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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 18.02.1922
Descrizione fisica: 8
von Städten mit eigenen Statuten ersetzt werden. lleberrelchung der Dokumente. Artikel?. Die Gesuche zur Erlangung der italie nischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 29. Jänner 1922, Nr- 43, müssen mit den im Artikel 6 dieses Dekretes verlangten Dokumenten adjustiert sein, dann mit jenen Dokumenten, die notwen dig sind, um die in Artikel 8 des kgl. Dekretes vom 3. De zember 1920, Nr. 1890, gestellten Bedingungen nachzu- weisen (Aufenthaltsschein, Auszug aus dem Dolkszah

zugewiiesen wer den. Option« erklärungen. Artikeln. Die Optionserklärungen im Sinne des Artikels 80 des Vertrages von S. Germain und des Artikels 64 des Vertrages von Trianon werden in den annektierten Gebieten der kompetenten politischen Provin- zialbehörde auf Grund des Art. 7 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, vvrgelegt, um bezgl. der oorgeschriebenen Bedingungen und der Ordnungs mäßigkeit der Option überprüft zu werden. Die politische Provinzialbehörde wird dieselben dem Bezirks

-Zivilkommisfariate, bzw. der Gemeinde mit eige nen Statuten zur Behandlung weiterleiten. Die Optionserklärungen im Sinne des Artikels 7, Nr. 2, des Vertrages von Rapallo, sind von den Italie nern Dalmatiens beim Zivilkommissariate von Zara, und von den Italienern der Insel Veglia beim Generalzivil, kommissariat für das Julische Venetien einzubringen. Diesen steht es zu, die erforderlichen Feststellungen vorzu nehmen. Die Erklärungen jener, die keiner Gemeinde der annektierten Gebiete imgehören

, welche nicht in diesen Provinzen geboren sind und welche nicht die Absicht haben, ihren Aufenthalt oder ihr Domizil in den genannten Pro- vtptzen aufzuschlugen — werden dem Ministerium des Innern vorgelegt. A r t i k e l 12. Die Gesuche zur Erlangung der italie nischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 29. Jänner 1922, Nr- 46, werden dem Zivilkommissariate des Bezirkes, dem die Gemeinde ange hört, in welcher der Gesuchsteller zuletzt in den annektier ten Gebieten wohnte, vorgelegt

15. Innerhalb 15 Tagen nach Erhall der Verständigung kann der Erklärende Rekurs im Wege der selben Provinzialbehörde, die die Entscheidung fällte, an das Zentralamt für die neuen Provinzen im Sinne des 'Artikels 6 des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, einbringen. Die endgültige Entscheidung dieses Amtes wird im selben Dienstweg dem Rekurrierenden bekanntgegeben werden. A r t i k e l 16. Die Erklärungen der Zuerkennung der italienischen Staatsbürgerschaft die vor der Veröffent lichung des königl

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 22.02.1922
Descrizione fisica: 8
durch die Gemeinden mitzuteilen sind. .Artikel 4. Innerhalb 30 Tagen nach der Veröf- . 'lchung in der Amtszeitung der Provinz kann jeder, Interesse hat. bei der Gemeinde gegen falsche Anga- ' -!nd Eintragungen reklamieren. ^...ärtik l s. Die Erklärung, die italienische Staats- ^--rschaft im Sinne der Artikel 4 und 7 des kgl. De- vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, zu wählen, ^ von jenen abgegeben werden, die am 18. Jänner das 18. Lebensjahr vollendet haben — ausgenom- ^ jene, die die Bestimmung des Artikels

oder, wenn dieser unbekannt, deren ''-ktex in einer solchen Gemeinde zuständig war: im Kgl. italienischen Heere Dienste geleistet haben, ' ^ deren Nachkommen. ^-i^bexdies besitzt jeder Italiener, der in einer Ge- ^ , der ehemaligen österreichisch-ungarischen Monar- (nicht in einer Gemeinde der neuen Provinzen!) ^isberechtigt ist, das Optionsrecht im Sinne des Ar- ^,2 80 des Vertrages von Saint Germain, beziehungs- ^ Artikels 64 des Vertrages von Trranon. -Artikel 6. Die Erklärungen, von denen im Ersehenden Artikel

sich die Aufenthaltsgemeinde des Erklärenden befindet, be stätigt. Diese Bestätigung kann durch eine solche, die von den Zivilkommissären oder von den Bürgermeistern von Städten mit eigenem Statut ausgestellt ist, ersetzt werden. Artikel 7. Die Gesuche um Gewährung der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 29. Jänner 1922, Nr. 43, müssen mit den im ersten Absatz des Artikels 6 dieses Dekretes genannten Dokumenten belegt sein, da sie das Zutreffen der im Artikel 6 des kgl. Dekretes

stellt die Behörde, der das betreffende Dokument übergeben wurde, eine Empfangsbestätigung aus. Die kompetenten Be Horden sind dazu verpflichtet, die Auszüge und die nöti gen Duplikate der Dokumente für die Erwerbung der Staatsbürgerschaft auszustellen und dies auf Verlangen mündlich oder auf stempelfreiem Papier. Artikel 10. Die Erklärung der Wahl der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 72 des Vertrages von St. Germain ist in den annektierten Ge bieten der Aufenthaltsgemeinde

ist, der politischen Provinzialbehörde, die für die Entscheidung maßgebend ist. Die Gemeinden mit eigenem Statut werden die Eingaben, die im vorher gehenden Absatz genannt sind, den Zivilkommissariaten übergeben, wenn nicht von der politischen Provinzialbe hörde anders bestimmt wird. Artikel 11. Die Optionserklärungen im Sinne des Art. 80 des Vertrages von St. Germain und des Art. 64 des Vertrages von Trianon werden in den annektier ten Gebieten der politischen Provinzialbehörde auf Grund des Art. 7 des kgl

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Bozner Nachrichten
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Pagina 6 di 8
Data: 21.02.1922
Descrizione fisica: 8
s Seite 6 „Bozner Nachrichten', den 21. Februar 1922 ArtiZK 15. Die Erklärung, die italienische Staats bürgerschaft im Sinne der Artikel s und 7 des kgl. De kretes vom 3V. Dezember ISA), Rr. 1890, zu wählen, Aann von jenen abgegeben werben, die am 18. Jänner -1V22 das 18. Lebensjahr vollendet haben — ausgenom men jene, die die Bestimmung des Artikels 13 vorliegen den Dekrets trisft — und die eine der folgeren Bedin gungen für die Wahl, von der im Artikel 72 des Vertra ges von Saint Germain

haben, isowie deren Nachkommen. Überdies besitzt jeder Italiener, der in einer Ge meinde der ehemaligen östsrreichifch-ungarifchen Monar chie (nicht in einer Gemeinde der neuen Provinzen!) heimatsberechtigt ist, das Optionsrecht im Sinne des Ar tikels 80 des Vertrages von Saint Germain, beziehungs weise des Artikels S4 des Vertrages von Trianon. Artikel Ü. Die Erklärungen, von denen im vorhergehenden Artikel die Rede ist, müssen folgende An gaben, die mit den nötigen Dokumenten zu belegen sind, enthalten

. Diese Bestätigung kann durch eine solche, die von den Zivilkommissären oder von den Bürgermeistern von Stödten mit eigenem Statut ausgestellt ist, -ersetzt werden.' ^ ' ' Artikel 7. Die Gesuche um Gewährung der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 2 des kgl. Dekretes vom 23. Jänner 1S22, Nr. 43, müssen mit den im ersten Absatz des Artikels K dieses Dekretes genannten Dokumenten belegt sein, da sie das Zutreffen j>er im Artikel K des kgl. Dekretes vom 3Y. Dezember 19LS, Nr. 18S0, verlangten

wurde, eine Empfangsbestätigung aus. Die kompetenten Be hörden find dazu verpflichtet, die Auszüge und die nöti gen Duplikate der Dokumente für die Erwerbung der Staatsbürgerschaft auszustellen und dies auf Verlangen mtindlich oder auf stempelfreiem Papier. , Artikel 10. Die Erklärung der Wahl der ita lienischen Staatsbürgerschaft im Sinne des Art. 72 des Vertrages von St. Germain ist in den annektierten Ge bieten der Aufenthaltsgemeinde oder in Ermangelung derselben, jener Gemeinde

. die für die Entscheidung maßgebend ist. Die Gemeinden mit eigenem Statut' werde« die Eingaben, die im vorher gehenden Absatz genannt sind, den Zivilkommissariaten übergeben,/wenn nicht von der politischen Provinzialbe hörde anders bestimmt wird. . > ! A r t i k e l 11. Die Optionserklärungen im Sinne des Art. 8V des Vertrages von St. Germain und des Art. 64 des Vertrages von Trianon werden in den annektier- I ten Gebieten der politischen Provinzialbehörde auf Grund des Art. 7 des kgl. Dekretes vom 3V. Dezember 1929

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Alpenzeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 28.07.1935
Descrizione fisica: 8
nötig ist, die Iden Sinn und die Wirklichkeit dieser notwendigen I^roollkommnung des Bürgers im.Dienste des Staates verstärkt und vervollständigt.: Dieses Wochenende^ im .faschistischen Sinne, soll nlso kein untätiger Feiertag sein^ ^ sondern Dienst im wahren Sinne des Wortes, der zum Zweck einer politischen, kulturellen und militärischen Vorbe reitung die Massen Nach einem höchsten Prinz'ch einreibt und dieses Prinzip lautet: die.Pflicht eines jeden, immer und in jeglicher Situato» seinen Mann

^'uche, auf d>Z «Ärund- buchsdekrete und auf jene Dokumente welche ters im Sinne des Gesehdekretes num 23. 3. 1^^ Nr. 499 dem Grundbuche vorlegt i.isrden. Sollte bei den Werterhöhungen, welche nachträg lich von Amtswegen eventuell erfolgen sollten sich ein Wert von über 500 Lire ergeben, so werden eingehoben: 1) Wenn sich ein Wert von nicht über 1000 Lire ergibt, jene Gebühren für Verträge bis zu 1000 Lire; , 2) Sollte sich ein Wert über 1000 Lire ergeben, die normalen bis jetzt geltenden Gebühren

mit dem Postpaket auch ein Exem plar der Zolldeklaration übergeben werde, welches vom Postamt mit Datumstempel versehen wird. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 166 vom 18. ds. veröffentlicht ein Ministerialdekret vom 4. Juli 1935 mit den Vorschriften über die Zuweisung der staatlichen Beiträge zur Errichtung neuer oder zum Ausbau bestehender Industrien in Bolzano. Das Dekret lautet: A r t. 1. Die Beiträge im Sinne des Art. 5 des I gl. Dekretgesetzes vom 28. September 1934, Nr. 1K21, können jenen Firmen gewährt

. Wenn es sich um solche Industrieanlagen han deli, deren Errichtung oder Erweiterung den Be ftimmungen des Gesetzes vom 12. Jänner 1933, Nr. 141, und der dazugehörigen Durchführungs dekrete unterliegt, so ist auch das Datum des Be willigungs-Ministerialdekrets anzugeben. Art. 3. Di? im Sinne des Art. 7 des kgl. Dekretgesetzes vom 28. September 1934, Nr. 1621, gebildete Kommisson kann von den interessierten Firmen alle jene weiteren Auskünfte fordern, die zur Entscheidung über das Gesuch notwendig sein können. Außerdem

kann die Kommission eigene Nachforschungen durchführen. Bei der Abgabe des Gutachtens über die ihr vorgelegten Gesuche wird die obgenannte Kom mission es als Vorzugstitel ansehen, wenn mög lichst viel Arbeiter und besonders spezialisierte Arbeiter beschäftigt und im Königreiche noch nicht hergestellte Produkte erzeugt^werden. >..,Är t. 4. Mit.dem Dekrets,das die Gewährung der Beiträge im Sinne des Art. 1 verfügt, wird auch die Höhe dieser Beiträge bestimmt und der Termin festgesetzt, innerhalb

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Alpenzeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 03.01.1930
Descrizione fisica: 8
Ew. Majestät zu unterbreiten, um das hehr« Ereignis der L>och- zeit S. kgl. Hoheit des Kronprinzen, Hem Lieb ling und Stolze des italienischen Volkes, zu fei' des Reglements Nr. 687 des Diszipliuarregle- ments für das italienische Heer vom 24. Juni 1929 oder im Sinne des Art. 6 des vorgenann ten Dekretes vom 31. Jänner 192S. f) Angliederur,g an die Strafkompagnien, wenn dieselbe nicht infolge eines Vergehens ent ehrender Notur oder gegen die vaterländischen Einrichtungen geschehen ist. Art

. 2. Die Begnadigung laut Art. 1 ge schieht auf Grund eines unanfechtbar«» Urteils des kompetenten Ministers mit besonderer Be- rikksichtigung jener Militärpersonen, die mit mindestens einer Tapferkeitsmedaille oder Kriegsbeförderung ausgezeichnet sind. Art. 3. Die Begnadigung, die auf Grund der vorhergehenden Artikel erfolgt, beginnt mit dem Tage des Inkrafttretens des vorliegenden De kretes. Art. 4: Im Falle der Reaktivierung der im Sinne der vorhergeh«nd«n Artikel in Betracht kommenden Militärpersonen

. b) Suspendieruna von der Anstellung: ausge nommen iene, die für Vergehen auf Grund des Artikels 66 des Gesetzes über den Offiziersstand verhängt wurden. c) Sulnendierung vom Grade: ausgenommen jene Fälle, in welchen diese Bestrafung aus Vorsichtsgründen oder wegen eines nicht unter die Amnestie fallenden Vergehens verhängt wurde. d) Suspendierung vom Dienst im Sinne des Artikels D des Paragraph 37 des Gesetzes über den Unterossiz'.ersstand des tgl. Heeres, geneh migt mit Dekret vom 31. Jänner 1907

. Für Bauunte» Anwendung uugt mit Dekret vom 31. Janner 1907 und in sogenannten demographischen Druck in Italien 6^ ' I'no reme «enenyeir. US-., ^ hören. Die Industriellen sollten eigentlich gerade ma^dàgendWS4°Arbà -md A'd derèn-3à der kgl. Marius und der kgl. Flieger- oder im Sinne des dritten Absatzes des Art^ 6 um das Gegenteil besorgt sein. Und zwar von des Dekretes vom 31. Jänner 1926 über, die Ehe her, wie wir kl-v und erschreckend deutlich be^ Angesichts dieser Situation begreift man voll

von .Unteroffizieren und.Angehörigen des kgl. wiesen haben, nicht bestehenden demographischen kommen — bemerkt der Artikelschreiber — daß Pression. Wenn die italienische Industrie die ^ Möglichkeiten einer rapiden Entwicklung gefun, den hat, so war dies ausschließlich dem demo» graphischen Aufstieg der italienischen Nasse, zuzu- schreiben. Dieser Aufstieg hatte einen bedeutend aufnahmsfähigeren Markt im Innern geschaffen e) Nllckgängigmachuug der zuerkannten Charge im Sinne des Absatzes A des Para graph

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 08.08.1935
Descrizione fisica: 6
durch Kraftwagen (einschließlich Anhänger), müssen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Sinne desselben geregelt sein. Die. notwendigen Anträge müssen innerhalb dreier Monate vom Tage der Verlautbarung die ses Gesetzes (27. Juli 1S35) an beim zuständigen Circolo ferroviario gestellt werden. Bis zum glei chen Zeitpunkt (27. Oktober 193S) müssen die ob- «rwäbnten Kennzeichen auf den Kraftwagen ange bracht sein. Zmmobilienverkehr in den Grenzprovinzen. Die '^Gazzetta Ufficiale

Vorteile erwach sen könnten. Nachstehende Punkte vor Augen hal tend, könnte man hier in positivem Sinne ant worten. Die Binnenschisfahrt längs des Rheines bis Bregenz kann^di« Transportkosten auf «in Drittel, ja sogar ein Viertel der entwrech«nden Bahntarife herabsetzen. Für dies« Transporte kämen vor allem aus dem Ruhrgebiet, dem Saar becken, Elsaß und anderen Zonen Kohle, Eisen und eine Unmenge anderer Roh- und Halbfertigpro dukte jener Gebiete in Betracht. ìJn umgekehrtem Sinne wiederum

den Bodensee errei--' chen können, sicher die-Motthardt-und Brennero linie soweit belastet sein dürften, daß man nor gedrungener Weise an die Schaffung einer neuen Verkehrsader denken wird müssen. Als einzige Linie, die in diesem Sinne die italienischen Inte? essen am besten wahren kann, kommt jedoch nur die Strecke Malles—Landeck in Betracht. Jnß. Bruno Frick. 5. August! Hl. .Cyriakus u. Gefährten. Märtyrer. Cyriakus war der Sohn eines reichen Mark grafen von Luscien und wurde wegen seiner hohen

kann der Kommissär für Durchführung des Jagdgesetzes von Fall zu Fall die notwendig erscheinenden Einschränkungen m Sinne des Art. 24 des Einheii-tsxtes verfügen. MMDMilj« Albergo »»Croce bianca' Bolzano, Piazza del grano Zentral gelegen. Fremdenzimmer. Restaurant im Freien. Gute bürgerliche Küche. Garage. Tel. 2SS2 Hotel Roma ÌT à 'ti 2 D « l 1 i;! N5 i 5 mW Sk-W»

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 04.04.1935
Descrizione fisica: 6
einen ausführlichen Bericht über die im verflossenen Jahre abgewickelte Tätigkeit, Be richt, ^er von den Anwesenden einstimmig geneh migt wurde. Sodann wurden zahlreiche wichtige Probleme der Kategorie eingehend erörtert und in diesem Sinne verschiedene Vorschläge gemacht. Nach Abschluß der Sitzung begaben sich die Sachverstän digen zum Siegesdenkmal, wo sie eine Ehrenbezeu gung leisteten. Vom Gewerbeförderunge-Jnstilut Besuch der Mailänder Messe seitens der hochelschec Handwerker Das Gewerbeförderungs-Jnstitut

. In diesem Sinne ist keine Ausnahme zulässig und auch für die den Hotels, Gasthöfen, Restaurants usw. angegliederten Gara gen erscheint somit die erwähnte Lizenz der P. S. gesetzlich vorgeschrieben, dies natürlich ganz abge sehen von der Lizenz, in deren Besitz der Inhaber in seiner Eigenschaft als Hotel-, Gasthof- oder Ne staurationsbesitzer sein muß. Stempelung der Zldvokaken-Yonorarnolen Von der Finanzintendanz wird mitgeteilt: „Bekanntlich sind die Advokaten und Rechtsan wälte im Sinne des Art. SS des kgl

im Sinne des Art. 7 des Gesetzes vom 30. Dezember 1923, Nr. 3268 zur Anbringung des jeweils entsprechenden Stempels auf den vorgedruckten Formularen. Die Stempelung muß natürlich vor Ausfüllung der Formulare erfolgen und es müssen jedesmal mindestens fünfzig Formulare dem Registeramt vorgelegt werden. hennendiebslahl Den Karabinieri von Gries wurde zur Anzeige gebracht, daß in der Mazzinistraße Nr. 3 von un bekannten Dieben sieben Hennen gestohleil worden sind. «fem Wegen Diebstahls und unrechtmäßiger

Mangel an Beweisien freigesprochen, während die Anklage m Bezug auf die unrechtmäßige Aneignung des Getreides als eigonmachtige Schadloshaltung betrachtet wurde. Da in diesem Sinne kàe Klage vorlag, wurde Zangerl« jveigchprochen. Der Redner schilderte hierauf die Bestrebungen denverkehr auswirken werdev., Ralhauskeller: Jeden Abend Weinkost, Konzert! und Tanz. Dominikaner-Keller: Jeden Abend das sabelhafte! Künstler-Duo Heitler-Myon. Lenlralkwo: „Das Blaue vom Himmel' mit Marta Eggerth und Hermann

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Volksbote
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Pagina 10 di 16
Data: 21.06.1934
Descrizione fisica: 16
werden, welche noch schulpflichtig sind und öffentliche oder gesetzlich erlaubte private Volksschulen besuchen, unter der Bedingung, daß die bezüglichen Stunden, und Lehrpläne das regelmäßige und ersprießliche Funk- tionieren der obgenannten Volksschulen nicht störe». Art. 2. Unter Einhaltung der Bestimmungen der folgenden Artikel können die Schulen oder Kurse nach Art. 1 von ttalienischen Staats bürgern errichtet werden, welche im Sinne des Einheitstextes der Gesetze und rechtlichen Bestimmungen über den Unterricht in Volks

schulen. Nach-Schulen und Ergänzungsschulen, der mit kgl. Dekret vom 5. Februar 1928, Nr. 577, genehmigt wurde, die Voraus setzungen besitzen, um zur Leitung einer öffentlichen Volksschule erwählt zu werden und gleichzeitig im Besitz der notwendigen Titel sind, welche die gesetzliche und moralische Fähigkeit beweisen. Das Reifezeugnis einer klassischen oder technischen Mittelschule gilt als Befähigungstitel. Unter den gleichen Bedingungen steht den italienischen Vereinen, welche im Sinne der Gesetze

des Staates die gesetzliche Anerken nung erhalten haben, die gleiche Befugnis zu. Ark. 3. Der Unterricht in den privaten Schulen und Kursen nach Art. 1 darf in nicht mehr als vier Stunden wöchentlich erteilt werden. Die im Sinne des folgenden Art. 5 den zuständigen Schulbehörden zur vorherigen Genehmigung vorzulegenden Lehr- und Stunden-Pläne der obgenannren Schulen und Kurse müssen bis ins Einzelne verfaßt sein und die Angabe der Textbücher und anderen schriftlichen (gedruckt, maschin- geschrieben

Nach weisen. Art. 5. Zur Erreichung der Ermächtigung zur Er- richtung der Schulen oder Kurse im Sinne der vorausgehenden Artikel müssen di« Inter essierten dem zuständigen kgl. Schulinspektor wenigstens zwei Monate vor Beginn des Unterrichtes ein entsprechendes Gesuch auf Stempelpapier vorlegen und darin den oder die für den Unterricht bestimmten Räume, angeben und folgende Dokumente bezüglich jener Person beischließen, welche um die Bewilligung der Errichtung der Schule oder des Kurses ansucht sowie

bestellt werden. Dem Gesuch ist weiters im Original oder in beglaubigter Abschrift ein Dokument bei- zuschließen, aus welchem die ordnungsgemäße Konstituierung der Körperschaft oder des Ver eines ersichtlich ist. Ark. 7. Die Aufsicht über die privaten Schulen und Kurse im Sinne der vorausgehenden Artikel obliegt gemäß den geltenden Gesetzen dem kgl. Schulinspektor des Bezirkes, in welchem die genannten Schulen oder Kurse errichtet sind, vorbehaltlich der besonderen Inspek tionen. die der kgl

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Alpenzeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 10.12.1933
Descrizione fisica: 8
3: Die im Sinne des Artikels 12 des ständigen öffentlichen Verwaltnngszweigen geior- Gesetzes vom 20. März 1930, Nr. 206, von dem einer Korporation angehörigen syndikalistischen Verbände abgeschlossenen Übereinkommen müssen vor ihrer Genehmigung durch den Reichsrat der Korporationen dem Gutachten der Korporation selbst unterbreitet werden. dert wird. Der Regierungschef kann mittels De kret bestimmen, daß in gewissen Fragen die öffent- lichen Verwaltungen das Gutachten der kompe tenten Korporationen einzuholen

Vorschläge in günstigem Sinne. Im weiteren Verlauf der Sitzung legte S. E. Biagi an der Hand von statistischen Daten und Erhebungen der Inspektoren des Korporations- ministerinms die Beschäftigungskurven der Indu strie und der Landwirtschaft dar, aus denen der Stand der Löhne und Gehälter der intellektuelle» und manuellen Arbeitnehmer in den verschiede nen Produktionszweigen ersichtlich ist. Das Kor- porationsminifterium habe gegenüber den ver schiedenen Orientierungen in der Lohnfrage stets getrachtet

. Das Komitee spricht sich im Sinne der Relation des Unterstaatssekretärs aus, worauf die Sitzung nachdem alle Punkte der WWWURMWlW ' Angenommen wurde.ferner, auch eine Gesetz vorläge welche den Art^468 des Gesetzes vom 22. Älai 1913 bezüglich des Apothekendienstes ersetzt. Das neue Gesetz regelt die Situation jener Apo theken, welche unter die Bestimmungen des Geset zes von 1931 fallen und sieht auch verschiedene grundlegende Aenderungen der bisherigen Be stimmungen über die Apotheken

vor. Auch der Apothekendienst wird nach diesem Gesetze den all gemeinen Prinzipien des korporativen Systemes angepaßt werden. Die Vorlage enthält auch wich tige Bestimmungen über die pharmazeutische Un terstützung der kleinen Landgemeinden lind der landwirtschaftlichen Zone. JinanDinisleriW Auf Vorschlag des Finanzministers wurde eine Gesetzvorlage angenommen, welche die Dekrete vom 12. Juli 1923, Nr. 1491 und 28. August 1924 Nr. 1383, in dem Sinne abändert, daß die Ue° bertragung des Pensionsbezugsrechtes für Kriegs

und mit ihnen einen sogenannten „Bnnd der Demokratien' bilden wolle, dessen Führnng natürlich in Paris läge. Schritte in diesem Sinne seien bereits mit Erfolg unternommen worden. Frankreich lehnt Werg JorhmWen nb Paris, 9. Dezember. Das „Echo de Paris' meldet, daß der sran- zösische Botschafter in Berlin beauftragt worden sei, dem Reichskanzler mitzuteilen, daß die For derungen, die Hitler bei der Uuterreduug am November ausgestellt habe, nicht geeignet sind, zu einer französisch-deutschen Verständigung auf dem Gebiet

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 17.02.1922
Descrizione fisica: 6
sind völlig unleserlich, so daß wir den Wortlaut der Ver ordnung heute nur zum Teil wiedergeben können. Aus demselben Grunde müssen mir eine Besprechung der Ver ordnung auf morgen verschieben. Artikel 1. In das Verzeichnis der Personen, btc tm Sinne des Friedensvertrages von S. Germain die italienische Staats bürgerschaft mit vollem Rechte erwerben, werden von amtswegen in jeder Gemeinde der neuen Provinzen jene eingetragen, die innerhalb der neuen Grenzen des König reiches geboren sind, die italienische

reklamieren. Artikel 5. Die Erklärung,, die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Artikeln 4 und 7 des königl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, zu wählen, kann von jenen Personen abgegeben werden, die am 18. Jänner 1922 bas achtzehnte Lebensjahr vollendet haben (ausgenommen jene, die die Bestimmungen des Artikel 14 vorliegenden De kretes trifft, und die eine der folgenden Bedingungen für die Wahl, von der im Artikel 72 des Vertrages von Saint Germain gesprochen ist, erfüllen

. Ueberdies besitzt jeder Italiener, der in einer Ge meinde der ehemaligen österreich.-ungar. Monarchie (nicht in einer Gemeinde der neuen Provinzen!) heimatsberech tigt ist, das Optionsrecht im Sinne des Artikels 80 des Vertrages von Saint Germain bzw. des Artikels 64 des Vertrage» von Triarron. Artikel 6. Die Erklärungen, von denen im vorhergehenden Arti kel die Rede ist, müssen folgende Angaben, die mit den nötigen Dokumenten zu belegen sind, enthalten: 1- Vater schaft, Ort und Datum der Geburt

kann burd) eine solche, die von den Zivilkommissären oder von den Bürger meistern von Städten mit eigenen Statut ansgestellt ist, ersetzt werden. (Artikel 7, 8 und 9 ist vollständig unlesbar.) Artikel 10. Die Erklärung der Wahl der italienischen Staats bürgerschaft im Sinne des Artikels 72 des Vertrages von Saint Germain ist in den annektierten Gebieten der Auf- enthaltsgemeinde oder, in Ermangelung derselben, jener Gemeinde, wo der Erklärende sich aufzuhalten oder nieder zulassen gedenkt

wird den Bezirkszivilkommissariaten zu gestellt, ebenso den interessierten Gemeinden zwecks Ein tragung in die Zivillisten. Im Falle der Abweisung der Erttärung oder des Gesuches wird dem Erklärenden, dem Bezirkszivilkomiffariat und den Gemeinden mit eigenem Statut, wo der Erklärende sich aufhält, hiervon Mitteilung gemacht. Artikel 15. Innerhalb 16 Tagen nach der Bekanntmachung kann der Erklärende durch dieselbe Provinzialbehörde, die die Abweisung aussprad), beim Zentralamt für die neuen Provinzen rekurrieren, und zwar im Sinne

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Alpenzeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 25.02.1930
Descrizione fisica: 6
der notwendigen önologischen Bearbeitung des Weines; c) Verbreitung der Typenweine und über haupt der guten italienischen Weine auf den.in- und ausländisclM Märkten-, d) Mitarbeit mit den staatlichen Organen an der Durchführung dieses Dekretes und jeder an deren Verfügung, die sich auf die Produktion und den Handel mit Wein bezieht mit der Mög lichkeit. vor Gericht im Sinne der gelt-:nom Be stimmungen als Zivilpartei aufzutreten-. e) Förderung und Durchführung non Stud'en und Anregungen auf dem Gebiete

des Wein baues und der Weinkunde, die eine Heining der Produktion und des Handels mit italienischen Weinen erwarten lassen. Art. 4: Die Genossenschaften zum Schuhe der Typen- wein« werden mit Dekret des Ministers für Ackerbau und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Korporationsminister anerkcmn? und sind juridische Personen. Die Dekrete werden in der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht. Zur Teilnahme an der Genossenschaft sind im Sinne der Durchführungsverordnung und des Statutes alle Produzenten

, die diesem Dekret, der Durchführungsverordnung oder überhaupt den Zwecken der Genossenschaft widersprechen. Art. 6: Jede Genossenschaft mutz ein eigenes Marken zeichen oder Kennzeichen zur Bezeichnung des Typenweines der Genossenschaftler führen. Die ses Zeichen wird im Sinne des Grieths vom 30 August 1868. Nr. 4577, eingetragen. Für jeden Produktionsort des gleichen Typemveines kann die Genossenscl)aft ein Ünter-Kennze!cl)en oder einen Namen gebrauchen, der integrieren der Teil der Gesamtmarke

der Korporationen im Sinne dieses Dekretes festzusetzen für gut finden. Wenn wenigstens fünf Firmen die im voraus gehenden Absatz vorgesehenen Erklärungen ab gegeben haben, kann im Sinne dieses Dekretes an die Bildung der Genossenschaft geschritten werden. Art. S: Das Statut seder Genossenschast wird außer den Bestimmungen über die Ausnahme neuer Mitglieder auch die Bestimmungen über den Ausschluß jener Mitglieder enthalten, die den Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, wel che ihnen aus diesem Dekrete

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 31.03.1923
Descrizione fisica: 8
politisches Äberein-- kommmen. 1. Die nationale saschMsche Partei wird kein Programm der Entnationalisierung der deut schen Bevölkerung in Südtirol verfolgen. 2. Die beiden deutschen Vertragsparteien ver pflichten sich, die >Frage der deutschen Minderheit in Südtirol nickt als eine internationale, son dern als ausschließlich innere Frage des italieni schen Staates in dem Sinne zu betrachten, daß innerhalb der Grenzen des Königreiches Italien eine deutsche Minderheit lebt, für > welche jede Art

irrederniftifcher Propaganda oder Hand lung im Vertrauen darauf ausgeschlossen bleibt, !daß die Negierung Italiens in ihrem >Älligteits- sinne sie gerecht und in -Frieden regieren werde. Die deutschen Parteien verpflichten sich, auf ihre Mitglieder Einfluß zu nehmen^ daß sie das Be tragen legaler itcui obachten. 3. Der italienischen Sprache gebührt als Staatssprache der Vorrang im Gebrauche in öffentlichen Aemtern fciwie auf Tabellen, öffent lichen Aufschriften u. s. f.; jedem Staatsbürger deutscher Junge

von der >linter- präfektur Bozen nicht durchgeführt «werde. Dieser Punkt stellt eine auflösende Bedingung des Vertrages in dem Sinne dar, daß in dem Falle, als die fragliche Abtrennung von feiten der Re gierung durchgeführt würde, sich die Vertrags parteien das Recht vorbehalten, während einer k?ri>h von vier Monaten festzustellen, ob diese Maßnahme eine endgültige sei: In diesem Falle erlangen beim Ablauf dieser Frist die Parteien wieder ihre volle Handlungsfreiheit. 12. Dieses allgemeine politische

, ob sie in ihrem Starr sinne das gesamtstaatliche Interesse gefördert haben oder ob jene Männer Italiens das Rich tige trafen, die, auf höherer Warte stehend, in weitfchauender Pulitik die gegenseitigen Be- ziehungen in unserem Lande ruhig und ersprieß lich zu gestalten bostrebt sind. Die Aushebung der Luxussteuer. Morgen Sonntag, den 1. April, treten d,e neuen Bestimmungen über die Luxus- un5 Amsahfkempelgebühr in üraft. Dadurh werden mit morgen auch automatisch außer Kraft geseht: 1. Die Luxusstempelgebühr oon

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Alpenzeitung
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Pagina 9 di 12
Data: 20.02.1927
Descrizione fisica: 12
>auf den Albschnitten selbst wie- der in Umlauf setzen. Das reduzierte Kapital wiird 4 Prozent Zin sen eintragen. Art. 3. — Die Beschlüsse, womit die Provivz- verwaltung von Trento die Zulassung zur Zah lung der Obligationen im Sinne der vorher gehenden Artikel verweigert, werden jenen, welche die Hinterlegung der Titel bei der Pro- vinzsparkasse besorgten, mittels eingeschriebenen Briefes mit Rückschein bekanntgegeben werden. Gegen die Entscheidung der Provinzverwal- tung kann jedermann an den Rechtsausschuß

der alten Obligationen als Ersatz Titel zum Nominalwerte von L. S0.— und zu jenem Vielfachen von L. 50.— überlassen, welcher der nächst höhere zum Konvertierungs- betrage ist. Die Differenz zwischen dem Betrage iin italie nischen Lire, der von den alten Titeln und den diesbezüglichen Kupons nach Art. 6 dargestellt ist und dem Nominalwerte der als Ersatz über lassen wurde, muß von den Besitzern der Pro vinzverwaltung in bar bezahlt werden. Art. 3. — Die Verjährung der Kupons der Obligationen im Sinne

haben. ?/e Hauptsache ist jedenfalls, daß die Besitzer der Pfandbriefe endlich wissen, wie sie daran sind und zu welchem Tvtze ihnen die alten Obliga tionen eingetauscht werden. Nie von der Gemeinde verwalteten Institutionen w—. Der Gemeinde, bzw. dem Podestà un terstehen alle Institutionen zum Wohle der Gesamtheit der Einwohner einer Gemeinde, foferne nicht die besond. Bestimmungen über die Wohlfahrtsanftalten im Sinne des Art. 1S2 des Gemeindegesetzes in Zlnwendung kommen. Mit dem Worte „unterstehen' beabsichtigt

! das Gesetz von der direkten Uebevwachung und Verwaltung durch den Podista zu sprechen. Der Podestà hat jedenfalls immer die Aufgabe der Ueberrvachung: hingegen jene der Verwal tung oder Vertretung nur, iwenn nicht àe eigene Verwaltung >auf Grund der Statuten, der Stiftung usw. für die Wohlfahrtseinrich tung besteht, vorausgesetzt, daß es sich um eine Stiftung im juridischen Sinne des Wortes han delt; daß es sich nicht um sogenannte opsre piie (fromme Einrichtungen) oder die von den selben oerwalteten

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Pagina 5 di 8
Data: 05.08.1926
Descrizione fisica: 8
l'eeknisckes Keiblà clor ,,^lpènz:è!tunx' im Sinne 6er kegierunxsverorclnung über SparmaÜnakmen Nummer 56 «rscheln« «tnmat »a Voch«< I Vezugopreio laur mit^oft zugesrmdy, I Stthrt. v>ert«l>,^.'. monaU. l'So D VLrtsctiaftlLàs und fuchttches Organ des Sauernftandes eaadVwtschastttche VMtter. - Seilage Mr ..filpeuzeitrmg'. I fidouaeut«» ertioltm dies« VMqzst I zvsawm«u mit d« Vovu«r«t»g, I Nummer d« „fllptozeituag' Schriftleitung: Rupert Steger, Bolzano VerufsWndìge Organisation Nach den MGMmgen

werden à den allernächsten Tagen an à untenstehendem Organe Weisun gen ergehen? dieselben müssen ' aber schon jetzt die nötigen WorarbelÜten zur EiNreihIung der ver- schwdenen Organismen einleiten. Hiiemit ist eiiine sehr wichtige Frage gelöst. Ci>ne andere muh jedoch erst geW werden, und zwar bandelt es sich um die Einreihung der AgvartechftÄker und der anderen höher qualifi- zierten Organe, welche in landwWschasllichen Bàieben angMöllt sind. Im Sinne der klaren Bejsijimmungen des Art. 34 des Regvlàoà Sindacale obliegt

auch den: Syn- dlkà der Lcmdwià angelMen und durch den BeitvÜtt des Bauemàndes zum Provingiàr- band sicherlich die eheste Umgestaltunig im Sinne des 'Gesetzes -durchgeführt uàd. Vauerànd Bolzano Der Bauevànd hat A einer Gnigabe cm As -kgl. Regierung das lErsuchen gestellt, Mr die Meyioauem des Vinschgauer-, Msteàler- und Sterzingergebietes eine Mehcmsfuhr bewilligen gu wMen und hat auf die besondere druckende Lage der Mehbaiuern, den mangelnden Absatz usw., verwiesen. Der Obmann des Wauevnbundes, Herr

? à 67(1.000 Hektar vvWlziert werden uivd daß meitere 4k0.0lU HeWr demnächst aN die Reche WMen. Wir gchen darà, den Gvund , lind Bodeu in noch weit größerem Maßstäbe zu bottisizieren, so daß Matt >auf 3 Millionen Hektar reckMn àn>. Hàn.à uns den àn Spruch vor Augen. Das Dekret betreffend die den Sriegslnva- liden zu, gewährenden Agrardarlehen Die „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht folgen des Dekret vom 1. Jullii WM. Art. 1 ' ^ ^ Den Kviegsvnoaliden vom Wände «können, im Sinne der Bestirmniungen

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 11.10.1936
Descrizione fisica: 8
, prüfen Innenniene, gebrauchen für die Beurteilung Wideren Ausdrücke, die nur dem Cinge I, geläufig sind und die Diskussionen über Ii, Herkunft währen oftmals sehr lange und nachträglich immer wieder aufgenommen. Nein probt, muß alle seine fünf Sinne zk Iimchinen, denn Wein probieren ist kein ein- Mttken, womit man Durst löschen oder sich n will. Probieren ist eine durchaus ernste -aciiheil. Proben heißt prüfen, werten, er abwägten und urteilen Das ist nicht nur ü„st, die Sachverständnis erfordert

, das ist ultur, ein feines Sicheinfühlen in die wun- „ Geheimnisse der Natur, im Erkennen u. »m ihrer geheimnisvollen Kräfte. Und dazu ^,n-in alle Sinne. M das Auge. Wenn der Kellermeister ein Mit. so hebt er es zunächst gegen das Licht >,! nach, ob der Wein auch „blank' ist. Wie ilrnhlendem Bergkristall soll das Auge sich è spiegeln. Jede Unreinheit und Trübung kundige Auge zu deuten und es sagt dem r des Kellers, welche Behandlung das Faß Ken muß. Doch nicht nur Klarheit, sondern r Farbton

Währung ab geändert haben. Aus dein neuen Wert der Neiselira ergibt sich, der Vorteil des Reisenden, den er aus dem Unter schied zwisckien dem offiziellen Kurswert der Lira ^ieht, woraus sich für die Fremden das Reisen in Italien noch anziehender gestaltet. Dies gilt auch in relativem Sinne für jene Län der (Frankreich, Schweiz. Holland), wo der Preis der. Reiselira in der entwerteten Währung des ifranMischen und Schweizeriranken und des hol ländischen Gulden) nominell höher ist als ftüher

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Pagina 1 di 6
Data: 07.10.1936
Descrizione fisica: 6
eingebracht «erden, ài. 5' dn Zeichnung find die Firmen befreit, für ^,,ver wert der im Sinne dieses Dekretes ein- Wahlen Immobilien 10.000 Lire nicht erreicht, là 'erden dl« auf den Namen ein und der- mà Person oder Firma eingeschriebenen Zm- ^''^-Erträge zusammengezogen, li»« Werten über 10.000 Hin! «erden die Frak? ^e ju einer Zeichnung unter 50 Lire ln» ö. Leben, vernachlässigt und die über 50 aus ^ìre abgerundet. aukÄ Weichem Dekret wird ab 1. Jänner 1SZ7 >,^ble Dauer von 2S Jahren eine außerordent

werden. Auch die neue övro- zentige Rentenanleihe wird zur offiziellen Quo tierung zugelassen. Der Arelure in Oesterreich Wien, S. Oktober. Die österreichische Nationalbank teilt mit, daß der Lirakurs im Sinne des Abkommens zwischen Oesterreich und Italien bezüglich der Regelung der gegenseitigen Zahlungen bis auf weiteres mit 28.12S Schilling festgesetzt worden ist. Der Kurs der Reife-Lira ist mit 26.30 Schilling, statt wie bisher 32.40 Schilling, festgesetzt worden. EkllliiMM des SIiiMreliirs Vr. Schmitt Wien

nicht nur nicht beeinträchtigt, sondern der zu wiederholten Malen kundgemach ten beiderseitigen Tendenz entsprechend weiter entwickelt werde. Im vollen Einvernehmen mit der kgl. italieni schen Regierung werden die Verhandlungen in diesem Sinne bereits in den nächsten Tagen auf genommen werden. Die Wiener Zusammenkunft der Außenminister der Vertragspartner der Römischen Protokolle, die anfangs November stattfinden wird, gewinnt angesichts dieser Sachlage auch in wirtschaftlicher Hinsicht eine ganz besondere Bedeutung

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Brixener Chronik
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Pagina 2 di 5
Data: 17.09.1910
Descrizione fisica: 5
also Kr. 2,700.000, ist nach dem Sinne der vom Bürgerausschuß genehmigten Kundmachung des Bürger meisters in folgender Weise zu verwenden: 1. für die Plosebahn etwa Kr. 900 000 (--- Kr. 1,300.000 abzüglich Kr. 240.000 von Staat und Land und etwa Kr. 160.000 von Privaten); 2. für die Artilleriekas erne Kr.830.000 (--- Kr. 900.000 abzüglich Kr. 70.000 für vom Magistrat in Rechnung gestellte eigene Gründe in der Kachlerau); 3. für ein Krankenhaus Kr. 600.000; 4. für ein Volksschulgebäude etwa Kr. 150.000. — Bleibt

sein werden. Mit diesen Kr. 8000 muß der Bevölkerung jedenfalls das Gruseln gelehrt werden. Wir haben in Brixen 17. September 1910. XXIZI. Jahrg. etwa 800 Gemeindewahlberechtigte („Steuer träger' im weiteren Sinne sind noch 'weitaus mehr!): k Kr. 8000, ergäbe das eine Gemeinde schuld von Kr. 6,400.000. Nun würden beide Anlehen zus., wie wir gesehen haben, (2-j-2V<>)blok 4Vz Millionen Kronen betragen. Kr. 1,100000 hievon rentieren sich durch das Elektrizitätswerk Kr. 900.000 durch die neue Kaserne (Kr. 54.000 Mietserträgnis

und Amortisation). Auch die Plose bahn wird sich für die darin von der Stadt mutmaßlich angelegten Kr. 900.000 rentieren selbst wenn nur ein minimales Ergebnis ange^ nommen wird. Diese 3 Posten im Betrage von zusammen Kr. 2,900.000 gehören also (ebenso wie die hier außer Kalkül stehende Wasserleitung) zu den so genannten produktiven Anlagen und stellen keine Schuld in dem Sinne dar, wie sie die „Jnnsbr. Nachrichten' der Bevölkerung plausibel zu machen versuchen. Es gelten mithin von den genannten 4 Bauten

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Alpenzeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 04.05.1941
Descrizione fisica: 6
-irakischen Vertrages und Zwischen fälle mit der englischen Regierung zu ver hüten und hat alle dienlichen Maßnahmen in diesem Sinne getroffen. Die britische Regierung hat jedoch weiterhin Schritte unternommen, die mit dem Vertrag un vereinbar find und die Rechte und die Sicherheit des Landes gefährden. Dieses Vorgehen zwang die Regierung des Irak, den vom Volk geforderten und durch die Lage notwendig gewordenen heiligen Pflichten zu gehorchen und die erforderli chen Maßnahmen zum Schutze der Sicher heit

keine Pflicht. Art. 6. Zm volksfchulunterricht ist das Slowenische Unterrichtssprache. In den Mittel- und Hochschulen wird Italie- nifch als Dahlfach gelehrt. Die amtlichen Schriftstücke werden in beiden Sprachen ausgefertigt. Art. 7. — Die Kgl. Regierung ist be- rechtigt. im Gebiete der Provinz Laibach das Statut und die übrige« Gesetze des Königreiches zu veröffentlichen und die nötigen Verfügungen zur Gleichordnung mit der dort gellenden Gesetzgebung und init den im Sinne des Art. 2 zu treffenden

Hai sich nach Religion, Sprache und Sitten von den Südslawen stets abgesondert. Innerhalb des Machtbereiches des sa- scistischen Imperiums wird die Provinz Laibach ihre weitgezogenen Lebensmög lichkeiten finden. Heute verwirklicht sich der Zusammenschluß von Italienern und Slawen des Adriaraumes in dem von Mazzini und Tommaseo gedachten Sinne. Wir begrüßen das historische Ereignis als ein Vorzeichen für eine größere Zu kunft. We Mim MT w April versenkt Tiefee Einbeuch in àie Befestigungstinien

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Pagina 7 di 8
Data: 22.10.1931
Descrizione fisica: 8
einer Malariakur gleichkommen. Im selben Sinne eignet sich diese Methode bei sachgemäßer An wendung besonders für schwere Erkrankungen des Nervensystems (Temperaturerhöhung des liquor cerebrospinalis). c) Die spezifisch-elektrischen Wirkungen be stehen teils in biochemisch-elektrolytischen, teils in biophysikalischen Zustandsänderungen. Ich möchte an dieser Stelle die diesbezüglichen li terarischen Zusammenstellungen von Dr. Karl Grandauer-München erwähnen, aus. welchen alles Hierhergehörige zu entnehmen

» lenkombination (Heliiimlampe, minimalst« Röntgendosen), die Zeileis im Verlaufs lang jähriger Privatstudien als biologisch iiboran» wirkungsvoll im Sinne einer Leistungssteige rung und Regeneration des Gesamtorganis mus erkannt hat. Die Erfolge halten einer objektiven wissenschaftlichen Kritik nicht nur stand .sondern sie überraschen geradezu durch ihren, anderen Therapien nicht zugängliche» Umfang. (Otosklerose, „unheilbare' organisch« Nervenkrankheiten usw.). Es wäre hoch a» der Zeit, daß die „exakte

, das de» sozialistischen Planwirtschaft straff zuwider läuft und sie widerlegt, ein striktes Verbot. Der unmittelbare Warenaustausch, so wiri gesagt, verfälscht die vorgeschriebene Wirt- richtet. Diese Frage werde in unbedingt aufgeworfen werden. Aber selbst wenn dieses Problem im Sinne der französischen Auffassung gelöst werd», würde die Abrüstunassrage dadurch nicht we sentlich gewinnen. Man müsse sich vor allem vor Hirngespinsten Wilsonscher Art hüten, de ren UnHaltbarkeit und Wirkungslosigkeit erst

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Pagina 2 di 8
Data: 13.05.1926
Descrizione fisica: 8
ge werkschaftlichen Bereinigungen dar Advokaten und P'vokuraiioren im Sinne des Art. 2 des Gesetzes vom 3. April 1926, Nr. 563, «haben das Rechit, die Interessen der gerichtlichen Klasse und besonders des Beistandes, der Bil dung a«nd der vom Gesetze vorgesehenen Er ziehung wahrzrme«hmen. Sie allein sind be rechtigt, die Vertreter In die politischen, admini strativen und technischen Körperschaften des Staates und der anderen öffentlichen Körper schaften namhaft zu machen, wenn nicht von den Gesetzen

Vorsainmlimgen der Kammer im Sinne des letzten Absatzes des Art. 39 des Gesetzes oom 35. Ww IM N l. BZ. nrlaWZ«. Art. ?. Die gesetzlich anerkannten Bereini gungen der Advokaten und Prokuratoren kön nen allen «in den diesbezüglichen Listen de? Kammer eingetragenen Advokaten und Pro- turatoren einen individuellen jährlichen, 109 L. nicht versteigenden Beitrag vorschreiben, wel cher auf Grund der vom Präfokten exekutiv ge machten Listen «im Wege der örtlichen Gemeinde« esattoria» eingehoben wird. Art

jede Kammer wird eine außerordentliche tgl. Kommission eingesetzt werden, die aus drei, fünf oder sieben Mitglie dern besteht, je nach der Anzahl der in der Kam mer eingetragenen Mitglieder. Die «Kommission übt alle dem Kmnmerrat zustehenden Funktio nen aus, schreitet zur außerordentlichen Revi sion der Listen im Sinne des Avi. 66 des Ge- ! etzes vom 25. März t925, Nr. 453, und dies auch mit Bezug auf Art, 1 des gegenwärtigen Dekretes und nach Durchführung dieser Revi sion «wind sie die nötigen

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Pagina 7 di 12
Data: 20.06.1926
Descrizione fisica: 12
vor der Negierungsbiàng Ange führt. Wenn große -Irrtümer vennieden werden sollen, meint die „Ere Nouvelle', sei es unum gänglich notwendig, von dort auszugehen. Der „Maà' kommentiert die ,Lage nicht, sondern begnügt sich mit der Wiedergabe der letzten Er eignisse. Das „Journal' glaubt zu wissen, daß Herriot beabsichtig«, das Ministerium auf der selben Basis auszubauen, wie es Briand im Sinne hatte. In den gestrigen Vorbesprechungen, die Her- rioi gepflogen hatte, wurden olle Fragen^ die auf der Tagesordnung

man, daß die eine oder die andere Kombination derart gewesen märe, daß durch sie! die Durch führung des Sanierimgsprogrammes erleichtert worden wäre. Man fragt sich, ab Herrkot ge schickter soin »Mb in welchem Sinne er sich orientieren wird. So viel verlautet, soll die de mokratische Union unter der Führung Marius nicht zur Bildung der Mehrheit ausersehen sein. Was die Sozialisten betrifft, so wird es Herriot sicher nicht gelingen, ihre Mitarbeit zu erhalten. Alles läßt darauf schließen, daß eo sich mit «ihrer wohlwollenden Neutralität

vereinigt, um für jeden evàtuel- len Appell Herriots bereit zu sein. Die Führer «der Radikalsozialisten werden erst in den späten Nachmittagsstunden befragt wer den. Aars dem Zusammenhang der Besprechungen scheint hervorzugehen, daß die Ausstellung eines Konzentrationsministeriums der Linken, wie sie gegenwärtig Herriot im Sinne hat, de! den gewärtigten Zentrumsparteien auf einigen' Wi derstand u-ndi «auf gänzlichen Widerstand der Rechtsparteien stoßen wird. Man ist der Meinung, baß Herriot schwerlich

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