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Libri
Anno:
(1892)
¬Der¬ Gebirgs-Wasserbau (Flußregulierung und Hauptschlucht-Verbauung) im alpinen Etsch-Becken und seine Beziehungen zum Flußbau des oberitalienischen Schwemmlandes ; [Textbd. 2])
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Pagina 10 di 210
Descrizione fisica: S. [214] - 421 : Ill.
Lingua: Deutsch
Commenti: Xerokopie. - Enth. T. 5 - 8 und Anh.;
Segnatura: IV 102.197/2
ID interno: 162484
. ' •' \ Der Ausgleich dieser Luftdrucksdifterenz findet, ja. der.' Weise statt, dass die Luft vom Centrum des barometrischen- Maximums gegen das Minimum in der Tiefe abfliesst, bezw i: . gegen das Minimum zu durch den stärkeren Luftdruck. hin- gedriiekt wird, wobei sie längs der Erde hinstreichend.'Wasser-' dampf aufnimmt. . ;■ / Diese Luftbewegung vollzieht sich aber nicht in ?gerädesterà Kichtung, sondern wird die/Luft im Sinne des Buys-Ballöt-'/ sehen Gesetzes auf der nördlichen Halbkugel nach rechts

r dies bei einem barometrischen Minimum stets der Fill ist, sq\' wirkt auch die Centrifugalkraft in demselben Sinne\.;wie die' Erdrotation; es wird daher auch die Ablenkung eine .grössere: sein. 1st umgekehrt dieljconcave Seite der Isobaren-, ämfin^* 7 dem Gradienten entgegengesetzten Richtung, wie dies ; 'stete, bei einem Maximum der Fall ist, só findet eine verrajiMerle.'. Ablenkung statt. jj Infolge dieser Umstände findet auf der nördlichen iHalb?.. kugel die Bewegung der Luft in der Weise^tatt, daös.' die-l selbe

vom Maximum wèg spiralförmig im/Sinne der BeWo'göiig'.. des Zeigers einer Uhr abfliesst, im jGebiete der Depression' aber die letztere spiralförmig in entgegengesetzter Eichtling, •umkreist. , * Diese Luftbewegung wird im Gebiet der Depression;';eirie-' Cyclone, in jenem des barometrischen Maximums eine' Ìtò- V cyclone genannt. . j ; .

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Libri
Anno:
1948
¬Die¬ Revolution des Christentums als Durchbruch zum Anfang und zum Stand des Christentums der Gegenwart
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Pagina 6 di 34
Autore: Dallago, Carl / Carl Dallago
Luogo: Innsbruck
Editore: Selbstverl.
Descrizione fisica: 31 S.
Lingua: Deutsch
Segnatura: 2.842
ID interno: 178559
und sich immer wieder aus wirkt entgegen allem eigenmächtig Ordnenden der Menschen, und zwar so, daß Jedem letzten Endes noch der Ertrag nach seinem Tun wird im Sinne höherer Gerechtigkeit, so auch dieser Welt, die von Übel ist, als Ertrag auch ein Übles. Nun ist auch der Mensch eine Schöpfung Gottes, seines Schöpfers, christlicher Auffassung nach, und mit seinem Erschaffensein ist auch ihm das Ordnende für sein Wohlergehen von jeher mitgegeben, also ihm innewohnend, und es muß an ihm liegen vermöge

und mehr und endlich zum Menschsein werden läßt : Es ist klar, daß er nie zum wahren Menschsein führen kann. Es ist auch kein Geistesmensch aufzufinden, der .sol chem Entwicklungsglauben, der den Fortschrittsglauben in sich schließt, huldigt,; Sehen.wir nur nach den Deutschen: Kant, Schopenhauer, Goethe, Nietzsche: sie alle lehnen ihn gründlich ab. Mit dem Landen im Unerforschlichen wie Kant ist man .nicht entwicklungsgläubig im fortschrittlichen Sinne; ebenso ist man nicht entwicklungs gläubig

mit der Verneinung des Willens zum Leben wie Schopenhauer. Und Goethe setzt die Vollendung im-Anfang, wenn er als höchste Steigerung des Herrlichen .sagt': „herrlich wie am ersten Tag”. Und von Nietzsche sehen wir es Darwin verwehrt bei Goethe zu stehen seiner Entwicklungslehre wegen, der doch nur ein Erforschen der Pflanzenwelt zugrunde liegt und die sicher auch Verdienstliches an sich hat. An den deutschen Mystikern, wie auch an Glaubensmenschen wie Luther ist Entwicklungs glaube im erwähnten Sinne undenkbar

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Libri
Categoria:
Arte, archeologia
Anno:
(1902/1905)
¬Der¬ Kunstfreund ; N.F., 18 - 21. 1902 - 1905
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Pagina 114 di 594
Autore: Verein für Kirchenkunst und Kunstgewerbe in Tirol und Vorarlberg
Luogo: Innsbruck
Editore: Verein für Kirchenkunst und Gewerbe in Tirol und Vorarlberg
Descrizione fisica: Getr. Zählung
Lingua: Deutsch
Commenti: Abschlussaufnahme von: 1902,1-12 ; 1903,1-12 ; 1904,1-12 ; 1905,1-12 In Fraktur
Soggetto: g.Tirol;s.Christliche Kunst;f.Zeitschrift g.Vorarlberg;s.Christliche Kunst;f.Zeitschrift
Segnatura: III Z 294/N.F.,18-21(1902-05)
ID interno: 483812
religiös gedachte und auch in diesem Sinne schön durchgeführte Bilder können den Beschauer auf Gedanken bringen, wie sie vorher erörtert wurden. Solche Bilder aber , sind immer nur zu solchen Zeiten geschaffen worden, wenn sich die Kunst willig dem Geiste der Kirche überließ und, treu an dem Überlieferten festhaltend, den christlichen Inhalt durch eine würdige und schöne Form auszudrücken suchte. Derartige Kunstübung ist gewisser maßen ein Gottesdienst, denn auch durch sie erfüllt die Menschheit

eine ihr vom Schöpfer zugewiesene Bestimmung, die geistigen Ideen verklärter Vollkommenheit einer übernatürlichen Welt in die sinnliche Form der Schönheit dieser Welt zu kleiden. Großes in diesem Sinne ist nicht nur in den früheren Zeiten künstlerischen Schaffens, sondern auch von neueren, bedeutenden Meistern seit mehr als einem halben Jahrhunderte geleistet worden. Es sei hier nur an die großen Männer neuerer religiöser Kunst'in Deutschland und Österreich erinnert. Wer kennt heute nicht die Namen Overbeck

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1931
Zur Problematik der Heiligkeit der Veträge : eine Studie über die clausula rebus sic stantibus im Völkerrecht.- (Schriften des Instituts für Sozialforschung in den Alpenländern an der Universität Innsbruck ; 7)
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Pagina 60 di 205
Autore: Reut ; Nicolussi, Eduard / Eduard Reut ; Nicolussi
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: 200 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: s.Völkerrechtlicher Vertrag
Segnatura: II 7.875 ; II 58.593
ID interno: 233974
und der Name „Vertrag' ist auf seinen Abschluß nur mit Rücksicht auf die äußere Form anwendbar. Zu diesem Ergebnisse gelangt man auch von einem anderen Ausgangs punkte aus, der im Bereiche der Souveränitätslehre liegt. Der Staatsvertrag ist die Willenseinigung souveräner Staaten. Souveränität bedeutet aber Zurechnungsendpunkt, Unabhängigkeit im Sinne der Freiheit von jeder höheren Autorität, bedeutet Herrschaft und zwar ausschließliche und unbe schränkte Herrschaft über das Territorium und dessen Bewohner

wird Ì Was für eine Souveränität ist das denn noch ? Sie ist ins Gegenteil verkehrt. Im Verhältnisse zwischen dem Sieger und dem Besiegten hat dieser keinen Willen mehr, er ist kein Staat mehr im souveränen Sinne dieses Begriffes und ein Vertrag zwischen ihm und den Sieger ist begrifflich ebensowenig denkbar, wie nach römischen Rechte zwischen dem Herrn und seinem Sklaven. Der Friedensvertrag ist und bleibt daher die Fiktion eines Vertrages und auch aus diesem Grunde kann von der Geltung der Regel pacta sunt servanda

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