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Der Arbeiter
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Pagina 10 di 10
Data: 04.07.1934
Descrizione fisica: 10
Bezirkskommission erhoben werden, auch hier ist die Eingabe mit 8 1.— zu stem peln. Jur Feaee -es Entgeltes <81153 b) bei EMbm-rms Das Landesgericht Wien, die höchste Instanz für Rechtsstreitigbeiten vor dem Gewerbegericht, er klärte: „Als Krankheit im Sinne des § 1154 b ist auch der durch Entbindung bewirkte Zustand anzusehen." In der Begründung zu diesem Urteil wurde aus geführt: „Der Begriff „Krankheit" bann nicht im medizinl- schen Sinne ausgefaßt werden. Es kommt nur eine solche Krankheit in Betracht

, die den Arbeitnehmer an der Dienstleistung verhindert . . . Als Krankheit muß jener körperliche Zustand verstanden werden, der die Ausübung der vertraglichen Arbeitsleistung ent weder unmöglich macht oder die Dienstleistung nur unter nennenswerter Gefährdung des Lebens oder der baldigen Erlangung der früheren Arbeitsfähigkeit zu läßt. Diese Merkmale treffen bei einer Wöchnerin jedenfalls zu. Der Zustand einer Wöchnerin ist daher als Krank heit im Sinne des § 1154 b anzufehen. Daß die Krankheit nicht voraussehbar

." Bei genauer Betrachtung der sozialen Schutzgesetze bleibt also nichts anderes übrig, als die Entbindung der Krankheit gleichzustellen, ein Grund mehr, die ablehnende Haltung mehrerer Einigungsämter als un verständlich zu bezeichnen. S& meint dev ärbeilei Zwei Ratschläge Auf die Bemerkung unter „Luegerfreund" im Brief kasten des „Volksruf" Nr. 24 fei mir in zustimmendern Sinne eine Ergänzung und Anregung erlaubt. Es ist leider Gottes Tatsache, daß für junge Fami lienväter der sogenannte Mieterschutz längst

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 18 di 18
Data: 28.05.1927
Descrizione fisica: 18
die Fälle der vorzeitigen Auslösung des Lehrvertrages Laxativ aufgezählt find. Es kann lediglich dann, "wenn der Ar beitsmangel so groß ist, daß im Sinne des Paragraph 103 der Gewerbeordnung der Lehr herr unfähig geworden ist, die durch den Lehr vertrag eingegangenen Verpflichtungen zu er füllen, der Lehrvertrag als erloschen erklärt werden. Keinesfalls kann jedoch für die Auf lösung des Lehrvertrages der Umstand maß gebend sein, daß deni 'Lehrherrn die Haltung eines Lehrlings wirtschaftlich nicht mehr

, die aus dem Lehrverhältnisse entstehen, zu tragen und den Lehrling auch bei eintretendem Ar beitsmangel ohne Schaden weiter zu verwen den. Hinsichtlich des Lehrgeldes ist zu be obachten, daß dasselbe im Sinne des Handels ministerialerlasses vom 10. November 1926 nicht mit dem Lehrling vereinbart werden darf, es jedoch ohne weiteres zulässig ist, im Lehr vertrage mit dem Vater oder dem gesetzlichen Vertreter des Lehrlings ein Lehrgeld zu ver einbaren. Diese Vereinbarung darf jedoch nicht in einer Form abgeschlossen

dem Zollauslande der art schwächt, daß wir stets die Unterliegenden sein werden. Unsere prachtvoll aufstrebende Landwirtschaft hat die deutsche Konkurrenz ! nicht zu fürchten. Von der Regierung vn- i langen wir. daß sie in diesem Sinne in Gens interveniere! Sie €ieK!rifi{ieruiig$arbeiteti. Die Elektrifizierungsarbeiten bei den Bun desbahnen find in ihrer ersten Etappe inso- ferne abgeschlossen, als der elektrische Betrieb auf allen in Aussicht genommenen Teilstrecken ausgenommen wurde. Nun erfolgte im Rah men

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Alpenländer-Bote
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Pagina 7 di 14
Data: 19.01.1930
Descrizione fisica: 14
verletzt. — Beim Holztransporte mittels Schlitten hat sich der 16jährige Gebhard Fritz aus D a l a a s am Freitag den rechten Fuß oberhalb des Knöchels gebrochen. — Auf dem Heimwege vom Nachmittagsgottesdienste ist die sechsjährige Tochter Hildegard des Uhrmachers Mäfer in Schruns aus dem glatten Wege ausgeglitten und hat sich den lin ken Unterschenkel gebrochen. — Der Männergesang verein Parthenen hat den Kindern ein Fest ge geben, ein schönes, feierliches Fest, um etwas Gutes zu tun im Sinne

werktätiger Nächstenliebe, im Sinne sozialen Empfindens und edler Hilfsbereitschaft. Er hat die Kinder von Parthenen, zum Großteil Arbei terkinder, zu einer Christbaumfeier, zu einer groß angelegten Bescherung eingeladen und sie alle sind ge kommen, um sich zu freuen, wie sich nur Kinder freuen wollen. Leuchtende Kinderaugen, herzliches Lachen aus frohem Kindermund zeigte sich allenthal ben als Ausdruck der Freude. Ueber 140 Pakete mit nützlichen wie guten und von Kindern begehrten Sa chen und Dingen

von edlen Gönnern zu diesem Zwecke bekommen und nach bestem Empfinden und Gewissen verteilt. Es hat wohl manche Mühe, manche Sorge gegeben, manches Opfer an Zeit gekostet; aber es war ja alles für die lieben Kinder, für Kinder aus allen Schichten, ohne Unterschied. Es sollte ein wahres Kinderfest, ein Bru derfest im wahrsten Sinne des Wortes sein. Die Lei tung des Arbeiterheimes hat den Kindern Tür und Tor geöffnet, mitgeholfen, wo es nur möglich war und große Mühen auf sich genommen. Sie hat somit

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Der Arbeiter
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Pagina 10 di 10
Data: 31.10.1934
Descrizione fisica: 10
es nicht kraft aus drücklicher Bestimmungen des Gesetzes von der Ver sicherungspflicht ausgenommen sei. Daraus ergeben sich, daß, wenn von zwei Beschäftigungen die eine aus irgend einem Grunde von der Versicherung ausgenom men ist, die andere die Versicherungspslicht begründet, auch wenn sie als Nebenbeschäftigung im landläufigen Sinne allein nicht genügt, um die Er werb stättgkeit des Versicherten hauptsächlich in An spruch zu nehmen. Der zu Unrecht entlassene Lehrling kann nicht nur Schadenersatz

, sondern auch Erfüllung des Lehrvertra ges durch Fortsetzung des Lehrverhältnisses begehren. (Entscheidung des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen in Wien vom 14. November 1933.) Aus den Gründen des Berufungs urte i l e s. Das Vorbrigen der Berufung in der Richtung, daß der Klägerin das Recht nicht zusteht, die Fortsetzung des Lehrverhältnisses zu verlangen, sie vielmehr höch stens Schadenersatz wegen ungerechtfertigter Entlas sung im Sinne des § 1162 b A. B. G. B. hätte verlan gen können, ist abwegig

. Das Berufungsgericht steht im Sinne seiner ständigen Rechtsprechung auf dem Standpunkte, daß dem ungerechtfertigt entlassenen Lehrling der Anspruch auf Fortsetzung des Lehrverhält nisses zusteht. Hiezu sei nur folgendes bemerkt: Die Gewerbeordnung enthält in ihren Bestimmun gen über den Lehrvertrag nicht die Anordnung, daß der ungerechtfertigt entlassene Lehrling die Fortsetzung des Lehrverhältniffes nicht begehren kann. Es sind da her zur Beurteilung dieser Frage die Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlichen

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Der Arbeiter
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Pagina 10 di 10
Data: 24.06.1936
Descrizione fisica: 10
. Hermann Toplak, zum Propagandaleiter des Ver trauenspersonenausschusses Eduard Nemee,' zugewählt wur den in den Ausschuß OLGR. Dr. Ernst Kämmerer und Oberbeamter Amtsrat Anton Wahl, ferner als Ge barungsprüfer Alfred Preschern. Nachdem noch Resolutio nen gefaßt wurden, in denen beschleunigte Durchführung des sozial-gerechten Dollfußprogramms, wie auch endliche rest lose Erledigung der noch offenen legitimen Forderungen im Sinne der monarchischen Wiederherstellung, dringend ge mahnt wurden, schloß Pros

das himmelschreiende Unrecht aufhöre. Es wird sich zeigen müssen", erklärte Altenburger, „ob der Industriellen bund seinen Aufgaben gewachsen rst und im Sinne der be rufsständischen Ordnung entscheidend eingreifen will. Die Gewerkschaft der Arbeiter in der Textilindustrie wird alle zuständigen Stellen von dem Vorgehen eines Teiles der Kärntner Arbeitgeber unterrichten und ein Eingreifen der Regierung besonders dort verlangen, wo die Firmen öffentliche Aufträge erhalten." Die Landeskonferenz beschloß

zu diesen Fragen zustandekam, wurde im Sinne der berufsständischen Zusammenarbeit Be triebsleiter Besch gerufen, der in zuvorkommender Weise zu den einzelnen Punkten Stellung nahm und so wurden die aufgeworfenen Fragen so ziemlich auf einen einheit lichen Nenner gebracht. Nach einer eingehenden Aussprache schloß Koll. Obmann Schwald die schön verlaufene Gewerk schaftsbundversammlung. Der HedctMeetp onfworfef Graz, Hofgasse 10. Die Zusammenstellung der in den Re feraten behandelten Fragen bringen

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 4 di 4
Data: 15.01.1918
Descrizione fisica: 4
Unterhaltsbezirkskommission wurde im Sinne des am 1. August 1917 in Kraft getretenen abgeänderten Gesetzes über den Unterhaltsbeitrag bereits durch Hinzuzie hung von Vertretern aus der Bevölkerung erweitert. In der Gruppe Industrie wurden die Gen. Reithmayer u. Snoy vonseite der Statthalterei als Vertreter bestellt. — In der letzten Gemeindeausschuhsitzung wurde der Beschluß gefaßt, für den Strom zu Beleuchtungszwecken einen 14prozentigen und für jenen zu gewerblichen Zwecken einen 20prozentigen Teuerungszuschlag einzuheben

Leinsamen ist die österreichische Flachs- zentrale A.-G. bestimmt. Diese ist verpflichtet, die beschlag. nahmten Leinsamen anzukaufen und zu übernehmen. Sie ist weiters mit der Vorratsaufnahme und mit der direkten Saatgutzuweifung an die Landwirte betraut, sofern die Zu weisung nicht in dem Sinne der erfolgenden Bestimmungen durch Vermittlung anderer Stellen zu erfolgen hat. In die- sem Falle ist das Saatgut diesen Stellen seitens der öster reichischen Flachszentrale A.-G. zu den vom Ackerbauministe

werden, zeigen im Volksmunde verschieden weite Spannungen: ins- besondere auf wirtschaftlichem Gebiete erhofft man sich be- deutende Verbesserungen, die ja wohl auch eintreten dürften, da wir dann nicht mehr die „belagerte Festung" in dem Sinne darstellen, wie dies nun durch mehr als drei Jahre der Fall war. Wir müssen aber doch einiges in Betracht ziehen, was uns Enttäuschungen ersparen kann: die erober- : te» reichen Gebiete haben bisher für die Bevölkerung im ! allgemeinen fühlbar keine wesentlichen

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