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Brixener Chronik
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Pagina 1 di 8
Data: 26.10.1921
Descrizione fisica: 8
Druckschrift „Brixener Chronik' vom 12. Oktober 1921 auf Seite 1, Spalte 1, L, enthaltene Artikel mit der Ueberschrist: „Die Haltung der Südtiroler Abgeordneten aus Anlaß des Königsbesuches', beginnend mit: „Von Seite unserer... bis einschließlich der Worte: . . . keinen Emp fang erscheinen', begründet den Tatbestand des Verbrechens im Sinne des H 55 Ii St.-G. und des Pergehens im Sinne des § Z00 St.-G.; es wird die verfügte Beschlagnahme des Blattes bestätigt, das Verbot seiner Weiterverbreitung

Merkmale des Verbrechens im Sinne des H 65 I> St.-G. und des Vergehens im Sinne des § 300 St.-G. vorhanden und es war die Beschlagnahme zu verfügen. Ugl. Preisgericht Bozen. Abt. V, am 20. Oktober 192 l. Ludwig Ritter v. Ferrari. Pr. 32/21 Erkenntnis. 2 Im Namen Seiner Majestät Viktor Emanuel des Dritten aus Gottes Gnaden und durch den Willen der Nation König von Italien! Das kgl. Kreisgericht Bozen hat über Antrag des könig lichen Staatsanwaltes — zu erkennen: Der in der Nummer 88 der in Brixen

erscheinenden periodischen Druckschrift „Brixener Chronik' vom 12. Oktober 1921 auf Seite 1, Spalte 1 und 2, enthaltene Artikel mit der Ueberschrist „Sequestriert', beginnend mit: „Die für Dienstag . . . bis einschließlich der Worte . . . Handhabe zu bieten', begründe den Tatbestand des Verbrechens im Sinne des H 300 St.-G., es werde die verfügte Beschlagnahme des Blattes bestätigt, dss Verbot seiner Weiterverbreitung aus gesprochen und anf die Vernichtung der mit Beschlag be legten Exemvlare erkannt

— daß König Karl Oesterreich ungeschoren lassen werde — aus der Rede, die der Graf in Fünf- kirchen gehalten hat, und in der er davon sprach, daß die ungarische^ Nation ein Recht darauf habe, daß die KönigtzWge ehestens im legitimistischen Sinne und in der Weise gelöst werde, daß der . König ausschließlich nach dem Beschluß der unga rischen Nationalversammlung Uygarn allein regiere. Ungarn habe einen König und das Volk solle ihn zurückrufen. — Sie bedenken dabei eben nicht, daß solche Beschlüsse

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 2
Data: 12.02.1919
Descrizione fisica: 2
- fchastsdiener. in Fe!dkirch, der bei der allge meinen Mobilisierung zum 1. TKJN. einrückte, bei der 10. Feldkomp, diente, am 0/0. 1014 in Russisch-Polen schwer verwundet wurde und seUher verschölle» ist. Da hieuach anzunehmen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. o. 31/3. 1018, RGBl. Nr. 123, eintreten wird, wird auf Ansuchen des Josef Salcher. Forstwart in Sterzing, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermieten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen

in Andrian am 17. Sepiember 1830. ledig, Besitzer in Girlan - Eppan, welcher bei der Mobilisierung zur Grenz- schntzkomp. 1/4 einriickte. ^m 14/10. 1014 siidlich von PrzemySl schwer verwundet worden sein soll uud seither vermiszt wird. Da hienach anzunehmen ist, daß die gesetz liche Verinntung des Todes im Sinne des Ges. vom 31/3. 1018, RGBl. Nr. 123, einreten wird, wird ans Ansuchen der Veronika Witwe Wara- sin in Girlan das Verfahren zur Todeserklä rung des Vermieten eingeleitet

und der Ursula Tutzer, geboren in Karneid am 2/2. 1830, ledig, Kran- kenhansportier in Bozen, der bei der Mobili sierung znm 1. TIN. einriickte nnd zwischen 0. und 11. September 1014 vermiszt wurde. Da hienach anzuuehmen ist, dah die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31/3. 1018, RGBl. Nr. 128, eintreten wird, wird auf Ansuchen des Jakob Gnmmerer, Vau- mannöam Englhöfl in Qnirain-Gries, das Ver fahren der Todeserklärung des Vermißten ein geleitet. ES wird die allgemeine Anffordernng

und der Auna Pichler, gebo» ren in Gries am 7. Fcber 1881, Manischbanern in Gries bei Bozen, der bei der Mobilisiernng znm 1. Tiroler Kaiferjägerregiment. 7. Feld- kompagnie, einriickte und am 31. August 1014 in der Nähe der rnssisch-galizischen Grenze gefallen sein soll. Da hienach anzunehmen ist, daß die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1018, N.-G.-Bl. Nr. 128, ein treten wird, wird auf Ausucheu der Maria Pir- cher, Mantschbäuerin in Gries bei Bozen, das Verfahren

, herabzusetzen. Die Herabsetzung tritt aufaugs-März 1919 in Kraft. Schwaz, am 7. Februar 1919. 137 Direktion der Sparkasse Schwaz. Kundmachung» Die gefertigte Sparkassedirektion ha» den Beschluß gefaßt, mit Rücksicht auf die erschwerenden Verhält nisse anf vem Anlagemarkte, den Zinsfuß für Spar einlagen ab 1. März 1919 auf 3°jo (drei Perzent) herabzusetzen Bei Neneinlagen und Nachla, en be ginnt die Verzinsung frühestens zwei Monate nach dem Tage der Einlage! Den Einlegern wird es freigestellt, im Sinne

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 4
Data: 27.05.1914
Descrizione fisica: 4
» DaS k. k. Oberlandesgerichts-Präfidium hat im Sinne des Artikels X H 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, gemäß Erlasses vom 27. April 1914, Präs. 4384/5 ?/13, den Bauer zu Unterkafte und Gemeindevorsteher Josef Fürhapter in Jnnervillgratcn zum Legalisator in Grundbuchs sachen für das Gebiet der Gemeinde Jnnervill gratcn, Gerichtsbezirk Sillian, bestellt. Seme Wirksamkeit beginnt am 1. Juni 1914. K. k. Krcisgerichtsprüfidiunl Bozen, am 20. Mai 1914. 43/3 Ts chn r t f ch en t h a l er. Äundmachnng

. Das k. k. OberlandesgericytS-Präsidium hat im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1897, R. G. Bl. Nr. 77, gemäß Erlasses vom 23. April 1914, Präs. 4310/5?j14, den Bauer zu Oberbachler Georg Reider in Kartitsch zum Lega lisator in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Kar titsch. Gerichtsbezirk Sillian, bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 1. Juni 1914. K. k. Krcisgerichts-Präsidinm Bozen. am 20. Mai 1914. 43>3 Ts chur ts ch enth al er. Nichtamtlicher Teil. Im Allerhöchsten Auftrage

/Präf. jionkurs-Älusschvcibnng. Eine Amtsdienerstelle im Bereiche der Finanz- Landesdirektion Innsbruck mit dem normierten Gehalte und der ortsklassenmäßigen Aktivitätszulage, sowie mit dem Rechte der Amtskleidung. Bewerber um diesen im Sinne des Gesetzes vom 19. April 1872, R G. Bl. Nr. 60, den anspruchs- bercchligten Unteroffizieren vorbehaltenen Dienst posten haben ihre eigenhändig geschriebenen Gesuche unter Nachweisung des Alters, der Schulbildung, der Kenntuis der Landessprachen

der letzten zwei Se inester des Studienjahres 1912/13 oder mit dem Meldnngsbnche.der Universität nnd den Zeug nissen über abgelegte Kolloquien oder Staats prüfungen, 2. mit einem genan im Sinne der Statthalterei- Verordnnng vom 1. April 1911, Zl. III ^ 801/1, L.-G.-Bl. Nr. 41, ausgestellten MittellosigkeitS- zengnisse (Armutszeugnisse älteren Datums sind ungiltig), 3. mit den Zeugnissen über ihre allfälligen eigenen oder ihrer Eltern Verdienste nm Fürst nnd Vaterland, 4. mit dem Blattern- oder Impfscheine

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 02.11.1921
Descrizione fisica: 8
für eine andere Staatsange hörigkeit Gebrauch machen. Art. 8. Die Aerzte, Chirurgen, Tierärzte und Apotheker, welche die'Ermächtigung zur Ausübung ihres Berufes im Sinne des vorhergehenden Artikels erlangt haben, können nur in das Album der Organisation (Aerztekammer), in deren Jurisdiktion die Gemeinde liegt, wo sie zur Zeit der Verlautbarung des gegenwärtigen Dekretes ihren Beruf ausüben, eingetragen werden, und in Aufhebung der Artikel 3 und 4 des Gesetzes vom 10. Just 1910, Nr. 455, und der Artikel

des Optionsrechtes zu erwerben erklären oder um Verleihung derselben im Sinne des kgl. Dekretes vom 30. Dezember 1920, Nr. 1890, ansuchen, können in der Ausübung der in den vorhergehenden Arti keln erwähnten Berufen solange fortfahren, bis die endgültige Entscl>eidung über die Option oder das diesbezüglici>e vorgenannte Ansuchen erfolgt ist. Jene Personen, welche den Bedingungen entsprechen, um die Ermächtigung zur Ausübung des Berufes auf Grund des Art. 7 des gegenwättigen Dekretes nachzusuchen

das Vergehen der „Herabwürdigung behördlicher Entscheidungen im Sinne des 8 300 St.-G.'. Diese Äonfiskationspraxis, nach der nicht einmal Re i ch s i ta l i en e r in Südtirol ihre politischen Ansichten frei und offen aussprechen dürsten, scheint nun in Italien doch böses Blut erzeugt zu haben. Die in Genua erscheinende Zeitung „Jl Lavoro' wendet sich in ihrer Nummer vom 26. Oktober d. I. mit äußerster Schärfe gegen diese Vergewal tigung der freien Meinungsäußerung und geißelt mit bitterem Sarkasmus

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 14.03.1923
Descrizione fisica: 8
oder vor dem Bürgermeister od:r schließlich vor einem Notar gemacht werden. Die Behörden, welche die beeideten Aussagen entge gennehmen, müssen den betreffenden Gesuchs'eUer aufmerksam machen, daß er im Falle eines Mein eides im Sinne des Art. 221 des Strafgesetzes strafbar ist. Die im Auslände wohnhaften Reichsdeutschen können sich zur Abgabe der beeideten Erklärung an die zuständigen ausländischen Bertremngsbe- hörden wenden. Dem Gesuche kann jedes für nützlich gehaltene Dokument beigeschlossen werden. Es wird bemerkt

, daß im Sinne des Art. 2 des kgl. Dekretes vom 7. November 1920, Nr. 184U, jenes Eigentum als kleines Eigentum zu betrachten ist, dessen bestimmter Wert aus Grund der gegen wärtigen Marktverhältnissc den Betrag von Sv.vlXi Lire nicht übersteigt. Mit Rücksicht aus diese Bestimmung muß man alle Güter einbeziehen, welche einer und dersel ben Person oder Gesellschaft gehören und man darf nicht jedes einzelne Gut oder einzelne Kate gorie der genannten Güter separat einschätzen. Die Schätzung umsaht nur die Güter

und auch wenn sie deponiert und der Beschlagnahme unterstellt sind — und auch nicht auf Guthaben bezieht, deren Regelung im Sinne des Art. 2SZ des Vertrages von Versailles Kompetenz des Ufficio di vcrisica r compensa- zione ist. Nähere Auskünfte werden den Beteiligten von der Präsektur erteilt. Sporkliche Aachrichten. s. Schachwettkamps der Städte Bozen gegen Meran am II. Mär? 1S2Z. Do?ea siegt mit 16!4 g«gen IZ!^ Zählern. Gerade sie^essicher waren wir Bozner gen/iß nicht, als wir Sonn tags die Fahrt noch Adenau

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 2
Data: 08.01.1915
Descrizione fisica: 2
G.-Z. No III 6vt/1b/1 Mundmachung. Auf eigenes Ansuchen der Frau Walpurga Burk, Galanterie« und Kurzwareugeschäft in Meran, wird im Sinne des H 1, Abs. 1 der Kaiserl. Verordnung vom 17. September 1914, R. G. Bl. Nr. 247. die Aufsicht über ihr Geschäft angeordnet und Herr Franz Turin, .Tapezierermeister in Meran, mit der W?il>»nn VliiksirkttSNi'rknn kipst-Ut s«>i>, ln» fort anzutreten. K. k. Kreisgericht Bozen, Abt. III, am 5. Jänner 1915. 3/4 Ts churtsch entHaler

. Firmaprotokollierungen. G.-Z. Firm. 809 Knndmachnng. Rg. IZ 11/14 ?lenderungen bei einer bereits eingetragenen Firma. Eingetragen wurde in das Register^ Abt. L am 23. Dezember 1914: Sitz der Firma: Brixen a./E. Firmawortlaut: Kuranstalt Dr. v. Guggenberg in Brixen, südtirol, Aktiengesellschaft. Das Mitglied des Verwaltungsrates Otto Stanek infolge Ablebens gelöscht, dagegen Otto von Guggenberg, Anstaltsdirektor in Brixen, als Mitglied des Verwaltungs rates im Wege der Kooptation im Sinne des Z 15, Ab. 3, der Statuten einge

schaft mit unbeschränkter Haftung, folgende Ände rung eingetragen: Bei der Sitzung des Aufstchtsrates am 1. Nov. 1914 wurde im Sinne des Z 13 der Statuten für die derzeit verhinderten Vorstandsmitglieder Georg Huter und Obmannstellvertreter Stefan Huter, fol gende Stellvertreter ernannt: Veit Oberlohr in Lesach als Vorstandsmitglied und Rupert Huter in Berg als Obmannstellvertreter. K. k. Kreis- als Handelsgericht Bozen, Abt. IV, am 23. Dezember 1914. 174/2 Z7schnrtsch entHaler. G.-Z. Firm. 311

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 27.02.1889
Descrizione fisica: 8
stand des Verbrechens der Beleidigung eines Mit gliedes des kaiserlichen HaufeS im Sinne desZ 64 St.-G. nnd wird deshalb gemäß Z 439 St.-P.-O. die Bestä tigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiter» Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der kon fiSzirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen am 23. Februar 1889. Der Präsident: Ferrari. Nenning. Erkenntniß

auf Seite 3, Spalte 1 „Kronprinzen erzählt wird', ent haltenen Nachrichten und Bemerkungen begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses im Sinne, des Z 64 St.-G.- und wird deßhalb gemäß H 439 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme, und nqchH. 493 ^ t.-P.-O. das Verbot der weitern Ver abredung der Druckschrift ausgesprochen »ndzugleich nach -Vorschrift., des. ß 37..des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiSzirten Exemplare erkannt

' beginnend mit „Wien 15. Febr. Die Enthüllung über das Drama von Meyerling' und endigend „eine Grenze gesteckt werden' enthal tenen Eorrespondcnz begründet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des ^ kaiserl-HauseS im Sinne des H 64 St.-G. und wird deß- > halb gemäß H 439 St.-P.-O. die Bestätigung der ver- l fügten. Beschlagnahme, und nach. Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung der Druckschrift aus gesprochen und zugleich nach Vorschrift deS Z.37 des Preßgesetzes

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Der Bote für Tirol
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Pagina 8 di 8
Data: 02.05.1890
Descrizione fisica: 8
ein zubringen. Jnnbruck, am 25. April 1390- Convocation. Kundmachung. Nr. 9523 Das k. k. Handelsministerium hat mit dem Erlasse vom 18. April ds. Js. Nr. 11.250 das prinzipiell genehmigte Detailprojekt betreffend die Ergänzungs linie der Lokalbahn Innsbruck-Hall von der Maria- Theresienftraße in Innsbruck (Landhaus) Kil. 10 S bis zum Fuße des Berg Jfel Kni. 12 in der Ge meinde Wilten der Statthalterei zur Bornahme der Trassenrevision und politischen Begehung im Sinne der Bestimmungen

des Z 2 der Handelsministerial-Verord- nung vom 29. Mai 188V R.-G.-B. Nr. 57 zugefertigt. Die bezüglichen Situationspläne wurden dem Stadt magistrate in Innsbruck und beziehungsweise der hie sigen k. k. Bezirkshauptmannschaft mit dem Auftrage mitgetheilt, dieselben durch 3 Tage, d. i. am Sonn tage, den 4. Mai bis Sonntag den 12. Mai zu Jedermanns Einsicht während der gewöhnlichen Amts stunden aufzulegen und etwaige Bemerkungen oder Einwendungen im Sinne des tz 3 der Handelsmini- sterial-Verordnung vom 25. Jänner 1379

entgegen zu nehmen. Die Trassenrevision, beziehungsweise die politische Begehung findet unter der Leitung eines Abgeordneten der Statthalterei am Mittwoch den 21. Mai l. I. statt nnd tritt die Commission vom obigen Tage um 9 Uhr Früh beim Landhause (Maria-Theresienstraße) zusammen, was im Sinne des Z 12 der Handels- ministerial-Verordnung vom 29. Mai 1880 mit dem Bemerken kundgemacht wird, daß es jedem Betheiligten freisteht, Einwendungen mündlich oder schriftlich auch bei der Kommission vorzubringen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 2
Data: 25.02.1918
Descrizione fisica: 2
mit dem Stifter, mit den Studieuzeugnissen über die zwvi letzten Semester, mit einem im Sinne der Statthalterciverordnung vom IL. November 1878, Zl. 18.188, L.-^G.--Al. Nr. 52, ausgefertigtes Zlrmutszcngnissc und dem Impfschein belegtes Gesuch bis längstens 31. März 1918 im Wege der vorgesetzten Stndienanstalt anher zn slber-- reichen. Jnnsbriick, am 19. Februar 1918. 197 K. k. Statthalterei für Tirol uud Vorarlberg. Offertausschreivnugeu. Banausschreibttttq. Vom Landesansschusse in Vorarlberg

1853 in Noppen geboren, Sohn des Gottlieb nnd der Apollonia Bergmann, Holzarbeiter, zuletzt in Achental, ist im Jahre 1387 nach Amerika ansgewandcrt und seit dem Jahre 1390 verschollen. Da hienach anzunehmen ist. daß die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des H 24 a. b. G. B. eintreten wird, wird auf Ansuchen des Alois Gstrein in Noppen Nr. 107 das Verfahren zur Todes erklärung des Vermißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte oder dem Kurator

in Mkus, dort hin zuständig, Bauer, der als Jäger des 1. Tiroler Kaiserjäger-Regimentes am 23. August 1914 bei Lemberg gefallen sein soll. Da hienach anzunehmen ist, daß die gesetzliche Vermutung des Todes int Sinne des Z 24, Zl. 2 a. b. G. B. eintreten wird, wird auf Ansuchen der Gattin des Vermißten, Anna Thaler geb. Stotter in Alkus, das Versahren zur Todeserklärung des Vermißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte oder dem Kurator, Herr« Viktor Gomig

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