von Auswärts zu richten sind. Vapst- «nd Kaifer-Inbilaums-Vilgerfahrt nach dem hl. Kande. Da von vielen geistlichen Herrn betont wurde, dass eS die Theilnahme an der Papst- und Kaiser-JubiläumS-Pilgerfahrt erleichtern würde, wenn in deren Zeitdauer nur 3 statt 4 Sonn tage fallen möchten, hat das Comit6 eine Abänderung des Reiseprogrammes in dem Sinne beschlossen

8
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1922/20_09_1922/TIRVO_1922_09_20_3_object_7629557.png
Pagina 3 di 8
Data: 20.09.1922
Descrizione fisica: 8
selbst erfolgen, so daß die fremden Käufer das Vreb^'o- sort nach dem Einkäufe verladen können. Für Verkäufe, die nickt auf Märkten stattfinden, ist die Ausfuhrbewilligung beim Landeskulturrate anzusuchen. In diesem Sinne hat der Landesharrptmann eine Durchführungsverordnung merkwürdiger weise ohne Regierungsbeschluß herausgegeben, die außerdem besagt, daß die Begutachtung durch eine Kommission stattfindet, die aus dem jewei ligen Amtstierarzte, dem Viehzuchtoberinspektor Kögl, je einem Vertreter

Fleischpreisen deutlich zu spüren bekommt, was allerdings unsere Lan desregierung wenig geniert. Nebrigens haben bereits die Gemeinden Deutsch-Südtirols gegen die Einfuhr von Vieh aus Nordtirol Stellung genommen und die italienische Regierung ausge fordert, eine solche Einfuhr nicht zuzulassen. Unbedingt muß nun gefordert werden, daß bei der Ausfuhr der bewilligten 4000 Stück eine ge naue Kontrolle platzgreifen muß. Die Maßnah men, die bisher die Landesregierung in diesem Sinne getroffen hat, sind total

darangehen müssen, die Kontrolle in dem von uns angedenteten Sinne sofort eiuznsühren. Gröbste in zu treten, um Atem zu schöpfen. Da fiel mein Blick ans ein Holzkreuz mit einer Weißblechtasel und darauf stand: Das Leben und die Lieb' war h n Drum legte sich zum Sterben Die Anna Maria Finderin Wollt Gott ihre Seel nit verderben D e, von der dieser simple Vers kündet, war vielleicht eine einfache Krämersfrau oder sonst ein Weib aus dem Dorfe. Sie hatte gewiß ein launisches Herz und einen heißen Körper

9
Giornali e riviste
Tiroler Post
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIPOS/1903/11_04_1903/TIPOS_1903_04_11_3_object_7991575.png
Pagina 3 di 12
Data: 11.04.1903
Descrizione fisica: 12
" noch nichts spürt. Der Urlaub dient nur, ge wisse Differenzen auszugleichen beziehungsweise zu entscheiden, welche zwischen den Auffassungen des Hofrates und denen — anderer Kreise bestehen. Fällt die Entscheidung im Sinne des Herrn Hofrates aus, dann wird er auch sofort von der „Krankheit" ge nesen und auf seinen Posten zurückkehren, was alle, die von dem anerkannten Takte und Geschick des Baron Forstner eine Abschwächung der nationalen Gegensätze erhoffen, von Herzen wünschen. Abgeordneter Ar Schöpfer üöer

vorgenommenen Abstimmung bleibt K.-R. Baumann mit seinem Anträge gänzlich allein, während der des K.-R. Engele mit großer Mehrheit angenommen wird. — Bezüglich des Gutachtens betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Hintanhaltung der Trunk sucht spricht sich die Kammer für einige Paragraphen im zustimmenden Sinne aus, während sie mehrere andere einer Umänderung empfiehlt. — Bezüglich des Gutachtens über den Gesetzentwurf betreffend die Regelung des Verkehres mit Kunstdünger, Kraftfuttermehl und Saatgut

spricht sich die Kammer deswegen ablehnend aus, weil der Gesetzent wurf gegen den unlautern Wettbewerb hier auch aus reiche und weil die angesetzten Strafsätze geradezu drakonische wären. — Bezüglich der Anträge für den nächsten Weltpostkongreß in Rom wird der Präsident beauftragt, das Nötige zu veranlassen. — Das letzte abverlangte Gutachten über beantragte weitere Begünstigungen im Detailreisen gemäß der Paragraphen 59 und 60 der Gewerbe ordnung wird von der Kammer im entschieden ver neinenden Sinne

11
Giornali e riviste
Tiroler Post
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIPOS/1903/11_04_1903/TIPOS_1903_04_11_5_object_7991577.png
Pagina 5 di 12
Data: 11.04.1903
Descrizione fisica: 12
" noch nichts spürt. Der Urlaub dient nur, ge wisse Differenzen auszugleichen beziehungsweise zu entscheiden, welche zwischen den Auffassungen des Hofrates und denen — anderer Kreise bestehen. Fällt die Entscheidung im Sinne des Herrn Hofrates aus, dann wird er auch sofort von der „Krankheit" ge nesen und auf seinen Posten zurückkehren, was alle, die von dem anerkannten Takte und Geschick des Baron Forstner eine Abschwächung der nationalen Gegensätze erhoffen, von Herzen wünschen. Aögeordneter Pr Schöpfer

vorgenommenen Abstimmung bleibt K.-R. Baumann mit seinem Anträge gänzlich allein, während der des K.-R. Engele mit großer Mehrheit angenommen wird. — Bezüglich des Gutachtens betreffend den Entwurf eines Gesetzes zur Hin tan Haltung der Trunk sucht spricht sich die Kammer für einige Paragraphen im zustimmenden Sinne aus, während sie mehrere andere einer Umänderung empfiehlt. — Bezüglich des Gutachtens über den Gesetzentwurf betreffend die Regelung des Verkehres mit Kunstdünger, Kraftfuttermehl und Saatgut

Sinne abgegeben. — Den nächsten Gegenstand der Tagesordnung bildete die Wahl eines Mitgliedes und Ersatzmannes in den Staatseisen bahnrat. Hier zeigte sich nun die Tatsache, daß die Alldeutschen ihre erworbene Macht auf das nachdrück lichste zu verwerten verstehen. Das langjährige erprobte Mitglied des Staatseisenbahnrates K.-R. v. Schumacher wurde nämlich fallen gelassen und K.-R. Jen ne wein mit 13 Stimmen an seine Stelle gesetzt. K.-R. Gradischegg als Ersatzmann erhielt 14 Stimmen. — Schließlich

12
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1912/05_09_1912/TIRVO_1912_09_05_4_object_7602613.png
Pagina 4 di 8
Data: 05.09.1912
Descrizione fisica: 8
und die Klasseninteressen das Handeln der Menschen bestimmen, so ist der Vermittler dabei das instinktive, durch die ökonomische Lage bestimmte Klassenempfinden. Aus ihrer Klassenlage wächst in den proletarischen Massen die Feindschaft gegen das Kapital und das Verständnis für die Mittel und Ziele ihres Befrei ungskampfes auf. In diesem Sinne ist der Instinkt der Massen der Hebel der potitisch-revolutionären Entwicklung der Menschheit. Daher findet man unter den revolutionären Vorkämpfern aufsteigender Klassen

, die sich durch wissenschaftliche Ueberlegung geleitet, an ihrer Seite stellten — wie z. B. Lasfalle —, die begeisterten Lobpreiser des Instinkts der Massen. Umgekehrt, wenn Theoretiker und Führer mit den Massen in Konflikt gerieten; da sie natürlich der Ansicht sind, daß sie selbst recht haben, haben die Massen unrecht. Nun liegt es auf der Hand, daß die Frage, ob wirklich der Instinkt der Massen immer recht hat, in diesem Sinne gar keinen Sinn hat. Denn wenn ich sage, daß dieser Instinkt recht hat, so bedeutet

das nur, daß er mit mir derselben Meinung ist; ein anderer wird ihn dann unrichtig nennen. Ein wirk licher objektiver Sinn steckt nur darin, wenn wir sagen, daß der Instinkt der Massen durchweg richtig ausdrückt, was ihnen auf Grund ihrer Klassenlage notwendig ist. Natürlich nicht im absoluten Sinne. Denn das Bewußtsein bleibt bei der raschen Ent wicklung der materiellen Verhältnisse immer zurück; es wird nicht durch die heutige, sondern auch durch die Erinnerung an die frühere Lage bestimmt; daher braucht der Geist Zeit, dem Gebot

16
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1921/13_01_1921/TIRVO_1921_01_13_5_object_7627023.png
Pagina 5 di 8
Data: 13.01.1921
Descrizione fisica: 8
, als ein Zeichen der Rückständig keit und Befangenheit mancher Richrcr und als Kultur- dokument vom Jahr; 1920 wiedergegeben und festgehal ten zu werden. Die Entscheidungsaründe lauten also: Die vom Kläger angeführte und von der Beklagten nicht bestritten^ Tatsache, daß diese mit einem Reichs- wehrmann in' ihrer Wohnung im Konkubinate lebe, mußte als» vollwertiger und gesetzlicher Kündigungs grund im Sinne der Mieterschutzverordnung angesehen wenden. Ein derartiges anstößiges Verhältnis wirkt

reich" ein Urteil zu fällen, nach dem der gemeinsame Haushalt von Personen beiderlei Geschlechtes schlechthin als unsittlich bezeichnet und als Kündigungsgrund im Sinne des Mieterschutzgcsetzes betrachtet wird! Der' Richter findet nach seiner Rechtsauffassung, daß daSj Zusammenleben zweier Menschen ohne pri österlichen! Segen „täglich Verletzungen des Sittengefühles" der! Hausbewohner ynd des Hausherrn bedeuten.' ' . - Die Hausherren scheren sich zwar einen bl: wen Teu- fel darum, wie ihre Parteien

von^oben herab an. Sagt Eurem Abt, sprach sie, daß ich eben die Rechnung stellen lasse, um wie viel der Brüder Einlagerung Es dem hohen Twiel mich'an Küche und Keller geschädigt. Sagt ihm außerdem, daß wir unsere eigenen Schreib verständigen haben, so es uns zu Sinne kommt, Hof güter am Rhein zu verschenken, und daß... Es lagen ihr noch etliche bittere Worte aus der Zunge. Der Subprior fiel beschwichtigend ein und gedachte, eine Reihe von Fällen aufzuzählen, wo erleuchtete Herren und Fürsten

18
Giornali e riviste
Der Oberländer
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBELA/1932/21_04_1932/OBELA_1932_04_21_2_object_7921290.png
Pagina 2 di 12
Data: 21.04.1932
Descrizione fisica: 12
durch einen Fasttag, zu 2. Josef Egger nach § 30 Preßgesetz zu einer Geldstrafe von 200 szweihundertj Schilling, im UEF. zu 1 <einer> Woche Arrest und beide Angeklagten nach § 389 StPO, und zwar jeder einzeln zum Ersätze der Kosten des Strafvollzuges, beide zur ungeteilten Hand zum Ersätze der übrigen Kosten des Strafverfahrens verurteilt. Bei Eduard Kraft wird der Vollzug der Strafe im Sinne der §§ 1 und 2 des Gesetzes über die be dingte Verurteilung unter Festsetzung einer einjährigen Probezeit bedingt

aufgeschoben. Josef Egger wird ferner im Sinne des § 43 Zl. 1 Preßgesetz verpflichtet, dieses Urteil samt Gründen in der 1. oder 2. Nummer der Wochenzeitung „Der Ober länder", die nach Rechtskraft bezw. Zustellung dieses Urteils erscheinen wird, in der in § 23 des Preßgesetzes vorgeschriebenen Weise zu veröffentlichen, widrigenfalls die Zeitung nicht mehr erscheinen dürfte. Die Veröffentlichung des Urteils ist durch Hinter legung der Nummer der Zeitung, in der sie erfolgt, binnen 8 Tagen nach Ablauf

der hiefür bestimmten Frist dem Gerichte nachzuweisen. Im Sinne des § 5, Abs. 2 des Preßgesetzes haftet die Buchdruckerei Egger in Imst als Eigentümerin der genannten Zeitung mit den beiden Verurteilten zur ungeteilten Hand für die Geldstrafe und für die Kosten des Strafverfahrens. Der Antrag der Prioatankläger 1), 2>, 3), 4>, 5), 7), 8>, 9), 10), auf Veröffentlichung des Urteils in den Zeitungen „Tiroler Bauernzeitung", „Tiroler Anzeiger" und „Tiroler Volksbote", der Privatankläger 1) und 2) überdies

19