od al curatore sig. dott Rodolfo Schlesinger avvo lto a Bolzano il quale viene c o n te mp or a n e am e n - 5. 1915 verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetzli che Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes voni 3.1. III. 1918, Nr. 1.28 RGBl, eintreten wird, wird auf Ansuchen der Maria Huber, Köchin in der Brauerei Vilpian, das Verfahren zur Todes erklärung des Vermissten eingeleitet. Es 'wird denmaeh die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Ge nannten
, ledigen W.ii'tesohno.s in Naturns, der bei. der allgemeinen Mobilisierung beim II. Tiro ler Jäger Regiment einrückte und seit 19. 2.1915 in Galizien vermisst wird. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetzli che Vermutung des Todes in Sinne des Gesetzes vom 31. III, 1918, Nr. RGBl, eintreten wird, wird, auf Ansuchen, desi Alois Platzgummer in Naturns das Verfahren zur Todeserklärung des Vermi ssten eingeleitet. - Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten
in St. Christina in Groden, verehelichten Schni tzers! dort, der bei der allgemeinen Mobilisierung zum II. Tiroler Jäger Regiment einrückte, nach Gali/nen, kam und seit seiner schweren Verletz» ung vom 20. 10. 1914 verschollen, sein soll. Da hienach anzunehmen rät, das® die gesetzli che Vermutung des Todes im, Sinne des Gesetzes vom 31. III. 1918, Nr. RGBl, eintreten wird, wird auf Ansuchen der Elise Demetz, Sclinit,zie rin in St. Christina - Groden das Verfahren 4 zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet
sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetzli che Vermutung des Todes, im Sinne des Gesetzes vom 31. III. 1918, Nr. 128 RGBl, eintreten wird, ' wird auf Ansuchen der Veronika Lechner beim Schmied am Bühel in Terenten das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird ' demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem -Gerichte Nachrichten über den Ge nannten zu geben. Heinrich Lechner wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gericht zu erscheinen, oder es auf andere Weise in die Kenntnis
des Todes im Sinne des Gesetzes vom 3. III. 1918, Nr. 128 RGBL, eintreten voird, wird auf Ansuchen dos Vaters Alois Obkircher, Lackererbauer in Petersberg, das 1 Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. ■ Josef Obkircher wird aufgefordert, vor dem gefertigten, Gericht zu erscheinen, oder es auf andere Weise in die Kenntnis seines Lebens zu ■ setzen. . . ,