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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 13.11.1920
Descrizione fisica: 8
kann, einver» nehmlich mit den Militärbehörden, den Fremden den Aufent- halt in bestimmten Gemeinden oder Oertlichkeiten unter sagen. und zwar aus Gründen der militärischen Ordnung. Solche Verbote können durch die Ortsbehörden oder durch öffentliche Kundmachungen verlautbart werden. Die Fremden, die dem Verbote nicht innerhalb der vor geschriebenen Frist Folge leisten, können von den Sicher- heitsorganen entfernt werden. Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwär tiger Verordnung

sind die Retchsitaliener und jene Personen befreit, die im Sinne des Frtedensvertrages von St. Ger- main, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1910 Nr. 1804 ratifiziert wurde, von rechtswegen die italienisch« Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffensttllstandslinie begrenzten Gebiete ge boren sind od«r in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit er langt haben. Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vorher

- gehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nach zukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde, betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71, 72 und 80 des vorerwähnten Friedsnsvertrages zu optieren. Es sind dies: a) jene, die in den Gebieten innerhalb der Waffenftill- standslinte heimatberechtigt, jedoch nicht dort geboren find,- d) jene, die in diesen Gebieten das Heimatrecht nach dem 24. Mai 1915 erworben

und dort nach Raste und Sprache von der Mehrheit der dortigen Bevölke rung verschieden sind. Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die Anwen- dung obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsverhältnisse des Mannes und kür Kinder unter 18 Jahren jene der Eltern. Als Fremde m eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger Verordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorher- öehenden Absätzen aufgezählten Personen inbegriffen sind. Art. 15. Sicheryeitsbehörden

im Sinne dieser Verord nung sind der Questor für die Stadt Trient und deren Ge- dwt: die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Vene- tia Tridentina: die Funktionäre des Sicherheitswesens in jenen Orten, wo örtliche Sicherheitsämter aufgestellt worden sind: in den übrigen Gemeinden die Offiziere und Unter offiziere der kgl. Karabinieri. Art. 13. Uebertretungen der Bestimmungen dieser Ver ordnung werden polizeilich mit Geldstrafen bi« zu 200.— L. belegt oder mit Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. Art

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Giornali e riviste
Volksblatt
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Pagina 5 di 10
Data: 05.03.1898
Descrizione fisica: 10
h. März 1898 „Tiroler Polksblatt- Seite b M. Am 8. März, nachmittags 4 Uhr, Johann Schmid, 40 Jahre alt, von Reischach bei Bruneck gebürtig, nach St. Lorenzen zuständig, lediger Berg arbeiter und Bauernknecht, wegen a) des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der 8 und 127 St.-G. und b) der Übertretung deS Diebstahls im Sinne des Z 640 St.-G. IV. Am 9. März, vormittags 9 Uhr, Jakob Heinrich, 49 Jahre alt, von Trient gebürtig und dahin zuständig, verehl. Taglöhner, wegen Verbrechens

der Brandlegung im Sinne der 166, 167 lit. k. St.-G. V. Am 10. März, vormittags 9 Uhr, Rosa Huber, geb. Oswald, 45 Jahre alt, von Tausers in Vinstgau gebürtig, nach Kaisers, Bezirk Landeck, zuständig, verg licht, wegen a) des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166 und 167 lir. « und k St.-G. und d) Übertretung des Diebstahls im Sinne des § 460 St.-G. VI. Am 11. März, vormittags 9 Uhr, Peter Gobbi, 30 Jahre alt, von Leisers gebürtig und dort zuständig, verehl. Taglöhner, wegen des Verbrechens

s) der Theilnehmung am Diebstahle im Sinne der HZ 185 und 186 lit. a St.-G. und b) des Diebstahls im Sinne der §§ 5, 171, 173, 174 N b u. ä St-G. VII. Am 12. März, vormittags 9 Uhr, Johanna Schennach, 27 Jahre alt, von Ehrwald gebürtig und dahin zuständig, ledige Bescherstochter in Ehrwald, wegen des Verbrechens a) des Kindsmordes im Sinne der ZZ 134 und 139 und d der versuchten Verleitung zur Mitschuld am Verbrechen im Sinne der §§ 9, 5 und 144 St.-G. Die Verhandlung?» leitet

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 18
Data: 08.06.1902
Descrizione fisica: 18
zur Verhandlung kommen: l. am 9.Jnni Philo- inena Demartin, geboren zu Brixen lL7l, nach Padola, Provinz Anronzo in Italien, zu ständig, katholisch, ledig, Taglöhnerin, ohne be stimmten Ansenthalt, wegen nj des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit im Sinne des § 96, >>) des Verbrechens des Betrugs im Sinue der W 197 nnd 200, c) der Uebertretnng der Geburtsverheimlichung im Sinne der M 339 uud 310 nnd <l) der llebertretuug der verbotenen Rückkehr im Sinne des H 323. 2. am lO. Juui vormittags Aloisia

Greifen berg, geboren l878 zn Gaildorf in Württemberg, zuständig nach Terzolas, Bezirk Mal^ in Tirol, katholisch, ledig, Fabrikarbeiterin, zuletzt in Bozen, wegen des Verbrechens des Kindesmordes im Sinne des i; l39. 3. Nachmittags Maria Weiß, geboren 1882 zu Stephansdorf, Bezirk Bruneck, nach St. Lorenzen znständig, katholisch, ledig, Bauern tochter in StephanSdors, wegen des Verbrechens des Kindesmordes im Siuue des H l39. 1. sam selben Nachmittag Katharina Steg er, ge boren zn Prettan in Tausers

und dorthin zu- ! ständig, 23 Jahre alt, katholisch, ledige Tienst- imagd, zuletzt zu St. Jakob in Täufers, wegen ^des Verbrechens des KindeSmordes im Sinne des F 139. 5. am ll. Juui Albiu Meughin, geb. , 1882 zu Neinnartt in Tirol, zuständig nach 'Saturn, katholisch, ledig, Hausknecht, zuletzt iu 'Bozeu, wegeu des Verbrechens des Todtschlages im Sinne des § 140. 6. am l2. Juui Martin Uuterreiuer, 33 Jahre alt, vou Schabs ge bürtig und dorthin znständig, katholisch, ledig, Steueramts-Anshilssdiener

in Windisch-Matrei, wegen des Verbrechens der Vernntrenung im Amte im Sinne des 8 l^l. 7. am 13. Jnni ! Johann U n te r pe i t i n g e r, 70 Jahre alt, ge hören zn Pichlern, Bezirk Brnneck, katholisch, ledig, Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der M l66 und 167. 8. am 11. Jnni Anna Seailler, geb. Schwarz, ^geboren 187 l zn Franndorf bei Tnlln, zuständig nach Neudorf bei Karlsbad, katholisch, Witwe, derzeit Private iu Wieu, wegeu des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre. (Ueber

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 3 di 6
Data: 13.08.1925
Descrizione fisica: 6
sie sich verpflichten, alle Bestimmun zen dieser Ordnung zu beobachten-, 4. dieselben zu erklären, daß sie bereit sind, im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen be hufs Deckung der Konsumabgabe eine Kau tion zu stellen, sowie allfällige Strafen und Spesen, falls die Konsumsteuerdirektion dies oerlangen sollte, zu bezahlen. Art. 5 Dem Ansuchen ist auch ein Bogen in sieben Abschriften beizulegen, auf welchem die Un terschrift des Gesuchstellers oder der Person, die beauftragt ist. das Ein- und Ausfuhran- sllchen

zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. S Maßgebend für die Angaben hinsichtlich der Quantität der innerhalb der Zollgrenze erzeugten Trauben ist die im Sinne des Ab satzes I der gegenwärtigen Ordnung gemachte Erklärung. Art. 7 Nach beendeter Bearbeitung der eingeführ ten und als Wein übernommenen Weintrau ben sind dieselben innerhalb drei Tagen an zumelden. da die notwendigen Eintragun gen in den Registern jedes einzelnen Erzeu gers zu machen sind. Wer eine verspätete An zeige einbringt, macht sich im Sinne

der Be stimmungen des Art. 46 des Konsumabga bengesetzes einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne des genannten Gesetzes zu be strafen. Art. S llm Trauben von außen oder von den offenen Fraktionen der geschlossenen Ge meinde einzuführen bedarf es eines Einfuhr- zesuchen, welches in zweifacher Ausfertigung von den hiezu berechtigten Personen unter fertigt sein muß. deren Unterschristen wie im Punkt 2 angeführt, bei der Direktion der Konsumabgaben registriert sind. Art. 3 Die Ausfuhr von Most und Wein erfolgt

ist einzig und allein das bei den Konsumabgabeämtern erliegende Originalgesuch maßgebend. Art. 12 Wird Wein und Most von dem im Sinne dieser Bestimmungen hiezu Berechtigten an deren überlassen, so ist ein eigenes beim Zentral-Konsumabgabenamt einzubringendes Gesuch notwendig, und dieses Amt wird dann Sorge tragen, daß das eingeführte bezw. ausgeführte Quantum in die hiezu bestimm ten Register vorgemerkt werde. (Schluß folgt.) b Für die Mieter. Der Mieterfchutzoerein Bozen ersucht uns um Aufnahme

b Hotel Reichrieglerhöf, Guntfchnabahn. Zimmer mit und ohne Pension, beste Küche, Terrassen-Kaffee-Reftaur. schönste Fernsicht. b Bürgersaal Bozen täglich Variete-Kon zert. Eintritt L. 8. Sein Setränteaufschlag. Meran und BiMgau. m Ein Gewittermorgea war gestern, 12. August, im vollsten Sinne des Wortes. Schon gegen 5 Uhr früh ging es los und zwar schien der ganze Westen von Ulten bis Sprons ein einziges fürchterliches Unwetter auf das Burggrafenantt loszulassen. Das gefürchtete Unheil blieb zum guten

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Meraner Zeitung
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Pagina 4 di 16
Data: 06.03.1898
Descrizione fisica: 16
. sl S ch w u r a « r i ch t«.» S e s s i o n.Z Vom 7. bis einschließlich 12. März 1893 kommen beim k. k. SreiSgerichte Bozen folgende Eirassälle zur Ber- bondlung: I Am 7. März Sebastian Bolgger, 80 Jahr« alt. von Lappach, Bezirk laufer« gebürtig und dort zuständig, ledig Gut«pächter in Lappach, wegen de» Verbrechen« de« Todtschlage« im Sinne deS Z 140 St.-G. II. Am 8. März vormittags AloiS Tasser, IS Jahr« alt, von Mühlbach, Bezirk Täufer«, gebürtig, noch Reischach, Bezirk Bruneck zu ständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechen

« gegen die Sittlichkeit im Sinne de« t 127 St.-«. HI. Nach- mittag« Johann Schmid, 40 Jahr« alt, von Reischach bei Bruneck gebürtig, nach St. Lorenzen zuständig, lediaer Bergarbeiter und Bauernknecht wegen: sl Verbrechen« gegen die Sittlichkeit im E>nn» der §K 8 u. 127 St.-B. und d) Uebertr«»ung de« Diebstahls <m Sinn« de« Z 460 St.-G. IV. Am.9. März Ja?ob Heinrich, 49 Jahre alt. von Trient gebürtig und dorthin -zuständig, verehelicht» Taglöhner. wegen Verbrechen« der Brandlegung im Sinne der SS 166, 167

IK i. St.-S. V. Am 10. Mä'j Rosa Huber, geb. Oswald, 4S Jahre alt, von Täufer« im Vintfch- gau gebürtig, noch Kaisers, Bezirk Landeck zuständig, verehelicht, wegen: Verbrechens des Brandlegung im Sinne der §K lK6 u. 167 lit. «. u. k. St.-G,^ d) Ueber»>-«»ung de« DiebstahlS im Sinn« de« S 460 St.-«. VI. Am 11. März Peter G o bb i. 50 Jäh,« alt, von .Leiser« gebürtig und dort zuständig, ver ehelicht, Taglöhner, wegen Verbrechen«: ») der Theil- nehmung am Diebstahl« i« Ginn« der Z§ 18b und ISK'llt

. s. St.»G ,^1i) de« Diehstahltli« Swne der LZ S, 171. 173/ 274 II. d u. ck St>G. VII. Am t2. März Johanna schennach, S7 Jahre alt, von Ebrwald gebürtig und dahin zuständig, ledige Besitzer«, tochter in Ehrwald wegen Verbrechens: a) de« Kinds- morde« im Sinne der^ Zß 134 u. 139 und d) dei versuchten Verleitung zur Mitschuld am Verbrechen im Sinne der ZA 9, S und 144 St.-G. sv ersucht er Einbruchs Ein Verbrecher» Cousortium — «s müssen mindesten« b bis k Mann gewesen sein — versuqte am 2. d. M. nacht« in de> Baukänziei

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Bozner Nachrichten
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Pagina 3 di 8
Data: 10.06.1899
Descrizione fisica: 8
Wünschen der dies seitigen Reichshälste, jedenfalls ist er aber als die äußerste Grenze zu betrachen, unter die zu gehen keine österreichische Regierung die Verantwortung tragen sollte. In diesem Sinne anerkennen wir dankbar, daß die Regierung im allerjüngsten Stadium der Ausgleichsver handlungen Festigkeit gezeigt hat, und geben der Erwar» tung Ausdruck, die Regierung werde auch künftighin an dem von ihr eingenommenen Standpunkte entschieden und unbeugsam festhalten. Die ursprünglich von einer kleinen

als Schwurgerichtshof in Bo^en folgende Straffälle zur Verhandlung. I. Am 12. Juni um 9 Uhr Vormittags Peter Baruschka, 30 Jahre alt, von Petersdorf gebürtige nach Weikersdorf in Mähren zuständig, led.Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Raubes im Sinne des § 190 St.-G. 2. des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch Erpressung im Sinne des § 98 St.-G., 3. des Verbrechens des Diebstahles im Sinne der §§ 171» 176 lla St.-G. 4. und 5. der Uebertretungen der Landstreicherei und des Bettels im Sinne

der §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 24. Mai 1895 Nr. 89 R. G. B. 6. der Uebertretung der Falschmeldung im Sinne des § 320 litt, v Stg. II. Am 13. Juni um 9 Uhr Vormittags: Rudolf Prackwieser, 28 Jahre alt, von Wangen gebürtig, nach Ritten zuständig, lediger Schuhmachergehilfe, wegen deK Verbrechens der versuchten Nothzucht im Sinne der §§ 8 und 125 St.-G. A«s dem Gerichtssaale. Wohin man kommen kann/ wenn man bei Gericht nicht die Wahrheit sagt, das hat die Huberwirthin von Vals, Nothburga S t a m p f l, erfahren

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 18.01.1905
Descrizione fisica: 8
, in welchem geflissentlich stets die Klerikalen vor angeschickt werden?!) und dergleichen Torheit mehr. Ein Teil der reichsdeutschen Presse siel den Volks genossen meuchlings in den Rücken, ebenso die „objektiven' reickjsdcntschen Blätter. Kann jemand glauben, daß düese Wahrnehmun gen die deutschseindlichc österreichische Regierung's- Politik in deutschfreundlichem Sinne beeinflussen können?! Oder daß sie ermutigend und kräftigend auf das Tiroler Deutschtum zu wirken vermöchten w seinem Kampfe gegen zwei Fronten

zu kennzeichnen. Ich gebrauche in Äesem Aufsatze das Wort ..welsch' ausschließlich im Sinne des Dichters, wenn er schreibt: „Der Tauwind kam vom Mit tagsmeer und schnob durch Welschland trüb und feucht.' Zur Zeit wird Tirol von 3 Volk-stämmen (d. h. Teilen von solchen bewohnt, die in keinerlei irgendwie gearteten rassenverwandschaftlichen Be ziehungen untereinander stehen. Die älteste geschichtlich beglaubigte Bevölkerung Tirols sind die Räter, welche heute noch in einer Seelenzahl von 75—80 MV (10?!? deA

Bevölkerungselemente an d>ie Räter abgegeben haben, oder umgekehrt. Die Nätoladiner und die Deutschen sind die Tiroler im geschichtlichen Sinne des Wortes. Sie allein haben auch ein Tirolerbewußtsein. In die sem Sinne gehören deshalb die Welschen nicht zu den Tirolern, was die irredentistischen Führer in des auch bei jeder Gelegenheit betonen. Mila aber schüttelte ihm herzlich Äe Hände und dankte ihm lächelird — er fand dieses Lächeln ,,son nengoldig' — und dann sprach sie noch einige gü tige Worte

hatte der Fürstbischof von Trient sogar die erbrechtlichen Bestimmungen bezüglich der Lehen in dem Sinne umgeändert, daß Töchter von Lehensträgern, welche Männer aus der Ge gen^ von unterhalb der Berner Klause heiraten, von der Nachfolge in den Lehen ausgeschlossen blie ben. In gleichem Sinne bestinmite die Bozner Bürgeraufnahmeordnung vom Jahre 1524. daß „khain Andtgenoß. Engadiner. Walch oder Sa- phoyer...' zum Bürger aufgenommen werden dürfe, und die Meraner Stadtordnung vom Jahre IKölZ nahm diese Bestimmung

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 07.12.1898
Descrizione fisica: 10
der Stadtgemeinde Bozen sür das Jahr 1897 liegt im Stadtkammerämte zur öffentlichen Einsicht auf. Dies wird im Sinne des § 42 des Ge meindestatuts mit dem Beisatze kundgemacht, dass Erinnerungen der Gemeindemitglieder hierüber bis zur Erledigung der Schlussrechnung durch den Gemeinde« rath beim gefertigten Stadtmaglstrate schriftlich über reicht werden können. ' IV. Schwnrgerichtssel)ion. Vom 5. bis ein schließlich 9. December 1898 kommen beim k.k. Kreis- als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle

zur Verhandlung: ^ I. Am 5. Dec. 9 Uhr vormittags Agnes Waldboth, 26 Jahr alt, von Kastelruth gebürtig und dorthin zu ständig, ledig. Bauerntochter, wegen Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139 St.-G.; N. Am 5. December 4 Uhr nachmittags Johann Zublasing, 15 Jahr alt, von Tramin gebürtig und dorthin zuständig, ledig, Bauernknecht, wegen Verbre chens der Nothzucht im Sinne des Z 127 St.-G; M. Am 6. Dec. 9 Uhr vorm. Angelo Bertoldi, 37 Jahre alt, von Trient gebürtig und dorthin zu ständig, ledig, Maurer

, wegen Verbrechens des Ge wohnheitsdiebstahles im Sinne des Z 176 I; IV. Am 7. Dec. 9 Uhr vorm. Michael Marinsek, 40 Jahre alt, von Radomlje, Bezirk Stain gebürtig und dorthin zuständig, wegen Verbrechen» des Tod schlages im Sinne des § 140 St.-G. und der Ueber- tretung der Landstreichern; V. Am 9. Dec. 9. Uhr vorm. Gottlieb Dellago, 32 Jahre alt, von Wolkenstein gebürtig und dorthin zuständig, ledig, Taglöhner, wegen Verbrechens des Todschlages im Sinne des § 140 St.-G. Annonren-Straßenkalender

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Dolomiten
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Pagina 6 di 16
Data: 21.02.1931
Descrizione fisica: 16
in bester Erinnerung. Elisabeth Wagner, außerordentlich talent voll und. wie es scheint, sehr gründlich im Studium, voll Energie, spielte ein ganz reizen des Stück des mit Unrecht viel zu wenig be kannten Reu-Jtalieners Pick-Mangiagalli „La ronde des Arlequins'. Paula Zingerl«. wohl die Fortgeschrit tenste aller Ducati-Schülerinnen — hochmusika lisch — wie ich schon aus früherer Erfahrung S en kann, erfreute uns diesmal mit dem eveswalzer' Op. 5 von Mofzkowsky, einem Salonstück im besten Sinne

lein Maletti vor sieben Monaten spielen hörte und weiß, wie relativ bescheiden sie noch im letzten Konzert mit Dusteks „les adieux'' als „Ducati-Debut' gewirkt hat. der braucht weder an der Güte ihrer Lehrerin, noch an der musi kalischen Tüchtigkeit und dem Fleiß« der Schü lerin «inen Zweifel zu hegen. Was ich an ihr, in diesem Dortrag am höchsten gewertet habe, ist das, was Richard Wagner gelegentlich ein mal die „große Form' nennt — d. h. den in vortraglichem Sinne einzig richtigen atem

seiner holländischen Heimat werden ließen. Darum auch genoß er in besonderem Maße das Vertrauen der holländischen Königin Wilhelmine, die ihn auch mit der Ehre des Besuches auf seinen Besitzungen und mit der Betrauung mit einigen der höchsten Aemter und Ehrenstellen im Staate auszeichnete. Ludwig van Heek bedeutete aber dieses hohe Vertrauen und die Ehrenstellen nicht selbstgefälliges Ausruhen auf seinen Lor beeren, als vielmehr im Sinne seines hohen Menschheitsidealeg den unermüdlichen An sporn zu höheren

Pflichten. Unvergessen wird darum in seinem Heimatlande sein, was er im Interesse des sozialen Wohles des Landes geleistet, was er speziell für die zahllosen An gehörigen seiner Unternehmungen im Sinne dieses sozial-apostolischen Gedankens ge schaffen. Und wenn heute das Burggrafenamt und feine biederen, Heimattreuen Menschen mit ebensolchem Danke des zu früh Verstorbenen gedenken, so eben wieder deshalb, weil van Heek auch ihnen der stille, aber umso treuere Freund in den langen Jahren seines Ber

von Scenna eine ansehnliche Summe zum Baufond, ebenso die Obermaiser Feuerwehr wiederholt Spenden von Seite des großen Wohltäters, von dem man wohl im edelsten Sinne sagen konnte, die Linke soll nicht wissen, was die Rechte tut. Ludwig van Heek ist nun tot. Zu früh für alle edlen Taten, die er selbst noch ausführen wollte, zu früh für alle, die ihn kannten, wert schätzten und liebten, zu früh für das ganze Burggrafenamt, dessen Freund er war, wie selten einer. Neben seiner tiefgebeugten Gattin

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 21.11.1921
Descrizione fisica: 4
. Mit kurzen Dankcsmorten an die Abgeordneten und mit ' der Bitte, sie möchten weiterhin im gleichen Sinne im kölnischen Parlament für die Interessen Südtirols eintreten, schloß Herr Ortne r unter lebhaften und herzlichen Beifallskundgebungen die Versammlung. Es kann mit großer Befriedigung festgestellt werden, daß der glänzende Verlauf des Volkstages einen überwältigenden. Beweis für' die Geschlossenheit des Südtiroler Volkes lieferte, das die ruhige, maßvolle und doch feste Politik seiner Abgeord neten

und stellt den Antrag, dse Angelegenheit zur neuerlichen Ausarbeitung an die Wasser kommission zurückzuleiken. Walser betont, daß während der ganzen Krlegszcit in Meran kein Turnus für die Einquartie rungen eingehalten worden sei, wie an anderen Orten. Gobbi unterstützt den 'Antrag Abart und erinnert daran, daß die Sache schon seinerzeit (2ö. Rov. 1920) an die Wasserkommission zurück- geleitet umhin sei, jedoch diese habe sich damit nicht im Sinne des damaligen von Baumgartner eingebrachten

und vom Ge meindeausschuß beschlossenen Antrages befaßt. Prader unter stützt ebenfalls den Antrag Abart. Baumgartner ist dafür, daß jene Besitzer, die durch die Einquartierung van der Entrichtung des Wasserzinses ungerecht betroffen wurden, eine Abschreibung genießen rnögen, lenen, die schon bezahlt haben, sollen die Be träge zurückerstattet werden. Dr. Marlart wendet dagegen ein, daß eine Beschlußfassung In diesem Sinne erst dann möglich sei, wenn die' Höhe der.diesbezüglichen Summe festgestellt sei. Es müsse daher

und ihrer Wirksanlkoit als würdige Butggräfler Haus- und Bürgerfran ein rasches Ende ge setzt. Obwohl im Sinne der Verstorbenen Kranz- nnd R(u- menspenden zuWnsten des Jesuheimes in Gkrl'an (für Nnheich, bare Kranke) Zngedacht waren, bedecken ihre letzte Ruhe stätte 'am ckl'ten südlichen Maiser Friedhof, wo die Beisetzuitg in der FaiinilienWabstätte unter allen kirchlichen und welt lichen Ehren erfolgst, eine Menge von Kränzen und Blumen. Möigje die a%'em'eute Anteilnahme den hintchblieblenow 'Fa- milienangehiörigen

Sie uns. was Sie zur Klä rung des Falles beitragen können. Da jedoch die Aussagew der Zeugin zu belanglos erscheinen, schloß kurz darauf der Präsident dir Sitzung. Für den Inhalt ist tm Sinne des Pxeßgesetzes den Behör den gegenüber verantwortlich: Franz Ladurner. Herausgeber: Südtirolec Zeitungsverlag, G. m. b. H. — Rotationsdruck Buch- und Kunstdruckerei S. P ö h e ! b e r g > r, Meran. t

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 26.03.1927
Descrizione fisica: 8
: Dr. Markart. Wichtig für Fcchrzeugbe»ih^r! Wir geben hiermit im folgenden cine Kund machung des außerordentlichen Kommissärs, vom 2. März wieder, welche alle Fohrzeugbe sitzer betrifft und am 31. März 1627 abläuft. Im Einvernehmen mit dein außerzrdei.ilichen Kommissär für die' Landesverwaltung in Trento wird bekannt gemacht, daß nn Sinne des kgl. Dekretes vom 18. November ISN, Num mer 2538, und der durch das RunMireiben des Finanzminister'niins vom 31. Mai 1K24. Num mer 3545. festgelegten Bestimmung

?,! in dèi- Provinz Bolzano mit Wirkung vom 1. Jänner 1V25 der Straßenerhaltungsbeitrag durch Ein hebung einer Einheitsgebühr e'ingefühi! wird. Dies geschieht auch im Interesse isner Gemein den, welche diese Gebührenbemessung einge führt haben oder sie einzuführen beabsichtigen. Im Sinne der diesbezüglichen gejetzlich be schlossenen u.nd genehmigten Durchfuhrungsbe- stimmung, sind der jährlichen Zuhlune des Straßenerhaltungsbeitrages alle jene Körper schaften oder Personen unterworfen, die infolge

ihres Handels öder ihres Gewerbes oder sonst welcher Tätigkeit, die von der Provinz oder den Gemeinden ganz oder zum Teil eingehalteilen Straßen stark abnützen. Im Sinne der obgenannten Dtttchfiihrungs- beftimniung gelten als starte Straßenabnützun gen jene, welche durch Fahrzeuge verursacht werden, die für die Bemessung des Beitrages in eine d?r nachfolgenden Kategorien und Aàister samt .den auf sie treffenden Koeffizientenbeitraz für jedes Fahrzeug.aufgeteilt find. an Mechanische Fahrzeuge 1. Bollgummi

- und des Handels wird der Ergänzungsbeitrag pro „Ton nen-Kilometer' im Höchstausniaße von L. 0.50 für jede Einheit berechnet. Für Alpenhotels wird der fragliche Ergän- zungsbeitrag je nach der Anzahl der Fremden- betten berechnet, wobei per Bett höchstens 15 L. berechnet werden dürfen. Im Sinne des Art. 6 de» Durchführungsbe stimmungen wird jeder Besitzer, Eigentümer oder Inhaber von in vorstehenden Verzeichnis genannten Fahrzeugen aufgefordert, selbe in nerhalb 3l. März 1327 beim Gemeindeamt je ner Gemeinde

dieser Kundniuchling durchgeführt wurde. Es wird aufmerksam gemacht, daß jene, wel che die vorgeschriebene Anmeldung der Fahr zeuge nicht innerhalb des festgesetzten Termins machen oder die Anmeldung unvollständig oder unrichtig machen, im Sinne des Art. 220 des Ge meinde- und Provinzmlge>etze» Gesamttext vom 4. Februar 1915. Nr. 148. abgeändert mit Ar- , tikel 70 des tgl. Dekretes vom 36 Dezember 1S23, Nr. 2839. bestraft wenden. Wir geben lhie,nit diese àndmochung. noch,, einmal kund, um àn Säumigen Gelegenheit

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Der Burggräfler
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Pagina 5 di 8
Data: 05.08.1908
Descrizione fisica: 8
1 und 2 des Gesetzes die leider unklare Antwort: „Ber- sicherungspflichtig und versichert im Sinne dieses Gesetzes sind mit in § 2 bezeichnet«» Ausnahmen vom vollendeten 18. Jahre bis zum 55. Lebens jahre alle in prioaren Diensten Angestellten, für deren Entlohnung ein Monats- oder Jahresgehalt Üblich ist und deren Bezüge bei einem und dem selben Dienstgebc: mindestens 600 K jährlich er reichen. Als Angestellte im Sinne des vorstehenden Passus gelten alle Bediensteten mit Beamtencharakter, sowie überhaupt

alle jene bediensteten Personen, die ausschließlich oder doch vorwiegend geistige Dienstleistungen zu verrichten haben.' Nach diesem Wortlaute gelten also als versicherungspflichtige Privatangestellte nur diejenigen, welche ausschließlich oder doch vorwiegend geistige Dienstleistungen zu verrichten haben. Es kämen also vom Handels- stände nicht alle Gehilfen in Betracht; z. B. ist es fraglich, ob die Verkäufer versicherungspflichtig im Sinne des Gesetzes sind. Die Entscheidung über fragliche Bersicherungspflicht

für die Pensionsversicherung der Privatangestellten durch Umgestaltung noch vor dem Inkrafttreten zum Wohls aller beteiligten An gestellten annehmbar wird. 3. Die „Meraner Zeitung' im Leseunter richt bei einem — Pfarrer. Das Pfarramt Algund hat der Meraner Zeitung neuerdings folgende Berichtigung gesendet: „In der Nr. 93 Ihres Blattes von gestern bringen Sie die Berichtigung des Gefertigten vom 30. Juli d. Js., jedoch nicht wie verlangt im Sinne des tz 19 Preßgesetz, wogegen ich die weiteren Schritte bereits eingeleitet

habe. In Ihren Be merkungen zu einzelnen Punkten meiner Berichtigung bringen Sie nun in der nämlichen Nummer Ihres Blattes wieder falsche und entstellte Tatsachen und daher ersuche ich neuerdings auf Grund und im Sinne des 8 19 Preßgesetz um Ausnahme folgender Berichtigung: ») Es ist unwahr, daß ich selbst den Austrag, die Leiche des bedauernswerten Selbstmörders ohne jede kirchliche Feier gegen Mitternacht in aller Stille einzuscharren, lieblos genannt habe; wahr ist hin gegen, daß der Ausdruck „der lieblose Auftrag usw

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Meraner Zeitung
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Pagina 10 di 20
Data: 25.04.1913
Descrizione fisica: 20
zu lassen, welche geeignet sind, die oben geschilderten Verhältnisse nach jedem Belange hin zu verschärfen. Die Kammer beehrt sich daher, an das k. k. Handelsministerium das Ersuchen zu stellen, diesem be rechtigten Wunsche der Toblacher Interessenten stattzu geben und unbeschadet des prinzipiellen Standpunktes der Kammer, ^s höchstens bei den vier Kursen des Vorjahres Toblach—Cortina zu belassen, wobei im Sinne der bei der Fahrplankonferenz am 18. d. M. geäußerten Wünsche der letzte Kurs Toblach

. Die, Eingabe der Kammer betreffend die mißlichen Bestellverhältnisse beim Postamte in Schänders werden von der Postdirektion im Sinne der Zuschrift erledigt. Der Arbeitgeberverband in Meran ersucht um Intervention betreffend Aenderung der Telephonstun den bei der Telephon-Nebenzentrale in Algund. — Die Postdirektion sagt die Behebung allfälliger Mißstände zu. In Erledigung der Beschwerde wegen verspäteter Postzusendung in den zum Postbestellbezirke Rentsch ge hörigen Bozner Boden (vide Bericht 1S12, S. 110

»lt. — Lvsit-sr u. ?Mu-or- Aiigelo Apollonia tekten wird von den Baumeistern sogar begrüßt-— als Sötine. -uLlviol» Lesit-er Sss Hotel voueorSia u. llotcl vielmehr die Möglichkeit, daß jeder ohne den geringsten u. Mikes, ä. Ä»«.e ntspreche nd«, 2004 wäre, ein Architektenbureau zu eröffnen und dem Bau meister nach verschiedenen Richtungen hin Konkurrenz zu machen. Aus diesen Erwägungen scheint der Kammer eine Lösung der hier behandelten Frage nur de lege ferenda möglich und in diesem Sinne lauten

desselben an das k. k. Handels- Baumeistergewerbe auf Grund einer Gewerbeberechtigung minister um folgende Bemerkungen geknüpft: ..Die Kam- ^ behaupten. Wenn diese fachliche Ausbildung durch mer erblickt in dem Entstehen und im Betriebe von sogen. Schaffung eines Konzessionszwanges für Baubureaus Architektenbureaus, deren Inhaber bisher zu keinem Be- unter der Voraussetzung der Befähigung in einwandfreier fahlgungsnachwels im Sinne zener Anforderungen ver- Weife garantiert ist, wird das Zusammenwirken von Mu- pflichtet

sind. Zweifellos ist es auch, daß sie dort, wo sie häu- dieser Verköstigung erzielte Erwerb als Hauptbeschas- figer vorkommen, dem Bau- und Maurermeistergewerbe tigung und Haupterwerbszweia erscheint. Es wird sich m eine recht empfindliche Konkurrenz bereiten. Was speziell diesen Fällen um eine Art hauslicher Nebenbeschäftigung den Bezirk der Kammer anbelangt, fo haben in den letzten im Sinne des Art. S lit. e des K,M,P. zur G.-O. handeln. Jahren diese Bureaus außerordentlich überhand genom

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Dolomiten
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Pagina 4 di 20
Data: 14.04.1934
Descrizione fisica: 20
. 9 ändert den Art. 12 von 1913 wie folgt: „Die Spitalsfonds und andere öffentliche Wohl- tätigkcits- und Fürforgeeinrichtungen können zur Führung interner Apotheken ermächtigt werden, wenn dies im Rahmen ihres Zweckes liegt. Jedweder Verkauf von Medizinalien aus Publikum im Sinne des Art. 18 des Gesetzes von 1913 ist jedoch ausgeschloffen.' Art. 10 ändert den Art. 13 von 1913 in einigen Absätzen. Danach wird in Gemeinden oder Orten mit weniger als 5000 Einwohner im Falle, daß eine Ausschreibung

sind, ist darauf ein gewiffer Mindestrabatt zu gewäh ren. Medizinische Spezialitäten dürfen nicht höher als zum Etikette-Preis verkauft werden. Die Art. 14 bis 25 enthalten die allgemeinen und Ilebergangsbestimmungen. Art. 14 tautet: „Den Inhabern (titolari) der gesetzlichen Apotheken im Sinne des Art. 25 des Gesetzes vom 22. Mai 1913. Nr. 468, und der zur Zeit des Erscheinens dieses Dekretes bestehenden Apo theken ist für ihre Lebenszeit das Recht zur Führung einer Apotheke zuerkannt. Der Inhaber zweier

oder mehrere Apotheken muß innerhalb sechs Monaten nach Erscheinen dieses Dekretes dem Präfekten der Provinz, wenn alle in einer Provinz liegen, und sonst dem Innenministerium, mitteilen, für welche er op tieren will. Bei Unterlaffung der Meldung setzt der Präfekt oder das Ministerium je nach Zu ständigkeit in Anbetracht der Erforderniffe des Apothekendienstes fest, für welche das Recht auf lebenslängliche Führung zuerkannt wird. Die Apotheken, für welche im Sinne des oarausgehenden Absatzes

nicht das Recht zur Wetterführung anerkannt wird, könne» unter folgenden Bedingungen verkauft werden: am daß der Verkauf innerhalb 31. Dezember 1936 erfolgt; b) daß der Verkauf an einen im Albo ein getragenen Pharmazeuten erfolgt; Apotheken, welche zu dem unter a) angegebenen Termin nicht verkauft sind, werden aus geschrieben. Die vom Präfekten den Inhabern erteilten Konzessionen sind streng persönlich und können nitch abgetreten oder übertragen werden.^ Art. 15 besagt: „Die gesetztliche» Apotheken im Sinne

des Art. 25 von 1913, für welche das Recht zur Wetterführung im Sinne des ersten Absatzes des vorausgehenden Art. 14 zuerkannt ist, können einmal unterLebenden oder durch Erbfolge über- tragen werden unter der Vorausfetzuua. daß die Uebertragung zu Gunsten eines im Albo ein getragenen Pharmazeuten geschieh!. Im Falle der Erbfolge kann de Uebertragung auch zu Gunsten des Sohnes oder eines der Kinder des verstorbenen Inhabers geschehen, vorausgesetzt, daß der betreffende Erbe bereits

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Meraner Zeitung
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Pagina 3 di 14
Data: 06.08.1902
Descrizione fisica: 14
des Menschen als sittlichen Individuums. Das Ganze des Unterrichtsstoffes ist organischer Bau, vom Einfachen zum Zusammengesetzten fortschrei tend, und nicht Naturgeschichte und Naturlehre im üblichen Sinne, sondern Mittel für Intellekt, Moral, Aesthetik, Leib und Seele, Sinne und Glieder. Alles ist Mittel der körperlich-seelischen Entwicklung im natürlichen Sinne, Ausgestaltung des äußeren Und inneren Menschen. Auge, Ohr, Geruch, Geschmack, Gefühl gehen mit Wahrneh mung, Erkennen, Empfinden, Vorstellen

, Urtei len, Schließen; Sinne und Glieder werden ent wickelt mit den Kräften des Geistes und nicht mechanisch, sondern organisch, einheitlich: so wird die Methode der Natur die der Schule. Schon auf der Unterstufe beginnt das manuelle, han tierende Erarbeiten, das Umsetzen des objektiven Lebens in das subjektive. Der Ausgang ist das Wasser als Vorstufe zum Anorganischen. Das Wasser ist didaktisch-methodisches Mittel sür che misch-physikalische Lehren einfachster Art, und da bei geht Hand in Hand

das Vorbereiten mathe-^ matischen und künstlerischen Vorstellens uud Em- i pfindens. Sinne und Glieder werden entwickelt iu, Luft und Sonnenschein, so ost es geht: die! Seele wird mit den Elementen des Wissens und Könueus erfüllt. Tas Kind arbeitet mit Wasser, Lösungen, Niederschlägen usw. Das Wasser ist Mittel elementarer Erkenntnis physi kalischer und chemischer Art und Mittel für ma thematische Vorbegriffe, den?? es wird gemessen mit Wasser, Gesäß für Gefäß, damit mathema tische Grundbegriffe geschaffen

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Meraner Zeitung
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Pagina 1 di 12
Data: 06.02.1907
Descrizione fisica: 12
und Wünsche der Stadt und ihrer ver- kchrsfreuudlicheu Bevölkerung dort zur Sprache zu briugen. Konzessions-Gesuche Das Gesuch des Oskar B o ck- um Erteilung der Pensionskonzession für die Villa „Claudia' wird in befürwortendem Sinne erledigt. Kanalisterung. Vizebürgermeister K. Huber bringt nachstehen den Brief der. mit der Kanalisierung der Stadt betrauten Firma Rella L Co. zur Verlesung: „Wien> 17. Nov. 1906. Löbl Stadtmagistrat Meran. Wir erlaubeu uns hiemit, einem löbl. Stadtmagistrate zur geneigten

Kenntnisnahme zu bringen, daß zum jetzigen Zeitpunkte die öffent lichen Straßentiefkanäle im Sinne des Projektes für die Kanalisierung der Stadt Meran von uns fertiggestellt sind, soweit nicht andere anßer un serem Bereiche stehende Umstände den Ban ver-^ zögerten, wie dies Betreff der Inangriffnahme der Bauarbeiten in der Passeirergasse der Fall ist. — Die kommunalen Bauanschlüsse werden nunmehr im Sinne des Schreibens! der Kanal bauleitung vom 4. Oktober 1906.undim Sinne unseres Schreibens vom 20. Oktober

, - Ueber diesen Termin ohne unses Verschulde,! sich erstreckende oder weiter noch zu gewärtigende Arbeiten könnten schon im Sinne des Vertrages und im Hinblicke auf die leides obwaltenden, für uns so ungünstigen Ver hältnisse nur auf Grund nener Berein- b a r u n g e u zur Durchführung gelangen, was wir hiemit einein löbl. Stadtniagistrate'ergeben^ zur Kenntnis bringen. — Hiebet gestatten wir uns besonders zu betonen, daß >vir auch nach wie vor stets bestrebt sein würden, einer löbl. Stadtgemeinde

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Meraner Zeitung
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Pagina 3 di 16
Data: 17.05.1905
Descrizione fisica: 16
Nr. 59 Meraner Aetkmg Seite z setzung des Berichtes in unserer Wen Ämnmer: befitzt, in abschlägigem Sinne M bescheiden be-! Meran, Marlin^ und Lana. Die Gemälde sind Das Ansuchm des Maiser KuÄeveins M Ueber-- schlössen. — Hieraus wird «mWmtmig die defi-? Kmtlich verkäuflich. nähme eines Tirittels der Kosten seitens der Kur- nitive Anstellung .des Kurverwalters Wuster-- (Der Deutsche Schulverein) durste am vorstehung für Anlage eines Gehsteiges ant La- winrmer, fowie die Bewilligung

einer Gehalts-! iZ. HZ. seinen 26. Geburtsta'g feiern. Infolge Kagweg von der Restauration MöW bis zum! erhöhung an denselben beschlossen. — Herr Sa-- Hinweis des Abg. Dir. Menger in einer Ver-- Tschanqjerhof, welche Anlage sich auf zirka 600 nitätsrat Dir. v. Kaan bespricht die Jnbetrieb-! sammlung des „Deutschen Vereines' in Wien X belaufen wird, wird über Antrag des B<ru--^ setzung eines Steinbruches in der Gegend knterM im Dezember 1879 ans den Rückgang des Deutsch- tonlitees in bejahendem Sinne

sein solle Und ersucht donym Vtupperg geschrieben; in dieser Bro die Kurvorstehung, falls ihr dieses Ansuchen zur > schüre »vurde erzählt, wie ein braver Knrat in Begutachtung zukommen sollte, dasselbe in gün- Pvoveis, F. X. Mitterer, bemüht sei, seiner stigem Sinne M erledigen, was zur Kenntnis ge- Gemeinde den deutschen Charakter zu erhalten, nommen wird. wie er auch einen Hausbckn für eine deutsche (Zur Kurvorsteh!ung.s-Wahk.) Tie Schule Plane, wozu ihm jedoch die Mittel fehl, Kurvorstehung macht

folgendes bekannt: Die im ten. An einem Mittwoch im Mai 1880 war Sinne des § 49 der Kurordnung vorzunehmenden ' ' Neuwahlen in die Kurvorstehung finden wie folgt statt: 1. Wahlbezirk Meran — Grätsch: der zweite Wahlkörper am 22. Mai von 8—11 Uhr vormittags, der erste Wahlkörper am 22. Mai beschlossen, an den Stadtmagistrat das Ersuchen zu.stellen, durch das Stadtbaiuamt Kostenvoran schläge anfertigen zu lassen für folgende Pro jekte: .Verbreiterung der Promenade vor der Wandelhalle, Verbreiterung

tember dem Betriebe übergeben werde und daß sämtliche durch die k. k. Bezirkshauptmannschaft vorgeschriebenen Bedingungen gellau eingehalten werden. — Ueber Antrag des Obmannes des Musik-Komitees wird die Erhöhung des Gehab tes des nen anzustellenden Konzertmeisters Frz. Czerny und die Anstellung eines weiteren 2. Violinisten beschlossen. — Diie vorliegenden Kurtaxermäßiguugs- Und Nachsichts-, sowie Kur- steuerernläßigungsgefuche werden im Sinne der bisher in diesen Fällen gefaßten Beschlüsse

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 8
Data: 03.11.1926
Descrizione fisica: 8
sich nur aus die Revision der «olittschen Wahllisten im Sinne des tgl. Dekrete» som 17. Jänner iS20, Nr. IIS (T. U.), zu beschräw- sei, haben. Vorderhand ist da» jüngst erschienen« >stb vom 1. Juli 1926, Nr. 1104. über die dem f. Titel des Gemeinde« und VrovlNziakgesetze» T. U. »om 4. Februar ISIS, Nr. i4S, betroffenen Verän derungen als annulliert zu betrachten. Diese» Gesetz bleibt nur bezüglich der im T/U. de» »olittschen Wahlgesetzes vorgenommenen Veränderun gen tn Wirksamkeit. Auf Grund dessen müssen die Gemeinden

bei der Revision der Wamsten für da» gahr 1V27 die Bestimmungen de» Gesetzes vom 1. Zuli 102S, Nr. 1104, berücksichtigen^ welche^ wie be- kèlts erwähnt, jene de» T. U. de» politischen Wahl« -esetze» wie folgt abändern, bzw. ergänzen. 1. Es verlieren die Eigenschaft als Wähler und der Wählbarkeit außer jenen im Art. IIS des T. U. des politischen Wahlgesetzes bezeichneten Personen, auch d!« im Sinne des Gesetz«» Vorbestraften (amoniti), die unter Spezialaussicht stehenden Personen, sowie die Eserzenten

von Toleranzlokalen. 2. Daß in den von den Ämtsbürgermeistem gekei lten Gemeinden die Ernennung der Gemeindewahl« kammissilm im Sinne de» Art. IS des politischen ISahlgesetze» vom Bürgermeister abhängt. Mm bemerkt schließlich noch, daß wenn man sich bei Anwendung des Bàes vom 1. Juli 1V2K nur auf den Teil der politischen Wahlen beschränkt, àie Obbezelchnet« Verfügungen bring«» den «emetà kmtern einen bedeutenden Vorteil. Di» National- konsederation wird in diesem Sinne mit den Zentrvl- organen der Regierung

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 03.10.1922
Descrizione fisica: 6
, Wiederverkäufer »usw. im sinne des Artikels 1 dieses'Dekretes anzusehen Eine Ministerialverordnung wollte anschei- >end diesem Uebelstande abhelfen und brächte olgende Erklärung: »Im Sinne dieser Steuer ind als Käufer alle jene zu betrachten, welche, »b sie nun Kaufleute sind oder nicht, die ms uxusartikel erklärten Gegenstände erwerben, nicht um damit Handel zu treiben, sondern für den eigenen Gebrauch.' Jenes „Kaufleute oder nicht' war bereits zu viel. Aber es kommt noch besser. Eine spätere

Ministerialverordnung sagt nämlich: „Diele Steuer hat keine Anwendung zu finden bei a»o- gest.offenen Käufen und Derkäufen zwischen Fabrikanten oder Grossisten und Wiederoer- käufem oder auch zwischen den Detaikhändlern und den Fabrikanten, die für ihren Handels betrieb oder ihre Industrie Luxusartikel kaufen.' Run begann sofort das Rätselraten. Verschie dene Finanzämter sagten, Käufer kann im Sinne des Dekretes nicht nur der Verbraucher, sondern auch der Kaufmann sein, denn es heißt doch ausdrücklich: „Kaufleute

auS dem französischen Nationalamt für Exports die Daten wurden in Paris 1916 veröffent licht und erschreckten förmlich die öffentliche Eitelkeit Frankreichs. Die Ausfuhr kunst gewerblicher Erzeugnisse betrug 1913 aus Deutschland u. aus Frankreich nach Nordamerika 126 Mill. Mark 39 Will. Frks. „ Rußland 522 „ „ 66 „ „ „ England 684 „ „ 469 „ „ „ Italien 612 „ 283 „ „ „ Japan 174 ■ „ „ 11 „ „ Schweden 8 »Südklroler Landeszellung.' Für den Inhalt ist im Sinne des Preßgesetzes den Behörden gegenüber verantwortlich

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 16.06.1934
Descrizione fisica: 6
Seite 4 .«»penzenong' Samstag, den IS. Juni 1934, Ml Aus Merano und Umgebung Urstrmg der „CmiimerfrisA' Wohl ich Tommersrischler wird, wenig er die Gunst der Tonne genicszt, über den eigentlichen Tinn der ,Sommerfrische' nachgrübeln, dies über lädt cr den Sprachforschern, die w'chbegierig nach dem Woher aller Wörter sorschen. Nur wenn er, eingeregnet, die ,.Frische' in seinem Sommcraus- kiuhalt allzustark verspürt, wird er über die Zom- mersrische wipcln. Lr will (irsrischuug im Sinne

. Aber in keinem dieser beiden Fülle ist ein Wort geprägt worden, das dem Sinne nach unserer .,,Sommersrische' entspräche. Das Studium dieses Wortes führt uns in ein ganz anderes Ursprungs- gebiet und zwar für uns von allergrößter Wichtig keit, nämlich nach unserer Provinz, nach dem Etsch- lande. Die von Stolz beigebrachten Belege reichen bis in das 10. Jahrhundert zurück und finden fich die Duellen mannigfachster Art in Urkunden, Vor trägen. Briesen, Chroniken und Landesschilderun- gen. Zunächst findet sich freilich

„Som merfrische', das aus unserer Heimat zunächst nach Nordtirol gewandert war, ins ganze deutsche Sprachgebiet vor und eroberte sich einen festen, dauernden Platz in der deutschen Schriftsprache Nun heißt es aber noch eine wichtige Frage be antworten: ist das Wort „Sommerfrische' in un serer Heimat selbständig ohne sprachlichen Einfluß entstanden? Der Großteil der Sprachforscher ist sich einig und dürste damit sowohl klanglich, als auch dem Sinne nach, das Richtige treffen, daß unsere „Frische

' eine Anlehnung au das italie nische refrigerio, Kühlung, Erfrischung, bedeutet. Das klassische Latein kannte schon ein Zeitwort refrigerare - abkühlen, erfrischen, aber das Haupt wort resrigerium wurde erst von der christlichen Kirche gebildet und im Sinne von Labsal, Erquik- kung, besonderes Glück im Paradies, verwendet. Aus diesem kirchenlateinischen resrigerium wurde das italienische refrigerio, dessen Sinn sich aber aus dem kirchlichen Bereich heraus verweltlichte und verallgemeinerte

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 19.02.1930
Descrizione fisica: 6
der Vormund seinen Schiitzling,- derjenige, der die rechtskräftige Handlung tut, ist der Vor mund. und zxar als Vertreter des Sck)iitzl!iigs („nedazio ipse gerendo', wie das römische Recht treffend sich ausdrückte) B«t der Vormundschaft im zweiten Sinne hingegen steht der Vormund seinen Schutzempsohlenen bei. aber den Akt, die Handlung setzt der Schlitzbedürftige selber; tref fend wieder charakterisiert das römische Recht die Tätigkeit des Vormundes als „auctoritatem interpone

»?'. Hier soll also das Vormuttdschaftsiustitut in diesem letzteren Sinn erläutert werden (cura tela) und wenn hier von Vormundschaft ein- fachhin gerede: w»rd, so ist darunter eben die Vormundschaft in diesem letztgenannten Sinne zu verstehen. Dieser Vormundschaft begegnen wir zu wie- derholtenmalen lm bürgerlichen Gesetzbuch; so z. B. wird em Vormuno (curatore) ernannt für jeden, der die Zahlungen eingestellt hat, der in Konkurs geraten «st. Das Geletz spricht ferner von einem Vormund zum Schutze eines Erb gutes, das von auswärts einem Minderjährigen

, kann die Emanzipation auch durch Beschluß des VormundiclMsrates erreicht wer den. Vorbedingung ist in diesem Falle, daß der Minderjährige das 18. Lebenjahr vollendet hat. (Art 311 cod civ fs.). 2. Wer wird Vormuud (curatore)? Das Gesetz bestimmt den überlebenden Elteru teil zur Fiihruug der Vormundschaft (curatela). Sollten dle Eltern tot sein dann wird der Fa milienrat einen Vormund ernennen Zur Vor mundschaft in diesem Sinne (curatela) sind alle jene befähigt, die eine Vormundschaft im früher, dargelegte» Sinne

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