- fchastsdiener. in Fe!dkirch, der bei der allge meinen Mobilisierung zum 1. TKJN. einrückte, bei der 10. Feldkomp, diente, am 0/0. 1014 in Russisch-Polen schwer verwundet wurde und seUher verschölle» ist. Da hieuach anzunehmen ist, das; die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. o. 31/3. 1018, RGBl. Nr. 123, eintreten wird, wird auf Ansuchen des Josef Salcher. Forstwart in Sterzing, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermieten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen
in Andrian am 17. Sepiember 1830. ledig, Besitzer in Girlan - Eppan, welcher bei der Mobilisierung zur Grenz- schntzkomp. 1/4 einriickte. ^m 14/10. 1014 siidlich von PrzemySl schwer verwundet worden sein soll uud seither vermiszt wird. Da hienach anzunehmen ist, daß die gesetz liche Verinntung des Todes im Sinne des Ges. vom 31/3. 1018, RGBl. Nr. 123, einreten wird, wird ans Ansuchen der Veronika Witwe Wara- sin in Girlan das Verfahren zur Todeserklä rung des Vermieten eingeleitet
und der Ursula Tutzer, geboren in Karneid am 2/2. 1830, ledig, Kran- kenhansportier in Bozen, der bei der Mobili sierung znm 1. TIN. einriickte nnd zwischen 0. und 11. September 1014 vermiszt wurde. Da hienach anzuuehmen ist, dah die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31/3. 1018, RGBl. Nr. 128, eintreten wird, wird auf Ansuchen des Jakob Gnmmerer, Vau- mannöam Englhöfl in Qnirain-Gries, das Ver fahren der Todeserklärung des Vermißten ein geleitet. ES wird die allgemeine Anffordernng
und der Auna Pichler, gebo» ren in Gries am 7. Fcber 1881, Manischbanern in Gries bei Bozen, der bei der Mobilisiernng znm 1. Tiroler Kaiferjägerregiment. 7. Feld- kompagnie, einriickte und am 31. August 1014 in der Nähe der rnssisch-galizischen Grenze gefallen sein soll. Da hienach anzunehmen ist, daß die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1018, N.-G.-Bl. Nr. 128, ein treten wird, wird auf Ausucheu der Maria Pir- cher, Mantschbäuerin in Gries bei Bozen, das Verfahren
, herabzusetzen. Die Herabsetzung tritt aufaugs-März 1919 in Kraft. Schwaz, am 7. Februar 1919. 137 Direktion der Sparkasse Schwaz. Kundmachung» Die gefertigte Sparkassedirektion ha» den Beschluß gefaßt, mit Rücksicht auf die erschwerenden Verhält nisse anf vem Anlagemarkte, den Zinsfuß für Spar einlagen ab 1. März 1919 auf 3°jo (drei Perzent) herabzusetzen Bei Neneinlagen und Nachla, en be ginnt die Verzinsung frühestens zwei Monate nach dem Tage der Einlage! Den Einlegern wird es freigestellt, im Sinne