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Neueste Zeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 25.04.1929
Descrizione fisica: 8
betrunken war, so daß nach dem ganzen Verhalten des Heinrich Trenkwalder eine Volltrunkenheit nicht angenommen werden konnte, da weder völlige Bewußtlosigkeit noch Sinnes- Verwirrung bei diesem na chzu weisen -war. Der Gerichtshof erkannte -daher den Angeklagten -im Sinne der von Staatsanwalt Dr. Riccabona erhobenen Anklage schuldig und verurteilte ihn zu zwei Monaten schweren Kerkers unter Ei-nrechnung der Untersuchungshaft. BrmernraufereL bei einer TanzunterhalLung. Vor einem anderen Schöffensena

-Ie stand heute -der 1884 in Stcinberg geborene Bauer Georg Neu Hauser wegen des Ver brechens der schweren körperlichen Beschädigung (im Sinne der 8 152 StG.) und wegen der Uebevtretung -der vorsätzlichen Kör- perbeschädigung (im Sinne des 8 411 StG.). Der von Staatsanwalt Dr. Huber erhobenen Anklage lag folgender Tatbestand zugrunde: In der Nacht vom 25. auf 26. No vember v. I. fand in Steinberg im dortigen Gasthaus e eine Tanz unterhaltung statt, in deren Verlaus cs zwischen dem Beschuldigten

-rm medizinischen Sinne Mon-tu-sronen -an der Brultseite. am Knie »ich im Gesicht) .<mzu,sehen, waven. -die sedoch nach- ärztlichem Gutachten mit einer Gssund-lMtsstörung amd Beruss»MätMevt von mim- destens 20 Tagen verstunden waren. Zur heutigen Verhandlung waren eine Reche van- Zeugen ge laden. -die den Vor-fall nicht ganz gleichartig schilderten, nam-ent- «l-ich die Aussa-ge-n des Zeugen M. wurden vom Verteidiger Doktor Waldbauer (Rattenbera) stark in Zweifel gezogen. Der Gerichtshof verurteilte

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Volksblatt
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Pagina 6 di 8
Data: 13.12.1911
Descrizione fisica: 8
aus Wigstadl in Schlesien, zuletzt in Brixen, wegen deS Ver brechens der Notzucht im Sinne des § 27 deS öffentlichen Gewalttätigkeit durch Erpressung im Sinne des § 98 b und der Uebertretung gegen die öffentliche Sittlichkeit im Sinne der §§ 501 und 516 St.-G. — Der Angeklagte wurde heute DienStag nach vierstündiger Verhandlung zu einer Woche Arrest verurteilt. Am gleichen Tage um Uhr nachmittags: David Pinggera, 44 Jahre alt, verehelichter Malermeister aus Meran, wegen des Verbrechens der Notzucht

und Schändung im Sinne der 127 und 128 St.-G. und Uebertretung gegen die öffent liche Sittlichkeit des § 516 St.-G. Am 13. Dezember, vormittags 9 Uhr: Anton Sigmund, 32 Jahre alt, ledig, aus Karlsbad, gewesener Sekretär der Gastwirtsgenossenschaft deS Kurbezirkes Meran, wegen Verbrechens der Verun treuung im Sinne des § 183 St.-G. Am selben Tage um 3 Uhr nachmittags: Otto Goserich, 15 Jahre alt, Hoteldiener aus Prakowitz in Böhmen, zuletzt in Sigmundskron, wegen der Verbrechen deS Diebstahls im Sinne

der §§ 171, 174 Ho, 176 IIa und 179 und deS versuchten Betruges im Sinne der §Z 8, 197, 199 a St.-G. Am 14. Dezember, S Uhr vormittag und fol gende Tage:. Franz Rudorfer, 47 Jahre alt, verehelicht, nach Bozen zuständig, k. k. Postosfizial in Pension und gewesener Polizei-Inspektor, wegen der Verbrechen der Amtsveruntreuung im Sinne deS § 181 und der versuchten Verleitung zum Ver- brechen der Vorschubleistung im Sinne der HZ 9 und 214 St.-G- Die Anklage wird im letzten Falle vom Staats anwalt

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 19.02.1926
Descrizione fisica: 8
sein, die bei jedem Badenden, Turnenden, Schwimmenden, bei jeder- leichten Muse sofort an Schweinereien und nur an diese denken .. . Soziale Rundschau. Ike Arbeitslosenunterftützuns der Ausländer. Bei der Durchfi'chrung des Jnlnnderschutzgesetzes -hat sich eine allerdings vorauszusehende Koinplikation eingestellt. Die Industrielle Bezirkskommission Wien hat die Absicht, an Ausländer, denen im Sinne 'des Jnländerfchußgesetzes keine Arbeitsposten vermittel werden können, die Arbeits losenunterstützung in jeder Form

, die von einem österreichischen Arbeitgeber im Sinne des 8 2 «des ^ Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1925, BGM. Nr. 457, nicht beschäftigt werden können, können die Arbeitslosen unterstützung nur rat Höchstausmaße von zwölf Wochen be ziehen, falls sie nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung anspruchsberechtigt werden. Falls sie beim Inkrafttreten dieser Verordnung 'bereits im Unterstützungsbezug stehen, können sie die Arbeitslosen unterstützung von diesem Zeitpunkte an durch höchstens zwölf Wochen, wenn sie vorher

durch nicht länger als acht Wochen im Unterstützungsbezug gestanden sind, beziehen. Ausländische Arbeiter und Angestellte, deren Bezugsbe rechtigung im Sinne der Absätze 1 und 2 dieser Verordnung zeitlich beschränkt ist, können beim zuständigen Arbeitslosen amt ein Gesuch um Ausbezahlung 'der Unterstützung für die Gesamtzeit ihres restlichen Unterstützungsbezuges ein reichen, falls sie Nachweisen, daß sie diesen Betrag zum Zweck der Uebersiedlung in ihren Heimatsstaat oder in ein drittes Staatsgebiet benötigen

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Neueste Zeitung
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Pagina 7 di 8
Data: 02.03.1929
Descrizione fisica: 8
. Der Beschuldigte war zur Hauptverhandlung nicht er schienen. sondern nur die geladenen Zeugen Matthias E. und Karl G.. die die Angaben der Anklage' bestätigten. Der Gerichtshof erkannte den bereits dreizehnmal. darunter fünfmal wegen Diebstahls, vorbestraften Beschuldigten im Sinne der erhobenen Anklage schuldig und verurteilte ihn zum schweren Kecker in der Dauer von sieben Monaten. Eiue Lebhafte. „UnLerhalturrg" !m Falknerkeller. . AM 23." Mai v. I. faßen' die. Bruder Kar!' und Heinrich T r e'n k- wälder

. Die Bücher des Mersits befanden sich, soweit sie überhaupt geführt worden waren, in einer geradezu schauderhaften Unordnuug. Der Herr Postamtsleiter hatte es aber auch verstanden, verschiedene Portogebühren kriminierten Behauptungen trotz erflossenen Urteiles weiterver breiten. Die Klägerin führte daher zunächst Exekutiv n im Sinne der Exekutionsordnung durch Androhung von Geld- oder Haftstrafen sowie durch Auferlegung einer Kaution. Als auch diese Maßnahme nichts fruchtete

, die jedoch selbst .damals nicht an wesend war. Gegen, den Inhaber der Rrinigungsanftali Dr. Alois Iencic und den Studenten Franz Tilgner wurde die Ank-lage wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit erhoben. Dr. Jen? etc sagte vor Gericht, seine Anstalt ha-be mehrere hundrr-te solche Reinigungen vorgenommen, ohne daß sich ein Unfall ereignet habe. Die Katastrophe sei nicht vorauszuseken gewesen. In die sem Sinne lautete auch das Gutachten des Miniisterialrates Ma rius Kaffer. Der Bezirksrichter sprach

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.10.1879
Descrizione fisica: 4
, daß dies auch bei unseren Lesern der Fall sein wird. Lokale» m»ck Provinzielle». Bozen, 3. Oktober. Sammete?« nml Ä^enmnneto-flanll» ?«<»» ». Oct. Z. Lct. S'tt z Uhr Nachm. » » ilbaid» 7 . SrüS A»ro«itnr l» 7l0.1 7«.S «l.S »»ch 5 21.0 ^ lS.7 » tZ.7 Alls dem Gerichtssaale. Ergebnisse der beim k. k. Kreisgerichte Bozen im Monate September ds. IS. stattgehabten Hauptver handlungen. Mit Urtheil vom 5. September wurde 1. Joies Bernhard, von Latsch, 28 Jahre alt, verehl. Fuhrmann, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne

dir ZZ. 183 und 184 St. G.-B. zum Kerker von sechs Wochen, verschärft mit einem Fasttag» alle 14 Tage. 2. Johann Rogger von Sexten, 18 Jahre alt. led. Hutmacker, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171. 173. 176 II d St.-G.-B. zum Keiler von 3 Wochen, 3. Johann Wiedenhofer von Laienried. 41 Jahre alt. led. Taglöhner, wegen Verbrechens deS DiebstahlS im Sinne der ZZ 171, 173 II ä 176 II a und d St.-G. B. zu schwerem Kerker vyn 8 Monaten, ver« schärft mit einem Fasttage alle 14 Tage

, verurlheilt. Mit Urtheil vom 11. September wurden 4. Georg Weithaler von SchnalS. 42 Jahre alt, led. Baucrnknecht, von dem Verbrechen des DiebstahlS im Sinne der M 171. 174 II ä 176 II d St.-G.-B. und 5. Jgnazio Ghezze von Ampezzo, 24 Jahre alt, led. Tischler, von dem Verbrechen des Betruges im Sinne der ZZ 197 und 199 a St.-G.-B. durch Ablegung eines falschen Eides freigesprochen; dagegen 6. Johann Wegleiter von Meran, 38 Jahre alt, verehl. Metzger, wegen Vergehens nach Z 436 St.-G.-B. zum strengen

Arreste von 3 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil vom 12. September wurden 7. Peter Pintersteiner von Pfalzen. 17 Jahre alt, led. Taglöhner. wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 173. 174 II ä St.-G.-B. zum schweren Kerker in der Dauer von 6 Wochen, verschärft mit einem Fasttage alle 14 Tage, und 8. Karolina Ulm von Kurtinig. 1? Jahre alt, led. Dienstmagd, wegen^des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach Z-3Z5 St.-G.B zN. strengem Arreste von 6 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil

vom 13. September wurde 9. Maria Scheider von Pflersch. 35 Jahre alt, verehl. Wirthin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZK 171, 173. St.-G.-B. zu schwerem Ker ker in der Dauer von zwei Monaten, verschärft mit einem Fasttage in jedem Monate verurtheilt. Mit Urtheil vom 17. September wurde 10. Gottfried Ganner von M^ls. 49 Jahre alt, verehelichter Weber, von der Anklage wegen Verbre chens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gefährliche Drohung nach Z 99 St, G.-B. freigesprochen. Mit Urtheil

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 12
Data: 22.04.1921
Descrizione fisica: 12
Kreise ausgefüllt Bewegung, die Gewerbenovelle des Jahres 1907, die das Prinzip des materiellen Befähigungsnachweises insbesondere durch Schafsiing der zwangsweisen Gesellenprüfung und vorläufig^ frei- t der 'Genossenschaften auf die Handhabung der Gewerbeordnung den Behörden gegenüber einerseits, ihren Machtbereich und ihre Macht. Wirkung auf ihre Mitglieder, mit einem Worte die Autonomie der Genossenschaften andererseits im weitesten Sinne ausbaute und ver tiefte. Es ist selbstverständlich

mit Ihrem, sagen wir historischen Unverständnis für gewerberechtliche Fragen davon überzeugen, daß dies ein für uns ungemein wichtiges Gebiet der Gesetzgebung ist? Wie werden wir durchsetzen, daß unsere Gewerbeordnung noch weiter in unserem Sinne ausgebaut werden soll, wo wir doch sehen, daß die Tendenz der italienischen Verwal tung eher dahin geht, sie abzubauen? Schwere Aufgaben stehen uns bevor, meine Herren, aber wir müssen den uns durch Pflicht und Verstand yorgezclchneten Weg furchtlos betreten

in bezug auf die Pflege und Bildung des Gewerbcrechtes, wir können sagen, an letzter Stelle steht. Eine Gewerbegesetzgebung Im wirklichen Sinne fehlt in Ita lien fast vollständig. Die gewerbliche Betätigung Ist höchstens an privatrechtliche Bedingungen geknüpft, sie ist durch Bestimmungen des bürgerlichen oder Handelsgesetzbuches beeinflußt. Das öffentliche Reiht, als welches eben das Gewerberecht Im engeren Sinne gilt, kümmert sich In Italien um dis gewerbliche Tätigkeit nicht. Wo Be- schränkungen

der sonst grundsätzlich schrankenlosen Gewerbefreiheit bestehen, so sind diese aus polizeiliche, finanzielle oder sanitäre Rück- sichten zurückzuleiten, mit Gewerbepolitik im engeren Sinne als Selbstzweck haben sie nicht« zu tun. Wir wollen den Gründen nicht nachspllren, die zu einer lolmen Entwicklung geführt haben, obwohl es immerhin auffallend Ist, daß ein Land, dessen Gewerbestand ln den Tagen der Vorzeit von höchster Bedeutung war und auf glän- zende Leistungen zurückblicken konnte, der sogar in vielen

weiterschaffen, zum Nutzen unserer vielgeprüften Heimat. Ich glaube, ich kann meine Ausführungen nicht besser schließen, als mit den auf unsere Zeit wieder so ganz passenden Wortenaus „Her mann und Dorothea : „Denn der Mensch, der zur schwankenden Zeit auch schwankend gesinnt ist» Der vermehret dar Hebel und breitet er weiter un weiter: Aber wer fest auf dem Sinne behorrt, der bildet die Welt sich. Nicht dem Deutschen geziemt es, die sürchterliche Bewegung Foxtzulelten und auch zu wanken hierhin und dorthin

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Südtiroler Heimat
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Pagina 8 di 8
Data: 15.10.1934
Descrizione fisica: 8
und damit keineswegs zu Italien gehört haben. Dürftige Nachrichten über Grenzkämpfe zwischen den Bajwaren und den Langobarden, die über Trient herrschten, im 7. und 8. Jahrhundert deutet Tolomei in dem Sinne, daß das Hochetsch dauernd dem Langobardi- schen Reiche zugeteilt gewesen sei. Und noch ungeheuerlicher wird seine Verdrehung für die Zeit nach dem 8. Jahrhundert, denn nun habe nach ihm das Hochetschgebiet in aller Folge zeit M dem Königreich Italien gehört, das die Karolinger feit 778 dem Frankenreich

und dann die deutschen Kaiser dem römisch-deutschen Reiche angegliederl haben. In Wirk- HHkeit hat auch in dieser Zeit das Gebiet Mdwärts bis einschließlich Bozen zum Herzogtum Baiem gehört, das auch immer ein Bestandteil des fränkischen und des deut schen Reiches im engeren Sinne gewesen ist. Tolo mei tut so, als ob die geistlichen Fürstentümer Brixen und Trient durch die Verfügungen Kaiser Konrad ll. von 1027 aus dem Königreich Italien hervorgegangen wären. Das stimmt in Wahrheit nur für das Herzogtum und die Graf

schaft Trient, die nordwärts auf der linken Seite der EM bis vor Bozen und auf der rechten bis vor Meran gereicht aber diese beiden Hauptorte nicht mehr erngeschlofsen hah Konrad II. hat dem Hochstifte Trient wohl die bisher bar sche Grafschaft Bozen übertragen, aber die folgenden Kai. ser haben dieses geistliche Fürstentum Trient durch eine Reihe von Verordnungen aus der staatlichen Zugehörig keit zur Lombardei losgelöst, und dem Deutschen Reiche rm engeren Sinne zugeteilt, wie auch die Bischöfe

in ver schiedenen Urkunden ausdrücklich bezeichnet haben. Wohl aber führt er das oft besprochene Gutachten des Bischofs votz Chur vom Jahre 1282 über die staatsrechtliche Stellung der Grafen von Tivol in durchaus einseitigem Mine an. Der Bischof hat nämlich u. a. erklärt, daß die Gräfen von Tirol die Grafschaft Vintschgau vom Hochstifte Trienh zu Lehen trage, das selbst zu Italien gehöre. Letzteres 'hat wohl in rein kirchlichem Sinne stets gegolten, weil eben das Bistum Trient dem Patriarchat

Aquileia und nicht wie das Bistum Brixen dem Erzbistum Salzburg unterstanden hat. Im weltlichen, staatlichen Sinne kann aber eine solche Auf fassung nur für die Zeit von 1230 bis 1260 entstanden seih, weil damals Kaiser Friedrich H. die wetliche Gewalt übch das Fürstentum Trient seinem oberitalienischen Partei- ganger, Ezzelino da Romano, Markgrafen von Verona übertragen hat. Diese staatliche Verbindung ist aber nach dem Tode dieses Fürsten gerade durch das Auftreten des Grafen Meinhard von Tirol

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Der Bote für Tirol
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Pagina 4 di 6
Data: 20.11.1876
Descrizione fisica: 6
RSS4 «ach Wien, um dessen Begnadigung vom Kaiser zu erflehen. Lemberg in Galijien, wegen Übertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des §. 411 St. G. B. 10. Wider die Bauernsöhne Josef Staggl, Niko laus Schert und Nikolaus Grießemann von Landeck, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit des Eigen thums nach Z. 468 St. G. 11. Wider AloiS Köchler, Zimmermann von Schwaz, Gerichtsfaal. Hauptverhandlungen über Berufungen in Neber- tretungsfällen beim k. k. Landesgerichte zu Innsbruck

als Gerichtshof in II. Instanz, und zwar am 22. Nov. . ^ l. ÄS. von 9 Uhr Vormittags angefangen unter dem ! wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit Vorsitze des Herrn Dr. Eduard Ferrari und im im Sinne des s. 411 St. G. B. Beisein der Herren LandeSgerichtSräthe Trasojer, v. Gasteig er und Ritter v. Ziern selb als Richter > Zum Mord ans dem Stilsser-Joch. Der Verthei- und des Herrn StaatSanwaltes Dr. Johann Linser. j diger des in London in Hast befindlichen Henry 1. Wider Gottfried Heiß

, Kleinhäusler und Satt- > de Tourville hat sich dieser Tage nach Trasoi be- ler von Leutasch, im Gerichtsbezirke Telss, wegen j geben, um den Schauplatz des muthmaßlichen Ver- Uebertretung gegen die Sicherheit des Eigenthums ! brechens aus eigenem Augenscheine kennen zu lernen, im Sinne des Z. 463 St. G. B. I Wie weiter gemeldet wird, soll Tourville aa Oester-- 2. Wider Josef Kohlegger, Schweinmetzger dahier, > reich ausgeliefert und vor das Bozner Schwurgericht wegen Uebertretung gegen die Sicherheit

des Lebens ! gestellt werden, nach Z. 391 St. G. 3. Wider Jgnaz Kleinhans, Holzhändler aus Kemp- ten in Baiern, und Michael Lechner, Messerschmied von Kufstein, wegen Uebertretung gegen die Sicher heit des Eigenthums im Sinne des Z. 440St. G. B. 4. Wider Johann Erlacher, Krämer in Rum, Gerichtsbezirk Hall, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit des Eigenthums nach Z. 477 St. G. 5. Wider Josef Mühlberger, Gutsbesitzer von Schwoich, im Gerichtöbezirke Kufstein, wegen Ueber tretung der Ehrenbeleidigung

im Sinne ves Z. 496 St. G. B. 6. Wider Franz Ruprechter und Johann Huber, Bauernsöhne von Breitenbach, im Gerichtsbezirke Rat tenberg, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit nach 8- 431 St. G. 7. Wider Joachim Hartnagel, Spängleilehrling in Jmst, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit des Eigenthums im Sinne der ZZ. 460 und 462 St. G. B. 3. Wider Franz Ferstl und Johann Mähr, Wei chenwächter in der Bahnstation Matrei, wegen Ueber tretung gegen die körperliche Sicherheit nacö Z. 411

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 2
Data: 27.12.1918
Descrizione fisica: 2
jede Nachricht. Da hieuach auznuchmen ist, das, die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, Nr. 123 N.-G.-Bl., ein treten wird, wird aus Ansuchen der Fiuauzpro- kuratur iu Juusbruck das Verfahre» zur To deserklärung des Vermißten eingeleitet. Es ivird demnach die allgemeine Aufforderung er lassen, dem Gericht oder dem Kurator Herrn Albert Scheiber, Stenerverwalter in Natten berg, Nachrichten liber den Genannten zu geben. Johann Pezzei wird aufgefordert, vor dem gefertigten

anläßlich eines Angriffes bei Olpini zwischeu dem 11. und 12. Dezember 1914 in rnssische Kriegsgefangenschaft geraten. Die letzte Nach richt ist von ihm am 7. Dezember 1911 einge langt. Nach Mitteilungen eines Hauptmannes ist Netter uach Naraviat lind im Mai 1913 nach Birjnisch gebracht worden. Neiter ist seither verschölle». Da hieuach anznuehmeu ist. das» die gesetz liche Vermutung deö Todes im Sinne des Ge setzes vom 31. Marz 1918, Nr. 128 R.-G.-Bl., eintreten wird, wird anf Ansuche« der Finanz

ist von ihm am 28. August 1914 eingelangt. Laut Mitteilung des Lattdesschlttzeuregiments Trient Nr. 1 wurde Maitz am 31. August 1914 als vermißt außer Stand gebracht. Da hieuach anzunehmen ist. das; die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ge setzes vom 31. März 1918, Nr. 128 N.-G.-Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Finanz prokuratur in Innsbruck das Verfahren zur Todeserklarnng des Vermißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung er lassen, dem Gerichte oder dem Kurator Herr« Franz

geborene Julius Krantgasser von Knsstein ist anfangs August 1914 zum 1. Kaiscrjäger-Negiment eingertickt, bald verwnn- det nach Hanse zurückgekehrt nnd am 39. Novem ber 1914 als Zngöführer znm 9. Marschbatail lon, 2. Komp., eingereiht worden. Krantgasser soll am 21. Dezember 1914 bei Sedla-SiedleSka an eine,» Gefechte teilgenounnLN haben und hiebei gefangen genommen worden sein. Da hienach anzunehmen ist, das; die gesetzliche Vermntung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. Marz 1918,- Nr. 128

ist, das; die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, Nr. 128 N.-G.-Bl., ein treten wird, wird anf Ansuchen der Finanzpro- kuratur in Innsbruck das Versahren znr Todes erklarnng des Vermißten ei,«geleitet. ES wird demnach die allgemeine Anssordernng erlassen, dem Gerichte oder dem Knrator Fran Lucia Gelb in Bozen, Boznerboden Nr. 332. Nachrich ten über den Genannten zn geben. Nndolf Gelb wird anfgefordert, vor dem ge fertigten Gerichte zu erscheinen oder eS auf an dere Weife

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 21.11.1921
Descrizione fisica: 4
. Mit kurzen Dankcsmorten an die Abgeordneten und mit ' der Bitte, sie möchten weiterhin im gleichen Sinne im kölnischen Parlament für die Interessen Südtirols eintreten, schloß Herr Ortne r unter lebhaften und herzlichen Beifallskundgebungen die Versammlung. Es kann mit großer Befriedigung festgestellt werden, daß der glänzende Verlauf des Volkstages einen überwältigenden. Beweis für' die Geschlossenheit des Südtiroler Volkes lieferte, das die ruhige, maßvolle und doch feste Politik seiner Abgeord neten

und stellt den Antrag, dse Angelegenheit zur neuerlichen Ausarbeitung an die Wasser kommission zurückzuleiken. Walser betont, daß während der ganzen Krlegszcit in Meran kein Turnus für die Einquartie rungen eingehalten worden sei, wie an anderen Orten. Gobbi unterstützt den 'Antrag Abart und erinnert daran, daß die Sache schon seinerzeit (2ö. Rov. 1920) an die Wasserkommission zurück- geleitet umhin sei, jedoch diese habe sich damit nicht im Sinne des damaligen von Baumgartner eingebrachten

und vom Ge meindeausschuß beschlossenen Antrages befaßt. Prader unter stützt ebenfalls den Antrag Abart. Baumgartner ist dafür, daß jene Besitzer, die durch die Einquartierung van der Entrichtung des Wasserzinses ungerecht betroffen wurden, eine Abschreibung genießen rnögen, lenen, die schon bezahlt haben, sollen die Be träge zurückerstattet werden. Dr. Marlart wendet dagegen ein, daß eine Beschlußfassung In diesem Sinne erst dann möglich sei, wenn die' Höhe der.diesbezüglichen Summe festgestellt sei. Es müsse daher

und ihrer Wirksanlkoit als würdige Butggräfler Haus- und Bürgerfran ein rasches Ende ge setzt. Obwohl im Sinne der Verstorbenen Kranz- nnd R(u- menspenden zuWnsten des Jesuheimes in Gkrl'an (für Nnheich, bare Kranke) Zngedacht waren, bedecken ihre letzte Ruhe stätte 'am ckl'ten südlichen Maiser Friedhof, wo die Beisetzuitg in der FaiinilienWabstätte unter allen kirchlichen und welt lichen Ehren erfolgst, eine Menge von Kränzen und Blumen. Möigje die a%'em'eute Anteilnahme den hintchblieblenow 'Fa- milienangehiörigen

Sie uns. was Sie zur Klä rung des Falles beitragen können. Da jedoch die Aussagew der Zeugin zu belanglos erscheinen, schloß kurz darauf der Präsident dir Sitzung. Für den Inhalt ist tm Sinne des Pxeßgesetzes den Behör den gegenüber verantwortlich: Franz Ladurner. Herausgeber: Südtirolec Zeitungsverlag, G. m. b. H. — Rotationsdruck Buch- und Kunstdruckerei S. P ö h e ! b e r g > r, Meran. t

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Der Bote für Tirol
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Pagina 1 di 8
Data: 09.01.1900
Descrizione fisica: 8
hat im Sinne des H 7 des LandeSgesetzeS vom 8. November 1831 die behördliche Bestätigung erhalten. Kundmachung» Im Sinne der kaiserlichen Verordnung vom 2. Mai 1399, R. G. Bl. Nr. 81, und der zu derselben er lassenen DurchsührungS-Verordnung von, 6. Mai 1899, R. G. Bl. Nr. 82, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest, wird hiemit allgemein bekannt ge macht, dass der ermittelte Durchschnittspreis für ge schlachtete Schweine aller Qualitäten in der Landes hauptstadt Innsbruck im Monate December

1899, 55 kr. per Kilogramm betrüg und dieser Preis in Tirol und Vorarlberg als Maßstab der Entschädigung dienen wird, für die im Monate Jänner 1900 auf Grund der bezogenen Verordnungen im Verwaltungsgebiete getödteten Schweine. ^ Innsbruck, am 3. Jänner 1900. K K. Statthaltcrei für Tirol und Vorarlberg Kundmachung. Im Jahre 1900 treten die fünf ständigen Stel ln ng scom Missionen in Innsbruck, Bozen, Brixen, Trient und Bregenz im Sinne des Z 102:3 W. B. I. Theil am 5. und 20. jeden Monats

sich: I. In Innsbruck, 10 Uhr vormittags im Ge bäude der I. k. Bezirkshauptmannschaft; II. In Bozen 10 Uhr vormittags im Gebäude der k. k. Bezirkshauptmannschaft; III. In Brixen 11 Uhr vormittags in der städti schen Bärcnkaserne. Zimmer Nr. 3 und 4; IV. In Trie't 9 Uhr vormittags im Gebäude der k. k. Bezirkshauptmannschast. ErdgeschosS; V. In Bregenz 'zll Uhr vormittags in der St. Anna Kaserne. Bezüglich der Ueberprüfungscommissionen ist im Sinne des s 112:3 der W. V. I. Theil mit dem k. u. k. 14. Corpscommando

vorzubeugen, das Ge biet der Gerichtsbezirke Zell a. Z. und Fügen, sowie jenes der Gemeinde Straß im Sinne des H 26 des all gemeinen ThierseuchengesetzeS vom 29. Februar 1880, R. G. Bl. Nr- 35 als verseuchten Landstrich zu erklären und demnach den Ein- Aus- und Durch trieb und die Ein- Aus- und Durchfuhr von lebenden Klanenthieren in, aus und durch das gesperrte Ge^ biet, sowie die Abhaltung von Klauenviehmärkten inner halb desselben bis auf weiteres zu verbieten. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Schw

.,z wird gleichzeitig ermächtigt, zu ApprovisionierungSzwecken von Fall zu Fall Bewilligungen zur Einfuhr und zum Eintriebe von Schlacht- und Slechthieren zum Zwecke der sofortigen Schlachtung unter entsprechenden Cau- telen zu gestatten. Uebertretuugen dieser mit dem Tage ihrer Verlaut barung in den amtlichen LandeSblättern in Krast tretenden Verfügung unterliegen der Ahndung im Sinne des mit den« Gesetze vom 24. Mai 1882 R. G. Bl. Nr. 51 abgeänderten 8 45 des allgemeinen ThierseuchengesetzeS vom 29. Februar 1830

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