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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 13.09.1899
Descrizione fisica: 10
, gewesener Postmanipulations- Diurnist in Bozen, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne des § 181 St.-G. II. Äm 11. September um 4 Uhr nachmittag: David Stinghel, 16 Jchre alt, von Prio gebürtig und dorthin zuständig, lediger Vieyirte in Salurn wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. III. Am 12. September um 9 Uhr vormitag: Franz Geier, 24 Jahre alt, von Tisens gebürtig und dorthin zuständig, lediger Pächter in Burgstall, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne

des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. IV. Am 12. September um 4 Uhr nachmittags: Alois Scalzeri, 23 Jahre alt, von Pedemonte, Bezirk Borgo, gebürtig und dorthin zuständig, lediger Steinbrucharbeiter, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des Z 127 St.-S. V. Am 13. September um 9 Uhr vormittag: Franz Bodenmüller, 62 Jahre alt, von Auer gebürtig dorthin zuständig, Witwer, Rädermacher, wegen Ver brechens des Meuchelmordes im Sinne des § 134 St.G

. VI. Am 14. September um 9 Uhr vormittag: Mathias Nagele, 36 Jahre alt, von Völlan gebürtig und dorthin zuständig, verehlichter ZimmermaNn und Bauernknecht, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § ^127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G, 3. des Ver brechens der Verführung zur Unzucht im Sinne des l § 132 St.-G., 4. der Uebertretung gegen die körper liche Sicherheit im Sinne des § 431 St.-G., 5. des Verbrechens des Tiebstahls im Sinne der §§ 171, 174 Ila, 176 Ila

St.-G, 6. und 7. der Uebeuretung des theils vollbrachten, theils versuchten Betruges im Sinne d r §§ 8, 171, 461 St.-G. VII. Am 15. September um 9 Uhr vormittag: Rosa Nagele, geb. Fesele, 32 Jahre alt, vonRiffian gebürtig und nach Völlan zuständig, verehl. Hebamme in Natürns, wegen: 1. des Verbrechens der Verleum dung nach § 2^)9 St.-G., 2. des Verbrechens des Be truges nach § 197, 199a St -G. VIII..Am 15. September um 4 Uhr nachmittag: Josef Brunner, 24 Jahre alt, von Weitenthal ge bürtig und dorthin zuständig, lediger

Bauernknecht, wegen Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 125 St..G. IX. Am 16. September um 9 Uhr vormittag: Barbara Hofer, geb. Thaler, 27 Jahre alt, von Latz- fons gebürtig, verehl. Eichholzerbäuerin in Gufidaun, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der§Z 171, 173, 174 116, 179 St.-G. Wegen schweren Sittlichkeitsverbrecheus wurde der 21jährige Arbeiter Patern oster aus Nons- berg verhaftet und dem Kreisgerichte Bozen eingeliefert. Katholisch - politischer Verein für Kozen und Umgebung

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Giornali e riviste
Volksblatt
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Pagina 5 di 12
Data: 11.06.1898
Descrizione fisica: 12
im Sinne des § 139 St.-G. II. Am 13. Juni 1898 4 Uhr nachmittags: Joh. Kofler, 36 Jahre alt, von Weitenthal gebürtig, nach Niedervintl zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. des Verbrechens des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der ZZ 171, 173, 174II6, 1761 und Il a St.-G.,'2. der Uebertretung der Entziehung aus der Polizeiaufsicht im Sinne des § 6 und 3. jener der Landstreicher« im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1895 Nr. 85 R.-G.-Bl. III. Am 14. Juni 1898 9 Uhr vormittags: Ant. Neuhuber

. 27 Jahre alt, von Grafendorf gebürtig, nach Gaimberg zuständig, lediger Taglöhner, wegen 1. bes Verbrechens des Raubes im Sinne des Z 190 St.-G., 2. der Uebertretung gegen die öffentlichen An stalten und Vorkehrungen im Sinne des § 318 St.-G., Z. der Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne des Z 431 St.-G. IV. Am 15. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: David Martifchnig, 28 Jahre alt, von Gußnigberg, Ge meinde Stall in Kärnten gebürtig und dort zuständig, lediger Bahnarbeiter, wegen Verbrechens

des Todtschlages, im Sinne des Z 140 St.-G. V. Am 16. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Franz Walder, 48 Jahre alt, von Außervillgraten gebürtig und dort zuständig, verehelichter Viehhändler, wegen 1. des Verbrechens der versuchten Verleitung zur Verfäl schung öffentlicher Creditpapiere, im Sinne der §Z 9, 106, 110 St..G., 2. des Vergebens deS Verschuldens im Concurse im Sinne des § 486 St-G. VI. Am 16. Juni 1898 3'/, Uhr nachmittags: Vlncenz Gandegger, 16 Jahre alt, von Lienz gebürtig, nach St. Magdalena, Gemeinde

Zwölsmal- greien, zuständig, lediger Fütterer, wegen 1. des Ver brechens der Brandlegung, 2. der Uebertretung des Diebstahls. VII. Am 17. und 18. Juni 1898 9 Uhr vormitt.: Moriz Strauß, 84 Jahre alt, von Sobodist, Gomitat Neutra in Ungarn, gebürtig und dorthin zu ständig, verehelichter Lebensversicherungsagent, wegen des Verbrechens des Betruges im Sinne der §Z 197, 200 «nd 201 !ü. ä St.-G. ZUM Jubiläumsfest der Schützen in Wien. Än Herrn Anton Steinkeller, welcher für das Schützenwesen besonders

für die Rück antwort beizuschließen. Die Arbeitsvermittlung befindet sich Seilergasse Nr. 4 in Innsbruck, wohin auch Ange bote und Nachfragen von Auswärts zu richten sind. Vapst- «nd Kaifer-Inbilaums-Vilgerfahrt nach dem hl. Kande. Da von vielen geistlichen Herrn betont wurde, dass eS die Theilnahme an der Papst- und Kaiser-JubiläumS-Pilgerfahrt erleichtern würde, wenn in deren Zeitdauer nur 3 statt 4 Sonn tage fallen möchten, hat das Comit6 eine Abänderung des Reiseprogrammes in dem Sinne beschlossen

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Meraner Zeitung
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Pagina 2 di 12
Data: 20.10.1905
Descrizione fisica: 12
, welche im Laufe der letzten Jahrhunderte an ein fremdes Volkstum we nigstens sprachlich verloren gegangen sind. Wenn ich von Tirolern, im geschichtlichen Sinne des Wortes oder wenn ich von den geschichtlichen tiro- lischen BoVstümern spreche, so meine ich damit zwei Völker, vor allem natürlich die Deutschen. Die Deutsche« Tirols. Die Deutschen Tirols Kahlen nach der letzten Volkszählung vom 31. Dezember 1900 461.000, also ungefähr 56 v/g der gesamten Bevölkerung Tirols. Den größeren Teil dieser 461.000

einen noch viel höheren. Die Ladwer. Das zweite Volkstum Tirols im geschichtlichen Sinne des Wortes sind bekanntlich die Ladiner. Es ist eure Unterlassungssünde, welcher man sich in Deutschtirol sehr lMfig schuldig Macht, daß man das Bvlkstum der Ladiner sowohl in Be- Mg auf die Zahl, wie auf die geschichtliche Be deutung unterschätzt, namentlich ckber aUch die Tat sache unterschätzt, daß das ladimsche Volkstum im Bunde mit dem Deutschtums gegen gleiche, gemeinsame Gefahr ein höchst wertvoller Bun desgenosse ist. Tie

, also jener Rhäter, von denen römische Geschichtsschrerber und Ge schichtsdichter so viel unfreundliche Dinge zu er zählen wissen. Die Ladiner sind ein VoÄ im vollen Sinne des Wortes, ein Rassenviolk in dem Sinne, in welchem Forscher wie Gobineau, Chiun- berlain und eine Anzahl deutscher Forscher «den Begriff Rasse auffassen, in demselben Sinne, in dem die Teutschen ein Rassevolk sind. Sie sind also ein ursprüngliches Volkstum, kein Misch- volk, wie etwa die Italiener es sind. Jene 75—80.000 Ladiner

Drittelnder Bevölkerung. Und das letzte Drittel der Bevölkerung Tirols gehört nun einem Volkstume an oder, richtiger ge sagt, gehört Volkstümern an, welche heute italienisch als Umgangssprache reden. Ich sage mit Absicht: heutzutage! Wer aber etwa nun sagen wollte, dies letzte Drittel das seien Ita liener, der würde sich eines' groben Irrtums oder -einer ethnographischen Fälschung schuldig machen. „Italiener' im geschichtlichen und ethnographi schen Sinne stich bekanntlich die Bewohner jener Halbinsel

vom Fuße der AZPen bis hinab zu <Ä- Men und den benachbarten Inseln, jenes Volk, das aus mehreren Dutzend von Volksspittern des Altertums und des Mittelalters entstanden ist, ein Mischvolk im vollsten Sinne t»es Wortes oder, wie der englische Geschichtsschreiber Chamberlain sich ausdrückte, „eines jener minderwertigen Me stizen-Völker, welche mit Vorliebe die minder guten Eigenschaften der Volksteile in sich fort pflanzen, aus welchen sie entstanden sind'. Ich berufe mich mit VorlÄbe in derlei

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 03.10.1879
Descrizione fisica: 4
, daß dies auch bei unseren Lesern der Fall sein wird. Lokale» m»ck Provinzielle». Bozen, 3. Oktober. Sammete?« nml Ä^enmnneto-flanll» ?«<»» ». Oct. Z. Lct. S'tt z Uhr Nachm. » » ilbaid» 7 . SrüS A»ro«itnr l» 7l0.1 7«.S «l.S »»ch 5 21.0 ^ lS.7 » tZ.7 Alls dem Gerichtssaale. Ergebnisse der beim k. k. Kreisgerichte Bozen im Monate September ds. IS. stattgehabten Hauptver handlungen. Mit Urtheil vom 5. September wurde 1. Joies Bernhard, von Latsch, 28 Jahre alt, verehl. Fuhrmann, wegen Verbrechens der Veruntreuung im Sinne

dir ZZ. 183 und 184 St. G.-B. zum Kerker von sechs Wochen, verschärft mit einem Fasttag» alle 14 Tage. 2. Johann Rogger von Sexten, 18 Jahre alt. led. Hutmacker, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171. 173. 176 II d St.-G.-B. zum Keiler von 3 Wochen, 3. Johann Wiedenhofer von Laienried. 41 Jahre alt. led. Taglöhner, wegen Verbrechens deS DiebstahlS im Sinne der ZZ 171, 173 II ä 176 II a und d St.-G. B. zu schwerem Kerker vyn 8 Monaten, ver« schärft mit einem Fasttage alle 14 Tage

, verurlheilt. Mit Urtheil vom 11. September wurden 4. Georg Weithaler von SchnalS. 42 Jahre alt, led. Baucrnknecht, von dem Verbrechen des DiebstahlS im Sinne der M 171. 174 II ä 176 II d St.-G.-B. und 5. Jgnazio Ghezze von Ampezzo, 24 Jahre alt, led. Tischler, von dem Verbrechen des Betruges im Sinne der ZZ 197 und 199 a St.-G.-B. durch Ablegung eines falschen Eides freigesprochen; dagegen 6. Johann Wegleiter von Meran, 38 Jahre alt, verehl. Metzger, wegen Vergehens nach Z 436 St.-G.-B. zum strengen

Arreste von 3 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil vom 12. September wurden 7. Peter Pintersteiner von Pfalzen. 17 Jahre alt, led. Taglöhner. wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 173. 174 II ä St.-G.-B. zum schweren Kerker in der Dauer von 6 Wochen, verschärft mit einem Fasttage alle 14 Tage, und 8. Karolina Ulm von Kurtinig. 1? Jahre alt, led. Dienstmagd, wegen^des Vergehens gegen die Sicherheit des Lebens nach Z-3Z5 St.-G.B zN. strengem Arreste von 6 Wochen verurtheilt. Mit Urtheil

vom 13. September wurde 9. Maria Scheider von Pflersch. 35 Jahre alt, verehl. Wirthin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZK 171, 173. St.-G.-B. zu schwerem Ker ker in der Dauer von zwei Monaten, verschärft mit einem Fasttage in jedem Monate verurtheilt. Mit Urtheil vom 17. September wurde 10. Gottfried Ganner von M^ls. 49 Jahre alt, verehelichter Weber, von der Anklage wegen Verbre chens der öffentlichen Gewaltthätigkeit durch gefährliche Drohung nach Z 99 St, G.-B. freigesprochen. Mit Urtheil

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 28.05.1872
Descrizione fisica: 6
dem HanvelSstande bei den Handelsgerichten und A-^iHandelSsenaten geregelt wurde, in der Weise inter« /»» n/pretirt wurde, daß nur Kaufleute im engeren Sinne v°A.!deS Wortes, d. i. nur als Handelsleute besteuerter 6-^ GeschästSunternehmnngen zum handelsgerichtlichen A ^Beisitzeramt als qualifizirt angesehen wurden. so hat k's-; der Herr Handelsminister Dr. BanhanS in erfreulich 7-i5!richtiger Würdigung des Institutes der Handels- I?AgerichtSbeisitzer, um eine derartig- irrthümliche AnS- ß^ilegung

für die Zukunft hintanzuhalten und, wie er 84Njfagt, „einen gleichmäßigen, den Intentionen der Ge- s ss setzgebung entsprechenden Borgang bei allen Handels- ^ »Klammern zu erzielen.' die Kammer in Kenntniß gesetzt, ->iv2odaß „der Begriff' Kaufleute im Sinne deSHandels- !0/i2^s'gesetzbucheS, somit in der Weise aufzufassen ist, daß -jx. Zl lauch Gewerbetreibende, welche Waaren nach vor- !a«nommener Verarbeitung und Bearbeitung ver- äußern, als urner diesen Begriff fallend zu betrach teten sind. Die treffliche

den, so konnte hiebet nur der Begriff eines Kauf mannes im Sinne der Artikel 4, 271 uud 272 *) des Handelsgesetzbuches zu Grunde gelegt worden sein. Für eine andere Auffassung des Begriffes „Kauf leute' ist in der Ministerial-Verordnung kein An- haltSpunkt gelegen, sowie auch für eine solche ab» weichende Auffassung, insbesondere aber für die Ka- thegorie der Kaufleute im engeren Sinne eine gesetz liche Grundlage überhaupt nicht zu finden ist, so bald nur in daS Handelsregister eingetragene Fir- men

in Betracht kommen. Für die Auffassung deS Begriffes „Kaufleute' im Sinne deS Handelsgesetz buches, wornach auch Gewerbetreibende, welche Waa ren nach vorgenommener Bearbeitung und Verar- li.i2jbeitung veräußern, mitbegriffen sind, spricht auch ^ ^ die Anordnung des Punktes I derMinisteral-Verord- nung, daß die Wahl von der Hanbels- und Gewerbe- k. 2', 8.20 8.42 L.5V S. !) k>x? V. !l. 6 1v v 2L 6.41 7. 7.14 7.40 L.3S S.- 0.2 9.44 10. v 10,4,' X. ZI 12. 7 12,33 1.20 1 38 1.51 2.11 2 32 2,50 3 7 3 25 3.33

4,20 5.4V V.— Art. 4. Als Kaufmann im Sinne dieses Gesetz buche« ist anzusehen, wer gewerbemätzig Handelsgeschäfte betreibt. Art. 271. Handelsgeschäfte sind: 1. DerKauf oder die anderweitige Anschaffung von Waa ren oder andern beweglichen Sachen, von Staatepapicren, Aktien oder andern für den Handelsverkehr bestimmten Werthpapicreu, um dieselben weiter zu veräußern; eS macht keinen Unterschied, ob die Waaren oder andern be weglichen Sachen in Natur oder nach einer Bcaibeitung oder Verarbeitung

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Südtiroler Heimat
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Pagina 8 di 8
Data: 15.10.1934
Descrizione fisica: 8
und damit keineswegs zu Italien gehört haben. Dürftige Nachrichten über Grenzkämpfe zwischen den Bajwaren und den Langobarden, die über Trient herrschten, im 7. und 8. Jahrhundert deutet Tolomei in dem Sinne, daß das Hochetsch dauernd dem Langobardi- schen Reiche zugeteilt gewesen sei. Und noch ungeheuerlicher wird seine Verdrehung für die Zeit nach dem 8. Jahrhundert, denn nun habe nach ihm das Hochetschgebiet in aller Folge zeit M dem Königreich Italien gehört, das die Karolinger feit 778 dem Frankenreich

und dann die deutschen Kaiser dem römisch-deutschen Reiche angegliederl haben. In Wirk- HHkeit hat auch in dieser Zeit das Gebiet Mdwärts bis einschließlich Bozen zum Herzogtum Baiem gehört, das auch immer ein Bestandteil des fränkischen und des deut schen Reiches im engeren Sinne gewesen ist. Tolo mei tut so, als ob die geistlichen Fürstentümer Brixen und Trient durch die Verfügungen Kaiser Konrad ll. von 1027 aus dem Königreich Italien hervorgegangen wären. Das stimmt in Wahrheit nur für das Herzogtum und die Graf

schaft Trient, die nordwärts auf der linken Seite der EM bis vor Bozen und auf der rechten bis vor Meran gereicht aber diese beiden Hauptorte nicht mehr erngeschlofsen hah Konrad II. hat dem Hochstifte Trient wohl die bisher bar sche Grafschaft Bozen übertragen, aber die folgenden Kai. ser haben dieses geistliche Fürstentum Trient durch eine Reihe von Verordnungen aus der staatlichen Zugehörig keit zur Lombardei losgelöst, und dem Deutschen Reiche rm engeren Sinne zugeteilt, wie auch die Bischöfe

in ver schiedenen Urkunden ausdrücklich bezeichnet haben. Wohl aber führt er das oft besprochene Gutachten des Bischofs votz Chur vom Jahre 1282 über die staatsrechtliche Stellung der Grafen von Tivol in durchaus einseitigem Mine an. Der Bischof hat nämlich u. a. erklärt, daß die Gräfen von Tirol die Grafschaft Vintschgau vom Hochstifte Trienh zu Lehen trage, das selbst zu Italien gehöre. Letzteres 'hat wohl in rein kirchlichem Sinne stets gegolten, weil eben das Bistum Trient dem Patriarchat

Aquileia und nicht wie das Bistum Brixen dem Erzbistum Salzburg unterstanden hat. Im weltlichen, staatlichen Sinne kann aber eine solche Auf fassung nur für die Zeit von 1230 bis 1260 entstanden seih, weil damals Kaiser Friedrich H. die wetliche Gewalt übch das Fürstentum Trient seinem oberitalienischen Partei- ganger, Ezzelino da Romano, Markgrafen von Verona übertragen hat. Diese staatliche Verbindung ist aber nach dem Tode dieses Fürsten gerade durch das Auftreten des Grafen Meinhard von Tirol

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Volksblatt
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Pagina 10 di 10
Data: 29.07.1899
Descrizione fisica: 10
) nicht in euch haben!' Da ihn einige der Zuhörer und Jünger nun verließen und sagten: „Diese Rede ist hart, wer kann sie hören?', selbst dann änderte er seine Ausdrücke und Redeweise nicht, sondern er wollte, dass seine Worte durchaus im buchstäblichen Sinne verstanden werden. Endlich wandte er sich zu den Aposteln, den Zwölfen, und sagte: „Wollt auch ihr hinweggehen?' Da sagte der Apostel Petrus im Namen aller Zwölf: „Herr, zu wem sollen wir gehen? Du hast Worte des ewigen Lebens'. Somit wollte Jesus Christus, dass seine Worte

: „Dies ist mein Leib' und „dies ist mein Blut' von den Aposteln und den übrigen Zuhörern in dem Sinne, in welchem er sie gesprochen hatte, ausgesasst werden. Die Apostel haben auch wirklich diese Worte im buchstäblichen Sinne velstanden und auch so verkündigt und gepredigt. Die Schüler der Apostel und ihre Nachfolger haben gleich falls, wie oben gezeigt wurde, die Worte im buchstäb- lichen Sinne ausgefasst und selbe in dem Sinne ihren Nachkommen mündlich und schriftlich überliefert. So glaubte die gesammte

. Es ist nämlich eine Unwahrheit, dass wir Katholiken „unverschuldet' Irrende verfluchen und ver dammen; es ist eine Unwahrheit, dass wir Katholiken den Ausdruck „alleinseligmachende Kirche' in dem Sinne gebrauchen, als könnte die katholische Kirche allein, ohne Gott, die Menschen selig machendes ist eine Unwahrheit, dass die katholische Kirche jeden Aberglauben dulde; es ist eine Unwahrheit, dass wir Katholiken ein Stück Brot anbeten; es ist endlich eine Unwahrheit, dass wir die Heiligen anbeten. Nein

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Bozner Zeitung
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Pagina 3 di 4
Data: 06.08.1879
Descrizione fisica: 4
II ä St.-G. zum schweren Kerker von 14 Tagen, und b) Johann Moser von Barbian, Bez. Klausen, verehelichter Fuchsbau, wegen Uebertretung der Dieb- stahlstheilnehmung nach Z 464 Sl.,G. zu 6 Tagen Arrest, verschärft mit einem Fasttage verurtheilt. Mit Urtheil vom 5. Juli wurden: 3. a) Josef Rusfmi von Sover, 17 Jahre alt, ledi ger Schneidergehilfe, und b) Anton Gistl von Schlanders, 15 Jahre alt. le- diger Schneiderlehrling, wegen Verbrechen» der Unzucht wider die Natur im Sinne der ZZ 129 litt, b und 130

St.-G. zum schweren Kerker von 3 Monaten, resp, ^wöchentlichen Kerker, und 4. Anna Kaufmann von Margreid, verwittwete Bettlerin, wegen des Verbrechens des Diebstahls nach ZZ 171, 174 II o. und 176 II a St.-G. zum schwe- 5en Kerker von 10 Monaten verurtheilt. Mit Urtheil vom 10. Juli wurde 5. Josef Netterer, lediger Viehhändler von Voran, wegen Verbrechens des Betruges durch Meineid, im Sinne der ZZ 197, 199 a. und nach ZZ 202, 204 St.-G. zum schweren Kerker von 3 Monaten verur theilt. Mit Urtheil vom 12. Juli

wurde 6. Franz Mahlknecht von Mulin, Gemeinde St. Christina in Gröden, Bez. Kastelruth, verehelichter Müllerknecht, wegen Verbrechens des Diebstahls nach ZZ 171. 173, 174 II ä St.-G. zum schweren Kerker Don 4 Monaten verurtheilt. Mit Urtheil vom 13. Juli wurden 7. Carl Mayr aus Hall, lediger Bäckergeselle, wegen Verbreche»? der öffentlichen Gewaltthätigkeit nach Z 81 St.-G. und der Übertretung der Landstreicher« im Sinne der 81 und 1 des Gesetzes vom 10. Mai 1873 zum schweren Kerker von 8 Monaten

, und 8. Josef Hoppichler von Tulfes, lediger Bäckergeselle wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der ZZ 171, 173, 176 o St.-G.zum schweren Kerker von 3 Monaten verurtheilt. Mit Urtheil vom 18. Juli wurden 9. Pietro Dalceggio von Borgo, 50 Jahre alt, ver ehelichter Haufirer wegen Verbrechens der Schändung im Sinne des Z 128 St.-G^ zum schweren Kerker von S Monaten, und > 10. Michael Aigner von Petersdorf» lediger Knecht, 'wegen Verbrechens des Betrugs im Sinne der HZ 200, 201 L und 202

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Der Bote für Tirol
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Pagina 2 di 4
Data: 04.11.1914
Descrizione fisica: 4
Langenfeld (Gerichtsbezirk Silz), Niedervintl und SpingeS (Gerichtsbezirk Brixen), Arnbach und Sil- liau (Gerichtsbezirk Silliau), Nein (Gerichtsbezirk Täufers), Klausen uud Latzfous (Gerichtsbezirk Klausen). St. Martin (Gerichtsbezirk Passeier) und GlnrnS. 2. Die II. Ediktsfristen zur Erhebung von Wider sprüchen gegen gruudbücherliche Eintragungen im Sinne des § II des genannten Gesetzes fiir die Katastralgemeiuden Grän, Holzgau, Steeg und Zöbleu (Gerichtsbezirk Nentte). Außervillgrateu

(Gerichts bezirk Silliau), Neumarkt i. T. uud Sarutal. 3. Die gleichfalls im II. Edikt bestimmten Fristen zur neuerlichen Anmeldung infolge einer Ver wechslung der belasteten Liegeuschast im sinne des Art. ^11 des Gesetzes vom 17. März 1397, N. G. Bl. Nr. 77, für die Katastralgemeinden Prettan (Gerichtsbezirk Täufers), Bach und Schattwald (Gerichtsbezirk Reutte), Pfesfersbcrg (Gerichtsbezirk Brixen). 4. Die ebenfalls im II. Edikt bestimmten Fristen zur Erhebung von Widersprüchen gegen nachträgliche

Anmeldungen im Sinne des Art. VIII des Gesetzes vom 17. März 1897, N. G. Bl. Nr. 77. fiir die Katastralgemeinden Vomp (Gerichtsbezirk Schwaz) und Branzoll (Gerichrsbezirk Neumarkt). Infolge der unter Zl. 2 erfolgten neneu Frist- bestimmung endige» bei den dort bezeichneten Kata stralgemeinden die Fristen zur neuerlichen Anmeldung infolge einer Verwechslung der belasteten Liegenschaft im Sinne des Art. VIII des Gesetzes vom 17. März 1897, N. G- Bl. Nr. 77, am 31. Dezember 1915 und die Fristen zur Erhebung

von Widersprüchen gegen nachträgliche Anmeldungen im sinne des Art. VIII des Gesetzes vom 17. März 1897, R. G. Bl. Nr. 77, am 31. März 1916 und infolge der unter Zl. 3 erfolgten neuen Fristbestimmung bei den dort bezeichneten Katastralgemeinden die Fristen zur Erhebung von Widersprüchen gegen-nachträgliche Anmeldungen im Sinne des Art. VIll des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, am 30. September 1915. Dies wird unter Hinweis auf die in den bereits veröffentlichten I. und II. Edikten angeführten

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 07.12.1898
Descrizione fisica: 10
der Stadtgemeinde Bozen sür das Jahr 1897 liegt im Stadtkammerämte zur öffentlichen Einsicht auf. Dies wird im Sinne des § 42 des Ge meindestatuts mit dem Beisatze kundgemacht, dass Erinnerungen der Gemeindemitglieder hierüber bis zur Erledigung der Schlussrechnung durch den Gemeinde« rath beim gefertigten Stadtmaglstrate schriftlich über reicht werden können. ' IV. Schwnrgerichtssel)ion. Vom 5. bis ein schließlich 9. December 1898 kommen beim k.k. Kreis- als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle

zur Verhandlung: ^ I. Am 5. Dec. 9 Uhr vormittags Agnes Waldboth, 26 Jahr alt, von Kastelruth gebürtig und dorthin zu ständig, ledig. Bauerntochter, wegen Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139 St.-G.; N. Am 5. December 4 Uhr nachmittags Johann Zublasing, 15 Jahr alt, von Tramin gebürtig und dorthin zuständig, ledig, Bauernknecht, wegen Verbre chens der Nothzucht im Sinne des Z 127 St.-G; M. Am 6. Dec. 9 Uhr vorm. Angelo Bertoldi, 37 Jahre alt, von Trient gebürtig und dorthin zu ständig, ledig, Maurer

, wegen Verbrechens des Ge wohnheitsdiebstahles im Sinne des Z 176 I; IV. Am 7. Dec. 9 Uhr vorm. Michael Marinsek, 40 Jahre alt, von Radomlje, Bezirk Stain gebürtig und dorthin zuständig, wegen Verbrechen» des Tod schlages im Sinne des § 140 St.-G. und der Ueber- tretung der Landstreichern; V. Am 9. Dec. 9. Uhr vorm. Gottlieb Dellago, 32 Jahre alt, von Wolkenstein gebürtig und dorthin zuständig, ledig, Taglöhner, wegen Verbrechens des Todschlages im Sinne des § 140 St.-G. Annonren-Straßenkalender

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 18.09.1897
Descrizione fisica: 10
bei Meran, wegen des Verbrechens des Betruges durch Meineid. II. Am 21. September, vormittags 9 Uhr a) Domenico Coser, 65 Jahre alt, verehlicht, von Garniga, Bezirk Nogaredo, gebürtig und zuständig, Baumann in Leifers; b) Claudian Coser, Sohn des Domenico, 31 Jahre alt, ledig, von Garniga, Bezirk Nogaredo, gebürtig und zuständig, Arbeiter in Leisers, »wegen deS Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der §§ 127 und 128 des Strafgesetzes. III. Am 21. September, nachmittags 4 Uhr, Aloisia Franz

der Sittlichkeit im Sinne der §§ 8, 125, 127, 128 des Strafgesetzes. „Tiroler Volksblatt- VI . A m 23. September, Nachmittags 4 Uhr, Josef Welt schreib er, geboren am 6. März 1881 in Prad, dorthin zuständig, Dienstknecht, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der 127, 128, 129 Ila des Strafgesetzes und der Uebertretung im Sinne der ZH 460 und 516 des Strafgesetzes. VII. Am 24. September, vormittags 9 Uhr, Peter Masarei, 24 Jahre alt, von Contrin in Buchenstein gebürtig und dorthin zuständig

, 42 Jahre alt, von Villanders gebürtig und zuständig, verehlicbt, Taglöhner in Klausen, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne des § 125 des Strafgesetzes. X. Am 27. und 28. September, a)Vigilio Litterini, 33 Jahre alt, verehlicht, von Villa Canale gebürtig und dorthin zuständig, Postexpeditor, d) Gio vanni Albert i, 52 Jahre alt, verehlicht, von Rovereto gebürtig und zuständig, Agent, e)Arturo und Pietro Visconti, 39 Jahre alt, verehlicht, von Como gebürtig und dahin zuständig, Inhaber

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Meraner Zeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 07.10.1892
Descrizione fisica: 10
und Bestrafung des Angeklagten im Sinne der bezüglichen Anklageschriften auf Grund des Wahl- sprucheS der Geschworenen Zu Recht erkannt: Franz Eduard Hoffmann, 40 Jahre alt, aus Dresden gebürtig und nach Meran zuständig, evangelisch, verehelicht, Redacteur der „Meraner Zeitung' und Schrift steller,' wird von der Anklage wegen Vergehens der Be leidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche im Sinue deS Z 3V3 St.-G., angeblich begangen dadurch, daß er in seiner Elgenschast als Redacteur der periodischen

iuchte, gemäß Z S24 St.-P.-O. freigesprochen und von den dies fälligen Kosten des Strafverfahrens los gezählt; dagegen ist Franz Eduard Hoffmann schuldig I. deS Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre Im Sinne der ZZ 483 und 493 St.»G., ferner II der Uebertrelung der Ehrenbeleidignng im Sinne des § 488 St.-G., endlich III der gleichnamigen Uebertretung im Sinne des Z49l St.-G., begangen dadurch: aä l. daß er als verantwortlicher Redacteur der „Meraner Zeltung' die nachfolgenden Sätze: „Wahrest

der Weüerverbreitung der Nc. 248 vom 3t>. October I8i>1 der „Meraner Zeitung' ausgesprochen. Endlich w'rd auf Grund des vom Vertreter des Privat anklägers gestellten Antrages im Sinne des H 39 P. G. dieses Urtheil 8 Tage »ach eingetretener Rechtskraft in den Tagesbiättern und zwar in der „Meraner Zeitung' und im „Bnrggräfler' auf Kosten des Vernnhellten veröffentlicht werden. K. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen, am 23 September >892. Der Schwnrgerichls-Pcäsldeiit Koeps m. p. Der Prolokollsiihrer

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Der Burggräfler
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Pagina 6 di 14
Data: 28.06.1911
Descrizione fisica: 14
. Bei seiner Aufnahme wurde tägliche Kündigung vereinbart und tatsächlich wurde dem R. am 1. September o. I. gekündet, respektive er wurde kurzerhand entlassen. Er wandte sich nun an den Verein der Derstcherungsangestellten um Rechtsschutz, welcher ihm auch gewährt wurde. Recht« anwalt Dr. Freundlich klagte beim Bezirksgerichte die Universale auf Zahlung eines Schadenersätze» von 200 K. Er führte zur Begründung diese« Anspruches aus, daß R. als Inkassant Handlung« gehilfe im Sinne der Gesetze« fei, somit

eine kürzere al» einmonatliche Kündigung unzulässig und wenn auch vereinbart, ungültig ist. Da« Bezirksgericht entschied aber nicht im Sinne de« Handlungsgehilfen gesetze«, sondern nach § 77 der Gewerbeordnung und wie« die Klage ob. Gegen diese» Urteil brachte Dr. Freundlich die Berusungsklage an das Handel« gericht, welche« entschied, das Urteil erster Instand sei ausgehoben und die Sache zur neuerlichen Ur tellrfällung an da« Bezirksgericht zurückzuleiten Die Begründung lautete: Im Handlungsgehilfen

. Da« Beru- fungsgerlcht kann sich daher der erstgerichtlichen Auf fassung nicht anschlirßen, daß nur jener kaufmännische Dienste leistet, welcher kommerzielle Bildung besetzt, deshalb ist e« im Gegenstandsfalle vollständig be deutungslos, daß der Kläger auch das Schuhmacher gewerbe ausübt. Die Tätigkeit, welche beim Waren handel als kaufmännischer Dienst gilt, muß daher im Sinne de« H-G.-G. auch bei anderen Unter nehmungen und Anstalten, welche sich nicht mit Warenumsatz beschäftigen, al« kaufmännische

Tätig- kett gelten. Wenn daher die Tätigkeit de« gewöhn- lichen Kassier« beim Warenhandei al» kaufmännischer Dienst gilt, so muß die Tätigkeit eine» Inkassanten umsomehr al« eine solche angesehen werden. Sie steht sogar noch auf einer höheren Stufe, weil sie mehr Routine erfordert. Der Kläger verrichtet daher als Inkassant kaufmännische Dienste im her gebrachten Sinne de« Worte«, ist al« Handlungs gehilfe anzusehen und findet da» Handlungsgehilfen- gesetz nach Artikel III, § 20 Anwendung

angesiellter Inkassant deren Handlungs gehilfe im Sinne de» § 1, Absatz 1, d?» Gesetzes »om 16. Jänner 1910, R-G.-Bl. Nc. 20 gewesen st, wonach auf da« Dienstverhältnis Insbesondere auch der § 20 diese« Gesrtz-s Anwendung zu fin den hatte und eine eintägige Kündigungsfrist rechts gültig nicht vereinbart werden konnte. Dieses Irteil ist klar und bündig. Der oberste Gerichtshof jaf entschieden, da» Einkassieren in jeder Form ist eine eminent kaufmännische Dienstleistung, daher die Inkassanten

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Der Burggräfler
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Pagina 5 di 8
Data: 05.08.1908
Descrizione fisica: 8
1 und 2 des Gesetzes die leider unklare Antwort: „Ber- sicherungspflichtig und versichert im Sinne dieses Gesetzes sind mit in § 2 bezeichnet«» Ausnahmen vom vollendeten 18. Jahre bis zum 55. Lebens jahre alle in prioaren Diensten Angestellten, für deren Entlohnung ein Monats- oder Jahresgehalt Üblich ist und deren Bezüge bei einem und dem selben Dienstgebc: mindestens 600 K jährlich er reichen. Als Angestellte im Sinne des vorstehenden Passus gelten alle Bediensteten mit Beamtencharakter, sowie überhaupt

alle jene bediensteten Personen, die ausschließlich oder doch vorwiegend geistige Dienstleistungen zu verrichten haben.' Nach diesem Wortlaute gelten also als versicherungspflichtige Privatangestellte nur diejenigen, welche ausschließlich oder doch vorwiegend geistige Dienstleistungen zu verrichten haben. Es kämen also vom Handels- stände nicht alle Gehilfen in Betracht; z. B. ist es fraglich, ob die Verkäufer versicherungspflichtig im Sinne des Gesetzes sind. Die Entscheidung über fragliche Bersicherungspflicht

für die Pensionsversicherung der Privatangestellten durch Umgestaltung noch vor dem Inkrafttreten zum Wohls aller beteiligten An gestellten annehmbar wird. 3. Die „Meraner Zeitung' im Leseunter richt bei einem — Pfarrer. Das Pfarramt Algund hat der Meraner Zeitung neuerdings folgende Berichtigung gesendet: „In der Nr. 93 Ihres Blattes von gestern bringen Sie die Berichtigung des Gefertigten vom 30. Juli d. Js., jedoch nicht wie verlangt im Sinne des tz 19 Preßgesetz, wogegen ich die weiteren Schritte bereits eingeleitet

habe. In Ihren Be merkungen zu einzelnen Punkten meiner Berichtigung bringen Sie nun in der nämlichen Nummer Ihres Blattes wieder falsche und entstellte Tatsachen und daher ersuche ich neuerdings auf Grund und im Sinne des 8 19 Preßgesetz um Ausnahme folgender Berichtigung: ») Es ist unwahr, daß ich selbst den Austrag, die Leiche des bedauernswerten Selbstmörders ohne jede kirchliche Feier gegen Mitternacht in aller Stille einzuscharren, lieblos genannt habe; wahr ist hin gegen, daß der Ausdruck „der lieblose Auftrag usw

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Bozner Zeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 11.06.1902
Descrizione fisica: 8
von Stechvieh an Sonn- und Feier tagen erbeten habe; die Kammer fprach sich diesbe züglich im Sinne der Interessenten für möglichste Freiheit aus. Herr Dr. v. Walther referierte wei terhin darüber, daß die Sektion I des Landeskultur rates die Kammer aufgefordert habe, eine Deputation an den Ministerpräsidenten zu entsenden, um den selben darauf aufmerksam zu machen, daß die Kam mer eine Erneuerung der sog. Weinzollklausel nich wünsche; leider müsse jedoch von der Entsendung einer solchen Deputation Abstand

genommen werden, weil Dr. v. Körber erklärt habe, daß er dieselbe nicht empfangen könne; der Grund hiefür dürste wohl darin liegen, daß die Unterhandlungen mit Ungarn nicht beendigt seien. Die Frage, ob sog. Buschenschenker, denen der Ausschank von Wein, so weit es sich um Eigenbau handle, erlaubt sei, auch das Recht haben sollten, ohne besondere Konzession, selbst hergestellte Halbweine auszuschenken, sei von der Vorstehung der Kammer in verneinendem Sinne entschieden worden. Das Plenum billigte

und empfahl deren Annahme, welche auch ohne Debatte erfolgte. — Darauf wurde die Sitzunc geschlossen. ** Wer ist ein Beamter im Sinne des K 68 des Strafgesetzes? Der Koiurolor der Bezirkskrankenkäfse hat bekanntlich keinen leichten Stand mit seinen „Kranken'. Manchmal ist die Krankheit derselben nur simuliert und darauf be rechnet, dem Betreffenden eine Unterstützung seitens der Bezirkekrankenkasse zuzuführen. Deshalb sieht sich der Kontrolor die Kranken häufig an, und achtet darauf, daß etwaigen

Simulanten die Beiträge ent- z ogen werden. Selbstverständlich wird der Kontrolor n solchen Fällen von den Betreffenden nicht freund- ich empfangen. So wurde auch neulich der Kontrolor der hiesigen Bezirkskrankenkasse von dem Handlanger Deflorian bei einem derartigen Besuche mit Schimpf worten begrüßt. Der Kontrolor klagte und es ent- tand nun die Frage, ob der Kontrolor ein Beamter m Sinne des § 68 des Strafgesetzes sei, denn olchenfalls mußte die Strafe natürlich weit strenger ausfallen. Das Gericht

erklärte den Kontrolor, ob wohl er nicht vereidigt ist, tatsächlich für einen Be amten im obigen Sinne und verurteilte den Deflorian zu einem Tage Arrest. — ** Zwei Schwindlerinnen. Anna Murr und Rosa Walzl, im Alter von 26, bezw. 19 Jahren, wuxden am 7. d. vom Bezirksgerichte Bozen wegen verschiedener Betrügereien zu je 14 Tagen strengen Arrestes verurteilt. Die Murr hatte in einem hie sigen Geschäfte ein Paar feine Lackschuhe heraus geschwindelt, einer Frau unter falschen Vorspiege lungen

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Meraner Zeitung
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Pagina 3 di 14
Data: 06.08.1902
Descrizione fisica: 14
des Menschen als sittlichen Individuums. Das Ganze des Unterrichtsstoffes ist organischer Bau, vom Einfachen zum Zusammengesetzten fortschrei tend, und nicht Naturgeschichte und Naturlehre im üblichen Sinne, sondern Mittel für Intellekt, Moral, Aesthetik, Leib und Seele, Sinne und Glieder. Alles ist Mittel der körperlich-seelischen Entwicklung im natürlichen Sinne, Ausgestaltung des äußeren Und inneren Menschen. Auge, Ohr, Geruch, Geschmack, Gefühl gehen mit Wahrneh mung, Erkennen, Empfinden, Vorstellen

, Urtei len, Schließen; Sinne und Glieder werden ent wickelt mit den Kräften des Geistes und nicht mechanisch, sondern organisch, einheitlich: so wird die Methode der Natur die der Schule. Schon auf der Unterstufe beginnt das manuelle, han tierende Erarbeiten, das Umsetzen des objektiven Lebens in das subjektive. Der Ausgang ist das Wasser als Vorstufe zum Anorganischen. Das Wasser ist didaktisch-methodisches Mittel sür che misch-physikalische Lehren einfachster Art, und da bei geht Hand in Hand

das Vorbereiten mathe-^ matischen und künstlerischen Vorstellens uud Em- i pfindens. Sinne und Glieder werden entwickelt iu, Luft und Sonnenschein, so ost es geht: die! Seele wird mit den Elementen des Wissens und Könueus erfüllt. Tas Kind arbeitet mit Wasser, Lösungen, Niederschlägen usw. Das Wasser ist Mittel elementarer Erkenntnis physi kalischer und chemischer Art und Mittel für ma thematische Vorbegriffe, den?? es wird gemessen mit Wasser, Gesäß für Gefäß, damit mathema tische Grundbegriffe geschaffen

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Brixener Chronik
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Pagina 4 di 8
Data: 22.11.1906
Descrizione fisica: 8
S«le>.4. Nr. 140, Donnerstag, Die große Frage derhentigen Zeit. Die Kulturvölker befinden sich in einer großen Umwälzung aller gesellschaftlichen Ver hältnisse, welche sich weder aufhalten oder zurück- stauen, noch einfach wegleugnen läßt. Die eine große Frage ist nur: Wird die Regelung zu einer Ordnung führen oder das Verderben, die Revolution über die Völker bringen, mit anderen Worten: wird diese neue gesellschaftliche oder soziale Gestaltung im christlichen Sinne ge schehen

oder in religionslosem Sinne? Nur das erstere kann die Revolution aushalten. Mehrere Ereignisse und Kundgebungen neuesten Datums gerade beleuchten diese ernste große Angelegen heit unserer Zeit. Der deutsche Kaiser hat am 17. November in dem sozialpolitischen Jahrestag einen Erlaß herausgegeben, welcher die soziale Gesetzgebung im christlichen Sinn auszugestalten verspricht und also lautet: „Der heutige Tag, an welchem vor 25 Jahren der in Gott ruhende Kaiser und König Wilhelm der Große seine unvergeßliche Botschaft

und Parlament, im Sinne der kaiserlichen Botschaft und der kaiserlichen Erlässe die deutsche Sozialreform tatkräftig fortzuführen.' Eine merkwürdige Neuerung im Militär be stätigt gleichfalls diese Auffassung von der Not wendigkeit sozialer Gesetzgebung. Das General kommando des 18. Armeekorps (Frankfurt) hat in seinem Bereiche (21. und 25. s^großherzoglich hessisches Division) den sozialpolitischen Unterricht mit in den Ausbildungsgang der Rekruten und alten Leute aufgenommen. Der komman dierende General

und wettern, weil diese Neuerung geeignet ist, ihr Abtrag zu tun. Und betrachten wir nun im Lichte dieser Verhältnisse die Wahlreform in Oester reich, so müssen wir sagen, es ist eine Großtat im Sinne dieser Bestrebungen. Die Heranziehung der arbeitenden Stände zur Gesetzgebung besagt nicht mehr und nicht weniger, als daß ihre Interessen Berücksichtigung und Förderung finden sollen und die Gesetzgebung vor allem auf den Schutz und das Wohl der wirtschaftlich Schwachen und der Bedürftigen bedacht

sein müsse. Es zählt zu den vornehmsten Christenpflichten, in diesem Sinne an der Ordnung der sozialen Ver hältnisse mitzuarbeiten. Grig.-lkorrLfpondenzen. Abdruck uns«« Ortg.»Korr«sp. «ur mit Quellenangab« Neil?, 19. November. Die Taschenspieler gesellschaft Uferini gab am Samstag abends eine und gestern, Sonntag, zwei Vorstellungen, welche alle einen guten Besuch aufwiesen. Die Leistungen sind sehr anerkennenswert. In den Produktionen ist bisher nichts vorgekommen, was als unan ständig bezeichnet

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Brixener Chronik
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Pagina 3 di 8
Data: 21.09.1897
Descrizione fisica: 8
am 20. September folgende Strasfälle Zur Verhand- , lung: Karl Baumgartner, 44 Jahre alt, verehelicht, Gastwirt in Burgstall bei Meran, wegen des Verbrechens des Betruges durch Meineid. — Domenico Coser, 65 Jahre alt, verehelicht, Baumann in Leifers, und Elaudiau Coser, Sohn des Domenico, 31 Jahre alt, ledig, Arbeiter in Leifers, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der ZZ 127 und 128 des Strafgesetzes. — Aloisia Franz, Tochter der Bertha Franz, 32 Jahre alt, gebürtig in Bruneck, wegen

des Verbrechens des Raubes. — Cajetan Horn er, 60 Jahre alt, nach Bozen zuständig, verehelicht, k. k. Finanzwach-Ober- commissär im Ruhestand, wegen des Verbrechens des Missbrauches der Amtsgewalt. — Johann Oberwanger, 47 Jahre alt, von Abfalters- bach, ledig, Taglöhner, wegen des Verbrechens der Sittlichkeit im Sinne der ZZ 8, 125, 127, 128 des Strafgesetzes. — Josef Welt schreiber, von Prad, Dienstknecht, wegen des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne der M 127,128, 129 Ila des Strafgesetzes

und der Übertretung im Sinne der HZ 460 und 516 des Strafgesetzes. — Peter Masar e i, 24 Jahre alt, von Contrin in Buchenstem, ledig, Tischler gehilfe, wegen des Verbrechens des Todtschlages. — Josef G a m p e r, 34 Jahre alt, von Partschins, lediger Hausknecht, wegen des Verbrechens des Betruges und des Diebstahls, und Johann Gamper, 22 Jahre alt, lediger Schuhmacher, wegen des Verbrechens des Diebstahls und der Diebstahlstheilnehmung. -- Alois Kelderer, vulgo Rass, 42 Jahre alt, Taglöhner in Klausen, wegen

des Verbrechens gegen die Sittlichkeit im Sinne des Z 125 des Strafgesetzes. — Vigilio Litterini, 23 Jahre alt, verehelicht, von Villa Canale, Postexpeditor; Giovanni Alberti, 52 Jahre alt, verehelicht, von Rovereto, Agent; Arturo und Pietro Visconti, 39 Jahre alt, verehelicht, von Como, Inhaber eines Commissions geschäftes in Trient, und Angelo Zaffoni, 31 Jahre alt, ledig, von Bozen, k. k. suspendierter Postassistent; erster wegen des Verbrechens des Betruges und der Verleumdung, letztere wegen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 3 di 6
Data: 19.07.1875
Descrizione fisica: 6
, Trafojer und Ritter v. Ziernfeld als Richter und des Herr» StaatsanwalteS Dr. Johann Linfer. 1. Wider Friedrich Schulze. Universitäls-Student aus Kulm in Westpreußen, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne der ZZ. 413 und 420 St. G. B. 2. Wider Josef Wllrtemberger, Schneidergeselle von Hall, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicher heit nach Z. 11 St. G. 3. Wider Franz Suitner, Mondscheinwirth dahier, wegen Uebertretung gegen öffentliche Anstalten und Borkehrungen

, dann gegen die körperliche Sicherheit im Sinne der ZZ. 5. 314 und 422 St. G. B. 4. Wider Alois Rainer, Thierarzt in Watten«, Gerichtsbezirk Hall, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit des Lebens nach K. 343 St. G. 5. Wider Josef Vogl, Taglöhner von Schwaz, wegen Uebertretung gegen die Sicherheit deS Eigen thums im Sinne des Z. 460 St. G. B. 6. Wider Joses Batscheider, Bauersmann von Margreit in Pfunds, Gerichisbezirk NauderS, wegen Uebertretung des Diebstahls. 7. Wiver Joses Estermann, Dienstknecht von Zels

., bei Kufstein, wegen Uebertretung gegen öffentliche Anstalten und Borkehrungen im Sinne deS Z. 312 des St. G. B. 8. Wider Franz Mair, Schmiedmeister in Wil len, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicher heit nach H. 422 St. G. 9. Wider Jakob Maurer, KleinhauSler von TelfS, wegen Uebertretung gegen die körperliche Sicherheit im Sinne deS Z. 411 St. G. B. 10. Wider Anton Brem, Bauer von VögelSberg, im Gerichtsbezirke Hall, wegen Uebertretung gegen ' die Sicherheit der Ehre nach Z. 487 St. G. 11. Wider

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 12
Data: 14.08.1903
Descrizione fisica: 12
habe und in diesem Sinne habe er auch den gegenständlichen Beschluß aufgefaßt, wenn auch vom idealen Standpilnkte die Verleguug wünschenswert er scheine. Hiernach seien auch die vom Herrn Bür germeister und Herrn Lun gemachten, auf die Verlegung des Bahnhofes abzielenden Bemüh ungen und insbesondere die bezüglichen Erörte rungen mit dem Herrn Statthalter nicht voll kommen dem Sinne des vorbezogenen Protokolles entsprechend/ Eine Verlegung sei überdies nur so lange ernstlich ins Auge gefaßt worden, als die betreffende

muß, worin das angefeindete Projekt bestehe. Er beanständet, daß die Sache nicht zuerst in der Gemeindevertretung zur Erörterung gebracht wor den sei, ehe man diese Agitation in Szene gesetzt habe. Dies bestätige, daß hiebei Privatinteressen von wesentlichem Einflüsse seien. Herr Dr. v. Hepperger spricht int Sinne des Herrn Ellmenreich und betont speziell, daß von einer bestimmten Beitragsleistung für die projektierte Verlegung des Bahnhofes wohl über haupt keine Rede sein köitne, nachdem

von Vor teil bei der Lösung dieser Angelegenheit sein. Redner stellt den Antrag, mit Beschluß des Ge- meindeausschusses deu genannten Herren das volle Vertrauen der Gemeindevertretung zu votieren und auszusprechen, daß dieselben bei der im März ds. Jrs. bei Sr. Exzellenz dem Statt halter stattgehabten Audienz die Interessen der Gemeinde im Sinne der Beschlüsse des Gemeinde ausschusses vertreten haben. Diesem Antrage stimmt Herr Dr. Stainer vollinhaltlich bei; was hingegen die Verlegung des Bahnhofes

betrifft, so scheint darin tatsäch lich eine vollständige Umwandlung in der An schauung eines großen Teiles der Bürgerschaft sich vollzogen zu haben und teilweise auch schon im Zeitpunkte der letzten Beschlußfassung bestan den zu haben. Nichtsdestoweniger bin ich auch absolut gegen eine Beschlußfassung inr Sinne des ^ nAtrages Eberlin, insbesondere aus dem von Herrn Lun geltend gemachten Bedenken, daß wir uns jeden weiteren 'Einflusses auf die Entwick lung der Sache begeben. Die ntehrseits ausgespro

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