Unter dem AusrusSpreise werden Anbote erst beim zweiten Termine angenommen. Die Bedingungen liegen hier zur Einsicht auf und werden vor der Versteigerung kundgemacht. Die Hypothekargläubiger haben ihre Forderungen im Sinne des Hofdekretes vom IS. November I83S Nr. 388 J.-G.-S. bis zum 27. Februar 13S2 hier anzumelden. K. K. Bezirksgericht Glurns am 24. November I8SI. I2S Der k. k. Bezirksrichter: Dr. Baur. 3 C d i e t. Nr. 1603 Ueber exekutives Anlangen des Florian Gänsbacher k. k. Postmeister
werden. Die Feilbietungsbedingniffe, welche vor der Ver- steigerniigsvornahme verlesen werden, können auch früher eingesehen werden. Die Hypothekargläubiger haben ihre Forderungen im Sinne Hosdekrets vom IS. November 1839, J.-G.-S. Z^. SS3 bis zum ersten Versteigerungstermine bei sonstiger Verlustgefahr Hiergerichts nach Vorschrift anzumelden. K. K. Bezirksgericht Sarnthal am 17. November 1891. 404 Laschan. 1 Edikt» Nr. 5021 In der Exekutionssache des Alois Panlmichl, Ge- meindekassier in Prad, gegen Anna Wunderer geb. Theiner in Prad pto. 1K2
hier zur Einsicht auf und werden vor der Feilbietung kundgemacht. Die Hypothekargläubiger haben ihre Forderungen im Sinne des Hofdekretes vom IS. November 1839 Zl. 383 I. G. S. bis zum 27. Februar^I392 hier anzumelden. K K. Bezirksgericht Glurns am 24. November 1891. I2S Der k. k. Bezirksrichter: Dr. Baur. > ,j 2 Edikt. Nr. 5,330 In der Exekutionsfache der Emilie Piceinini in Bozen durch Dr. Carl v. Grabmayr, Advokat in Meran, gegen Johann Weiß, Mergele in Tscherms, pcto. 75 fl. s. A. werden am 16. Februar 1392
-Nr. 66 Grund-Parz. Nr. 709, 710, 767, 162S, 2359 theilweise zerstört und über schüttet, Ausrufspreis 325 fl. Beim ersten Termine wird unter dem S-hZtznngs- preise kein Anbot angenommen, beim zweiten Termine wird nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. Juni 1687 R.-G -Bl. Nr. 74 vorgegangen. Die Feilbietungsbedingungen werden vor Beginn der Feilbietung kund gemacht und liegen hiergerichts zur Einsicht auf. Die Hypothekargläubiger haben ihre Forderungen im Sinne des Hosdekretes vom 19. November 1339 Nr. 333