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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 06.06.1901
Descrizione fisica: 8
der Locomotive. Schwurgerichtsrepertoir. Bei der am 10. Juni 1901 vormittags 9 Uhr beginnenden II. ordentlichen Schwurgerichtssession kommen, soweit bis jetzt bekannt, folgende Straffälle zur Verhandlung: Am 10. Juni vormittags 9 Uhr gegen AloiS Nieolussi, 22 Jahre alt,-in Wew, Bezirk Laupheim in Württemberg, geboren und nach Luserna, Bezirk Levico, zuständig, lediger Taglöhner, zuletzt in Bozen, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§166,167s St.-G.— Am 10. Juni nachm. 4 Uhr gegen Maria Werner

, 20 Jahre alt, von Dentschuofen gebürtig nnd dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, zuletzt in Kardaun, wegen Verbrechens des Kinds mordes im Sinne des § 139 St.-G. Am 11. Juni vormittags 9 Uhr, gegen Josef Küen, 48 Jahre alt, von Schönna gebürtig und dort hin zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. Ver brechens der Schändung im Sinne des § 126 St.-G., 3. der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne des § 516 St.-G. . Am 12. Juni

vormittags 9 Uhr, gegen Carl Aichinger, 42 Jahre alt, von Wien gebürtig und dorthin zuständig, verehelicht, verantwortlicher Re dacteur des „Tiroler' in Bozen, wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488, 491 St.-G. (Privatankläger: Dr. Fritz Schöppl, Director der Verlagsgesellschä'st „Austria' in Graz.) Am 12. Juni nachmittags 3 Uhr, gegen Roman Mair, 30 Jahre alt, geboren zu Meränsen und dort hin zuständig, lediger Knecht, zuletzt ohne bestimmten Aufenthalt, wegen

1. des Verbrechens des theils voll brachten, theils versuchten Betruges im Sinne der §§ 8, 197, 200, 203 St.-G.; 2. Uebertretung der Falschmeldung im Sinne des § 320o St.-G.; 3. Ueber tretung der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Ge setzes vom 24. Mai 1885, Nr. 89 R.-G.-M. Am Z 3. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen a) Wil helm und b) Valentin Dignös, aä » 23 Jahre alt, von Tramin gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, ledigen Müller wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der §§- 197, 200, 201 e, 203

St.-G.; b 58 Jahre alt, in Fennberg geboren und nach Kurtatsch zuständig, verehelichter Müller in Tramin wegen Verbrechens des Betruges, sowie jenes der Mitschuld am Betrüge im Sinne der §§ 197, 200, 20 l e, 203 St.-G. Am 14. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen Magda- lena Seiwald, 25. Jahre alt, von Kufstein gebürtig und nach St. Johann in Tirol zuständig, ledige Näherin, zuletzt in Bozen wegen Verbrechens des Diebstahles im Sinne der §§ 171, 173, 176 I, II a und o St.-G. Tiroler! Fordert und verbreitet

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Bozner Nachrichten
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Pagina 4 di 8
Data: 04.03.1898
Descrizione fisica: 8
, das sie dann zu ihrem Verdruß mit schlechter Ausbeute auf selbigem Wege verlassen haben dürften. ' I. Schwurgerichts'Sefsion. Vom 7. bis einschließlich 12. MÜH 1898 kommen beim k. k. Kreisgerichte Bozen folgende Straf-Fälle zur ^Verhandlung: I. Am 7. März 1898 Vorm. 9 Uhr S e b a st i a n Volgger, 30 Jahre alt, von Lappach, Bezirk Taufers gebürtig und dort zuständig, ledig Gutspächter in Lappach, wegen des Verbrechens des Todtschlages im Sinne des L 140 St.-G. II. Am 3. März 1898, Vorm. 9 Uhr Alois T ä s s e r, 19 Jahre

alt, von Mühlbach, Bezirk Taufers, gebürtig, nach Reischach, Bezirk Bruneck zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne des §127 St.'G. III. Am 8. März 1898, Nachm. 4 Uhr, I oh ann S ch m i d, 40 Jahre alt, von Reischach bei Bruneck gebürtig,, nach St. Lorenzen zuständig, lediger Bergarbeiter und Bauern-' knecht wegen: v) Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der §§ 8 u. 127 St.-G. und d) Übertretung des Diebstahls im Sinne des § 460 St.-G. IV. Am 9. März

1898, Vorm. 9 UhrIakobHe i n. ri ch, 49 Jahre alt, von Trient gebürtig und dorthin zuständig, verehelicht, Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne des §§ 166, 167 M. k. St.-G. V. Am 10. März 1898, Vorm. 9 Uhr R o s a H u b e r, geb. Oswald, 45 Jahre alt, von Taufers im Vintschgau gebürtig, nach Kaisers, Bezirk Landeck zuständig, verehelicht, wegen: a) Verbrechens der Brandlegung im Sinne der HZ 166 u. 167 M. o u. k St.-G. d) Übertretung des Diebstahls im Sinne des § 460

St.-G. VI. Am 11. März 1898,Morm. 9 Uhr, Peter G o b b i, 30 Jahre alt, von Leifers gebürtig und dort zuständig, ver ehelicht, Taglöhner, wegen Verbrechens: s) der Theilnehmung am Diebstahle im Sinne der LS 185 u. 186 Lt. a St.-G. ^ - b) des Diebstahls im Sinne der §§ 5, 171, 173, 174 H. du. ü. SL.-G. VII. Am 12. März 1898, Vorm. 9 Uhr Ioha n n a S ch e n n u ch, 27 Jahre alt, von Ehrwald gebürtig und dahin zuständig, ledige Besitzerstochter in Ehrwald wegen Verbrechens: / g.) des Kindsmordes im Sinne der 134 u. 139

und d) der versuchten Verleitung zur Mitschuld am Verbrechen im Sinne der §§ 9, 5 u. 144 St.-G. Die Verhandlungen leitet der Schwurgerichts-Präsident. Vom Kampenner Kirchsteig. Vor etlichen Wochen haben wir in Kürze den Lesern die Mittheilung gemacht, daß mit Bewilligung der Südbahndirection und unter Befürwortung Vonseite der Gemeinde 12Malgreien der sog. Kampenner Kirch steig unter der eisernen Eisakbrücke zu Loreto in einen prakti kableren Stand gesetzt wird und zwar durch Aufführung einer soliden Mauer hart

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 13.11.1920
Descrizione fisica: 8
kann, einver» nehmlich mit den Militärbehörden, den Fremden den Aufent- halt in bestimmten Gemeinden oder Oertlichkeiten unter sagen. und zwar aus Gründen der militärischen Ordnung. Solche Verbote können durch die Ortsbehörden oder durch öffentliche Kundmachungen verlautbart werden. Die Fremden, die dem Verbote nicht innerhalb der vor geschriebenen Frist Folge leisten, können von den Sicher- heitsorganen entfernt werden. Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwär tiger Verordnung

sind die Retchsitaliener und jene Personen befreit, die im Sinne des Frtedensvertrages von St. Ger- main, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1910 Nr. 1804 ratifiziert wurde, von rechtswegen die italienisch« Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffensttllstandslinie begrenzten Gebiete ge boren sind od«r in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit er langt haben. Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vorher

- gehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nach zukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde, betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71, 72 und 80 des vorerwähnten Friedsnsvertrages zu optieren. Es sind dies: a) jene, die in den Gebieten innerhalb der Waffenftill- standslinte heimatberechtigt, jedoch nicht dort geboren find,- d) jene, die in diesen Gebieten das Heimatrecht nach dem 24. Mai 1915 erworben

und dort nach Raste und Sprache von der Mehrheit der dortigen Bevölke rung verschieden sind. Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die Anwen- dung obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsverhältnisse des Mannes und kür Kinder unter 18 Jahren jene der Eltern. Als Fremde m eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger Verordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorher- öehenden Absätzen aufgezählten Personen inbegriffen sind. Art. 15. Sicheryeitsbehörden

im Sinne dieser Verord nung sind der Questor für die Stadt Trient und deren Ge- dwt: die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Vene- tia Tridentina: die Funktionäre des Sicherheitswesens in jenen Orten, wo örtliche Sicherheitsämter aufgestellt worden sind: in den übrigen Gemeinden die Offiziere und Unter offiziere der kgl. Karabinieri. Art. 13. Uebertretungen der Bestimmungen dieser Ver ordnung werden polizeilich mit Geldstrafen bi« zu 200.— L. belegt oder mit Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. Art

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 4 di 10
Data: 09.03.1901
Descrizione fisica: 10
beginnenden ersten ordent lichen Schwurgerichtssesfion kommen folgende Straf fälle zur Verhandlung: I. Am 11. März, vormittags 9 Uhr, gegen Anton Kers ch b a um er, 20 Jahre alt, in Gries bei Bozen geboren und dorthin zuständig, lediger Tischlergehilfe, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 173, 174 II.. 6, 179 St.-G. II. Am 11. März, nachmittags 4 Uhr, gegen Alois Mai er, 16 Jahre alt, von Wiesen bei Sterzing und dorthin zuständig, Hirte, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne

deS § 127 St.-G, 2. Ver brechen der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. III. Am 12^ März, vormittags .9 Uhr, gegen Friedrich Holzknecht, 16 Jahre alt, in Untermais geboren und nach Tramin zuständig, Bäckerlehrling, wegen 1. Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166, 167 St.-G., 2. Übertretung theils des vollbrachten, theils versuchten Diebstahls im Sinne der §§ 8, 171, 460 St.-G., 3. des Betruges im Sinne der §§ 197, 461 St.-G. IV. Am 13. März, vormittags 9 Uhr, gegen Victor Levic, 30 Jahre alt

, in Laibach geboren und nach Stein zuständig, Witwer, Eomptoirist, wegen 1. Übertretung des Betruges im Sinne der §§ 197, 461 St.-G. 2. Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 173, 174 II <1 179 St.-G. V. Am 13. März, nachmittags 4 Uhr, gegen Josef Mayr, 48 Jahre alt, von Lienz und dort hin zuständig, lediger Schmiedgehilfe, wegen des l Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199» und k, 200, 203 St.-G. Koncert. Sonntag, den 10. März abends LMr findet im Hotel Greif ein Concert statt

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Volksrecht
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Pagina 2 di 6
Data: 19.11.1920
Descrizione fisica: 6
bürgerlicher Regierung mit Riesenschritten dem Abgrund zu! Ministerium Earlon de Wlarl. Wie di« Blätter aus Belgien melden, istesEartondeWiart gelungen, zwischen den Liberalen und der Sozialistischen Partei eine Verständigung über das Re- girrunqsprogramm herbeizusiihren. Die Frage der Militärdienslzeit, die Ursache der Schwierigkeiten, scheint im Sinne einer Dienstzeit von 10 Monaten gelöst zu sein. Gegen die Annexion Betzarabiens. Die Regierung der Ver einigten Staaten protestiert gegen die 'Annexion

ist, da er sich allem An- scheine nach auf die bevorstehende Optionserklärung be zieht. Wir bringen deshalb den Paragraph 14 nachstehend zum Abdruck; „Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegen wärtiger Verordnung sind befreit die Reichsitaliener und jene Personen, die iin Sinne des Friedensvertrages von Saint Germüin, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1919, Nr. 18004, ratifiziert wurde, von Nechts wegen die italienische Staatsbürgerschaft erlangen werden; nämlich

jene, die in dein von der Waffenstillstandslinie begrenzten Gebiete geboren sind und in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1913, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit erlangt haben.' Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vor hergehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nachzukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71, 72 und 600 des vorerwähnten Friedensvertrages zu optieren

deren Nach kommen ; e) jene» die obwohl italienischer Nationalität, in einem zur ehemaligen österr.-ungar. Monarchie gehörigen Gebiet heimatberechtigt und dort nach Rasse und Sprache x Nr. 87 von der Mehrheit der dortigen Bevölkerung verschieden sind. ‘ ~ Für Ehefrauen gellen, insoweit es sich um die 'An wendung obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsver hältnisse des Mannes und für Kinder unter 18 fahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger

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Südtiroler Heimat
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Pagina 8 di 8
Data: 15.10.1934
Descrizione fisica: 8
und damit keineswegs zu Italien gehört haben. Dürftige Nachrichten über Grenzkämpfe zwischen den Bajwaren und den Langobarden, die über Trient herrschten, im 7. und 8. Jahrhundert deutet Tolomei in dem Sinne, daß das Hochetsch dauernd dem Langobardi- schen Reiche zugeteilt gewesen sei. Und noch ungeheuerlicher wird seine Verdrehung für die Zeit nach dem 8. Jahrhundert, denn nun habe nach ihm das Hochetschgebiet in aller Folge zeit M dem Königreich Italien gehört, das die Karolinger feit 778 dem Frankenreich

und dann die deutschen Kaiser dem römisch-deutschen Reiche angegliederl haben. In Wirk- HHkeit hat auch in dieser Zeit das Gebiet Mdwärts bis einschließlich Bozen zum Herzogtum Baiem gehört, das auch immer ein Bestandteil des fränkischen und des deut schen Reiches im engeren Sinne gewesen ist. Tolo mei tut so, als ob die geistlichen Fürstentümer Brixen und Trient durch die Verfügungen Kaiser Konrad ll. von 1027 aus dem Königreich Italien hervorgegangen wären. Das stimmt in Wahrheit nur für das Herzogtum und die Graf

schaft Trient, die nordwärts auf der linken Seite der EM bis vor Bozen und auf der rechten bis vor Meran gereicht aber diese beiden Hauptorte nicht mehr erngeschlofsen hah Konrad II. hat dem Hochstifte Trient wohl die bisher bar sche Grafschaft Bozen übertragen, aber die folgenden Kai. ser haben dieses geistliche Fürstentum Trient durch eine Reihe von Verordnungen aus der staatlichen Zugehörig keit zur Lombardei losgelöst, und dem Deutschen Reiche rm engeren Sinne zugeteilt, wie auch die Bischöfe

in ver schiedenen Urkunden ausdrücklich bezeichnet haben. Wohl aber führt er das oft besprochene Gutachten des Bischofs votz Chur vom Jahre 1282 über die staatsrechtliche Stellung der Grafen von Tivol in durchaus einseitigem Mine an. Der Bischof hat nämlich u. a. erklärt, daß die Gräfen von Tirol die Grafschaft Vintschgau vom Hochstifte Trienh zu Lehen trage, das selbst zu Italien gehöre. Letzteres 'hat wohl in rein kirchlichem Sinne stets gegolten, weil eben das Bistum Trient dem Patriarchat

Aquileia und nicht wie das Bistum Brixen dem Erzbistum Salzburg unterstanden hat. Im weltlichen, staatlichen Sinne kann aber eine solche Auf fassung nur für die Zeit von 1230 bis 1260 entstanden seih, weil damals Kaiser Friedrich H. die wetliche Gewalt übch das Fürstentum Trient seinem oberitalienischen Partei- ganger, Ezzelino da Romano, Markgrafen von Verona übertragen hat. Diese staatliche Verbindung ist aber nach dem Tode dieses Fürsten gerade durch das Auftreten des Grafen Meinhard von Tirol

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 18.09.1897
Descrizione fisica: 10
bei Meran, wegen des Verbrechens des Betruges durch Meineid. II. Am 21. September, vormittags 9 Uhr a) Domenico Coser, 65 Jahre alt, verehlicht, von Garniga, Bezirk Nogaredo, gebürtig und zuständig, Baumann in Leifers; b) Claudian Coser, Sohn des Domenico, 31 Jahre alt, ledig, von Garniga, Bezirk Nogaredo, gebürtig und zuständig, Arbeiter in Leisers, »wegen deS Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der §§ 127 und 128 des Strafgesetzes. III. Am 21. September, nachmittags 4 Uhr, Aloisia Franz

der Sittlichkeit im Sinne der §§ 8, 125, 127, 128 des Strafgesetzes. „Tiroler Volksblatt- VI . A m 23. September, Nachmittags 4 Uhr, Josef Welt schreib er, geboren am 6. März 1881 in Prad, dorthin zuständig, Dienstknecht, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der 127, 128, 129 Ila des Strafgesetzes und der Uebertretung im Sinne der ZH 460 und 516 des Strafgesetzes. VII. Am 24. September, vormittags 9 Uhr, Peter Masarei, 24 Jahre alt, von Contrin in Buchenstein gebürtig und dorthin zuständig

, 42 Jahre alt, von Villanders gebürtig und zuständig, verehlicbt, Taglöhner in Klausen, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne des § 125 des Strafgesetzes. X. Am 27. und 28. September, a)Vigilio Litterini, 33 Jahre alt, verehlicht, von Villa Canale gebürtig und dorthin zuständig, Postexpeditor, d) Gio vanni Albert i, 52 Jahre alt, verehlicht, von Rovereto gebürtig und zuständig, Agent, e)Arturo und Pietro Visconti, 39 Jahre alt, verehlicht, von Como gebürtig und dahin zuständig, Inhaber

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Meraner Zeitung
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Pagina 4 di 12
Data: 15.03.1899
Descrizione fisica: 12
. fErst« ord«ntlich« Schwurg«richtS- s«ssion18991 Beim k. K KceiSgericht« al« Schwur- g«richtShos Bozen kommen in d«n nächsten Tagen iolgende Strafsälle zur Verhandlung: Am 15. März: Aiol« Lublass«r, vulgo Mchler, 44 Jahr« alt, von Wlndischmatr«i?Land g«bürtig und dorthin zu ständig, verehrlichter Weber, wegen Verbrechen« de« Todtschlage« im Sinne de« Z142 Gt.-G. Am l5. März um 4 Uhr nachm.: Joses Sass«r, 2? Jahre alt, von Brtxin gebürtig und dorthin zuständig, lediger Schuhmachergehilse, wegen

1. Verbrechen« der Noth zucht im Sinne del § 127 Si.-G., 2. Verbrechen» der Schändung im Sinne de« Z 1ZS St .-G. Am 16. März: Thoma» Andreaus ch, LZ Jahre alt, von Margretd gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen d«S Verbrechen« der schweren körperlichen Be schädigung im Sinn» der 1S2, 1S5 Ut. b, 15k M. » St.-G. Ain 17. MSrz: Johann Eoang»iist Demetz, 82 Jahre alt, von St. Christina in G-öden gebürtig und dorthin zuständig, lediger Holzschnltzter, ? wegen 1. deS Verbrechens de« Diebstaht

« im Sinne der 171, 173, 174 II S und 17« llt » St.-G-, 2. der Uebertretung gegen di« öffentlichen Anstalten und Vor kehrungen, weiche zur gemeinschaktiichen Sicherheit ge- böcen, im Sinn« de« Z »20 Ut. o St.-G.^ 3. d«r Uebertritung der Landstreicher»! im Sinn« dt« z 1 de« Gesetze» vom 24. Mal 1885, R -G.-Bl. Nr. 8S. Am 18. März: Kreszenz Jung, 56 Jahr« alt, von BurgeiS gebürtig und dorthin zuständig, led. Wäscherin und Taglöhnerin, wegen de« Verbrechen« d«r Brand« legung im Sinne d«r ZK 166 und 167 llt

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 22.11.1906
Descrizione fisica: 8
S«le>.4. Nr. 140, Donnerstag, Die große Frage derhentigen Zeit. Die Kulturvölker befinden sich in einer großen Umwälzung aller gesellschaftlichen Ver hältnisse, welche sich weder aufhalten oder zurück- stauen, noch einfach wegleugnen läßt. Die eine große Frage ist nur: Wird die Regelung zu einer Ordnung führen oder das Verderben, die Revolution über die Völker bringen, mit anderen Worten: wird diese neue gesellschaftliche oder soziale Gestaltung im christlichen Sinne ge schehen

oder in religionslosem Sinne? Nur das erstere kann die Revolution aushalten. Mehrere Ereignisse und Kundgebungen neuesten Datums gerade beleuchten diese ernste große Angelegen heit unserer Zeit. Der deutsche Kaiser hat am 17. November in dem sozialpolitischen Jahrestag einen Erlaß herausgegeben, welcher die soziale Gesetzgebung im christlichen Sinn auszugestalten verspricht und also lautet: „Der heutige Tag, an welchem vor 25 Jahren der in Gott ruhende Kaiser und König Wilhelm der Große seine unvergeßliche Botschaft

und Parlament, im Sinne der kaiserlichen Botschaft und der kaiserlichen Erlässe die deutsche Sozialreform tatkräftig fortzuführen.' Eine merkwürdige Neuerung im Militär be stätigt gleichfalls diese Auffassung von der Not wendigkeit sozialer Gesetzgebung. Das General kommando des 18. Armeekorps (Frankfurt) hat in seinem Bereiche (21. und 25. s^großherzoglich hessisches Division) den sozialpolitischen Unterricht mit in den Ausbildungsgang der Rekruten und alten Leute aufgenommen. Der komman dierende General

und wettern, weil diese Neuerung geeignet ist, ihr Abtrag zu tun. Und betrachten wir nun im Lichte dieser Verhältnisse die Wahlreform in Oester reich, so müssen wir sagen, es ist eine Großtat im Sinne dieser Bestrebungen. Die Heranziehung der arbeitenden Stände zur Gesetzgebung besagt nicht mehr und nicht weniger, als daß ihre Interessen Berücksichtigung und Förderung finden sollen und die Gesetzgebung vor allem auf den Schutz und das Wohl der wirtschaftlich Schwachen und der Bedürftigen bedacht

sein müsse. Es zählt zu den vornehmsten Christenpflichten, in diesem Sinne an der Ordnung der sozialen Ver hältnisse mitzuarbeiten. Grig.-lkorrLfpondenzen. Abdruck uns«« Ortg.»Korr«sp. «ur mit Quellenangab« Neil?, 19. November. Die Taschenspieler gesellschaft Uferini gab am Samstag abends eine und gestern, Sonntag, zwei Vorstellungen, welche alle einen guten Besuch aufwiesen. Die Leistungen sind sehr anerkennenswert. In den Produktionen ist bisher nichts vorgekommen, was als unan ständig bezeichnet

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Meraner Zeitung
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Pagina 3 di 16
Data: 17.05.1905
Descrizione fisica: 16
Nr. 59 Meraner Aetkmg Seite z setzung des Berichtes in unserer Wen Ämnmer: befitzt, in abschlägigem Sinne M bescheiden be-! Meran, Marlin^ und Lana. Die Gemälde sind Das Ansuchm des Maiser KuÄeveins M Ueber-- schlössen. — Hieraus wird «mWmtmig die defi-? Kmtlich verkäuflich. nähme eines Tirittels der Kosten seitens der Kur- nitive Anstellung .des Kurverwalters Wuster-- (Der Deutsche Schulverein) durste am vorstehung für Anlage eines Gehsteiges ant La- winrmer, fowie die Bewilligung

einer Gehalts-! iZ. HZ. seinen 26. Geburtsta'g feiern. Infolge Kagweg von der Restauration MöW bis zum! erhöhung an denselben beschlossen. — Herr Sa-- Hinweis des Abg. Dir. Menger in einer Ver-- Tschanqjerhof, welche Anlage sich auf zirka 600 nitätsrat Dir. v. Kaan bespricht die Jnbetrieb-! sammlung des „Deutschen Vereines' in Wien X belaufen wird, wird über Antrag des B<ru--^ setzung eines Steinbruches in der Gegend knterM im Dezember 1879 ans den Rückgang des Deutsch- tonlitees in bejahendem Sinne

sein solle Und ersucht donym Vtupperg geschrieben; in dieser Bro die Kurvorstehung, falls ihr dieses Ansuchen zur > schüre »vurde erzählt, wie ein braver Knrat in Begutachtung zukommen sollte, dasselbe in gün- Pvoveis, F. X. Mitterer, bemüht sei, seiner stigem Sinne M erledigen, was zur Kenntnis ge- Gemeinde den deutschen Charakter zu erhalten, nommen wird. wie er auch einen Hausbckn für eine deutsche (Zur Kurvorsteh!ung.s-Wahk.) Tie Schule Plane, wozu ihm jedoch die Mittel fehl, Kurvorstehung macht

folgendes bekannt: Die im ten. An einem Mittwoch im Mai 1880 war Sinne des § 49 der Kurordnung vorzunehmenden ' ' Neuwahlen in die Kurvorstehung finden wie folgt statt: 1. Wahlbezirk Meran — Grätsch: der zweite Wahlkörper am 22. Mai von 8—11 Uhr vormittags, der erste Wahlkörper am 22. Mai beschlossen, an den Stadtmagistrat das Ersuchen zu.stellen, durch das Stadtbaiuamt Kostenvoran schläge anfertigen zu lassen für folgende Pro jekte: .Verbreiterung der Promenade vor der Wandelhalle, Verbreiterung

tember dem Betriebe übergeben werde und daß sämtliche durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft vorgeschriebenen Bedingungen gellau eingehalten werden. — Ueber Antrag des Obmannes des Musik-Komitees wird die Erhöhung des Gehab tes des nen anzustellenden Konzertmeisters Frz. Czerny und die Anstellung eines weiteren 2. Violinisten beschlossen. — Diie vorliegenden Kurtaxermäßiguugs- Und Nachsichts-, sowie Kur- steuerernläßigungsgefuche werden im Sinne der bisher in diesen Fällen gefaßten Beschlüsse

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Südtiroler Heimat
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Pagina 5 di 8
Data: 01.10.1932
Descrizione fisica: 8
Innsbruck, 1. Oktober 1932. „Der Südtiroler' Folge 19. Seite 8. schulen im Gebiete der Gemeinden und Fraktionen, die, in der vom vorschlagenden Minister gefertigten Beilage A verzeich net sind, zu besetzen und Versetzungsgesuche von Lehrpersonen, die in den Regionalverzeichnissen der Schulverwaltungen ein getragen sind, unabhängig von den Einschränkungen des letzten Absatzes des Art. 141 des Einheitstextes vom 5. Feber 28 Nr. 577 zu erledigen. Die im Sinne dieser Bestimmungen durchgeführten Ver

. 11 des kgl. Dekretes vom 17. März 1930 Nr- 727 bestehen, soweit sie die freien. Posten dieser Schulen, die sich auf Versetzungen im Interesse der Opera nazionale Balilla beziehen, betrifft. Den im Sinne des gegenwärtigen Artikels versetzten Lehr personen sind die im Art. 144, letzter Abs. der Durchführungs verordnung vom 26. April 1928 Nr. 1297 normierten Ent schädigungen zuzubilligen. Art. 2. Der Studienprovveditore von Trient ist ermächtigt, für besondere Notwendigkeiten in den im Art. 1 genannten

Volks schulen im Sinne des Art. 142 des Einheitstextes vom 5. Feber 1928 Nr. 577 betreffend die Volksschullehrer der Gegend, mit Versetzungen aus Dienstes-Rücksichten vorzugthen. Die Anweisung des Dienstortes hat auch, wenn sie während des Schuljahres erfolgte, entgültigen Charakter. Für die nämlichen Schulbedürsnisse ist der Minister für die nationale Erziehung ermächtigt, für die genannten Volks schulen Lehrer aus anderen Bezirken mittels der im Art. 143 des Einheitstextes vorgesehenen Versetzung

zu bestimmen. In den aus Dienstes-Rücksichten im Sinne des vorhergehenden Ab satzes durchgeführten Maßnahmen ist die genaue Angabe her Gründe, die im Art. 142 des Einheitstextes angegeben sind, nicht erforderlich. Gegen diese Vorkehrungen ist nur der außerordentlich^ Rekurs an den König und an die rechtsprechenden Abteilungen des Staatsrates zulässig Art. 3. Wenn Volksßhullehrer, die wenigstens ein Quinquennium un unterbrochener und tatsächlichen Dienstleistung in den im Art. 1 genannten Schulen

und insgesamt zehn Dienstjahre aufweisen, ihre Versetzung in ein« andere Gegend der Venezia Tridentina oder überhaupt in eine andere Gegend fordern, haben dieselbe den Vorzug vor allen anderen Bewerbern in der Wahl tatsächlich freier Posten, die in den Verzeichnissen, welche die Studien^ provveditoren im Ssnne des Art. 333 der Durchführungsverord nung vom 26. August 1928, Nr. 1297, veröffentlichen, angeführt find. Im Sinne des vorhergehenden Absatzes wird der Beginn des Quinquenniums vom Tage

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 29.07.1920
Descrizione fisica: 8
auf Reisen geht, der kann wahrhaft wa» erzählen, aber nicht tn dem landläufigen Sinne, wie man da» ftsther gemeint. Kam da gestern ein Herr au» » and. Er dachte sich, in Innsbruck, Bozen oder hier ark «tnwechfeln zu lassen, da er glaubte, di« Fahrkarte Über den Brenner hierher tn Innsbruck gleich in Kronen lösen zu können, mit denen er sich soweit versehen hatte. Al» ihm in Innsbruck aber bedeutet wurde, er könne nur die Fahrkarte bis zum Brenner erhallen, müsse dort das neu« Billett jedoch in Liren

auch nur — eine £Ulmnu» arhnffptt Die einzige Sünde. Erzähl»«- aus de« Südtirols« Dslowllen von 4) Fra «3 Karl Slnztey. Und nun sehen St«, wa» ihr Brief in diesem Sinne mir bekannte, diese lächelnde Einkehr der von allem trdischeir Jammer Losgelösten in» kosmisch Unvergängliche, das war schon seit langem auch das letzte Ziel meiner e t g e n e n in neren Sehnsucht geworden! Und ich las mit immer höherem Erstaunen, daß hier ein selten starker weiblicher Geist, mir verwandt wie-bisher kein zweiter, zur letzten

der Landschaft, dem ja das Licht- und Schattenspiel ihrer eigenen Seele entsprach, immer neue malerische Offenbarungen ab zulauschen, und die Schönheit ihrer eigenen inneren Welt war es, die sie mir derart im Rahmen des Geschauten bot. Es war Erhebung und Freude im reinsten Sinne, was sie mir be kannte, es war Befreiung, war Erlösung, es war ja schließ lich Religion! „Rehmen Sie mir diese ausführlichen Betrachtungen nicht übel,' schaltete Degenhart ein; „aber ich fürchte, mich anders nicht verständlich

dem hohen, heiligen Amte gemäß. ,.i- dem mich Agnetens Bekenntnis verpflichtete. Es ist das Amt des Beichthörers, der ich ihr gegenüber war. sich felbsc in Ruhe zu halten, die eigene Einsamkeit zu wahren, dem Beichtkind Tempel und Echo zu sein, Bestätiger und Tröster seines Leides. Als Beichtkind im reinsten Sinne war Agnete zu mir gekommen. Die Fremde zu dem Fremden, über Mil lionen Seelen hinweg hatte sie eine suchende Brücke zu mir geschlagen, vielleicht um einmal noch, zum letzten Male wohl

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 6 di 6
Data: 30.07.1920
Descrizione fisica: 6
Annexion und Gerichtsstand. Das tolle Würfelspiel des Krieges ist vorüber, und der Friede von St. Germatn ln Kraft. Nun hat sich der einzeln« mit den Folgen des Friedens« Vertrages abzufinden und feine Auswirkungen auf sich selbst anzuwenden. Wenn wir an der Idee einer produktiven Kraft des Krieges im Sinne des jüngst verstorbenen Fried jung festhalten, so müssen wir sie zunächst ins wirtschaftliche Leben übertragen. Dem „Besiegten' droht die Gefahr des wirtschaftlichen Unterganges, der Sieger

noch nicht als Gebietsteil de» Königreichs Italien. Staatsrechtlich und im Sinne der alten österreichischen Iuriodtkttonsnorm ist vor der Annexion Re chsitalten Ausland, und es hatte gegen Reichsttalien 8 69 dieses Gesetzes statt, welcher bestimmt, oaß gegen Personen, we che im „Inlands' (diesfalls im besetzten Gebiete) k e i« 'n en Wohnsitz haben, bock bei jedem Gerichte Klage ange« bracht werden kann, in dessen Sprengel sich D e r m ö g e n dieser Personen befindet. Letzteres war nun wohl meistens der Fall

oder Privathäusern getroffen wird, ist zu konfiszieren und im Sinne des letzten Absatzes des Art. 11 zu verkaufen. In jenen Orten, wo Aemter für Einhebung evenrueiler Gefälle bestehen und wo das eingeführte Wild gegen Einziehung der Lizenzen mit irgendeinem gemeinde- amtlichen Zeichen bezeichnet ist, ersetzt dieses das Geweinde- siegel. Act. 13. Wenn Sendungen von Wildbret aus andereen Provinzen oder dem Auslände einlangen, hat derjenige, dem sie bestimmt sind, die Ankunft der betreffenden Gemeinde

, ist im Sinne der Bestimmungen des 1. Abjuges dieses Artikels zu verwenden. Art. 18. Die in den Kundmachungen vom 6. März 1872 L.-G.-Bl. Nr. 19. 29. Mai 1875, L.-G.-Bl. Nr. 38. 14. Oktober 1875, L-S.-Dl. Nr. 63, 80. November 1875. L.-G.-Bl. Nr. 78. enthaltenen Bestimmungen werden ihrem ganzen Inhalte nach außer Kraft gefetzt. Außer Kraft gefetzt werden auch jene sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die mit gegenwär- ttger Verordnung in Widerspruch stehen. Art. 17. Diese Verordnung tritt mit dem Tage

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 20.07.1921
Descrizione fisica: 8
; 2. für die Ausfuhr von nur reinen Südtiroler Weinen Sorge zu tragen: 3. eine Fühlungnahme aller Inter essengruppen des Südtiroler Weinbaues zu erzielen. In diesem Sinne und in dieser Idee trägt die Organisation den Charakter vollkommener Unparteilichkeit, und es wäre, wie die Handels kammer München an die Handelskammer Bozen schrieb, ge raten, daß sich alle Jnteressentengruppen des Südtiroler Wein baues zusammenschließen zu einer einheitlichen Ausfuhr-Orga nisation und Absatzpropaganda. Diese ebenso wohlwollende

wie praktische Anregung sollte eigentlich selbstverständlich sein im Sinne des Wortes „Einigkeit macht starkl' Wenn es noch eines Wortes bedarf, so mögen sich alle Interessenten unseres Wein baues gesagt sein lassen, daß durch eine einheitliche Organisation und Propaganda jedenfalls mehr erreicht wird, als durch die Kräfte zersplitternden Sonderaktionen, deren Aussicht aus der Basis des Egoismus sicherlich keine weittragenden Erfolge er zielen werden. Je einheitlicher eine Organisation und Propa ganda

auch eine Färbung im politischen Sinne erhielt, wohl nicht parteipolitisch, sondern nach den Grundsätzen der Jahnschen Turnvereine, bekannten sich die Deutschen ohne Rück sicht auf ihre Staatszugehörigkeit als Angehörige eines Vol kes. Dieser Gedanke ist insbesondere «bei den Festreden am Be- grüßungs- und Festabend in unzweideutiger Form und in kräf tigen Worten zum Ausdruck gekommen: die Turner selbst be kannten sich zu ihm, insbesondere der Festredner aus Vorarl berg, Dr. Schmid, ließ keinen Zweifel

ziehen, habe aber keine Zeit, dies erst wissenschaftlich zu erlernen. Es genüge ihm, dies praktisch zu lernen, es könne keine Kunst sein. Darauf erhielt er bas Diplom ausgefolgt und — nahm sofort die Verhaftung der ganzen Bande vor. ' „Südllrolcr Landeszcilung.' Für den Inhalt Ist im Sinne des Preßgesetzes den Behör den gegenüber verantwortlich: .Franz Ladurner. Herausgeber: Südtiroler Zeitnngsverlag G. m. b. H. — Rotationsdnuk Buch und Kunstdruckerei S. P ö tz e l b e r g e r, Meran. BANCOdiROMA

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 16
Data: 21.12.1919
Descrizione fisica: 16
den Herrn Vonomi durch die Bewilligung von La- ^»er Xkroler» «rtransitobolletten ohne zeitliche Beschränkung. Der vom Beschuldigten gemachte Beisatz über das Berwandschafts- veichAtni» sei nur ironisch gemeint gewesen und es habe auch die Versammlung zu erkennen gegeben, daß fie die erwähnte Bemerkung in diesem Sinne aufgefaßt hape. Der über den Sachverhalt bezüglich der Transitobol- letten einvernommene Stadtkämmerer Franz Hasel wie, Dekrete vor, au» denen hervorgeht, daß nicht nur der Fir ma Bonvmi

de» NizverFroneuzwelg» verein» vom Rote» Kreuz. Die Mitglieder de» Bozner Frauenzwei'verelne» vom Roten Kreuz versammelten sich am IS. Dezember im Gemeinderatssaale zu einer außerordentlichen Gene» ralversammlung, auf deren Tanesordnung die Auslösung diese« Bereines im Sinne der Satzungen stand. Die Präsidentin, Frau ?oseka von Brakenberg, begrüßte die erschienenen Mitglieder und erstattete eine» l'edröngten Bericht über die segensvolle Tätigkeit de, Vereines. Der Frauenhilssverein vom Noten Krpnz wurste im Febrn

vom Noten Kreuze, der nach Verbrauch seiner finanziellen Mittel uu langen Kriege in der heutigen Eeneralvorsmnmlung uotgedrun- o.en die Auslösung beschlossen dat. spricht die s . '^rs Er wartung aus, daß n:it dem Aufhören des Vereines in keinem Fall» die vollständige Unterbinduni der chariia- tiven Bestrebungen der Boe.ner Frmieni-nse im Sinne Oer Grundsä!;e des Roten Kreuzes verdünnen fein darf. Der Bozner Frauen^wewerein hä!t es für unumatini- lich notwendi

-i, da^ die durch die ?!>>'>'?' 'i diese? ? r- ei'.?s entstanden? L''!ck» in der d»r täiigke^ und Nächsten^ilke unserer ed?''al^i^st a-!S'ef-'llt werde und he-it d->n ausrichti''!! Wunsch, daß di» hohen, insi'/cheufrc'>n''?ichen und vr!°er'>ers?s'nen!'' Ankao''« des Roten Kre-,!-es onch s-'r!'^!» di- volle Ilnterstü^'ing de>° ste'q »'sermill^cn ^-v^lkpronn ^o''nz finden mö^e. ?n di'''m Sinne erNn-en sich die Mit- nlieder des ^o'ner Frauen^,n'>'''''»>-ei?'es b>r»!t. ?>'!'?- dienliche Bel<rcbungen ?'r Sch-iff'ing ei'-r neuen F^-^'ien

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Südtiroler Heimat
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Pagina 2 di 4
Data: 03.03.1924
Descrizione fisica: 4
Etile 2, Nr. 5 « Italiens auf Grund des Artikels 397 d des Vertrages von Versailles ebenfalls konfisziert werden könne. Diese Einwendung der italienischen Negierung ist ob jektiv unrichtig und vollständig unhaltbar. Es ist nicht richtig, 'daß eine Entscheidung der Repa rationskommission in diesem Sinne vorliege. Es handelt sich vielmehr lediglich um ein Gutachten, das ein aus Juristen gebildeter Unterausschuß der Reparationskommission im No- vember 1919 in diesem Sinne abgegeben

, die unter Abschnitt 4. Teil 10 des Vertrages von Versailles fallen, sowie auf den Erlös der Liquidation dieser Güter keine Anwendung finden. Artikel 297 b ist im Abschnitt 4 des Teiles 10 des Vertrages von Versailles eingereiht. Nach ausdrücklicher Vorschrift des Ver trages hat daher die Reparationskommission, deren Befug nisse auch in § 12 der Auflage I zu Teil 8 (Wiedergut machungen) in diesem Sinne begrenzt sind, über die im Ar- tikel 296 b geregelte Frage weder ein Gutachten, noch eine Entscheidung abzugeben

, nicht einstimmig, sondern mit 3 zu zwei Stim men abgegeben worden, indem Frankreich, Italien und Bel gien für die Zulässigkeit der Beschlagnahme, England und die Vereinigten Staaten von Amerika im gegenteiligen Sinne ihr Votum abgaben. Nach den im Königreiche Italien selbst geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die für die Auslegung des Artikels 297 b allein maßgebend sind, darf aber diese Bestimmung unter keinen Umständen ausdehnend ausgelegt werden. (Artikel 4 der Pre- liminar-Bestimmungen des italienischen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 14.12.1911
Descrizione fisica: 8
. K. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg. Kundmachung. Gemäß Erlasses des k. k. OberlaitdesgerichtS- Präsidiums vom 11. Okt. 1911, Präs. 10661M/1I wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1897, R. G. Bl. Nr. 77. Martin Penz, Schulleiter in Aurach, zum Legalisator in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Aurach im Gerichtsbezirke Kitzbühel bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 15. Dezember 1911. K. t. LanveSgerichtS-Präsidium. Innsbruck, am 13. Dezember 1911. Dr. v. Lutterotti

m. p. Kundmachung. Gemäß Erlasses des k. k. OberlaudesgerichtS-Prä- sidiums vom 13. Oktober 1911 Präs. 10702/51?/11 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1897, R. G. Bl. Nr. 77. Johann Peer, Gemeinderat in Navis, zum Legalisator in Grundbuchsjachen für das Gebiet der Gemeinde Navis im Gerichtsbezirke steinach a. B. bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 15. Dezember 1911. K. k. Llmdesgcrichts-Präfidium. Innsbruck, am 13. Dezember 1911. Dr. v. Lutterotti m. p. Knndmachnng. Gemäß Erlasses

des k. k. OberlandesgerichtS-Prä- sidiums vom 6. Oktober 1911. Präs. 10445/5?! l 1. wurde im Sinne des Artikels X H 4 des Gesetzes vom 17. März 1897, R. G. Bl. Nr. 77. Jngennin Föger, Gutsbesitzer in Obsteig, zum Legalisator in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Obsteig im Gerichtsbezirke Silz bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 15. Dezember 1911. K. k. LandeSgcrichts-Präsidium. Innsbruck, am 13. Dezember 1911. Dr. v. Lutterotti m. p. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts-Prä- sidiums vom 26. Oktober

1911. Vräs. 11192/5^/11 wurde im Sinne des Artikels X F 4 des Gesetzes vom 17. März 1897, R. G. Vl. Nr. 77, Johann Lechleituer, Handelsmann in Häselgehr. znm Legalisator in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Häs-lgehr im Gerichtsbezirke Neutte bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 15. Dezemer 1911. K. t. LmideSgcrichts-Präsidium. Innsbruck, am 13. Dezember 1911. Dr. u. Lutterotti m. z>. Nichtamtlicher Teil. Neicbsgesetzblatt. Am 13. Dezember 1i)11 wurde in der Hvf^ und Staatsdruckerei

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 10.06.1882
Descrizione fisica: 4
beleelt: man will vergessene, goldhaltige Erzswfen aus den Schutthalden hervorgraben, um dieselben, nachdem ihr Edelgehalt gewonnen ist, in prächtige Formen, wie die moderne Zeit sie begehrt, um,',li schmieden und umzuprägen. Die höchsten Würden träger, welche sich innerhalb der Mauern unserer Landeshauptstadt als Hüter des Volkswohls be finden, waren bei der solennen Eröffnungsfeier zugegen und sprachen sich sämmtlich in anerken nendstem Sinne gegenüber den bereits ersicht lichen

Expositionsleistuugen aus. Eingehendes hinsichtlich der Bozener Aussteller behält sich Ihr Korrespondent für die nächsten Tage bevor. Er wähnenswert!) ist auch die Regsamkeit, welche sich gegenwärtig im Schooße des Eentralausschusses für das große am 13., 14. und 15. August zu ge wärtigende Feuerwehrfest kundgibt. Ihr Cor- respondent wohnte gestern einer Gesammtsitzung an nnd empfing dabei den Eindruck, daß sich die Feier zu einer im vollen Sinne des Wortes „groß artigen' herausgestalten werde. Pflichteifrigst wird dahin gestrebt

. Uufer Turnverein, welcher sich desjbesten Renom- m<-'s erfreut, hat jüngsthin einen Ausflug unter nommen, dessen Resultat er als gelungenes in die Gedenkbücher seines gedeihlichen Daseins, mit dem alten ewig-jungen Motto „Gut Heil!' versehen, getrost einschreiben darf, ohne befürchten zu müssen, daß man seine Bedeutung für Bil' nng im edelsten Sinne uach physischer und psychischer Richtung hin nicht verständnißinnig genug zu würdigen wisse. Hier wundert man sich, daß in Südtirol epide mische

Knnstgewerbsfleiße fürwahr ganz schöne Perspektiven eröffnet. Wie blühte dieser edle Zweig poetischer Lebensanschauuug für Stadt und Hans im Mittelalter, in der Renais- fanceperiode, und auch noch späterhin! Erst in den letzten Jahrhunderten ist der Blick für Echtes und in aesthetischein Sinne Schönes durch sociale Einflüsse getrübt worden. Der Bergmann sagt: „Wir kutten aus und wir bauen auf den alten Mann-,' von gleichem Streben ist man auch hier Sie war froh, daß keiu Meuscheuauge mehr auf ihr ruhte

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 30.06.1921
Descrizione fisica: 8
an dern, noch kleineren Orte Deutlchsüdtlrols können ganz natürlich nur für eine spätere Einbeziehung ln die Uranlabestrebungen in Betracht kommen, sollten aber immerhin auch schon jetzt in freundschaftlich ein ladender Weise für den Uranlagedanken interessiert werden. Haben wir so der These von der „allerbreitesten Basis' in bezug auf Ortseln- beziehungen das Wort geredet jo jetzt im zweiten Sinne, hinsichtlich der Einbeziehung weitester Schichten. Der Unterzeichnete verfolgt hier in München

Rücksicht zu erzielen, wird man die Mitwirkung und sälefülleirde Kraft einer von vorneherein organisierten Masse nur zum Vorteile der Uraniaoeranstaltungen verspüren. Wenn sich die Uranialeitung ebensowohl auf dle Gesamtheit der hauptsächlichsten Städte und Orte des ganzen Gebiets, aber eben so auf die Gesamtheit der Parteien stützen kann, dann wird es ihr, wie einer auf breite Basis gestellten Staatsregierung leicht sein, mit fester Hand die Zügel der geistigen Leitung und Emporführung im Sinne

Großstadt- und Flachlandsbcvölkerung. Wenn man nur dem manchesmal allzu ausgebildeetn Geschäftsgeist und dem in Südtirol nun einmal etwas zugkräftigen Kobolde Alkohol, zu gut Deutsch „Rötl', die allzu eifrigen Diener abzujagen weiß, dann wird man so ziemlich alles getan haben, was im Sinne der Atmosphäre, deren die Urania bedarf, möglich ist. Ueber die Wahl und Verteilung der Veranstaltungen wollen wir nicht mehr viel sagen. Rur fei nochmals darauf hingewiefcn, welch enormen Vorteil nian in der Hand

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 2 di 4
Data: 10.07.1922
Descrizione fisica: 4
sie an der Rechnung in Abzug zu bringen l bereit se.. Nach Erledigung einiger Perfonalangelegen- heilen wird eine Zuschrift de» Stadtmagistrate» Meran, in welcher die Erhöhung der Verzinsung der der Stadt Meran gegenüber der Kuroor- ftehung zustehenden Forderungen im Gesamtbe trags von Lire 613.607.99 auf 7 v. H. verlangt wird, über Antrag des Finanzausschußes im zu- stimmenden Sinne erledigt und zur Kenntnis genommen, daß die Stadt Meran vorläufig von einer Aufkündigung dieser Kapitalien absehen

Valentinelli übertragen. - Ein Ansuchen um Beleuchtung der König Laurin- straße wurde aus prinzipiellen Gründen abgewlesen und beschlossen, ein Ansuchen um Berbesserung de» des Briefzustelldienste, in Grätsch im Interesse Fremdenverkehr» in befürwortendem Sinne an die Postamtsdirektion weiterzuleiten. Die Mitteilung des Flnanzausschußobmannes über da» endgültig» Defizit des Stadttheater betriebes der abgelaufenen Saison, der Vor anschlag für die nächstjährige Spielzeit und die beabsichtigten

der in welcher da« Eintreffen eines Teiles der Mit eiben in Meran Mitte September zu Studienzwecken mitgeteilt wird, wird zur Kenntnis genommen. Es wurde beschlossen, zur Vorbereitung ein Lokalkomitee zusammenzustellen. Eine Zuschrift die Sommekkonzerte betreffend, wurde im Sinne eine» bereit» früher gefaßten Beschlüsse» erledigt und eine Zuschrift de« Kur- uno Verkehrsvereines, betteffend die Veranstaltung einer Theater- und Mustkwoche im Herbst, dem Musikausschuffe und der Theaterkommtssion zur gemeinsamen Beratung

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