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Tiroler Grenzbote
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Pagina 8 di 10
Data: 30.05.1908
Descrizione fisica: 10
Im Sinne des Z 18 der Gem.-W.-Ordg. wird hiemit zur Kenntnis gebracht, daß die Wahl des neuen Gemeinde-Ausschusses für die Stadtgemeinde Kufstein in nachstehender Weise im Gemeinde-Ratssaal vorgenommen wird. Die Wahlberechtigten des III. Wahlkörpers wählen am 3. Juni ds. Js. von 8 Uhr vorm, bis 2 Uhr nachm. Die Wahlberechtigten des II. Wahlkörpers wählen am 4. Juni ds. Js. von 9 bis 12 Uhr vormittags. Die Wahlberechtigten des I. Wahlkörpers wählen am 4. Juni ds. Js. von 2 bis 4 Uhr nachmittags

. Der Schluß des Wahlaktes der einzelnen Wahlkörper findet immer nach Ablauf der obbezeichneten Wahl zeit statt. Jeder der 3 Wahlkörper hat im Sinne des 8 14 der Gemeinde-Wahlordnung 3 Ausschuß- und 4 Ersatzmänner zu wählen, und ist auf dem bei der Wahl abzugebenden Stimmzettel genau anzugeben, welche Personen als Ausschuß-, und welche als Ersatzmänner gewählt werden. Die Namens-Unterschrift des Wählers auf dem Stimmzettel ist nicht erforderlich. Hinsichtlich der Ausübung der Wahl durch Bevollmächtigte

wird auf die Bestimmungen der §§ 4—8 der G.-W.-O. hingewiesen. Schließlich wird bemerkt, daß jeder Wähler das im Sinne des § 23 der G.-W.-O. vorgeschriebene Kuvert bis zum Tage und am Tage der Wahl selbst in der Magistratskanzlei in Empfang nehmen kann. Stimmzettel, welche nicht in dem vorgeschriebenen Kuvert abgegeben werden, sind ungiltig. Sämtliche Wahlberechtigte werden hiemit zum rechtzeitigen Erscheinen höflich eingeladen. ufstern am 25. Mai 1908. 978-44 Der Bürgermeister: kgg-1* m- P- Aufruf! Au die Wähler

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 6 di 8
Data: 27.02.1907
Descrizione fisica: 8
und zu allen anderen gesetzlich zur Besorgung öffentlicher An gelegenheiten berufenen Körperschaften und Vertretungs- kölpern. 8 3. Wahlbestechung. Wer vorsätzlich 1. einem Wahlberechtigten oder einem Dritten einen Bermögensvortkil anbietet, gewährt oder verspricht, um den Wahlberechtigten dadurch zur Nich'ausÜbung feines Wahlrechtes oder zu deffen Ausübung in einem be stimmten Sinne zu bestechen, oder 2. für sich oder einen Dritten unter der Zusage oder dem Scheine, sich dadurch zur N chtausübung seines Wahlrechtes

oder zu dessen Ausübung in einem bestimmten Sinne bestechen zu lassen, einen Vermögens vorteil begehrt, annimmt oder sich versprechen läßt, wird wegen Vergehens mit strengem Arrest von einem bis zu sechs Monaten bestraft. Der zugewendete Ver mögensvorteil oder deffen Geldeswert verfällt zugunsten des Armenfonds der Gemeinde. 8 4. Oeffentliche Bewirtung von Wahlberechtigten. Wer am Wahltage in Gast- oder Echankräumen oder an anderen öffentlichen Orten Speisen, Getränke oder sonstige Genußmittel an Wahlberechtigte

unent geltlich oder zu Echeinpreisen verabreicht oder verab reichen läßt, ist, sofern nicht der Tatbestand der Wahl bestechung (§ 3) vorliegt, mit einer Ordnungsstrafe von 10 bis zu 200 Kronen zu bestrafen. 8 5 . Wahlnötigung. 1. Wer vorsätzlich in der Absicht, einen Wahlberech- tigten zur Nichtausübung feines Wahlrechtes oder zu deffen Ausübung in einem bestimmten Sinne zu be wegen, gegen den Wahlberechtigten oder eine diesem nahestehende Person eine Tätlichkeit ausübt, ihnen Nachteile an Körper

auf ihn ausgeübten Einfluffe zuwider gewählt hat. 8 6 . Verbreitung falscher Nachrichten, bei einer Wahl. Wer vorsätzlich eine falsche Nachricht über Ort oder Zeit der Wahl, über den Rücktritt eines Wahlbewerbers oder über einen anderen Umstand, der geeignet ist, Wahlberechtigte von der Ausübung des Wahlrechtes abzuhalten oder sie zur Ausübung des Wahlrechtes in einem bestimmten Sinne zu veranlaffen, öffentlich zu einer Zeit verbreitet, da sich die Wahlberechtigten oder ein Teil der Wahlberechtigten vom wahren

, Abstimmungszettel oder andere fremde WahllegitimationS - Dokumente wider rechtlich sich aneignet oder an sich bringt oder ihm an- vertraute WahllegimationS-Dokumente dem Berechtigten vorenthält, oder bewirkt, daß solche Dokumente an eine andere als die darin benannte Person ausgefolgt werden; 2. in der Absicht die Ausübung des Wahlrechtes in einem bestimmten Sinne zu beeinflussen, einem Wähler die freie Ausübung seines Wahlreck 1eS dadurch erschwert, daß er den von der Behörde für den Wähler aus gegebenen

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 8 di 8
Data: 27.05.1908
Descrizione fisica: 8
Leite 8 „Tiroler Grenzbote" Nr. 4Z Rmdimchmg. Im Sinne des 8 18 der Gem.-W.-Ordg. wird hiemit zur Kenntnis gebracht, daß die Wahl des neuen Gemeinde-Ausschusses für die Stadtgemeinde Kufstein in nachstehender Weise im Gemeinde-Ratssaal vorgenommen wird. Die Wahlberechtigten des III. Wahlkörvers wählen am 3. Juni ds. 38. von 8 Uhr vorm, bis 2 Uhr nachm. Die Wahlberechtigten des II. Wahlkörpers wählen am 4. Juni ds. Zs. von 9 bis 12 Uhr vormittags. Die Wahlberechtigten des I. Wahlkörpers wählen

am 4. Juni ds. Zs. von 2 bis 4 Uhr nachmittags. Der Schluß des Wahlaktes der einzelnen Wahlkörper findet immer nach Ablauf der obbezeichneten Wahl zeit statt. Jeder der 3 Wahlkörper hat im Sinne des § 14 der Gemeinde-Wahlordnung 8 Ausschuß- und 4 Ersatzmänner zu wählen, und ist auf dem bei der Wahl abzugebenden Stimmzettel genau anzugeben, welche Personen als Ausschuß-, und welche als Ersatzmänner gewählt werden. Die Namens-Unterschrift des Wählers auf dem Stimmzettel ist nicht erforderlich. Hinsichtlich

der Ausübung der Wahl durch Bevollmächtigte wird auf die Bestimmungen der §§ 4—8 der G.-W.-O. hingewiesen. ^ Schließlich wird bemerkt, daß jeder Wähler das im Sinne des 8 23 der G.-W.-O. vorgeschriebene Kuvert bis zum Tage und am Tage der Wahl selbst in der Magistratskanzlei in Empfang nehmen kann. Stimmzettel, welche nicht in dem vorgeschriebenen Kuvert abgegeben werden, sind ungiltig. Sämtliche Wahlberechtigte werden hiemit zum rechtzeitigen Erscheinen höflich eingeladen. Stadtmagistrat Kufstrin

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 11 di 18
Data: 07.05.1898
Descrizione fisica: 18
gehörigen Wald parzellen Nr. 573, 604, 605 und 996 in Kufstein- Wörgl mit einer Gesammtfläche von 40.84 ha und wegen theilweiser Kahlschlägerung der Waldparzellen Nr. 928 und 892 in Kufstein-Wörgl im Sinne des Gesetzes vom 5. Juni 1897, L.-G.-Bl. Nr. 21 zu 500 fl. Geldstrafe zu Gunsten des Landeskulturfondes verurtheilt und gleichzeitig wurde die Konfiskation eines Fünftels des eigenmächtig gefällten Holzes d. i. von 2000 kmb Holz erkannt, welches Erkenntniß seitens der k. k. Statthalterei

und mit der Holzfällungs bewilligung ausgesprochen, daß in der Waldparzelle Nr. 928, an den Grenzen eines zum Abtriebe gelegenen Nachbarwaldes, im Sinne der Bestimmungen des § 5 des F.-G. ein 37 ni breiter Waldbestand als Wind mantel zu belassen sein wird, dagegen rücksichtlich der Waldparzelle Nr. 897 nur die stärkeren Stämme von 30 6m am Stocke aufwärts und die Schadhölzer zur Nutzung gelangen dürfen. Ueberdies wurde die Firma auf den Schutzwald charakter der Waldparzellen Nr. 928 und 996 speziell aufmerksam gemacht

und Wohlfahrt aus Trieben des persönlichen Eigennutzes dar, welches die schärfste Ahndung verdient. Es erscheint demnach die im Sinne der Bestimmung des § 6 des Gesetzes vom 5. Juni 1897, L.-G.-Bl. Nr. 21, wegen Uebertretung der Anordnungen des § 1 bezw. § 5 alinea 2 des genannten Gesetzes über den Vertreter der Firma mit dem höchsten Ausmaße ver hängte Geldstrafe sowie die ausgesprochene Konfiskation eines Fünftels des eigenmächtig gefällten Holzes, d. i. von 2000 vollkommen gerechffertiget, nachdem

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 1 di 8
Data: 03.02.1934
Descrizione fisica: 8
auch der Länder und Gemeinden, soserne diese Organe mit dem Sicherheitsdienst betraut sind, in An wendung zu bringen. Der Bundeskommiffär für Personalangelegenheiten hat seine Tätigkeit im Sinne der gestern verlautbarten Verordnung der Bundesregierung vom 26. Jänner 1934, Bundesgesetzblatt Nr. 52, betreffend die öffentlichen Angestellten unverzüglich aus zunehmen. Alle Behörden und Organe des Bundes, der Län- und Gemeinden werden hiemit angewiesen, die Tätigkeit der beiden genannten Funktionäre

nach jeder Richtung hin zu un terstützen und im eigenen Wirkungskreis gleichfalls im Sinne meiner Weisung zur raschesten und restlosen Befreiung Oester reichs vom Terror und fremder Barbarei beizulragen. Jeder Vtrsuch zur Widersetzlichkeit wird mit allen Mitteln zurückgewie sen und mit noch schärferen Maßnahmen beantwortet werden. Die gutgesinnte Bevölkerung fordere ich auf, die Regierung bei ihren Maßnahmen zu unterstützen, jedoch volle Ruhe und Disziplin zu wahren und mit Vertrauen auf den Willen und die Stärke

Korruption. Bei der darauffolgenden Aussprache wurde volle Ueber- einstimmung dahin festgestellt, daß der Umbau unseres Staates im Sinne der Neuordnung mit größter Beschleu nigung durchgeführt werden müsse und daß unser ganzes öffentliches Leben im Sinne der von der vertretenen und vom Bundeskanzler wiederholt ausgesprochenen Richt linien orientiert werde. Insonderheit wurde darauf hin- gewiesen, daß von Seite der Landesregierung innerhalb ihres Wirkungskreises alles unternommen wurde

, um staatsfeindliche Elemente auszuschallen, und daß es un erläßlich ist, daß, nachdem nunmehr die gesetzliche Hand habe geboten ist, auch bei bundesunmittelbaren Stellen. Gerichten, Vundesbetrieben usw. in derselben Schärfe eingeschritten werde. In diesem Sinne wird die Landes regierung sich an den Herrn Bundeskanzler wegen Cnl-

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Alpenland
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Pagina 7 di 10
Data: 17.12.1925
Descrizione fisica: 10
, dort wo Adolf Pichler durch Jahrzehnte gewirkt hatte, unter dem Vorsitze des Herrn Universitätsprofessors Dok tor Klebelsberg eine sehr zahlreich besuchte Besprechung aller der Kreise, welche sich für das tirolische Geistesleben im Sinne Adolf Pichlers interessieren, statt und wurde einmütig die Grün dung einer Adolf Pichleri'Geminde beschlossen. Unter dorr Anwesenden befanden sich neben Bür germeister Dr. Eder, L a n d t a g s a b g e-: ordner Dr. Strassner, Univerfitäts

- und' Mittelschulprofessoren und Gemeinderäte, die Tochter Adolf Pichlers, zahlreiche Tiro-j ler Schriftsteller und Dichter, ein Vertreter der j Stadt Kufstein (Dir. Tafatscher) sowie Vertreter, der Bürgerschaft. Ein von Schriftsteller Paulin! vorgelegter Satzungsentwurf wurde genehmigt und j die gründende Versammlung der narren Gemeinde! für Mitte Jänner festgesetzt. Dieselbe soll ein Sammelpunkt aller deren sein, die stei von jeder' einseitigen, parteimäßigen Einstellung im Sinne d;s großen Dichters, Gelehrten und Meisen

, der sich jederzeit als aufrichtiger Sohn des deutschen Volkes, als Vorkämpfer für Geistssteiheit, als Wahrheitssucher erwiesen hat, für die geistigen Belange in Tirol Sinn und Verständnis haben und in diesem Sinne wirken wollen. Als erstes Ziel der neuen Gemeinde wurde eine billige Volksausgabe der bedeutendsten Werke Adolf Pichlers bezeichnet und wird mit den diesbezüglichen Vorarbeiten sofort begon nen werden. Möge die neue Gemeinde, die ttro- lische Heimatsgedanken im besten Sinne des Wor tes zu pflegen

aller Völler — ein unge- ahnter Aufstieg Deutschlands zu kraftvoller äuße rer Machtentfaltung — ein neuer großer Krieg, unser Krieg gegen eine ganze Wett — und dann das furchtbare Ende: All das war nicht imstande, die großen Massen rmseres Vottes „national" zu machen in dem Sinne, wie jeder Engländer, jeder Franzose, jeder Tscheche sich vor allem anderen als Sohn seines Vottes fühlt und dann erst So zialist oder Liberaler, Freigeist odejr Ullrarnon-' taner ist. Kein Zweifel: Gneisenaus mahnende Worte

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 14 di 14
Data: 12.07.1903
Descrizione fisica: 14
eingebaut werden soll. Hierüber wird die kommiffionelle Verhandlung im Sinne des 8 82 beziehungsweise 83 W. G. auf den 18. Juli 1903 um 10 Uhr vorm, an Ort u. Stelle anberaumt, bei welcher die nicht schon früher geltend gemachten Einwendungen vorzubringen sind, widrigens die Beteiligten der beabsichtigten Unternehmung und der dazu nötigen Abtretung oder Belastung von Grund eigentum als zustimmend angesehen würden und ohne Rücksicht auf spätere Einwendungen das Erkenntnis gefällt

alle Weinfässer, Kücheneinrichtung und verschiedene Baumannsfahrnisse. Die Gegenstände können am 18. Juli 1903 vor der Versteigerung besichtigt werden. K. k. Bezirksgericht Kufstein Abteilung II am 6. Juli 1903. Wohnout, k. k. Oberoffizial. P 50/3. Vom k. k. Bezirksgerichte Kufstein wurde mit Be schluß vom 9. ds. Mts. L 3/3, bestätiget vom k. k. Landesgerichte Innsbruck über Josef Kaufmann, 54 Jahre alt. ledigen Bauernsohn im Schmidtlhäusl in Söll, wegen Blödsinnes im Sinne des § 270 und 273

einzusenden. Diejenigen Mitglieder, welche im abgelaufenen Halb jahre das versicherungspflichtige Unternehmen entweder gar nicht oder ohne Verwendung von Hilfsarbeitern betrieben, haben an Stelle der Berechnung eine ein fache Fehlanzeige zu erstatten. Den Betriebsunter nehmern aus den Wahlgruppen 2, 3 und 5 wurden mit den Berechnungsformularien je 2 Stimmzettel zu gesendet; diese sind verpflichtet, alle im Betriebe be schäftigten wahlberechtigten Mitglieder rechtzeitig zur Wahl im Sinne der gegebenen

hat, wird sich Mücks Pflanzenatlas kaufen, jeder Lehrer seinen Schülern den Pflanzenatlas zum Ankäufe empfehlen, und in diesem Sinne sei auch der vorstehende „Pflanzenatlas " unseren Lesern empfohlen. Effekten- und Wechsel-Course. Wie«. 9. Juli 1903. Einheit!. Staatsschuld in Noten . . . 190 50 Einheit!. Staatsschuld in Silber . . . 100 35 Oesterr. Goldrente . 121 05 Oest. Kronenrente 4®/o 100 65 Oesterr. Jnvestitions- rente 3 h, °/o . . 92 85 Ungar. Goldrente 4 o/o 120 75 Ung. Kronenrente 4«'« 99 40 Ungar

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Kitzbüheler Nachrichten
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Pagina 15 di 16
Data: 08.12.1928
Descrizione fisica: 16
, 11. Rohne, 12. Juwelier, 13. Lindau, 14. Stella, 15. Cervantes, 16. Herber, 17. Italien, 18. Centesimo, 19. Kleister, 20. Trias, 21. Mode, "22. Anna. Kundmachung Auf Grund des ö 29 des Bunöesstraßengesehes vom 8. 7. 1921 RGBl. Nr. 387 und im Sinne der Kundmachung des Amtes der Tiroler Landes regierung vom 18. 1. 1927, Bauamt Zl. B 77/1 wird für den Winter 1928/1929 bei stark aufge- tveichter Straßenfahrbahn während der Tauwetter- und Schneeschmelzzeiten, sowie bei anhaltendem Negenwetter

1928 Der Bürgermeister: Hirnsberger Kundmachung Wie das hiesige Straßenmeisteramt mit Zuschrift vom 31. 11. 1928 Zl. 383 dem gefertigten Amte mitteilte, wurde wieder die Wahrnehmung gemacht, daß bei Schneeabräumungen vor den Hausplätzen, Gehwegen und Hausöächern der Schnee in Haufen auf die Bundesstraße geschaufelt und dort liegen gelassen wird. Nachdem dieser Anfug nicht nur verboten, sondern auch verkehrsstörenö ist, werden die Hausbesitzer im Sinne der Zuschrift des StraßenmeisteramteS

aufmerksam gemacht, daß die Schneehaufen stets weggeräumt werden müssen, bei Nichtbefolgung oder Wiederholung seitens der Bunöesstraßenver- waltung die Strafanzeige gemacht wird und die Räumung der Bunöesstraße auf Kosten der be- betreffenden Hausbesitzer geschieht. Diese Bestimmungen gelten auch im gleichen Sinne für die übrigen Straßen und Wege der Stadt. Stadtmagistrat Kihbühel am 4. Dezember 1928 DiagonaURätsel LEIPZI G sächsische Stadt Z E R L I N E Gestalt aus Mozarts Don Juan

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 2 di 4
Data: 09.10.1944
Descrizione fisica: 4
, 19 Schützenpanzerwagen, 4 Panzer spähwagen und 35 Lastkraftwagen abgeschossen. 3« Millionen Deutsche sollen verhunvern Die Serie feindlicher Vernichtungspläne. Berlin. Die englische Zeitung „Tribüne" hat Angaben über die Konferenz von Quebec veröffentlicht, die ganz im Sinne des Morgenthau-Planes gehalten sind. Danach soll Deutsch land verstümmelt und seiner wichtigsten industriellen Quellen beraubt werden. Die verbleibenden Industrien sollen abmon tiert und das Land auf Agrarwirtschaft beschränkt werden. Dabei

, von einem neuen Schritt über den Rubikon zu sprechen; es sind lediglich geschichtliche Reminiszenzen, die dabei eine Rolle spielen könnten. Der wirkliche „Ru bikon" von heute, die Entscheidung also im übertragenen Sinne, dürfte wohl an einer ganz anderen Stelle fallen, einer Stelle, die — wie so oft in der Geschichte *•— selbst den unmittelbar handelnden Partnern vielleicht erst viel später klar werden wird. Wir Deutschen glauben zu wissen, wo der Rubikon dieses Krieges liegt und wer ihn überschreiten

und zur gründlichen Durchorgani sierung des gesamten Nachschubs im größten Stile zur Verfügung steht und von ihnen in diesem Sinne sicher nach Kräften ausgenutzt werden wird, bietet dem auf der inneren Linie kämpfenden deutschen Gegner erheblich größere Mög lichkeiten, sich unüberwindlich zu machen. Schließlich erscheint das Zeitproblem den Feindverbundeten auch deshalb als besonders dringend, weil sie sich sagen müssen, daß, solange Deutschland eine ungeheure militärische Kraft darstellt, die zu überrennen

der einzelnen Ortsgruppen auf die Erforder nisse der Zeit auszurichten und gleichzeitig in enger Fühlung nahme mit dem Ortsgruppenleiter, dem Bürgermeister und dem Ortsbauernführer etwa vorhandene Mängel zu be seitigen. In einer Reihe von Ortsgruppen sind auch an die Kreis amtsleiter Anliegen herangetragen worden, die trotz kriegs bedingter Schwierigkeiten außerhalb der Ortsgruppe rasch und im günstigen Sinne erledigt werden können, ohne daß der aus früheren Zeiten berüchtigte „Amtsschimmel

. Wir handelten daher auch im Sinne der Allgemeinheit, wenn wir zu Größenbeschränkungen der einzelnen Anzeigen übergingen und mehr und mehr diejenigen Anzeigen Zurückstellten oder aus sonderten, die mit ihrem Inhalt und Wortlaut unserer Zeit nicht mehr angemessen sind. Wenn schon der Anzeigenteil auf einen bescheidenen Mindestumfang beschränkt werden mußte, dann darf er aber auch wirklich nur das ent halten, was wichtig und unerläßlich ist und vor den kri tischen Augen unserer Zeit Bestand

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 18 di 18
Data: 30.03.1929
Descrizione fisica: 18
- der Meister die . gesamten Versicherungsbeiträge zu /leisten hat. Entgelt für Wöchnerinnen. L. F. in K. Frage: Kann eine Wöchnerin nach der Entbindung Ent- Mt im Sinne des 8 1134 b erhalten? ' Darüber bestehen'verschiedene entgegengesetzte Entscheidungen. TaS -La-ndesgericht Wien i>,t entschieden, daß der durch die Ent bindung entstandene Zrfflaiid im Sinne des 8 1154 b als Krankheit arMsehen und daher entschäDigungspflichtig ist. Wir halten diese Entstheidlurg für richtig, da der Begriff Krankheit

nicht nur im uredizmischen' Sinne aufgefaßt'werden kann. Arbettsbewilligung für Ausländer. >• Frage:' Welche Vorschriften bestehen für die Arbeits- «i.yr«chüie von Ausländern in Oesterreich? Jeder Unternehmer, der einen ?lutz!öni«r anstelle« will, nruß värher die Genehmigung des Wanderungsamtes einholen. An suchen suid an die Industrielle Bezirkskommi sfionen .gi richten, für Tirol an die Industrielle Bezirkskommission in Innsbruck. Herren. Pässe 2. Ausläuver, die sich feit 1. Jänner 1923 entweder ununter brochen

. daß nach $ 1a teS Urlaubsgesetzes der Urlaub ein ununterbrochener sein muß. Tiefe Bestinmmng ist nach Z 5 dieses Gesetzes zwingender Natur und kann durch Vereinbarung nicht abgednngen werden. Es ist daher ohiie jede Ä'deutuug. ob der Kläger mit der ratenweise,, Gewäh rung des Urlaubes einverstanden war. Dieser dem Kläger in meh reren. Teilen gegebene Urlaub ist nicht als Urlaub im Sinne deS Gesetzes anzufehen und ist die Sache so zu verstehen, al4 ob der Kläger in dein betreffenden Jahre feilten Urlaub erhalten

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 9 di 12
Data: 29.05.1909
Descrizione fisica: 12
Tiroler Orsnzdols. ^ Vermischte Nachrichten. (Eine Landplage.) In dem neuesten Heft der deutschen Alpenzeitung bespricht ein Herr Dr. L. E. den „Heimatschutz",, indem er verschiedene, die Sinne beleidigende Umstände erwähnt, so insbesondere die Annoncen an Häusern und Felsen, architektonische und andere Geschmacklosigkeiten in den Bergen. Auch das Automobil wird hiebei mit Recht despektierlich bedacht. — Ganz besonders aber wendet er sich gegen die Gram mophone, die den Wirten von Agenten

nun die Allgemeine Pensionsanstalt für Angestellte, daß sie mit dieser Verlautbarung keine den Anord nungen des 8 73 Absatz 3 (Pensionsversicherungsgesetz) zuwiderlaufende Absicht verfolgt habe und daß es ihr insbesondere vollständig fern liegt, die eben erwähnte Bestimmung des Pensionsversicherungsgesetzes im er weiterten Sinne auszulegen. „Die Anstalt", so heißt es in der Zuschrift wörtlich, „teilt die Meinung der Handels- und Gewerbekammer, daß Dienstgeber, welche ordnungsmäßig Gehalts- und Lohnlisten führen

Ausschreibungen auch für Dienstgeber besteht, die weder Kaufleute noch Industrielle, Gewerbetreibende oder überhaupt erwerbs tätig sind. In diesem untechnischen Sinne wolle auch das Wort „Geschäftsbücher" in der in Rede stehenden h. o. Verlautbarung verstanden werden, unter dem die nach Gesetz und Praxis begrifflich genau bestimm ten Geschäftsbücher des Kaufmannes nicht begriffen werden, da ja im Sinne des eben Gesagten die Gehalts- und Lohnlisten sich als diejenigen Ausschrei bungen darstellen

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Neueste Zeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 19.12.1933
Descrizione fisica: 6
, Gewerbe und Industrie inFeld- kirch hielt eine ordentliche, öffentliche Vollversammlung ab, in der der Vorsitzende Präsident Unterberger einen Ge schäftsbericht erstattete, in dem er u. a. ausführte: In der letzten Sitzung vom 13. September haben insbeson dere die Angelegenheiten des F r e m d e n v e r k e h r e s einen breiten Raum im Geschäftsberichte eingenommen. Bei der dar auf folgenden Präsidialkonferenz der Kammern war eine Vor sprache beim Bundeskanzler im gewünschten Sinne nicht mög lich

. Nach meinem Dafürhalten dürfte es sich empfehlen, statt dessen auf die Einberufung des Kammerrates Hagen hinzuwirken. Ich erbitte die Ermächtigung, in diesem Sinne mit der Landesregierung das Einvernehmen pflegen zu dürfen, wobei ich annehme, daß sich Kammerrat Hagen für die gewiß nicht leichte Aufgabe zur Verfügung stellt. Die Frage des st ä n d i s ch e n Aufbaues der Bundes verfassung hat auch in der Zwischenzeit das Kammerpräsidium und die Präsidialkonferenzen mehrfach beschäftigt. Der Ge danke

für eine Ver fassungsreform im Sinne des ständischen Aufbaues ausgesprochen. Im Anschlüsse an die Beratung der Tagesordnung machte Kammerrat Wehinger Mitteilung über die schweren Schädigungen der Wirtschaft, die sich infolge der Unterbin dung der bürgerlichen Freiheiten besonders in Dornbirn ergeben. Die Gastwirtschaften müssen um 7 Uhr sperren und Per sonen, die in den Betrieben notwendig sind, werden aus diesen herausgeholt, so daß unter Umständen Betriebe oder Betriebs abteilungen vor Schwierigkeiten

getrachtet werden müssen, zu einer vernünftigen Vereinbarung zu gelangen. Auch der Ansicht von Dr. Z u s a könne beigepflichtet wer den, ohne Rücksicht auf Sympathie oder Antipathie; ein so kleiner Staat wie Oesterreich brauche alle seine Kräfte, um auf breiterer Basis seine Zukunft aufzubauen; denn auf die Dauer könne man aus die wertvollen Kräfte in den nationalen Kreisen nicht verzichten. Die Kammer werde sich mit den Schwesterkammern in Ver bindung setzen, um in diesem Sinne eine gemeinsame Linie

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 29.07.1938
Descrizione fisica: 8
. Man über nimmt eine heilige Pflicht dem Volke gegenüber, der man sich stets bewußt sein muß. So steht die Ehe im Zeichen von Blut und Boden. Mit diesen Worten läßt Standartenführer Mathoi die Brautleute in symbolischer Weise ihren Willen, eine deutsche Familie im nationalsozialistischen Sinne zu gründen, durch Berührung der ältesten SA-Fahne, der Blutfahne Tirols, kundtun. Hierauf überreicht Mathoi der jungen Braut Hitlers Werk „Mein Kampf" mit dem Hinweis, daß in diesem Buche unsere Weltanschauung

bis zum letzten enthalten ist und daß es Aufgabe der künftigen Mutter sein wird, ihre Kinder im Sinne Adolf Hitlers zu aufrechten Deutschen zu erziehen, zu national sozialistischen Kämpfern, wie ihr Bräutigam es jederzeit war. Anschließend fand die gesetzliche Trauung statt, welche von Magistrats-Oberkommissär Dr. Walter Her bert vollzogen wurde, der ebenfalls an das Brautpaar die Aufforderung richtete, mutig und treu im Sinne un seres Führers den neuen, gemeinsamen Lebensweg zu beschreiten. Einführung neuer

sind stempelfrei. Alle Exemplare sind mit der Bestätigung zu versehen, daß die Hauptversammlung an einem bestimmten Tage durchgeführt und hiebei die Annahme der vorgelegten Satzungen beschlossen wurde. Diese Bestätigung auf den Satzungsexemplaren ist vom Vereinsführer zu unterfer tigen. Hervorgehoben wird, daß eine Vorlage oer neu ange nommenen Satzungen an die Vereinsbehörden im Sinne des Vereinsgesetzes vom Jahre 1807 zu unterbleiben hat. Die Einführung der neuen Satzungen bei den Vereins behörden erfolgt

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Tiroler Grenzbote
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Pagina 7 di 10
Data: 19.06.1909
Descrizione fisica: 10
, daß zwei Kühe auf einander los ge lassen und Wetten darüber abgeschlossen werden, welche Don den beiden Kämpfenden die Stärkere ist und Siegerin bleibt. Nachdem derartige Veranstaltungen sich als grober polizeilicher Unfug darstellen, werden sie hiemit verboten und werden Zuwiderhandelnde im Sinne der Bestim mungen der Kais. Verordnung vom 20. April 1854 R. G. Bl. Nr. 96 mit einer Ordnungsbuße von 2 bis 200 Kr. oder mit sechsstündiger bis vierzehntägiger Anhaltung bestraft

der beteiligten Parteien während der gewöhnlichen Amtsstunden Hieramts und bei der Gemeindevorstehung Kundl bis zum Verhand lungstage aufliegen. Die kommissionellen Erhebungen und Verhandlungen find an Ort und Stelle ange ordnet und auf 21. Juni um 8 1 /* Uhr vormittags anberaumt. K. k. Bezirkshauptmannschaft Kufstein am 12. Juni 1909. I. V. Tschurtschenthaler w. p. Kundmachung. Im Sinne des 8 120 der Gewerbe-Ordnung hat die k. k. Bezirkshauptmannschaft für die Fachge nossenschaft der Tischler

: Bruder. Preisausschreiben für Zrembenartikel. 1. Die Handels- und Gewerbekammern von Inns bruck und Bozen veranstalten durch ihre Gewerbeför- derungs-Jnstitute ein permanentes Preisausschreiben für Modelle von Fremdenartikeln und zwar zunächst für die Dauer von 5 Jahren. Als Fremdenartikel in diesem Sinne sind jene Waren kunstgewerblichen Cha rakters anzusehen, die in Form und Ausstattung in einer Beziehung zum Lande Tirol, bezw. zu einem der zwei Kammerbezirke des Landes stehen, deswegen

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 9 di 12
Data: 27.01.1906
Descrizione fisica: 12
- und Impf- zcugnisie und dem 'Nachweise über Frequentierung einer Mittelschule, bezw den Zeugniffen über die zwei letzten Semester, dann dein im Sinne der Statthalterei-Kund machung vom 16. November 1878 Nr. 52 L.G Bl. ausgefertigten Armutözeugniffe belegten Gesuche sind bis 20. Februar 1906 bei der k. k. Bezirkshauptmann schaft Reutte zu überreichen. Reutte, am 18. Jänner 1906. Der k. k B-zirkShauptmann: Bruder. Frauenlob ist das beste 2um Einweichen der Wäsche. Olle Auren und Aenster, Aachetöfe

letzten Semester, dann im Sinne der Statt- haltcrei-Kundmachung vom 16. November 1878 Nr. 62 L.G.Bl auSgefrrtigten ArmutSzeuqnisic belegten Gesuche sind bis 20. Februar 1906 bei der k. k. Bezirkthaupt- mannschaft Reutte zu überreichen, j Reutte, am 18. Jänner 1906. z Der k. k. Bezirkshauptmann: Bruder. l Nr. 12.653 ex 1905. Btteilllllg aus Der P. P. Schmrz- - scheu Stiftung. Im Jahre 1906 kommen zwei Beteiligungen an Handwerker-Lehrlinge ä 100 K aus der P. P. Shwarz- schen Stiftung zur Verteilung

in der Lehre steht, dann dem im Sinne der Statthalterei-Kundmachung vom 16. November 1878 Nr. 52 L.G.BI. ausgefertigten ArmutSzrugniffe belegten Gesuche sind bis 20. Februar 1906 bei der k. k. Be- zirkshauptmannfchaft Reutte zu überreichen. Reutte, am 18. Jänner 1906. Der k k. Bezirkshauptmann: Bruder. fatrnplfr. In Hattingberg sind zwei Bauerngüter mit oder ohne Vieh und Fahrniffe, zirka 6 Joch und 3 Joch groß, mit eigenen Wal dungen unter sehr günstigen Bedingungen sofort aus freier Hand zu verkaufen

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Giornali e riviste
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 08.05.1933
Descrizione fisica: 8
Am Donnerstag Innsbrucker Bürgermeifterwahl Wie der Stadtmagistrat Innsbruck mitteitt. findet am Donnerstag, den 11. ds., um 4 Uhr nachmittags im Adler- faale des Studtsaalgebäudes eine öffentliche Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates statt. Diese Sitzung gilt als Ge- schätfssitzung im Sinne des § 2, Abs. 3. der Geschäftsord nung für den Innsbrucker Gemeinderat mit Beschränkung auf nachstehende Tagesordnungspunkte: 1. Bekanntgabe des Ergebnisses der Gemeinderatsergänzungswahlen vom 23. April

Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre, begangen durch die Presse, im Sinne des 8 488 St.G. bezw. 8 30 Presiegesetz, erhoben hatte. Ueber den vom Ankläger gestellten Antrag auf Bestra fung und Veröffentlichung des Urteils in den drei Inns brucker Tageszeitungen: „Tiroler Anzeiger", „Innsbrucker Nachrichten" und „Volks-Zeitung" hat das Gericht zu Recht erkannt: Der Angeklagte Karl S p r e l in a n n, Sohn des Karl und der Josefa geb. Berger, am 25. Oktober 1899 in Bregenz geboren, nach Kartitsch, Bezirk

Absatz beginnend mit den Worten: „ .. . Nach den Gesetzen der Psychologie . . ." bis „. .. auf eine wehmütige Betrach, tung der Leiden Christi beuten ließ", deren Inhalt die Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne des 8 488 StG., in bezug auf den Privatankläger Rudolf Thöni begründet, jene Aufmerksamkeit vernachlässigt, ber deren pflichtgemäßer Anwendung die Ausnahme dieses Aufsatzes strafbaren Inhaltes unterblieben wäre. Er hat hiedurch die Uebertretung der Vernachlässigung

der pflichtgemäßen Sorgfalt im Sinne des 8 30 des Presse gesetzes begangen und wird hiesür nach derselben Gesetzes- stelle zu einer Geldstrafe im Betrage von 50 (fünfzig) Schilling im Uneinbringlichkeitsfalle zu 5 Tagen Arrests und gemäß 8 389 StPO, zum Ersätze der Kasten des Strafverfahrens, verurteilt. Gemäß 8 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1920, StGBl. Nr. 373, wird der Vollzug der ausgesprochenen Strafe vorläufig bedingt aufgeschoben und eine Probezeit in der Dauer von einem Jahre festgesetzt. Karl

gelesen zu haben, konnte hie- mit jedoch eine Vernachlässigung der ihm nach 8 30 Presie gesetz obliegenden Sorgfalt nicht in Abrede stellen. Der Angeklagte hat es Unterlasten, den Wahrheitsbeweis für die dem Privatankläger in der inkriminierten Stelle des genannten Artikels gemachte Beschuldigung zu erbringen. Er war daher im Sinne des 8 30 Presiegesetz schuldig zu er kennen. Bei der Strafbemessung war als erschwerend ein beson ders grobes Verschulden anzunehmen, da bei Anwendung auch nur von geringer

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