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Giornali e riviste
Der Arbeiter
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Pagina 2 di 12
Data: 23.08.1923
Descrizione fisica: 12
und beauftragt die Vertrauensmänner, in diesem Sinne bei Aus stellung der Kandidaten Einfluß zu nehmen. Dagegen fordert er, daß, sobald es die allgemeinen wirtschaftlichen Verhält nisse einigermaßen ermöglichen, sofort im Sinne des christ lichen Arbeiterprogrammes die Sozialversicherung durch Einführung der Alters- und Invaliditäts- Versicherung zum Abschluß gebracht werde. Hinsichtich des Abbaues der Mieterschutzgesetz- g e b u n g kann die Zustimmung nur zu solchen Maßnahmen erteilt

werden, welche auf die Zahlungskraft der Mieterschaft volle Rücksicht nehmen. Einem Abbau des Mieterschutzes im Sinne der Aufhebung der Kündigungsbeschränkung kann bei Fortdauer der bestehenden Wohnungsnot nicht zugestimmt werden. Gegenüber dem von monarchistischer Seite unter nommenen Versuche, auch in die Reihen der Arbeiterschaft die Streitfragen über die Staatsreform zu tragen, nimmt der Reichsverbandstag entschiedenst Stellung und for dert alle Angehörigen der christlichen Arbeiterorganisationen aus, überall derartigen

Arbeiter bewegung! kein leerer Schall, die christliche Arbei terbewegung werde leben und auch dem ganzen deutschen Volke Oesterreichs Leben und Kraft spen den. Stürmischer Beifall folgten den markigen Schluß worten Kunschaks. Die Tagung wurde hieraus um 4 Uh^ nachmittags geschlossen. Die Tagung ist zu Ende, die Arbeit be ginnt. Es ist eine Lebensnotwendigkeit der Ver eine im Sinne der Linzer Tagung zu arbeiten. Frisch voran für Gott und unser Recht. <1. B. „Nie wieder Krieg!" Don

Menschen am Galgen enden mußten. Weit gefehlt! Vor unseren Augen entrollt sich ein grauenhaftes Bild. Der russische Jude Uritzki Moses hat die Organisation der Tscheka geschaffen. Diese Tscheka besteht nur aus den zweimal gesiebten roten Gesinnungsge nossen; das müssen Vollblutbolschewiken im voll sten Sinne des Wortes fein. Diesen Leuten ist der „Schutz" der roten Republik gegen den Umsturz anvertraut. Während tausende armer unschuldi ger Kinder buchstäblich vor den Augen der roten Machthaber

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 1 di 12
Data: 29.12.1934
Descrizione fisica: 12
, für Oesterreich wohl das ereignisreichste seit 1918, geht dem Ende zu. Wie viel hat sich wieder verändert, wie vieles im schlechten, einiges auch im guten Sinne. Jetzt, da es vorüber ist, soll über das Unangenehme und Schwere, das wohl allen Staatsbürgern in hohem Matze auferlegt der Mantel des Vergessens gebreitet werden. Die Er innerung an geschichtliche Ereignisse, wie es der Opfertod des Bundeskanzlers Dr. Dollfutz für Oesterreich war, wird aber für immerwährende Zeiten wach bleiben. Für den Neuaufbau

am andern hängt und wie sich niemand der Mitarbeit am Aufbauwerk entziehen kann, das und nichts anderes auf zuzeigen ist Aufgabe einer Zeitung, besonders eines Hei matblattes, das gegenüber einer wurzellosen Asphalt- Presse eine besondere Notwendigkeit ist. Dieser Aufgabe im Sinne des Gemeinschaftsgefühles, des unbedingt Aufeinanderangewiesenseins aller, so gut wie möglich zu dienen, soll das Bestreben des „Grenzboten", der vielen Tausenden von Lesern nun schon unentbehrlich geworden ist, weiterhin

zum Einlenken zu bringen und im Sinne des verstorbenen Königs Alexan der zu einer Konzentration aller Heimattreuen nationalen Kräfte zu kommen. Eine derartige Entwicklung mutz von allen Friedensfreunden begrützt werden: beim ein starker jugoslawischer Faktor ist nicht nur die beste Ge währ für die Erhaltung von Ruhe und Ordnung im Süd osten Europas, er kann und wird auch durch Uebernahme einer vermittelnden Tätigkeit in einem weiter gesteckten Nahmen der Befriedung unseres gesamten Erdteiles grotze Dienste

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Neueste Zeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 28.10.1932
Descrizione fisica: 6
Dr. Breitners. Er appellierte Wien, 27. Oktober. (Priv.) Auf der Tagesordnung des gestrigen Ministerrates stand auch das Gesetz über die Beurlaubung von Beamten mit Wartegebühr. Alle Personalfälle, die auf den Be stimmungen dieses Gesetzes beruhen, bedürfen der Erledigung durch den M i n i st e r r a t, der entsprechend der Namensliste jene Beamten festzustellen hat, die für eine Beurlaubung mit Wartegebühr in Betracht kommen. Die Zahl dieser Beamten ist schon im Sinne der Restrik tion der Anzahl

der Dienstposten ziemlich beträchtlich. Gestern wurde im Ministerrat neuerlich mit Nachdruck be tont, daß zwischen Beurlaubungen im Sinne des Ge setzes und Pensionierung ein wesentlicher Unter schied besteht. Es wurde darauf verwiesen, daß beurlaubte Beamte nach wie vor als aktiv zu gelten haben und daß sie jederzeit zu Dien ft lei st ungenberufen werden kön nen. Die Regierung denkt daran, speziell fallweise bei beson- Der Hungermarsch aus London. 18.000 Polizeibeamte mobilisiert. TU. London, 27. Oktober

zu Weihnachten, einen Teil der auf Warte gebühr beurlaubten Beamten wieder zeitweise einzuberufen. Eine praktische Verwirklichung dieser Beurlaubung ist an die Durchführung des Pensionierungsgesetzes, das für Sechzigjährige in Kraft tritt, gebunden. Der Ministerrat beschäftigte sich gestern auch mit solchen Pensionierungen, wo bei den einzelnen Ministerien entsprechende Richtlinien ge geben wurden. Im Sinne dieser Richtlinien wird das Gros der Pen sionierungen schon in den nächsten Tagen in Kraft treten

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Südtiroler Landeszeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 07.12.1921
Descrizione fisica: 8
« werden durch das Ministerium für Landwirtschaft durch Dekret er richtet, das in der „Gazzctta ufficiale' zu veröffentlichen ist. Sie haben die Rechte einer juridischen Person. Alle Produzenten und gewerblichen Erzeuger von Weinen, die als Typenweine zu betrachten sind, welche das Ansuchen stellen, sich den Abgabe-Verpflichtungen des gegenwärtigen Gesetzes, der Verord- nung und des Genossenschaftsstatuies unterwerfen, haben das Recht, an der Genossenschaft im Sinne der Verordnung und der Statuten teilzunebmcn. Auf Ansuchen

stehen. Artikel 15. Dis zur Schaffung der notwendigen Fonds im Sinne des vorstehenden Artikels hat das Ministerium für Landwirt» sckiaft fiir den Zentralnusschuß und das technische Amt zu sorgen. Artikel 16. Heber Antrag des Zentralausschusses kann der Minister stör Landwirtschaft die Verwaltung der Genossenschaft auf- lösen, falls schwere Unregelmäßigkeiten oder Verletzungen des Gesetze, vorliegen oder falls nicht wlrchame Aufsicht Im Sinne des Arstkelg 2, Absatz a) durchgeführt

- venienz-Weinmarken handeln. Das italienische Schlagwort lautete wenigstens: „Difefa dclla marca di origine dci vim', was sich eben Im obigen Sinne mit: „Beschirmung der Prooeniengmarken' über setzen ließe. Dies scheint mir im Gesetzentwurf nur schwach im Ar- tikel 2 angedcutet, da Im Gesetzentwurf über etwaige gesetzliche Be- griffe, über die Lagen selbst oder deren gesetzlichen Abgrenzungen gar nichts erwähnt ist, das nach unseren hiesigen Auffassungen eigentlich das Grundlegende fein müßte

! Wie dem nun auch sei, müssen wir ergründen, ob.unsere Wünsche im Rahmen des Gesetzes Erfüllung finden -können oder nicht. Die hie» K , im Entstehen begriffenen Vereinigungen zum Schutze d«r Pro- ! bevorzugter Lagen könnten sich nach Artikel 1 ohne Zweifel In die gesetzlich vorgesehenen Genossenschaften umwandeln. Das heißt, wenn deren Produkte als Typenweine im .Sinne des Artikels 2 zu betrachten sind, was nicht , zu bezweifeln fein wirb, da zum Beispiel der echte „Justlna' wie auch Magdalena, Leitacher

oder bei Fällen unwirksamer Aussicht im Sinne des Artikels 2, Absatz a), durch den Minister.für Landwirtschaft gemäß Artikel 16. Die gegliederte Organisation der Gesetzdurchführung mit dm ver schiedenen Instanzen vom Ministerium, Zentralausschuß, dem techni schen Amt, behördlichen Instituten bis zu den Wetntechnikern und Ge- nossenfchaftsoerwaltungen erscheint uns , weil ungewohnt, wohl be fremdlich, doch wird dies durch die Reichsverhältmsse geboten sein. Nach -allen, scheint der Gesetzentwurf vieles

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Alpenzeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 22.11.1929
Descrizione fisica: 6
. 8. Zur Designierung zum Mitglied des Neichsrates der Korporationen im Sinne des ersten Absatzes des vorhergehenden Artikels, sind sämtliche vom Wahlgesetze für das passive Wahlrecht zum Abgeordneten der Kammer er forderlichen Eigenschaften vorgeschrieben. Ein später festgestellter oder eingetretener Mangel »uch nur einer der genannten Bedingungen hat die sofortige Zurücknahme der. Ernennung zur Folge. Machtvollkommenheiten des Zteichsraies Art. 9. Der Reichsrat der Korporationen ist berufen, sein Gutachten

in folgenden Materien abzugeben: 1. Durchführung und Vervollständigung der in der Arbeitsurknnde enthaltenen Prinzipien, In Befolgung der Entwicklung des korporativen Systems und der Erfordernisse der nationalen -Produktion. 2. Gesetzvorlagen und Erlassung von Normen im Sinne des Gesetzes vom 31. Jänner 1926, Nr. 10S, wenn diese die Disziplin der Produk tion und der Arbeit zur Aufgabe haben. 3. Schutz der Interessen der einzelnen Kate gorien durch die syndikalistischen Verbände und Ausübung von Funktionen

öffentlichen Jnteres- Fortsetzung ses, die vom Staate auf Grund der Norm drei der Arbeitsurkunde denselben zugewiesen wor den sind. 4. Fiirsorgetätigkeit der -Syndikatsverbände iin Sinne des Artikels 4, letzter Absatz Gesetz vom 3. April 1926, Nr. 563 und Erklärungen der Norm 8 der Arbeitsurkunde über die pri vate Initiative und Gestierungsfreiheit der Be triebe. 5. Tätigkeit der korporativen Organe und Institute zwecks Steigerung und Förderung der Koordinierung, der Kultur und der nationalen Kunst

im Sinne des Artikels 6 der Arbeitsur kunde. 6. Beziehungen zwischen der diversen Syndi katsorganisationen und Ergänzungsinstitutio nen, sowie der korporativen Organe in Aus übung der im vorhergehenden Paragraphen angezeigten Tätigkeit. 7. Koordinierung der den Syndikatsorgani- sationen zugewiesenen Fürsorgetätigkeit mit jener der Reichswerke und der übrigen parasta tale», oder von der Parter errichteten Insti tute. 8. Fragen bezüglich -der Einreihung der ver schiedenen Berufskategorien

in die syndikalisti schen Organisationen. 2. Anerkennung der syndikalistischen Verbän de im Sinne des Artikels 4 des Gesetzes vom 3. April 1926, Nr. 563. Zurückziehung der Aner kennung im Sinne des Artikels 9 desselben Ge setzes. Zurückziehung der höheren Syndikats- organisationen zuerkannten Uebevwachung über Organisationen niedrigen Grades. 10. Anerkennung weiterer Reichsverbünde, 14. Errichtung der einzelnen Korporationeil im Sinne des Artikels 42 des Dekretes vom 1. Juli 1926, Nr. 1130. 15. Wissenschaftliche

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.10.1879
Descrizione fisica: 4
, daß dies auch bei unseren Lesern der Fall sein wird. Lokale» m»ck Provinzielle». Bozen, 3. Oktober. Sammete?« nml Ä^enmnneto-flanll» ?«<»» ». Oct. Z. Lct. S'tt z Uhr Nachm. » » ilbaid» 7 . SrüS A»ro«itnr l» 7l0.1 7«.S «l.S »»ch 5 21.0 ^ lS.7 » tZ.7 Alls dem Gerichtssaale. Ergebnisse der beim k. k. Kreisgerichte Bozen im Monate September ds. IS. stattgehabten Hauptver handlungen. Mit Urtheil vom 5. September wurde 1. Joies Bernhard, von Latsch, 28 Jahre alt, verehl. Fuhrmann, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne

dir ZZ. 183 und 184 St. G.-B. zum Kerker von sechs Wochen, verschärft mit einem Fasttag» alle 14 Tage. 2. Johann Rogger von Sexten, 18 Jahre alt. led. Hutmacker, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171. 173. 176 II d St.-G.-B. zum Keiler von 3 Wochen, 3. Johann Wiedenhofer von Laienried. 41 Jahre alt. led. Taglöhner, wegen Verbrechens deS DiebstahlS im Sinne der ZZ 171, 173 II ä 176 II a und d St.-G. B. zu schwerem Kerker vyn 8 Monaten, ver« schärft mit einem Fasttage alle 14 Tage

, verurlheilt. Mit Urtheil vom 11. September wurden 4. Georg Weithaler von SchnalS. 42 Jahre alt, led. Baucrnknecht, von dem Verbrechen des DiebstahlS im Sinne der M 171. 174 II ä 176 II d St.-G.-B. und 5. Jgnazio Ghezze von Ampezzo, 24 Jahre alt, led. Tischler, von dem Verbrechen des Betruges im Sinne der ZZ 197 und 199 a St.-G.-B. durch Ablegung eines falschen Eides freigesprochen; dagegen 6. Johann Wegleiter von Meran, 38 Jahre alt, verehl. Metzger, wegen Vergehens nach Z 436 St.-G.-B. zum strengen

Arreste von 3 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil vom 12. September wurden 7. Peter Pintersteiner von Pfalzen. 17 Jahre alt, led. Taglöhner. wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 173. 174 II ä St.-G.-B. zum schweren Kerker in der Dauer von 6 Wochen, verschärft mit einem Fasttage alle 14 Tage, und 8. Karolina Ulm von Kurtinig. 1? Jahre alt, led. Dienstmagd, wegen^des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach Z-3Z5 St.-G.B zN. strengem Arreste von 6 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil

vom 13. September wurde 9. Maria Scheider von Pflersch. 35 Jahre alt, verehl. Wirthin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZK 171, 173. St.-G.-B. zu schwerem Ker ker in der Dauer von zwei Monaten, verschärft mit einem Fasttage in jedem Monate verurtheilt. Mit Urtheil vom 17. September wurde 10. Gottfried Ganner von M^ls. 49 Jahre alt, verehelichter Weber, von der Anklage wegen Verbre chens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gefährliche Drohung nach Z 99 St, G.-B. freigesprochen. Mit Urtheil

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 8
Data: 11.06.1926
Descrizione fisica: 8
^Fortsetzung. — Siche Nr. S7 und Nr. 72.) Ms Gebühren und Abgaben im enden Artikels werden über «Art. 19 Sinne des vorhergehe Vorschlag des Ministers für Volkswirtschaft und im Einvernehmen mit dem Finanzminister durch tgl. «Dekret angeordnet. Die Abgaben unter den 'Buchstaben c) und d) des vorhergebenden Artikels «werden >in der Weiss und «mit den Begünstigungen des Gesetzes für «die Einhebung der direkten Steuern einge hoben«. Die Beschwerden «gegen die Einhebung der Ab gaben

werden von den Gerichtsbehörden «nach den «gewöhnlichen Normen der «Kompetenz be urteilt. «Besondere vom Provlnzwlrtschaftsrate be schlossene und vom Ministerium für Volkswirt schaft im Einvernehmen mlit dem königlichen Finanzministerium genehmigte Bestimmungen werden die Anwendung der Ratssteuern «und »Gebühren im Sinne des «vorhergehenden Ar tikels regeln. Art. 2V. Das «Dekret, welches die Steuer nach Buchstabe c) des Art. 18 einführt, bestimmt die von der Steuer befreiten Mindesteinkommen und ebenso den Höchststeuersatz

- raii wie bei den Gemeindesteuern auf Grund des Artikels 5 >des königlichen Dekretes vom 18. No-vember 1923, Nr. 25K8, erfolgen. Falls die Gemeinden mit der «Einschätzung in Verspätung sein sollten, «wird der. Wirtschastsrat sMshW^à vorrnchme». Die Prooinzwirtschaftsräte sind ermächtigt, auch jene Einkommen Ms Gewerbe, Hand el und Landwirtschaft zu besteuern, welche nicht «in den EMommoNsteuerlisten auffchleinon, die aber von der Gemeinde besteuert wurden, «im Sinne des Art. 6 des «angeführten tgl

. 21. Die Steuerrollen zu Buchstabe c) des Art. 18 werden nach Genehmigung durch den Ausschuß durch acht Tage an der Gemeindetasel angeschlagen «und dann zur Einhebung «weiter gegeben. Gegen die Eintragungen in «die Steuerrollen ist der Rekurs an den Ausschuß des Wirtschafts rates zulässig, und zwar innerhalb eines Monats nach der Verlautbarung und nur wegen Unter schieden in der Eintragung «in diese «Rollen von jenen in dm staatlichen Stvuerrollen «im Sinne «des vorhergehenden «Artikels wogen Eintragung

nicht steuerbarer Einkommen «oder wegen mate rieller Fehler. Für die direkt vom Wirtschaftsrate «im Sinne des drittletzten Abschnittes des vorhergehenden Artikels können die Steuerträger ebenfalls in nerhalb eines «Monats an den Ausschuß reku- rreron. Gegen die Entscheidung desselben kön nen sie «an den Rat returieren. Ueber die von dm «Steuerträgern vorgelegten Rekurse entscheidet der Ausschuß innerhalb eines Monats nach ihrer Einbringung. Die Entschei dung wird den Interessenten durch «dm Ge- meindediener

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 15.08.1925
Descrizione fisica: 8
sind. Diese Lage gefällt scheinbar den Sozialdemokraten recht gut, und zwar deshalb, weil ihnen die Verwaltung der Stadt Wien in die Hände gegeben wurde. .Die So zialdemokraten -,stellen. mit der Arbeiterschaft aller hand Experimente an und die Unternehmer müssen die Kosten dieser Experimente tragen. Die Sozial demokraten überwälzen die Lasten ihrer Verwal tung im Sinne des sozialdemokratischen Pro gramms auf das Publikum statt auf die Allgemein heit. Schon heute zeigen sich die Folgen davon. Di.e

und Most. Absatz I: Anmeldung der Ernte. Art. 1. Die innerhalb der Zollgrenze erzeug en Trauben müssen im Sinne der Bestimmungen ^5 Art. 184 uns 185 des Regolamento Generale Daziario Nr. 340 vom 25. Februar 1924 dem Us- Ucio daziario generale angemeldet werden. Die vor hergehende Anmeldung der Traubenernte hat demnach alljährlich bis spätestens 15. Septem- zu erfolgen und hat folgende Daten zu enthal ten: 1. Name und Vorname des Besitzers oder Pachters; 2. Benennung, Flächeninhalt und Be- bauungsart

, daß sie bereit sind, im Sinne der gesetzlichen Bestim mungen behufs Deckung des Dazio eine Kaution zu stellen, sowie allfällige Strafen und Spesen falls die Direzione des Dazio dies verlangen sollte, zu bezahlen. Är t. 6. Dem Ansuchen ist auch ein Vogen in sieben Kopien beizulegen, auf welchem die Unter schrift des Gesuchstellers oder der Person, die. be auftragt ist, das Ein- und Ausfuhransuchen zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. 6. Maßgebend für die Angaben hinsicht lich der Quantität der innerhalb

der Zollgrenze er zeugten Trauben ist die im Sinne des Absatzes I des gegenwärtigen Regulativs gemachte Erklärung. Art.>7. Nach beendeter Bearbeitung der ein- .geführten und als Wein übernommenen Weintrau ben sind dieselben innerhalb drei Tagen anzumel den, da dann die notwendigen Eintragungen itt den Registern jedes einzelnen Erzeugers zu machen sind. Wer eine verspätete Anzeige einbringt, macht sich im Sinne der Bestimmungen des Art. 46 der legge daziaria einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne

. Art. 12. Wird Wein uird Most von den im Sinne dieser Bestimmungen hiezu berechtigten an deren überlassen, so ist ein eigenes beim Ufficio da ziario centrale einzubringendes Gesuch notwendig und dieses Amt wird dann Sorge tragen, daß das ein-, beziehungsweise ausgeführte Quantum in die hiezu bestimmten Register vorgemerkt werde. . A r t. 13. Wird hingegen Wein und Most solchen überlassen, welche zu dieser Vormerkungsbehand lung nicht gekommen sind, so kann dies nur nach vorgenommener Verzollung

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 18.11.1920
Descrizione fisica: 8
die Namen der Fremden, die die Anstalt oder, Gemeinschaft verlassen und die Richtung, die sie einschlagen, zu melden. Art. 12 handelt von zweifelhaften Angaben, Art. 13 von Befugnissen der Behörden. Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegenwärtiger Verordnung sind befreit die Heichs- italiener und jene Personen, die im Sinne des Friedensvertrages von Saint-Germain, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1919, Nr. 18.004, ratifiziert wurde, von Rechts wegen die italienische

Staatsbürgerschaft erlangen werden: nämlich jene, die in dem von der Waffenstillstands linie begrenzten Gebiete geboren sind und in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1915, aber nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit erlangt haben. Hingegen haben die Meldepflicht im Sinne der vorhergehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nachzukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne

in denselben Gebieten heimatberschtigt 6) jene,' die obwohl italienischer Nationalität in einem zur ehemaligen österreichisch-ungari« schen Monarchie gehörigen Gebiet Heimat, berechtigt und dort nach Raffe und Sprache von der Mehrheit der dortigen Bevölkerung verschieden sind. , Für Ehefrauen gelten, insoweit es sich um die An- Wendung obiger Bestimmungen handelt, die Rechts» Verhältnisse des Mannes und für Kinder unter 18 .Iahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne

gegenwärtiger Verordnung werden unterschiedslos alle jene betrachtet, die nicht unter den in den beiden vorhergehenden Punkten auf gezählten Personen inbegriffen sind. Art. 15. Sicherheitsbehörden im Sinne dieser Verordnung sind die Ouästuren für die Stadt Trient, Trieft und deren Gebiet; die Zivilkommissäre der politischen Bezirke der Venezia Tridentina; die Funktionäre des Sicherheitswesens in jenen Orten, wo örtliche Sicherheitsämter aufgestellt worden sind; in den übrigen Gemeinden. die Offiziere

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 6
Data: 25.01.1923
Descrizione fisica: 6
Ermächtigung des Präsckten im Sinne des Gesetzes 00m 21. Juni IM,. Nr. 218, nötig ist: -t, über Veräußerung'!!. Kreditgewährun gen. Kontiakte über Ausnaline von Hypo theken, Servituten und Festsetzung v-m Grundsteuern. Umwandlungen von Eigen tums- und Serniiutsrcchien' l>. über dic Einlei'ung und Führung von Klagen l>ci Gericht, die Schalung von An leihen, dic Art der nutzbringenden Jn- vcstieruu-ten, V^sreiung von Steuern und pafsmen Abgaben: K. üder das Reglement der Verwendungs art der Gemeindcgülcr

in dic andere: 11. über die Zölle und Steuern, die im Jniercssc dcr Gemeinde sest-iisctzcn oder zu modifizieren sind i:»d über dic Reglements, die zur Anwendung derselben nützen können: I 12, über die Errichtung und Verlegung von Messen und Märkten: gegen diese Eni- ! fchcidiingcn kann in Streitfällen beim Pro- viiizial-Bcrwalti'ngsausfchuß im Sinne des Art. 1, Zl. 11 dcs Gesetzes vom 17. August 1W7, ?^r NM (einziger Tert) rekurriert und Vcrwn! eingelegt werden. Und >,n allgemeinen entscheidet

er über alle Dinge, die dic Gemeindeverwaltung an gehen und nicht dem Ausschusse oder dem Bürgermeister zustehen. Art. 132. Dem Geineinderate unterstehen alle Ein richtungen, die zu Gunsten der Allgemeinheit dcr Bemohncr der Gemeinde oder deren Frnkiionen errichtet sind und auf dic nicht die Bestimmungen für Wohltätigkeit!- und Cho» riias-Jnstitutc anwendbar sind, ebenso die Interessen der Psarrangehörigen, wenn diese im Sinne des Gesetzes irgendwelche Aus gaben tragen. Die Wohltäiigkeits- und Eharitas-Anftal

- ren unterliegen der Beaufsichtigung des Ge meinderates, der immer ihren Gong prüfen und ihre Rechnungen durchsehen kann. Gegen die Entscheidungen betreffend die in den zwei vorhergehenden Absätzen genann ten Dinge ist in Streitfällen auch im Meri- tum im Sinne dcs Art. I, Zl. 1 dcs Gesetzes vom 17. August 19l)7, Nr. 639 leinziger Tert) der Rekurs an den Provinzial - Vcrwal- tungsausschuß zulässig. Wcnn dic Jntcrcsscn über Eigentümer oder Patrimonialaktiva der Fraktionen oder die Interessen

der Psarrangehörigen im Ge gensatz zu dcn Interessen der Gemeinde oder anderer Fraktionen derselben sind, rust der Präsekt die Wäbler der Fraktionen, denen die genannten Eigentümer oder Aktiva ge hören oder die Psarrangehörigen zur Ernen nung dreier Kommissäre zusammen, die mit den dem Geineinderate zustehenden Vollmach ten dcn Gegenstand verwalten, über den ge stritten wird. Gegen dic Entscheidung des Präsekien ist, auch im Merittim, im Sinne des Art. 23 des Gesetzes vom 17. August 19l)7, Nr. 639 (ein ziger Text

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Alpenzeitung
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Pagina 5 di 6
Data: 08.08.1935
Descrizione fisica: 6
durch Kraftwagen (einschließlich Anhänger), müssen innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Sinne desselben geregelt sein. Die. notwendigen Anträge müssen innerhalb dreier Monate vom Tage der Verlautbarung die ses Gesetzes (27. Juli 1S35) an beim zuständigen Circolo ferroviario gestellt werden. Bis zum glei chen Zeitpunkt (27. Oktober 193S) müssen die ob- «rwäbnten Kennzeichen auf den Kraftwagen ange bracht sein. Zmmobilienverkehr in den Grenzprovinzen. Die '^Gazzetta Ufficiale

Vorteile erwach sen könnten. Nachstehende Punkte vor Augen hal tend, könnte man hier in positivem Sinne ant worten. Die Binnenschisfahrt längs des Rheines bis Bregenz kann^di« Transportkosten auf «in Drittel, ja sogar ein Viertel der entwrech«nden Bahntarife herabsetzen. Für dies« Transporte kämen vor allem aus dem Ruhrgebiet, dem Saar becken, Elsaß und anderen Zonen Kohle, Eisen und eine Unmenge anderer Roh- und Halbfertigpro dukte jener Gebiete in Betracht. ìJn umgekehrtem Sinne wiederum

den Bodensee errei--' chen können, sicher die-Motthardt-und Brennero linie soweit belastet sein dürften, daß man nor gedrungener Weise an die Schaffung einer neuen Verkehrsader denken wird müssen. Als einzige Linie, die in diesem Sinne die italienischen Inte? essen am besten wahren kann, kommt jedoch nur die Strecke Malles—Landeck in Betracht. Jnß. Bruno Frick. 5. August! Hl. .Cyriakus u. Gefährten. Märtyrer. Cyriakus war der Sohn eines reichen Mark grafen von Luscien und wurde wegen seiner hohen

kann der Kommissär für Durchführung des Jagdgesetzes von Fall zu Fall die notwendig erscheinenden Einschränkungen m Sinne des Art. 24 des Einheii-tsxtes verfügen. MMDMilj« Albergo »»Croce bianca' Bolzano, Piazza del grano Zentral gelegen. Fremdenzimmer. Restaurant im Freien. Gute bürgerliche Küche. Garage. Tel. 2SS2 Hotel Roma ÌT à 'ti 2 D « l 1 i;! N5 i 5 mW Sk-W»

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