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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 6 di 8
Data: 06.06.1901
Descrizione fisica: 8
der Locomotive. Schwurgerichtsrepertoir. Bei der am 10. Juni 1901 vormittags 9 Uhr beginnenden II. ordentlichen Schwurgerichtssession kommen, soweit bis jetzt bekannt, folgende Straffälle zur Verhandlung: Am 10. Juni vormittags 9 Uhr gegen AloiS Nieolussi, 22 Jahre alt,-in Wew, Bezirk Laupheim in Württemberg, geboren und nach Luserna, Bezirk Levico, zuständig, lediger Taglöhner, zuletzt in Bozen, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§166,167s St.-G.— Am 10. Juni nachm. 4 Uhr gegen Maria Werner

, 20 Jahre alt, von Dentschuofen gebürtig nnd dorthin zuständig, ledige Dienstmagd, zuletzt in Kardaun, wegen Verbrechens des Kinds mordes im Sinne des § 139 St.-G. Am 11. Juni vormittags 9 Uhr, gegen Josef Küen, 48 Jahre alt, von Schönna gebürtig und dort hin zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. Ver brechens der Schändung im Sinne des § 126 St.-G., 3. der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne des § 516 St.-G. . Am 12. Juni

vormittags 9 Uhr, gegen Carl Aichinger, 42 Jahre alt, von Wien gebürtig und dorthin zuständig, verehelicht, verantwortlicher Re dacteur des „Tiroler' in Bozen, wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488, 491 St.-G. (Privatankläger: Dr. Fritz Schöppl, Director der Verlagsgesellschä'st „Austria' in Graz.) Am 12. Juni nachmittags 3 Uhr, gegen Roman Mair, 30 Jahre alt, geboren zu Meränsen und dort hin zuständig, lediger Knecht, zuletzt ohne bestimmten Aufenthalt, wegen

1. des Verbrechens des theils voll brachten, theils versuchten Betruges im Sinne der §§ 8, 197, 200, 203 St.-G.; 2. Uebertretung der Falschmeldung im Sinne des § 320o St.-G.; 3. Ueber tretung der Landstreicherei im Sinne des § 1 des Ge setzes vom 24. Mai 1885, Nr. 89 R.-G.-M. Am Z 3. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen a) Wil helm und b) Valentin Dignös, aä » 23 Jahre alt, von Tramin gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, ledigen Müller wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der §§- 197, 200, 201 e, 203

St.-G.; b 58 Jahre alt, in Fennberg geboren und nach Kurtatsch zuständig, verehelichter Müller in Tramin wegen Verbrechens des Betruges, sowie jenes der Mitschuld am Betrüge im Sinne der §§ 197, 200, 20 l e, 203 St.-G. Am 14. Juni, vormittags 9 Uhr, gegen Magda- lena Seiwald, 25. Jahre alt, von Kufstein gebürtig und nach St. Johann in Tirol zuständig, ledige Näherin, zuletzt in Bozen wegen Verbrechens des Diebstahles im Sinne der §§ 171, 173, 176 I, II a und o St.-G. Tiroler! Fordert und verbreitet

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Giornali e riviste
Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 15.01.1936
Descrizione fisica: 6
F Mittwoch, ösn 15. Jänner LsZK-xiV >srpenz«lrilng' Seile? er Mensch hat 15 Sinne Schon seit vielen Jahren ist die alte Lehre von fünf menschlichen Sinnen gründlich überholt, '^rend viele Laien immer noch glauben. , » -nsch besitze nur die fünf Sinne: Gesicht. Tehor, ,?M Geruch und Geschmack, entdecken die Wis- àftlec M alljäMch einen neuen „Sinnl ^bisher nur der Beobachtung entgangen war. früher zum. Beispiel betrachtete man die Haut . einheitliches Sinnesorgan des „Gefühls, il.rend

Schwierigkeiten, als man och nicht genau weiß, welche Nummer man ihm eben soll. In letzter Zeit sind durch die Physiolo gen und psychologischen Forschungsergebnisse w ganze Reihe neuer Sinne zu den „klassischen' às hinzugekommen: bei manchen ist Man sich lchr klar, ob man sie als besondere „Sinne' an rennen soll oder nicht: man kann den Haut- 'Nhlensinn jedoch ohne zu übertreiben, als den IS. mn bezeichnen. Ein weiterer Sinn, auch erst in neuster Zeit àckt und noch viel umstritten, der Zeitsinn

diese beiden zuletzt genannten Sinne eine Rolle gespielt. Nun ist auch klar geworden, daß diese beiden Sinne von einander abhängig find. So erklärt man die Schwindelansälle und die Übelkeit bei der See krankheit heute nicht nur durch eine Störung des Gleichgewichtssinnes, sondern auch durch eine Störung des Muskelsinnes, die dadurch entsteht, daß unseren Füßen zum Beispiel beim „Stamp fen' des Schiffes der Boden plötzlich entzogen wird, und wir erst durch eine entsprechende Bewegung den gewohnten

, dem Gehirn und Rük- kenmark, relativ unabhängig. Es wird in zwei ihrer Funktion nach entgegengesetzt wirkende Teil systeme, das sympathische und das parasympathi sche, untergeteilt, und veriäust. meist mit den Ner ven des zentralen Systems zusammen, durch alle Teile des Körpers. Beide Teilsystems w>>-ken auf den Spannungszuftand der glatten Muskeln, Tonus genannt, das eine im Sinne einer ver mehrten, das andere im Sinne einer verminderten Spannung. Ein Beispiel: die Schlagadern, Arterien, sind elastische

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 4 di 10
Data: 09.03.1901
Descrizione fisica: 10
beginnenden ersten ordent lichen Schwurgerichtssesfion kommen folgende Straf fälle zur Verhandlung: I. Am 11. März, vormittags 9 Uhr, gegen Anton Kers ch b a um er, 20 Jahre alt, in Gries bei Bozen geboren und dorthin zuständig, lediger Tischlergehilfe, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 173, 174 II.. 6, 179 St.-G. II. Am 11. März, nachmittags 4 Uhr, gegen Alois Mai er, 16 Jahre alt, von Wiesen bei Sterzing und dorthin zuständig, Hirte, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne

deS § 127 St.-G, 2. Ver brechen der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. III. Am 12^ März, vormittags .9 Uhr, gegen Friedrich Holzknecht, 16 Jahre alt, in Untermais geboren und nach Tramin zuständig, Bäckerlehrling, wegen 1. Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166, 167 St.-G., 2. Übertretung theils des vollbrachten, theils versuchten Diebstahls im Sinne der §§ 8, 171, 460 St.-G., 3. des Betruges im Sinne der §§ 197, 461 St.-G. IV. Am 13. März, vormittags 9 Uhr, gegen Victor Levic, 30 Jahre alt

, in Laibach geboren und nach Stein zuständig, Witwer, Eomptoirist, wegen 1. Übertretung des Betruges im Sinne der §§ 197, 461 St.-G. 2. Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 173, 174 II <1 179 St.-G. V. Am 13. März, nachmittags 4 Uhr, gegen Josef Mayr, 48 Jahre alt, von Lienz und dort hin zuständig, lediger Schmiedgehilfe, wegen des l Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199» und k, 200, 203 St.-G. Koncert. Sonntag, den 10. März abends LMr findet im Hotel Greif ein Concert statt

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 09.09.1941
Descrizione fisica: 4
Streitfälle 71; daran interessierte Arbeiter IM. Die Kameraden Andreani, Zoboli, Falcone und Munaretto behandelten in eingehender Weise die Fragen, welche die von ihnen vertretenen Kategorien betreffen. Der Leiter des Fürsorgeamtes Doktor Dossi berichtete über Fürsorgesragcn uno brachte darüber nachstehende Zahlen- Leim Institut für Sozialfürsorge wur den 694 Eingaben gemacht, davon wur den 589 in positivein Sinne erledigt, in negativem Sinne 9. Bei der Prooinzial- krankenkasse wurden 197 Eingaben

ge macht und davon 190 in positivem Sin ne erledigt: beim Werke für Mutterschaft und Kindheit 39, in positivem Sinne wur den 35 erledigt. In 511 Fällen wurde um Unterstützung angesucht, in positivem Sinne wurden 423 erledig. Zivile Ein gaben wurden 543 gemacht und 502 in positivem Sinne erledigt. Militärische Eingaben wurden 161 gemacht und 112 in positivem Sinne erledigt. Ueber den Mitgliedsstand berichtete Kamerad Rossini. Ueber die Arbeisvermittlung berichtete Kamerad Polo in ausführlicher Weiss

— im wahren Sinne des Wortes — sein, um bei ihr Trost und Kraft für sich selbst und des Himmels Schutz für den kämpfenden zu erflehen! Als dann — /erst vor rund zehn Iah ren — die genannte Straßenbahnlinie bis hinab nach Laipes verlängert wurde, damals schon zeichnete sich das heutige große Weltgeschehen in dunklen Umrissen dröhnend am Welthorizonte ab — da haben Hunderttausende in unserer Pro vinz aufgejubelt, denn ihnen allen sollte die Verlängerung dieser Straßenbahnli nien bei Erreichung

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 28.05.1872
Descrizione fisica: 6
dem HanvelSstande bei den Handelsgerichten und A-^iHandelSsenaten geregelt wurde, in der Weise inter« /»» n/pretirt wurde, daß nur Kaufleute im engeren Sinne v°A.!deS Wortes, d. i. nur als Handelsleute besteuerter 6-^ GeschästSunternehmnngen zum handelsgerichtlichen A ^Beisitzeramt als qualifizirt angesehen wurden. so hat k's-; der Herr Handelsminister Dr. BanhanS in erfreulich 7-i5!richtiger Würdigung des Institutes der Handels- I?AgerichtSbeisitzer, um eine derartig- irrthümliche AnS- ß^ilegung

für die Zukunft hintanzuhalten und, wie er 84Njfagt, „einen gleichmäßigen, den Intentionen der Ge- s ss setzgebung entsprechenden Borgang bei allen Handels- ^ »Klammern zu erzielen.' die Kammer in Kenntniß gesetzt, ->iv2odaß „der Begriff' Kaufleute im Sinne deSHandels- !0/i2^s'gesetzbucheS, somit in der Weise aufzufassen ist, daß -jx. Zl lauch Gewerbetreibende, welche Waaren nach vor- !a«nommener Verarbeitung und Bearbeitung ver- äußern, als urner diesen Begriff fallend zu betrach teten sind. Die treffliche

den, so konnte hiebet nur der Begriff eines Kauf mannes im Sinne der Artikel 4, 271 uud 272 *) des Handelsgesetzbuches zu Grunde gelegt worden sein. Für eine andere Auffassung des Begriffes „Kauf leute' ist in der Ministerial-Verordnung kein An- haltSpunkt gelegen, sowie auch für eine solche ab» weichende Auffassung, insbesondere aber für die Ka- thegorie der Kaufleute im engeren Sinne eine gesetz liche Grundlage überhaupt nicht zu finden ist, so bald nur in daS Handelsregister eingetragene Fir- men

in Betracht kommen. Für die Auffassung deS Begriffes „Kaufleute' im Sinne deS Handelsgesetz buches, wornach auch Gewerbetreibende, welche Waa ren nach vorgenommener Bearbeitung und Verar- li.i2jbeitung veräußern, mitbegriffen sind, spricht auch ^ ^ die Anordnung des Punktes I derMinisteral-Verord- nung, daß die Wahl von der Hanbels- und Gewerbe- k. 2', 8.20 8.42 L.5V S. !) k>x? V. !l. 6 1v v 2L 6.41 7. 7.14 7.40 L.3S S.- 0.2 9.44 10. v 10,4,' X. ZI 12. 7 12,33 1.20 1 38 1.51 2.11 2 32 2,50 3 7 3 25 3.33

4,20 5.4V V.— Art. 4. Als Kaufmann im Sinne dieses Gesetz buche« ist anzusehen, wer gewerbemätzig Handelsgeschäfte betreibt. Art. 271. Handelsgeschäfte sind: 1. DerKauf oder die anderweitige Anschaffung von Waa ren oder andern beweglichen Sachen, von Staatepapicren, Aktien oder andern für den Handelsverkehr bestimmten Werthpapicreu, um dieselben weiter zu veräußern; eS macht keinen Unterschied, ob die Waaren oder andern be weglichen Sachen in Natur oder nach einer Bcaibeitung oder Verarbeitung

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 12
Data: 22.04.1921
Descrizione fisica: 12
Kreise ausgefüllt Bewegung, die Gewerbenovelle des Jahres 1907, die das Prinzip des materiellen Befähigungsnachweises insbesondere durch Schafsiing der zwangsweisen Gesellenprüfung und vorläufig^ frei- t der 'Genossenschaften auf die Handhabung der Gewerbeordnung den Behörden gegenüber einerseits, ihren Machtbereich und ihre Macht. Wirkung auf ihre Mitglieder, mit einem Worte die Autonomie der Genossenschaften andererseits im weitesten Sinne ausbaute und ver tiefte. Es ist selbstverständlich

mit Ihrem, sagen wir historischen Unverständnis für gewerberechtliche Fragen davon überzeugen, daß dies ein für uns ungemein wichtiges Gebiet der Gesetzgebung ist? Wie werden wir durchsetzen, daß unsere Gewerbeordnung noch weiter in unserem Sinne ausgebaut werden soll, wo wir doch sehen, daß die Tendenz der italienischen Verwal tung eher dahin geht, sie abzubauen? Schwere Aufgaben stehen uns bevor, meine Herren, aber wir müssen den uns durch Pflicht und Verstand yorgezclchneten Weg furchtlos betreten

in bezug auf die Pflege und Bildung des Gewerbcrechtes, wir können sagen, an letzter Stelle steht. Eine Gewerbegesetzgebung Im wirklichen Sinne fehlt in Ita lien fast vollständig. Die gewerbliche Betätigung Ist höchstens an privatrechtliche Bedingungen geknüpft, sie ist durch Bestimmungen des bürgerlichen oder Handelsgesetzbuches beeinflußt. Das öffentliche Reiht, als welches eben das Gewerberecht Im engeren Sinne gilt, kümmert sich In Italien um dis gewerbliche Tätigkeit nicht. Wo Be- schränkungen

der sonst grundsätzlich schrankenlosen Gewerbefreiheit bestehen, so sind diese aus polizeiliche, finanzielle oder sanitäre Rück- sichten zurückzuleiten, mit Gewerbepolitik im engeren Sinne als Selbstzweck haben sie nicht« zu tun. Wir wollen den Gründen nicht nachspllren, die zu einer lolmen Entwicklung geführt haben, obwohl es immerhin auffallend Ist, daß ein Land, dessen Gewerbestand ln den Tagen der Vorzeit von höchster Bedeutung war und auf glän- zende Leistungen zurückblicken konnte, der sogar in vielen

weiterschaffen, zum Nutzen unserer vielgeprüften Heimat. Ich glaube, ich kann meine Ausführungen nicht besser schließen, als mit den auf unsere Zeit wieder so ganz passenden Wortenaus „Her mann und Dorothea : „Denn der Mensch, der zur schwankenden Zeit auch schwankend gesinnt ist» Der vermehret dar Hebel und breitet er weiter un weiter: Aber wer fest auf dem Sinne behorrt, der bildet die Welt sich. Nicht dem Deutschen geziemt es, die sürchterliche Bewegung Foxtzulelten und auch zu wanken hierhin und dorthin

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Volksbote
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Pagina 11 di 12
Data: 13.08.1925
Descrizione fisica: 12
Weinkonsumsteuer in Bozen. Dovausgeschickt wird, daß im Sinne des Kvnsumstvuevgssetzes die innerhalb der Zoll linie konsumierte Weintraubenmenge ver- zchvmvgsstsuerpfKchtig ist. Zur Regelung der Einhebung dieser Weinkonisumsteuer wird auf Grund des obbezogenen Gesetzes von der Stadtverwaltung ein eigenes RsMlamento erlassen. Unter der Führung des Bvuernbunds- fskretärs tzerm Sieger waren am 10. Aug. die Vertreter der hi esigen Ortsgruppe als die Herren: Obmann Anton Riegler, Stachel, Jofef

daraus aufmerksam gemacht, sich an das selbe zu halten. Das Bauernbundssekretarit (Mühlgosse Rr. 13, 2. St.) steht allen gerne beraterü» und aufklärend zur Verfügung. Dauernbundsortsgruppe Bozen. Nachstehend di« oben angekündigte Gemeinde-Ordnung für die Besteuerung der innerhalb der Zollgrenze der geschlossenen Gemeinde Bozen erzeugten Trauben und über die Ausfuhr von wein und Most. Art. 1 Die innerhalb der Zollgrenze erzeugten Trauben müssen im Sinne der Bestimmun gen des Art. 184 und 185

die Konsumsteuerdirektion dies verlangen sollte, zu bezahlen. Art. 5 Dem Ansuchen ist auch ein Bogen in sieben Abschriften beizulegen, auf welchem die Un terschrift des Gesuchstellers oder der Person, die beauftragt ist, das Ein- und Ausfuhran suchen zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. 6 Maßgebend für die Angaben hinsichtlich der Quantität der innerhalb der Zollgrenze erzeugten Trauben ist die im Sinne des Ab satzes I der gegenwärtigen Ordnung gemachte Erklärung. Ark. 7 Rach beendeter Bearbeitung der ekngeführ- ten und als Wein

übernommenen Weintrau ben sind dieselben innerhalb drei Tagen an zumelden, da die notwendigen Eintragun gen ln den Registern jedes einzelnen Erzeu gers zu machen sind. Wer eine verspätete An zeige einbringt, macht sich im Sinne der Be stimmungen des Art. 46 des Konsumabga bengesetzes einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne des genannten Gesetzes zu be strafen. Art. 8 Um Trauben von außen oder von den offenen Fraktionen der geschloffenen Ge meinde einzuführen bedarf es eines Einfuhr- gefuchen

, zurückgestellt. Das zweite Original wird zurückbehalten und dem diesbezüglichen beim Zentralamt in Evidenz gehaltenen Ein- und Ausfuhr-Register beigelegt. Hinsichtlich der Ein- und Austragung der ein- bezw. ausgeführten Mengen ist einzig und allein das bei den Konsumabgabeämtern erliegende Originalgesuch maßgebend. Ark. 12 Wird Wein und Most von dem im Sinne dieser Bestimmungen hiezu Berechtigten an deren überlaffen, so ist ein eigenes beim' Zentral-Konfumabgabenamt einzubringendes Gesuch notwendig

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 18.10.1907
Descrizione fisica: 8
EZ ?tra-Beilage zu ..Bote für Tirol und Amtlicher Teil. Kundmachung. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiums vom 2. September 1907 Präs. 7485/51'!? wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397. R. G. Bl. Nr. 77. Friedrich Loben stock, Schulleiter, zum Legal'salor in Grund- buchssachen für das Gebiet der Gemeinde Alisam bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LniideSgerichtS-Präsidium. Innsbrucks am 14. Oktober 1907. Kürzel

. KundttlnchttNtt. Gemäß Erlasses des k. k. OberlandesgerichtZ- Präsidiums vom 2. September 1907 Präs. 7486/5,1^7 wurde im Sinne des Artikels X H 4 des Gesetzes vom 17. März 1397. N. G. Bl. Nr. 77, Johann Kreidl, Bauer zu Gartlach, zum Legalisator in Grundbuchssachen sür das Gebiet der Gemeinde Kolsaßberg bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LandcsgerichtS-Präsidiiu». Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. skundlnachnug. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- PräsidiumS

vom 2. September 1907 Präs. 7580!5?/7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesctzes voin 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Franz Meßmer, k. k. Oberossizial. zum Legalisator in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Nasscreith bestellt Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. Landesgerichts-Präsidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Mundiuachnna Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiums vom 4. September 1907 Präs. 7641/51?/? wurde im Sinne des Artikels X H 4 des Gesetzes

vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Knapp zum Legalisatvr in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Ampaß bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. K. Landesgerichts-Präsidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. ÄuudmaHung. Gemäß Erlasses des k. k. OberlandesgerichtS- Präsidiums vom 17. September 1907 Präs. 3174/5l?>7 wurde im Sinne des Artikels X K 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77. Franz Heim, Gutsbesitzer, zum Legalisator in Grundbuchs sachen

für das Gebiet der Gemeinde Kolsaß be stellt. Veine Wirksamkeit beginnt am 30. Oktober 1907. K. k. Llmdcsgcrichts-Präsidiulll. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. ^ Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts-' Präsidiums vom 17. September 1907 Präs. «175l5?j7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397. R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Prem zum Legalisator in Grundbuchssachen für das^Gebiet der Gemeinde Vögelsberg bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 10
Data: 27.03.1893
Descrizione fisica: 10
«^rtra-Veiloq« ,« „Note für Tirol und Worarlberq' St». Zur Frage der grundbücherlichen BeHand' lnng »es sogenannten „öffentlichen Gutes'. Von den auf die Förde ruilg Realcredites ab zielenden Rcchtsiustituten ist das des öffentlichen Buches im Sinne des Grundbuches insofern das allerwichtigste, als es überhaupt die Grundbedingung jeder anderen Reform auf diesem Gebiete bildet. In der Wissenschaft hat über diesen Punkt nie ein Zweifel bestanden; auch erfreuen sich die meisten Provinzen

schon einmal die Frage aufgeworfen, ob die gesetzliche Entscheidung dieses Punktes zur Eompetenz der Reichs» oder der Landesgesetzgebung gehöre. Und sie wurde im ersteren Sinne beant wortet. Thatsächlich aber ist dieser Punkt schon längst im letzteren Sinne entschieden. Das allgemeine Grund buchsgesetz vom 25. Juli. 1371, Nr. 95 R.-G.-Bl., enthält über die bücherliche Behandlung des öffent lichen Gntes keine ausdrückliche Bestimmung; und auch das Gesetz gleiche» Datums über die Richtig stellung

in das Grundbuch eingelegt werden; aber die Aufnahme in dieses Verzeichnis hat keine materiellrechtliche Wirkung, dient nur zur Evidenzhaltnng und als Grundlage für mögliche künftige Veränderungen der Qualität des Gutes, gibt auch keinen Ausschluss über besondere daran begründete Rechtsverhältnisse. Von welchen Gesichtspunkten soll sich also unsere Landesvcrtretnng bei Entscheidung dieser Frage leiten lassen? Denn in der Wissenschaft ist dieselbe noch keineswegs im Sinne der erwähnten Laudesge>etz- gebnngen

, so hat hier der Begriff der rt-s puliliono eine sehr große Ausdehnung. Im weiteren Sinne werden dazn selbst die durch ihre natürliche Beschaffenheit der ausschließlichen Privatrechtsherrschasr überhaupt entzogenen, aber dem allgemeinen Gebrauche dien lichen Sachen (rv3 eomuiuuos oinnium) gezählt. In einem engeren Sinne aber bezeichnet jener Ausdruck die durch menschliche Bestimmnng dem Geiiieinge- branche gewidmeten Gegenstände, ,ros iu pu- dlioo nsu liadontnr*. Diese werden gegenübergestellt den ,re3 popnli vvl

eivitütiz' (ebenfalls im weiteren Sinne res publieav), sie werden als rvs nullius iu bonig, als rvs vxtra ooiniiilireiuin bezeichnet. Die gegenwärtig herrschende Ansicht geht aber schon für das römische Recht daliin, dass an diesen Sachen des öffentlichen Gebrauches wirkliches Eigen thum des Staates begründet sei (,ipsius oniin eivi- tntis esse vitiontui-i), dass diese Sachen wohl, solange ihre Bestimmnng für den Gemeingebranch dauert, dem privatrechtlichen Verkehre entzogen seien, dass

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 14
Data: 29.01.1896
Descrizione fisica: 14
Kommassation soll im Sinne des ReichSgesetzes vom 7. Juni 1883 ein Landes-Kommassationsgesetz erlassen werden. 8. Das tirolische Wasserrechlsgesetz ist im Sinne einer größeren Berücksichtigung der landwirthschast lichen Bedürfnisse einer Revision zu unterziehen. ö. Kredit-Organisation. 1. Die dringend nöthige Reform der öffentlichen Bücher ist durch Einführnng des erleichterten Grund bnches zu vollziehen. 2. Es ist eine tirolische Landeshypothekenbank zu errichten und zwar hauptsächlich zu dem Zwecke

: a) damit der Realkreditbedarf der Landwirthschaft thunlichst billig und sicher durch Gewährung von Ammitäts-Darlehen gedeckt werde; d) damit eine planmäßige allgemeine Konversion der in sicherer Priorität stehenden Privat hypotheken in unkündbare, in Annuitäten rück zahlbare Anstaltshypotheken durchgeführt werde; c) damit der Landwirthschaft für Zwecke der Bodenmelioration im Sinne des Meliorations gesetzes die nöthigen Kredite zur Verfügung gestellt werden; ä) damit im Falle der Anerbenerbfolge die den Miterben

, das der Landesgesetzgebung die Möglichkeit gewährt, die allgemeine Feuer-, Vieh- und Altersrentenversicherung einzuführen. 4. Die Einfügung des Deckungs- und Ueber nahmsprinzips in die Subhastationsordnung im Sinne des Landtagsbeschlusses vom Januar 1895. 5. Die Herabsetzung des Gebäudesteuertarifes in allen Positionen im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 26. November 1889. 6. Die ausgiebige Reduktion der Grundsteuer und die Beseitigung der bei Einweisung der Grnnd- stücke iu die Ertragsklassen vorgekommenen Unbillig

; 4. die ad II 1—18 gefaßten Beschlüsse zur Kenntnis der hohen Regierung zu bringen und von derselben zunächst die ehethunliche reichsgesetzliche Ergänzung des Gesetzes vom 1. April 188S im Sinne des Beschlusses aä II, 2 zu erwirken. Neueste Nachrichten und Telegramm. Wien, 28. Januar. Nach hierher gelangte» Nachrichten ist Erzherzog Karl Ludwig mit Familie wohlbehalten in Kairo eingetroffen. Erz herzogin Maria Theresia ist sofort nach Assuan zum Besuch des Erzherzogs Franz Ferdinand weitergereist. Erzherzog Karl Lud wig

mit den Töchtern folgt Donnerstag nach. Innsbruck, 28. Jan. Die Wälfchtiroler Abgeordneten wurden heute im Sinne der Landtagsordnung mandatsverlustig erklärt. — Der außerordentliche Professor Ferdinand Hochstetter in Wien wurde zum Ordinarius für Anatomie in Innsbruck, der Direktor des Pädagogiums in Bozen Dr. Kiechl zum Landes- schnlinspektor ernannt und dienstlich dem Landes- schulrathe in Vorarlberg zugetheilt. Agram. 28. Jan. Vizebürgermeister Stan- kovic, ein angesehener Kaufmann, erschoß sich, angeblich

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Alpenzeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 15.08.1928
Descrizione fisica: 8
mancher an Kalifornien. Ich aufsprießen und anfangs Mai haben wir Grün- sagtc gleich, daß ich in diesem Lande viel ge» futter, welches lintergearbeitet einen starken lernt habe, aber nicht in dem Sinne, wie viele glauben. Kalifornien hat in seinem nördlichen Teil feuchtes Klima infolge der reichlichen Re gengüsse und in seinem südlichen Teil ist es vor herrschend wüskuartig. Sein landwirtschaft licher Reichtum ist der Bewässerung zuzuschrei ben. Im südlichen Teil Kalisorniens, welcher <nn ehesten unserem Sizilien

, die Feststellung größerer Reserven, als anfangs an fangs angenommen wurde, die geringere Nach frage nach Ausfuhrware, beeinflussen den Markt in ungünstigem Sinne. Seitens Rußland scheint eine neue Nachfrage in Aussicht zu sein, was die gegenwärtige Lage etwas erleichtern dürfte. Die Ernten sind im allgemeinen doch besser ausgefallen als erwartet wurde; dies hat der Obstbaumkarbolineum, das man mit einem ^àlation Anlaß gegeben, die günstigeren Pinsel sorgfältig aufträgt, damit es auch die in den Ritzen

8—10; Ka paune 20—2S; Enten 7.50—8.S0; Truthähne 11—12; Eier 40—42 das Hundert. Milchprodukte: Der Milchmarkt ist flau mit Vom überständigen Garten Ueberftändig ist ein Gart>zn geworden, der Schwere bindige Böden, denen fast immer auch zu alt geworden ist und dessen Bestände sich die nötige Wärm-i fehlt, werden bei Verwen- überlebt haben. Auch der Boden kann zu alt, dung von Atzkalk luftdurchlässiger, wärmer und im Sinne einer gesuiiden Pflanzenernährung durch kohlensauren Kalk, in der Form von Mer

ist die. Einträglichkeit einer Spargelpslanzung mit 18 bis 20 Iahien so abgewirtschaftet, daß die weitere Beibehaltung des Beetes nicht mehr lohnt. Es ist freilich immer kein leichter Ent schluß, einen Baum, den vielleicht der Vater oder Großvater gepflanzt hat und der noch ge sund erscheint, herauszuhauen^ wenn seine Er träge sichtbar herabgehen. Aber die Entfernung liegt im Sinne höchster Ergiebigkeit des Gar- lens. Die Tragbarkeitsgrenze ist bei gewöhn- lichen Hochstämmen mit etwa 80 Iahren ge kommen

. Bei dieser Gelegenheit sei darauf hingewiesen, daß der Kalt durchaus nicht nur ein Verbesserungsmit Greise von Beerenobst finden, die 40 und mehr Jahre stehe)?, obwohl sie selten mehr seit dem 14. bis 15. Jahre durch Ertrag lohnen. Man sollte stets Sträucher von Stachelbeeren, Jo hannisbeeren und Himbeeren nach längstens 15 Jahren heraushauen und an anderer Stelle die Pflanzung erneuern: denn auch im Obstbau gilt als vornehmstes Gesetz der Fruchtwechsels Gewissenhaste Ertragsaufzeichnungen und die ^ tel im Sinne

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Pagina 1 di 8
Data: 03.01.1930
Descrizione fisica: 8
Ew. Majestät zu unterbreiten, um das hehr« Ereignis der L>och- zeit S. kgl. Hoheit des Kronprinzen, Hem Lieb ling und Stolze des italienischen Volkes, zu fei' des Reglements Nr. 687 des Diszipliuarregle- ments für das italienische Heer vom 24. Juni 1929 oder im Sinne des Art. 6 des vorgenann ten Dekretes vom 31. Jänner 192S. f) Angliederur,g an die Strafkompagnien, wenn dieselbe nicht infolge eines Vergehens ent ehrender Notur oder gegen die vaterländischen Einrichtungen geschehen ist. Art

. 2. Die Begnadigung laut Art. 1 ge schieht auf Grund eines unanfechtbar«» Urteils des kompetenten Ministers mit besonderer Be- rikksichtigung jener Militärpersonen, die mit mindestens einer Tapferkeitsmedaille oder Kriegsbeförderung ausgezeichnet sind. Art. 3. Die Begnadigung, die auf Grund der vorhergehenden Artikel erfolgt, beginnt mit dem Tage des Inkrafttretens des vorliegenden De kretes. Art. 4: Im Falle der Reaktivierung der im Sinne der vorhergeh«nd«n Artikel in Betracht kommenden Militärpersonen

. b) Suspendieruna von der Anstellung: ausge nommen iene, die für Vergehen auf Grund des Artikels 66 des Gesetzes über den Offiziersstand verhängt wurden. c) Sulnendierung vom Grade: ausgenommen jene Fälle, in welchen diese Bestrafung aus Vorsichtsgründen oder wegen eines nicht unter die Amnestie fallenden Vergehens verhängt wurde. d) Suspendierung vom Dienst im Sinne des Artikels D des Paragraph 37 des Gesetzes über den Unterossiz'.ersstand des tgl. Heeres, geneh migt mit Dekret vom 31. Jänner 1907

. Für Bauunte» Anwendung uugt mit Dekret vom 31. Janner 1907 und in sogenannten demographischen Druck in Italien 6^ ' I'no reme «enenyeir. US-., ^ hören. Die Industriellen sollten eigentlich gerade ma^dàgendWS4°Arbà -md A'd derèn-3à der kgl. Marius und der kgl. Flieger- oder im Sinne des dritten Absatzes des Art^ 6 um das Gegenteil besorgt sein. Und zwar von des Dekretes vom 31. Jänner 1926 über, die Ehe her, wie wir kl-v und erschreckend deutlich be^ Angesichts dieser Situation begreift man voll

von .Unteroffizieren und.Angehörigen des kgl. wiesen haben, nicht bestehenden demographischen kommen — bemerkt der Artikelschreiber — daß Pression. Wenn die italienische Industrie die ^ Möglichkeiten einer rapiden Entwicklung gefun, den hat, so war dies ausschließlich dem demo» graphischen Aufstieg der italienischen Nasse, zuzu- schreiben. Dieser Aufstieg hatte einen bedeutend aufnahmsfähigeren Markt im Innern geschaffen e) Nllckgängigmachuug der zuerkannten Charge im Sinne des Absatzes A des Para graph

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 08.08.1935
Descrizione fisica: 6
durch Kraftwagen (einschließlich Anhänger), müssen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Sinne desselben geregelt sein. Die. notwendigen Anträge müssen innerhalb dreier Monate vom Tage der Verlautbarung die ses Gesetzes (27. Juli 1S35) an beim zuständigen Circolo ferroviario gestellt werden. Bis zum glei chen Zeitpunkt (27. Oktober 193S) müssen die ob- «rwäbnten Kennzeichen auf den Kraftwagen ange bracht sein. Zmmobilienverkehr in den Grenzprovinzen. Die '^Gazzetta Ufficiale

Vorteile erwach sen könnten. Nachstehende Punkte vor Augen hal tend, könnte man hier in positivem Sinne ant worten. Die Binnenschisfahrt längs des Rheines bis Bregenz kann^di« Transportkosten auf «in Drittel, ja sogar ein Viertel der entwrech«nden Bahntarife herabsetzen. Für dies« Transporte kämen vor allem aus dem Ruhrgebiet, dem Saar becken, Elsaß und anderen Zonen Kohle, Eisen und eine Unmenge anderer Roh- und Halbfertigpro dukte jener Gebiete in Betracht. ìJn umgekehrtem Sinne wiederum

den Bodensee errei--' chen können, sicher die-Motthardt-und Brennero linie soweit belastet sein dürften, daß man nor gedrungener Weise an die Schaffung einer neuen Verkehrsader denken wird müssen. Als einzige Linie, die in diesem Sinne die italienischen Inte? essen am besten wahren kann, kommt jedoch nur die Strecke Malles—Landeck in Betracht. Jnß. Bruno Frick. 5. August! Hl. .Cyriakus u. Gefährten. Märtyrer. Cyriakus war der Sohn eines reichen Mark grafen von Luscien und wurde wegen seiner hohen

kann der Kommissär für Durchführung des Jagdgesetzes von Fall zu Fall die notwendig erscheinenden Einschränkungen m Sinne des Art. 24 des Einheii-tsxtes verfügen. MMDMilj« Albergo »»Croce bianca' Bolzano, Piazza del grano Zentral gelegen. Fremdenzimmer. Restaurant im Freien. Gute bürgerliche Küche. Garage. Tel. 2SS2 Hotel Roma ÌT à 'ti 2 D « l 1 i;! N5 i 5 mW Sk-W»

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Pagina 1 di 6
Data: 11.11.1938
Descrizione fisica: 6
. Ar,t. ,6. — iMe Me, Hie Hqn ^lrt. zl -ve.chtzt. Hat. Lq^e.HMeMche Ml-zkMF ,11yd vai-f Hqhqr ,Mt ,in Hie Zivilstandes- iNgister M Sinne Hes Axt. S Hes -Gesetzes >vom 2,7. Mai 1S29. -Ur. 8K7, Mpetrqyep werden. Dem -Geistlichen. Mr >wMM .eine.solche.Ehe .geschlossen lwird. ,ist die DurchWiMg Hessen verbotey, ^was M ^ Absatz Hes Wt. 8 Hes MrgkMMtey iEesetzes ^orgeMi^bqp ' M Uebertretì;y- gen werden Mit.einer -Geldstrafe von Lire -SVN bis 5000 Helegt. ..Af,t-HrMMmdàWte. Her 'ààberschreib«ng Her a^f ^eiye

wird, die ihren Aufenthalt im Königreich, in Libyen und in den ägäi- schen Besitzungen nach dem 1. Jänner 1919 begonnen haben, haben das Gebiet des Königreiches, Libyens und der ägäi- schen Besitzungen bis zum 12. Marz ILZS-XVll zu verlassen. Wer dieser Verpflichtung innerhalb des gegebenen Termins nicht nachkommt, wird mit Haft bis zu drei Monaten und einer Geldbuße bis zu S000 Lire bestraft Md im Sinne des Art. 150 des Einheits« teAes der 'Gesetze über öffentliche Sicher- Hit vom 18. Jupi 19Z1-XI, Nr. 773, aüs

- gewiesen. ' Art. 2 4. — Die Bestàmung des Art. 23 wird nW Äf die Äuden yuà» Mcher NàioMitat' angewandt, die vor àn 1. Mober ! lÄR-XPl:. ä) Das KS. LiWWHx vollendet Ha» HM: b) eine Wie Vit einer Person ita lienischer StaalÄürgerschaft geschlossen haben. Im Sinne der Anwendung des ?or- ,stehenden Absatzes haben Hie Interessen ten ein dokumentieàes Gesuch irmuchalb 30 Tagen nach Inkrafttreten des vorlie genden Dekràs an das Jnnemninìsteàm zu.richten. j A x ^ 2S. — Die Fragen .bezüglich Her Anwendung Hes

» in den Iivilstandes- und BeoSlkeàgs- registern anfordern. Die Maßnahme des Innenministers ist keiner Gebühr admini strativer oder rechtlicher Art unterwoAn. Art. 14. — Im Sinne der Aniven- dung des Art. 13 werden als Fami«»- Mitglieder außer dem Ehepartner Tie Aszendenten und die Diszèndentèlì vis zum zweiten Grad betrachtet; Art. 1S. — Für die Gegutachwng der besonderen. Verdiente (Art. 13 b N. .6) wird beim Innenministerium) eine be sondere Kommission eingesetzt, die zu sammengesetzt ist aus dem Anterstaats

zu entbinden, die Mit.einer auÄänÄschen Peyso^ arischer Passe .eine De''DWW wollen. ! ' . ' ! ^ ' -IL. Im SinNe He^ÄnDSf» Hung jies Art. S haben alle, wèlche unter M BestimmuWUl Hes Art. Z'Wkin/in nerhalb S0 Tagen nach HeM Jntrasttre ten Hes vorliegenden Dekrets Hem Zivil ftändesanit He.r AufèWaltsHeMèindè An Meldung Zu statten. Wer dieser Ver- pjMchtung Mcht ^iachkMWt ^od^r falsche Md alnvMstäÄige Dmen .anMt, .wird Mit Haft.bis zu einem Monat ^ und einer .Geldbuße His zu Lire ZylZl) bestraft. Art

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Der Bote für Tirol
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Pagina 10 di 12
Data: 21.01.1882
Descrizione fisica: 12
, wenn sie auch aus An- lass der Grundentlastuug enstanden sind, doch im gesetzlichen Sinne nicht als Grundentlastungscapita lien angesehen werden. Alle Verordnungen wegen Verwaltung, Evident haltung, Einbringlichmachung und das Steuerprivi legium der Forderungen des Grundentlastungsfonds haben auf jene Privatforderungen keine Anwendung. Verordnung vom 19. Mai 1856 Nr. 83 L. G. Bl. Diese Privatforderungen waren bei der Hypothekar erneuerung anzumelden, jene des Grundentlastungs- - fonds aber nicht. Landesgesetz

geschöpften Commissions-Erkentnisses ver einbarten, die Zahlung des ermittelten EntfchädigungS- CapitaleS direct an den Berechtigten zu leisten, als dann dlefe Forderung des Berechtigten auch als ein Grundenlastungscapital im gesetzlichen Sinne anzusehen fei. Wir stützen diese Behauptung auf folgende Gründe: ». Wir müssen vor allem den gesetzlichen Be griff eines Grundentlastungscapitales nach seinen wesentlichen Merkmalen feststellen. „Ein Grundentlastungscapital im Sinne

zu zahlen übernimmt? Ein solches Uebereinkommen bewirkt keine No vation, denn es findet dabei weder im Rechts titel (Entschädigungsrecht für die aufgehobenen Gi- bigkeiten) noch im Gegenstände der Forderung (Bestimmung des ermittelten Entschädigungscapitales) eine Aenderung statt. (Z. 1376. 1377 b. G. B.) Ebensowenig kann ein derlei Privatübereinkommen als ein eigentlicher Vergleich über streitige, oder zweifelhafte Rechte im Sinne des H. 1380 b. G. B. betrachtet werden, weil ebea das Bezugsrecht

geht auf das deutlichste hervor, dass der Verpflichtete das amtlich ermittelte Entschädigungscapital ganz und u u verkürzt statt andenGrundentla st ungS» fonds unmittelbar an den Bezugsberechtigten zu bezahlen übernimmt. Dass es sich also nicht um eine vergleichsweise Abfindungssumme, um einen Abbruchsact oder um eine Gebunz an Zahlungsstatt handelt, sondern um das von der Commission festgestellte Aequivalent für die aufgehobenen Grundlasten ergo um ein wirkliches Grundentlastungscapital im Sinne

beruhenden Forderungen des Be zugsberechtigten gegen den Verpflichteten im gesetz lichen Sinne als Grundentlastungscapitalien anzusehen sind. Fortsetzung folgt. Gingesandt» Was sich in Großstädten schon allgemein bekannt gemacht und lebhaften Zuspruchs erfreut, ist eine chemische Waschanstalt, in welcher alle Arten Stoffe in Seide, Wolle, Halbwolle und besonders Herrengarderobe und Damenklei der (nnzertrennt), ohne dem Couleur im geringsten zu schaden, vollkommen gereiniget werden. Es ist nicht nöthig

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 4
Data: 04.11.1914
Descrizione fisica: 4
Langenfeld (Gerichtsbezirk Silz), Niedervintl und SpingeS (Gerichtsbezirk Brixen), Arnbach und Sil- liau (Gerichtsbezirk Silliau), Nein (Gerichtsbezirk Täufers), Klausen uud Latzfous (Gerichtsbezirk Klausen). St. Martin (Gerichtsbezirk Passeier) und GlnrnS. 2. Die II. Ediktsfristen zur Erhebung von Wider sprüchen gegen gruudbücherliche Eintragungen im Sinne des § II des genannten Gesetzes fiir die Katastralgemeiuden Grän, Holzgau, Steeg und Zöbleu (Gerichtsbezirk Nentte). Außervillgrateu

(Gerichts bezirk Silliau), Neumarkt i. T. uud Sarutal. 3. Die gleichfalls im II. Edikt bestimmten Fristen zur neuerlichen Anmeldung infolge einer Ver wechslung der belasteten Liegeuschast im sinne des Art. ^11 des Gesetzes vom 17. März 1397, N. G. Bl. Nr. 77, für die Katastralgemeinden Prettan (Gerichtsbezirk Täufers), Bach und Schattwald (Gerichtsbezirk Reutte), Pfesfersbcrg (Gerichtsbezirk Brixen). 4. Die ebenfalls im II. Edikt bestimmten Fristen zur Erhebung von Widersprüchen gegen nachträgliche

Anmeldungen im Sinne des Art. VIII des Gesetzes vom 17. März 1897, N. G. Bl. Nr. 77. fiir die Katastralgemeinden Vomp (Gerichtsbezirk Schwaz) und Branzoll (Gerichrsbezirk Neumarkt). Infolge der unter Zl. 2 erfolgten neneu Frist- bestimmung endige» bei den dort bezeichneten Kata stralgemeinden die Fristen zur neuerlichen Anmeldung infolge einer Verwechslung der belasteten Liegenschaft im Sinne des Art. VIII des Gesetzes vom 17. März 1897, N. G- Bl. Nr. 77, am 31. Dezember 1915 und die Fristen zur Erhebung

von Widersprüchen gegen nachträgliche Anmeldungen im sinne des Art. VIII des Gesetzes vom 17. März 1897, R. G. Bl. Nr. 77, am 31. März 1916 und infolge der unter Zl. 3 erfolgten neuen Fristbestimmung bei den dort bezeichneten Katastralgemeinden die Fristen zur Erhebung von Widersprüchen gegen-nachträgliche Anmeldungen im Sinne des Art. VIll des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, am 30. September 1915. Dies wird unter Hinweis auf die in den bereits veröffentlichten I. und II. Edikten angeführten

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 02.06.1891
Descrizione fisica: 8
eS sich diese vermeintlich schlagende Antwort er spart. Es» ist nämlich gar nicht wahr, dass Graf Taaffe eine Stellungnahme in diesen Fragen vermie den hat. Ganz im Gegentheile. Er hat seine Mei nung mit aller wünschenswerten Deutlichkeit und Ent schiedenheit kundgegeben, genau in demselben Sinne wie vorgestern im Budgetausschusse, u. zw. lange vor jenem Parlament. Umschwünge, welcher von der im Jahre 1889 erfolgten Enunciation des CabinetS in Sachen des böhmischen Staatsrechts und der KönigS- krönung datiert

, die von den meisten in Oesterreich verstanden wird . . . . Dass der Beamte bei Antritt seines Amtes die Kennt nis der deutschen Sprache nachzuweisen hat, wird immer verlangt werden, dafür stehe ich ein. Von Seite der Regierung wird in der Sprachenfrage sich nie auf den nationalen Standpunkt gestellt werden... Die deutsche Sprache muss eine besondere Stellung haben, weil sie eine Weltsprache, weil sie die Verkehrs und Vermittlungssprache ist.' Aber nicht bloß nach der positiven Seite hin, das heißt im Sinne

des Fest haltens an der deutschen Amtssprache, hat sich damals Gras Taasfe sehr decidiert ausgesprochen, sondern auch nach der negativen Seite, im Sinne der Abweisung der inneren czechischen Amtssprache. Mau glaubte nämlich damals auf deutsch-liberaler Seite die Be fürchtung aussprechen zu dürfen, dass wir znr inneren czechischen Amtssprache gelangen könnten, sowie in Galizien die innere polnische Amtssprache schon be steht, welche dort bekanntlich durch eine deutsch-liberale Regierung eingeführt wurde

wird und welche aus schließlich nach den Bedürfnissen des einheitlichen Dienstes geregelt werden muss. Wir könnten noch an anderen Kundgebungen der Regierung erinnern, welche in eben demselben Sinne gehalten waren. Wir wollen nur eine derseben hervorheben, die noch in ziemlich guter Erinnerung sein dürfte: Die Zuschrift des Statt halters von Böhmen an den Oberstlandmarschall Fürsten Lobkowitz, welche in der Landtagssitzung vom 5. Jänner d. IS verlesen wurde. Darin wurde die Aufmerksamkeit des Landtages auf jene Verordnungen

gelenkt, in denen der Gebrauch der beiden Landes sprachen bei den landeSsürstlichen Behörden in Böh men geregelt wurde — bekanntlich im Sinne des Fest- haltenS der deutschen Amtssprache — und eS wurde beigefügt, dass die Regierung bestrebt sein wird, „unter Wahrung der Einheit des Landes und der Gleichberechtigung der VolkSstämnie den berechtigten Interessen der Rechtsuchenden, sowie den Anforderun gen des Dienstes Rechnung zu tragen. Dass mau nach solchen Präcedenzien nicht von einem neuen Programm

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 22.01.1866
Descrizione fisica: 4
von Italien ein neuer Beweis von den freund- schaftlichen Beziehungen der beide» Höfe sei, welche sich auch nenestens bei Gelegenheit deß Handelsver trages und anderen Fragen kund gaben. London, 18. Jan. Graf Russell empfing eine Volksdeputation, welche beauftragt war, von ihm die Wahlreform zu verlangen, und sagte, daß er ein Pro- ject in diesem Sinne vorlegen werde, und daß er ab danken würde, wenn es die Annahme nicht erhielte. Madrid» 18. Jan. Die Aufständischen marfchirten gestern durch Staita

. Feuilleton Der Neptun. (Fortsetzung.) Auch soll kein Zweifel sein, daß der Verstand jener' Leute ganz derselbe mit dem unsern ist, und daß, waS hier als wahr, als gerecht, als gut erkannt wird, auch dort dafür erkannt werde, sowie, daß sie ganz dieselben Sinne haben, wie wir. Denn, sagt er, wenn sie nun z. B. keine Augen hätten, wie sMen sie ihr Futter suchen, ihre Freund erkennen, ihre Feinde fliehen, und warum sollte denn die Sonne über ihnen scheinen, wenn sie sich doch nicht sehen

nicht können. Wir würden nicht mehr Menschen sein, und die uns umgebende Natur würde uns ganz anders erscheinen, wenn uns einer unserer fünf Smne fehlte oder wenn nnS im Gegen theile noch ei» paar solcher Löcher mehr, wie unsere Augen ooer Ohren sind, in die Haut geschnitten wären und wir noch einen sechsten Sinn erhalten hatten. Aber welcher Art soll dieser Sinn sein? — Von einem Sinne kann man sich doch nur wieder eine sinnliche, keine tranScedente Vorstellung machen, und um dies zn thun, muß man zuvor den Sinn

selbst haben. So wie aber der Blindgeborne Unrecht haben würde, die Unmöglichkeit des Sehens zu behaupten, ebenso wenig dürfen auch wir an der Möglichkeit noch anderer Sinne zweifeln. Die Beschaffenheit unserer Sinne scheint der Art, daß wir alle Genüsse, die sie unS, den Menschen und den Thieren, anbieten, durch jene fünf Canäle in unS aufnehmen können. Allein ein anderer Planet, eine ander? Natur wird vielleicht auch andere Sinne voraussetzen, und wir haben keinen Grund, zn behaupten, daß auf jedem Planeten nur die Erscheinungen

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 07.12.1898
Descrizione fisica: 10
der Stadtgemeinde Bozen sür das Jahr 1897 liegt im Stadtkammerämte zur öffentlichen Einsicht auf. Dies wird im Sinne des § 42 des Ge meindestatuts mit dem Beisatze kundgemacht, dass Erinnerungen der Gemeindemitglieder hierüber bis zur Erledigung der Schlussrechnung durch den Gemeinde« rath beim gefertigten Stadtmaglstrate schriftlich über reicht werden können. ' IV. Schwnrgerichtssel)ion. Vom 5. bis ein schließlich 9. December 1898 kommen beim k.k. Kreis- als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle

zur Verhandlung: ^ I. Am 5. Dec. 9 Uhr vormittags Agnes Waldboth, 26 Jahr alt, von Kastelruth gebürtig und dorthin zu ständig, ledig. Bauerntochter, wegen Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139 St.-G.; N. Am 5. December 4 Uhr nachmittags Johann Zublasing, 15 Jahr alt, von Tramin gebürtig und dorthin zuständig, ledig, Bauernknecht, wegen Verbre chens der Nothzucht im Sinne des Z 127 St.-G; M. Am 6. Dec. 9 Uhr vorm. Angelo Bertoldi, 37 Jahre alt, von Trient gebürtig und dorthin zu ständig, ledig, Maurer

, wegen Verbrechens des Ge wohnheitsdiebstahles im Sinne des Z 176 I; IV. Am 7. Dec. 9 Uhr vorm. Michael Marinsek, 40 Jahre alt, von Radomlje, Bezirk Stain gebürtig und dorthin zuständig, wegen Verbrechen» des Tod schlages im Sinne des § 140 St.-G. und der Ueber- tretung der Landstreichern; V. Am 9. Dec. 9. Uhr vorm. Gottlieb Dellago, 32 Jahre alt, von Wolkenstein gebürtig und dorthin zuständig, ledig, Taglöhner, wegen Verbrechens des Todschlages im Sinne des § 140 St.-G. Annonren-Straßenkalender

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 27.04.1909
Descrizione fisica: 8
-auf die Straßenverhältnisse Üst eine gewisse Entschädigung für die rascherer 'Abnützung unter liegenden Gummiradfiaker gerechtfertigt, auch schon deshalb, weil es sich in diesen Wägen we gen des ganz geringen Geräusches weit angeneh mer sährt. Der Antrag des Magistrates geht also dahin, bei der Statthalterei ein Gutachten in dem Sinne abzugeben, daß ein 29prozentiger Tarisans- schlag für Wägen, die-mit Gümmirädern versehen sind, bewilligt werde. Die hiesige Handels- und Gewerbekammer und die Gemeinde Gries nahinen

den gleichen Standpunkt ein. Der Gemeinderat beschloß im Sinne dieses Antrages. Ein weiteres Ansuchen der Fiakergenossenschaft betrifft die Er gänzung des bestehenden Tarifs auf verschiedene neue Relationen. Seit der Einführung des Tarifs find nämlich zwei zum Teile recht wichtige Ver kehrsmittel .geschaffen worden,- auf die damals Lewe Rücksicht genommen werden konnte^ die aber jetzt in Betracht kommen, weil sie zum Zielpunkt vieler Fiakerfahrten gemacht werden: die Virgl- bahn und di e Schwebebahn

nach. Kolern. Der Stadtmagistrat beantragt, den Tarif durch beson dere Sätze für divse Strecken zu ergänzen und schlägt,im Sinne des Ansuchens vor für die Tour fahrt zmn'Kohlererbahnhof 3 X -für Einspänner und 3 15 für Zweispänner Md 4, bezw. 6 LI samt Rückfcchrt, zum Virglbahnhof für Einspänner 1 39 Ii/ für' Zweispänner 2 39 b, sämtlich ein> schließlich Zoll. Die' Handelskanrmer stimmte die sem Tarife gleichfalls zu,, allerdings mit dein Bö merken, daß er zieinlich hoch ser. Herr MR. Hofer bemerkte

habe, da die Anpflanzungen Heuer ohnedies nicht mehr vorgenommen werden können. Herr GR. Burgauner sprach sich für die Vertagung der Be schlußfassung darüber auS, damit den Gemeinde- raten möglich sei, an Ort und Stelle sich schlüssig zn werden, in ähnlichem Sinne befürwortete Herr GR. Kasper, in Fällen, wo es sich um Bauange legenheiten handle, mögen die Gemeinderäte zu einein Lökalaugenschein eingeladen werden. Herr GR. Reinstaller sprach sich gegen die größere Ver engung der Straße aus. Herr MR/ Kerschbaumer betonte

demgegenüber, es erschiene fast Zweckmä ßiger, noch weiter in die Straße vorzurücken. In gleichen! Sinne sprach sich Herr GR. Dr. v. Brai- tenberg aus. Nach Ablehnung des Antrages Rein- staller wurde der Antrag des Magistrates auf Her« stellung der Form in der Art, wie jetzt die Holz planken stehen, angenommen. ' Zu einer lebhafteren, mitunter auch etwas er regten Debatte, führte der Antrag des Stadtmagi strates, betreffet die Genchmignng der Urkunden über Gründverkäufe an die Etschwerke für die Zwecke

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