, ArbeiterSgottin in Schönruh bei Amras. wegen deS Verbrechens der Brandlegung i« Sinne der §§ 166, 167 a. c. St.-G. A» 5. Jänner ds- Jahres gegen 11 Uhr mittags brannte das zweistöckige BauernhauS in Schönruh vollständig niever. 2 Kinder find dabei u«s Leben gekommen, eines »it 2 1 /* Jahren, das der Brandlegerin gehörte, und ein ganz kleines, daS ihr zur Pflege anvertraut war. Ei» drittes Kind, 4 Jahre alt, Marianne Moir, ein Töchterlein der Brandlegerin,'konnte noch gerettet werden. Die Angeklagte
, durch Fasttage und Einzelhaft verschärft, verurtheilt, und dies 'mit Anwendung außerordentlicher Milde. — Am 8. März erschien Johann Werlberger, 26 Jahre, ledig, Metzger und . Schweizer aus Wörgl, zuletzt, in Wien, vor den Geschworenen unter der Anklage deS Diebstahls und der Landstreicherei. Eine ziem liche Anzahl- großer und kleinerer Diebstähle werden ihm:?zur rLast gelegt.: :Erk leugnet ^hartnäckig,- die' Schuldmomente find: aber derart,überwältigend) dass ihn,der Gerichtshof einstimmig i« Sinne