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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 12 di 18
Data: 02.02.1900
Descrizione fisica: 18
Im Sinne dieser Bestimmungen ist vom 1. Jänner 1900 an der Staatshaushalt, sowie jeder andere öffent liche Haushalt in der Kronenwährung zu führen, und es hat die gesammte Verrechnung der Staats- und der übrigen öffentlichen Kassen und Aemter in der Kronen währung zu erfolgen. Vom selben Tage an sind auch alle - Bücher und Rechnungen der unter besonderer öffentlicher Aufsicht stehenden, oder zur öffentlichen Rechnungslegung ver pflichteten oder öffentlichen Zwecken dienenden Körper schaften

zur Sommerschule in befürwortendem Sinne. 3. Das Ansuchen der Ortsschulräthe in Aldrans und Hötting um Auflassung der sog. Sonntagsschule in ablehnendem Sinne dem k. k. Landesschulrath vorgelegt; (ein inzwischen herabgelangter Erlaß des k. k. Landes- schulrathes hat im Sinne des Bezirksschulrathes ent schieden), 4. Besetzung zweier provisorischer Lehrstellen. 5. Die Gemeindevorstehungen werden aufgefordert, die Eltern jener Kinder, die beim Tabakrauchen betroffen worden sind, strenge zur Beobachtung

; bei 1 Straffall in Leutasch wurde die Strafe herabgesetzt. Nichtamtlicher Theil. ^Nilitärstellungs-Ueberprnsnngs- Aoiniiiission ^00. Im Jahre 1900 treten die fünf ständigen Stellungs kommissionen in Innsbruck, Bozen, .Brixen, Trient und Bregenz im Sinne des § 102 :3 W. V. I. Theil an: 5. und 20. jeden Monats (mit Ausnahme der Monate März und April, in denen die ständigen Stellungs- kommissionen nicht zu amtiren haben, und des Monats Für das Amtsblatt verantwortlich: K. August, in welchem mit Rücksicht

. In Brixen, 11 Uhr vormittags in der städt. Bärenkaserne, Zimmer 3 und 4: I V. In Trient, 9 Uhr vormittags im Gebäude der k. k. Bezirkshauptmannschaft, Erdgeschoß; V. In Bregenz halb 11 Uhr vormittags in der St. Anna-Kaserne. Bezüglich der Ueberprüfungskommissionen ist im Sinne des § 112:3 der W. V. I Theil mit dem k. u. k. 14. Korpskommando Folgendes vereinbart worden: Die Ueberprüfungs-Kommission in Innsbruck ver sammelt sich: am 16. Jänner, „ 13. Februar, „ 13. März, „ 3. und 24. April, „ 15. Mai

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Alpenland
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Pagina 1 di 8
Data: 02.06.1923
Descrizione fisica: 8
noch als die äußere Form im Wandel der «Geschlechter „facht von Ort zu Ort Ecken" und, zuerst vielleicht un- merklich, dann aber deutlich den Vorstellungsge lalt, den sie lausdrücken und im Hörer erwecken follen, mit einem ianders gearteten — sei es an schaulicheren oder abgeblaßteren, Edleren oder ge meineren, stofflicheren öder geistigeren — vertau schen. Vor allem «werden bei «Goethe und Schiller zahlreiche Wörter, die wir heute fast nur noch bildlich gebrauchen, in ihrem ursprünglichen Sinne verwandt

. „U n terstützun g" hat bei uns fast ausschließlich den «Sinn für Hilfe, beson ders geistiger oder geldlicher angenommen; bei Goethe ist noch im eigentlichen Sinne des Wortes von der „Unterstützung" eines Hauses «durch Balken bie Rede. „Ent «wickeI n" oder „E n t w ick - lung", diese beiden beliebten Schlagwörter der letzten Jahrzehnte, gebrauchen wir «heute im Sinne des Ueberleitens oder Hervorgehens eines Zustan des in oder aus einem andern; bei «Goethe wie bei Schiller finden sie sich noch überwiegend

im alten, wörtlichen «Sinne von „Herauswickeln" aus einem verworrenen Knäuel oder auch in dem Sinne ge braucht, den wir heute mit „entwirren" zu bezeich nen pflegen. Bei „entzücken" denken wir heute kaum noch daran, daß es mit „zucken" zusammen hängt und eigentlich ein „emporreißen" bedeutet; doch gebraucht Schiller dies Wort im Vorspruch zum „Wallenstein" noch in diesem alten Sinne: „Ein ebler «Meister stand auf diesem Platz, Euch in die heitern Höhen «seiner Kunst Durch seinen Schöpfergenius

, daß er den Mund besonders weit aufgemacht, sondern er bedeutungsvoll gesprochen habe. So findet sich auch das Wort „ungeheuer", das wir fast nur noch im Sinne „riefengroß", „unermeßlich" gebrauchen, bei den Dichtern noch in feinem älte ren und eigentlichen Sinn, nämlich statt „nnheim- «lich" verwendet, was nur durch den Gegensatz zu „geheuer" deutlich als seine ursprüngliche Bedeu tung erwiesen wird: „In der ungeheuren Weite — Reget keine Welle sich". So wird auch „Elend" bei ihnen noch im ursprünglichen

Sinne von Aus lande oder Fremde, „mit)" «im früheren Sinne von „freigebig", „gemein", das heute fast aus schließlich im «Sinn eines sittlichen Borwurfs üb lich ist, noch im ursprünglichen Sinn von „gemein sam" bei ihnen verwendet, allerdings auch mitun ter in einer Nebenbedeutung, die zu dem heute üblichen Sinn «ohne weiteres überleitet; ähnliche Wandlungen «der Wortsinne lassen sich in großer Zahl aufzeigen. In der Frage der Fremdwörter spiegelt sich im Sprachgebrauch unserer Dichter

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 5 di 10
Data: 03.05.1924
Descrizione fisica: 10
wollen, findet bei der hiezu bestellten Prüfungskommission in Innsbruck im Sinne des § 4 der Min. Vdg. v. 27. August 1873, R.G.Bl. Nr. 140 in der zweiten Hälfte des Monates Juni 1934 statt. Der Tag der Prüfung wird seinerzeit den zur Prüfung zugelassenen Hufschmieden bekanntgege ben werden. Die Anmeldung zu dieser Prüfung hat schriftlich bis längstens 15. Mai 1924 bei der Landesregierung m. B. in Innsbruck zu erfolgen. Der Anmeldung ist das Zeugnis über das ordnungsgemäß erlernte Hufschmiedegewerbe (Lehr

brief), sowie der Nachweis über eine wenigstens 3 jährige Verwendung als Hufschmiedgehilfe bei zulegen. Im Sinne des § 14 des Gesetzes vom 5. Februar 1907, R.G.Bl. Nr. 26 haben Lehrzeug- nis (Lehrbrief) und Arbeitszeugniffe, im Falle der betreffende Arbeitgeber, der diese Zeugnisse ausstellt einer Genossenschaft angehört, von der Genossenschaftsvorstehung bestätigt zu sein; im Falle der Arbeitgeber einer Genoffenschaft nicht angehört, hat die Bestätigung von der Gemeinde behörde des Standortes

und zwar 3 m von ihnen auf Pz. Nr. 69/1 zwischen Wegparzelle Nr. 748 und Drauflnß Pz. Nr. 762 und den Drau-Bauparzellen Nr. 764 und 763/1 der K.-G. Abfaltersbach. Der vierte dieser Lagerplätze liegt auf P.-Nr. 59 knapp an der Wdgparzelle Nr. 748 der K.-G. Abfalters bach. Hierüber wird im Sinne der §§ 16 ff und 63 ff des tirol. W.-R.-G. und des 8 25 ff des Gew.-G. die kommissionelle Erhebung und Ver handlung für den 12. Mai 1924 mit dem Zu sammentritte im Gasthaus Aigner in Abfalters bach um halb 8 Uhr vormittags angeordnet. Bei dieser Verhandlung

Behörden bezw. Interessenten haben sich daher rechtzeitig mit den erforderlichen Weisungen und Ermächtiguugen zur Abgabe ent- giltiger Erklärungen bei der amtlichen Verhand lung zu versehen, weil etwaige Vorbehalte nach träglicher Erklärungen bezw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzulässig sind. Die Anrainer und sonstigen Interessenten werden eingeladcn, bei dieser Verhandlung zu er scheinen. Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 27. April 1924. Der Bezirkshauptmarm: Dr. Kneußl. Zl. 1438

/3 Johann Stattbanmsr Abfaltsrs- bach Holxlagerpl tz, masserrechtl Verhandlung. Kundmachung. Mit der Eingabe vom 21. April 1924 hat Johann Stallbaumer in Abfaltsrsbach um die wafferrechtliche, sowie, gewerbebehördliche Geneh migung für seinen Holzlagerplatz in Abfaltersbach angesucht. Der Holzlagerplatz liegt auf Parz. N. 76/3 der K. G. Abfaltersbach, und zwar zwischen der Wegparzelle Nr. 748 und den Seitenarm der Drau Pz. Nr. 760 nächst der Drau. Hierüber wird im Sinne der §§ 16 ff und 83 ff des tirol

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 13 di 16
Data: 12.03.1912
Descrizione fisica: 16
, ledig, Müllergehilfe aus Eltendorf in Kärnten, wegen Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung im Sinne der 88 152, 155 b und d, 156 a und Uebertretung im Sinne des 8 411 St.-G.; — 2. Anton Gasser, 27 Jahre alt, ledig, Spengler aus Brixen, wegen der Verbrechen der Notzucht und der Unzucht wider die Natur im Sinne der 88 127 und 129 1b St.-G.; — 3. Hermann Münst, 20 Jahre alt, ledig, Knecht aus Ulm, wegen Verbrechens des Totschlages im Sinne des 8l40St.'G.; — 4 Josef Reich sie gl, 46 Jahre

alt, ledig, Hilfsarbeiter aus Natz, wegen der Ver brechen der Notzucht und Schändung im Sinne der 88 127 und 128 und der Uebertretung im Sinne des 8 516 St.-G.; — 5. Sebastian S chwien- bacher, 57 Jahre alt, ledig, Malergehilfe aus St. Christina in Gröden, wegen des Verbrechens der Nachahmung öffentlicher Kreditpapiere im Sinne des 8 106 St.-G.; — 7. Miecislaus Karpinski, 31 Jahre alt, nach Posen in Preußen zuständig, ledig, Handlungsgehilfe, wegen des Verbrechens

des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der 88 171, 173, 174 He und 176 I und der Uebertretungen der verbotenen Rückkehr und der Falschmeldung im Sinne der 88 323 und 320 e St.-G.; — 8. Matthias Malleier, 33 Jahre alt, lediger Obsthändler aus Lana, wegen des Verbrechens der Notzucht im Sinne des 8 127 St.-G.; — 9. Josef Leim egger, 37 Jahre alt, Privat in Gries bei Bozen, wegen der Verbrechen des Betruges und Diebstahles im Sinne der 88 197, 200 und 203, bezw. 171, 173, 174 Ilb St.-G. Rllhdiebttayl In Dorf Tirol wurde in der Nacht

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Alpenland
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Pagina 8 di 12
Data: 09.07.1920
Descrizione fisica: 12
. Maria Ttzereflenstratze Rr. 17 — 19 . ? FemsarrHer Nr. 178 md 831 . ^ Spielplau dom Samstag, den 10. Juli bis einschließlich Dienstag, den 13. Juli 1920.- Die Soireetsilettr. Lebensbild in 2 Akten. Hauptdarsteller Lucie Wett und Gustav Turan. ZM Fasching der Sinne!: Schauspiel in 5 Akten. Jugendliche unter 17 Jahren haben keinen Zutritt. £ Beginn der Vorstellungen um 3, 5, 7, und 9 Uhr f Täglich Kürtenvorverkauf von */,.! 1 bis U,'3 Uhr vorm, i t W Mittwoch, den 14. Juü: t Neuer Spielykm «tt grobe

Die Salonölaerlo Der Busgettovene '» 6*helmnl» Die CCIUdfeatj pon kZollergrund Der Vl|ehoop«ratar Der Cat fei wurm Der Hu»S«lt©Bene Die T* 5 ne ßlUUbfeuerln Großer stadtsaal — — — — — ’ — Triumph-Niro Der teltd». Stbeln 3m Malching der Sinne 3m fatchtng der Sinne 3 n» faTchtng der Sinne , 3 m fatcblng der Sinne 3 m faT*ing der Sinne — Lentral-Kino Die Che der frau fiJary Das Kabinett des Dr Callaart Das Kabinett des Dr. Callgart Da* Kabinett des Dr. Callgari Das Kabinett des Dr. Caligari Das Kabinett

Eigenschaft zur Besetzung. Für die Erlangung dieser Stelle, womit ein Latzesbezug von dermalen rund 18.000 Kronen (3000 Kronen Gri ndg.halt mit den verschiedenen Zulagen) verbunden ist, werden erfordert: 1. die deutschösterreichische Staatsbürgerschaft, 2. deutsche Abstammung, 3. ein Alter von nicht mehr als 35 Jahren, 4. der Nachweis mehrjähriger Verwendung in einem Lebensmittel geschäft, 5. die Absolvierung der im Sinne des Gesetzes vom 16. Jänner 1896, R.-G.-B1. 89 ex 1897 eingerichteten Kurse

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 15 di 18
Data: 31.12.1898
Descrizione fisica: 18
Diese Frage mußte mit Rücksicht auf die im Jahre 1851 anläßlich der Abtrennung der Seelsorge Kelchsau von der Seelsorge Hopfgarten durch das fb. Ordinariat in Salzburg laut Erlasses vom 27. August 1851, Nr. 3038, vorgenommene und von der Statthalterei in Innsbruck mit Bezugnahme auf den Erlaß des Min. für Kultus und Unterricht vom 18. Oktober 1850, Z. 2939, unter dem 5. September 1851, Z. 7560, ge nehmigte Regelung der Rechtsverhältnisse beider Seel sorgen im bejahenden Sinne beantwortet

vorgenommen hat, die entsprechende Stolgebühr beziehen dürfe, so ist zuzugeben, daß diese Auffassung der Be schwerde auf Stolgebühren im engeren Sinne im Allge meinen zutrefsin mag, insoweit nicht besondere bei ein zelnen Seelsorgerstationen zu Recht bestehende Justitu- tionen eine Ausnahme oder Abweichung herbeiführen. Für den gegebenen Fall läßt sich aber aus dem Be griffe und Wesen der Stolgebühren im engeren Sinne umsoweniger ein Schluß im Sinne der Beschwerde ab leiten, als man es bei dem sogenannten

Seelenrechte oder Pönfall offenbar mit einer Abgabe zu thun hat, welche zwar nach Art der Stolgebühren eingehoben und behandelt und demgemäß von den Behörden auch als Stolgebühr bezeichnet wurde, welche aber ihrem Wesen nach so viele auch behördlich anerkannte Besonderheiten aufweist, daß von einer strikten Anwendung der für die eigentlichen Stolgebühren geltenden Grundsätze auch auf diese Art von Stolgebühren im weiteren Sinne nicht die Rede sei kann. Amnestie für Ltellungspflichtige und Deserteure

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 5 di 12
Data: 03.07.1925
Descrizione fisica: 12
Unter- snchungsanstalt für Lebensmittel in Graz un giftige Farben mit der Bezeichnung „Zur Fär bung von Lebensmitteln, unschädlich im Sinne der Minifterialverordnung vom 17. Juli 1906, B. G. Bl. Nr. 142" in den Verkehr gebracht werden, wogegen im allgemeinen zwar kein Einwand zu erheben ist, daß jedoch! mit diesen Farben, gemäß den Bestinrmungen der zitierten Verordnung, Fleisch, Fleischwaren, sowie na türliche Wursthüllen nicht gefärbt werden dür fen. Bei Anpreisung von Farben zur Färbung von Lebensmitteln

ist also auf obige Ausnah men ausdrücklich hinzuweisen. — Zuwiderhan delnde werden zur Verantwortung gezogen. Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 25. Juni 1925. Ter Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zl. 735/2. Wasserbuchanlage für die Ge meinde Kartitsch; rrrasserrecht- liche Verhandlungen. KunNmackuna. Am 9. Juli 1925 werden in Kartitsch nach stehende wasserrechtliche Verhandlungen im Sinne des Paragraph 83 ff des Tiroler Was- serrechtstzesetzes vom 28. August 1870, L. G>. Bl. 64, durchgeführt werden: 1. Peter

Jnderster, Jnnerklie- ber: Mühle auf Bp. 278 K. G. Kartitsch am' Schhstertalbach um 11 Uhr vorm. 2. Josef Kassewalder, Schaber: Wasserrad auf Gp. 917 K. G. Kartitsch am Schnstertalba'ch, um 11 Uhr 15 vorm. Unter einem wird die gemerbebehördlichv Verhandlung im Sinne des Paragraph 25 ff der Gewerbeordnung betreffend die Betriebs anlage für Wagnerei des Herrn Jos. Kasse walder durchgeführt. 3. Nikolaus Köck, Schuster: Was serrad aus Bß. 164 K. G. Kartitsch am Schnstertalbach um 11 Uhr 15 vorm. 4. Leonhard

sich nicht von Amtswegen Bedenken dagegen er geben. Tie an den Verhandlungen teilnehmenden Vertreter bezw. Interessenten haben sich da her rechtzeitig mit den erforderlichen Weisun gen und Ermächtigungen zur Abgabe endgil- tiger Erklärungen bei der amtlichen Verhand lung zu versehen, weil etwaige Vorbehalte!nach träglicher Erklärungen bezw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen Paragraphen unzu lässig sind. Tie Anrainer und sonstigen Interessenten werden eingeladen, bei dieser Verhandlung zu erscheinen

sind aus dem bis zum Kommissionstage bei der Be- zirkshauptmannschast Lienz, Zimmer Nr. 4, zur öffentlichen Einsicht aufliegenden Projekte zu entnehmen. Hierüber wird im Sinne des 6. Abschnittes des Tiroler Wasserrechtsgesetzes das wasserrechtliche Verfahren eingeleitet und die kommisfionelle Erhebung und Verhandlung für 8. Juli 1925 mit dem Zusammentritte an Ort und Stelle um 11 Uhr 15 angeordnet. Bei dieser Verhandlung sind die nicht schon früher mündlich oder schriftliich! geltend gemach ten Einwendungen vorzubringen

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Pagina 12 di 48
Data: 25.05.1938
Descrizione fisica: 48
Innsbruck auf, mir postwendend die Namen und die Zahl ihrer Jagdscheine und Jagdkartenbesitzer mitzuteilen. Bemerken möchte ich dazu, daß selbstverständlich Jagdgastkarten hiebei nicht mitzählen. Neu auszuschreibende Jagdpachtverträge sind im Sinne des NGBl. Nr. 67 von den verpachtenden Gemeinden usw. vorher mir zur Genehmigung vorzulegen und müssen die be treffenden Gemeinden im Sinne dieses Gesetzes die nötigen Formulare und Unterlagen sich verschaffen. Bis zum 15. Juli 1938 ist ein Abschußplan

jeglichen Schalenwildes, des Auer- und Birkwildes an mich einzu senden. Der Abschuß des Rehwildes (Rehbock) ist Heuer aus nahmsweise ab 1. Juli 1938 gestattet. Es gilt jedoch ab 15. Juli für alles andere Schalenwild nur der vom Kreis jägermeister bewilligte Abschuß. Ich bitte jedoch, im Sinne der Neuordnung um sinngemäße Vorschläge für die einzelnen Reviere. Es werden für die einzelnen Jagdbezirke Hegering leiter, die — mit den örtlichen Verhältnissen vertraut — die Verbindung mit dem Kreisjägermeister

und dem Gaujäger meister zu pflegen haben und dadurch eine sinnmäßige Ueber- leitung im Sinne des deutschen Jagdgesetzes auch zu ver antworten haben, bestimmt. Ich mache darauf aufmerksam, daß vorläufig die Kreis- jägermeisterdienststelle nur am Mittwoch jeder Woche von 8 bis 10 Uhr Dienststunden hält, telephonische Anfragen sind >— infolge häufiger Abwesenheit — vollkommen unzweck mäßig. Es wird im Sinne der Neuordnung wahrscheinlich eine eigene Dienststelle errichtet. Dort wird der zuständige

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 17 di 18
Data: 15.09.1900
Descrizione fisica: 18
, Folgendes anher eröffnet: In Ausführung der Artikel IV bis IX des Gesetzes vom 25. Okt. 1896, R. G. Bl. Nr. 220, betreffend die direkten Personalsteuern, hat das k. k. Finanzministerium mit dem Erlasse vom 18. Juni 1900, Z. 33.406, anher mitgetheilt, daß für das Jahr 1900 der Nachlaß an der Grundsteuer mit fünfzehn Prozent und an der Gebäudesteuer mit Ausnahme der fünf prozentigen Steuer vom Ertrage steuerfreier Gebäude mit zwölfeinhalb Prozent festgesetzt und die im Sinne des § 11 des oben bezogenen

Gesetzes für die Ver anlagungsperiode 1900 1901 mit 35, 518, 832 X Erwerbsteuerhauptsumme für das Jahr 1900 auf 34,923.952 X ermäßigt ivurde Die k. k. Steuer ämter werden mit dem Aufträge in Kenntniß gesetzt, die individuelle Auftheilung der für das Jahr 1900 festgesetzten Nachlässe an der staatlichen Grund-Haus- klaffen- und Hauszinssteuer im Sinne der Bestimmungen des Finanz-Ministerial-Erlasses vom 15. Dezemb. 1897, Z. 61.261, V. Bl. Nr. 63, unverzüglich vorzunehmen. Kundmachung. Laut Kundmachung

der k. k. Statt halterei vom 5. d. M., Z. 33791, wird im Sinne der kaiserlichen Verordnung vom 2. Mai 1899, G. G. B Nr. 81, und der zu derselben erlassenen Durchführungs verordnung vom 6. Mai 1899, R. G B. Nr. 82, betreffend die Abwehr und Tilgung der Schweinepest, wird hiemit allgemein bekannt gemacht, daß der ermittelte Durchschnittspreis für geschlachtete Schweine aller Quali täten in der Landeshauptstadt Innsbruck im Monate August 1900 1 X 14 h per Kilogramm betrug, und dieser Preis in Tirol

des Anweisungsverkehres der k. k Postsparkaffa auch für Militärtaxeinzahlungen zulässig ist, nach dem im Sinne der Ministerial-Ver- ordnung vom 26. November 1897, R. G. Bl. Nr. 272, alle Zahlungen mit Ausnahme der Zollzahlungen an alle k. k. Steuerämter s: Hauptsteuerämter:j in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern, dann an die k. k. Finanzkassen in Wien auch im Wege des k. k Postsparkassenaintes geleistet werden können. In: Interesse der Förderung dieser Zahlungsart wird den Bemessungs

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 23.12.1930
Descrizione fisica: 10
. über die Anklage verhandelt worden, die der sta. Funktionär gegen Alois Aricochi wegen Uebertretung im Sinne der 88 488, 491, 495 StG. erhoben hatte. Neber den vom Ankläger gestellten Antrag auf Bestra fung des Angeklagten und Veröffentlichung des Urteiles samt Gründen in sämtlichen Innsbrucker Tageszeitungen stak das Gericht zu Recht erkannt: - A l o i s Aricochi, geboren am 21. Juni 1877 in Brixen, zuständig nach Hvt- ting. verheiratet, konfessionslos, Sohn des Peter und der Rosa, geb. Peternolli

, verantwortlicher Schriftleiter der „Bolks-Zeitung", Innsbruck,, .mohnhaft AmKwrstraße Nr. 27, megen Preßdelikte mehrmals vorbestraft, ist schuldig. - er habe am 24. und 25. November 1930 in Innsbruck als verantwortlicher Schriftleiter der • ebenda erscheinenden „Volks-Zeitung" bei der Aufnahme der Artikel „Soll Inns bruck zu einem Dorf herabgewürdi'gt werden" und „Der ÄrndeIhauptmann von Tirol hetzt gegen die Innsbrucker Polizei", deren Inhalt die Uebertretung gegen die Sicher heit der Ehre im Sinne der W 488

und 491 StG. begrün det, jene Aufmerksamkeit vernachlässigt, bei deren pflicht gemäßen Anwendung die Aufnahme dieses strafbaren In- Haltes unterblieben wäre; er habe hiedurch die Uebertretung im Sinne des 8 30 Prehgesetz'begangen und wird hiefür ge- rnäß derselben Gesetzesstelle und s 5 Pr.Ges., 1. Absatz, hin sichtlich der ersten Anschuldigung zu 600 8 (fechshuydßrk Schilling), im Üneinbringllchkeitsfalle zu 3 (drei) Wochen Arrest, hin sichtlich der zweiten Anschuldigung zu weiteren 700

in diesem Sinne gerecht fertigt. Wenn in dem gleichen Artikel dem Landeshaupt- ryauu vorgeworsen wird, er sei jo gesinnt, daß, wenn die > Polizei auf die Arbeiter losgehauen hätte, er wahrscheinlich daran gar nichts auszusetzen gehabt hätte, so muß dieser Vorwurf, in dem ihm eine Gesinnung vorgelvorfen wird, die geeignet ist, ihn in der Oesfentlichkeit . herabzusetzen, ebenfalls als vollkommen grundlos und unwahr gehalten werden und war daher auch in diesem Sinne ein Schuld spruch zu fällen

. Auch die in den folgenden Zeilen des Ar tikels aufscheinenden Vorwürfe erscheinen als eine Beleidi gung, teils im Sinne des 8 488. teils im Sinne des 8 491 und erweisen sich genau wie die vorhergehenden Anschuldi gungen als ganz grundlos und erdichtet und mußte auch hinsichtlich dieser weiteren Anschuldigungen mit einem Schuldspruch vorgegangen werden. Was den letzten Artikel vom 25. November 1930, Nr. 271, betrifft so beinhaltet die in diesem Artikel inkrimi nierte Stelle: „Das ist doch ein feiner Landeslhauptmann

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Tiroler Post
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Pagina 2 di 14
Data: 13.01.1900
Descrizione fisica: 14
bezüglichen Decretes erscheint das Wort Christlich dreimal im Sinne des Namens Katholisch. Der bezügliche Text lautet: „Gefällt es Euch, dass das heilige Concil von Trient zur Ehre der hl. Dreifaltigkeit zur Erhöhung des Glaubens und der christlichen Religion, zur Erneuerung des christlichen Volkes und %uv Anstilgung der Feinde des christlichen Namens eröffnet werde?" Nach der Unterbrechung des Concils erschien unter Julius HI. Die Reassump- tiousbulle für das Concil

". In dem Vorworte Clemens XIII. w.rd nun ebenfalls wiederholt der Name Christlich an Stelle des Wortes Katholisch gebraucht. Ebenso kehrt dieser Name in demselben Sinne im Katechismns wiederholt wider. Es ist hier noch zu bemerken, dass der Katechismus der competente und zwar volksthümliche Interpret der im Concil von Trient behandelten katho lischen Glaubens- und Sittenlehre gegenüber der Glaubensneuerung des 16 . Jahrhunderts ist. Wir fragen nun: Wenn die katholische Kirche da. wo sie direct

der letzten drei Jahrhunderte gesagt werden. Auch die kirchliche Liturgie respectiert in besonderer Weise das Wort Christlich im mehrerwähnten Sinne. Nur ein Beispiel hiefür: Am Char- freitage betete die Kirche, so lange das römisch- deutsche Kaiserthum bestand, nicht pro catholi- cissimo, sondern pro christianissimo Impera- tore (nicht für den allerkatholischesten, sondern für den allerchristlichsten Kaiser.) Die Bezeichnung „allerchristlichst" hat hier um so größeren Wert, weil der römisch-deutsche

Kaiser namentlich seit der Glaubensspaltung im 16 . Jahrhundert der officielle weltliche Schirmer der katholischen Kirche war. Ebenso führte der französische König auch nach der Reformation mit völliger Genehmigung ber katholischen Kirche den Ehren titel „allerchristlichster König", obwohl er der Monarch einer durchaus katholischen Nation war. Als merkwürdig muss bezeichnet werden, dass gerade der gegenwärtig glorreich regierende Papst in Encykliken und Bullen das Wort Christlich im Sinne des Wortes

Katholisch mit besonderer Vorliebe gebraucht. In diesem Sinne spricht Leo XIII. häufig vom „christlichen Volke", christlichen Glauben", „christlichen Staate". Namentlich erscheint dieses Wort häufig in der berühmten Encyklika „Novarum rerum" über die gesellschaftliche Reform und in jener über die christliche Staatsordnung. In ersterer finden sich die Bezeichnungen „christ licher Staat", „christliche Wahrheit", „christ licher Glaube", „christliche Erziehung". Dass Leo XIII. sie bei Staat, Wahrheit, Glaube

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Pagina 5 di 8
Data: 06.07.1912
Descrizione fisica: 8
in einer von der Aufenthaltsgemeinde verschiedenen Gemeinde und die jeweils nur tagsüber in dieser Gemeinde wäh rende Beschäftigung begründet nicht einen Aufent halt in dieser Gemeinde im Sinne der Heimat gesetznovelle. Die Gemeinde Pergine ca. Statthaltecei in Innsbruck, puncto Heimatrecht des Valentin Partacini. „Die Beschwerde wird als unbegründet zurück- ge w iesen." Entscheidungsgründe. Die von der Ge meinde Pergine bekämpfte Entscheidung, welche aus spricht, daß die Beschwerdeführerin verpflichtet sei, den nach Tenna

die Kon zession zur Ausübung des Wirtsgewerbes in Pergine inne hatte. Der BGH. fand zunächst eine Ergänzung des Ver fahrens im Sinne der Beschwerde überflüssig, da den nach Anschauung der Beschwerdeführerin nicht genügend erhobenen Nebenumständen für die hier einzig und allein maßgebende Tatsache des faktischen Aufent haltes des Partacini in Pergine keine Bedeutung zu kommt. In meritorischer Hinsicht hat der Gerichtshof fol gendes erwogen: Ein Aufenthalt im Sinne der Heimatrechtnovelle ex 1896

geschaffen hat, wo seine Kunden zu»erlässig mit ihm in ge schäftliche Verbindung treten können. Insofern bildet die Betriebsflelle den für die Außenwelt erkennbaren Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Gewerbetrei benden. Verschieden von der Geschäftsstelle ist aber, wie schon gezeigt, die Wohnung, das heißt jener Ort, an welchem er sich häuslich niedergelaffen hat; nur dieser letztere Ort kann als Wohnsitz oder Aufenthalt im Sinne der Heimatgesetznovelle ex 1896 angesehen werden. Nachdem

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 1 di 4
Data: 13.05.1893
Descrizione fisica: 4
" bis „an euer Evangelium glauben" das Vergehen im Sinne des 8 302 St. G. II. Der in derselben Nr. 10 der genannten Zeit schrift auf Seite 1, Spalte 3 und Seite 2, Spalte 1 und 2 enthaltene Artikel „Die Agitation in Vorarlberg" be ginnend mit „Bregenz im April" und endend mit „und der ganzen Menschheit", begründet in den Stellen „diese Thatsache läßt die Feinde" bis „einigen sollen" und „An den Grafen Taaffe" bis „und der ganzen Menschheit" den Thatbestand des Vergehens im Sinne des 8 300

St.-G. und der Ehrenbeleidigung im Sinne der 8§ 487, 491 St.-G und Art V. des Gesetzes vom 17. Dec. 1862 Nr. 8 R.-G.-B. ex 1863. III. Es wurde gemäß § 489 St.-P.-O. die Bestäti gung der verfügten Beschlagnahme, sowie nach § 493 St -P.-O das Verbot der weiteren Verbreitung dieser Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach 8 37 Preß- gesetz die Vernichtung der confiscirten Exemplare ausge sprochen. K. k. Landesgericht Innsbruck. 26. April 1893. Der Präsident Czoernig. Nr. 2914. Gründe. Der in Nr. 10 der in Wilten

Erkennt nisse genau bezeichnten Stellen; weshalb der Inhalt dieser beiden Artikel das Vergehen der Aufteizung zu Feist dseligkeiten wider einzelne Classen oder Stände der bürgerlichen Gesellschaft im Sinne des § 302 St -G. begründet. Der Artikel „Die Agitation in Vorarlberg all Punkt II des Erkenntnisses in Betreff der beanständeten Stellen genau bezeichnet, versucht durch unwahre Angaben, Ent stellung von Thatsachen und Schmähungen zum Hasse und zur Verachtung gegen die k. k. Bezirkshauptmann schaft

in Bregenz, mithin gegen eine Staatsbehörde, sowie gegen einzelne Beamten derselben in Beziehung auf ihre Amtsführung aufzureizen, und werden Letztere auch des Verbrechens des Mißbrauches der Amtsgewalt beschuldiget und verächtlicher Eigenschaften und Gesinn ungen geziehen, worin der Thatbestand des Vergehens der Aufwiegelung wider Staatsbehörden und gegen einzelne Organe der Regierung im Sinne des 8 300 St.-G. beziehungsweise das Vergehen der Ehrenbeleidigung im Sinne der 8 8 487, 491 St.-G. und Art

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 6 di 8
Data: 18.11.1922
Descrizione fisica: 8
im Sinne des § 4 der Min.Voz. vom 37. August 1873. N.G.Bl. N. 140 in der zwei ten Hälfte des Monates Dezenrher 1922 statt. Der Tag der Prüfung wird seinerzsit den zur Prüfung Zuzelussenen bekanntgegeben. Die Anmeldung zrr dieser' Prüfung hat schriftlich bis längstens 30. November 1922 bei der Landesregierung in Innsbruck zu er folgen. Der Anmeldung ist das Zeugnis über das ordnungsgemäße erlernte Hnfichiruedgrwerbe (Lsh- brief) sowie der Nachweis über eine wenigstens dreijährige Verwerrduirg

als Huffchmredgehilfe bei- Anlegen. Im Sinne des § 14 des G.stzes vom 5. Feber 1907. N.G.Bl N . 26 haben Lehrzeug- nis und Arbeitszeugnisse im Falle der betreffende Arbeitgeber, der diese Zeugnisse ausstellt, einer Genosserrschaft angehört, von der Genossenschafts- vorstehung bestätigt zu sein; im Falle der Ar beitgeber einer Genossenschaft rricht ÄNgehört, hat die Bestätigung von der Gemeindebehörde des Standortes des Gewerbes zu erfolgen. Bezükshauptmannfchaft Lienz, am 14. November 1922. Der Bezirkshauptmaun

: Dr. Kneußl. Z!. II-1622/2. Franx Keiler, Mittemald; Hotz- abtricb durch den Orgel- und Edenbach Kundmachung. Frarrz Leiter irr Miltewald hat mit Errr-. gäbe vom 11. Oktober 1922 unr die Abtriebs- bewilligung für ca. 500 Stück Musel durch den sogenannten Orgel- unb Edenbach an gesucht. Hierüber wird im Sinne drs § 25 R.F.G. die konnnissiouelle Begehung unb Verhandlung auf den 21. November 1922 mit dem Zusam mentritte am Bahnhofs in Mittewald nach Ein- laugeu des F.ühzuges anberaumt. Alle Jnteresieuteu

und Anrainer sind eiuge- ladeu au dieser Verhandlung teilzunehmen. Von der Bezirkshauptmannschaft Lienz, am 6 . November 1922. Der Bezirkshauptmann: Dr. Kneußl. Zl. II- 1754/2 Johann Mayer in Göriach. Halxabtried durch den God- «acherbach. Kundmachung. Johann Mayer in Göriach hat mit Eingabe vom 31. Oktober 1922 um die Bringungsbewil- liguag für ca 210Y Stück Muselhölzer aus dem E nlaussgedu te deS Gödnacherbackes durch den selben b s zur W.P. Nr. 287 K.G. Strouach angesucht. Hierüber ivird im Sinne

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Der Arbeiter
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Pagina 9 di 10
Data: 13.06.1934
Descrizione fisica: 10
Tirol. Katholisch» Front in Tirol Im Sinne der Bischofskonferenz hat Bischof Doktor Waitz seine Weisungen herausgegeben; sie gelten dem Ziele, eine große politische Front aller Katholiken in Tirol zu schaffen, die in den Wirkungskreis der Ka tholischen Aktion eingebaut ist. Diese katholische Front umfaßt nach den Weisungen des Bischofs folgende Aufgaben: Die Betätigung der Katholiken im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben soll, wie der Hl. Vater es aus spricht, im katholischen Sinne

erfolgen. Diese Betäti gung wird um so erfolgreicher fein, je mehr sie im ka tholischen Sinne organisiert ist. Es bedarf demnach auch zur Erfüllung dieser Aufgaben der katholischen Ge meinschaft, die planmäßig im katholischen Sinne Zeit aufgaben durchführt, daß hierin auch einheitlich geführt und zur Tätigkeit angespornt wird. Dieser organi sierten Tätigkeit im gesellschaftlichen und öffentlichen Leben dienen im Rahmen der Katholischen Aktion: a) Die Landesvertretung der Katholi ken Tirols

der Katholischen Aktion werden gleichfalls vom Bischof ernannt. Für die Durchführung der Beschlüsse des Diözesanausschusses sowie für die Weiterleitung derselben an alle untergeordneten Stellen hat ebenfalls das Tiroler Katholiken-Sekretariat zu sorgen. Es erübrigt, noch einige Ausgaben besonders zu be zeichnen: I. Die rein religiösen Aufgaben für die Katholische Aktion im strengen Sinne. II. Kulturelle Ausgaben: 1. Pressewesen und Schule, Kunst und Wissenschaft. Bildungsmittel, wie Theater und Kino, Rundfunk

usw. 2. Förderung der öffentlichen Sittlichkeit. 3. Förderung der großen Aufgaben im Sinne des Konkordates und der neuen Verfassung, wie christliche Ehe. 4. Karitative Aufgaben. 5. Das soziale Gebiet. 6. Das staatspolitische Gebiet. Aus dieser Darlegung ergibt sich die Größe der gan zen Aufgabe, wie sie der Hl. Vater verstanden wissen will. Man hat mit Recht gesagt, daß der Unglaube der Neuzeit in Jahrzehnten sich immer mehr ausgebreitet hat. Es bedürfe der Arbeit von Jahrzehnten, um dieses größte

eine Wechselrede an, wobei an den Redner die verschieden sten Anfragen von Aktiven wie Pensionisten gestellt wur den, die er deutlich und befriedigend beantwortete. Alle Versammlungen schlossen mit dem wärmsten Danke und der Bitte. Costisella möge uns Osttiroler nicht vergessen und gelegentlich wieder einmal besuchen. 8eratt«i. Katholische Volksgemeinschaft Rach den jüngsten Weisungen des Hochwürdigsten Bischofs Dr. Waitz wird nun im Sinne der „Katholi schen Aktion" Pius XI. für Vorarlberg eine „Katholische

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Innsbrucker Zeitung
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Pagina 1 di 8
Data: 04.11.1934
Descrizione fisica: 8
gelöst. Er gehörte politisch den Großdeutschen an und stand eine Zeit lang der NSDAP, nahe. Gegenwärtig ist er bemüht, ein positives Mitwirken der Kärntner Nationalen im Sinne eines freien und unabhängigen Oesterreich ehr lich zu unterstützen. MM des Prüllbmlm der Saar« regterung gefordert Berlin, 3. November. Die berliner „Börsenzeitung" fordert in einem Arti kel „Das Maß voll" den Rücktritt des Präsidenten der Saarkommission K n o x. Ein Entweder - Ster Saarbrücken, 3. Nov. Der Landesleiter

vorgelegt. K. §. 8. B. und die Mgendbetvegung Bezüglich der Jugendbewegung erhob der Katholische Tiroler Lehrerverein folgende Forde rungen: „1. Der K. T. L. V. hält die Einheitsjugend organisation für nicht durchführbar. 2. Er hält die Schaffung der Schuljugendorga nisation an den öffentlichen Schulen im Sinne der „Kameradschaften" gegenwärtig für nicht durchführbar. 3. Er fordert für die Zusammenarbeit zwischen den Jugendorganisationen einerseits und zwischen Schule und Jugendorganisationen anderseits

die Schaffung der Funktion des Schulvertrauensmannes an jeder Schule und die Errichtung eines Jugend- b ei rat es in einer Gemeinde, wo mehrere Jugend- verbände bestehen. 4. Er fordert die Mitglieder auf, im katholi schen Sinne in den Jugendorganisationen nach Möglichkeit mitzuarbeiten. 5. Er verlangt, daß in den weiblichen Jugend vereinen der Eigenart der Mädchen Rechnung ge tragen wird. 6. Er legt den zuständigen Stellen die Frage zur Er wägung vor, ob nicht in den Orten, wo nur ein Teil der Jugend

von den christlich-vaterländischen Jugend- verbänden erfaßt wird, ein I u g e n d b u n d „Rot- weiß-rot" im Sinne der Kameradschaften zu schaf fen wäre. Der zweite Lehrgang, der am Freitag nachmit tags abgehalten wurde, beschäftigte sich mit dem Ka pitel „Hauptschule". Bezirksschulinspektor Schul rat Heinrich K o tz sprach hiezu über „Die Hauptschule nach dem Gesetz vom Jahre 1934", Schulrat Schw. Ma rianne V e t t o r i über „Der oorläusige Lehrplan für die erste Klasse — die sprächgeschichtlichen Fächer

erkennen der Hauptschule große Bedeutung im Sinne der von Quaüragesimo Anno geforderten Entproletarisierung zu. 3. Im Sinne wahrer Bildung mögen alle Bestrebun gen unterstützt werden, die an Hand geltender Lehr pläne ein einheitliches und geschlossenes Weltbild ermöglichen." Dir Kaupwrrfammruns die am Samstag stattfand, wurde mit einer Ge dächtnismesse für Bundeskanzler Dr. D o l l- fuß, die Prälat Prof. Anton Müller (Bruder W i l l r a m) am Hochaltar der St.-Jakobs-Pfarrkirche las, eingeleitet

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Tiroler Gemeinde-Blatt
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Pagina 7 di 8
Data: 21.09.1912
Descrizione fisica: 8
„Sie angefochtene En tscheidung wird als ge setzlich nicht begründet aufgehoben." Entscheidungsgründe. Das Koburg'sche Jagdgebiete im Karwendeltale ist sowohl durch die Kar- wendeltalstraße, als auch durch eine Reihe von Berg wegen und Fußsteigen, die durch das Jnnrainer Eigen jagdgebiet führen, zugänglich. Die Straße, dann der sogenannte Kalvariensteig (auch Bürzlsteig genannt) und der Lablehnersteig sind öffentliche Verkehrswege im Sinne des Tiroler Straßengesetzes. — Es herrscht nun zwi

durch fremde Jagdgebiete in erster Linie die etwa vorhandene öffent liche Straße zu benützen verpflichtet sind und daß nur in dem Falle, als keine Straße bestünde, der dem gleichen Zweck dienende, die Verbindung oder den Zu gang überhaupt vermittelnde Steig begangen werden darf. Da das Koburg'sche Jagdrevier anstandslos auf der bestehenden Karwendelstraße erreicht werden könne, fehle im Sinne jener Gesetzesstelle die notwendige Voraussetzung für die Zulässigkeit des Betretens der durch das Jnnrainer

, wurde dem Jagdinhaber und seinen Jägern das Recht der summarischen Exekution gegen solche Tiere verliehen, keineswegs kann aber ein Zusammenhang zwischen die ser Bestimmung und jener des §18 gefunden werden. Der Gerichtshof behob aus diesen Erwägungen die angefochtene Entscheidung als gesetzwidrig, ohne in die von der Beschwerde ebenfalls erörterte, von der Mini- sterialentscheidung nicht beantwortete Frage einzutreten, ob die Bestimmung des § 18 nur auf die im Sinne der Straßengesetze

als öffentlich zu behandelnden Wege und Steige Anwendung findet oder überhaupt auf all gemein begangene, wenn auch im Sinne des Straßen gesetzes nicht öffentliche Wege auszudehnen ist und ob der Benützung einzelner Steige etwa die Bestimmung des 8 60, Z. 7, ForstG. entgegen gestellt werden kann. Die Geineindesekretär-Schrile Dolders. (Unter dem Protektorate Sr. Ex;ellenz des Landeshauptmänner.) Die Gemeindesekretär-Schule an dem mit Oeffent- lichkeitsrecht versehenen Benediktinerkonviktsgymnasium Josefinum

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Unterinntaler Bote
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Pagina 1 di 4
Data: 13.03.1915
Descrizione fisica: 4
auf dem Felde sozialen Handelns gestorben ist, hat die Diözese Lrnz und der Episkopat Oesterreichs einen schweren, schmerzlichen Verlust erlitten. Betrauert vom christlichen Volke, das den Werl des so rasch, im besten Sinne des Wortes populär gewordenen Seelenhirten voll erkannt hatte, ist mit ihm ein würdiger Ver walter des Erbes Rudigiers, ein wahrhaft so zialer und allen modernen Bedürfnissen in mu sterhafter Weise Rechnung tragender Volksbischof heimgegangen. Seit dem Tage, als der Verewigte im Mai 1909

seiner Hirtentätigkeit betrifft, ging seine Sorge speziell in seiner Domkathedrale dahin, daß alle kirchlichen Funktionen und Feiern im strengsten Sinne ritusgemäß und den historischen Traditionen entsprechend würdevoll vor sich gin gen. In all diesen Belangen hat der Verewigte für die Zukunft Bahnen gewiesen, die jedem Nachfolger ein weiteres Vorwärisfchreiten leicht machen. Am nächsten seinem Herzen als Diözesan- bischof stand natürlicherweise die Sorge um die Ausbildung seiner Priester. Auf diesem Gebiete

wird viel gerühmt sein erfolgreiches Streben um die Hebung der theologischen Studien in seinem bischöflichen Seminar, dem er früher schon durch volle 5 Jahre als Regens Vorstand. Von den Priestern aber dehnte sich seine Sorge im wahr- Hall in Tirol, 13. März 1915. ften Sinne des Wortes und buchstäblich auf daö gesamte christliche Volk seiner Diözese aus. Da von zeigen mehr als 40 Visitationen, auf denen er Berg und Tal des ihm anve^ trauten Gebietes mit offenen Augen und offenem Herzen heimsuchte

der dor tigen Erziehungsanstalt und schließlich Pastoral- profeffor und Regens im bischöflichen Seminar wurde, von wo ihn die Berufung auf den Bi- schofsitz traf, ist seine schöne, männliche und wür devolle Erscheinung allen, die ihn einmal sahen, für immer im Gedächtnis geblieben. Ein vor nehmes Benehmen, gepaart mit edler Leutselig keit war das Hauptcharakteristische, was an ihm in Erscheinung trat. Alles in allem ist mit Bi schof Dr. Hittmair ein Priester und Volksbischof im edelsten Sinne

sich dieser griechische Sachwalter des Dreiver bandes gezwungen, der Kammer mitzuteilen, daß der König die Politik des Kabinettes nicht bil lige und dieses daher seine Entlaffung verlangen müsse. Eine deutlichere Quittung dafür, daß also bis zur Stunde der Dreiverband in Grie chenland das Ziel seiner Bemühungen nicht er reicht habe, könnte kaum verlangt werden. Wer immer nnn die Bildung eines neuen Kabinetts übernimmt, steht nun einem völlig neuen Kurs im Sinne nüchterner Realpolitik entgegen

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 24 di 24
Data: 07.11.1930
Descrizione fisica: 24
noch St. Martin, Bezirk Villach. Bezirkshauptmannschast Lienz, am 3. November 1930. 1358 Der Bezirkshauptmann: K u n d r a t i tz. Vc 257.15 Betreff: Hufbeschlagsprüfung im 2. Halbjahr 1930. An alle Bezirkshauptmann schaften und den Stadtmagi strat Innsbruck. Die Prüfung jener Hufschmiede, welche ohne einen halbjährigen Hufbeschlagskurs gehört zu ha ben, ein Zeugnis ihrer Befähigung zur Ausübung des Hufschmiedegewerbes erlangen wollen, findet bei der hiezu bestellten Prüfungskommission in Innsbruck im Sinne

Verwendung als Hufschmiedegehilfe beizulegen. Im Sinne des § 14 des Ges. vom 5. Feber 1907, R.-G.-Bl. Nr. 26, haben Lehrzeugnisse (Lehrbrief) und Arbeitszeugnis von der zustän digen Innung der Hufschmiede bestätigt zu sein. Die Verlautbarung in den Merkblättern für die Gemeinden Tirols wird veranlaßt. Vom Amte der Tiroler Landesregierung Innsbruck, am 17. Oktober 1930. 1359 Tzt. Geiger m. p. Zl. 6049-7. Betreff: Elektrizitätswerk Kals, Erweiterung der Leitungsanlage. Kundmachung. Die Gemeinde Kals

sind auch einige Kreuzungen der Straße und der dieser entlang führenden Schwach stromleitungen erforderlich. In den genannten Stationen wird die Spannung von 5000 Volt auf die Gebrauchsspannung von 380(220 Volt umgewandelt. Zugleich wird auch die bestehende Hochspannungsleitung von der Zentrale bis zur Ortschaft Kals auf 5000 Volt erhöht. Die durch die Anlage berührten Parzellen sind aus dem Parzellenverzeichnis ersichtlich. Hierüber wird im Sinne des § 25 des El. Wegeges. vom 7. Juni 1922, B.-G-.Bl. Nr. 348

Vorbehalte nachträglicher Erklärungen bezw. Genehmigungen im Sinne der bezogenen Para graphen unzulässig find. Die Projektspläne samt techn. Bericht liegen bis zum Berhandlungstage bei der Bezirkshaupt mannschaft Lienz, Zimmer Nr. 4 und in der Gemeindekanzlei in Kals während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf. Bezirkshauptmannschast Lienz, 1360 am 24. Oktober 1930. Der Vorsitzende: Dr. Kundratitz. Realitäten -Verkauf. Aus der Konkursmasse Alarinelli—Nußbaumer werden freiwillig

, Eigentümer, Verleger: Osttiroler Preßvereinigung; Drucker: Hans Mahl^Schriftleiter: Andrae Piller, verantwortlich nn Sinne des Preßgesetzes: Sekretär Micheler- sämtliche in Lienz

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