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Der Bote für Tirol
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Data: 02.03.1861
Descrizione fisica: 6
und dem Großfürsten- thume Siebenbürgen z» geschehen habe, der verfas sungsmäßigen Regelung durch die Landesgeietze zuzu- weiieu. Gleichzeitig habe Ich den Reichvrath zur Erledi gung dringender, daS Wohl aller Länder Meiner Monarchie im Sinne des !I. Abschnittes Meines Di plomes vom UV. Oktober 1860 gleichmäßig berühren der Angelegenheiten für den 2V. April l. I. eiiibcrufen. Da die endgiltigc verfassungsmäßige Feststellung der Art und Weise der Entscndnng von Abgeordneten an den Neichörath in Meinem Königreiche

anfzufordern sein wird, durch Eutseudung von Abgeordneten auch bei der nächsten RcichSrathSversaminlung einerseits den Ein fluß deS Landes auf jene Angelegenheiten gebührend zu wahren, welche Ich im Sinne des U. Artikels Meines Diploms vom 2V. Oktober fernerhin nur mit der zweckmäßig geregelten Theilnahme Meiner Völker behandeln und entscheiden will, ohne daß andererseits die definitive Regelung der Frage über die Art nnd Weise der Eutseudung der ungarischen 'Abgeordneten an den ReichSrath überstürzt

habe, der verfassungsmäßigen Regelung dnrch die Laudcögesctze zuzuweisen. Gleichzeitig habe Ich den Neichsrath zur Erledi gung dringender, das Wohl aller Länder Meiner Monarchie im Sinne deS II. Abschnittes Meines Diploms vom 2V. Oktober 1860 gleichmäßig berüh render Angelegenheiten für den 2V. April l. Is. ein berufe». Da die endgiltigc verfassungsmäßige Feststellung der Art und Weise der Entsendung von Abgeordneten an den Neichsrath in den obenerwähnten Ländern vielfach dnrch die Gestaltung ihrer inneren Verfassuugs

- zustände bedingt ist, >o trage Ich Ihnen anf. Mir unverzüglich Ihre Anträge zu stellen, nach denen die entsprechenden Versügnngen zu erlasse» wären, damit einerseits der Einfluß Meines GroßsürstenthumeS Siebenbürgen auch bei der nächsten ReichSrathSver- sammlnug in Betreff jener Gegenstände, welche Ich im Sinne des Abschnittes ll. Meines Diploms vom 2l). Oktober v. I. nnr mit der zweckmäßig geregelten Theilnahme Meiner Völker behandeln nnd entscheiden will, gebührend gewahrt werde, andererseits

und Weife, wie die Wahl der Abge ordneten zum Reichsrathe in Meinen Königreiche» Ungarn, Eroatien und Slavonien und dein Groß- fürstenthume Siebenbürgen zu geschehen habe, der ver fassungsmäßigen Regelung durch die Landesgesetze zuzuweisen. Gleichzeitig habe Ich den Neichsrath zur Erledi gung dringender, das Wohl aller Länder Meiner Monarchie im Sinne des l>. Artikels Meines Di ploms vom 2V. Oktober 1860 gleichmäßig berühren der Angelegenheiten für den 29. April l. I. einberufen. Da die endgiltigc

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