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Tiroler Wastl
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Pagina 2 di 8
Data: 09.04.1916
Descrizione fisica: 8
der Siguoria landen und vorüber gehend die Herrschaft des geflügelten Löwen von St. Marcus aufrichten ließ wenn man überhaupt im Ernst über derartig begründete „geschichtliche Rechte" reden wollte. Fragen wir nun: Was sind „natürliche" oder besser gesagt „Natu r- Grenzen" im geographisch politischen Sinne? Gibt es überhaupt solche? Die letztere Frage !ist jedenfalls zu bejahen. Als Na- turgrenzen in diesem Sinne sind zu betrachten solche Naturgebilde, welche für die AusbreituUg eines Volkes

und für die Aeberquerung durch feindliche Völker und Heere Hindernisse bilden, die entweder überhaupt nicht, oder nur sehr schwer zu überwinden sind. Naturgrenzen in diesem Sinne sind die M e e r e. Die englische Vorherrschaft zur See beruht zum Teil auf diesen feilten Naturgrenzen. Auch große W ü st e n können vortreffliche Naturgren- zen bilden. Die Sahara war stets eilte Völker- und Staatengrenze. Selbst hohe uttd unwegsame K a m nt g e b i r g e ver mögen diesen ttatürlichett Schutz zu bieten. Der Kamm

der Pyrenäen bildet eine gute natürliche Grenze zwi schen Frankreich und Spanien, wettti er auch, wie wir aus der Geschichte wissen, ein gelegentliches Hinüber greifen des eilten Staates in das Gebiet des an derer t nicht zu verhindern vermochte. Selbst ausgedehnte, wegtose Sumpfgebiete kön nen als Naturgrenzen gelten. Die Pripetsümpfe waren jahrhundertelang eine „natürliche Grenze" des slavischen Polenreiches gegen das mongolifierte Moskowitertum. Flüsse sind keine Naturgrenzen im Sinne voll Staatsgrenzen

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Giornali e riviste
Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 15.09.1898
Descrizione fisica: 8
, der wieder dem Mädchen nachlaufen wollte, dann schritt er mit einem Zug von Mißvergnügen im Gesicht in da- Weichert'sche Haus. (Fortsetzung folgt.) beim k. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle zur Verhandlung: I. Am 19. September 1898 Vormittags 9 Uhr Josef Sartori 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, ledi ger Bahnarbeiter, wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahles im Sinne der 17 l. 17Z und 174II d. Stg., 2. des Vergehens im Sinne des Art. I. des kaiserlichen Patentes

vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. Septem ber 1893 Vormittags 9 Uhr Josef Gasser. 20 Jahre alt, von Siffian am Ritten gebür tig und dorthin zuständig, lediger Bauern knecht, wegen des Verbrechens des Raubes im Sinne der §Z 19l), 192 und 194 Stg. lll. Am 20. September 1893 Nachmittags 4 Uhr Alois Amrein 16 Jahre alt, von Nieder dorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 Stg., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 Stg

. IV. Am 21. September l898 Vormittags 9 Uhr Emanuel Ulrich, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zu ständig. ledig. Redakteur in Tetschsn. wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der 487, 488 und 489 Stg V. Am 21. September 1898 Nachmittags 4 Uhr. Olioa Zardini 18 Jahre alt, von Kortina d'Ampezzo gebürtig, und dorthin zuständig, ledige Lehramtskandidatin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 172, 173 und 174 II ä Stg. VI. Am 22. Sep tember 1898 Bormittags 9 Uhr Johann

M a- rinelli vulgo Titofola 37 Jahre alt. von Mal«5 gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brand legung im Sinne der ZZ 166 und 167 litt, e und t' Stg. VII. Am 23. 24. und 25. Sep tember 1898 a Valentin Eomino 67 Jahre alt, von Buja, Bezirk Gernona Provinz Udine gebürtig, verehlicht. Ziegelbrenner, we gen Verbrechens des Betruges im Sinne der Ktz 197 und 200 Stg. bezw. 8 Stg. I>. Ma thias Dipoli 6K Jahre alt. von -Kurtatsch gebürtig und zuständig, verehl. Kleinhäusler

in Rain bei Kurtatsch wegen des Verbre chens des Betruges i. S. d. 8,197 u. 200 Stg. VIII. Am 26. September 1898 Vormittags 9 Uhr: a. Johann Herbst. 36 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kur tatsch zuständig, verehelicht. Kleinhäusler in Margreid wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; k. Valentin Herbst, 34 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, wegen Verbrechens

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Neueste Zeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 04.04.1916
Descrizione fisica: 4
die Herrschaft des geflügelten Löwen von St. Marcus aufrichten ließ — wenn man überhaupt im Ernst über derartig begründete „geschichtliche Rechte" reden wollte. Fragen wir nun: Was (find „natürliche oder besser gesagt „Natur-Grenzen" im geographisch- politischen Sinne? Gibt es überhaupt solche? Die letztere Frage ist -jedenfalls zu bejahen. Als Na- tnrgrenzen in diesem Sinne sind zu betrachten solche Naturgebilde, welche für die Ausbreitung eines Volkes und für die Aeberquerung durch feindliche Völker

und Heere Hindernisse bilden, die entweder überhaupt nicht, oder nur s e h r s ch w e r z u überwinden sind. Naturgrenzen in diesem Sinne sind die Meere. Die englische Vorherrschaft zur See beruht zum Teil auf diesen seinen Naturgrenzen. Auch große W ü st e n können vortreffliche Naturgren zen bilden. Die Sahara war stets eine Völker- und Staatengrenze. Selbst hohe und unwegsame K a m m g e b i r g e ver mögen diesen natürlichen Schutz zu bieten. Der Kamm der Pyrenäen bildet eine gute natürliche Grenze

zwi schen Frankreich und Spanien, wenn er auch, wie wir aus der Geschichte wissen, ein gelegentliches Hinüber greifen des einen Staates in das Gebiet des anderen nicht zu verhindern vermochte. Selbst ausgedehnte, weglose Sumpfgebiete kön nen als Naturgrenzen gelten. Die Pripetsümpfe waren jahrhundertelang eine „natürliche Grenze" des slavischcn Polenreiches gegen das mongolifierte Moskowitertum. Flüsse sind keine Naturgrenzen im Sinne von Staatsgrenzen. Sie können begueme Grenz linien

in der fm<J (auf dem Waldberg). Tirol reicht heute nicht an seine „natürliche Süd- grenze" (d. i. an den Südfuß der Alpen). Nach dem „Giornale d' Italia" sprach der italienifi- Ministerpräsident Salandra jüngst in einer öffentlichen Reden die Hoffnung aus: „Ohne Zwchj wird Italien seine natürlichen Grenzen erhalten." Wir hoffen dasselbe! Aber in in unserm Sinne' Wir stützen !unsere Hoffnung u. a. auch auf die % wort, welche der Landesverteidigungskommandant in Tirol, General v. Dankt, jüngst dem deutschen Kron prinzen

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 13.09.1899
Descrizione fisica: 10
, gewesener Postmanipulations- Diurnist in Bozen, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne des § 181 St.-G. II. Äm 11. September um 4 Uhr nachmittag: David Stinghel, 16 Jchre alt, von Prio gebürtig und dorthin zuständig, lediger Vieyirte in Salurn wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. III. Am 12. September um 9 Uhr vormitag: Franz Geier, 24 Jahre alt, von Tisens gebürtig und dorthin zuständig, lediger Pächter in Burgstall, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne

des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. IV. Am 12. September um 4 Uhr nachmittags: Alois Scalzeri, 23 Jahre alt, von Pedemonte, Bezirk Borgo, gebürtig und dorthin zuständig, lediger Steinbrucharbeiter, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des Z 127 St.-S. V. Am 13. September um 9 Uhr vormittag: Franz Bodenmüller, 62 Jahre alt, von Auer gebürtig dorthin zuständig, Witwer, Rädermacher, wegen Ver brechens des Meuchelmordes im Sinne des § 134 St.G

. VI. Am 14. September um 9 Uhr vormittag: Mathias Nagele, 36 Jahre alt, von Völlan gebürtig und dorthin zuständig, verehlichter ZimmermaNn und Bauernknecht, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § ^127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G, 3. des Ver brechens der Verführung zur Unzucht im Sinne des l § 132 St.-G., 4. der Uebertretung gegen die körper liche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G., 5. des Verbrechens des Tiebstahls im Sinne der §§ 171, 174 Ila, 176 Ila

St.-G, 6. und 7. der Uebeuretung des theils vollbrachten, theils versuchten Betruges im Sinne d r §§ 8, 171, 461 St.-G. VII. Am 15. September um 9 Uhr vormittag: Rosa Nagele, geb. Fesele, 32 Jahre alt, vonRiffian gebürtig und nach Völlan zuständig, verehl. Hebamme in Natürns, wegen: 1. des Verbrechens der Verleum dung nach § 2^)9 St.-G., 2. des Verbrechens des Be truges nach § 197, 199a St -G. VIII..Am 15. September um 4 Uhr nachmittag: Josef Brunner, 24 Jahre alt, von Weitenthal ge bürtig und dorthin zuständig, lediger

Bauernknecht, wegen Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 125 St..G. IX. Am 16. September um 9 Uhr vormittag: Barbara Hofer, geb. Thaler, 27 Jahre alt, von Latz- fons gebürtig, verehl. Eichholzerbäuerin in Gufidaun, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der§Z 171, 173, 174 116, 179 St.-G. Wegen schweren Sittlichkeitsverbrecheus wurde der 21jährige Arbeiter Patern oster aus Nons- berg verhaftet und dem Kreisgerichte Bozen eingeliefert. Katholisch - politischer Verein für Kozen und Umgebung

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 2 di 4
Data: 14.07.1926
Descrizione fisica: 4
, damit sie zur einigenden Kraft des grotzen deutschen Vaterlandes werde. Der Bürger meister der Stadt Kufstein: Pirmoser. Heilig wird diese Stätte uns Kuffteinern sein als Gedenkplatz opfermutiger Vaterlandsliebe und deut schen Heldensinnes. Des deutschen Volkes Leid und Freud werden wir auf diesen Berg tragen und es hinausrufen in alle deutschen Lande. Not- und Freudenzeichen werden in Zukunft von hier leuchten und bekunden: Hier schlagen treue deutsche Herzen, jederzeit bereit, ihr Bestes einzusetzen im hohen Sinne

derer, denen diese Stätte geweiht ist, mag kommen, was da will. Dankbar gedenken wir an diesem Orte der Weihe unserer Helden, die für deutsche Einigkeit opfer mutig kämpften und, Feindesunheil von deutschen Landen abhaltend, ihr Leben dem Vaterlande opferten. Und immer wieder werden wir an dieser Stelle auch unserer Brüder über dem Brenner gedenken und nicht aufhören, das deutsche Volk zu mahnen, bis die Geknechteten befreit und mit uns wieder vereint sind. In diesem Sinne widmet die Stadt Kufstein

. Es ist eine Selbstverständlichkeit, datz wir zu einem Feste des ganzen Tiroler Volkes in grötztmöglichster Anzahl kommen. Wir sind nicht nur gleicher Ge sinnung, sondern auch gleichen Blutes, gleichen Stammes, in gleicher Liebe zum Heimatlande tren nen uns keine Erenzpfähle, Heimat und Volk sind unabhängig von politischen Gebilden, festgefügt auf dem Boden der gemeinsamen Kultur. In diesem Sinne sind Tirol und Bayern einer Heimat, einer Gesinnung, eines Volkes, einer Farbe, eines Va terlandes, einer Treue. Gerade das heutige Fest

die Festbesucher in grotzen Scha ren, insbesondere dem glänzenden Spiel der Haller und Wiltener zu lauschen, die leider gezwungen wa ren, in den Hallen zu konzertieren. Gegen 6 Uhr zog die Speckbachermusik unter klingendem Spiel zum Bahnhof, herzlich verabschiedet von den Kuf- steinern. Alles in allem kann gesagt werden, datz jeder, der das Glück hatte, an diesem echten Tiroler Hei matfeste teilzunehmen, unvergeßliche Erinnerungen bewahrt. Die Geschäftswelt war der Einladung, die Aus lagen im Sinne Andreas

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Volksblatt
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Pagina 5 di 12
Data: 11.06.1898
Descrizione fisica: 12
im Sinne des § 139 St.-G. II. Am 13. Juni 1898 4 Uhr nachmittags: Joh. Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174II6, 1761 und Il a St.-G.,'2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicher« im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1895 Nr. 85 R.-G.-Bl. III. Am 14. Juni 1898 9 Uhr vormittags: Ant. Neuhuber

. 27 Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. bes Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G., 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen An stalten und Vorkehrungen im Sinne des § 318 St.-G., Z. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des Z 431 St.-G. IV. Am 15. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: David Martifchnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg, Ge meinde Stall in Kärnten gebürtig und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens

des Todtschlages, im Sinne des Z 140 St.-G. V. Am 16. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Franz Walder, 48 Jahre alt, von Außervillgraten gebürtig und dort zuständig, verehelichter Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfäl schung öffentlicher Creditpapiere, im Sinne der §Z 9, 106, 110 St..G., 2. des Vergebens deS Verschuldens im Concurse im Sinne des § 486 St-G. VI. Am 16. Juni 1898 3'/, Uhr nachmittags: Vlncenz Gandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde

Zwölsmal- greien, zuständig, lediger Fütterer, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. VII. Am 17. und 18. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Moriz Strauß, 84 Jahre alt, von Sobodist, Gomitat Neutra in Ungarn, gebürtig und dorthin zu ständig, verehelichter Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne der §Z 197, 200 «nd 201 !ü. ä St.-G. ZUM Jubiläumsfest der Schützen in Wien. Än Herrn Anton Steinkeller, welcher für das Schützenwesen besonders

für die Rück antwort beizuschließen. Die Arbeitsvermittlung befindet sich Seilergasse Nr. 4 in Innsbruck, wohin auch Ange bote und Nachfragen von Auswärts zu richten sind. Vapst- «nd Kaifer-Inbilaums-Vilgerfahrt nach dem hl. Kande. Da von vielen geistlichen Herrn betont wurde, dass eS die Theilnahme an der Papst- und Kaiser-JubiläumS-Pilgerfahrt erleichtern würde, wenn in deren Zeitdauer nur 3 statt 4 Sonn tage fallen möchten, hat das Comit6 eine Abänderung des Reiseprogrammes in dem Sinne beschlossen

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 2 di 8
Data: 05.05.1934
Descrizione fisica: 8
und italienischen Motorrad fahrern im Parkhotel in Villach sagte Landesführerstell vertreter Juvan u. a.: „Sie haben unter Ihrem gro ßen Führer Mussolini schUn vor Jahren den Aufbau Ihres Vaterlandes begonnen und er Ist Ihnen gelungen. Wir wollen in Oesterreich Ihrem Beispiel folgen und sehen die Aufgabe der Heimatwehr darin, den Umbau dieses Staates im Vereine mit der heutigen Bundesregie rung in fascistischem Sinne durchzuführen. Dabei hoffen wir auf die Unterstützung unseres Vaterlandes durch Italien

des Bundeswirtschaftsrates und 9 Mit gliedern des Länderrates, die bei den ersten drei Körper schaften gewählt, beim Länderrat für jedes Land vom Landeshauptmann bestimmt werden. Der Bundestag ist zuständig zur Beschlußfassung 1. über Gesetzesvorlagen der Bundesregierung betreffend Gesetze in materiellem Sinne: 2. Eesetzesvorlagen der Bundesregierung über den Bun desvoranschlag, die Aufnahme oder Konvertierung von Bundesanleihen, die Verfügung über Bundesvermögen: 3. gesetzändernde und solche Staatsverträge, die den Bund zur Erlassung

stück regelt die Gesetzgebung »er Länder. die von den Landtagen ausgeübt wird. Diese bestehen aus Vertretern von gesetzlich anerkannten Kirchen- und Re ligionsgesellschaften, des Schul-, Erziehungs- und Volks bildungswesens, der Wissenschaft und der Kunst, sowie aus Vertretern der Berufsstände des Landes. Der Landtag wählt aus seiner Mitte den Präsi denten und zwei Vizepräsidenten. Entwürfe von Gesetzen in materiellem Sinne behandelt der Landtag zunächst als begutachtende Körperschaft, worauf

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Außferner Zeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 04.01.1919
Descrizione fisica: 8
die Aufmerksamkeit des Präsidenten im Namen der Menschlichkeit auf die Not der Kriegsge fangenen in Sibirien zu lenken. Kardinal Mereier und Kardinal Bourne in London sol len im gleichen Sinne auf die kirchlich gesinn ten Kreise Frankreichs und Englands ein wirken. In den Vereinigten Staaten ist be reits eine Vereinigung katholischer junger Männer nach Art der St. Vinzenzkonferenzen gegründet worden, die über Japan den Deutschöstereichern in Sibirien helfen werden. Der Papst hat durch Kardinal Gibbon

und Verbilligung der gesamten Verwaltung; Haftpflicht aller öffentlichen Beamten, nicht nur der Richter. 5. Unentgeltlicher und allgemein zugänglicher V o ! k s u n t e r r i ch Mgß» meine Verbesserung des Volksschulwesens und dem- entsprechende soziale Stellung hes Le'rerstandes. Aus. barr des Schulwesens im Sinne der Vorbereitung für die einzelnen Berufe, .6. Vplle Koalitionsfreiheit. Versammlungs-, Vev eins, und Preßfreiheit. 7. Weitgehende berufsgenossenschast. ! i ch e Organisation aller Stände

ist gegen den unlauteren Wettbewerb zu schützen, das ge» m'ssenschastlich« Hilfswesen, die Kredit, und Absch' organisationen sind hnrch öffentliche Beihilfe aus» znbauen hie Auswüchse her kapitalistischen Wird sck)6ftsorganisationen müssen unterdrückt werden. Des' gleichen die Zentralen, die vielfach ihre privilegierte Stellung nur zur Bewucherung des ganzen Volkes ausgeniitzt haben. Die Getverbegesetzgebung ist Sinne der berechtigten Forderungen des Handwerker» und Kaufmannsstaudes einer eingehenden Ueberprii, suug

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Der Südtiroler
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Pagina 7 di 8
Data: 01.06.1932
Descrizione fisica: 8
eine große Rolle spielen. Auch von hier her kann das Gefüge des Volkes angegriffen werden. Doch der folgenschwerste Schlag seit dem Schulgesetz Gentile des Jahres 1924 traf die deutsche Kultur im Jahre 1929 mit der staatlich verfügten Aufhebung des Höferechtes. Konnte man in andern Fällen noch darüber streiten, ob die soziale Zerstörung dieses Stückes deutscher Nation un mittelbar in der Absicht der Gesetzgeber lag oder nur Nebenersolg einer Gesetzgebung war, die anderes im Sinne

hatte, so ist bei der Aufhebung des Anerbenrechtes ganz klar, daß hier allein eine Maßnahme im Sinne der Ver nichtung deutscher Kultur geplant ist, die vor ällem die deutsche, soziale Formung der Bevölkerung im Sinne hatte. Man hat sich ein Jahrzehnt lang auf das genaueste über die Bedeutung des Höserechtes unterrichtet. Man hatte an den verschiedensten italienischen Universitäten von den verschiedensten wissenschaftlichen Gesichtspunkten her Dis sertationen über das Anerbenrecht von deutschen Süd tirolern schreiben lassen

;, so ist mit der Aus hebung des Höserechtes die soziale Grund lage dieser Kultur aufs schwerste getroffen. Gewiß ist diese Maßnahme nicht so quälend unmittelbar Tag für Tag zu empfinden,, wie etwa das Leid der in der Schule geistig und seelisch mißhandelten Kinder. So kam es, daß man in Deutschland nicht so. aus dieses entscheidende Glied im italienischen Zerstörungswerk reagiert hat,, welches nicht mehr und nicht weniger als die Proletarisierung des Tiroler Volkes im Sinne hat. Im Lande selbst scheint

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 13 di 16
Data: 14.01.1937
Descrizione fisica: 16
. Der Alpwirtschaftsoerein. Als Fachverein anerkannt. Mt Bescheid der LandeSbauernkammer für Tirol vom 2. Dezember 1936, wurde der alpwirtschaftliche LandeS- verein im Sinne >deS Gesetzes über «bie Einrichtung des Berufstandes Land- und Forstwirtschaft als Fachorgani- sation für die Alpwirtschaft anerkannt. Somit ist er be rufen, an den Aufgaben der Landesbauernkammer in alp- wirtschaftlichen Angelegenheiten als Fachberater mitzu- wirken. Diese erfreuliche Tatsache ist für den jungen Verein von großer Bedeutung

. Denn erst jetzt kann er seinen Zweck, wie es notwendig ist, erfüllen und «die verantwortlichen Leiter befriedigen. Die Tiroler Landesbauernkammer ver fügt nicht über eine alpwirtschaftliche Fachabteilung. Sie hat jedoch im Sinne des Berufstandgesetzes «auch die alp- wirtschaftlichen Angelegenheiten, soweit hiefür nicht andere Stellen zuständig sind, zu besorgen. Daher steht dem Verein ein großes Betätigungsfeld offen. Er wird es sich zur be sonderen Pflicht machen, die Landesbauernkammer

in ihren Aufgaben nach Kräften zu unterstützen. Wie schon angedeutet, ist der Schuh und die Förderung der Alpwirtschaft «durch eigene Gesetze geregelt. Mit biefcn Aufgaben sind die Agrarbehörden betraut. Durch die Schaf fung des Berufstandgesetzes fällt aber nunmehr!auch der Landesbauernkammer und damit auch dem alpwirtschaft lichen Landesverein die Aufgabe zu, neben der hiezu be rufmen Behörde, doch in engster Zusammenarbeit mit ihr, die Alp- und Weidewirtschaft zu fördern und zu vertreten. In diesem Sinne

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 28.02.1889
Descrizione fisica: 8
brechen« der Beleidigung eine» Mitgliede« de» kaiserliche« Hause« im Sinne des A 64 St-G. und wird deßhalb gemäß 3 489 St.»P.»O. die Be« » stStigung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach ß 493 St.-P.-O. daS Verbot der. weitere^ Verbrei tung dieser Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des.Z 37 de« -Preßgesetzes, auf die Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 24. Februar 1839. Der Präsident: Ferrari. Nenning' Erkenntniß

die Katastrofe von Meyerliug' und-endigend mit „Begebenheit nach Wien bringen' enthaltenen Nachrichten begründet den Thatbestand deS. Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des. Z 64 St.-G. und, wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung, der verfügten Beschlagnahme, und nach ß 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbrei tung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exemplare erkannt

„Oesterreich' beginnend mit „Die Franks. Zeitung' erhält ans Wien' und endigend mit „Verschweigen der Wahrheit waren' enthaltenen Nachrichten begründet in der Stelle von „Man erinnert sich in Oesterreich' bis „Auftritten gekommen' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne dcS Z 63 St.-G. und. im Uebrigen den Thatbestand des Verbrechens der. Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne des F 64 St.-G. und wird deß halb gemäß, Z 49.9. St.-P.-O. die. Bestätigung

des kaiserlichen HanseS im Sinne des Z V4 St. - G. und ^ wird deshalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach H 433 St.-P.-O. das Verbot der weitem Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 24. Februar 1883. Der Präsident: Ferrari. ^ Nenning. Erkenntniß. Nr. 1358 Im Namen Seiner Majestät des Kaisers

, be gründen in der qegen den Schluß vorkommenden. Stelle „der Kaiser handle' bis „(Anweisung des Kaisers)' den Thatbestand des Verbrechens der Majestätsbeleidigung im Sinne des §63 St.-G. n. im Uebrigen den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiferl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z.489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und uach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrist ausgesprochen und zugleich

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 12
Data: 20.10.1905
Descrizione fisica: 12
, welche im Laufe der letzten Jahrhunderte an ein fremdes Volkstum we nigstens sprachlich verloren gegangen sind. Wenn ich von Tirolern, im geschichtlichen Sinne des Wortes oder wenn ich von den geschichtlichen tiro- lischen BoVstümern spreche, so meine ich damit zwei Völker, vor allem natürlich die Deutschen. Die Deutsche« Tirols. Die Deutschen Tirols Kahlen nach der letzten Volkszählung vom 31. Dezember 1900 461.000, also ungefähr 56 v/g der gesamten Bevölkerung Tirols. Den größeren Teil dieser 461.000

einen noch viel höheren. Die Ladwer. Das zweite Volkstum Tirols im geschichtlichen Sinne des Wortes sind bekanntlich die Ladiner. Es ist eure Unterlassungssünde, welcher man sich in Deutschtirol sehr lMfig schuldig Macht, daß man das Bvlkstum der Ladiner sowohl in Be- Mg auf die Zahl, wie auf die geschichtliche Be deutung unterschätzt, namentlich ckber aUch die Tat sache unterschätzt, daß das ladimsche Volkstum im Bunde mit dem Deutschtums gegen gleiche, gemeinsame Gefahr ein höchst wertvoller Bun desgenosse ist. Tie

, also jener Rhäter, von denen römische Geschichtsschrerber und Ge schichtsdichter so viel unfreundliche Dinge zu er zählen wissen. Die Ladiner sind ein VoÄ im vollen Sinne des Wortes, ein Rassenviolk in dem Sinne, in welchem Forscher wie Gobineau, Chiun- berlain und eine Anzahl deutscher Forscher «den Begriff Rasse auffassen, in demselben Sinne, in dem die Teutschen ein Rassevolk sind. Sie sind also ein ursprüngliches Volkstum, kein Misch- volk, wie etwa die Italiener es sind. Jene 75—80.000 Ladiner

Drittelnder Bevölkerung. Und das letzte Drittel der Bevölkerung Tirols gehört nun einem Volkstume an oder, richtiger ge sagt, gehört Volkstümern an, welche heute italienisch als Umgangssprache reden. Ich sage mit Absicht: heutzutage! Wer aber etwa nun sagen wollte, dies letzte Drittel das seien Ita liener, der würde sich eines' groben Irrtums oder -einer ethnographischen Fälschung schuldig machen. „Italiener' im geschichtlichen und ethnographi schen Sinne stich bekanntlich die Bewohner jener Halbinsel

vom Fuße der AZPen bis hinab zu <Ä- Men und den benachbarten Inseln, jenes Volk, das aus mehreren Dutzend von Volksspittern des Altertums und des Mittelalters entstanden ist, ein Mischvolk im vollsten Sinne t»es Wortes oder, wie der englische Geschichtsschreiber Chamberlain sich ausdrückte, „eines jener minderwertigen Me stizen-Völker, welche mit Vorliebe die minder guten Eigenschaften der Volksteile in sich fort pflanzen, aus welchen sie entstanden sind'. Ich berufe mich mit VorlÄbe in derlei

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 12.03.1912
Descrizione fisica: 8
Geschiedene HMt Josef Posch, ist vom 3 Tiroler Kaiserjägelregintent und stammt von Jmst. Schwurgericht kose» Bei der am 11. März beginnenden ersten diesjährigen Schwurgerichtssessim werden folgende neun Fälle zur Verhandlung ge langen: 1. Johann Hocheqger, 29 Jahre alt, verehelicht, Müllergehilfe aus Kopfing in Oberöster reich, und Martin Kolmbauer, 26 Jahre alh ledig, Müllergehilfe aus Ettendorf in Kärnten, wegen Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung im Sinne der HZ 152, 155 b und 6, 156

a inid Uebertretung im Sinne des Z 411 St.-G.; 2. Anton Gass er, 27 Jahre alt, ledig, Spengler aus Brixen, wegen der Verbrechen der Notzucht und der Unzucht wider die Natur im Sinne dtt HH 127 und 129 1b St.-G.; — 3. Hermann Münst, 20 Jahre alt, ledig, Knecht aus Ulm, wegen Verbrechens des Totschlages im Sinne des Z 140 St.-G.; — 4. Josef Reich sie gl, 46 Jahre alt, ledig, Hilfsarbeiter aus Natz, wegen der Ver« brechen der Notzucht und Schändung im Sinne det HZ 127 und 128 und der Uebertretung

im Sinite des Z 516 St.°G.; — 5. Sebastian Schwien- dach er, 57 Jahre alt, ledig, Malergehilfe ass St. Christina in Gröden, wegen des Verbrechens der Nachahmung öffentlicher Kreditpapiere im SiM des Z 106 St.-G.; — 7. Miecislaus Karpinski, 31 Jahre alt, nach Posen in Preußen zuständig, ledig, Handlungsgehilfe, wegen des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174 Ile und 176 I und der Übertretungen der verbotenen Rückkehr und der Falschmeldung im Sinne der M 323 und 320

s St.-G.; — 8. Matthias Malleier, 33 Jabre alt, lediger Obsthändler aus Lana, wegen des Verbrechens der Notzucht köt Sinne des H 127 St.-G.; — 9. Josef Leim- egg er, 37 Jahre alt, Prinat in Gries bei Bozen, wegen der Verbrechen des Betruges und Diebstahles im Sinne der HZ 197, 200 und 203, bezw. 1?1, 173, 174 IIb St.-G. Griginat-Werichte. A>5r«» «»ser»r OriiKi«»l»V»richt« mir «it «ISIlke», 10. März. (Wühl er Versamm lung.) Für heute mittags hatte der Reichstag abgeordnete Pfarrer Franz Meixner in ow Gasthof „zur Rose

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 19.02.1926
Descrizione fisica: 8
sein, die bei jedem Badenden, Turnenden, Schwimmenden, bei jeder- leichten Muse sofort an Schweinereien und nur an diese denken .. . Soziale Rundschau. Ike Arbeitslosenunterftützuns der Ausländer. Bei der Durchfi'chrung des Jnlnnderschutzgesetzes -hat sich eine allerdings vorauszusehende Koinplikation eingestellt. Die Industrielle Bezirkskommission Wien hat die Absicht, an Ausländer, denen im Sinne 'des Jnländerfchußgesetzes keine Arbeitsposten vermittel werden können, die Arbeits losenunterstützung in jeder Form

, die von einem österreichischen Arbeitgeber im Sinne des 8 2 «des ^ Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1925, BGM. Nr. 457, nicht beschäftigt werden können, können die Arbeitslosen unterstützung nur rat Höchstausmaße von zwölf Wochen be ziehen, falls sie nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung anspruchsberechtigt werden. Falls sie beim Inkrafttreten dieser Verordnung 'bereits im Unterstützungsbezug stehen, können sie die Arbeitslosen unterstützung von diesem Zeitpunkte an durch höchstens zwölf Wochen, wenn sie vorher

durch nicht länger als acht Wochen im Unterstützungsbezug gestanden sind, beziehen. Ausländische Arbeiter und Angestellte, deren Bezugsbe rechtigung im Sinne der Absätze 1 und 2 dieser Verordnung zeitlich beschränkt ist, können beim zuständigen Arbeitslosen amt ein Gesuch um Ausbezahlung 'der Unterstützung für die Gesamtzeit ihres restlichen Unterstützungsbezuges ein reichen, falls sie Nachweisen, daß sie diesen Betrag zum Zweck der Uebersiedlung in ihren Heimatsstaat oder in ein drittes Staatsgebiet benötigen

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Neueste Zeitung
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Pagina 2 di 2
Data: 11.11.1918
Descrizione fisica: 2
eine Begrüßungsansprache, in der er auf die in unserer Heeresorganisation sich vollziehenden H a n d l u n g e n hinwies und erklärte, der Rüstungs- wabnsinn sei hoffentlich für immer be seitigt. Die selbständige militärische Wehr, die wir in Deutschösterreich bilden werden, errichten wir nicht, um imperialistischer Zukunftsgedanken willen, sondern lediglich zum Schutze und zur Sicherung der O r d n u n g i m I n n e r n; unsere Wehr muß eine Volks wehr im wahrsten Sinne des Wortes werden: freie Bürger müs sen

, durch den Rußland in die derzeitigen chaotischen Zustände gekommen ist. Die wahre Freiheit hat ihre Grenzen im Jntereffe der Gesamt heit. In diesem Sinne begrüße ich Sie namens der Na tionalversammlung auf das herzlichste und wünsche Ihrer Tätigkeit, die nicht immer eine leichte sein wird, besten Erfolg. (Stürmischer Beifall.) Koustrütierrmg des Wiener SolSaLsttratss. Wien, 10. Nov. (Priv^Tel.) Gestern fand hier die konstituierende Versammlung des Soldatenrates statt, bei der ein vorläufiger Ausschuß

wird verlautbart: Der Leutschösterreichische Staat hat am 5. d. M. das gesamte bewegliche und unbeweglichL, in seinem Gebiete gelegene Eigentum der Kriegsmarine beschlagnahmt. Die laufende» Zahlungen aus den bestehenden Dotationen werden ge» gen Verrechnung in abgesondertem Journal gebracht. Ruhe in Triest. KB. Nom. 9. Nov. (Stefani.) In Triest herrscht voll kommene Ruhe. Bevorsteherrde BesetzAug der Olener KZnigLLnrg dnrch die Entente. Budapest, 10. Nov. (Priv.-Tel.) Die Ententetruppen, die im Sinne ües

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 13.11.1920
Descrizione fisica: 8
kann, einver» nehmlich mit den Militärbehörden, den Fremden den Aufent- halt in bestimmten Gemeinden oder Oertlichkeiten unter sagen. und zwar aus Gründen der militärischen Ordnung. Solche Verbote können durch die Ortsbehörden oder durch öffentliche Kundmachungen verlautbart werden. Die Fremden, die dem Verbote nicht innerhalb der vor geschriebenen Frist Folge leisten, können von den Sicher- heitsorganen entfernt werden. Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwär tiger Verordnung

sind die Retchsitaliener und jene Personen befreit, die im Sinne des Frtedensvertrages von St. Ger- main, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1910 Nr. 1804 ratifiziert wurde, von rechtswegen die italienisch« Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffensttllstandslinie begrenzten Gebiete ge boren sind od«r in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit er langt haben. Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vorher

- gehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nach zukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde, betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71, 72 und 80 des vorerwähnten Friedsnsvertrages zu optieren. Es sind dies: a) jene, die in den Gebieten innerhalb der Waffenftill- standslinte heimatberechtigt, jedoch nicht dort geboren find,- d) jene, die in diesen Gebieten das Heimatrecht nach dem 24. Mai 1915 erworben

und dort nach Raste und Sprache von der Mehrheit der dortigen Bevölke rung verschieden sind. Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die Anwen- dung obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsverhältnisse des Mannes und kür Kinder unter 18 Jahren jene der Eltern. Als Fremde m eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger Verordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorher- öehenden Absätzen aufgezählten Personen inbegriffen sind. Art. 15. Sicheryeitsbehörden

im Sinne dieser Verord nung sind der Questor für die Stadt Trient und deren Ge- dwt: die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Vene- tia Tridentina: die Funktionäre des Sicherheitswesens in jenen Orten, wo örtliche Sicherheitsämter aufgestellt worden sind: in den übrigen Gemeinden die Offiziere und Unter offiziere der kgl. Karabinieri. Art. 13. Uebertretungen der Bestimmungen dieser Ver ordnung werden polizeilich mit Geldstrafen bi« zu 200.— L. belegt oder mit Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. Art

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