Gewährsmanne ein» geholten Information in dir Lage, es zu thun. Wenn da» hoSw. Ordinariat die Urheberschaft von der in der Diöcess Brixen, nicht aber außerhalb deren Grenzen, von Gemeinde zu Gemeinde kolportirlen Petition gegen die provisorischen Schulverordnungen von sich ablehnt, so kann diese Negaiion nur in dem Sinne gemeint sein, wie er insbesondere den Männern des Bureau'S geläufig ist, daß nämlich eine Behörde nie und nimmer Urheber einer Agi tation genannt werden kann, so lange sie selbe
geschehen ist. DaS ist er fahrungsgemäß nicht Taktik, unter amtlichem Siegel die Bevölkerung gegen Ministeral Verordnungen und wohl auch gegen die „verabscheuungswürdigin' bestehenden Staatsgesetze aufzuregen. Wer aber in einem solchen speciellen Sinne nicht Urheber einer Agitation genannt werden kann, kann eS dessen ungeachtet recht gut im generellen Verstände des Wortes sein. Wir komnien nun zum Sachverhalte. Wenn hochgestellte Priester in Brixen, denen noch höhere Würden sicherem Vernehmen
ist, welche, um sich der Worte des Petitions.Formulares zu bedienen, „den Miß« „mnlh der Bevölkerung nachHallig nährt, ihre Ge- „müther aufregt.' ohne höhere Inspiration oder Approbation Agitationen in Scene zu setzen. — Die Behauptung aber, daß Geleitschreiben im an gedeuteten Sinne an die Dekane, zugleich geistliche Nöthe von Brixen ausgegangen sind, halten wir aufrecht, und setzen bei, daß das bezügliche Gellitschreiben zugleich mit dem Entwürfe der Pe tition von Gemeindevorsteher zu Gemeinde- Vorsteher wanderte
, trotzdem einige Seelsorger, namentlich jener in einer Dorfgemeinde am westlichen AbHange des SonnenwendjocheS sich besondere Mühe um ihn gab. Dort, wie auch anderswo, ging's und gehl'S von HauS zu HauS, um den Bauer im klerikalen Sinne zu bearbeiten; der verspricht, um eS mit dem geistlichen Herrn nicht zu verderben, alle» Mögliche, aber daß er HInlennach doch thut, wie er will, davon