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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 138 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
aus den Steuer rechnungen feststellen; darnach gehören zum „officium purcgraviatus' d. i. das Burggrafenamt im engern Sinne, die 'plebea' oder „plebatus' cl. s. die Pfarr gemeinden Natur ens, Parschindes (Partschins), Algund et Pleura, Tyrol et in Grätsch, Ruffian et Kains (Riffian und Kuens, die zur Pfarre Tirol gehörten), weiters die plebs Schenna und Mais und die Ortsgemeinden Yeran und Haeveninga {Kafling), von welchen erstere zur Pfarre Mais, letztere aber zur Pfarre Mölten ge hört

Unter gemeinden, hier Techneien (von Decaniae) genannt, gliederten, und durchwegs auch bäuerliche Wirtschaftsgemeinden dargestellt haben. Auch nach 1810 ist diese Gemeindeeinteilung wenig verändert worden, nur die Ortschaft Plaus, welche Ufer, soweit die Burggräfler Tracht getragen werde; im weiteren geschichtlichen Sinne so wie oben angegeben. Wenn er in sein erwähntes Buch auch noch Jenesien, Terlan und das Sarntal einbezieht, so überschreitet er damit allerdings auch den geschichtlichen Bereich

Bezeichnung im eigent lichen, sondern nur im übertragenen Sinne zu verwenden. *) Belege s. Kogler im Arch. Ösfc. Gesch. 90 S. 478 f., 521 f., 581, 637, 656, 692; ferner in den Rechnungsbüchern IStA. Kod. 282 f. 115, 117, 118; Kod. 286 f. 48 zum J. 1315; Kod, 62 f. 2, 13 zum J, 1325; StA. München Kod. 11 f. 33, 93, 136. Die Zugehörigkeit von Hafling und Voran am südöstlichen Rande des Burggrafenamtes und Landgerichtes Meran zu diesem ergibt sich außer Arch. öst. Gesch. 90 S. 656 noch aus Amtshandlungen

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Libri
Categoria:
Generale, opere di consultazione
Anno:
(1908)
Innsbrucker Adreßbuch ; 1908
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Pagina 278 di 398
Luogo: Innsbruck [u.a.]
Editore: Tyrolia-Verl.
Descrizione fisica: 397 S.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Innsbruck;f.Adressbuch
Segnatura: I Z 3.363/1908
ID interno: 587519
von 1 bis 10 fl. (2 bis 20 Kr.) oder mit entsprechenden Arrest strafen belegt. 8 21 . Vorstehende Verordnung tritt am 1. Jänner 1899 in Kraft. (Magistratskundmachung vom 31. Dezember 1898.) 2 . Mitnehmen von Hunden in das Stadtspitai und Halten von Hunden in demselben. Zufolge Gemenrderatsbeschlusses vom 17. d. Mts. ist das Halten von Hunden im Stadtspitale, sowie das Mitnehmen von Hunden dorthin verboten. Dies wird mit dem Beifügen verlautbart,, daß Uebertret ungen dieses Verbotes im Sinne obigen Beschlusses auf Grund

des §'56. des Gemeindestatutes für die Landeshauptstadt Innsbruck mit Geldstrafen bis zu 100 fl. oder mit Arreststrafen von je 1 Tage für 5 Gulden geahndet. werden. ' ' (Magistratskundmachung vom 27. Juni 1898.) IV. Mzchililt. Uetkebr mit milch. § 2 . „ Voll- und Magermilch, welche den An forderungen des § 1 nicht entspricht, oder, welche im Sinne des Lebensmtttelgesetzes als - verdorben (Ver färbung, Säuerung) angesehen werden muß, endlich Milch, welche nicht frei von jeder Verunreinigung ist, ist als nicht marktfähig

vom freien Verkehr' im Stadt gebiete ausgeschlossen und unterliegt. der Behand lung im Sinne des § 8 dieser Vorschriften. ß 3. • Magermilch darf nur in Gefäßen in Verkehr gesetzt werden, welche mit einem mindestens 6 cm breiten gelben Farbenstreifen um den ganzen Umfang gekennzeichnet sind. Derartig gekennzeichnete Gefäße dürfen für Vollmilch nicht verwendet werden. § 4. Milch v on kranken oder solchen Kühen, welche erst innerhalb der letzten 14 Tage gekälbert haben (CMostrum- oder Biestmilch , darf

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Libri
Categoria:
Storia , Giurisprudenza, politica
Anno:
1975
Südtirol unter dem Faschismus.- (Schriftenreihe des Südtiroler Kulturinstitutes ; 1)
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Pagina 81 di 142
Autore: Gruber, Alfons / von Alfons Gruber
Luogo: Bozen
Editore: Verl.-Anst. Athesia
Descrizione fisica: 263 S. : Ill.. - 2., überarb. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. 249 - 255 ; Def. S. 217 - 222!!
Soggetto: g.Südtirol ; z.Geschichte 1922-1939 ; <br />g.Südtirol ; s.Faschismus
Segnatura: II 23.391
ID interno: 93021
- wohnbauprogrammes in der Stadt Bozen um 20 bis 25 Prozent zu erhöhen 8 ). Nach den Worten Tolomeis 9 ) hatte sich bereits in den vergangenen Jahren in Bozen die Bautätigkeit im Sinne der faschistischen Entnationalisierungspolitik günstig entwickelt: Es erstanden zwei große Wohnblocks für die Unterbringung der italienischen Staatsbeamten, ferner Wohnhäuser für die italieni schen Eisenbahner. Im Bau befanden sich im fahre 1930 Wohn blöcke des „Istituto per le case popolari di Venezia'. Im Septem ber wurde

(zu entnationalisie- ren), muß man im nationalen Sinne die Provinzhauptstadt beherrschen,' 12) AAA XXV (1930), S. 305. Übers.: „. . . eine rein italienische Stadt mit hunderttausend Einwohnern . . .'. 13) über den Preisabbau im allgemeinen vgl. Salvatorelli, Mira, a. a. O., S. 538 f. 14) Carlo Carretto trat im November 1930 von seinem Posten zurück; zu seinem Nachfolger ernannte der Generalsekretär der Faschistischen Partei, Giovanni Giuriati, den bisherigen Podestà von Bozen, Feiice Rizzini. Zum neuen Amts

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Libri
Categoria:
Tecnologia, matematica, statistica
Anno:
[1914]
¬Die¬ Tiroler Bergbahnen
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Pagina 224 di 270
Autore: Armbruster, Karl / technisch und landschaftlich dargest. von Karl Armbruster
Luogo: Wien [u.a.]
Editore: Verl. für Fachlit.
Descrizione fisica: 248 S. : Ill., Kt.
Commenti: <br>Schwarz, Erwin: ¬Die¬ Virglbahn bei Bozen, Tirol / Erwin Schwarz. - 1914 - In: ¬Die¬ Tiroler Bergbahnen ; S. 407 - 411. - Sign.: III 7.723 + III 1.231
Soggetto: g.Tirol;s.Bergbahn
Segnatura: III 7.723 ; III 1.231
ID interno: 82658
, so ist auch für die steuerfreien Jahre die Steuer samt Zuschlägen nach dem Prozentsätze der bezüglichen Jahre zu berechnen und von dem Erträgnisse in Abzug zu bringen. Zu dem so ermittelten durchschnittlichen Reinerti'ägnisse ist jedoch mit Rücksicht auf die von der Ein lösungsrente nach § 131, lit. a, des Gesetzes vom 25. Oktober 1896, R. G. Bl. Nr. 220, zu entrichtende zehn- prozentige Steuer ein Zuschlag in der Höhe eines Neuntels dieses Reinerträgnisses zuzurechnen. 4 . Das im Sinne der vorstehenden Bestimmungen

- zessionärin die von dieser Einlösungsrente zu entrichtende Rentensteuer vergütet. 6. Dem Staate wird das Recht Vorbehalten, wann immer an Stelle der nach den Bestimmungen der vor stehenden Punkte an die Konzessionärin zu entrichtenden, noch nicht fälligen Rentenzahlungen eine Kapitals- Zahlung zu leisten, welche dem zu vier Prozent pro Jahr, Zins auf Zins gerechnet, diskontierten Kapitalswerte dieser Zahlung — selbstverständlich nach Abzug des etwa im Sinne der Bestimmungen der Abs

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Libri
Categoria:
Geografia, guide
Anno:
1930
¬Die¬ Schwaighöfe in Tirol : ein Beitrag zur Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte der Hochalpentäler.- (Wissenschaftliche Veröffentlichungen des D. u. Oe. Alpenvereins ; 5)
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Pagina 34 di 212
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Verl. des Dt. und Österr. Alpenvereins
Descrizione fisica: 197 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Schwaighof ; z.Geschichte
Segnatura: D III 100.643 ; III 100.643
ID interno: 143691
, daß man den Ausdruck „Schwaige' auch im Sinne eines Quantums von 300 Käsen oder die Zinseinheit einer Schwaige gebraucht 4 ). Andererseits verstand man unter „Schwaige' auch den Vieh st and, die Herde, der für den Betrieb eines Schwaighofes durchschnittlich üblich war 5 ). Es ist also hierin dieselbe Sinnbeziehung gegeben, wie wir sie oben für „armen- tum' feststellten, was natürlich zusammenhängt, weil „armentum' nur eine Uebersetzung des volkstümlichen Ausdruckes „Schwaige' für die lateinische Schriftsprache

Brixen von zirka 1400 Fol. 43 in Pfitsch „gefallen jariglich 7 swaig chaes', der Steinhof zinst „ain swaig und 10 Pfund' usw., Fol. 8 der Hof auf Zesins (Zösenhof im Mühlwald) ,,geit länglich ain guete swaig clviis'. Auch im Tiroler Urbar von 1288 (Zingerle S. 147) wird „swaige' im Sinne der Abgabe selbst gebraucht. In einer Rechnung des Amtes Sterzing vom Jahre 1333 (IStA. Cod. 287 f. 33) heißt es: „Fecit rationem de swaigis XVII ad racionem lib. XVIII pro swaiga et swaigis XXXVIII ad racionem lib

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Libri
Categoria:
Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1949
Tiroler Fasnacht : innerhalb der alpenländischen Winter- und Vorfrühlingsgebräuche.- (Österreichische Volkskultur ; 5)
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Pagina 113 di 472
Autore: Dörrer, Anton / von Anton Dörrer
Luogo: Wien
Editore: Österr. Bundesverl. f. Unterrricht, Wiss. u. Kunst
Descrizione fisica: 480 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol;s.Fastnacht
Segnatura: II 103.827
ID interno: 139308
, und kann nicht zur Erklärung des mittelhochdeutschen spil herangezogen werden; sie steht vielmehr dem ahd. und mhd, bispel und spätmhd, bi spil nahe, das soviel wie das nebenbei Er zählte besagt. Spieltenne und Spielhof kennzeichnen somit den Spielraum wie Spielleute die Mitwirkenden im Mittelalter. In diesem Sinne preist schon Oswald von Wolkenstein des Maien Tenne in einem seiner Gedichte und leitet damit zu dem gemeinhin im bayrisch- österreichischen Stammesraum geläufigen Ausdruck Spiellaube über. Der Begriff Tenne

der Steuer abgelialten und keine Frei- oder Winkeltänze geduldet wurden. In diesem Sinne wurde ?.. B. für Steinach und Gries am Brenner am 0. Juni 1707 verfügt, daß die Tänze am Kirchtag nur in den Wirtshäusern, nicht in den Tennen einzelner Häuser abgehalten werden 77 ’). Heule werden selbst Hochzeitstänze nur in wenigen bäuerlichen Ortschaften mehr auf ge meinsamen Tennen veranstaltet. In der Wild schön au zieht alles nach der kirchlichen Trauung in das bestimmte Gasthaus und beginnt auf der dortigen

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Libri
Categoria:
Giurisprudenza, politica
Anno:
1937
Allgemeines und Viertel Vintschgau und Burggrafenamt.- (Politisch-historische Landesbeschreibung von Südtirol ; 1)
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Pagina 144 di 180
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Descrizione fisica: XII, 172 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Schlern-Schriften ; 40
Soggetto: g.Tirol ; s.Gerichtsverfassung ; z.Geschichte Anfänge-1900<br />g.Südtirol ; s.Gerichtsbezirk ; z.Geschichte
Segnatura: II Z 92/40,1
ID interno: 105174
zwischen der Mutt- spitze, den beiden äußersten Muttgräben und dem Abfalle gegen Grätsch und werden in den Steuerakten seit dem 16. Jh. stets als Burgfriede Tirol dem Dorfe Tirol als Sonderbildung gegenübergestellt, zerfielen aber selbst wieder in zwei Techneien, nämlich Kronsbichl (westlich des Schloßgrabens) und dem Burgfrieden im engsten Sinne mit den Mutthöfen 2 ). Aus dem J. 1749 ist eine „Steuerbereitung im Burgfrieden neben dem Haupte schlösse Tirol, hierin auch die dem Hauptschlosse mit Jurisdiktion

tirolischer Jurisdiktion' bildend ausgewiesen. Diese Gerichtsbarkeit, die vom Landeshauptmann an der Etsch als Burggrafen oder dessen Unterhaupt mann auf Tirol ausgeübt werde, umfasse „durchaus die Zivilsachen' (a. a. 0. f. 3100). In demselben Sinne sagt eine amtliche Beschreibung von 1802 (IStA. Cod. 2454), das Schloß Tirol habe die Burgfriedensgerechtigkeit über den Burger-, Kofler- und Schneeweishof und den Rofenhof im Ötztal, das Richteramt stehe dem Unterhauptmann zu außer über Malefiz

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Libri
Anno:
1874
¬Das¬ allgemeine Berggesetz vom 23. Mai 1854 samt der Vollzugsvorschrift und allen darauf Bezug nehmenden Nachträgen, Verordnungen und Erläuterungen, dann den abweichenden Bestimmungen für die Länder der ungarischen Krone.- (Manz'sche Taschenausgabe der österreichischen Gesetze ; 7)
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Pagina 83 di 424
Luogo: Wien
Editore: Manz
Descrizione fisica: VIII, 410 S.. - 4., rev. und bis Ende Oktober 1874 erg. Aufl.
Lingua: Deutsch
Segnatura: I 3.509
ID interno: 339445
Bon den Bruderladen. ?3 diese Beiträge ihrer Natur nach nicht als Capitalzinsen vertretende steuerbare Renten zu betrachten find. Die Einnahmen mik ZU. (Beiträge der Werksbesitzer) sind nur dann steuerpflichtig, wenn diese Leitrage den Bruderladen in rechtsverbindlicher Form zuge sichert s§. 200 des Berggesetzes) und somit als — den Zinsengenuß von einem Capitale vertretende Renten anzusehen sind, und unter dieser Bor- auSsetzung im Sinne des h. o. Erlasses vom 22. Marz 1864, Z. »5sLl

Bergarbeiter, sowie ihrer Witwen und Waiseu zum Zwecke haben, als Versorgungsaustalten zu betrachten sind, so kommt ihnen im Sinne des 8. Z8 der bezogenen Boll zugsvorschrist die BegilnstSgung zu. in dem Falle, als sie durch die Ent richtung der Einkommensteuer gezwungen wurden . die statutenmäßigen Bezüge ihrer Theilneiuner unter daß „ormirte Ausmaß zu vermindern, unter Nachweisnng dieses Verhältnisses beziehungsweise der Unzuläng lichkeit ibreZ gesammteu Einkommens um die entsprechende Herabsetzung

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