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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 16
Data: 06.12.1902
Descrizione fisica: 16
. Bei der am 9. d. hier beginnenden vierten Schwur gerichtssession werden folgende Fälle zur Verhandlung ommen: 1. am 9. um 9 Uhr vormittags Johann Hilb, geboren 1867 zu Epfendorf (Württemberg), zorthin zuständig, katholisch, ledig, Müllergehilse, uletzt in Rorschach, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171, 173, 174, 176 StG.; 2. am 9. um 4 Uhr nachmittags Johann Pfrauuer, geboren 1865 zu Kältern, dorthin zustän- iig. katholisch, ledig, Taglöhner in Kältern, wegen des Verbrechens der Notzucht, des Verbrechens

der Schändung im Sinne der §§ 127 und 123 und derZUebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne des § 516; 3. am 10. um 10 Uhr vormittags CoelejUn Oß»Pinter, geboren 1862 zu Vignola bei Pergine, dorthin zuständig, atholisch, ledig, zuletzt Taglöhner in Per gine, wegen der Uebertretung des Diebstahls m Sinne der 171 und 460, wegen des Verbrechens der Notzucht im Sinne des § 125 und wegen der Uebertretung der öffentlichen Sitt lichkeit nach § 516; 4. am 10. um 4 Uhr nachmit tags Michael Dandrea

, geboren 1882 zu Campo Ampczzo), dorthin zuständig, katholisch, ledig Tisch- lergehilfe in Bozen, wegen des Verbrechens der ver suchten Notzucht im Sinne der §§ 8 und 125 und wegen der Uebertretung gegen die öffentliche Sitt lichkeit nach § 516; 5. am 11. um 9 Uhr vormit tags Martin Köll, geboren 1886 zu Tabland, dort bin zuständig, katholisch, ledig, Bauernsohn in Tab» land, wegen des Verbrechens der Notzucht nach § 127 und wegen des Verbrechens der Schändung nach Z 128; 6. am 11. um 3 Uhr nachmit

des Verbrechens der Veruntreuung im Amte nach 3 181 und wegen Mißbrauchs der Amtsgewalt nach § 101; — 8. am 15. um 9 Uhr vormittags Michael Aardun, geboren 1866 zu Friedelberg (Ba den), zuständig nach Speyer (Bayern), evangelisch, ledig, Schuhmacherqehilfe, vazierend, und Friedrich Brinker, geboren 1883 zu Forsthausen (Westfalen) und zuständig nach Dortmund (Preußen), katholisch, ledig, Stukkaturarbeiter, ebenfalls vazierend, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171 nnd 174 und wegen

des Verbrechens des Rau bes im Sinne der 190 und 194; — 9. am 16. um 9 Uhr vormittags Karl Gimpetti, geboren 1876 zu Vallio bei Brescia, zuständig nach Brescia, katho lisch, ledig. Barbier, zuletzt vazierender Handlanger, wegen des Verbrechens des Raubes nach § 190, we gen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 173 und 174, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 199, wegen einer Uebertretung gegen die öffentlichen Anstalten und Vorkehrungen nach Z 320, einer Uebertretung

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Volksblatt
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Pagina 5 di 12
Data: 11.06.1898
Descrizione fisica: 12
im Sinne des § 139 St.-G. II. Am 13. Juni 1898 4 Uhr nachmittags: Joh. Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174II6, 1761 und Il a St.-G.,'2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicher« im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1895 Nr. 85 R.-G.-Bl. III. Am 14. Juni 1898 9 Uhr vormittags: Ant. Neuhuber

. 27 Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. bes Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G., 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen An stalten und Vorkehrungen im Sinne des § 318 St.-G., Z. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des Z 431 St.-G. IV. Am 15. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: David Martifchnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg, Ge meinde Stall in Kärnten gebürtig und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens

des Todtschlages, im Sinne des Z 140 St.-G. V. Am 16. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Franz Walder, 48 Jahre alt, von Außervillgraten gebürtig und dort zuständig, verehelichter Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfäl schung öffentlicher Creditpapiere, im Sinne der §Z 9, 106, 110 St..G., 2. des Vergebens deS Verschuldens im Concurse im Sinne des § 486 St-G. VI. Am 16. Juni 1898 3'/, Uhr nachmittags: Vlncenz Gandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde

Zwölsmal- greien, zuständig, lediger Fütterer, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. VII. Am 17. und 18. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Moriz Strauß, 84 Jahre alt, von Sobodist, Gomitat Neutra in Ungarn, gebürtig und dorthin zu ständig, verehelichter Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne der §Z 197, 200 «nd 201 !ü. ä St.-G. ZUM Jubiläumsfest der Schützen in Wien. Än Herrn Anton Steinkeller, welcher für das Schützenwesen besonders

für die Rück antwort beizuschließen. Die Arbeitsvermittlung befindet sich Seilergasse Nr. 4 in Innsbruck, wohin auch Ange bote und Nachfragen von Auswärts zu richten sind. Vapst- «nd Kaifer-Inbilaums-Vilgerfahrt nach dem hl. Kande. Da von vielen geistlichen Herrn betont wurde, dass eS die Theilnahme an der Papst- und Kaiser-JubiläumS-Pilgerfahrt erleichtern würde, wenn in deren Zeitdauer nur 3 statt 4 Sonn tage fallen möchten, hat das Comit6 eine Abänderung des Reiseprogrammes in dem Sinne beschlossen

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 12
Data: 07.06.1902
Descrizione fisica: 12
. ** Schwurgerichtsperiode iu Bozen. Bei der am Montag beginnenden Schwurgerichlssession kommen folgende Fälle zur Verhandlung: 1. am 9. Juni um 9 Uhr vormittags Filomena De- martin, geb. zu Brixen am 5. Jänner 1871, nach Padola, Provinz Auronzo, in Italien zuständig, katholisch, ledig, Taglöhnerin, ohne bestimmten Auf enthalt, wegen s) des Verbrechens der öffent lichen Gewalttätigkeit im Sinne des § 96 Strfg., b) des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197 und 200, c) der Übertretung der Geburtsverheimlichung im Sinne

der §§ 339 und 340, und ci) der Uebertretung ver botener Rückkehr im Sinne des § 323; — 2. am 10. Juni um 9 Uhr vorckittags Aloifia Greitenberg, geb. am 4. August 1878 zu Gail- dorf in Württemberg, zuständig nach Terzolas, Be zirk Male, in Tirol, katholisch, ledig, Fabriksar beiterin, zuletzt in Bozen, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139; — 3. am 10. Juni um 3 Uhr nachmittags Maria Weiß, geb. am 19. September 1882 zu StefanS- dorf, Bezirk Bruneck, nach St. Lorenzen zuständig

, katholisch, ledig, Bauerstochter in Stesansdors, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des ß 139 ; — 4. am 10. Juni um 5 Uhr nach mittags Katharina Stege r, geb. zu Prettau in Täufers und dahin zuständig, 23 Jahre alt, katholisch, ledige Dienstmagd, zuletzt zu St. Jakob in Täufers, wegen des Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139; — 5. am 11. Juni um 9 Uhr Vormittags Albert Menahin, geb. am 1. April 1882 zu Neumarkt in Tirol, zuständig nach Salurn, katholisch, ledig, Hausknecht, zuletzt

in Bozen, wegen des Verbrechens des Totschlags im Sinne des Z 140 (Amn. der Schr.: dieser Fall betrifft den am 9. März d. I. in Bozen begangenen Totschlag an dem Friseur Jedlizka, worüber wir seinerzeit ausführlich berichteten); — 6. am 12. Juni um 9 Uhr Vormittags Martin Unterrainer, 33 Jahre alt. von Schabs gebürtig und dorthin zu ständig, katholisch, ledig, StcueramtsauShilssdiener in Windischmatrei, wegen des Verbrechens der V e r- untreuung im Amte im Sinne des § 181; — 7. am 13. Juni um 9 Uhr

Vormittags Jo hann U nterpeitinger, 70 Jahre all, geb. zu Pichlern, Bezirk Bruneck, katholisch, ledig, Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166 und 167; — 8. am 14. Juni um 9 Uhr Vormittags Anna Scaillet, geb. Schwarz, geb. am 2. November 1871 zu Frenndorf bei Tulla und zuständig nach Neudorf bei Karlsbad, katholisch, Witwe, derzeit Private in Wien, wegen des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre, im Sinne der §§ 491 und 493. — Bei den Ver handlungen

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 02.08.1939
Descrizione fisica: 6
Wellen und zum anderen der Sinn für Orientierung, der überhaupt alle Tieren mehr oder weniger eigen ist. Dieser Umstand legt die Frage nahe, ob nur die Tiere diese Vorzüge besitzen. Die Natur hat ihre Gaben und Anla gen gerecht verteilt, jedes Wesen ist in seiner Art vollkommen in die Welt hin eingesetzt. Etwa fehlende Sinne, wenn man so sagen darf, find durch andere ersetzt. Betrachten wir vor allen Dingen den Menschen. Von den Naturvölkern wis sen wir, daß sie verschärfte Sinne haben, so hören

sein. In besonders hartnäckigen Fällen kann das Verfahren noch einmal wiederholt werden. Aber nicht vergessen, liebe Haus frau: die Finger dürfen dabei keinerlei, auch nicht die geringfügigste Verletzung haben! der Naturmensch in gewisser Hinsicht doch besser daran als dà' Kulturmensch? Kei neswegs! Beiden ist das gegeben, dessen sie zur Erhaltung ihres Lebens bedürfen, dem ersten Verschärfung der Sinne und Ausbildung gewisser innerer Sinne, wäh rend der letztere vornehmlich auf seine äußeren fünf Sinne

angewiesen ist. Aber nicht alle Menschen sind im Besitz der wichtigen fünf Sinne. Den Blinden geht der wichtigste Sinn verloren. Und trotzdem vermögen Blinde sich gut zu orientieren. Der Blinüe vermag bald die Geräusche zu unterscheiden, nach ihrer Art auf der Straße die Gattung des rollenden Ma terials zu erkennen und nach der Stärke des Lärms abzuschätzen, ob ihm der Übergang über die Straße noch möglich wird. Ferner kommt die Schallwirkung beim Gehen in Betracht. Sie verrät ihm sogar

mit keinem der uns bekannten fünf Sinne aufgenommen werden können, muß es für uns noch neue eigenartige Sinne geben, deren Ent stehung und Bildung wir uns nicht von ungefähr aus dem Nichts zu erklären, sondern bereits als Anlage im Menschen amunehmen haben. Diese Behauptung ist schon lange durch den Versuch erhärtet. Es sind genau fünfzig Jahre her, feit das Vorhandensein eigenartiger Sinne und damit einer Emp fänglichkeit für feinste Strahlungen von dem Psycho-Physiognomiker Carl Huter nachgewiesen wurden. Huter

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 08.01.1909
Descrizione fisica: 8
die Anschauung, Qaß die Mcurt- einhebung für Automobile billig sei', wenn sie für andere Fuhrwerke recht sein müsse. Tie Ein hebung einer Mau-t würde die Kontrolle über passierende Automobile bedeutend erleichtern. Auch Herr GR. Tellig sprach in diesem Sinne. Herr GR. Wachkler wandte sich sehr entschieden Hegen eine derartige Fessel für einen jungauf blühenden Sport, der in hohem Maße zur He bung des Fremdenverkehrs beitrage. Ein finan zieller Ertrag werde aus ebner Automobilmaut für die Stadt

un terstützte gleichfalls wärmstens das Gesuch der Bäcker, wenn schon iricht gleich, möge man doch nach imd nach trachten, diese ungerechte Steuer aufzulassen. In ähnlichen« Sinne sprach Herr GR. Nößler, der bemerkte, -Zeiinnel luid jvipfol seien heute kein Luxllsgebäck mehr. Der Vorsitzende gab zur bedenken, daß der Staat auf Novrienidigksiten. wie Äas Petroleum, hohe Stenern «inlicbe. der Stadt müsse es daher freistehen, auf ÄUMisarvikeL ebenfalls Umlagen All erheben. Der Antrag des N'nanzkomrtees

auf Ablehnung des Gesuches her Bäcker wurde sodann angenommen. Herr MR. Forcher-Mayr wies auf die UlMl- länglichkeit der Gefällsein Hebung an der verlän gerten Gerbergasse hin, von wo augenscheinlich viel eingeschmuggelt werbe. Daraus erkläre sich wohl das nur unmerkliche Steigen des Gefälls ertrages. Auch Herr GR. Frick sprach in 'dem selben Sinne, auch vom Bahnhofe her loerde viel oi'ngeschniiuggelt, besonders über die Bahnhof straße zum Viehmarkt. Beim Umbaue des Bcchn- hofK wäre vielleicht

zum Sinken des Ertrages des Zuschlags zur Erwerbsteuer der Unternehnvmgen Mit öffent licher Rechnungslegung ähnlich, wie er das in der letzten Sitzung bereits getan 'hatte. Im Sinne der Anträge des Finanskonritees wurde sodann das ganze BuÄget genehmigt und die Einhebung der veranschlagten Gemeindemn- lagen, wie in früheren Jahren, im Gesamtbeträge von 232L04 X beschlossen: das DefWt von 9197 X wurde auf allfällige Mehreinnahmen vermie sen. Auch die formellen Antrage zurr Inkraftset zung des Budgets

' Am billigsten kommt Graniteinfas- su-ng auf il X per laufenden Meter, also SS X für jede Türe. Es wurde im Sinne des Wusschuß- antrqges beschlossen, die Lieferung an die einzige , KMag» den 8. Jänner 19 09. m Granit offerierende Firma Fischer in Gras- stein zu vergeben. Die Tischlerarbeiten für das neu aarfzustellends Archiv, das jetzt kürzlich vom StattHcütereiarchi'- var Dr. Klar geordnet wurde, sollen nach Zeich nungen des Herrn Architekten Nolte, der dazu eigenS eine Studienreise nach Meran unternahm

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 13.11.1920
Descrizione fisica: 8
kann, einver» nehmlich mit den Militärbehörden, den Fremden den Aufent- halt in bestimmten Gemeinden oder Oertlichkeiten unter sagen. und zwar aus Gründen der militärischen Ordnung. Solche Verbote können durch die Ortsbehörden oder durch öffentliche Kundmachungen verlautbart werden. Die Fremden, die dem Verbote nicht innerhalb der vor geschriebenen Frist Folge leisten, können von den Sicher- heitsorganen entfernt werden. Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwär tiger Verordnung

sind die Retchsitaliener und jene Personen befreit, die im Sinne des Frtedensvertrages von St. Ger- main, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1910 Nr. 1804 ratifiziert wurde, von rechtswegen die italienisch« Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffensttllstandslinie begrenzten Gebiete ge boren sind od«r in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit er langt haben. Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vorher

- gehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nach zukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde, betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71, 72 und 80 des vorerwähnten Friedsnsvertrages zu optieren. Es sind dies: a) jene, die in den Gebieten innerhalb der Waffenftill- standslinte heimatberechtigt, jedoch nicht dort geboren find,- d) jene, die in diesen Gebieten das Heimatrecht nach dem 24. Mai 1915 erworben

und dort nach Raste und Sprache von der Mehrheit der dortigen Bevölke rung verschieden sind. Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die Anwen- dung obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsverhältnisse des Mannes und kür Kinder unter 18 Jahren jene der Eltern. Als Fremde m eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger Verordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorher- öehenden Absätzen aufgezählten Personen inbegriffen sind. Art. 15. Sicheryeitsbehörden

im Sinne dieser Verord nung sind der Questor für die Stadt Trient und deren Ge- dwt: die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Vene- tia Tridentina: die Funktionäre des Sicherheitswesens in jenen Orten, wo örtliche Sicherheitsämter aufgestellt worden sind: in den übrigen Gemeinden die Offiziere und Unter offiziere der kgl. Karabinieri. Art. 13. Uebertretungen der Bestimmungen dieser Ver ordnung werden polizeilich mit Geldstrafen bi« zu 200.— L. belegt oder mit Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. Art

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 09.09.1941
Descrizione fisica: 4
Streitfälle 71; daran interessierte Arbeiter IM. Die Kameraden Andreani, Zoboli, Falcone und Munaretto behandelten in eingehender Weise die Fragen, welche die von ihnen vertretenen Kategorien betreffen. Der Leiter des Fürsorgeamtes Doktor Dossi berichtete über Fürsorgesragcn uno brachte darüber nachstehende Zahlen- Leim Institut für Sozialfürsorge wur den 694 Eingaben gemacht, davon wur den 589 in positivein Sinne erledigt, in negativem Sinne 9. Bei der Prooinzial- krankenkasse wurden 197 Eingaben

ge macht und davon 190 in positivem Sin ne erledigt: beim Werke für Mutterschaft und Kindheit 39, in positivem Sinne wur den 35 erledigt. In 511 Fällen wurde um Unterstützung angesucht, in positivem Sinne wurden 423 erledig. Zivile Ein gaben wurden 543 gemacht und 502 in positivem Sinne erledigt. Militärische Eingaben wurden 161 gemacht und 112 in positivem Sinne erledigt. Ueber den Mitgliedsstand berichtete Kamerad Rossini. Ueber die Arbeisvermittlung berichtete Kamerad Polo in ausführlicher Weiss

— im wahren Sinne des Wortes — sein, um bei ihr Trost und Kraft für sich selbst und des Himmels Schutz für den kämpfenden zu erflehen! Als dann — /erst vor rund zehn Iah ren — die genannte Straßenbahnlinie bis hinab nach Laipes verlängert wurde, damals schon zeichnete sich das heutige große Weltgeschehen in dunklen Umrissen dröhnend am Welthorizonte ab — da haben Hunderttausende in unserer Pro vinz aufgejubelt, denn ihnen allen sollte die Verlängerung dieser Straßenbahnli nien bei Erreichung

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.10.1879
Descrizione fisica: 4
, daß dies auch bei unseren Lesern der Fall sein wird. Lokale» m»ck Provinzielle». Bozen, 3. Oktober. Sammete?« nml Ä^enmnneto-flanll» ?«<»» ». Oct. Z. Lct. S'tt z Uhr Nachm. » » ilbaid» 7 . SrüS A»ro«itnr l» 7l0.1 7«.S «l.S »»ch 5 21.0 ^ lS.7 » tZ.7 Alls dem Gerichtssaale. Ergebnisse der beim k. k. Kreisgerichte Bozen im Monate September ds. IS. stattgehabten Hauptver handlungen. Mit Urtheil vom 5. September wurde 1. Joies Bernhard, von Latsch, 28 Jahre alt, verehl. Fuhrmann, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne

dir ZZ. 183 und 184 St. G.-B. zum Kerker von sechs Wochen, verschärft mit einem Fasttag» alle 14 Tage. 2. Johann Rogger von Sexten, 18 Jahre alt. led. Hutmacker, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171. 173. 176 II d St.-G.-B. zum Keiler von 3 Wochen, 3. Johann Wiedenhofer von Laienried. 41 Jahre alt. led. Taglöhner, wegen Verbrechens deS DiebstahlS im Sinne der ZZ 171, 173 II ä 176 II a und d St.-G. B. zu schwerem Kerker vyn 8 Monaten, ver« schärft mit einem Fasttage alle 14 Tage

, verurlheilt. Mit Urtheil vom 11. September wurden 4. Georg Weithaler von SchnalS. 42 Jahre alt, led. Baucrnknecht, von dem Verbrechen des DiebstahlS im Sinne der M 171. 174 II ä 176 II d St.-G.-B. und 5. Jgnazio Ghezze von Ampezzo, 24 Jahre alt, led. Tischler, von dem Verbrechen des Betruges im Sinne der ZZ 197 und 199 a St.-G.-B. durch Ablegung eines falschen Eides freigesprochen; dagegen 6. Johann Wegleiter von Meran, 38 Jahre alt, verehl. Metzger, wegen Vergehens nach Z 436 St.-G.-B. zum strengen

Arreste von 3 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil vom 12. September wurden 7. Peter Pintersteiner von Pfalzen. 17 Jahre alt, led. Taglöhner. wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 173. 174 II ä St.-G.-B. zum schweren Kerker in der Dauer von 6 Wochen, verschärft mit einem Fasttage alle 14 Tage, und 8. Karolina Ulm von Kurtinig. 1? Jahre alt, led. Dienstmagd, wegen^des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach Z-3Z5 St.-G.B zN. strengem Arreste von 6 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil

vom 13. September wurde 9. Maria Scheider von Pflersch. 35 Jahre alt, verehl. Wirthin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZK 171, 173. St.-G.-B. zu schwerem Ker ker in der Dauer von zwei Monaten, verschärft mit einem Fasttage in jedem Monate verurtheilt. Mit Urtheil vom 17. September wurde 10. Gottfried Ganner von M^ls. 49 Jahre alt, verehelichter Weber, von der Anklage wegen Verbre chens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gefährliche Drohung nach Z 99 St, G.-B. freigesprochen. Mit Urtheil

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 11.06.1926
Descrizione fisica: 8
^Fortsetzung. — Siche Nr. S7 und Nr. 72.) Ms Gebühren und Abgaben im enden Artikels werden über «Art. 19 Sinne des vorhergehe Vorschlag des Ministers für Volkswirtschaft und im Einvernehmen mit dem Finanzminister durch tgl. «Dekret angeordnet. Die Abgaben unter den 'Buchstaben c) und d) des vorhergebenden Artikels «werden >in der Weiss und «mit den Begünstigungen des Gesetzes für «die Einhebung der direkten Steuern einge hoben«. Die Beschwerden «gegen die Einhebung der Ab gaben

werden von den Gerichtsbehörden «nach den «gewöhnlichen Normen der «Kompetenz be urteilt. «Besondere vom Provlnzwlrtschaftsrate be schlossene und vom Ministerium für Volkswirt schaft im Einvernehmen mlit dem königlichen Finanzministerium genehmigte Bestimmungen werden die Anwendung der Ratssteuern «und »Gebühren im Sinne des «vorhergehenden Ar tikels regeln. Art. 2V. Das «Dekret, welches die Steuer nach Buchstabe c) des Art. 18 einführt, bestimmt die von der Steuer befreiten Mindesteinkommen und ebenso den Höchststeuersatz

- raii wie bei den Gemeindesteuern auf Grund des Artikels 5 >des königlichen Dekretes vom 18. No-vember 1923, Nr. 25K8, erfolgen. Falls die Gemeinden mit der «Einschätzung in Verspätung sein sollten, «wird der. Wirtschastsrat sMshW^à vorrnchme». Die Prooinzwirtschaftsräte sind ermächtigt, auch jene Einkommen Ms Gewerbe, Hand el und Landwirtschaft zu besteuern, welche nicht «in den EMommoNsteuerlisten auffchleinon, die aber von der Gemeinde besteuert wurden, «im Sinne des Art. 6 des «angeführten tgl

. 21. Die Steuerrollen zu Buchstabe c) des Art. 18 werden nach Genehmigung durch den Ausschuß durch acht Tage an der Gemeindetasel angeschlagen «und dann zur Einhebung «weiter gegeben. Gegen die Eintragungen in «die Steuerrollen ist der Rekurs an den Ausschuß des Wirtschafts rates zulässig, und zwar innerhalb eines Monats nach der Verlautbarung und nur wegen Unter schieden in der Eintragung «in diese «Rollen von jenen in dm staatlichen Stvuerrollen «im Sinne «des vorhergehenden «Artikels wogen Eintragung

nicht steuerbarer Einkommen «oder wegen mate rieller Fehler. Für die direkt vom Wirtschaftsrate «im Sinne des drittletzten Abschnittes des vorhergehenden Artikels können die Steuerträger ebenfalls in nerhalb eines «Monats an den Ausschuß reku- rreron. Gegen die Entscheidung desselben kön nen sie «an den Rat returieren. Ueber die von dm «Steuerträgern vorgelegten Rekurse entscheidet der Ausschuß innerhalb eines Monats nach ihrer Einbringung. Die Entschei dung wird den Interessenten durch «dm Ge- meindediener

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 12
Data: 26.11.1870
Descrizione fisica: 12
nach Z. 5, im Falle sie dieses Verbrechens nicht schuldig erkannt werden sollten, nach Z. 300 in derselben Weise zu vernrtheilen. Es bleibt nnr noch der Fall übrig, daß anch die böse Absicht gegen Bcnst aufzureizen nicht angenommen werden sollte. Geschieht dieß, so kann doch nicht verkannt werden, daß in der Beschuldigung Beust'S, au einem Ver brechen theilgenommen zu haben, wenigstens eine Ehren-Beleidigung im Sinne deS 8- 487 St. G. nnd des Artikels 5, G. vom 17. Dezember 1862 vorhanden ist. Die Klage

kann, da eine öffentliche Behörde angegriffen ist, von Amtöwegen geführt werden. Im Falle endlich die Herren Geschworenen in der Mitwirkung des Aug. Petter eine Mitschuld im Sinne des ß. 5 nicht entdecken sollten, beantrage ich denselben der Preß-Uebertretnng im Sinne des Artikels 3, G. vom 15. Oktober 1868 schuldig zu erklären.' Hierauf erhob sich der Vertheidiger Dr. One- sting h e l. Er gab vor Allem zu, daß man den Raub eines Landes nicht nach den Begriffen des St. G. B. beurtheilen könne, hob aber hervor

, daß man auch fär die Theilnahme am Raube diesen Maßstab bei Seite zu legen habe nnd nur im völkerrechtlichen Sinne von einer solchen sprechen könne. Theilnahme sei hier im weitesten Sinne einer Gutheißung, eines Stillschweigens, wo Reden Pflicht wäre, zu verstehen. DaS päpstliche Territorium sei nicht Eigenthum deS Papstes, sondern der katholischen Kirche; alle Katholiken und somit auch die Oester reichs hätten ein ideelles Recht darauf. Dieses Recht der Mehrheit der Bevölkerung Oesterreichs wenigstens

durch einen Protest zu wahren, wäre Pflicht deS öfter. Reichskanzlers gewesen; indem er eö nicht gethan, hätte er sich einer Theilnahme am Raube im völkerrechtlichen Sinne schuldig gemacht. Die Geschichte wegen des „Palazzo Farnese' zwischen dem „Vaterlande'' und der offiziösen „Wiener A. P.', sowie die Auslassungen der v'azzetta usf. di Roma' nnd der „Perseveranza' sinv dem Vertheidiger, wenn auch erst nachträgliche, doch unbestreitbare Zeugnisse einer wirklichen Theil nahme Beust'S im oben angedeuteten Sinne

zu entkräften, daß er be hauptete, die unwahren Angaben und entstellten Thatsachen, welche der Z für daö Vergehen fordere, seien nicht vorhanden, da die Theilnahme Beust'S eine erwiesene sei. Ans demselben Grunde könne auch keine Ehrenbeleidiguug im Sinne des Z. 487 vorhanden sein. Vertheidiger stellte daher den An trag die Angeklagten vollkommen freizusprechen. (Schluß folgt.) Lokales, Konzert der Jnnsbrucker Liedertafel. Dem vernehmen nach wird uns die hiesige Liedertafel durch Veranstaltung eines großen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 28.05.1872
Descrizione fisica: 6
dem HanvelSstande bei den Handelsgerichten und A-^iHandelSsenaten geregelt wurde, in der Weise inter« /»» n/pretirt wurde, daß nur Kaufleute im engeren Sinne v°A.!deS Wortes, d. i. nur als Handelsleute besteuerter 6-^ GeschästSunternehmnngen zum handelsgerichtlichen A ^Beisitzeramt als qualifizirt angesehen wurden. so hat k's-; der Herr Handelsminister Dr. BanhanS in erfreulich 7-i5!richtiger Würdigung des Institutes der Handels- I?AgerichtSbeisitzer, um eine derartig- irrthümliche AnS- ß^ilegung

für die Zukunft hintanzuhalten und, wie er 84Njfagt, „einen gleichmäßigen, den Intentionen der Ge- s ss setzgebung entsprechenden Borgang bei allen Handels- ^ »Klammern zu erzielen.' die Kammer in Kenntniß gesetzt, ->iv2odaß „der Begriff' Kaufleute im Sinne deSHandels- !0/i2^s'gesetzbucheS, somit in der Weise aufzufassen ist, daß -jx. Zl lauch Gewerbetreibende, welche Waaren nach vor- !a«nommener Verarbeitung und Bearbeitung ver- äußern, als urner diesen Begriff fallend zu betrach teten sind. Die treffliche

den, so konnte hiebet nur der Begriff eines Kauf mannes im Sinne der Artikel 4, 271 uud 272 *) des Handelsgesetzbuches zu Grunde gelegt worden sein. Für eine andere Auffassung des Begriffes „Kauf leute' ist in der Ministerial-Verordnung kein An- haltSpunkt gelegen, sowie auch für eine solche ab» weichende Auffassung, insbesondere aber für die Ka- thegorie der Kaufleute im engeren Sinne eine gesetz liche Grundlage überhaupt nicht zu finden ist, so bald nur in daS Handelsregister eingetragene Fir- men

in Betracht kommen. Für die Auffassung deS Begriffes „Kaufleute' im Sinne deS Handelsgesetz buches, wornach auch Gewerbetreibende, welche Waa ren nach vorgenommener Bearbeitung und Verar- li.i2jbeitung veräußern, mitbegriffen sind, spricht auch ^ ^ die Anordnung des Punktes I derMinisteral-Verord- nung, daß die Wahl von der Hanbels- und Gewerbe- k. 2', 8.20 8.42 L.5V S. !) k>x? V. !l. 6 1v v 2L 6.41 7. 7.14 7.40 L.3S S.- 0.2 9.44 10. v 10,4,' X. ZI 12. 7 12,33 1.20 1 38 1.51 2.11 2 32 2,50 3 7 3 25 3.33

4,20 5.4V V.— Art. 4. Als Kaufmann im Sinne dieses Gesetz buche« ist anzusehen, wer gewerbemätzig Handelsgeschäfte betreibt. Art. 271. Handelsgeschäfte sind: 1. DerKauf oder die anderweitige Anschaffung von Waa ren oder andern beweglichen Sachen, von Staatepapicren, Aktien oder andern für den Handelsverkehr bestimmten Werthpapicreu, um dieselben weiter zu veräußern; eS macht keinen Unterschied, ob die Waaren oder andern be weglichen Sachen in Natur oder nach einer Bcaibeitung oder Verarbeitung

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 04.01.1934
Descrizione fisica: 6
, die man von der kanadischen Seite her betritt. So kann es ge schehen. daß ein Farmer seine Pferde in den Ver einigten Staaten beschlagen läßt, während zu glei cher Zejt sein Wagen in Kanada repariert wird. Das Soidjeljheater der einen Sinne Im Jahre 1934 wird in Moskau das „Theater der süns Sinne' gebaut werden, dessen Plan von Zem Volkskommissariat für Kunst und Erziehung in gemeinsamer Arbeit mit dem Institut sur expe- erforderlichen Kredite sind bereits bewilligt, und ebenso steht im Herzen Moskaus ein ausgedehnter

, dessen Temperatur mit den Vorgängen aus der Bühne wechselt. Um die störenden Geräusche von. hustenden und niesende», Platznachbarn zu dämpfe», wird jeder Zuschauer iu einem schaledichten Stuhlgehäuse nach Art eines Strandkorbs untergebracht. Die Darsteler dieses „Theaters der Sinne', die berusen sind, alle süns Sinne der Sowjetbürger anzuregen und zu ergötzen, werden nicht etwa Mitglieder des Opernballetts oder die temperamentvollen Damen der „Roten Operette' sein, sondern die Zirkustiere des großen

fein, sie werden sich auch in aller Freiheit unter dem Publi kum bewegen, um die Bedürfnisse der süns Sinne zu befriedige». In keinem Fall durfte dabei der Eeruchssinu zu kurz kommen. Die bsstangezogsnenMännev àevWelt Wer sind die bestaiigezogene» Männer der Welt? Die Frage ist.soeben von den Herreiischneidern von London, New Art und Hollywood beantworter worden, den drei Plätze», die als die Zentren des Herreumodestils angesehen werde» wollen. I» der Liste steht der Earl von Westmoreland

? Nvrner- sntter an Bord genommen, Die Säcke werden an den gesährdel n Stellen ausgeschüttet, sodaß den hungrigen Vögeln im wahren Sinne des Wortes vom Himmel Rettung aus der Not kommt Amerikanische Gaswerke fpiirei» die Feuchtigkeit Seitdem Amerika durch die Prohibition „lrttckeii- gelegt' worden war, blühten wie überall unter glei chen Ilmständen die heimlichen Bierbrauereien. Besonders die wohlhabenden Familien hatten ihre Brauapparate im Hause, um sich das Bier zu verschassen

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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 28.07.1935
Descrizione fisica: 8
nötig ist, die Iden Sinn und die Wirklichkeit dieser notwendigen I^roollkommnung des Bürgers im.Dienste des Staates verstärkt und vervollständigt.: Dieses Wochenende^ im .faschistischen Sinne, soll nlso kein untätiger Feiertag sein^ ^ sondern Dienst im wahren Sinne des Wortes, der zum Zweck einer politischen, kulturellen und militärischen Vorbe reitung die Massen Nach einem höchsten Prinz'ch einreibt und dieses Prinzip lautet: die.Pflicht eines jeden, immer und in jeglicher Situato» seinen Mann

^'uche, auf d>Z «Ärund- buchsdekrete und auf jene Dokumente welche ters im Sinne des Gesehdekretes num 23. 3. 1^^ Nr. 499 dem Grundbuche vorlegt i.isrden. Sollte bei den Werterhöhungen, welche nachträg lich von Amtswegen eventuell erfolgen sollten sich ein Wert von über 500 Lire ergeben, so werden eingehoben: 1) Wenn sich ein Wert von nicht über 1000 Lire ergibt, jene Gebühren für Verträge bis zu 1000 Lire; , 2) Sollte sich ein Wert über 1000 Lire ergeben, die normalen bis jetzt geltenden Gebühren

mit dem Postpaket auch ein Exem plar der Zolldeklaration übergeben werde, welches vom Postamt mit Datumstempel versehen wird. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 166 vom 18. ds. veröffentlicht ein Ministerialdekret vom 4. Juli 1935 mit den Vorschriften über die Zuweisung der staatlichen Beiträge zur Errichtung neuer oder zum Ausbau bestehender Industrien in Bolzano. Das Dekret lautet: A r t. 1. Die Beiträge im Sinne des Art. 5 des I gl. Dekretgesetzes vom 28. September 1934, Nr. 1K21, können jenen Firmen gewährt

. Wenn es sich um solche Industrieanlagen han deli, deren Errichtung oder Erweiterung den Be ftimmungen des Gesetzes vom 12. Jänner 1933, Nr. 141, und der dazugehörigen Durchführungs dekrete unterliegt, so ist auch das Datum des Be willigungs-Ministerialdekrets anzugeben. Art. 3. Di? im Sinne des Art. 7 des kgl. Dekretgesetzes vom 28. September 1934, Nr. 1621, gebildete Kommisson kann von den interessierten Firmen alle jene weiteren Auskünfte fordern, die zur Entscheidung über das Gesuch notwendig sein können. Außerdem

kann die Kommission eigene Nachforschungen durchführen. Bei der Abgabe des Gutachtens über die ihr vorgelegten Gesuche wird die obgenannte Kom mission es als Vorzugstitel ansehen, wenn mög lichst viel Arbeiter und besonders spezialisierte Arbeiter beschäftigt und im Königreiche noch nicht hergestellte Produkte erzeugt^werden. >..,Är t. 4. Mit.dem Dekrets,das die Gewährung der Beiträge im Sinne des Art. 1 verfügt, wird auch die Höhe dieser Beiträge bestimmt und der Termin festgesetzt, innerhalb

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 17.10.1907
Descrizione fisica: 10
Gxtra Beilage zu „Bote für Tirol und Amtlicher Teil. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandes gericht»- Präsidiums vom 2. September 1907 Präs. 7485/5^7 wurde im Sinne deS Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Friedrich Loben stock. Schulleiter, zum Legalisator in Grund- buchssachen für das Gebiet der Gemeinde Absam bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 30- Oktober 1907. K. k. LandeSgerichts-Präsidlum. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. Gemäß Erlasses

des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiums vom 2. September 1907 Präs. 7436/5^7 wurde im Sinne dcS Artikels X H 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Johann Kreidl, Bauer zu Gartlach, zum Legalisator in Grundbuchssachen sür das Gebiet der Gemeinde Kolsaßberg bestellt. Seme Wirksamkeit beginnt am 2V. Oktober 1907. K. k. LllNdesgerichtS-Präfidittitt. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Muxdma^uug. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- PräsidiumS vom 2. September 1907 Präs. 7580!5?/7 wurde im Sinne

des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Franz Meßmer, k. k. Obervsfizial. zum Legalisator in Grundbuchssachen sür das Gebiet der Gemeinde Nassereith bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. Landesgerichts-Präsidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachnnc. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- PräsidiumS vom 4. September 1907 Präs. 7641/5l?/7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom l7. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Knapp

zum Legalisator in Grundbuchssachen für daS Gebiet der Gemeinde A m p a ß bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. K. Landesgerichts Präfidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. KundmciHuug. Gemäß Erlasses des k. k. OberlandesgerichtS- Präsidiums vom 17. September 1907 Präs. 3174/5^j7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Franz Heim, Gutsbesitzer, zum Legalisator in Grundbuchs sachen für das Gebiet der Gemeinde Kolsaß be stellt

. seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LanveSgcrichts-Präsidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. Gemäß Erlasse» des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiuins vom 17. September 1907 Präs. 817515^7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397. R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Prem zum Legalisator in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Vögelsberg bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LandeSgerichts-Priistdium.. Innsbruck, am 14. Oktober

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Bozner Nachrichten
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Pagina 5 di 8
Data: 16.11.1920
Descrizione fisica: 8
mit den Militärbehörden Fremden den Aufenthalt in bestimmten Ge- meinden oder! Okrtlichkeiten untersagen, und zwar aus Gründen der militärischen Ordnung. - Solche Verbote können durch die Orts- behörden oder durch öffentliche Kundma- chungen verlautbart w erden. > Die Fremden, die dem Vorbote nicht in- nerhalb der vorgeschriebenen Frist Folge leisten, können von den Sicherheitsorganen entfernt werden. , Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwärtige!« Verordnung sind be- freit die Reichsitaliener

und jene Personen, die im Sinne des Friedensvertrages von Saint Gsrmain, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1919. Nr. 18994, ra- tifiziert wurde, von Rechts wegen die ita- lienifche Staatsbürgerschaft erlangen wer- den: nämlich jene, die in dem von der Waf- fenstillftandslinie begrenzten Gebiete gebo- ren sind und in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, und nicht durch ihre amtliche Stellung, «die Zuständigkeit erlangt haben. - Hingegen haben der Meldpflicht im Sinne der vorhergehenden Artikel

und in der dort angegebenen Weise nachzukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet, werden, die Berech- tigung eingeräumt ist, für. die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71,72 schon in den ersten Iahren ihrer Ehe um die Hoffnung gebracht, jemals Mutter wer- den zu können. Das war der einzige «chatten in dieser sonst so sonnenhellen Ehe gewesen. So war Heribert ohne Lei- beserben geblieben. Vor zehn Iahren-war ihm die Gattin gestorben. Seitdem lebte er ganz allein auf Lemkow

obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsverhältnisse des Mannes und für Kinder unter 18 Jahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger Ver- ordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorhewgehenden Punkten aufgezählten Per- sonen inbegriffen sind. Art. 15. Sicherheitsbehörden im Sinne dieser Verordnung sind der Questore für die Stadt Trient. Trieft und deren Gebiet: die Zivilkommissäre dem politischen Bezirke

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 14
Data: 29.01.1896
Descrizione fisica: 14
Kommassation soll im Sinne des ReichSgesetzes vom 7. Juni 1883 ein Landes-Kommassationsgesetz erlassen werden. 8. Das tirolische Wasserrechlsgesetz ist im Sinne einer größeren Berücksichtigung der landwirthschast lichen Bedürfnisse einer Revision zu unterziehen. ö. Kredit-Organisation. 1. Die dringend nöthige Reform der öffentlichen Bücher ist durch Einführnng des erleichterten Grund bnches zu vollziehen. 2. Es ist eine tirolische Landeshypothekenbank zu errichten und zwar hauptsächlich zu dem Zwecke

: a) damit der Realkreditbedarf der Landwirthschaft thunlichst billig und sicher durch Gewährung von Ammitäts-Darlehen gedeckt werde; d) damit eine planmäßige allgemeine Konversion der in sicherer Priorität stehenden Privat hypotheken in unkündbare, in Annuitäten rück zahlbare Anstaltshypotheken durchgeführt werde; c) damit der Landwirthschaft für Zwecke der Bodenmelioration im Sinne des Meliorations gesetzes die nöthigen Kredite zur Verfügung gestellt werden; ä) damit im Falle der Anerbenerbfolge die den Miterben

, das der Landesgesetzgebung die Möglichkeit gewährt, die allgemeine Feuer-, Vieh- und Altersrentenversicherung einzuführen. 4. Die Einfügung des Deckungs- und Ueber nahmsprinzips in die Subhastationsordnung im Sinne des Landtagsbeschlusses vom Januar 1895. 5. Die Herabsetzung des Gebäudesteuertarifes in allen Positionen im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 26. November 1889. 6. Die ausgiebige Reduktion der Grundsteuer und die Beseitigung der bei Einweisung der Grnnd- stücke iu die Ertragsklassen vorgekommenen Unbillig

; 4. die ad II 1—18 gefaßten Beschlüsse zur Kenntnis der hohen Regierung zu bringen und von derselben zunächst die ehethunliche reichsgesetzliche Ergänzung des Gesetzes vom 1. April 188S im Sinne des Beschlusses aä II, 2 zu erwirken. Neueste Nachrichten und Telegramm. Wien, 28. Januar. Nach hierher gelangte» Nachrichten ist Erzherzog Karl Ludwig mit Familie wohlbehalten in Kairo eingetroffen. Erz herzogin Maria Theresia ist sofort nach Assuan zum Besuch des Erzherzogs Franz Ferdinand weitergereist. Erzherzog Karl Lud wig

mit den Töchtern folgt Donnerstag nach. Innsbruck, 28. Jan. Die Wälfchtiroler Abgeordneten wurden heute im Sinne der Landtagsordnung mandatsverlustig erklärt. — Der außerordentliche Professor Ferdinand Hochstetter in Wien wurde zum Ordinarius für Anatomie in Innsbruck, der Direktor des Pädagogiums in Bozen Dr. Kiechl zum Landes- schnlinspektor ernannt und dienstlich dem Landes- schulrathe in Vorarlberg zugetheilt. Agram. 28. Jan. Vizebürgermeister Stan- kovic, ein angesehener Kaufmann, erschoß sich, angeblich

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 3 di 6
Data: 13.08.1925
Descrizione fisica: 6
sie sich verpflichten, alle Bestimmun zen dieser Ordnung zu beobachten-, 4. dieselben zu erklären, daß sie bereit sind, im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen be hufs Deckung der Konsumabgabe eine Kau tion zu stellen, sowie allfällige Strafen und Spesen, falls die Konsumsteuerdirektion dies oerlangen sollte, zu bezahlen. Art. 5 Dem Ansuchen ist auch ein Bogen in sieben Abschriften beizulegen, auf welchem die Un terschrift des Gesuchstellers oder der Person, die beauftragt ist. das Ein- und Ausfuhran- sllchen

zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. S Maßgebend für die Angaben hinsichtlich der Quantität der innerhalb der Zollgrenze erzeugten Trauben ist die im Sinne des Ab satzes I der gegenwärtigen Ordnung gemachte Erklärung. Art. 7 Nach beendeter Bearbeitung der eingeführ ten und als Wein übernommenen Weintrau ben sind dieselben innerhalb drei Tagen an zumelden. da die notwendigen Eintragun gen in den Registern jedes einzelnen Erzeu gers zu machen sind. Wer eine verspätete An zeige einbringt, macht sich im Sinne

der Be stimmungen des Art. 46 des Konsumabga bengesetzes einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne des genannten Gesetzes zu be strafen. Art. S llm Trauben von außen oder von den offenen Fraktionen der geschlossenen Ge meinde einzuführen bedarf es eines Einfuhr- zesuchen, welches in zweifacher Ausfertigung von den hiezu berechtigten Personen unter fertigt sein muß. deren Unterschristen wie im Punkt 2 angeführt, bei der Direktion der Konsumabgaben registriert sind. Art. 3 Die Ausfuhr von Most und Wein erfolgt

ist einzig und allein das bei den Konsumabgabeämtern erliegende Originalgesuch maßgebend. Art. 12 Wird Wein und Most von dem im Sinne dieser Bestimmungen hiezu Berechtigten an deren überlassen, so ist ein eigenes beim Zentral-Konsumabgabenamt einzubringendes Gesuch notwendig, und dieses Amt wird dann Sorge tragen, daß das eingeführte bezw. ausgeführte Quantum in die hiezu bestimm ten Register vorgemerkt werde. (Schluß folgt.) b Für die Mieter. Der Mieterfchutzoerein Bozen ersucht uns um Aufnahme

b Hotel Reichrieglerhöf, Guntfchnabahn. Zimmer mit und ohne Pension, beste Küche, Terrassen-Kaffee-Reftaur. schönste Fernsicht. b Bürgersaal Bozen täglich Variete-Kon zert. Eintritt L. 8. Sein Setränteaufschlag. Meran und BiMgau. m Ein Gewittermorgea war gestern, 12. August, im vollsten Sinne des Wortes. Schon gegen 5 Uhr früh ging es los und zwar schien der ganze Westen von Ulten bis Sprons ein einziges fürchterliches Unwetter auf das Burggrafenantt loszulassen. Das gefürchtete Unheil blieb zum guten

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Südtiroler Heimat
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Pagina 8 di 8
Data: 15.10.1934
Descrizione fisica: 8
und damit keineswegs zu Italien gehört haben. Dürftige Nachrichten über Grenzkämpfe zwischen den Bajwaren und den Langobarden, die über Trient herrschten, im 7. und 8. Jahrhundert deutet Tolomei in dem Sinne, daß das Hochetsch dauernd dem Langobardi- schen Reiche zugeteilt gewesen sei. Und noch ungeheuerlicher wird seine Verdrehung für die Zeit nach dem 8. Jahrhundert, denn nun habe nach ihm das Hochetschgebiet in aller Folge zeit M dem Königreich Italien gehört, das die Karolinger feit 778 dem Frankenreich

und dann die deutschen Kaiser dem römisch-deutschen Reiche angegliederl haben. In Wirk- HHkeit hat auch in dieser Zeit das Gebiet Mdwärts bis einschließlich Bozen zum Herzogtum Baiem gehört, das auch immer ein Bestandteil des fränkischen und des deut schen Reiches im engeren Sinne gewesen ist. Tolo mei tut so, als ob die geistlichen Fürstentümer Brixen und Trient durch die Verfügungen Kaiser Konrad ll. von 1027 aus dem Königreich Italien hervorgegangen wären. Das stimmt in Wahrheit nur für das Herzogtum und die Graf

schaft Trient, die nordwärts auf der linken Seite der EM bis vor Bozen und auf der rechten bis vor Meran gereicht aber diese beiden Hauptorte nicht mehr erngeschlofsen hah Konrad II. hat dem Hochstifte Trient wohl die bisher bar sche Grafschaft Bozen übertragen, aber die folgenden Kai. ser haben dieses geistliche Fürstentum Trient durch eine Reihe von Verordnungen aus der staatlichen Zugehörig keit zur Lombardei losgelöst, und dem Deutschen Reiche rm engeren Sinne zugeteilt, wie auch die Bischöfe

in ver schiedenen Urkunden ausdrücklich bezeichnet haben. Wohl aber führt er das oft besprochene Gutachten des Bischofs votz Chur vom Jahre 1282 über die staatsrechtliche Stellung der Grafen von Tivol in durchaus einseitigem Mine an. Der Bischof hat nämlich u. a. erklärt, daß die Gräfen von Tirol die Grafschaft Vintschgau vom Hochstifte Trienh zu Lehen trage, das selbst zu Italien gehöre. Letzteres 'hat wohl in rein kirchlichem Sinne stets gegolten, weil eben das Bistum Trient dem Patriarchat

Aquileia und nicht wie das Bistum Brixen dem Erzbistum Salzburg unterstanden hat. Im weltlichen, staatlichen Sinne kann aber eine solche Auf fassung nur für die Zeit von 1230 bis 1260 entstanden seih, weil damals Kaiser Friedrich H. die wetliche Gewalt übch das Fürstentum Trient seinem oberitalienischen Partei- ganger, Ezzelino da Romano, Markgrafen von Verona übertragen hat. Diese staatliche Verbindung ist aber nach dem Tode dieses Fürsten gerade durch das Auftreten des Grafen Meinhard von Tirol

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Alpenzeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 15.08.1928
Descrizione fisica: 8
mancher an Kalifornien. Ich aufsprießen und anfangs Mai haben wir Grün- sagtc gleich, daß ich in diesem Lande viel ge» futter, welches lintergearbeitet einen starken lernt habe, aber nicht in dem Sinne, wie viele glauben. Kalifornien hat in seinem nördlichen Teil feuchtes Klima infolge der reichlichen Re gengüsse und in seinem südlichen Teil ist es vor herrschend wüskuartig. Sein landwirtschaft licher Reichtum ist der Bewässerung zuzuschrei ben. Im südlichen Teil Kalisorniens, welcher <nn ehesten unserem Sizilien

, die Feststellung größerer Reserven, als anfangs an fangs angenommen wurde, die geringere Nach frage nach Ausfuhrware, beeinflussen den Markt in ungünstigem Sinne. Seitens Rußland scheint eine neue Nachfrage in Aussicht zu sein, was die gegenwärtige Lage etwas erleichtern dürfte. Die Ernten sind im allgemeinen doch besser ausgefallen als erwartet wurde; dies hat der Obstbaumkarbolineum, das man mit einem ^àlation Anlaß gegeben, die günstigeren Pinsel sorgfältig aufträgt, damit es auch die in den Ritzen

8—10; Ka paune 20—2S; Enten 7.50—8.S0; Truthähne 11—12; Eier 40—42 das Hundert. Milchprodukte: Der Milchmarkt ist flau mit Vom überständigen Garten Ueberftändig ist ein Gart>zn geworden, der Schwere bindige Böden, denen fast immer auch zu alt geworden ist und dessen Bestände sich die nötige Wärm-i fehlt, werden bei Verwen- überlebt haben. Auch der Boden kann zu alt, dung von Atzkalk luftdurchlässiger, wärmer und im Sinne einer gesuiiden Pflanzenernährung durch kohlensauren Kalk, in der Form von Mer

ist die. Einträglichkeit einer Spargelpslanzung mit 18 bis 20 Iahien so abgewirtschaftet, daß die weitere Beibehaltung des Beetes nicht mehr lohnt. Es ist freilich immer kein leichter Ent schluß, einen Baum, den vielleicht der Vater oder Großvater gepflanzt hat und der noch ge sund erscheint, herauszuhauen^ wenn seine Er träge sichtbar herabgehen. Aber die Entfernung liegt im Sinne höchster Ergiebigkeit des Gar- lens. Die Tragbarkeitsgrenze ist bei gewöhn- lichen Hochstämmen mit etwa 80 Iahren ge kommen

. Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, daß der Kalt durchaus nicht nur ein Verbesserungsmit Greise von Beerenobst finden, die 40 und mehr Jahre stehe)?, obwohl sie selten mehr seit dem 14. bis 15. Jahre durch Ertrag lohnen. Man sollte stets Sträucher von Stachelbeeren, Jo hannisbeeren und Himbeeren nach längstens 15 Jahren heraushauen und an anderer Stelle die Pflanzung erneuern: denn auch im Obstbau gilt als vornehmstes Gesetz der Fruchtwechsels Gewissenhaste Ertragsaufzeichnungen und die ^ tel im Sinne

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 6
Data: 25.01.1923
Descrizione fisica: 6
Ermächtigung des Präsckten im Sinne des Gesetzes 00m 21. Juni IM,. Nr. 218, nötig ist: -t, über Veräußerung'!!. Kreditgewährun gen. Kontiakte über Ausnaline von Hypo theken, Servituten und Festsetzung v-m Grundsteuern. Umwandlungen von Eigen tums- und Serniiutsrcchien' l>. über dic Einlei'ung und Führung von Klagen l>ci Gericht, die Schalung von An leihen, dic Art der nutzbringenden Jn- vcstieruu-ten, V^sreiung von Steuern und pafsmen Abgaben: K. üder das Reglement der Verwendungs art der Gemeindcgülcr

in dic andere: 11. über die Zölle und Steuern, die im Jniercssc dcr Gemeinde sest-iisctzcn oder zu modifizieren sind i:»d über dic Reglements, die zur Anwendung derselben nützen können: I 12, über die Errichtung und Verlegung von Messen und Märkten: gegen diese Eni- ! fchcidiingcn kann in Streitfällen beim Pro- viiizial-Bcrwalti'ngsausfchuß im Sinne des Art. 1, Zl. 11 dcs Gesetzes vom 17. August 1W7, ?^r NM (einziger Tert) rekurriert und Vcrwn! eingelegt werden. Und >,n allgemeinen entscheidet

er über alle Dinge, die dic Gemeindeverwaltung an gehen und nicht dem Ausschusse oder dem Bürgermeister zustehen. Art. 132. Dem Geineinderate unterstehen alle Ein richtungen, die zu Gunsten der Allgemeinheit dcr Bemohncr der Gemeinde oder deren Frnkiionen errichtet sind und auf dic nicht die Bestimmungen für Wohltätigkeit!- und Cho» riias-Jnstitutc anwendbar sind, ebenso die Interessen der Psarrangehörigen, wenn diese im Sinne des Gesetzes irgendwelche Aus gaben tragen. Die Wohltäiigkeits- und Eharitas-Anftal

- ren unterliegen der Beaufsichtigung des Ge meinderates, der immer ihren Gong prüfen und ihre Rechnungen durchsehen kann. Gegen die Entscheidungen betreffend die in den zwei vorhergehenden Absätzen genann ten Dinge ist in Streitfällen auch im Meri- tum im Sinne dcs Art. I, Zl. 1 dcs Gesetzes vom 17. August 19l)7, Nr. 639 leinziger Tert) der Rekurs an den Provinzial - Vcrwal- tungsausschuß zulässig. Wcnn dic Jntcrcsscn über Eigentümer oder Patrimonialaktiva der Fraktionen oder die Interessen

der Psarrangehörigen im Ge gensatz zu dcn Interessen der Gemeinde oder anderer Fraktionen derselben sind, rust der Präsekt die Wäbler der Fraktionen, denen die genannten Eigentümer oder Aktiva ge hören oder die Psarrangehörigen zur Ernen nung dreier Kommissäre zusammen, die mit den dem Geineinderate zustehenden Vollmach ten dcn Gegenstand verwalten, über den ge stritten wird. Gegen dic Entscheidung des Präsekien ist, auch im Merittim, im Sinne des Art. 23 des Gesetzes vom 17. August 19l)7, Nr. 639 (ein ziger Text

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