von Stechvieh an Sonn- und Feier tagen erbeten habe; die Kammer fprach sich diesbe züglich im Sinne der Interessenten für möglichste Freiheit aus. Herr Dr. v. Walther referierte wei terhin darüber, daß die Sektion I des Landeskultur rates die Kammer aufgefordert habe, eine Deputation an den Ministerpräsidenten zu entsenden, um den selben darauf aufmerksam zu machen, daß die Kam mer eine Erneuerung der sog. Weinzollklausel nich wünsche; leider müsse jedoch von der Entsendung einer solchen Deputation Abstand
genommen werden, weil Dr. v. Körber erklärt habe, daß er dieselbe nicht empfangen könne; der Grund hiefür dürste wohl darin liegen, daß die Unterhandlungen mit Ungarn nicht beendigt seien. Die Frage, ob sog. Buschenschenker, denen der Ausschank von Wein, so weit es sich um Eigenbau handle, erlaubt sei, auch das Recht haben sollten, ohne besondere Konzession, selbst hergestellte Halbweine auszuschenken, sei von der Vorstehung der Kammer in verneinendem Sinne entschieden worden. Das Plenum billigte
und empfahl deren Annahme, welche auch ohne Debatte erfolgte. — Darauf wurde die Sitzunc geschlossen. ** Wer ist ein Beamter im Sinne des K 68 des Strafgesetzes? Der Koiurolor der Bezirkskrankenkäfse hat bekanntlich keinen leichten Stand mit seinen „Kranken'. Manchmal ist die Krankheit derselben nur simuliert und darauf be rechnet, dem Betreffenden eine Unterstützung seitens der Bezirkekrankenkasse zuzuführen. Deshalb sieht sich der Kontrolor die Kranken häufig an, und achtet darauf, daß etwaigen
Simulanten die Beiträge ent- z ogen werden. Selbstverständlich wird der Kontrolor n solchen Fällen von den Betreffenden nicht freund- ich empfangen. So wurde auch neulich der Kontrolor der hiesigen Bezirkskrankenkasse von dem Handlanger Deflorian bei einem derartigen Besuche mit Schimpf worten begrüßt. Der Kontrolor klagte und es ent- tand nun die Frage, ob der Kontrolor ein Beamter m Sinne des § 68 des Strafgesetzes sei, denn olchenfalls mußte die Strafe natürlich weit strenger ausfallen. Das Gericht
erklärte den Kontrolor, ob wohl er nicht vereidigt ist, tatsächlich für einen Be amten im obigen Sinne und verurteilte den Deflorian zu einem Tage Arrest. — ** Zwei Schwindlerinnen. Anna Murr und Rosa Walzl, im Alter von 26, bezw. 19 Jahren, wuxden am 7. d. vom Bezirksgerichte Bozen wegen verschiedener Betrügereien zu je 14 Tagen strengen Arrestes verurteilt. Die Murr hatte in einem hie sigen Geschäfte ein Paar feine Lackschuhe heraus geschwindelt, einer Frau unter falschen Vorspiege lungen