iu der Nähe vou Przcmysl gefallen, nach anderen Nach richten in einem Spitale au Cholera gestorben sein. Da hienach anznnehmen ist, daß die gesetzliche Vermntnng des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, Nr. 128 R. G. Bl., eintreten wird, wird ans Ansuchen der Anna Haidegger, Handelssran in Telss, das Versahren znr Todeserklärung des Vermißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte oder dem Kurator Herrn Ehreureich Heinrich, Gutsbesitzer in Telfs
dem Thiersee, ist im Jahre 1914 znm k. k. Landftnrm- iufantcricregiment Sir. 2, 10. Komp., eingerückt nnd nach Serbien ins Feld abgegangen. Nach Angabe seines Kameraden Johann Sieberer soll Hechenberger verwundet in Gesangenschast geraten nnd in einem Spitale in Valjevo gestorben sein. Seit seinem Einrücken ist von ihm keine Nachricht mehr einge langt. Da hienach anzniichmen ist, daß die gesetzliche Vermutung des u.odes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, Nr. 128 N. G. Bl,, eintreten
und seit dem Gefechte von Redoetow (rnss, Polen), d. i. seit 6. September 1914, vermißt ist. Da hienach anzunehmen ist, daß die gesetzliche Vermutnng des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, R. G. Bl. Nr. 128, eintreten wird, wird auf Ansuchen der Schwester Maria NegenS^ burger, Schnloienerin in St. Michael-Eppan, dac- Verfahren zur Todeserklärung des Vermißten ein geleitet. Zu Zl. 1/1V—25. Mefernngs-Ausschreibung. Seitens der k. k. Staatsbahu-Direktion Innsbruck wird für die Zeit