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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 4 di 10
Data: 09.03.1901
Descrizione fisica: 10
beginnenden ersten ordent lichen Schwurgerichtssesfion kommen folgende Straf fälle zur Verhandlung: I. Am 11. März, vormittags 9 Uhr, gegen Anton Kers ch b a um er, 20 Jahre alt, in Gries bei Bozen geboren und dorthin zuständig, lediger Tischlergehilfe, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 173, 174 II.. 6, 179 St.-G. II. Am 11. März, nachmittags 4 Uhr, gegen Alois Mai er, 16 Jahre alt, von Wiesen bei Sterzing und dorthin zuständig, Hirte, wegen 1. Verbrechens der Nothzucht im Sinne

deS § 127 St.-G, 2. Ver brechen der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. III. Am 12^ März, vormittags .9 Uhr, gegen Friedrich Holzknecht, 16 Jahre alt, in Untermais geboren und nach Tramin zuständig, Bäckerlehrling, wegen 1. Verbrechens der Brandlegung im Sinne der §§ 166, 167 St.-G., 2. Übertretung theils des vollbrachten, theils versuchten Diebstahls im Sinne der §§ 8, 171, 460 St.-G., 3. des Betruges im Sinne der §§ 197, 461 St.-G. IV. Am 13. März, vormittags 9 Uhr, gegen Victor Levic, 30 Jahre alt

, in Laibach geboren und nach Stein zuständig, Witwer, Eomptoirist, wegen 1. Übertretung des Betruges im Sinne der §§ 197, 461 St.-G. 2. Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 173, 174 II <1 179 St.-G. V. Am 13. März, nachmittags 4 Uhr, gegen Josef Mayr, 48 Jahre alt, von Lienz und dort hin zuständig, lediger Schmiedgehilfe, wegen des l Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199» und k, 200, 203 St.-G. Koncert. Sonntag, den 10. März abends LMr findet im Hotel Greif ein Concert statt

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 15.08.1925
Descrizione fisica: 8
sind. Diese Lage gefällt scheinbar den Sozialdemokraten recht gut, und zwar deshalb, weil ihnen die Verwaltung der Stadt Wien in die Hände gegeben wurde. .Die So zialdemokraten -,stellen. mit der Arbeiterschaft aller hand Experimente an und die Unternehmer müssen die Kosten dieser Experimente tragen. Die Sozial demokraten überwälzen die Lasten ihrer Verwal tung im Sinne des sozialdemokratischen Pro gramms auf das Publikum statt auf die Allgemein heit. Schon heute zeigen sich die Folgen davon. Di.e

und Most. Absatz I: Anmeldung der Ernte. Art. 1. Die innerhalb der Zollgrenze erzeug en Trauben müssen im Sinne der Bestimmungen ^5 Art. 184 uns 185 des Regolamento Generale Daziario Nr. 340 vom 25. Februar 1924 dem Us- Ucio daziario generale angemeldet werden. Die vor hergehende Anmeldung der Traubenernte hat demnach alljährlich bis spätestens 15. Septem- zu erfolgen und hat folgende Daten zu enthal ten: 1. Name und Vorname des Besitzers oder Pachters; 2. Benennung, Flächeninhalt und Be- bauungsart

, daß sie bereit sind, im Sinne der gesetzlichen Bestim mungen behufs Deckung des Dazio eine Kaution zu stellen, sowie allfällige Strafen und Spesen falls die Direzione des Dazio dies verlangen sollte, zu bezahlen. Är t. 6. Dem Ansuchen ist auch ein Vogen in sieben Kopien beizulegen, auf welchem die Unter schrift des Gesuchstellers oder der Person, die. be auftragt ist, das Ein- und Ausfuhransuchen zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. 6. Maßgebend für die Angaben hinsicht lich der Quantität der innerhalb

der Zollgrenze er zeugten Trauben ist die im Sinne des Absatzes I des gegenwärtigen Regulativs gemachte Erklärung. Art.>7. Nach beendeter Bearbeitung der ein- .geführten und als Wein übernommenen Weintrau ben sind dieselben innerhalb drei Tagen anzumel den, da dann die notwendigen Eintragungen itt den Registern jedes einzelnen Erzeugers zu machen sind. Wer eine verspätete Anzeige einbringt, macht sich im Sinne der Bestimmungen des Art. 46 der legge daziaria einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne

. Art. 12. Wird Wein uird Most von den im Sinne dieser Bestimmungen hiezu berechtigten an deren überlassen, so ist ein eigenes beim Ufficio da ziario centrale einzubringendes Gesuch notwendig und dieses Amt wird dann Sorge tragen, daß das ein-, beziehungsweise ausgeführte Quantum in die hiezu bestimmten Register vorgemerkt werde. . A r t. 13. Wird hingegen Wein und Most solchen überlassen, welche zu dieser Vormerkungsbehand lung nicht gekommen sind, so kann dies nur nach vorgenommener Verzollung

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Meraner Zeitung
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Pagina 5 di 18
Data: 08.06.1902
Descrizione fisica: 18
zur Verhandlung kommen: l. am 9.Jnni Philo- inena Demartin, geboren zu Brixen lL7l, nach Padola, Provinz Anronzo in Italien, zu ständig, katholisch, ledig, Taglöhnerin, ohne be stimmten Ansenthalt, wegen nj des Verbrechens der öffentlichen Gewaltthätigkeit im Sinne des § 96, >>) des Verbrechens des Betrugs im Sinue der W 197 nnd 200, c) der Uebertretnng der Geburtsverheimlichung im Sinne der M 339 uud 310 nnd <l) der llebertretuug der verbotenen Rückkehr im Sinne des H 323. 2. am lO. Juui vormittags Aloisia

Greifen berg, geboren l878 zn Gaildorf in Württemberg, zuständig nach Terzolas, Bezirk Mal^ in Tirol, katholisch, ledig, Fabrikarbeiterin, zuletzt in Bozen, wegen des Verbrechens des Kindesmordes im Sinne des i; l39. 3. Nachmittags Maria Weiß, geboren 1882 zu Stephansdorf, Bezirk Bruneck, nach St. Lorenzen znständig, katholisch, ledig, Bauern tochter in StephanSdors, wegen des Verbrechens des Kindesmordes im Siuue des H l39. 1. sam selben Nachmittag Katharina Steg er, ge boren zn Prettan in Tausers

und dorthin zu- ! ständig, 23 Jahre alt, katholisch, ledige Tienst- imagd, zuletzt zu St. Jakob in Täufers, wegen ^des Verbrechens des KindeSmordes im Sinne des F 139. 5. am ll. Juui Albiu Meughin, geb. , 1882 zu Neinnartt in Tirol, zuständig nach 'Saturn, katholisch, ledig, Hausknecht, zuletzt iu 'Bozeu, wegeu des Verbrechens des Todtschlages im Sinne des § 140. 6. am l2. Juui Martin Uuterreiuer, 33 Jahre alt, vou Schabs ge bürtig und dorthin znständig, katholisch, ledig, Steueramts-Anshilssdiener

in Windisch-Matrei, wegen des Verbrechens der Vernntrenung im Amte im Sinne des 8 l^l. 7. am 13. Jnni ! Johann U n te r pe i t i n g e r, 70 Jahre alt, ge hören zn Pichlern, Bezirk Brnneck, katholisch, ledig, Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brandlegung im Sinne der M l66 und 167. 8. am 11. Jnni Anna Seailler, geb. Schwarz, ^geboren 187 l zn Franndorf bei Tnlln, zuständig nach Neudorf bei Karlsbad, katholisch, Witwe, derzeit Private iu Wieu, wegeu des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre. (Ueber

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Der Bote für Tirol
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Pagina 7 di 8
Data: 05.03.1889
Descrizione fisica: 8
von Schloß Meyerlinghof' enthaltenen Anhanges eines Romans begründet auf Seite 4, 5, 6, 7 und 8 in den Stellen von „Baron war das nicht' bis „es wäre sanft mein Tod'' und von „Am andern Mor gen des Tages' bis zum Schlüsse „des Grafen Haynau' begrüudet den Thatbestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb ge mäß Z4-9 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Ver bot der weitern Verbreitung

erscheinenden Druckschrift „Augsburger Abendzeitung' Nr. 57 vom 20. Februar 1839 ans Seite 3, Spalte 1 bis Seite 4, Spalte 3 unter der Aufschrift „Kronprinz Rudolf von Oesterreich beginnend mit „Den Untergang des Kronprinzen' und endigend mit „in wcite Kreise getragen hat' enthaltenen demB.B.C. Verbrechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kaiserlich?» Hauses im Sinne deS Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß A 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot

mit den Worten „Oesterreich-Ungarn hat' und endigend mit „unter ihrem Schutz nehmen' „Heinrich Dietz' „Leipzig, 18 Februar 1389' begründe in seinem ganzen Umfange den Thatbestand des Verbrechens des Hochverrathes im Sinne des Z S8 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestätigung der verfügten Beschlagnahme und nach Z 493 St.-P.-O. das Verbot der weiteren Verbreitung der Druckschrift ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des K 37 des Preßgesetzes auf Vernichtung der konfiszirten Exem plare

„Vom Kronprinzen Rudolf' beginnend mit „Dieser Tage hat' und endigend mit „aller dings ähnlich' enthaltenen Nachrichten begründe in der Stelle von „Was beide, Schüler und Lehrer' bis „allerdings ähnlich' den Thatbestand des Ver brechens der Beleidigung eines Mitgliedes des kai serlichen Hauses im .sinne des Z 64 St.-G. und der Inhalt des auf Seite 2, Spalte 1 unter der Auf schrift „Die Preßfreiheit in Oesterreich' beginnend mit Von der Donau. Dann (ultramontane)' und endigend mit „sür Humbug halten

des in Nr. 57 begonnenen aus dem B. B. C. entnommenen Artikels begründet den That bestand des Verbrechens der Beleidigung eines Mt- gliedes des kaiserl. Hauses im Sinne des Z 64 St.-G. und wird deßhalb gemäß Z 489 St.-P.-O. die Bestäti gung der verfügten Beschlagnahme, und nach Z 493 St.--P.-O. das Verbot der weitern Verbreitung dieser Druckschrist ausgesprochen und zugleich nach Vorschrift des Z 37 des Preßgesetzes auf die Ver nichtung der konfiszirten Exemplare erkannt. K. K. Landesgericht Innsbruck in Preßsachen

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Der Bote für Tirol
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Pagina 9 di 10
Data: 17.10.1907
Descrizione fisica: 10
Gxtra Beilage zu „Bote für Tirol und Amtlicher Teil. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandes gericht»- Präsidiums vom 2. September 1907 Präs. 7485/5^7 wurde im Sinne deS Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Friedrich Loben stock. Schulleiter, zum Legalisator in Grund- buchssachen für das Gebiet der Gemeinde Absam bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 30- Oktober 1907. K. k. LandeSgerichts-Präsidlum. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. Gemäß Erlasses

des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiums vom 2. September 1907 Präs. 7436/5^7 wurde im Sinne dcS Artikels X H 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Johann Kreidl, Bauer zu Gartlach, zum Legalisator in Grundbuchssachen sür das Gebiet der Gemeinde Kolsaßberg bestellt. Seme Wirksamkeit beginnt am 2V. Oktober 1907. K. k. LllNdesgerichtS-Präfidittitt. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Muxdma^uug. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- PräsidiumS vom 2. September 1907 Präs. 7580!5?/7 wurde im Sinne

des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Franz Meßmer, k. k. Obervsfizial. zum Legalisator in Grundbuchssachen sür das Gebiet der Gemeinde Nassereith bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. Landesgerichts-Präsidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachnnc. Gemäß Erlasses des k. k. Oberlandesgerichts- PräsidiumS vom 4. September 1907 Präs. 7641/5l?/7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom l7. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Knapp

zum Legalisator in Grundbuchssachen für daS Gebiet der Gemeinde A m p a ß bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. K. Landesgerichts Präfidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. KundmciHuug. Gemäß Erlasses des k. k. OberlandesgerichtS- Präsidiums vom 17. September 1907 Präs. 3174/5^j7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397, R. G. Bl. Nr. 77, Franz Heim, Gutsbesitzer, zum Legalisator in Grundbuchs sachen für das Gebiet der Gemeinde Kolsaß be stellt

. seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LanveSgcrichts-Präsidium. Innsbruck, am 14. Oktober 1907. Kürzel. Kundmachung. Gemäß Erlasse» des k. k. Oberlandesgerichts- Präsidiuins vom 17. September 1907 Präs. 817515^7 wurde im Sinne des Artikels X Z 4 des Gesetzes vom 17. März 1397. R. G. Bl. Nr. 77, Lorenz Prem zum Legalisator in Grundbuchssachen für das Gebiet der Gemeinde Vögelsberg bestellt. Seine Wirksamkeit beginnt am 20. Oktober 1907. K. k. LandeSgerichts-Priistdium.. Innsbruck, am 14. Oktober

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Der Burggräfler
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Pagina 10 di 12
Data: 05.10.1892
Descrizione fisica: 12
über die von der k. f Staatsanwaltschaft Bozen als öffent licher Ankläger mit Anklageschrift vom 18. Juni 1892 Zl. 1658 und vom Kuraten Anton Huber als Privatankläger mit Anklageschrift de präs. 23. Mai 1892 Zl. 2402 gegen Franz Eduard Hoffmann wegen Vergehens im Sinne des § 303 St. G., sowie wegen Vergehens, bezw. Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre erhobenen Anklage, welcher vom k. k. Oberlandesgerichte in Innsbruck mit Erkenntnis vom 13. Juli 1892 Zl. 3915 Folge gegeben wurde, nach der in Folge Verfügung vom 17. August 1892

Zl. 3408 in An wesenheit des k. k. Staatsanwaltes Baldeffari als öffentlicher Ankläger, des Kuraten Anton Huber als Privatankläger und deffen Vertreters Dr. Josef Neuner, des auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten Franz Eduard Hoffmann, deS Vertheidigers Dr. Cl. Ritter v. Kißling. am 15. und 16. Sept. 1892 vorgenommenen Hauptverhandlung aus Grund der vom öffentlichen und Pri- vatanklöger gestellten Anträge aus Schuldigsprechung und Bestrafung des An geklagten im Sinne der bezüglichen Anklageschriften

auf . Grund des Wahr- spruches der Geschworenen zu Recht erkannt: Franz Eduard Hoffmann. 40 Jahre alt, aus Dresden gebürtig und nach Meran zuständig, verehlicht, Redakteur der „Meraner Zeitung' und Schriftsteller, wird von der Anklage wegen Bergehens der Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche im Sinne des 8 303 St. G., angeblich begangen dadurch, daß er in seiner Eigenschaft als Redakteur der periodischen Druck schrift „Meraner Zeitung' durch Verfassung, absichtliche Beförderung zur Druck legung

des Strafverfahrens losgezählt; dagegen ist Franz Ed. Hoffmann schuldig I. des Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 488 und 493 St. G., ferner II. der Uebertretung der Ehrenbeleidigung im Sinne des § 488 St. G., erlegte Kaution im Betrage von 60 fl. zu Gunsten des ArmenfondeS de , Stadtgemeinde Meran für verfallen erklärt und das Verbot der Weiterver ! breitung der Nummer 248 vom 30. Oktober 1861 der „Meraner Zeitung' : ausgesprochen. I Endlich wird auf Grund des vom Vertreter

des Privatanklägers gestell- ! ten Antrages im Sinne des 8 39 P. G. dieses Urtheil 8 Tage nach einge- i tretener Rechtskraft in den Tagesblättern, und zwar in der ..Meraner Zei- i tung' und im „Burggräfler' aus Kosten des Berurtheilten veröffentlicht werden. i K. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshos ! B o z e n, am 23. September 1892. ! Der Protokollführer: Der Schwurgerichtspräsident: I Dr. Pircher m. p. Koepf m. p. ! Nr. 8298 Yll 85 u. 86. Edikt. j In der Exekutionssache der gewerbl. Spar- und Borschußkaffe

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Pagina 2 di 6
Data: 25.01.1923
Descrizione fisica: 6
Ermächtigung des Präsckten im Sinne des Gesetzes 00m 21. Juni IM,. Nr. 218, nötig ist: -t, über Veräußerung'!!. Kreditgewährun gen. Kontiakte über Ausnaline von Hypo theken, Servituten und Festsetzung v-m Grundsteuern. Umwandlungen von Eigen tums- und Serniiutsrcchien' l>. über dic Einlei'ung und Führung von Klagen l>ci Gericht, die Schalung von An leihen, dic Art der nutzbringenden Jn- vcstieruu-ten, V^sreiung von Steuern und pafsmen Abgaben: K. üder das Reglement der Verwendungs art der Gemeindcgülcr

in dic andere: 11. über die Zölle und Steuern, die im Jniercssc dcr Gemeinde sest-iisctzcn oder zu modifizieren sind i:»d über dic Reglements, die zur Anwendung derselben nützen können: I 12, über die Errichtung und Verlegung von Messen und Märkten: gegen diese Eni- ! fchcidiingcn kann in Streitfällen beim Pro- viiizial-Bcrwalti'ngsausfchuß im Sinne des Art. 1, Zl. 11 dcs Gesetzes vom 17. August 1W7, ?^r NM (einziger Tert) rekurriert und Vcrwn! eingelegt werden. Und >,n allgemeinen entscheidet

er über alle Dinge, die dic Gemeindeverwaltung an gehen und nicht dem Ausschusse oder dem Bürgermeister zustehen. Art. 132. Dem Geineinderate unterstehen alle Ein richtungen, die zu Gunsten der Allgemeinheit dcr Bemohncr der Gemeinde oder deren Frnkiionen errichtet sind und auf dic nicht die Bestimmungen für Wohltätigkeit!- und Cho» riias-Jnstitutc anwendbar sind, ebenso die Interessen der Psarrangehörigen, wenn diese im Sinne des Gesetzes irgendwelche Aus gaben tragen. Die Wohltäiigkeits- und Eharitas-Anftal

- ren unterliegen der Beaufsichtigung des Ge meinderates, der immer ihren Gong prüfen und ihre Rechnungen durchsehen kann. Gegen die Entscheidungen betreffend die in den zwei vorhergehenden Absätzen genann ten Dinge ist in Streitfällen auch im Meri- tum im Sinne dcs Art. I, Zl. 1 dcs Gesetzes vom 17. August 19l)7, Nr. 639 leinziger Tert) der Rekurs an den Provinzial - Vcrwal- tungsausschuß zulässig. Wcnn dic Jntcrcsscn über Eigentümer oder Patrimonialaktiva der Fraktionen oder die Interessen

der Psarrangehörigen im Ge gensatz zu dcn Interessen der Gemeinde oder anderer Fraktionen derselben sind, rust der Präsekt die Wäbler der Fraktionen, denen die genannten Eigentümer oder Aktiva ge hören oder die Psarrangehörigen zur Ernen nung dreier Kommissäre zusammen, die mit den dem Geineinderate zustehenden Vollmach ten dcn Gegenstand verwalten, über den ge stritten wird. Gegen dic Entscheidung des Präsekien ist, auch im Merittim, im Sinne des Art. 23 des Gesetzes vom 17. August 19l)7, Nr. 639 (ein ziger Text

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Volksrecht
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Pagina 2 di 8
Data: 01.12.1922
Descrizione fisica: 8
, daß. di Staatsautorität-kühl m;d gelassen die zur Abwehr-solcher Znrüstnngen ^eschasfenen Selbstschnlwrggnisationen ver bieten und verhindern loill. der Ursache aber ihrer Schaffung, dem Nationalsozialismus der Tat nämlich, A-.-cJcV'rW-* Natürliche Erzieher; einem Landerziehungshcimc von Ruf schrieb sie später, daß solches Erziehen nur ein Notnagel sei im Vergleich n>t_ den;, was sie im natürlichen Erziehen fühle, aber daß sie noch immer nicht fähig geworden sei, ihr Kind in meinem Sinne zn erziehen-; - das brauche

eine Erziehung des Erziehers selbst. Ein vierter Fall: Gilt Maler wallte sein Kind durch einen Lehrer im Sinne natürlicheil Bildens erziehen las- „Geben Sie 1ms natürliche Erzieher!' heißt eS jetzt. Unsere Sache schreitet vorivärts. Aber nicht ohne Bit ternis. Woher sollen Ivir sie nehmen, die natürlichen Erzieher. Da ist ein Volksschullehrer im Harz. Er war einer der ersten, wollte seine drei Kinder im Sinne des objektiven Systems erziehen. Begeisterte Briefe schrieb er. Dann, llach erneu; Jahre, frug

er, ob noch nicht die sen. Der Professor, den; er mein „Evangelium' zum Methodik der natürlichen Schule erschienen sei; er erivarte Studinin gegeben, hätte gesagt: „Gewiß!'' Allein der sie mit Ungedilld, wolle [eilte Kinder in diesem Sinne Mai»; entdeckte bald, daß der Professor gar nicht wußte, erzieheil und nur in ihn;. Allem er mußte hören, daß worum es sich handelt. „Er ist philologischer Haar eine Methodik der natürlichen Schule nur durch diese spalter!' schrieb er. selbst kommen könne. ' Ein letzter Fall

: Eine treue Mutter sucht eine Gin anderer Fall. Ein Freund, mit welchem ich Erzieherin im Sinne natürlichen Erziehens. Kommt eine 1884 bis 1880 in Meran-ObermaiS arbeitete, kam nach ans dem Lehrcrinneiiseminar,. so findet sie, daß sie bei den Berg — nach Drei- zn zeigen, wie er es mit Jahren als Vater zu mir auf kirchen — und bat mich,' ihm seinem Jungen halten solle, den er' die ersten Schul fahre daheim im Sinne meines Systems selbst nnlcrrichten wolle. „Ich bin durchdrungen von der Wahrheit

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Volksblatt
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Pagina 10 di 10
Data: 29.07.1899
Descrizione fisica: 10
) nicht in euch haben!' Da ihn einige der Zuhörer und Jünger nun verließen und sagten: „Diese Rede ist hart, wer kann sie hören?', selbst dann änderte er seine Ausdrücke und Redeweise nicht, sondern er wollte, dass seine Worte durchaus im buchstäblichen Sinne verstanden werden. Endlich wandte er sich zu den Aposteln, den Zwölfen, und sagte: „Wollt auch ihr hinweggehen?' Da sagte der Apostel Petrus im Namen aller Zwölf: „Herr, zu wem sollen wir gehen? Du hast Worte des ewigen Lebens'. Somit wollte Jesus Christus, dass seine Worte

: „Dies ist mein Leib' und „dies ist mein Blut' von den Aposteln und den übrigen Zuhörern in dem Sinne, in welchem er sie gesprochen hatte, ausgesasst werden. Die Apostel haben auch wirklich diese Worte im buchstäblichen Sinne velstanden und auch so verkündigt und gepredigt. Die Schüler der Apostel und ihre Nachfolger haben gleich falls, wie oben gezeigt wurde, die Worte im buchstäb- lichen Sinne ausgefasst und selbe in dem Sinne ihren Nachkommen mündlich und schriftlich überliefert. So glaubte die gesammte

. Es ist nämlich eine Unwahrheit, dass wir Katholiken „unverschuldet' Irrende verfluchen und ver dammen; es ist eine Unwahrheit, dass wir Katholiken den Ausdruck „alleinseligmachende Kirche' in dem Sinne gebrauchen, als könnte die katholische Kirche allein, ohne Gott, die Menschen selig machendes ist eine Unwahrheit, dass die katholische Kirche jeden Aberglauben dulde; es ist eine Unwahrheit, dass wir Katholiken ein Stück Brot anbeten; es ist endlich eine Unwahrheit, dass wir die Heiligen anbeten. Nein

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Alpenzeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 11.11.1938
Descrizione fisica: 6
. Ar,t. ,6. — iMe Me, Hie Hqn ^lrt. zl -ve.chtzt. Hat. Lq^e.HMeMche Ml-zkMF ,11yd vai-f Hqhqr ,Mt ,in Hie Zivilstandes- iNgister M Sinne Hes Axt. S Hes -Gesetzes >vom 2,7. Mai 1S29. -Ur. 8K7, Mpetrqyep werden. Dem -Geistlichen. Mr >wMM .eine.solche.Ehe .geschlossen lwird. ,ist die DurchWiMg Hessen verbotey, ^was M ^ Absatz Hes Wt. 8 Hes MrgkMMtey iEesetzes ^orgeMi^bqp ' M Uebertretì;y- gen werden Mit.einer -Geldstrafe von Lire -SVN bis 5000 Helegt. ..Af,t-HrMMmdàWte. Her 'ààberschreib«ng Her a^f ^eiye

wird, die ihren Aufenthalt im Königreich, in Libyen und in den ägäi- schen Besitzungen nach dem 1. Jänner 1919 begonnen haben, haben das Gebiet des Königreiches, Libyens und der ägäi- schen Besitzungen bis zum 12. Marz ILZS-XVll zu verlassen. Wer dieser Verpflichtung innerhalb des gegebenen Termins nicht nachkommt, wird mit Haft bis zu drei Monaten und einer Geldbuße bis zu S000 Lire bestraft Md im Sinne des Art. 150 des Einheits« teAes der 'Gesetze über öffentliche Sicher- Hit vom 18. Jupi 19Z1-XI, Nr. 773, aüs

- gewiesen. ' Art. 2 4. — Die Bestàmung des Art. 23 wird nW Äf die Äuden yuà» Mcher NàioMitat' angewandt, die vor àn 1. Mober ! lÄR-XPl:. ä) Das KS. LiWWHx vollendet Ha» HM: b) eine Wie Vit einer Person ita lienischer StaalÄürgerschaft geschlossen haben. Im Sinne der Anwendung des ?or- ,stehenden Absatzes haben Hie Interessen ten ein dokumentieàes Gesuch irmuchalb 30 Tagen nach Inkrafttreten des vorlie genden Dekràs an das Jnnemninìsteàm zu.richten. j A x ^ 2S. — Die Fragen .bezüglich Her Anwendung Hes

» in den Iivilstandes- und BeoSlkeàgs- registern anfordern. Die Maßnahme des Innenministers ist keiner Gebühr admini strativer oder rechtlicher Art unterwoAn. Art. 14. — Im Sinne der Aniven- dung des Art. 13 werden als Fami«»- Mitglieder außer dem Ehepartner Tie Aszendenten und die Diszèndentèlì vis zum zweiten Grad betrachtet; Art. 1S. — Für die Gegutachwng der besonderen. Verdiente (Art. 13 b N. .6) wird beim Innenministerium) eine be sondere Kommission eingesetzt, die zu sammengesetzt ist aus dem Anterstaats

zu entbinden, die Mit.einer auÄänÄschen Peyso^ arischer Passe .eine De''DWW wollen. ! ' . ' ! ^ ' -IL. Im SinNe He^ÄnDSf» Hung jies Art. S haben alle, wèlche unter M BestimmuWUl Hes Art. Z'Wkin/in nerhalb S0 Tagen nach HeM Jntrasttre ten Hes vorliegenden Dekrets Hem Zivil ftändesanit He.r AufèWaltsHeMèindè An Meldung Zu statten. Wer dieser Ver- pjMchtung Mcht ^iachkMWt ^od^r falsche Md alnvMstäÄige Dmen .anMt, .wird Mit Haft.bis zu einem Monat ^ und einer .Geldbuße His zu Lire ZylZl) bestraft. Art

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Volksblatt
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Pagina 1 di 10
Data: 15.12.1909
Descrizione fisica: 10
Kirche und die katholischen Wahrheiten, sondern auch die gläu bigen Protestanten, die Anglikaner, die Kalviner, die Schismatiker und wie diejenigen alle heißen, die noch an Christus glauben, aber gar manches hartnäckig leugnen, waS die katholische Kirche lehrt. Man kann sie noch „christlich' neunen im weiteren Sinne und nennt sie auch so, aber nicht mehr katholisch cder christkatholisch kann man sie nennen. Nun in diesem Sinne ist die Frage im Katechis mus: „WaS heißt christlich glauben

?' nicht zu nehmen, sonst wäre eS nicht mehr ein katholischer Katechismus, sondern im Katechismus ist daS Wort „christlich' im engeren Sinne genommen und da hat eS ganz die gleiche Bedeutung wie christkatho lisch, nur daß das Wort „katholisch' auch noch den Sinn von „allgemein' hinzufügt. Der Katechismus lehrt ja nur die Wahrheiten der katholischen Kirche, von den andern sogenannten christlichen Konfessionen aber will er nichts wissen. Wohl aber nimmt die Wiener christlichsoziale Partei das Wort „christlich

' im Walteren Sinne (und dieser Parter haben sich Schöpfer und die Seimgen vollständig angeschlossen). Sie redet ja immer vom Christentum „aus der breiteren Basis', sie anerkennt kein echt katholisches Programm, sondern höchstens ein Programm mit der „christlich-deutschen Gesittung'. Sie legt bei jeder Gelegenheit Ver wahrung gegen die Zumutung des KlerikllismuS ein usw. Das also ist der gewaltige Unterschied, mein lieber Herr Doktor: „christlich' im Sinne von „christkatholisch', das steht im Katechismus

und damit sind wir vollkommen einverstanden, aber christlich im Sinne der christlichsozialen Partei, das bedeutet nur das Christentum im weiteren Sinn, worin alle möglichen Sekten Platz finden, und dieses „Christentum' wollen wir nicht. Umsonst also hat Herr Doktor Schöpfer, ich möchte sagen eine sast kindische Freude darüber, daß im neuen Katechismus nur mehr „christlich' glauben steht und nicht mehr „christkatholisch glauben'. Die Bi schöse haben wohl aus keinem anderen Grund diese Aenderung vorgenommen

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Der Burggräfler
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Pagina 4 di 12
Data: 20.01.1917
Descrizione fisica: 12
verurteilte, eine Krise entstanden. Diese ist jetzt betgelegt worden und zwar offenbar im Sinne jener Antragsteller, also vor allem des Minister präsidenten selbst. Daß es so kommen werde, ließ sich voraussehen, namentlich seitdem aus den Kreisen, die den Antrag abgelehnt hatten, versichert worden war, daß die Gründe, die dazu geführt halten, keineswegs mit einer Nachgiebigkeit gegen jene hoch verräterischen Wühlereien znsammenhingen. Wie jetzt die mit den konservativen böhmischen Kreisen Fühlung haltende

wird 'auch die zukünftige Richtung in diesem Sinne das Ministerium Clam-Martinicunter stützen. Es müssen ein für allemal diejenigen Elemente vollständig ausgcschaltet werden, welche in diesem Kriege alle Nationen des Reiches durch ihre bösen Geister vergiftet hatten, und ein ganz neuer, kräf tiger, österreichischer, streng dynastischer Geist wird unsere Monarchie verjüngen und wie ein Phönix aus dem Feuer des von unseren Helden vergossenen Blutes gekrästigt und groß hervorgehen. Wist werden keine Jrredenta mehr hulden

, 'woher sie auch komme, und unsere Volksver treter werden sich alle ausnahmslos ihr Heil in Oesterreich suchen müssen und, wenn sie diesen Weg gehen werden, auch finden. In diesem Sinne werden die altbewährten Führer des historischen Adels des Landes die Wege zeigen, die auch zwei felsohne gegangen werden. Schwarzgelb war die Fahne, die unsere tapferen, unvergleichlichen Helden zum Siege geführt hat — schwarz-gelb ist auch die Fahne, zu der alle guten Geister des Reiches schwören

werden, um einig und stark ein neues, nach innen und nach außen kräftiges Reich dem tatkräftigen Kaiser Karl zu sichern.' ! Wenn also zeitweise eine gewisse Unsicherheit be stand, so ist sie heute allem Anschein nach beseitigt. Und zwar ganz im Sinne der stramm österreichischen (Sella gestatoria). Die auS Akazienholz bestehenden Teile mit elfenbeinernen Einlagen, auf denen die Arbeiten des Herkules etngestochen sind, sind erst später htnzugefügt worden. 2. Bedeutung: In den ersten Zeiten des Christentums war es Sitte

sich ver einigen und woher sie ihr Glaubenslicht und Glau bensleben und ihre oberste Führung und Leftung im übernatürlichem Sinne erhalten. So sind alle Katholiken der Religion nach Römer (also „Ultra montane' tm eigentlichsten Sinne des Wortes), weil sie alle tu religiösen Fragen über die Berge nach Rom schauen und von dort unzweifelhaftesten Bescheid erwarten. (Benutzt Punkes' Artikel „Cathedra' in Wetzer und Welte's Kirchenlexikon B. II. und Scherben „Apostolische Kirche' ebendort B. I.)

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Der Bote für Tirol
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Pagina 5 di 8
Data: 15.11.1910
Descrizione fisica: 8
über das vorliegende Projekt im Sinne des H 83 W. N. G. die wasserrechtliche Berhandlnng auf Donnerstag, den 24. November 1910 mit dem Zusammentritte der Kommiision an Ort und Stelle um 10 Uhr vormittags anzuberaumen. Äeim Anlasse dieser Verbandlnng, die unter der L-itung eines Delegierten der k. k. statthalterei und unter Intervention des k. k. Bezirksingenieurs in Innsbruck stattfinden wird, sind die nicht schon früher geltend gemachten Einwendungen vorzubringen, da andernfalls die Beteiligten der beabsichtigten

; es können daHer während der Zeit der obigen Straßensperre Autonwbile von Grießen nur bis zur Ehrwajderbrücke hereinfahren, sohin der Autoniobilverkehr von Bayern über Griemen nach Tirol in obiger Zeit nicht möglich ist. Übertretungen dieses Verbotes werden mit Geld bis zu 200 Kronen oder Arrest bis zu 14 Tagen bestraft. K. k. BczirkShauptmnnnschaft. Neutte, am 21. September 1910. Der k. k. Bezirkshauptmann: Szalay. .NltttdNlNchttttg. Das k. k. Oberlandesgericyts-Präfidinm hat im Sinne des Artikels

des aus der Adreßseite befindlichen Kärtchens, sowie auch wegen des auf der Rückseite abgedruckten Textes im Sinne der FZ 65 ^ und 302 Str.-G. ausge sprochen und überdies die Beschlagnahme der Nr. 216 der Druckschrift „Alto Adige' vom 23./24. September 1910 wegen des in derselben abgedruckten Textes der Postkarte im Sinne der zitierten Gesetzesbestimmungen bestätigt hat. In diesem Zusammenhange erlaube ich inir auch iu Beantwortung der in derselben Sit zung des hohen Hauses von deu Herren Ab geordneten

Dr. v. Bertolini und Genossen eingebrachten Interpellation wegen Beschlag nahme der in der Zeitschrift „Archivio dell'Alto Adige' abgedruckten Karte von Tirol darauf zu verweisen, daß auch diese Beschlagnahme vom r. r. Kreis- als Preßgericht in Trient mit Entscheidung vom 20. Oktober 1910, Zl. 39/10, im Sinne der HZ 65 u nnd 305 Str.-G. be stätigt wurde. Ebenso darf ich mich hinsichtlich der von den Herren Abgeordneten Dr. Viesi nnd Ge flossen in der Sitzuug des hohen Hauses vom 28. Oktober

d. ,J. eingebrachten Interpellation darauf beschränken, mitzuteilen, daß die in der selben angefochtene Beschlagnahme einer neuer lichen Ausgabe der der Interpellation vonr 25. Oktober angeschlossen gewesenen Postkarte wegen, des auf der Vorderseite derselben ange brachten, die geographischen Grenzen Tirols darstellenden Kärtchens vom k. k. K^eis- als Preßgericht in Trient mit Entscheidung vonr 20. Oktober d. I., Pr. 41/10, im Sinne des H 65» Str.-Ges. nnd Z 24 Pr.-Ges. bestätigt wurde, wobei die Erwägung

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Volksbote
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Pagina 10 di 16
Data: 21.06.1934
Descrizione fisica: 16
werden, welche noch schulpflichtig sind und öffentliche oder gesetzlich erlaubte private Volksschulen besuchen, unter der Bedingung, daß die bezüglichen Stunden, und Lehrpläne das regelmäßige und ersprießliche Funk- tionieren der obgenannten Volksschulen nicht störe». Art. 2. Unter Einhaltung der Bestimmungen der folgenden Artikel können die Schulen oder Kurse nach Art. 1 von ttalienischen Staats bürgern errichtet werden, welche im Sinne des Einheitstextes der Gesetze und rechtlichen Bestimmungen über den Unterricht in Volks

schulen. Nach-Schulen und Ergänzungsschulen, der mit kgl. Dekret vom 5. Februar 1928, Nr. 577, genehmigt wurde, die Voraus setzungen besitzen, um zur Leitung einer öffentlichen Volksschule erwählt zu werden und gleichzeitig im Besitz der notwendigen Titel sind, welche die gesetzliche und moralische Fähigkeit beweisen. Das Reifezeugnis einer klassischen oder technischen Mittelschule gilt als Befähigungstitel. Unter den gleichen Bedingungen steht den italienischen Vereinen, welche im Sinne der Gesetze

des Staates die gesetzliche Anerken nung erhalten haben, die gleiche Befugnis zu. Ark. 3. Der Unterricht in den privaten Schulen und Kursen nach Art. 1 darf in nicht mehr als vier Stunden wöchentlich erteilt werden. Die im Sinne des folgenden Art. 5 den zuständigen Schulbehörden zur vorherigen Genehmigung vorzulegenden Lehr- und Stunden-Pläne der obgenannren Schulen und Kurse müssen bis ins Einzelne verfaßt sein und die Angabe der Textbücher und anderen schriftlichen (gedruckt, maschin- geschrieben

Nach weisen. Art. 5. Zur Erreichung der Ermächtigung zur Er- richtung der Schulen oder Kurse im Sinne der vorausgehenden Artikel müssen di« Inter essierten dem zuständigen kgl. Schulinspektor wenigstens zwei Monate vor Beginn des Unterrichtes ein entsprechendes Gesuch auf Stempelpapier vorlegen und darin den oder die für den Unterricht bestimmten Räume, angeben und folgende Dokumente bezüglich jener Person beischließen, welche um die Bewilligung der Errichtung der Schule oder des Kurses ansucht sowie

bestellt werden. Dem Gesuch ist weiters im Original oder in beglaubigter Abschrift ein Dokument bei- zuschließen, aus welchem die ordnungsgemäße Konstituierung der Körperschaft oder des Ver eines ersichtlich ist. Ark. 7. Die Aufsicht über die privaten Schulen und Kurse im Sinne der vorausgehenden Artikel obliegt gemäß den geltenden Gesetzen dem kgl. Schulinspektor des Bezirkes, in welchem die genannten Schulen oder Kurse errichtet sind, vorbehaltlich der besonderen Inspek tionen. die der kgl

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Volksblatt
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Pagina 4 di 10
Data: 07.12.1898
Descrizione fisica: 10
der Stadtgemeinde Bozen sür das Jahr 1897 liegt im Stadtkammerämte zur öffentlichen Einsicht auf. Dies wird im Sinne des § 42 des Ge meindestatuts mit dem Beisatze kundgemacht, dass Erinnerungen der Gemeindemitglieder hierüber bis zur Erledigung der Schlussrechnung durch den Gemeinde« rath beim gefertigten Stadtmaglstrate schriftlich über reicht werden können. ' IV. Schwnrgerichtssel)ion. Vom 5. bis ein schließlich 9. December 1898 kommen beim k.k. Kreis- als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle

zur Verhandlung: ^ I. Am 5. Dec. 9 Uhr vormittags Agnes Waldboth, 26 Jahr alt, von Kastelruth gebürtig und dorthin zu ständig, ledig. Bauerntochter, wegen Verbrechens des Kindsmordes im Sinne des § 139 St.-G.; N. Am 5. December 4 Uhr nachmittags Johann Zublasing, 15 Jahr alt, von Tramin gebürtig und dorthin zuständig, ledig, Bauernknecht, wegen Verbre chens der Nothzucht im Sinne des Z 127 St.-G; M. Am 6. Dec. 9 Uhr vorm. Angelo Bertoldi, 37 Jahre alt, von Trient gebürtig und dorthin zu ständig, ledig, Maurer

, wegen Verbrechens des Ge wohnheitsdiebstahles im Sinne des Z 176 I; IV. Am 7. Dec. 9 Uhr vorm. Michael Marinsek, 40 Jahre alt, von Radomlje, Bezirk Stain gebürtig und dorthin zuständig, wegen Verbrechen» des Tod schlages im Sinne des § 140 St.-G. und der Ueber- tretung der Landstreichern; V. Am 9. Dec. 9. Uhr vorm. Gottlieb Dellago, 32 Jahre alt, von Wolkenstein gebürtig und dorthin zuständig, ledig, Taglöhner, wegen Verbrechens des Todschlages im Sinne des § 140 St.-G. Annonren-Straßenkalender

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Alpenzeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 25.02.1930
Descrizione fisica: 6
der notwendigen önologischen Bearbeitung des Weines; c) Verbreitung der Typenweine und über haupt der guten italienischen Weine auf den.in- und ausländisclM Märkten-, d) Mitarbeit mit den staatlichen Organen an der Durchführung dieses Dekretes und jeder an deren Verfügung, die sich auf die Produktion und den Handel mit Wein bezieht mit der Mög lichkeit. vor Gericht im Sinne der gelt-:nom Be stimmungen als Zivilpartei aufzutreten-. e) Förderung und Durchführung non Stud'en und Anregungen auf dem Gebiete

des Wein baues und der Weinkunde, die eine Heining der Produktion und des Handels mit italienischen Weinen erwarten lassen. Art. 4: Die Genossenschaften zum Schuhe der Typen- wein« werden mit Dekret des Ministers für Ackerbau und Forstwirtschaft im Einvernehmen mit dem Korporationsminister anerkcmn? und sind juridische Personen. Die Dekrete werden in der „Gazzetta Ufficiale' veröffentlicht. Zur Teilnahme an der Genossenschaft sind im Sinne der Durchführungsverordnung und des Statutes alle Produzenten

, die diesem Dekret, der Durchführungsverordnung oder überhaupt den Zwecken der Genossenschaft widersprechen. Art. 6: Jede Genossenschaft mutz ein eigenes Marken zeichen oder Kennzeichen zur Bezeichnung des Typenweines der Genossenschaftler führen. Die ses Zeichen wird im Sinne des Grieths vom 30 August 1868. Nr. 4577, eingetragen. Für jeden Produktionsort des gleichen Typemveines kann die Genossenscl)aft ein Ünter-Kennze!cl)en oder einen Namen gebrauchen, der integrieren der Teil der Gesamtmarke

der Korporationen im Sinne dieses Dekretes festzusetzen für gut finden. Wenn wenigstens fünf Firmen die im voraus gehenden Absatz vorgesehenen Erklärungen ab gegeben haben, kann im Sinne dieses Dekretes an die Bildung der Genossenschaft geschritten werden. Art. S: Das Statut seder Genossenschast wird außer den Bestimmungen über die Ausnahme neuer Mitglieder auch die Bestimmungen über den Ausschluß jener Mitglieder enthalten, die den Verpflichtungen nicht nachgekommen sind, wel che ihnen aus diesem Dekrete

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Meraner Zeitung
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Pagina 1 di 10
Data: 07.10.1892
Descrizione fisica: 10
und Bestrafung des Angeklagten im Sinne der bezüglichen Anklageschriften auf Grund des Wahl- sprucheS der Geschworenen Zu Recht erkannt: Franz Eduard Hoffmann, 40 Jahre alt, aus Dresden gebürtig und nach Meran zuständig, evangelisch, verehelicht, Redacteur der „Meraner Zeitung' und Schrift steller,' wird von der Anklage wegen Vergehens der Be leidigung einer gesetzlich anerkannten Kirche im Sinue deS Z 3V3 St.-G., angeblich begangen dadurch, daß er in seiner Elgenschast als Redacteur der periodischen

iuchte, gemäß Z S24 St.-P.-O. freigesprochen und von den dies fälligen Kosten des Strafverfahrens los gezählt; dagegen ist Franz Eduard Hoffmann schuldig I. deS Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre Im Sinne der ZZ 483 und 493 St.»G., ferner II der Uebertrelung der Ehrenbeleidignng im Sinne des § 488 St.-G., endlich III der gleichnamigen Uebertretung im Sinne des Z49l St.-G., begangen dadurch: aä l. daß er als verantwortlicher Redacteur der „Meraner Zeltung' die nachfolgenden Sätze: „Wahrest

der Weüerverbreitung der Nc. 248 vom 3t>. October I8i>1 der „Meraner Zeitung' ausgesprochen. Endlich w'rd auf Grund des vom Vertreter des Privat anklägers gestellten Antrages im Sinne des H 39 P. G. dieses Urtheil 8 Tage »ach eingetretener Rechtskraft in den Tagesbiättern und zwar in der „Meraner Zeitung' und im „Bnrggräfler' auf Kosten des Vernnhellten veröffentlicht werden. K. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen, am 23 September >892. Der Schwnrgerichls-Pcäsldeiit Koeps m. p. Der Prolokollsiihrer

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Der Burggräfler
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Pagina 6 di 14
Data: 28.06.1911
Descrizione fisica: 14
. Bei seiner Aufnahme wurde tägliche Kündigung vereinbart und tatsächlich wurde dem R. am 1. September o. I. gekündet, respektive er wurde kurzerhand entlassen. Er wandte sich nun an den Verein der Derstcherungsangestellten um Rechtsschutz, welcher ihm auch gewährt wurde. Recht« anwalt Dr. Freundlich klagte beim Bezirksgerichte die Universale auf Zahlung eines Schadenersätze» von 200 K. Er führte zur Begründung diese« Anspruches aus, daß R. als Inkassant Handlung« gehilfe im Sinne der Gesetze« fei, somit

eine kürzere al» einmonatliche Kündigung unzulässig und wenn auch vereinbart, ungültig ist. Da« Bezirksgericht entschied aber nicht im Sinne de« Handlungsgehilfen gesetze«, sondern nach § 77 der Gewerbeordnung und wie« die Klage ob. Gegen diese» Urteil brachte Dr. Freundlich die Berusungsklage an das Handel« gericht, welche« entschied, das Urteil erster Instand sei ausgehoben und die Sache zur neuerlichen Ur tellrfällung an da« Bezirksgericht zurückzuleiten Die Begründung lautete: Im Handlungsgehilfen

. Da« Beru- fungsgerlcht kann sich daher der erstgerichtlichen Auf fassung nicht anschlirßen, daß nur jener kaufmännische Dienste leistet, welcher kommerzielle Bildung besetzt, deshalb ist e« im Gegenstandsfalle vollständig be deutungslos, daß der Kläger auch das Schuhmacher gewerbe ausübt. Die Tätigkeit, welche beim Waren handel als kaufmännischer Dienst gilt, muß daher im Sinne de« H-G.-G. auch bei anderen Unter nehmungen und Anstalten, welche sich nicht mit Warenumsatz beschäftigen, al« kaufmännische

Tätig- kett gelten. Wenn daher die Tätigkeit de« gewöhn- lichen Kassier« beim Warenhandei al» kaufmännischer Dienst gilt, so muß die Tätigkeit eine» Inkassanten umsomehr al« eine solche angesehen werden. Sie steht sogar noch auf einer höheren Stufe, weil sie mehr Routine erfordert. Der Kläger verrichtet daher als Inkassant kaufmännische Dienste im her gebrachten Sinne de« Worte«, ist al« Handlungs gehilfe anzusehen und findet da» Handlungsgehilfen- gesetz nach Artikel III, § 20 Anwendung

angesiellter Inkassant deren Handlungs gehilfe im Sinne de» § 1, Absatz 1, d?» Gesetzes »om 16. Jänner 1910, R-G.-Bl. Nc. 20 gewesen st, wonach auf da« Dienstverhältnis Insbesondere auch der § 20 diese« Gesrtz-s Anwendung zu fin den hatte und eine eintägige Kündigungsfrist rechts gültig nicht vereinbart werden konnte. Dieses Irteil ist klar und bündig. Der oberste Gerichtshof jaf entschieden, da» Einkassieren in jeder Form ist eine eminent kaufmännische Dienstleistung, daher die Inkassanten

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Alpenzeitung
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Pagina 3 di 6
Data: 27.07.1938
Descrizione fisica: 6
.«!pea,e»tuag' sette z iMeik begabt! zzon Professor Dr. Gerhard Du dl de. -in der Verwendung des Wortes „Be- .'iiiina' ist der Sprachgebrauch nicht ganz g h nd Wir sprechen von Begabung M j,, dem Sinne, daß wir darunter ne» höheren Grad der Begabung ver- »eben, andererseits aber bezeichnet man U Begabung auch die geistigen Fähig sten eines Menschen iiverhaupt. abge ben von dem Grad ihrer Aussprägung. W ersten Falle dienen die Worte „Be- Lunst'. ..Begabtheit'. ..Begabt,ein' zur ^Zeichnung

einer hervorragenden Be übung: der begabte Mensch, das begabte s-nd' in diesem Sinne ist der ungewohn- M begabte Mensch, das den Durchschnitt Mrragende Kind. Der Begriff „Begabung' ist aber auch insofern nicht eindeutig, als man darun- ,«r bald die angeborene Begabung oder -naeborene Momente der Begabung ver- ,M. bald aber auch die geistigen Fähig keiten eines Menschen» sofern in ihnen angeborene oder erworbene Momente, «rerbte Anlagen und Erziehungsein- Me im weitesten Sinne zuwmmenwir

! Sie Hatte ihn ge- Mt, mit Begeisterung an die großen des Lebens SU glauben, an das Schmie und M das Ewige, das Baier- >°no, die Familie, die Arbeit und sie lsnnte nicht annehmen, Haß etwas so Hinfälliges wie eine Leidenschast L« Sinne Hn vom rechten Weg abbringen würde. Und doch war es Lo gewesen. — So Heirate sie wenigstensl — sagte sie dann, weinend. Hie arme Mutter. — Heirate sie und rette euch beide aus Hie sem verkommenen Leben! Sie hatte es noch einmal wiederholt, bittend, flehend, ,in jener Wacht, als sie sich so schlecht

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