, Bäckermeister in Innsbruck, ist nach der Mobilisierung mit der 6. Feldkompagnie des k. k. Landesschützenregimentes Nr. I in das Feld abge gangen und vermutlich auf der Magiera bei Przemhsl gefallen, ^xjt 28. Oktober 1914 fehlt von ihm jede Nachricht. Da hienach anzunehmen ist, daß die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 19 l 8, Nr. 128 R. G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen des Franz Gstir, Bäckermeister in Innsbruck, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermißten
P e r t h a l e r. G.-Z. 'I' 29/18/4 Einleitung des Verfahrens znr Todes erklärung des Andrä Kluibenschcidl. Andrä Kluibenschäol, Bauer aus Rietz, ist im Jahre 1914 zum k. k. Regiment«: Nr. III der Tiroler Kaiserschützen eingerückt nnd ins Feld abgegangen. Er soll in russische Gefangenschaft geraten und in Nowo Nicolajewsky am 12. April 1915 gestorben sein. Seit 1914 ist von ihm keine Nachricht ein gelangt. Da hienach anzunehmen ist, daß die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, R. G. Bl. Nr. 128
ist, daß die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, Ii. G. Bl. Nr. 128, eintreten wird, wird auf Ansnchen der Katharina Speiser in Tramin das Verfahren znr Todeserklärung des Vermißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichte« über deu Genannten zu geben. Josef Speiser wird aufgefordert, vor dem ge. fertigten Gerichte zu erfcheiuen oder es auf andere Weife iu die Keuntuis seines Lebens zu setzen. Das Gericht wird nach dem 15. Juli
ist, daß die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, Nr. 123 R. G. Bl, eintreten wird, wird auf Ansuche» der Maria Perathoner zn Eiassang in St. Ulrich, Groden, das Verfahren zur Todes erklärung des Vermißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Ansfordernng erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Johann Perathoner wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise in die Kenntnis seines Lebens zn setzen. Das Gericht
, Gouv. Primorsk, an Flecktyphus gestorben sein soll. Da hienach anznnehmen ist, daß die gesetzlich: Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918, R. G. Bl. Nr. 128, eintreten wird, wird anf Ansnchen der Katharina Witwe Matha in Girlan das Verfahren zur Todeserklärung des Ver mißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlasse», dem Gerichte Nachrichten über den Ge nannten zu geben. Joses Matha wird aufgefordert, vor dem gefer tigten Gerichte zu erfcheiuen