5.374 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Neueste Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/NEUEZ/1932/12_11_1932/NEUEZ_1932_11_12_6_object_8168121.png
Pagina 6 di 10
Data: 12.11.1932
Descrizione fisica: 10
besichtigte sie' im Laufe des gestrigen Tages. Die Aus stellung wird auch am Staatsfeiertag und Sonntag den 13. d. M. von 10 bis halb 1 Uhr geösinet fein. — „Mein Heim, Praktifch-Behaglich-Schön". Anleitung für die praktische und behagliche Gestaltung und Pflege der Wohnung. Von I. H. Rosenthal. Kartoniert 5.50 Mark. — Die praktische, aber nicht sachliche Gestaltung im Sinne der Wohnmaschine, wird hier in sorg sam ausgewählten Vorbildern gezeigt. Hier sind Lösungen, die Be haglichkeit in neuem Sinne

im Sinne der Anklage schuldig erkannt und unter Anwendung des außerordenllichen Milderungsrechtes zu sechs Wochen strengen Arrestes mit dreijähriger Bewährungsfrist ver urteilt. „Schlagkräftige" Justiz. Berlin, 11. Nov. lieber die durchschlagende Wirkung eines Aktes der Selbstjustiz unterrichtet eine Verhandlung, die am Donnerstag gegen den Erwerbslosen Kunkel wegen Diebstahls vor dem Berliner Schnellgericht stattfand. Kunkel war vor einer Woche zu einem Fleischermeister als Untermieter gezogen

, nicht um die Einleitung des Ausgleichs- oder Konkursverfahrens an gesucht hatte. Der Schuldenstand wurde mit 287.000 Schilling be ziffert. Alexander Weiß wurde im Sinne der Anklage der fahr lässigen Krma schuldig erkannt und bedingt zu 14 Tagen strengen Arrestes verurteilt. Lebensmüde. Wien, 11. Noo. (Priv.) Der Autohändler Robert Julius Milch, der im Alter von 56 Jahren stand und vor andert halb Jahren eine auffallend schöne junge russische Tänzerin geheiratet hatte, die ihn nach einiger Zeit wieder verließ

. Aus der Wirtschaft meldet man Preisermäßigungen für Roheisen und neuerliches Anziehen der Kupferpreise. Außerdem war natür lich die Erholung in Walstreet ein starker Beruhigungsfaktor und auch das Abflauen der Unruhe in der Schweiz wirkte sich auf dem Wege über die Schweizer Börse in günstigem Sinne aus. Rein börsentechnisch dürften einige Deckungen notwendig gewor-

1
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1899/13_09_1899/SVB_1899_09_13_4_object_2518236.png
Pagina 4 di 10
Data: 13.09.1899
Descrizione fisica: 10
, gewesener Postmanipulations- Diurnist in Bozen, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne des § 181 St.-G. II. Äm 11. September um 4 Uhr nachmittag: David Stinghel, 16 Jchre alt, von Prio gebürtig und dorthin zuständig, lediger Vieyirte in Salurn wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. III. Am 12. September um 9 Uhr vormitag: Franz Geier, 24 Jahre alt, von Tisens gebürtig und dorthin zuständig, lediger Pächter in Burgstall, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne

des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. IV. Am 12. September um 4 Uhr nachmittags: Alois Scalzeri, 23 Jahre alt, von Pedemonte, Bezirk Borgo, gebürtig und dorthin zuständig, lediger Steinbrucharbeiter, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des Z 127 St.-S. V. Am 13. September um 9 Uhr vormittag: Franz Bodenmüller, 62 Jahre alt, von Auer gebürtig dorthin zuständig, Witwer, Rädermacher, wegen Ver brechens des Meuchelmordes im Sinne des § 134 St.G

. VI. Am 14. September um 9 Uhr vormittag: Mathias Nagele, 36 Jahre alt, von Völlan gebürtig und dorthin zuständig, verehlichter ZimmermaNn und Bauernknecht, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § ^127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G, 3. des Ver brechens der Verführung zur Unzucht im Sinne des l § 132 St.-G., 4. der Uebertretung gegen die körper liche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G., 5. des Verbrechens des Tiebstahls im Sinne der §§ 171, 174 Ila, 176 Ila

St.-G, 6. und 7. der Uebeuretung des theils vollbrachten, theils versuchten Betruges im Sinne d r §§ 8, 171, 461 St.-G. VII. Am 15. September um 9 Uhr vormittag: Rosa Nagele, geb. Fesele, 32 Jahre alt, vonRiffian gebürtig und nach Völlan zuständig, verehl. Hebamme in Natürns, wegen: 1. des Verbrechens der Verleum dung nach § 2^)9 St.-G., 2. des Verbrechens des Be truges nach § 197, 199a St -G. VIII..Am 15. September um 4 Uhr nachmittag: Josef Brunner, 24 Jahre alt, von Weitenthal ge bürtig und dorthin zuständig, lediger

Bauernknecht, wegen Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 125 St..G. IX. Am 16. September um 9 Uhr vormittag: Barbara Hofer, geb. Thaler, 27 Jahre alt, von Latz- fons gebürtig, verehl. Eichholzerbäuerin in Gufidaun, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der§Z 171, 173, 174 116, 179 St.-G. Wegen schweren Sittlichkeitsverbrecheus wurde der 21jährige Arbeiter Patern oster aus Nons- berg verhaftet und dem Kreisgerichte Bozen eingeliefert. Katholisch - politischer Verein für Kozen und Umgebung

2
Giornali e riviste
Der Arbeiter
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/ARBEI/1928/27_06_1928/ARBEI_1928_06_27_9_object_7984199.png
Pagina 9 di 12
Data: 27.06.1928
Descrizione fisica: 12
sei, der Verwaltung der Landeswohltatigkeits- anstalten die Verpflegskosten zu bezahlen, weil Klement als landwirtschaftlicher Hilfsarbeiter vor Ablauf von acht Tagen aus dieser Beschäftigung ausgeschieden und somit nicht als ständig beschäftigt und versicherungspslichtig im Sinne des Landesgesetzes für Kärnten anzusehen sei. Die Landesregie rung und das Bundesministerium für soziale Verwaltung gaben dem Rekurse keine Folge, weil als ständig beschäftigt im Sinne des genannten Landesgesetzes

gegen die Beschlüsse des Kuratoriums inerhalb Monatsfrist ein diese aufhebendes Einspruchsrecht zu. 16. Die Aufhebung und Liquidierung des Wohnbaufonds erfolgt durch Landtagsbeschluß. Unter einem wird im Sinne des Punktes 12 dieser Sat zungen über Beschluß des Kuratoriums der 18. Juli 1928 als Termin bestimmt, bis zu welchem die Ansuchen um Bewilligung von Darlehen aus dem Wohnbau- fonds des Landes Vorarlberg im Wege der Gemeinden (Punkt 11 der Satzungen) an den Wohnbaufonds des Lan des Vorarlberg zu Händen

der Hypothekenbank des Lan des einzureichen sind. Den Ansuchen ist eine einfache Plan skizze beizuschlietzen. Ansuchen, die nach dem 16. Juli 1928 bei der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg einlsufen, sowie Ansuchen, die nicht ordnungsmäßig belegt laufen, sind (Planskizze, Erklärung der Baugemeinde im Sinne des Punktes 11 der Satzungen) bleiben unberücksichtigt. Gesuchsformulare können unentgeltlich bei der Direktion der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg in Bregenz angesprochen werden. Bregenz, am 9. Juni

5
Giornali e riviste
Volksblatt
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SVB/1898/11_06_1898/SVB_1898_06_11_5_object_2514072.png
Pagina 5 di 12
Data: 11.06.1898
Descrizione fisica: 12
im Sinne des § 139 St.-G. II. Am 13. Juni 1898 4 Uhr nachmittags: Joh. Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174II6, 1761 und Il a St.-G.,'2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicher« im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1895 Nr. 85 R.-G.-Bl. III. Am 14. Juni 1898 9 Uhr vormittags: Ant. Neuhuber

. 27 Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. bes Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G., 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen An stalten und Vorkehrungen im Sinne des § 318 St.-G., Z. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des Z 431 St.-G. IV. Am 15. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: David Martifchnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg, Ge meinde Stall in Kärnten gebürtig und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens

des Todtschlages, im Sinne des Z 140 St.-G. V. Am 16. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Franz Walder, 48 Jahre alt, von Außervillgraten gebürtig und dort zuständig, verehelichter Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfäl schung öffentlicher Creditpapiere, im Sinne der §Z 9, 106, 110 St..G., 2. des Vergebens deS Verschuldens im Concurse im Sinne des § 486 St-G. VI. Am 16. Juni 1898 3'/, Uhr nachmittags: Vlncenz Gandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde

Zwölsmal- greien, zuständig, lediger Fütterer, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. VII. Am 17. und 18. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Moriz Strauß, 84 Jahre alt, von Sobodist, Gomitat Neutra in Ungarn, gebürtig und dorthin zu ständig, verehelichter Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne der §Z 197, 200 «nd 201 !ü. ä St.-G. ZUM Jubiläumsfest der Schützen in Wien. Än Herrn Anton Steinkeller, welcher für das Schützenwesen besonders

für die Rück antwort beizuschließen. Die Arbeitsvermittlung befindet sich Seilergasse Nr. 4 in Innsbruck, wohin auch Ange bote und Nachfragen von Auswärts zu richten sind. Vapst- «nd Kaifer-Inbilaums-Vilgerfahrt nach dem hl. Kande. Da von vielen geistlichen Herrn betont wurde, dass eS die Theilnahme an der Papst- und Kaiser-JubiläumS-Pilgerfahrt erleichtern würde, wenn in deren Zeitdauer nur 3 statt 4 Sonn tage fallen möchten, hat das Comit6 eine Abänderung des Reiseprogrammes in dem Sinne beschlossen

6
Giornali e riviste
Tiroler Land-Zeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/OBEWO/1897/20_11_1897/OBEWO_1897_11_20_3_object_8023185.png
Pagina 3 di 10
Data: 20.11.1897
Descrizione fisica: 10
. Derselbe theilte mit, daß Freiherr Dipauli krankheitshalber nicht im Hause erscheinen könne. So sei an ihn die Pflicht herangetreten, heute die motivirte Tagesordnung des Klubs der katholischen Volkspartei einzubringen und mit kurzen Worten zu begründen. Er wolle sich bemühen, im Sinne jener Verständigung zu sprechen, zu welcher, wie man eben gehört habe, auch die Re gierung die Hand zu reichen gewillt. Zunächst ob liege es ihm, die Stellung zu kennzeichnen, welche der Klub der katholischen Volkspartei

den Sprachenverordnungen gegenüber ein nimmt. Es sei da zu konstatiren, daß dieser Klub niemals eine Aktion unternommen, oder einer solchen zugestimmt hat. aus welcher entnommen 'werden könne, daß er die Sprachenverordnungen billige. Er (Zallinger) habe bereits vor einem halben Jahre offen und klar das Vorgehen der Regierung in Sachen der Sprachenverordnungen mißbilligt. Seine damaligen Bemerkungen entsprachen dem Sinne nach ganz einem Anträge, den eine Partei der Linken gestellt. Dessenungeachtet sei die katholische

durch Besteuerung seiner Anpflanzung und der Einfuhr und Fabrikation recht beträchtliche Summen. In Europa wurden die ersten Tabakpflanzen aus Samen gezogen, den der spanische Arzt Fernandez de Oviedo um das Jahr 1560 nach Spanien ge bracht hat, jedoch betrachtete man dieselben zuerst nur als Zierpflanzen, bis Nicolo Menardes den Tabak als wirksame Arzneipflanze pries. Sie kam in diesem Sinne in bedeutenden Ruf und wurde dadurch bald in anderen europäischen Ländern be kannt. Nach Frankreich brachte

8
Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/TIRVO/1938/08_09_1938/TIRVO_1938_09_08_9_object_7670442.png
Pagina 9 di 12
Data: 08.09.1938
Descrizione fisica: 12
im Sinne dieser Bestimmungen anzusehen. Die'er Erlaß ergeht im Ein vernehmen mit dem Reichsminister ?ür Ernährung und Landwirtschaft. TIROL Gewaltig gesteigerter Frachtenverkehr Beweis der Wirtschaftsbelebung Der Innsbrucker Frachtenbahnhof steht im Zeichen eines gewaltig angestiegenen Güterverkehres. Ununterbro chen wandern die mannigfachsten Waren von den Güter wagen der Eisenbahn in die großen Schuppen und ebenso ununterbrochen lausen die Lastautos der verschiedensten Unternehmen an die Verladerampe

werden, um das kostbarste Gut des Volkes im nationalsozialistischen Geiste zu formen. .Nicht Experimente, nicht Methodik und das Handwerkliche werden aufgezeigt, bas Erziehen zur Haltung, zur Einsatz, bereitschaft, zum charaktervollen deutschen Menschen ist als vornehmste Aufgabe alles Schulehaltens in den Vorder- grund getreten. In diesem Sinne begrüßte Pg. Landesrat Springenschmid die 300 Teilnehmer, in diesem Geiste und aus diesem Erleben heraus sprachen Pg. Dr. H. Bolz, Dozent an der Hochschule für Politik

Innsbruck. Im Sinne dler Weisung der Ab, wicklungsstelle Wien des Reichspostministeriurns wurde die Auskunftsstelle für den Post-, Telegraphen und Fernsprech verkehr bei der Reichspostdirektion Innsbruck, Fernsprech, stelle 1313, mit 31. August 1938 aufgelassen. Fernmündliche Auskünfte können, soweit diese das Abgabepostamt Inns bruck 2 betreffen, unter ernsprecher 35, 640, 541, bezw. 830, vom Postamte Innsbruck 1 unter Fernfprechnum. mer 15, 18, vom Fernsprechamts unter Nr. 414, 419, vom Telegraphen

9
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1870/26_11_1870/BTV_1870_11_26_4_object_3054146.png
Pagina 4 di 12
Data: 26.11.1870
Descrizione fisica: 12
nach Z. 5, im Falle sie dieses Verbrechens nicht schuldig erkannt werden sollten, nach Z. 300 in derselben Weise zu vernrtheilen. Es bleibt nnr noch der Fall übrig, daß anch die böse Absicht gegen Bcnst aufzureizen nicht angenommen werden sollte. Geschieht dieß, so kann doch nicht verkannt werden, daß in der Beschuldigung Beust'S, au einem Ver brechen theilgenommen zu haben, wenigstens eine Ehren-Beleidigung im Sinne deS 8- 487 St. G. nnd des Artikels 5, G. vom 17. Dezember 1862 vorhanden ist. Die Klage

kann, da eine öffentliche Behörde angegriffen ist, von Amtöwegen geführt werden. Im Falle endlich die Herren Geschworenen in der Mitwirkung des Aug. Petter eine Mitschuld im Sinne des ß. 5 nicht entdecken sollten, beantrage ich denselben der Preß-Uebertretnng im Sinne des Artikels 3, G. vom 15. Oktober 1868 schuldig zu erklären.' Hierauf erhob sich der Vertheidiger Dr. One- sting h e l. Er gab vor Allem zu, daß man den Raub eines Landes nicht nach den Begriffen des St. G. B. beurtheilen könne, hob aber hervor

, daß man auch fär die Theilnahme am Raube diesen Maßstab bei Seite zu legen habe nnd nur im völkerrechtlichen Sinne von einer solchen sprechen könne. Theilnahme sei hier im weitesten Sinne einer Gutheißung, eines Stillschweigens, wo Reden Pflicht wäre, zu verstehen. DaS päpstliche Territorium sei nicht Eigenthum deS Papstes, sondern der katholischen Kirche; alle Katholiken und somit auch die Oester reichs hätten ein ideelles Recht darauf. Dieses Recht der Mehrheit der Bevölkerung Oesterreichs wenigstens

durch einen Protest zu wahren, wäre Pflicht deS öfter. Reichskanzlers gewesen; indem er eö nicht gethan, hätte er sich einer Theilnahme am Raube im völkerrechtlichen Sinne schuldig gemacht. Die Geschichte wegen des „Palazzo Farnese' zwischen dem „Vaterlande'' und der offiziösen „Wiener A. P.', sowie die Auslassungen der v'azzetta usf. di Roma' nnd der „Perseveranza' sinv dem Vertheidiger, wenn auch erst nachträgliche, doch unbestreitbare Zeugnisse einer wirklichen Theil nahme Beust'S im oben angedeuteten Sinne

zu entkräften, daß er be hauptete, die unwahren Angaben und entstellten Thatsachen, welche der Z für daö Vergehen fordere, seien nicht vorhanden, da die Theilnahme Beust'S eine erwiesene sei. Ans demselben Grunde könne auch keine Ehrenbeleidiguug im Sinne des Z. 487 vorhanden sein. Vertheidiger stellte daher den An trag die Angeklagten vollkommen freizusprechen. (Schluß folgt.) Lokales, Konzert der Jnnsbrucker Liedertafel. Dem vernehmen nach wird uns die hiesige Liedertafel durch Veranstaltung eines großen

10
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1898/10_11_1898/BTV_1898_11_10_8_object_2975106.png
Pagina 8 di 10
Data: 10.11.1898
Descrizione fisica: 10
auf Seite i, Spalte 1, 2 und 3, beginnend mit den Worten: „Allein die Begriffe sachlich und bedürfnis', bis zum Schlüsse „zu Tode cnriert wird', begründet den That bestand des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe im Sinne des Z «5 a. St.-G. und wird des- halb gemäß H 489 St.-G-O- die Bestätigung der ver- ftlgten Beschlagnahme nach H 493 St.-P.-O., das Verbot der Weiterverbreitung obiger Druckschrift aus gesprochen und gemäß der Zs 37 und 39 Pr.-G. auf Vernichtung der beschlagnahmten Exemplare

Be schlagnahme der Nr. 232 des „Tiroler Tagblatt' vom 12. Oetober 1898, wegen der im Artikel auf Seite 1 mit der Ueberschrift „Die Lage Oesterreichs' u. zw. in der Stelle der Spalte 2, beginnend mit den Worten: „Das Schlachziezenthum mit seiner Losung' und en digend mit „Flibustierthum heranschlängelt', erblickten Thatbestandes des Verbrechens der Störung der öffent lichen Ruhe im Sinne des 8 65 a, St-G. keine Folge gegeben und die von der k. k. Staatsanwaltschaft ver fügte Beschlagnahme der Skr. 232

des „Tiroler Tag blatt,, aufgehoben wurde, zu erkennen befunden. Der Inhalt des in der Nr. 232 der periodischen Druck schrift „Tiroler Tagblatt' vom 12. October 1898 enthaltenen Leitartikels mit der Aufschrift „Die Lage Oesterreichs', begründete in den Stellen des Seyluss- satzes, beginnend mit „Das Schlachziezenthum mit seiner Lösung' und endigend mit „Flibustierthum heran schlängelt' : Dem Thatbestand des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe im Sinne des Z 05, lit. a St.-G.; e- werde deshalb

Regierung' und endigend mit „der diesseitigen Neichshälste abzukaufen', erblickten That bestandes bes Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe im Sinne des Z 65, lit a Sl.-G. keine Folge gegeben und die von der k. k. Staatsanwaltschaft ver fügte Beschlagnahme der vorerwähnten periodischen Druckschrift ausgehobe > wurde, zu entscheiden befunden. Der Inhalt des in der Nr. 234 der periodischen Druckschrift „Tiroler Tagblatt' vom 14 October 1898, auf Seite 2, Spalte i, 2 enthaltenen Artikels

mit der Aufschrift „Gras Thun und das Trentino', begründet im Schlusssatze, beg nnend mit „Jetzt trägt' und en digend mit „abzukaufen', den Thatbestand des' Ver brechens der Störung der öffentlichen Ruhe im Sinne des Z KS, lit. a St.-G. Es wurdv deshalb gemäß Z489 St.-P.-O. die Be stätigung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der Weiterverbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach H 37 Pr.-G. auf die Vernichtung der confiscierten Exemplare erkannt

13
Giornali e riviste
Volksrecht
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/VR/1922/01_12_1922/VR_1922_12_01_2_object_2122867.png
Pagina 2 di 8
Data: 01.12.1922
Descrizione fisica: 8
, daß. di Staatsautorität-kühl m;d gelassen die zur Abwehr-solcher Znrüstnngen ^eschasfenen Selbstschnlwrggnisationen ver bieten und verhindern loill. der Ursache aber ihrer Schaffung, dem Nationalsozialismus der Tat nämlich, A-.-cJcV'rW-* Natürliche Erzieher; einem Landerziehungshcimc von Ruf schrieb sie später, daß solches Erziehen nur ein Notnagel sei im Vergleich n>t_ den;, was sie im natürlichen Erziehen fühle, aber daß sie noch immer nicht fähig geworden sei, ihr Kind in meinem Sinne zn erziehen-; - das brauche

eine Erziehung des Erziehers selbst. Ein vierter Fall: Gilt Maler wallte sein Kind durch einen Lehrer im Sinne natürlicheil Bildens erziehen las- „Geben Sie 1ms natürliche Erzieher!' heißt eS jetzt. Unsere Sache schreitet vorivärts. Aber nicht ohne Bit ternis. Woher sollen Ivir sie nehmen, die natürlichen Erzieher. Da ist ein Volksschullehrer im Harz. Er war einer der ersten, wollte seine drei Kinder im Sinne des objektiven Systems erziehen. Begeisterte Briefe schrieb er. Dann, llach erneu; Jahre, frug

er, ob noch nicht die sen. Der Professor, den; er mein „Evangelium' zum Methodik der natürlichen Schule erschienen sei; er erivarte Studinin gegeben, hätte gesagt: „Gewiß!'' Allein der sie mit Ungedilld, wolle [eilte Kinder in diesem Sinne Mai»; entdeckte bald, daß der Professor gar nicht wußte, erzieheil und nur in ihn;. Allem er mußte hören, daß worum es sich handelt. „Er ist philologischer Haar eine Methodik der natürlichen Schule nur durch diese spalter!' schrieb er. selbst kommen könne. ' Ein letzter Fall

: Eine treue Mutter sucht eine Gin anderer Fall. Ein Freund, mit welchem ich Erzieherin im Sinne natürlichen Erziehens. Kommt eine 1884 bis 1880 in Meran-ObermaiS arbeitete, kam nach ans dem Lehrcrinneiiseminar,. so findet sie, daß sie bei den Berg — nach Drei- zn zeigen, wie er es mit Jahren als Vater zu mir auf kirchen — und bat mich,' ihm seinem Jungen halten solle, den er' die ersten Schul fahre daheim im Sinne meines Systems selbst nnlcrrichten wolle. „Ich bin durchdrungen von der Wahrheit

17
Giornali e riviste
Der Bote für Tirol
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BTV/1894/21_06_1894/BTV_1894_06_21_1_object_2954732.png
Pagina 1 di 6
Data: 21.06.1894
Descrizione fisica: 6
Ausgabe im all gemeinen in der unmittelbaren Beaufsichti gung der Fischwässer dieser Gebiete besteht, und zwar: 1. zum'Schuhe derselben gegen deren Schädigung durch solche Handlungen, welche im «sinne jener Ueber einkunft verboten sind, 2. zur Sicherung der ini gleichen Sinne gebotenen, die Fischerei fördernden Handlungen und Maßnahmen. Der Schutz dieser Fischwässer, beziehungsweise der betreffenden Fischereirechte gegen widerrechtliche Ein griffe dritter Personen liegt diesen staatlichen Fischerei

aus die Ver leihung einer systemisierten Stelle im Staatsdienste oder ein Recht auf eine Pension, Provision oder Ab- fertignng erwachsen würde. Das Dinstverhaltni« kann jederzeit von der einen> wie von der ander» Seite gegen vierteljährige Kündi gung ohne Angabe von Gründen gelöst werden 5 wenn sich jedoch der Fischerei-Aufseher eine erhebliche Pflicht verletzung zu Schulden kommen lässt, oder der Rechte einer öffentlichen Wache im Sinne des s 4 des Ge setzes für Vorarlberg vom 14. Februar 1891

in bestimmten Zeitabschnitten oder Fällen. Z 6. Der Fischerei-Aufseher ist von der ihn be stellenden politischen Bczirksbehörde gemäß den Be stimmungen des Gesetzes vom 14. Februar 1391, L. G. Bl. Nr. 18, als öffentliche Wache im Sinne des ReichsgesetzeS voni 16. Juni 1872, R. G. Bl. Nr. 84, zu bestätigen und zu beeidigen. Derselbe hat in Ausübung seines Dienstes daS mit dem Gesetze vom 29. Mai 1887, L. G. Bl. Nr. 32, beziehungsweise mit dem Statthalterei-Erlasse vom 6. August 1887, Z. 15 727

, vorgeschriebene Dienst zeichen zu tragen »nd die amtliche Legitimation als öffentliche Wache bet sich zu führen. § 7. Der Fischerei-Aufseher untersteht dienstlich zu nächst und unmittelbar dem der politischen Bezirksbe hörde seines Standortes zugetheilten Forsttechniker als jenem Organe, auf dessen Beihilfe diese Behörde ini Sinne deö Z 69 deS FischereigesetzeS für Vorarlberg vom 21. Februar 1889, L. G. Bl. Nr. 27, in Fischerciangelegenheiten angewiesen ist. In weiterer Linie untersteht derselbe dem Leiter

von den bei den betheiligten politischen BezirkSbehörden mit einer einvernehmlich festzustellenden Dienstanweisung zu ver sehen, worin auf Grund und im Sinne der bestehen den Gesetze und Vorschriften die zu beaufsichtigenden Verhältnisse, der bei wahrgenommenen Übertretungen oder MisSständen überhaupt von den Aufsehern einzu haltende Vorgang, ihre Mitwirkung zur entsprechenden Verwendung' der.FortvflanzungS-Elemente gefangener laichreifer Fische,-ihre Verpflichtung zu besonderen Mel dungen und etwaigen periodischen

20