und die Religionsübungen im Sinne des Z. 2 des Reichsgesetzes vom 25. Mai 1363 betreffen, für sämmtliche im Stadtbezirke befindliche Volksschulen und die zu denselben gehörigen Privatanstalten auf die Stadtgemeinde als eigener Schulbezirk vom 1. März d. I. angefangen überzugehen haben, welche dieselben im übertragenen Wirkungskreise durch den Magistrat (8.127 des prov. Gemeindegesetzes vom 11.Juni1850) zu besorgen hat. Stadtmagistrat Innsbruck, am 26. Februar 1869. Der Bice-Bürgermeister: Dr. Johann Tschurtscheuthaler
es sich bei der großen Mehrzahl nicht so sehr, um Liberale nach dem gewöhnlichen Sprachge brauche in den Ausschuß zu bringen, als vielmehr Männer, deren man versichert sein kann, daß sie dem Kurwesen werkthätig hold sind, welche hierzulande sehr häufig mit dem Prädikat „liberal' bezeichnet zu werden pflegen, wenn sie auch übrigens z. B. allseitig geachtete Handwerker sind, die für Studien im Libera lismus weder Lust noch Muße haben. Selbst die liberale Intelligenz, die es auch im gewöhnlichen Sinne des Wortes
sich bereits ausgesprochen haben: Man sagt den Landtagen: wenn ihr das thun wollt, was das h. Ministerium für eine gesetzliche Anordnung erklärt, wenn ihr den Sinn, den das h. Ministerium in ein Gesetz hineinlegt, zu eurem eigenen macht, dann ist eS gut, aber „folgst du nicht willig, so brauch' ich Gewalt.' (Sehr gut! im rechten Centrum.) Das ist nach meiner Ansicht nicht liberal, vielleicht mag eS liberal fein im ministeriellen Sinne (Bravo! im rechten Centrum), bei solchen« Verfahren hat die Autonomie