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Pagina 13 di 16
Data: 12.03.1912
Descrizione fisica: 16
, ledig, Müllergehilfe aus Eltendorf in Kärnten, wegen Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung im Sinne der 88 152, 155 b und d, 156 a und Uebertretung im Sinne des 8 411 St.-G.; — 2. Anton Gasser, 27 Jahre alt, ledig, Spengler aus Brixen, wegen der Verbrechen der Notzucht und der Unzucht wider die Natur im Sinne der 88 127 und 129 1b St.-G.; — 3. Hermann Münst, 20 Jahre alt, ledig, Knecht aus Ulm, wegen Verbrechens des Totschlages im Sinne des 8l40St.'G.; — 4 Josef Reich sie gl, 46 Jahre

alt, ledig, Hilfsarbeiter aus Natz, wegen der Ver brechen der Notzucht und Schändung im Sinne der 88 127 und 128 und der Uebertretung im Sinne des 8 516 St.-G.; — 5. Sebastian S chwien- bacher, 57 Jahre alt, ledig, Malergehilfe aus St. Christina in Gröden, wegen des Verbrechens der Nachahmung öffentlicher Kreditpapiere im Sinne des 8 106 St.-G.; — 7. Miecislaus Karpinski, 31 Jahre alt, nach Posen in Preußen zuständig, ledig, Handlungsgehilfe, wegen des Verbrechens

des Gewohnheitsdiebstahles im Sinne der 88 171, 173, 174 He und 176 I und der Uebertretungen der verbotenen Rückkehr und der Falschmeldung im Sinne der 88 323 und 320 e St.-G.; — 8. Matthias Malleier, 33 Jahre alt, lediger Obsthändler aus Lana, wegen des Verbrechens der Notzucht im Sinne des 8 127 St.-G.; — 9. Josef Leim egger, 37 Jahre alt, Privat in Gries bei Bozen, wegen der Verbrechen des Betruges und Diebstahles im Sinne der 88 197, 200 und 203, bezw. 171, 173, 174 Ilb St.-G. Rllhdiebttayl In Dorf Tirol wurde in der Nacht

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Tiroler Post
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Pagina 2 di 14
Data: 13.01.1900
Descrizione fisica: 14
bezüglichen Decretes erscheint das Wort Christlich dreimal im Sinne des Namens Katholisch. Der bezügliche Text lautet: „Gefällt es Euch, dass das heilige Concil von Trient zur Ehre der hl. Dreifaltigkeit zur Erhöhung des Glaubens und der christlichen Religion, zur Erneuerung des christlichen Volkes und %uv Anstilgung der Feinde des christlichen Namens eröffnet werde?" Nach der Unterbrechung des Concils erschien unter Julius HI. Die Reassump- tiousbulle für das Concil

". In dem Vorworte Clemens XIII. w.rd nun ebenfalls wiederholt der Name Christlich an Stelle des Wortes Katholisch gebraucht. Ebenso kehrt dieser Name in demselben Sinne im Katechismns wiederholt wider. Es ist hier noch zu bemerken, dass der Katechismus der competente und zwar volksthümliche Interpret der im Concil von Trient behandelten katho lischen Glaubens- und Sittenlehre gegenüber der Glaubensneuerung des 16 . Jahrhunderts ist. Wir fragen nun: Wenn die katholische Kirche da. wo sie direct

der letzten drei Jahrhunderte gesagt werden. Auch die kirchliche Liturgie respectiert in besonderer Weise das Wort Christlich im mehrerwähnten Sinne. Nur ein Beispiel hiefür: Am Char- freitage betete die Kirche, so lange das römisch- deutsche Kaiserthum bestand, nicht pro catholi- cissimo, sondern pro christianissimo Impera- tore (nicht für den allerkatholischesten, sondern für den allerchristlichsten Kaiser.) Die Bezeichnung „allerchristlichst" hat hier um so größeren Wert, weil der römisch-deutsche

Kaiser namentlich seit der Glaubensspaltung im 16 . Jahrhundert der officielle weltliche Schirmer der katholischen Kirche war. Ebenso führte der französische König auch nach der Reformation mit völliger Genehmigung ber katholischen Kirche den Ehren titel „allerchristlichster König", obwohl er der Monarch einer durchaus katholischen Nation war. Als merkwürdig muss bezeichnet werden, dass gerade der gegenwärtig glorreich regierende Papst in Encykliken und Bullen das Wort Christlich im Sinne des Wortes

Katholisch mit besonderer Vorliebe gebraucht. In diesem Sinne spricht Leo XIII. häufig vom „christlichen Volke", christlichen Glauben", „christlichen Staate". Namentlich erscheint dieses Wort häufig in der berühmten Encyklika „Novarum rerum" über die gesellschaftliche Reform und in jener über die christliche Staatsordnung. In ersterer finden sich die Bezeichnungen „christ licher Staat", „christliche Wahrheit", „christ licher Glaube", „christliche Erziehung". Dass Leo XIII. sie bei Staat, Wahrheit, Glaube

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Lienzer Nachrichten
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Pagina 12 di 12
Data: 28.06.1929
Descrizione fisica: 12
Petroleum A.G. in Wien, 1., Renngasse 6 hat um die sicherheitspolizeiliche, gewerbe- und baubehördliche Genehmigung für die Errichtung einer Benzinzapfstelle vor dem Ge schäfte des Herrn Klemens Männer in Lienz an- gesucht. Hierüber wird im Sinne der §§ 40 — 44 A.V.G., des §25 ff der G.O., R.G.Bl. Nr. 199 ex 1907 und des § 53 der Tiroler L.B.O. vom 15. Oktober 1900, L.G.Bl. Nr. 1, ex 1901 die kommiffionelle Verhandlung für Mittwoch, den 3. Juli 1929 mit dem Zusammentritte an Ort und Stelle um halb 3 Uhr

nachmittags ange ordnet. * 862 Kundmachung. II. Die Austria Petroleum A.G. in Wien, 1., Rennweg 6 hat um die sicherheitspolizeiliche, gewerbe- und baubehördliche Genehmigung für die Errichtung einer Benzinzapsstelle vor dem Ge schäftshause Henggi am Kaiser Josefsplatze in Lienz angesucht. Hierüber wird im Sinne der §§ 40 — 44 A.V.G., des § 25 ff der G.O., R.G.Bl. N. 199 ex 1907 und des § 53 der Tiroler L.B.O. vom 15. Oktober 1900, L.G.Bl. Nr. 1 ex 1901 die kommiffionelle Verhandlung für Mittwoch

das Er kenntnis gefällt werden wird. Der Ausführung der Anlage würde stattgegeben werden, soferne sich nicht von Amtswege dagegen Bedenken ergeben. Die an der Verhandlung teilnehmenden Ver treter der beteiligten Behörden bzw. Interessen- ten haben sich rechtzeitig mit den erforderlichen Ermächtigungen zur Abgabe endgültiger Erklärun gen bei der amtlichen Verhandlung zu versehen, weil etwaige Vorbehalte nachträglicher Erklärun gen bzw. Genehmigungen im Sinne der bezo genen Paragraphen anzuläffig

. Auch werden alle Wäscheartikel» sowie Ausstattungen schnell und billigst ausgeführt. Den Kunden stets entgegenkommend, zeichnet sich Agnes Graser, Lienz, Amlach erstratze Slr. 21. 2 Mkiltinuell erhalten in Villach gegen mäßiges Entgelt volle Pension mit Klavierbenützung. Adresse in der Verwaltung. 784 Herausgeber, Eigentümer und Verleger.- Osttiroler Preßvereinigung; Drucker: I G. Mahl (Han» Mahl); Schriftleiter: Andrae Piüer; verantwortlich im Sinne des Preßgefetzes: Sekretär Jakob Micheler sämtliche in Lienz.

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Volksblatt
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Pagina 5 di 8
Data: 17.09.1898
Descrizione fisica: 8
: Josef Sartori, 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, lediger Bahnarbeiter wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 154 II d St.-G.; 2. des Vergehens im Sinne des Artikel I des kaiserl. Patentes vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. September, vormittags 9 Uhr : Joses Gasser, 20 Jahre alt, von Riffian am Ritten gebürtig und dorthin zuständig, iediger Bauernknecht, wegen Verbrechens des Raubes im Sinne der §§ 190, 192 und 194 St.-G. III. Am 20. September

, nachmittags 4 Uhr: Alois Amrain, 16 Jahre alt, von Niederdorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 St.-G. m - - IV. Am 28. September,-vormittags 9 Uhr: Emanuel Ulrich, ledig, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zuständig, Redacteur in Teschen, wegen Ver gehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der §§ 487, 488 und 489 St.-G. V. Am 21. September, nachmittags

4 Uhr: Oliva Zardini, 18 Jahre alt, von Cortina d'Ampezzo gebürtig und dorthin zuständig, ledige Lehramtscandidatin, wegen des Verbrechens des Diebstahls im Sinne der 171, 173 und 174 II ä St.-G. VI. Am 22. September, vormittags 9 Uhr: Johann Marinelli, vuIZo Titofola, 37 Jahre alt, von Malö gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen Verbrechens der Brandlegung im Sinne der 166 und 167 lit. e und 5 St.-G. . VII. Am 23., 24 und 25. September: a) Valentin Comino, 67 Jahre alt, von Buja

, Bezirk Gemona, Provinz Udine, gebürtig, verehlicht, Ziegelbrenner, wegen Verbrechens des Betruges im Sinne der 197 und 200 St.-G-, beziehungsweise 8 St.-G.; b) Mathias Dipoli, 69 Jahre alt, von Kurtatich gebürtig und dorthin zuständig, verehlicht, Kleinhäusler in Rain bei Kurtatsch, wegen des Verbrechen des Betruges im Sinne der 8, 197 und 200 St.-G. VIII. Am 26. September, vormittags 9 Uhr: a) Johann Herbst, 36 Jahre alt, von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, verehlicht, Klein

häusler in Margreid, wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; b) Valentin Herbst, 34 Jahre alt, von Untersennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, lediger Felds arbeiter, wegen des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens der Schän dung im Sinne des § 128 St.-G., sowie des Ver brechens des Betruges im Sinne der 197 und 199 lit. a St.-G.; e) Maria Debiasi, geb. Peer

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Alpenland
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Pagina 2 di 5
Data: 08.06.1934
Descrizione fisica: 5
Auseinandersetzung einzuleiten pflegen. Sollte die Frage nach der selbständigen Wortmeldung der Kleinen Entente auf geworfen werden, so kann man sagen, daß auch diese im wirt schaftlichen Sinne längst erfolgt ist: im Jahre 1930 auf den Konferenzen der Agrarstaaten von Bukarest und Sinaia; in der unmittelbar darauffolgenden Agrarstaatenkonferenz von Warschau hat auch Polen gesprochen. Alle haben gesprochm, aber es war kein Gespräch; dieses kann nach der letzten Wort meldung, die noch ausständig

muß ein mitteleuropäischer Wirtschaftsblock so groß sein, daß die agrarischen Überschüsse des östlichen und südöstlichen Mittelemppa 'in einem vor der Aebersee- konkurrenz geschützten Raume untergebracht werden können. Das ist unter normalen, also nicht staNdortswidrigen Pro duktionsverhältnissen ohne die entscheidende Mitwirkung des Deutschen Reiches unmöglich. Die handelspolitischen Interessen des Reiches und Italiens erfordern eine handelspolitische Zusammenarbeit im Sinne der Richtlinien

, die verlangten, daß Otto der „Hofkamarilla", dem Einflüsse „exklusiver Aristokraten" und geistlicher Würdenttäger entzogen und zu einem „Volks- kaiser" also im „demokratischen Sinne", etwa in England, er zogen werden solle. Das gerade Gegenteil davon ist geschehen: man hat den jungen Mann wie mit einer „chinesischen Mauer" umgeben, im Sinne des „Gottesgnadentums", vom Vyzan- ttnismus umfächelt, gänzlich undeutsch erzogen, und nun soll er auf einmal die Geschicke eines Volkes lenken, dessen deutsche Seele

man eben zu diesem Zwecke, wie es allen Anschein ^ hat, niederzuhalten, niederzudrücken und umzuwandeln J versucht? Im Sinne eines neuentdeckten „Nattonalismus", den g es gar nicht gibt, weil wir Oesterreicher, man mag es wahr . haben wollen oder nicht, eben doch auch Deutsche sind und immer bleiben wollen. Wir wollen hoffen, daß vor allem den alten Offizieren und Frontsoldaten, deren Ideale man in die Niederungen der Tagespolitik hinuntergezerrt und monopolisiert hat, bald die Augen aufgehen

werden und sie zu erkennen vermögen, daß die Geschicke unseres deutschöstererichischen Volkes nur im deutschen Sinne, also in engster Freundschaftsverbun- denheit mit Deutschland, wer immer dort regieren mag, gelenkt I und geleitet werden können und dürfen. Alles andere ist Chimäre die zu nichts, als höchstens zm ! dauernden Entfremdung gegenüber den reichsdeutschen ? Waffenbrüdern aus schwerer Zeit und zum wirttichen Ver- | lüste von Oesterreichs „Selbständigkeit" und „Unabhängigkeit" j in einem von der überwiegenden

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 2 di 8
Data: 08.10.1936
Descrizione fisica: 8
verordnet zu erhalten, sondern ihn auch mit gan zem Herzen -ioollen. In diesem -Sinne ist uns Genf Schicksal, mit d-em wir aufs innigste verknüpft sind. In diesem Sinne wird Genf Schicksal der Welt. Es liegt an- uns, daß Genf in gutem Sinne unser Schicksal wird. H Die Ermittlung des Goldkurfes Wien, 7. Oktober. Amtlich wird mitgeteilt: Mit der Go-ldklanfelverordnung vom März 1036, B.-G.-Bl. 73, wurde die tägliche Verlautbarung des Goldkurses, das ist des Bei trages in Schilling, der 100 Schilling

Wocheübe ständen keinen Einfluß. Diese Bewertung wird, wie in dem gleichzeitig mit den Wochenbeständen der Nationälbank vom 31. Dezember 1035 verlautbarten Kom» Ministerpräsident Gömbös gestorben Der ungarische Miinfterpresident verst-arv nach kurzer Krankheit im Kurhaus Neu-Wittelsbach 'bei München muniquee mitgeteilt worden ist, im Sinne des Artikels 85, Absatz 3, der Banksatzung aus einer für das ganze Jahr 1036 maßgebenden Grundlage zu erfolgen häben, die zu Ende 1065 ermittelt würde und einen Wert

von 5063.60 8 für 1 Kilogramm feines Gold .(ein lSchilling ist gleich 0.16768 Gramm Feingold) ergibt. Um deutlich zum ^Ausdruck zu brin gen, daß die Grundlage der Bewertung der Bestände der Bank im Jahre 1036 eine unveränderte und gleichmäßige bleibt, ist beabsichtigt, in Hinkunft den ersten Absatz der den Wochenbeständen beigefügten Bemerkung durch den Zusatz zu ergänzen: „Im Sinne des Artikels 85, Absatz 3, der Bank- satzung am 31. Dezember 1065 mit Wirksamkeit für das ganze Jahr 1036 ermittelt

ausländischer Zeitungen bezeichnet, wegen kommunistischer Umtriebe festgenommen. In der Wohnung Frasers wurde zahlreiches Schriften- malerial gefunden, -aus dem hervorgeht, daß er mit in- und aus'ländischen kommunistischen Kreisen in enger Verbindung sicht und sich in einer den österreichischen Interessen äußerst abträglichen Weise in kommunistischem Sinne betätigt. Gegen Fraser wird- nach Durchführung der entsprechen den Strasamtshandlung mit der Abschaffung aus Oester reich vorgegangen w-erden

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 2 di 16
Data: 03.10.1908
Descrizione fisica: 16
, daß in Zukunft derartigen Vorkommnissen und Exzessen rechtzeitig vorgebeugt wird. Zur Landtagswahlreform bringen die „Tiroler Stimmen" einen von konser vativer Seite ausgehenden Vorschlag. In dem be treffenden Artikel wird hervorgehoben, daß ein Wahlrecht nach Berufsständen das auzu- ftrebende Ziel sei. Somit solle die Wahlreform in dem Sinne durchgeführt werden, daß ein Ausbau des Wahlsystemes im Sinne der berufsständischen Gliederung ermöglichet bleibe mib man solle sich, indem die berufsständische

von den H a n d e l s k a m m e r w a h l b e r e ch t i g t e tt zu vollziehen. In der Landeshauptstadt wären die Mandate nicht auf einzelne Stadtgebiete zu verteilen, sondern es Hütte wie im Großgrundbesitze eine ein heitliche Listenwahl.mit Proportionalvertretung statt zufinden. Eine derartige Reform würde zweifelsohne eine Modernisierung der jetzt geltenden Landtagswahl ordnung bedeuten. Einer künftigen Ausgestaltung des Wahlsystems im berufsstündischen Sinne wäre nicht nur in keiner Weife präjudiziert, sondern direkt der Weg geebnet. Die Handelskammerkurie

und im gewissen Sinne auch die Kurie der Nichtbesteuerten wären schon jetzt nichts anderes, als berufsständische Kurien. In späterer Zeit, insbesondere dann, wenn einmal die obligatorischen Berufsgenossenschaften der Landwirte ins Leben getreten sein würden, könnte daran gedacht werden, auch die Mandate der Kurie des adeligen Großgrundbesitzers an viel breitere, rein landwirtschaftliche Wählerkreise zu vergebe;!. Die Grundbesitzerkurie (und ähnlich auch die Prätaten kurie) wäre sonach

nicht als etwas Bleibendes an zusehen; provisorisch aber müßten diese Kurie aller dings aufrecht bleiben, gewissermaßen um Platz zu halten für spätere berufsgenossenschaftliche Grup pierungen und weil dermalen sonst das mäßigende, in weitestem Sinne konservative Element im Land tage, dem kein Herrenhaus zur Seite steht, fehlen würde. TirMr Landtag. Landeshauptmann Dr. Kathrein hat den vom Landtage bei Beginn der Sitzung am 22. Sept. einhellig gefaßten Beschluß, zur Feier des sechzig jährigen Regierungsjubiläums

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Bozner Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 15.09.1898
Descrizione fisica: 8
, der wieder dem Mädchen nachlaufen wollte, dann schritt er mit einem Zug von Mißvergnügen im Gesicht in da- Weichert'sche Haus. (Fortsetzung folgt.) beim k. k. Kreisgericht als Schwurgerichtshof Bozen folgende Straffälle zur Verhandlung: I. Am 19. September 1898 Vormittags 9 Uhr Josef Sartori 19 Jahre alt, von Pfatten gebürtig und dorthin zuständig, ledi ger Bahnarbeiter, wegen: 1. des Verbrechens des Diebstahles im Sinne der 17 l. 17Z und 174II d. Stg., 2. des Vergehens im Sinne des Art. I. des kaiserlichen Patentes

vom 18. Jänner 1818. II. Am 20. Septem ber 1893 Vormittags 9 Uhr Josef Gasser. 20 Jahre alt, von Siffian am Ritten gebür tig und dorthin zuständig, lediger Bauern knecht, wegen des Verbrechens des Raubes im Sinne der §Z 19l), 192 und 194 Stg. lll. Am 20. September 1893 Nachmittags 4 Uhr Alois Amrein 16 Jahre alt, von Nieder dorf gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen: 1. des Verbrechens der Nothzucht im Sinne des § 127 Stg., 2. des Verbrechens der Schändung im Sinne des § 128 Stg

. IV. Am 21. September l898 Vormittags 9 Uhr Emanuel Ulrich, 25 Jahre alt, von Budweis gebürtig und dorthin zu ständig. ledig. Redakteur in Tetschsn. wegen Vergehens gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne der 487, 488 und 489 Stg V. Am 21. September 1898 Nachmittags 4 Uhr. Olioa Zardini 18 Jahre alt, von Kortina d'Ampezzo gebürtig, und dorthin zuständig, ledige Lehramtskandidatin, wegen Verbrechens des Diebstahls im Sinne der §§ 171, 172, 173 und 174 II ä Stg. VI. Am 22. Sep tember 1898 Bormittags 9 Uhr Johann

M a- rinelli vulgo Titofola 37 Jahre alt. von Mal«5 gebürtig und dorthin zuständig, lediger Taglöhner, wegen des Verbrechens der Brand legung im Sinne der ZZ 166 und 167 litt, e und t' Stg. VII. Am 23. 24. und 25. Sep tember 1898 a Valentin Eomino 67 Jahre alt, von Buja, Bezirk Gernona Provinz Udine gebürtig, verehlicht. Ziegelbrenner, we gen Verbrechens des Betruges im Sinne der Ktz 197 und 200 Stg. bezw. 8 Stg. I>. Ma thias Dipoli 6K Jahre alt. von -Kurtatsch gebürtig und zuständig, verehl. Kleinhäusler

in Rain bei Kurtatsch wegen des Verbre chens des Betruges i. S. d. 8,197 u. 200 Stg. VIII. Am 26. September 1898 Vormittags 9 Uhr: a. Johann Herbst. 36 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kur tatsch zuständig, verehelicht. Kleinhäusler in Margreid wegen des Verbrechens der Noth zucht im Sinne des § 127 St.-G. und des Verbrechens des Betruges im Sinne der §§ 197, 199 lit. a St.-G.; k. Valentin Herbst, 34 Jahre alt. von Unterfennberg gebürtig und nach Kurtatsch zuständig, wegen Verbrechens

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Tiroler Warte
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Pagina 7 di 8
Data: 12.03.1922
Descrizione fisica: 8
gezeichnet ist, würde man die Abhaltung des Stndententages mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzen. Ter Allgemeine Studentenausschuß an der Universität Würzburg hat in seiner letzten Sitzung am 25. Februar 1922 folgende Erklärung erlassen: „Ta ihre Bedenken gegen die Notverfassung wider Erwarten von vielen Studentenschaften geteilt worden sind und das bay rische Stlidentenrecht mit der Notverfassung nicht zu vereinbaren ist, gibt sich die Würzburgev Studentenschaft eine Verfassung nn Sinne

des bayrischen Studentenrechtes. — Hiebei verlangt die völkische Einstellung den entsprechenden Ausbau im Sinne der alten Göttinger Verfassung. Ans dem Gefühl der Verantwort-' lichkeit gegenüber Volk und Hochschule und aus dem Gedanken der Einheit der national verbundenen Studentenschaft bleibt die Würzburger Studentenschaft in Behandlung gemeinsamer Ar beitsgebiete in Fühlung mit der „Deutschen Studentenschaft" und macht sich die Erklärung des ordentlichen bayrischen Kreis tages vom 5. Februar zu eigen

, indem sie die Notversassnng als Entwurf und bei Wahrung des legalen Weges als Grundlage für neue Verhandlungen betrachtet." Daraufhin gelangte eine im obigen Sinne ansgoarbeitete neue Verfassung einstimmig zur Annahme. Zweiter ordentlicher bayrilcher Kreistag. Arbeitsgemeinschaft der verfassungstreuen Studentenschaften."" Am 5. Februar 1922 fand zu München der Zweite ordentliche Kreistag des Hochschulkreises Bayern statt. Aus der Tagesordnung stand: tlllahl des Kreisleiters, Stellungnahme des Kreises zur Not- verfassnng

Göttinger Verfassu ng von 1920 zurückzukehren, zu einer „Arbeitsgemeinschaft der verfas sungstreuen deutschen Studentenschaften" zusammen zum Zwecke ge- meinsamer Weiterarbeit, im Sinne dieser Verfassung. Studenten- schäften, die nicht einem der unterfertigten Kreise angehören, treten als Einzelstudentenschaften bei", trat der Kreistag gegen die Stimme von Würzburg einstimmig bei. Punkt 3 der Tagesordnung wurde auf Antrag Erlangen abgesetzt. Zu Punkt 4 konnten keine Beschlüsse gefaßt werden. Verlag

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Der Arbeiter
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Pagina 2 di 12
Data: 23.08.1923
Descrizione fisica: 12
und beauftragt die Vertrauensmänner, in diesem Sinne bei Aus stellung der Kandidaten Einfluß zu nehmen. Dagegen fordert er, daß, sobald es die allgemeinen wirtschaftlichen Verhält nisse einigermaßen ermöglichen, sofort im Sinne des christ lichen Arbeiterprogrammes die Sozialversicherung durch Einführung der Alters- und Invaliditäts- Versicherung zum Abschluß gebracht werde. Hinsichtich des Abbaues der Mieterschutzgesetz- g e b u n g kann die Zustimmung nur zu solchen Maßnahmen erteilt

werden, welche auf die Zahlungskraft der Mieterschaft volle Rücksicht nehmen. Einem Abbau des Mieterschutzes im Sinne der Aufhebung der Kündigungsbeschränkung kann bei Fortdauer der bestehenden Wohnungsnot nicht zugestimmt werden. Gegenüber dem von monarchistischer Seite unter nommenen Versuche, auch in die Reihen der Arbeiterschaft die Streitfragen über die Staatsreform zu tragen, nimmt der Reichsverbandstag entschiedenst Stellung und for dert alle Angehörigen der christlichen Arbeiterorganisationen aus, überall derartigen

Arbeiter bewegung! kein leerer Schall, die christliche Arbei terbewegung werde leben und auch dem ganzen deutschen Volke Oesterreichs Leben und Kraft spen den. Stürmischer Beifall folgten den markigen Schluß worten Kunschaks. Die Tagung wurde hieraus um 4 Uh^ nachmittags geschlossen. Die Tagung ist zu Ende, die Arbeit be ginnt. Es ist eine Lebensnotwendigkeit der Ver eine im Sinne der Linzer Tagung zu arbeiten. Frisch voran für Gott und unser Recht. <1. B. „Nie wieder Krieg!" Don

Menschen am Galgen enden mußten. Weit gefehlt! Vor unseren Augen entrollt sich ein grauenhaftes Bild. Der russische Jude Uritzki Moses hat die Organisation der Tscheka geschaffen. Diese Tscheka besteht nur aus den zweimal gesiebten roten Gesinnungsge nossen; das müssen Vollblutbolschewiken im voll sten Sinne des Wortes fein. Diesen Leuten ist der „Schutz" der roten Republik gegen den Umsturz anvertraut. Während tausende armer unschuldi ger Kinder buchstäblich vor den Augen der roten Machthaber

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Neueste Zeitung
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Pagina 1 di 6
Data: 19.12.1933
Descrizione fisica: 6
, Gewerbe und Industrie inFeld- kirch hielt eine ordentliche, öffentliche Vollversammlung ab, in der der Vorsitzende Präsident Unterberger einen Ge schäftsbericht erstattete, in dem er u. a. ausführte: In der letzten Sitzung vom 13. September haben insbeson dere die Angelegenheiten des F r e m d e n v e r k e h r e s einen breiten Raum im Geschäftsberichte eingenommen. Bei der dar auf folgenden Präsidialkonferenz der Kammern war eine Vor sprache beim Bundeskanzler im gewünschten Sinne nicht mög lich

. Nach meinem Dafürhalten dürfte es sich empfehlen, statt dessen auf die Einberufung des Kammerrates Hagen hinzuwirken. Ich erbitte die Ermächtigung, in diesem Sinne mit der Landesregierung das Einvernehmen pflegen zu dürfen, wobei ich annehme, daß sich Kammerrat Hagen für die gewiß nicht leichte Aufgabe zur Verfügung stellt. Die Frage des st ä n d i s ch e n Aufbaues der Bundes verfassung hat auch in der Zwischenzeit das Kammerpräsidium und die Präsidialkonferenzen mehrfach beschäftigt. Der Ge danke

für eine Ver fassungsreform im Sinne des ständischen Aufbaues ausgesprochen. Im Anschlüsse an die Beratung der Tagesordnung machte Kammerrat Wehinger Mitteilung über die schweren Schädigungen der Wirtschaft, die sich infolge der Unterbin dung der bürgerlichen Freiheiten besonders in Dornbirn ergeben. Die Gastwirtschaften müssen um 7 Uhr sperren und Per sonen, die in den Betrieben notwendig sind, werden aus diesen herausgeholt, so daß unter Umständen Betriebe oder Betriebs abteilungen vor Schwierigkeiten

getrachtet werden müssen, zu einer vernünftigen Vereinbarung zu gelangen. Auch der Ansicht von Dr. Z u s a könne beigepflichtet wer den, ohne Rücksicht auf Sympathie oder Antipathie; ein so kleiner Staat wie Oesterreich brauche alle seine Kräfte, um auf breiterer Basis seine Zukunft aufzubauen; denn auf die Dauer könne man aus die wertvollen Kräfte in den nationalen Kreisen nicht verzichten. Die Kammer werde sich mit den Schwesterkammern in Ver bindung setzen, um in diesem Sinne eine gemeinsame Linie

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 29.07.1938
Descrizione fisica: 8
. Man über nimmt eine heilige Pflicht dem Volke gegenüber, der man sich stets bewußt sein muß. So steht die Ehe im Zeichen von Blut und Boden. Mit diesen Worten läßt Standartenführer Mathoi die Brautleute in symbolischer Weise ihren Willen, eine deutsche Familie im nationalsozialistischen Sinne zu gründen, durch Berührung der ältesten SA-Fahne, der Blutfahne Tirols, kundtun. Hierauf überreicht Mathoi der jungen Braut Hitlers Werk „Mein Kampf" mit dem Hinweis, daß in diesem Buche unsere Weltanschauung

bis zum letzten enthalten ist und daß es Aufgabe der künftigen Mutter sein wird, ihre Kinder im Sinne Adolf Hitlers zu aufrechten Deutschen zu erziehen, zu national sozialistischen Kämpfern, wie ihr Bräutigam es jederzeit war. Anschließend fand die gesetzliche Trauung statt, welche von Magistrats-Oberkommissär Dr. Walter Her bert vollzogen wurde, der ebenfalls an das Brautpaar die Aufforderung richtete, mutig und treu im Sinne un seres Führers den neuen, gemeinsamen Lebensweg zu beschreiten. Einführung neuer

sind stempelfrei. Alle Exemplare sind mit der Bestätigung zu versehen, daß die Hauptversammlung an einem bestimmten Tage durchgeführt und hiebei die Annahme der vorgelegten Satzungen beschlossen wurde. Diese Bestätigung auf den Satzungsexemplaren ist vom Vereinsführer zu unterfer tigen. Hervorgehoben wird, daß eine Vorlage oer neu ange nommenen Satzungen an die Vereinsbehörden im Sinne des Vereinsgesetzes vom Jahre 1807 zu unterbleiben hat. Die Einführung der neuen Satzungen bei den Vereins behörden erfolgt

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Tiroler Land-Zeitung
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Pagina 9 di 10
Data: 01.02.1913
Descrizione fisica: 10
dann dem im Sinne der Statth.-Kundmachung vom 16. 11. 1878, Nr. 52, L.-G. Bl,, ausgefertigten Armutszeugniffe belegten Gesuch,? sind bis 15. März 1913 bei der k. k. B^zirkS- hauptmannschaft Reutte zu überreiche. Reutte, am 26. Jänner 1913. Der k. k. Bezirkshauptmann: Szalay. Stipendien-Ausschreibung. Im Schuljahre 1912/13 augefangen, kommen 2 Hand- werkerschüler-Stips ndien, je 400 Kronen, aus der P. P. Schwarz- 1 schen Stiftung zur Verleihung. Ansprnchsberechiigt hierauf sind Knaben

- und Jmpfzeugnisse und dem Nachweise über Frequentierung einer Handwerker-, Land wirtschafts- oder Gewerbe-Schule mit 10 monatlichem Kursus beziehungsweise die Zeugnisse der beiden letzten Semester, dann im Sinne der Statthalterei-Kundmachung vom 16. 11. 1878, Nr. 53, L.-G.-Bl., ausgefertigten Armutszeugnisse belegten Ge suche find bis 15. März 1913 bei der k. k. Bezirkshauptmann schaft Reutte zu überreichen. Reutte, am 26. Jänner 1913. Der k. k. Bezirkshauptmann: Szalay. Beteilung aus der P. P. Schwarzschen

sind. Die mit dem Heimatsscheine, dem Tauf- und Jmpfzeugnisse und der Bestätigung des bezüglichen Meisters, daß der Gesuch steller bei ihm um Erlernung eines Handwerkes in der Lehre steht, dann dem im Sinne der Statthalterei-Kundmachung vom 16. 11. 1878, Nr. 52, L.-G.-Bl., ausgefertigten Armutszeug nisse belegten Gesuche sind bis 15. März 1913 bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Reutte zu überreichen. Reutte, am 26. Jänner 1913. Der k. k. Bezirkshauptmann: Szalay. JA OCCK WÜRFELI sind der allerfeinste, fix und fertig

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Neueste Zeitung
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Pagina 1 di 12
Data: 28.07.1933
Descrizione fisica: 12
. Auf die Urteilsfüllung dieser Instanz konnten die Anwaltskammern bisher keinen Einfluß nehmen. Nun soll im Sinne der gestern beschlossenen Novellierung zum Berufungssenat des Obersten Gerichtshofes auch ein Anwaltsrichter herangezogen werden, was bisher nicht der Fall war. Gleichzeitig erfolgt eine für die W i r t s ch a f t s- kreise außerordentlich wichtige Erweiterung der Einflußsphäre der Laienrichter. Bisher konnte ein Laienrichter einem Berufungs gericht nur in dem Falle angehören

, als es sich um die Ueberprüfung des Urteils eines Bezirks gerichtes in Handelssachen handelte. Bei Prozessen vor dem Handelsgericht, also bei denen wichtige große wirtschaftliche Interessen die Pro zeßangelegenheit bildeten, war das O b e r lan de s g e r i ch t die Berufungsinstanz und in dieser Instanz hatten bisher Laienrichter keinen Sitz und keine Stimme. Die Novelle bringt eine Aende- rung in dem Sinne, daß bei solchen Berufungen nunmehr in den Berufungssenat des Oberlandes gerichtes auch ein Laienrichter einbezogen

wird. Diese Aenderung bedeutet einen wichtigen Schritt auf dem Wege der Kompetenzerweiterung der Laiengerichtsbarkeit. Im Sinne der Bemü hungen um eine Vereinfachung des Gerichtsverfahrens bringt die Novelle gleichfalls wichtige Korrekturen. So wird die H ö ch st g r e n z e für ein Verfahren beim Bezirksgericht von 1500 auf 2000 8, beim Revisionsgericht von 3000 S eben falls entsprechend hinaufgesetzt. Schließlich ist eine Reihe von Bestimmungen über die Vereinfachung des Verfahrens bei Exe kutionsgerichten

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Unterinntaler Bote
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Pagina 7 di 10
Data: 01.02.1913
Descrizione fisica: 10
dann dem im Sinne der Statth.-Kundmachung vom 16. 11. 1878, Nr 52, L.-G. BL, ausgefertigten Armutszeugnisse belegten Gesuche sind bis 15. März 1013 bei der k. k. Bkzirks- hauptmaunschaft Reutte zu überreichm. Reutte, am 26. Jänner 1913. Der k. k. Bezirkshanptmann: Szalay Stipendien-Ausschreibung. Im Schuljahre 1912/13 angefangen, kommen 2 Hand- , werkerschüler-Stipsndien. je 400 Kronen, aus der P. P. Schwarz- ! scheu Stiftung zur Verleihung. Anspruchsberechtigt hierauf ! sind Knaben

- und Jmpfzeugnisse und dem Nachweise über Frequentierung einer Handwerker-, Land wirtschafts- oder Gewerbe-Schule mit 10 monatlichem Kursus beziehungsweise die Jengnisse der beiden letzten Semester, dann im Sinne der Statchalterei-Kundmachung vom 16. 11. 1878, Nr. 52, L.-G.-Bl., ausgefertiglen Armutszeugnisse belegten Ge suche find bis 15. März 1913 bei der k. k. Bezirkshauptmann schaft Reutte zu überreichen. Reutte, am 26. Jänner 1913. Der k. k. Bezirkshauptmann: Szalay. Beteilung aus der P. P. Schwarzschen

sind. Die mit dem Heimatsscheine, dem Tauf- und Jmpfzeugnisse und der Bestätigung des bezüglichen Meisters, daß der Gesuch steller bei ihm um Erlernung eines Handwerkes in der Lehre steht, dann dem im Sinne der Statthalterei-Kundmachung vom 16. 11. 1878, Nr. 52, L.-G.-Bl., ansgefertigten Armutszeug- nisse belegten Gesuche sind bis 15. März 1913 bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft Reutre zu überreichen. Reutte. am 26. Jänner 1913. Der k. k. Bezirkshanptmann: Szalay. fÄOCCR WÜRFEL sind der allerfeinste, fix und fertig

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 08.05.1933
Descrizione fisica: 8
Am Donnerstag Innsbrucker Bürgermeifterwahl Wie der Stadtmagistrat Innsbruck mitteitt. findet am Donnerstag, den 11. ds., um 4 Uhr nachmittags im Adler- faale des Studtsaalgebäudes eine öffentliche Sitzung des Innsbrucker Gemeinderates statt. Diese Sitzung gilt als Ge- schätfssitzung im Sinne des § 2, Abs. 3. der Geschäftsord nung für den Innsbrucker Gemeinderat mit Beschränkung auf nachstehende Tagesordnungspunkte: 1. Bekanntgabe des Ergebnisses der Gemeinderatsergänzungswahlen vom 23. April

Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre, begangen durch die Presse, im Sinne des 8 488 St.G. bezw. 8 30 Presiegesetz, erhoben hatte. Ueber den vom Ankläger gestellten Antrag auf Bestra fung und Veröffentlichung des Urteils in den drei Inns brucker Tageszeitungen: „Tiroler Anzeiger", „Innsbrucker Nachrichten" und „Volks-Zeitung" hat das Gericht zu Recht erkannt: Der Angeklagte Karl S p r e l in a n n, Sohn des Karl und der Josefa geb. Berger, am 25. Oktober 1899 in Bregenz geboren, nach Kartitsch, Bezirk

Absatz beginnend mit den Worten: „ .. . Nach den Gesetzen der Psychologie . . ." bis „. .. auf eine wehmütige Betrach, tung der Leiden Christi beuten ließ", deren Inhalt die Uebertretung gegen die Sicherheit der Ehre im Sinne des 8 488 StG., in bezug auf den Privatankläger Rudolf Thöni begründet, jene Aufmerksamkeit vernachlässigt, ber deren pflichtgemäßer Anwendung die Ausnahme dieses Aufsatzes strafbaren Inhaltes unterblieben wäre. Er hat hiedurch die Uebertretung der Vernachlässigung

der pflichtgemäßen Sorgfalt im Sinne des 8 30 des Presse gesetzes begangen und wird hiesür nach derselben Gesetzes- stelle zu einer Geldstrafe im Betrage von 50 (fünfzig) Schilling im Uneinbringlichkeitsfalle zu 5 Tagen Arrests und gemäß 8 389 StPO, zum Ersätze der Kasten des Strafverfahrens, verurteilt. Gemäß 8 1 und 2 des Gesetzes vom 23. Juli 1920, StGBl. Nr. 373, wird der Vollzug der ausgesprochenen Strafe vorläufig bedingt aufgeschoben und eine Probezeit in der Dauer von einem Jahre festgesetzt. Karl

gelesen zu haben, konnte hie- mit jedoch eine Vernachlässigung der ihm nach 8 30 Presie gesetz obliegenden Sorgfalt nicht in Abrede stellen. Der Angeklagte hat es Unterlasten, den Wahrheitsbeweis für die dem Privatankläger in der inkriminierten Stelle des genannten Artikels gemachte Beschuldigung zu erbringen. Er war daher im Sinne des 8 30 Presiegesetz schuldig zu er kennen. Bei der Strafbemessung war als erschwerend ein beson ders grobes Verschulden anzunehmen, da bei Anwendung auch nur von geringer

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