^ ^ Kundmachung. ^ Ueber Ansuchen des Stadtmagistrates von Bozen vom! t d. Mts. Nr. 388 hat der Landesausschuß im Sinne ^ des §.14 des Gesetzes vom 30. April 1870, betreffend den Schutz der für die Bodenkultur nützlichen Vögel be schlossen, den Vogelfang im Umfange des Stadt gebietes Bozen für die Dauer von fünf Jahren, u. zw. vom R. März R8VG bis R. März t 88 kl, ganz zu verbieten. Dies wird mit dem Beisatze zur öffentlichen Kennt niß gebracht, daß Übertretungen dieses Verbotes
nach der im Z. 9 des genannten Gesetzes enthaltenen Bestimmung geahndet werden. - Innsbruck, 18. Febr. 1876. Dom Tiroler.Landesausschusse. ^ Mundmachung. R Am Samstag, den 4. März l. J. von 9 bis 12 Uhr Bormittags wird am Amtssttze dieser k. k. Bezirkshaupt mannschaft im Sinne des Z. 2 der hohen Ministerial- Verordnung vom 15. Dezember 1852 R. G. Vl. Z. 257 die öffentliche Versteigerung des Jagdpachtes: ' I. von St. Peter, St. Magdalena, St. Justina und Leitach, und II. von Kampenn, Kollern, Virgl und Haslach, Ge meinde