und Anna Nieder wegen Uebertretung der Preistreiberei im Sinne des § 14 der kaiserlichen Verordnung vom 7. August 1915, RGBl. Nc. 228, erhobene Anklage in Anwesenheit der staatSanwaltschastlichen Funktio närs Dr. Meguscher, als öffentlichen Anklägers, deS Erstangeklagten Johann Rieder und nach heute durch geführter Hauptverhandlung über den Antrag des öffentlichen Anklägers auf Bestrafung zu Recht erkannt: t. Johann Rieder am 30. November 1866 geboren, katholisch, verhei ratet, Kleinhäusler in Steinegg
, 2. Anna Rieder am 24. Juni 1882 geboren, katholisch, verheiratet, Ehegattin des Erstangeklagten, find schuldig, am 25. Mai 1916 in Steinegg sür 1 Kilogramm Butter, somit sür einen unentbehrlichen Bedarfsgegenstand in AuSnützung der durch den Kriegszustand verur sachten außerordentlichen Verhältnisse die offenbar übermäßigen Preise von 8 Kr. bezw. 10 Kr. gefor dert und hiedurch die Uebertretung der Preistreiberei im Sinne des § 14 der kaiserlichen Verordnung vom 7. August 1915, RGBl. Nr. 228, begangen