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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 08.05.1933
Descrizione fisica: 8
Am Donnerstag Innsbrucker Bürgermeifterwahl Wie der Stadtmagistrat Innsbruck mitteitt. findet am Donnerstag, den 11. ds., um 4 Uhr nachmittags im Adler- faale des Studtsaalgebäudes eine öffentliche Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates statt. Diese Sitzung gilt als Ge- schätfssitzung im Sinne des § 2, Abs. 3. der Geschäftsord nung für den Innsbrucker Gemeinderat mit Beschränkung auf nachstehende Tagesordnungspunkte: 1. Bekanntgabe des Ergebnisses der Gemeinderatsergänzungswahlen vom 23. April

Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre, begangen durch die Presse, im Sinne des 8 488 St.G. bezw. 8 30 Presiegesetz, erhoben hatte. Ueber den vom Ankläger gestellten Antrag auf Bestra fung und Veröffentlichung des Urteils in den drei Inns brucker Tageszeitungen: „Tiroler Anzeiger", „Innsbrucker Nachrichten" und „Volks-Zeitung" hat das Gericht zu Recht erkannt: Der Angeklagte Karl S p r e l in a n n, Sohn des Karl und der Josefa geb. Berger, am 25. Oktober 1899 in Bregenz geboren, nach Kartitsch, Bezirk

Absatz beginnend mit den Worten: „ .. . Nach den Gesetzen der Psychologie . . ." bis „. .. auf eine wehmütige Betrach, tung der Leiden Christi beuten ließ", deren Inhalt die Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne des 8 488 StG., in bezug auf den Privatankläger Rudolf Thöni begründet, jene Aufmerksamkeit vernachlässigt, ber deren pflichtgemäßer Anwendung die Ausnahme dieses Aufsatzes strafbaren Inhaltes unterblieben wäre. Er hat hiedurch die Uebertretung der Vernachlässigung

der pflichtgemäßen Sorgfalt im Sinne des 8 30 des Presse gesetzes begangen und wird hiesür nach derselben Gesetzes- stelle zu einer Geldstrafe im Betrage von 50 (fünfzig) Schilling im Uneinbringlichkeitsfalle zu 5 Tagen Arrests und gemäß 8 389 StPO, zum Ersätze der Kasten des Strafverfahrens, verurteilt. Gemäß 8 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1920, StGBl. Nr. 373, wird der Vollzug der ausgesprochenen Strafe vorläufig bedingt aufgeschoben und eine Probezeit in der Dauer von einem Jahre festgesetzt. Karl

gelesen zu haben, konnte hie- mit jedoch eine Vernachlässigung der ihm nach 8 30 Presie gesetz obliegenden Sorgfalt nicht in Abrede stellen. Der Angeklagte hat es Unterlasten, den Wahrheitsbeweis für die dem Privatankläger in der inkriminierten Stelle des genannten Artikels gemachte Beschuldigung zu erbringen. Er war daher im Sinne des 8 30 Presiegesetz schuldig zu er kennen. Bei der Strafbemessung war als erschwerend ein beson ders grobes Verschulden anzunehmen, da bei Anwendung auch nur von geringer

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 2 di 4
Data: 04.03.1919
Descrizione fisica: 4
Gelte». Aus Stadt und Land. Die MandatSaufteilvng für Deutschsudtirol war Gegenstand der Beratung der gestrigen Ob mann e r k o n f e r e n z im Landhause. Ter Wiener Staatsrat hatte btc politischen Laiwes- Parteien Tirols eingeladen, selbst einen Vorschlag zu machen, der als eines jener Momente zu gel ten hätte, die bei der Berufung der Abgeordne ten für den besetzten Landesteil im Sinne des Gesetzes zu berücksichtigen wären. Das Ergebnis der ftattgefundenen Besprechung

!,^ tete dem Landesbefehlshaber den Rappt h Hierauf hielt Herr Abg. Dr. Pflanzt im ff*’ men des Landes Kärnten an die Tiroler tiZ* kurze Begrüßungsansprache, in der er sde ner Freude über die Hilfsbereitschaft der'm! roter Ausdruck gab. Die Tiroler des Ich^ 1809 seien uns Kärntnern bei der jetzh Landesverteidigung ein leuchtendes Beifpi^. Redner schloß mit einem kräftigen Heil! ähnlichem Sinne sprachen noch der Büro meister, der Landesbefehlshaber und ein j glied des Soldatenrates, Herr Schönherr

,! die Tiroler Kampfgenossen begrüßte und! Hoch auf das Land Tirol ausbrachte, in!^ die Menge begeistert einstimmte. Ein f Ul glied der sozialdemokratischen Partei, Abg. Dimnig, hatte es für gut befunden, — fozialdemokratischem Sinne auf km hetzende Klassen und Parteien zu verweil! Wie wenig taktvoll es aber ist, eine Fei nne es die gestrige war, parteipolitisch am s nutzen, mag ihm wohl der spärliche Beifall tz zeigt haben, der seinen Worten folgte. A Schlüsse dankte der Kommandant des Tm Halbbataillons

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 4 di 4
Data: 11.02.1946
Descrizione fisica: 4
Schaden erlitten haben, bedürfen zwecks Geltendmachung ihrer Ansprüche einer Legitimierung, d. h. einer nach allen Richtungen gültigen behörd lichen Anerkennung, die ihnen nur das Gesetz zu ge ben vermag. Alle die Vereine, die im Sinne der obigen Ausführungen eine Wiedergutmachung beanspruchen, können bis längstens 15. Mai 1946 im Sinne des obzitierten Gesetzes einen Antrag an den Sicherheits direktor für Tirol in Innsbruck auf Reaktivierung des Vereines und Wiederaufnahme der Vereinstätigkeit stellen

. Diejenigen Vereine, die ab 1. Mai 1945 von der Landesregierung, der amerikanischen oder französischen Militärregierung aufgelöst worden sind, können nicht reaktiviert werden. Eine Antragstellung in diesem Sinne ist daher zwecklos. Der leichteren Uebersicht halber werden nach stehend Richtlinien- für die Antragstellung bekannt ge geben. Bei der Abfassung des Antrages auf Wieder errichtung, bzw. Wiederherstellung eines Vereines sind vor allem folgende Punkte genau zu beachten: 1. Der Antrag

die Funktion des provisorischen Vorstandes. Gleichzeitig wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle diejenigen Vereine, die unter die Bestim mungen des Vereins-Reorganisationsgesetzes fallen, und denen auf ihre bei der Behörde bereits einge- brachten Eingaben bis jetzt keine definitive Er ledigung zugegangen ist, dem Sicherheitsdirektor für Tirol in Innsbruck neue, im Sinne der obigen Aus führungen verfaßte Eingaben vorzulegen haben. Im Interesse einer klaglosen und beschleunigten Durchführung

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Reuttener Nachrichten
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Pagina 2 di 6
Data: 08.11.1929
Descrizione fisica: 6
des Gemeinderates Reutte vom 16. März 1929, betreffend die Verabschie dung des Voranschlages der Marktgemeinde Reutte für das Jahr 1929 und über die Ausschreibung eines 200- prozentigen Zuschlages zur Landesgrundsteuer und eines 100-prozentigen Zuschlages zur 15-prozentigen Landes gebäudesteuer, wonach die von Dr. Stern im Sinne des § 59 G. O. eingebrachte Berufung als vollständig will kürlich und unbegründet abgewiesen wurde, und bemerkte hiezu, daß es, nachdem nun der Gemeindevoranschlag genehmigt wurde

, endlich möglich sei, mit der Durch führung der Einhebung der Umlagen zu beginnen, was schon deshalb dringend notwendig sei, als bereits großer Geldmangel eingetreten und die Bundessteuern endlich abgeführt werden müssen. Der Gemeinderat hat ein stimmig beschlossen, im Sinne obigen Gemeinderatsbe schlusses vom 16. März 1929 Gemeindeumlagen in Form eines 200-prozentigen Zuschlages zur Landes- gebäudesteuer gleichzeitig mit der Grundsteuer noch für dieses Jahr einzuheben. Über Antrag des Gemeinderates

in der Gemeindekanzlei zur Einsicht aufliege. Zum Schlüsse teilte Bürgermeister Turri mit, daß die Herren Konsul v. Gumprecht und Baron v. Bülzings- löwen im Sinne des letzten Gemeinderatsbeschlusses die Gemeindejagd weiterhin und zwar um den jährlichen Pachtschilling von 8300 Goldkronen und nach Ablauf zweier Jahre zuzüglich der Rentensteuer per 1790 8 auf die Dauer von 5 Jahren in Pacht behalten werden, hiezu jedoch die Bedingung stellen, daß ihnen das bisher in der Hirschfängalpe innegehabte Jagdzimmer

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 26.07.1956
Descrizione fisica: 6
sie ihnen nach und kam gerade zurecht, als das Mädchen dem Manne davonlief. Gritsch versuchte dem Gericht vorzumachen, daß das Mädchen auf seine Frage gesagt habe, daß es bereits 14 Jah re alt sei. Das wurde jedoch durch die Aus sage der Mutter des Mädchens, in deren Ge genwart er das Alter des Mädchens erfuhr, als sie über die Anstellung als Sprechstun denhilfe sprachen, widerlegt. Das Gericht kannte ihn im Sinne der Anklage schuldig und so erhielt er zu den fünf Jahren noch ein halbes Jahr dazu. Die Folge

« einer Schlamperei Ueber zwei Tage zog sich der Prozeß ge gen den 46jährigen Alois Buda hin, der we sen Veruntreuung vor einem Schöffensenat des Landesgerichtes Innsbruck unter Vorsitz von OLGR Dr. Wild (Staatsanwalt Doktor Obholzer) stand. Der Prozeß dauerte des halb so lange, weil die Frage, ob Amtsver- Kurzen Prozeß im wahrsten Sinne des Wortes machte Verkehrsrichter Dr. Zimmer mann in einem Schnellgerichtsverfahren mit dem 22jährigen Studenten Neville John Sowden Clemens, der am 19. Juli gegen 14.30 Uhr

sind mit an deren zusammengekommen und da dürfte ich die Uebersicht verloren haben“, meinte der Angeklagte und OLGR Dr. Wild sagte dar auf ziemlich ungerührt: „Mit anderen Wor ten, Sie haben eine Wurschtlerei gehabt!“ Buda wurde bi s auf einen Punkt im Sinne der gegen ihn erhobenen Anklage für schuldig befunden und zu einem Jahr schweren Ker kers verurteilt. Maßgebend für diese verhält nismäßig niedrige Strafe war die nahezu völ lige Schadenaufmachung. dem Fahrzeug geschleudert und verletzt, der Wagen wurde

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 10 di 16
Data: 23.03.1933
Descrizione fisica: 16
und ber Anna geb. Schlögl, Innsbruck, ist schuldig, er habe am 2. Februar 1933 in Innsbruck als verant wortlicher Schriftleiter der ebenda lerscheinenden „Tiro ler Bauernzeitung" bei der Aufnahme des Artikels mit der Ueberfchrift ,>Dom Tiroler Genoffenscha'ftsver'bande" in Nr. 5, Jahrgang 1933, dessen Inhalt die Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der tztz 488 und 401 StG. begründet, jene Aufmerksamkeit fchlen lassen, bei deren pflichtgemäßer Anwendung die Aufnahme dieses strafbaren

Inhaltes unterblieben wäre und habe h'iedurch die -Uebertretung der Vernachläslsigung der pflichtgemäßen Sorgfalt i'm Sinne des § 30 PG. be gangen und wird gemäß tz 30 PG. zu 50 (fünfzig) Schilling Geldstrafe, im Unei n b r in glich'k eitsfa lle zu 5 (fünf) Ta gen Arrest und gemäß § 389 StPO, zum Ersätze der Kosten des Straf verfahrens verurteilt. Der Angeklagte wird ferner verpflichtet, gemäß tz 43, Zl. 1, PG., dieses Urteil samt Gründen in der 1. oder 2. Nummer der „Tiroler Bauernzeitung

des Angeklagten, den Artikel vor der Drucklegung weder gelesen noch zum Drucke be- fördert zu haben, konnte durch das Beweisverfähren nicht widerlegt werden. Gr machte sich darum nur der Ueber tretung im Sinne des tz 30 PG. schuldig. Es ist auf Grund des Artikels kein Zweifel, daß durch diese Aeuße- rungen der Privatankläger einer bestimmten unehren haften Handlung beschuldigt wurde, welche geeignet sind, diesen in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder yerabzusetzen. Als erschwerend kommt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 05.02.1947
Descrizione fisica: 4
ist, daß ein Kollektiwertragsmonopol für eine gewerkschaftliche Vereinigung den Grundsätzen der Koalitionsfreiheit widerspräche und in gewis sem Sinne undemokratisch sei. Schließlich ist es k auch wirklich ein Unterschied, ob, wie es heute dar Fall ist, der Gewerksdiaftsbnnd eine Mono polstellung tatsächlich besitzt, oder ob man eine solche Monopolstellung in einem Staatsgesetz verankert Es läßt sich natürlich darüber streiten, aber das Sozialministerium hat es klugerweise vorgezogen, auf diese Bedenken des britischen Kontrollelewents Bedacht »n nehmen

, «ad hat den Entwurf in diesem Sinne etwas anders for muliert. Rein rechtlich könnten neben dem Ge werkschaftsbund auch andere gewerkschaftliche Vereinigungen Kollektiwerträge abschließ cn, doch sind dafür im Gesetze eine Reihe von Be dingungen vorgesehen, so daß nicht jede gewerk schaftsähnliche Zwergvereinigung im Lohn- und Arbeitsrecht herummurksen kann. Einen Schön heitsfehler finden auch wir an diesem Entwarf; darüber nämlich, welche gewerkschaftliche Ver einigung außer dem Gewerkschaftobund

auf In- ternationalisierung der Ruhr und die Anerken nung der Priorität der Interessen der Alliierten bei ihrer Auswertung. Erst wenn diese Frage nach den Bedürfnissen der Sowjetunion geregelt sein wird, kann es möglich sein, die Frage der deut schen Guthaben in Oesterreich im Sinne der österreichischen Wünsche za lösen. 4us at&t Weitere Lfebesgabensendtmgen nach Jugoslawien Salzburg, 4. Febr. (APA). Dea Bemfibtmgef des Salzbnrger Roten Kreuzes ist es mit Hilfe der Vermittlung des Internationalen Roten Kreuzes gelun gen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 14.03.1947
Descrizione fisica: 4
. Nr. 25 (Nationalsozialistengesetz) ist am 18. Februar 1947 in Kraft getreten. Damit sind jene Bestimmungen wirksam geworden, welche eine Sühneabgabepflicht für jenen Kreis von Be lasteten und Minderbelasteten versehen, die ge mäß 8 17 des Gesetzes der Sühnepflicht unter liegen, A. Sühneabgabepflichtig im Sinne des IX. Hauptstückes sind alle gemäß 8 4 des Verbots gesetzes in der durch das oben genannte Gesetz gegebenen neuen Fassung Registrierungspflichti- gen, soferae sie nicht ausdrücklich von der Süh nepflicht ausgenommen sind. Ausgenommen

von der Sühnepflicht sind lediglich Mindcrbeiastetc von der Vollendung des 70. Lebensjahres an. dann solche, wenn sie der Versehrtenstufe III angehö ren, endlich belastete Personen der Versehrten stufe IV. Die Befreiung von der Sübneabgabe- Pflickt tritt bei den soeben Genannten nur ein, wenn ihr Monatseinkommen zuzüglich 50 S für jeden Unterhaltsberechtigten 200 S nicht über steigt. Die Sühneabgabepflicht stellt einen Teil der Sühnepflicht im Sinne der 88 17—19 des Ver botsgesetzes in der Fassung des eingangs

' ! on jedem registrlerungspnichtigen HaushoHsangchö- rigen gesondert amzuhringen. Desgleichen hat jeder sühneabgabepflichtige Gehalts- oder Lohn empfänger aus mehreren Dienstverhältnissen bei verschiedenen Arbeitgebern soviele Anzeigen zu überreichen, als Dienstgeber vorhanden sind, die die Anzeige mitzuunterfertigen haben. Die Vordrucke für die im Sinne der Punkte j 1—3 abzugebenden Anzeigen und Erklärungen sind für das Stadtgebiet Innsbruck bei der Ein wohnermeldestelle, Burggraben, Zimmer 14, 2. Stock, für alle übrigen Stadt- und Landge

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