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Giornali e riviste
Alpenzeitung
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Pagina 2 di 6
Data: 22.11.1929
Descrizione fisica: 6
. 8. Zur Designierung zum Mitglied des Neichsrates der Korporationen im Sinne des ersten Absatzes des vorhergehenden Artikels, sind sämtliche vom Wahlgesetze für das passive Wahlrecht zum Abgeordneten der Kammer er forderlichen Eigenschaften vorgeschrieben. Ein später festgestellter oder eingetretener Mangel »uch nur einer der genannten Bedingungen hat die sofortige Zurücknahme der. Ernennung zur Folge. Machtvollkommenheiten des Zteichsraies Art. 9. Der Reichsrat der Korporationen ist berufen, sein Gutachten

in folgenden Materien abzugeben: 1. Durchführung und Vervollständigung der in der Arbeitsurknnde enthaltenen Prinzipien, In Befolgung der Entwicklung des korporativen Systems und der Erfordernisse der nationalen -Produktion. 2. Gesetzvorlagen und Erlassung von Normen im Sinne des Gesetzes vom 31. Jänner 1926, Nr. 10S, wenn diese die Disziplin der Produk tion und der Arbeit zur Aufgabe haben. 3. Schutz der Interessen der einzelnen Kate gorien durch die syndikalistischen Verbände und Ausübung von Funktionen

öffentlichen Jnteres- Fortsetzung ses, die vom Staate auf Grund der Norm drei der Arbeitsurkunde denselben zugewiesen wor den sind. 4. Fiirsorgetätigkeit der -Syndikatsverbände iin Sinne des Artikels 4, letzter Absatz Gesetz vom 3. April 1926, Nr. 563 und Erklärungen der Norm 8 der Arbeitsurkunde über die pri vate Initiative und Gestierungsfreiheit der Be triebe. 5. Tätigkeit der korporativen Organe und Institute zwecks Steigerung und Förderung der Koordinierung, der Kultur und der nationalen Kunst

im Sinne des Artikels 6 der Arbeitsur kunde. 6. Beziehungen zwischen der diversen Syndi katsorganisationen und Ergänzungsinstitutio nen, sowie der korporativen Organe in Aus übung der im vorhergehenden Paragraphen angezeigten Tätigkeit. 7. Koordinierung der den Syndikatsorgani- sationen zugewiesenen Fürsorgetätigkeit mit jener der Reichswerke und der übrigen parasta tale», oder von der Parter errichteten Insti tute. 8. Fragen bezüglich -der Einreihung der ver schiedenen Berufskategorien

in die syndikalisti schen Organisationen. 2. Anerkennung der syndikalistischen Verbän de im Sinne des Artikels 4 des Gesetzes vom 3. April 1926, Nr. 563. Zurückziehung der Aner kennung im Sinne des Artikels 9 desselben Ge setzes. Zurückziehung der höheren Syndikats- organisationen zuerkannten Uebevwachung über Organisationen niedrigen Grades. 10. Anerkennung weiterer Reichsverbünde, 14. Errichtung der einzelnen Korporationeil im Sinne des Artikels 42 des Dekretes vom 1. Juli 1926, Nr. 1130. 15. Wissenschaftliche

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Volksblatt
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Pagina 3 di 8
Data: 15.08.1925
Descrizione fisica: 8
sind. Diese Lage gefällt scheinbar den Sozialdemokraten recht gut, und zwar deshalb, weil ihnen die Verwaltung der Stadt Wien in die Hände gegeben wurde. .Die So zialdemokraten -,stellen. mit der Arbeiterschaft aller hand Experimente an und die Unternehmer müssen die Kosten dieser Experimente tragen. Die Sozial demokraten überwälzen die Lasten ihrer Verwal tung im Sinne des sozialdemokratischen Pro gramms auf das Publikum statt auf die Allgemein heit. Schon heute zeigen sich die Folgen davon. Di.e

und Most. Absatz I: Anmeldung der Ernte. Art. 1. Die innerhalb der Zollgrenze erzeug en Trauben müssen im Sinne der Bestimmungen ^5 Art. 184 uns 185 des Regolamento Generale Daziario Nr. 340 vom 25. Februar 1924 dem Us- Ucio daziario generale angemeldet werden. Die vor hergehende Anmeldung der Traubenernte hat demnach alljährlich bis spätestens 15. Septem- zu erfolgen und hat folgende Daten zu enthal ten: 1. Name und Vorname des Besitzers oder Pachters; 2. Benennung, Flächeninhalt und Be- bauungsart

, daß sie bereit sind, im Sinne der gesetzlichen Bestim mungen behufs Deckung des Dazio eine Kaution zu stellen, sowie allfällige Strafen und Spesen falls die Direzione des Dazio dies verlangen sollte, zu bezahlen. Är t. 6. Dem Ansuchen ist auch ein Vogen in sieben Kopien beizulegen, auf welchem die Unter schrift des Gesuchstellers oder der Person, die. be auftragt ist, das Ein- und Ausfuhransuchen zu unterschreiben, anzugeben ist. Art. 6. Maßgebend für die Angaben hinsicht lich der Quantität der innerhalb

der Zollgrenze er zeugten Trauben ist die im Sinne des Absatzes I des gegenwärtigen Regulativs gemachte Erklärung. Art.>7. Nach beendeter Bearbeitung der ein- .geführten und als Wein übernommenen Weintrau ben sind dieselben innerhalb drei Tagen anzumel den, da dann die notwendigen Eintragungen itt den Registern jedes einzelnen Erzeugers zu machen sind. Wer eine verspätete Anzeige einbringt, macht sich im Sinne der Bestimmungen des Art. 46 der legge daziaria einer Uebertretung schuldig und ist im Sinne

. Art. 12. Wird Wein uird Most von den im Sinne dieser Bestimmungen hiezu berechtigten an deren überlassen, so ist ein eigenes beim Ufficio da ziario centrale einzubringendes Gesuch notwendig und dieses Amt wird dann Sorge tragen, daß das ein-, beziehungsweise ausgeführte Quantum in die hiezu bestimmten Register vorgemerkt werde. . A r t. 13. Wird hingegen Wein und Most solchen überlassen, welche zu dieser Vormerkungsbehand lung nicht gekommen sind, so kann dies nur nach vorgenommener Verzollung

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Volksrecht
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Pagina 2 di 6
Data: 19.11.1920
Descrizione fisica: 6
bürgerlicher Regierung mit Riesenschritten dem Abgrund zu! Ministerium Earlon de Wlarl. Wie di« Blätter aus Belgien melden, istesEartondeWiart gelungen, zwischen den Liberalen und der Sozialistischen Partei eine Verständigung über das Re- girrunqsprogramm herbeizusiihren. Die Frage der Militärdienslzeit, die Ursache der Schwierigkeiten, scheint im Sinne einer Dienstzeit von 10 Monaten gelöst zu sein. Gegen die Annexion Betzarabiens. Die Regierung der Ver einigten Staaten protestiert gegen die 'Annexion

ist, da er sich allem An- scheine nach auf die bevorstehende Optionserklärung be zieht. Wir bringen deshalb den Paragraph 14 nachstehend zum Abdruck; „Art. 14. Von jeglicher Erklärung im Sinne gegen wärtiger Verordnung sind befreit die Reichsitaliener und jene Personen, die iin Sinne des Friedensvertrages von Saint Germüin, der von Italien mit kgl. Dekret vom 6. Oktober 1919, Nr. 18004, ratifiziert wurde, von Nechts wegen die italienische Staatsbürgerschaft erlangen werden; nämlich

jene, die in dein von der Waffenstillstandslinie begrenzten Gebiete geboren sind und in diesem Gebiete vor dem 24. Mai 1913, und nicht durch ihre amtliche Stellung, die Zuständigkeit erlangt haben.' Hingegen haben der Meldepflicht im Sinne der vor hergehenden Artikel und in der dort angegebenen Weise nachzukommen jene Personen, denen, wenn sie auch nicht als Fremde betrachtet werden, die Berechtigung eingeräumt ist, für die italienische Staatsbürgerschaft im Sinne der Art. 71, 72 und 600 des vorerwähnten Friedensvertrages zu optieren

deren Nach kommen ; e) jene» die obwohl italienischer Nationalität, in einem zur ehemaligen österr.-ungar. Monarchie gehörigen Gebiet heimatberechtigt und dort nach Rasse und Sprache x Nr. 87 von der Mehrheit der dortigen Bevölkerung verschieden sind. ‘ ~ Für Ehefrauen gellen, insoweit es sich um die 'An wendung obiger Bestimmungen handelt, die Rechtsver hältnisse des Mannes und für Kinder unter 18 fahren jene der Eltern. Als Fremde im eigentlichen Sinne des Wortes und im Sinne gegenwärtiger

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Lienzer Zeitung
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Pagina 6 di 8
Data: 16.03.1940
Descrizione fisica: 8
von der Laien spielgruppe unter der Leitung von Pgn. Oberhauserzu einem unvergeßlichen Er- Die NS- Gemeinschaft „Kraft durch Freude' berief am vergangenen Samstag und Sonntag alle Mitarbeiter in der Bolkstumsarbeit zu einem Lehrga n g nach Lienz. We r die Volk stum s arbeit im Kreise Lienz im Laufe des vergangenen Jahres beobachtet hat, wird erkennen, welche Arbeit im wertvollsten Sinne hier geleistet wurde. Die Pflege der bodenver wurzelten urdeutschen Kulturgüter, wie Volkslied, Volkstanz, Musik

die Teil nehmer wieder mit unserem schönen, alten Kulturgut vertraut wurden, daß 21.000 Volksgenossen gesehen haben, daß der Na tionalsozialismus gerade das Mit Blut und Boden verwachsene Brauchtum der deutschen Bolksstämme mit allen Mitteln zu fördern sucht. Der Ausrichtung dieser Dorfabende und ihrer Ausgestaltung im nationalsozialisti schem Sinne diente nun vor allem dieser Lehrgang der Feierabcndwarte des Krei ses. Die Tagung fand im „D olomit e n- h o t e l' statt und wurde am Samstag

über das Thema „Der Dorfabend im Sinne des Nationalsozialismus'. Die Ausführungen des Kreispropagandaleiters gipfelten in den Warten, daß die Arbeit innerhalb der Dorf gemeinschaft bei richtigem Einsatz einer der wertvollsten Bausteine Großdeutschlands sei! Pg. Oberdörfer drückte fein vollstes Ver ständnis gerade für die Bolkstumsarbeit in diesem Kreise aus. denn er anerkenne, daß auf diesem Gebiete im Sinne der Volks gemeinschaft sehr viel geleistet worden sei! Pgn. Oberhauser, die Leiterin

, so wie er sein soll, durchgeführt. Wer diesen Abend be sucht hat, der wird sagen müssen, daß dies wirklich ein Dorfabend im wahrsten Sinne des Wortes war. Bei den Volksliedern, lebnis für alle. Die Leistungen der Spieler gingen durchwegs über das Laienkönnen hinaus, mit solcher Hingebung wurde dieses Stück, das in der Zeit schwersten deut schen Kampfes spielt, wiedergegeben. Nach den Schlußworten des Kreiswartes Pg. Nowak, der in eindringlichen Worten auf zeigte, wie sehr solche Gemeinschaftsabende gerade auch zur Kriegszeit

Habe und auch weiterhin Kame rad und Mitarbeiter bleiben wolle. Als Ho heitsträger gab er die Erklärung ab, daß so wohl der Landrat als auch er fest entschlossen seien, vorbildlich zusammenzuarbeiten und die Interessen von Partei und Staat bestens zu vertreten, um dadurch dem Führer und dem Volke zu dienen. Wenn sie — so be tonte abschließend der Kreisleiter — ihre Pflicht ganz im Sinne des Landrates er füllen, so haben sie die Gewähr, daß dies von vornherein auch im Interesse der Partei liegt und damit meine vollste

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Alpenzeitung
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Pagina 4 di 6
Data: 29.12.1940
Descrizione fisica: 6
des Patronates für geistige Betreung der Soldaten, Frau Franca Fabrizio, ist nachfolgendes Anerkennungsschreiben des Korpskommandanten General Camillo Mercalli zugekommen, das in schönster Weise die segensreiche Tätigkeit dieser Organisation beleuchtet: »Ich drücke ihnen meine volle Aner kennung und meinen lebhaftesten Dank aus für die segensreiche und wirksame Tätigkeit, die die örtliche, erst vor kur zem gegründete Sektion im Sinne der geistigen Betreung der Soldaten meines Armeekorps entwickelt

sind, sondern auch gewis sermaßen im kulturellen Sinne, weil un ter diesen Büchern sich so manches ausge zeichnete Werke italienischer und auch an derer Dichter befindet, das unsere Solda ten unter anderen Umständen vielleicht gar nicht zu Gesicht bekämen. Die Knnst des behaglichen und zugleich bildenden Lesens im Buche ist ja heutzutage leider ein wenig verloren gegangen. Das ist kein Wunder: Die Hast und Unruhe der heutigen. Zeit, die vielen Zeitungen und Lesehallen in allen Städten, die haben das Buch ein wenig

in den Hintergrund ge drängt. Ein gutes Buch, unseren wackeren Streitern in die stets kampfbereite Hand gedrückt, bedeutet demnach nicht nur eine Wohltat im Sinne der Entspannung, son dern auch im Sinne der kulturellen Er ziehung. Auch unsere Soldaten an allen Fronten haben ihre Ruhepausen und müssen sie haben, da selbst die eisernste Natur ihr unerbittliches Recht verlangt und wenn unsere Soldaten in solchen Ruhepausen sich in ein gutes Buch ver senken können, so wird auch ihnen die Welt sür Stunden

IS Uhr im Gasthof „Martello' in Gandc! ich einfinden. Die Ansuchen jener Besitzers deren Waldungen schon — im Sinne dei Abwnnderungsausmaàngen geschätz wurden, und jener, die niemals Besitzer eines Waldes waren, um Bewilligung von Schlägerungen von Bauholz für not! wendige Systemisierungsarbeiten am Wohngebäude, Stall oder Stadel odcij aber von Brennholz für den Eigengeì brauch in den Gemeinde- oder Fraktion?« Wäldern werden vom Präfekturskommis är überprüft und, wenn die Dringlich keit

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Volksbote
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Pagina 10 di 16
Data: 21.06.1934
Descrizione fisica: 16
werden, welche noch schulpflichtig sind und öffentliche oder gesetzlich erlaubte private Volksschulen besuchen, unter der Bedingung, daß die bezüglichen Stunden, und Lehrpläne das regelmäßige und ersprießliche Funk- tionieren der obgenannten Volksschulen nicht störe». Art. 2. Unter Einhaltung der Bestimmungen der folgenden Artikel können die Schulen oder Kurse nach Art. 1 von ttalienischen Staats bürgern errichtet werden, welche im Sinne des Einheitstextes der Gesetze und rechtlichen Bestimmungen über den Unterricht in Volks

schulen. Nach-Schulen und Ergänzungsschulen, der mit kgl. Dekret vom 5. Februar 1928, Nr. 577, genehmigt wurde, die Voraus setzungen besitzen, um zur Leitung einer öffentlichen Volksschule erwählt zu werden und gleichzeitig im Besitz der notwendigen Titel sind, welche die gesetzliche und moralische Fähigkeit beweisen. Das Reifezeugnis einer klassischen oder technischen Mittelschule gilt als Befähigungstitel. Unter den gleichen Bedingungen steht den italienischen Vereinen, welche im Sinne der Gesetze

des Staates die gesetzliche Anerken nung erhalten haben, die gleiche Befugnis zu. Ark. 3. Der Unterricht in den privaten Schulen und Kursen nach Art. 1 darf in nicht mehr als vier Stunden wöchentlich erteilt werden. Die im Sinne des folgenden Art. 5 den zuständigen Schulbehörden zur vorherigen Genehmigung vorzulegenden Lehr- und Stunden-Pläne der obgenannren Schulen und Kurse müssen bis ins Einzelne verfaßt sein und die Angabe der Textbücher und anderen schriftlichen (gedruckt, maschin- geschrieben

Nach weisen. Art. 5. Zur Erreichung der Ermächtigung zur Er- richtung der Schulen oder Kurse im Sinne der vorausgehenden Artikel müssen di« Inter essierten dem zuständigen kgl. Schulinspektor wenigstens zwei Monate vor Beginn des Unterrichtes ein entsprechendes Gesuch auf Stempelpapier vorlegen und darin den oder die für den Unterricht bestimmten Räume, angeben und folgende Dokumente bezüglich jener Person beischließen, welche um die Bewilligung der Errichtung der Schule oder des Kurses ansucht sowie

bestellt werden. Dem Gesuch ist weiters im Original oder in beglaubigter Abschrift ein Dokument bei- zuschließen, aus welchem die ordnungsgemäße Konstituierung der Körperschaft oder des Ver eines ersichtlich ist. Ark. 7. Die Aufsicht über die privaten Schulen und Kurse im Sinne der vorausgehenden Artikel obliegt gemäß den geltenden Gesetzen dem kgl. Schulinspektor des Bezirkes, in welchem die genannten Schulen oder Kurse errichtet sind, vorbehaltlich der besonderen Inspek tionen. die der kgl

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Bozner Tagblatt
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Pagina 1 di 4
Data: 15.11.1944
Descrizione fisica: 4
. In diesem Sinne ist die verhältnismäßige Ruhe zu werten, die an. der gesamten Ostfront zwischen den Beskiden und dem hohen Norden die Berlin, 14. November. In seinen» Bericht zur Lage, den Generaloberst Dittmar am Dienstagabend im üroßdeutschen Rundfunk vortrug, kennzeichnete er die augenblickliche Kampf periode als eine Zeit, der Geberganges und der Entwicklung, die alle charakte ristischen Merkmale eines Zwischenstadiums aufweise.-Dies-gelte für alle Fronten, an denen der Gegner alles daran setzt

für ihn um so ernste Krisen entstanden, die damit Europas abzielten. An ihnen gescheitert betrachtet werden. Das nach- überraschender sein, als sie sich in einer haben nicht nur die Zeitungen und -ste Ziel der Anglo-Amerikaner war die Zeit erweist, die für uns immer noch ein Parlamentsredner festgehalten, sondern Freikämpfung der Schelde-Mündung und Stadium des Ueberganges ist.' auch die verantwortlichen Sfaatsmän- des Zuganges zum Hafen von Antwer- In diesem Sinne ist auch der kampt “Sri 1 !dKIL pen. Die Bedeumng

Denken der die englische Nachrichtenagentur „E. det dies e - n wesentliches Moment, weil Es liegt für den Gegner die Nötwen- [(fieees in der die deutschen Maß- Tidningen“ aus exilnorwegischer Ge- Schweden, Norweger und Dänen die Au- ebange Telegraph den Schleier, der s j e hier zum erstenmal im Sinne opera- digkeit auf der Hand, eine Wendung im „aiimen zur Totalisierumr das Schwer- sandtschaftgquelle in Washington: „Es g en zuklemmte vör dieser unliebsamen bisher noch über das Geheimnis dieser tivei

, nicht aber von der Gesamtheit: sicht aufzuprägen und die vordrängende seiner Raumbedingungen, geschweige russische Kolonisation zurückzudrücken, denn seiner intensiven Möglichkeiten aus. indem er auf eine europäische, nicht rus- Da ein wirklicher Solidaritätszusammen* sische Befriedung des gesamten östlichen hang mit den nördlichsten Landesstellen Ostseereichs bedacht war, also in einem weithin fehlte, sah man schließlich, .on wahrhaften Sinne gesamtnordisch dachte wenigen Ausnahmen abgesehen, ein nor- Verbündete

des deutschen Volkes in sei- Es war denn auch einer der tragischsten wegisch-russisches Problem kaum als ge ilem Kampf gegen den Bolschewismus Wendepunkte der skandinavischen Ge- geben an und ließ, im Vertrauen auf niemals die Waffen niederlegen und Seite schichte und auf weite Sicht auch des England, die Dinge schliddern an Seite mit ihm bis zum vollen Siege nordnorwegischen Schicksals, als um Es ist nun aber ein Uniersclii d ob kämpfen werden. ■ 1617 ein völlig im. Sinne des russischen

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Fogli Annunzi Legali Prefettura Trento
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Pagina 12 di 29
Data: 10.03.1923
Descrizione fisica: 29
in rumänische Kriegsgefangenschaft geriet und seither verschol len ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 18, N. 128 R. G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Maria Jocher, Vahrn N. 49, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Ge nannten zu geben. Rossian Karl wird aufgefordert, vor dem ge- tigten Gerichte zu erscheinen

des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 18, N. 128 R. G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Anna, Witwe Prader, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet. ' Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Ge nanten zu geben. Prader Karl wird aufgefordert, vor dem ge fertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise in die Kenntnis seines Lebens zu setzen. Das Gericht wird nach dem 1. 9. 1923 auf neuerliches Ansuchen

. am 11. 1. 85 in. Kottsch, welcher am 1. 8. 1914 auf dem russischen Kriegs schauplatz einrückte und seit September 1914 verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung, des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918, N. 128 R. G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Therese Matzohl in Schlanders N. 19, das Verfahren zur Todes erklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Ge nannten zu geben. Anton Matzohl

zum 2. T. K.-J.-Reg. einrückte, nach Galizien kam und seit Mai 1915 verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918, N. .128, eintreten wird, wird auf Ansuchen des Johann Thöni in Mals, durch Dr. Hell, Advokat in Glurns, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Karl Thöni wird aufgefordert, vor dem gefer tigten

1916 gefallen sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. März 1918, N. 128 R. G. Bl., eintraten wird,

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Fogli Annunzi Legali Prefettura Trento
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Pagina 17 di 29
Data: 10.03.1923
Descrizione fisica: 29
des Verfahrens zur Todeserklärung, des Alois Simeoni, geb. 1875 in Buchholz, des verst. J ohann und der verst. Therese , Piff er, welcher 1915 zum 2. K.-J.-Reg. èinriickté und im Februar 1916 am Gol di Lana verschollen sein soll. • Da hienach anzunehmen ist, dass' die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 eintreten wird, wird auf Ansuchen des Karl Simeoni in Buchholz Nr. 59 das Ver fahren zur Todeserklärung des Vermissten ein geleitet. Es wird demnach die allgemeine Auf forderung

. 25. 4 1887 in Terlan. zuletzt in TerJan, zuletzt Portier in Cortina ri' Ampezzo, welcher 1914 zum 2. T. J.-R. einrückte, an den galizischen- Kriegs- .sc-haaplatJT - kam und seitdem verschollen ist. Da hieiiach anzunehmen ist. dass die ge setzliche Vermutung- des Todes im Sinne des '7os. v. 31. 3. 1918 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Hedwig Gabrielli in Untermais, -loichstrasse 46, das -Verfahren zur Todeser- • ,; >nwg des Verriiss'en- eingeleitet Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen

. Johann und der Anna Lambacher, welcher im August 1914 zum 4. R. K.-J.-Reg. auf den russischen Kriegsschauplatz einrückte und- am 16. Juli 1915 in Zinkoff, Galizien, gefallen sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31, 3. 1018 eintreten, wird, wird auf Ao- , FOGLIO ANNUNZI LEGALI proposta di Anua ,ved. Nagl a. Laces N. 10 la procedura per.la dichiarazione di morte del di sperso. Si diffida quindi chiunque a dare notizia del lo stesso

ist und der mit Beschluss vom 18. 5. 1920 tot erklärt wurde. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 16, 2. 1883 Nr. 20 eintreten wird, wird' auf Ansuchen der Maria We. Gatterer in Greinwal- den das Verfahren zur Eheauflösung des Ver missten eingeleitet. Es wird demnach die allge meine Aufforderung erlassen, dem Gerichte oder dem Ebebamlsverteidiger, Herrn Dr. Ghedi.ua, Advokat in Bruneck, Nachrichten über den Ge nannten zu gehen. Anton Gatterer wird aufgefordert

zum 3. K.-J.-Reg. einrückte, an die gali- zische Front kam und seil Ende August 1914 verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des § 24, ZI. 2 ab GB., eintreten wird, wird auf An suchen der Cäcilie Vollger in Zulechen Achorn ach, Bez. Taufers, das Verfahren zur Todes erklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu liefern. Derselbe wird aufgefordert

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Fogli Annunzi Legali Prefettura Trento
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Pagina 16 di 29
Data: 10.03.1923
Descrizione fisica: 29
. Dovendosi in seguito a ciò ritenere che verrà n. subentrare la presunzione legale della morte n sensi della legge del 31-III-191S B. L. I. N.o 128, si avvia su proposta di Teresa Federspiel a Resia a mezzo del dott. Hell avvocato a Glo- renza, la procedura per la dichiarazione di mor te del disperso. Si diffida quindi chiunque a dare notizia del- Da hienach anzunehmen ist, dasa die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 8. 1918 Nr. 128 eintreten -wird, wird auf Ansuchen des Georg

, am 19. Dezember 1922. UNTERRICHTER 2509 T III 347-22-2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Georg Kienzl, geb. 25. 4. 1876 in Kafling, Holznerhofbesitzer in Schönna, welcher 1914 einrückte, am 10. 12. 1914 in russische Gefan genschaft geriet und daselbst am 28. 2. 1915 gestorben sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. vom 31. 3. 1918 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Magdalena Kienzl. b. Hölzner in Schönna, das Verfahren

-22-2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Anton Federspiel, des Bernhard und der Franziska Schöpf, geb. 19. 9 1878 in Reschen, Bauer daselbst, welcher am 1. 8. 1914 zum 3. L. Sch. Reg. einrückte, und seit 25. 9. 1914 am russischen Kriegsschauplatze verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3, 1918 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Therese Federspiel in Reschen, durch Dr. Hell, Advokat Glums, das Verfahren zur Todes erklärung

, an die russische Front kam und seither ver schollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Anna Trenkwalder in Lana das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Engelbert Trenkwalder wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise

verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 Nr. 128 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Anna Poll in St. Wallburg, Ulten. das Verfahren zur Todeserklärung des Vermiss ten eingeleitet. Es wird demnach die allge meine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Josef Poll wird aufgefordert, vor dem gefer tigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise in die Kenntnis seines Lebens zu setzen

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Fogli Annunzi Legali Prefettura Trento
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Pagina 19 di 29
Data: 10.03.1923
Descrizione fisica: 29
des Verfahrens zur Todeserklärung des Josef Bacher, des Josef und der Maria Pormann, geb. in Tschötsch am 28. 10. 1888, der im August 1914 zum 3. K. Sch, Reg. ein rückte, in russische Gefangenschaft geriet und in derselben gestorben sein soll. Da hionach anzunehmen ist,, dass die gesetz liche Vermutung, des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 eintreten wird, wird auf Ansuchen des Georg Bacher in. Paiersdorf-Pfeffersberg das Verfahren zur Todeserklärung des Vermiss ten eingeleitet. Es wird demnach

des Josef Astner. des verst. Josef und der verst. Filomena, geh. 17. 3. 1882 in Prettau, Sag schneider in St. Jakob i. A.. welcher bei- der allgemeinen Mobilisierung einrückte und am 9. 7. 191(5 im Tofanagebiet gefallen sein soll. Die hionach anzunehmen ist. dass die 'gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v, 31. 3. 1918 eintreten wird, wird auf An suchen der Agnes Astner in St. Jakob i, A., Schulhaus, das • Verfahren zur Todeserklärung des Vormission eingeleitet. Es wird demnach

und der Ktrthi Simeoner, geb. 20. 2. in Andrian, welcher im Februar 1918 einrückte, an die ital. Front kam und am 2. 11. 1918 am Monte Majo gefallen sein soll Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des 'Ges. v. 31. 3. 19.18, Nr. 128, R, G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Kathi Witwe 'Zufe- cal in Andrian am Klapferhof das Verfahren zur Todeserklärung .eingeleitet. Es wird dem nach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten

, welcher am 2. 8. 1914 zum 2. T. K.-J.-Reg. ein rückte, nach Galizien kam und seit Mitte Sep tember ,1914 verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dacs die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 19.18, ZI. 1.28, R. G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Julie Witwe Faustin in Buchholz das Verfahren zur Todeserklärung-' des Vermissten eingeleitet. Es wird demnaön die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Ge richte Nachrichten über den Genannten zu ge ben. Roman Faustin

- zum 1. R. d. T. K.-J. einrückte, nach Galizien abging und seit 3. 9. 1914 verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die S gestz- liche Vermutung im Sinne des Ges, v. 3.1. 3. 1918, Nr. 128, R. G. Bl., eintreten wird, wird auf

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Pagina 14 di 29
Data: 10.03.1923
Descrizione fisica: 29
. am 9. 4. 1883 in Mareit, des verst. Johann und der Maria Plan- kensteiner, zuletzt Taglöhner in Mareit, welcher 1914 zum 3. S. Sch.. Reg. einrückte, an den galizianischen Kriegsschauplatz kam und seit anfangs September 1914 daselbst verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 eintreten! wird, wird auf. Ansuchet der Johanna Steiner beim Zingerle in Trens das Verfahren zur Todeserklärung des Vermiesten eingeleitet. Es wird demnach

4-23-2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Martin Uterhofer, des Josef und der Anna Niederstätter, geb. am 28. 12. 1891 in Oberbozen, am Steigerhof, welcher im August 1914 zum 2. T. L.-Sch.-Reg. einrückte, in russische Ge fangenschaft geriet und seit Juli .1917 verschol len ist. .Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 8. 1918 eintreten wird, wird auf Ansuchen des Josef Unterhofer in Oberbozen das Verfah ren zur Todeserklärung des Vermissten

zum 2. Sch. R. einrückte und im Dezember 1914 ih einem ung. Spital gestorben sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918, N. 128, eintreten wird, wird auf Ansuchen des Franz Kuntner in Laas N. 160, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermiss ten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben; 1 Kuntner Karl wird aufgefordert, vor dem ge fertigten Gerichte

mit den Russen gefallen sein soll. Die hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1'918, N. 128 R. G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Therese Schatzer in Afers 72, das Verfahren zur Todeserklärung des Ver missten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Thomas Unterweger wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gericht zu erscheinen oder es auf andere Weise

ist. Da hiemit anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918, N. 128 R. G. Bl., eintreten wird, wird auf Ansuchen der Anna We. Schuster in Wiesen, Gemeinde Taisten, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet.

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Pagina 13 di 23
Data: 03.03.1923
Descrizione fisica: 23
die. gesetz liche. Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 8. 1918 Nr. 128 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Therese Ploner im Kirchhäusl in Layen das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissteii eingeleitet Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen, dem Gerichte Nachrichten, oder der Ehebandesvertreter Dr. Richter Adv. in Bo zen über don Genannten zìi geben. Johann Ploner wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise in die Kenntnis

die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Oes. v. 31. 8. 1.918 Nr. 128 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Maria W.e Hofer vertr. durch Johann Senoner Gemeinde-Sekretär St. Leon hard in Passeier das Verfallren zur Todeser klärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Josef Hofer wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise in die Kenntnis seines Le bens

die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 8. 1918 Nr. 128 eintreten wird, wird auf Ananehcn dos Josef Gapp in Tabland das Ver fahren zur Todeserklärung des Vermissten ein geleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforde- POGEIÖ ANNMILMÀLÌ Si diffida quindi chiunque a dare notizia della suindicata persona allo scrivente Tribu nale. Lo . stesso viene diffidato a presen tarsi allo scrivente Tribunale od, a dare in altra guisa segno della sua esistenza. II Tribunale, trascorso il giorno

des Johann Unterpertinger des verst. Paul u der Notburga Tasser geb. am 4. 5. 1880 in St. Georgen zust. St. Lorenzen zuletzt in St. Lore'n- zen, welcher 1914 zum 3. L. Sch. Reg. einrückte, im Oktober 1914 auf den russischen Kriegs schauplatz kam und seit Ende Oktober 191 i verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Verfrnitung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 8. 1918 Nr. 128 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Maria Unterper tingor in St. Mar tin Gmd. St. Lorenzen das Verfahren

2M8 T III 47-23-2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Johann Gianesini geb. in Telve am 11. 11. 1882 des verst. Johann und der verst. Angola Loss, welcher am 2. 8. 1914 zum 2. TKJ. Reg. einrückte, am 2. 6. 1915 in russische Gefangen schaft geriet u. seit Mai 1915 verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 8. 1918 Nr. 128 eintreten wird, wird auf ansuchen der Elise Gianesini in Meran Oesterr Hof das Verfahren

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Pagina 15 di 23
Data: 03.03.1923
Descrizione fisica: 23
. Da hicnach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermittung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 8. 1Ö18 Nr. 128 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Maria Wtw. Zadra geb. Tbaler in Margrcid N. 63 das Verfahren zur Todeserklä rung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aulforde rung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Anton Zadra, wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise in die Kenntnis seines Le bens zu setzen

Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 8. 1915 Nr. 128 eintreten wird, wird auf Ansuchen des Johann Sparber in Egg Stilfes Bez. Sterzing das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten einleitet,- Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Johann Sparber wird augef ordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise in die Kenntnis seines Lo bens zu setzen. Das Gericht wird nach dem 15, 8. 1923

. einrückte und Ende August 1914 in Galizien gefallen sein soll. I)a hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 8. 1918 Nr. 128 eintreten wird, wird auf Ansuchen des Peter Wieland in Spinges das Verfahren zur Todeserklärung der Vermissten eingeleitet. FOGLIO ANNUNZI LEGALI 49 Si diffida quindi chiunque a dare notizia degli stessi al Tribunale. Essi vengono diffidati a presentarsi allo scri vente Tribunale od a dare in altra guisa segno della loro esistenza

- BOZEN Abt. ITI. am 25. 1, 1923. ■ . UNTERRTC.HTER 2406 T III 56-23-2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung und Eheauf loesung ger Primisser Karspar des Jakob und der The rese Heinisch geb. am 3. 8. 1882 in Agums-Prad welvher 1914 einrückte, nach Galizien kam, in russische Gefangenschaft geriet und im Feber 1916 an Typhus gestorben sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31. 8. 1918 Nr. 128 eintreten wird, wird auf Ansuchen der Maria

entscheiden. KGL. TRIBUNAL FÜR ZIVIL UND STRAFSACHEN - BOZEN Abt. ITI, am 4. Februar 1923. UNTERRICHTER 2407 T Ilf 57-23-2 t EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Lezno Ludwig des verst. Vinzenz und der Costa Maddalena geb. Livinallongo am 4. 6. 1886, welcher 1914 zum 2, T, K. J. Reg. ein rückte und am 2. 12. 1914 in den Karpathen gefallen sein soll. Da hienach anzunehmen ist. dass die gesetz liche Vermutung des' Todes im Sinne des Ges. v. 31. 3. 1918 Nr. 128 eintreten wird, wird auf Ansuchen

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Pagina 7 di 11
Data: 30.06.1923
Descrizione fisica: 11
an der russische Front verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes in Sinne des Ges. vom 31. 3, 1918 N. 128 RGBl, eintreten wird, wird, auf Ansuchen des Johann Stemberger iin Bruneck das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Stemberger Eduard wird aufgefordert vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise in die Kenntnis

des Planötscher Josef .. des Michael und der Marmsoler Christina, geb. Völs am Schiern am 13. 9. 1890 welcher zum 3. KJR. einrückte und im September 1.914 an der russ. Front verschol len ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die.gesetz liche Vermutung des Todes in Sinne des Ges. vom 31 i. 3, 1918 N. 128 RGBl, eintreten wird, wird auf Ansuchen der Planötscher Maria verh. Verant. beim Hahn in Völs das Verfahren zur Todeserklärung des Vermiesten eingeleitet. Es wird, demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen

a ciò devesi supporre welcher 1914 zum 3. Lsch. Reg. einrückte an die russ. Front kam. in Gefangenschaft geriet und seit Frühjahr 1915 in Moskau verschollen ist,; Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes in Sinne des Ges. vom 31. 3, 1918 N. 128 RGBl, einträten wird, wird auf Ansuchen des Frisch Alois, Bäcker meister in Bruneck N. 82 das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet. 'Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen dem Gerichte Nachrichten

in St. Lo renzen, welcher 1914 auf den russichen Kriegs schauplatz. kam und seit 27. 10. 1914 am San. verwunde wurde und verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes in Sinne des Ges. vom St. ,3, 1918 N. 128 RGBl, eintraten wird, wird auf Ansuchen der Gasser Fanny in St. Lorenzen No. 21 das Verfahren zur Todeserklä-,, rung des Vermissten eingeleitet. Es wird deiri- nach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Gasser

zum 1, K. J. R. einrückte und seit Sep'iember 1914 in Russ- land verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass dio gp.setz- licho Vermutung des Todes in Sinne des Ges.

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Pagina 13 di 18
Data: 07.04.1923
Descrizione fisica: 18
Gefangenschaft geriet und bald da rauf verschollen ist. Da hienach anzpnehmen ist, dass die gesetzli che Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31.-1.-1918 Nr. 128 R. G. BI. eintreten wird wird auf Ansuchen des Köcher Josef Untermais das Erfahren zur Todeserklärung des Vermiss- ten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen, dem Gerichte Nachrichten- über den Genannten zu geben. Köcher Eduard wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise

gestorben sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetzli che Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31.-1.-1918 Nr. 128 R. G. BI. eintreten wird wird auf Ansuchen des Bürge Alois N, 18 Inner pichl das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben. Burger Eduard wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise in die Kenntnis seines Lebens

des Todes im Sinne des Ges. , F oglio annunzi lbgali 25 a subentrare la presunzione legale della morte a sensi della/ légge del 31-3-1918 B. L. I. n. 128 viene avviata su proposta di Kammerer Giovan ili portalettere rurale a Brunico la procedura per là dichiarazione, di morte. Si diffida quindi ognuno a dare notizia allo scrivente Tribunale della suindicata persona. \ o slesso viene, diffidato a presentarsi allo scrivente Tribunale)-od a dare in altra guisa segno della propria esistenza. Trascorso

1923. UNTERRICHTER 296« T III 62-23-3 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Hirschberger Anton geb. 7.-12.-1891 in Schleiss des Lorenz und Maria Wiesler-welcher 1914 zum 3. K J. R. einrückte am 14.11,-1914 in russischer Gefangenschaft geriet und in der selben am 15.-1.-1915 gestorben sein' soll. Da hienach anzunehmen ist, 'dass die gesetzli che Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31.-1.-1918 Nr. 128 R. G. BI. eintreten wird wird auf Ansuchen der Katharina Pobitzer geb. Hirschberger

. III. am 28.-2.-1923. TJNTERRICHTER *970 T III 84-23-4 EINLEITUNG des Verfahrens zur .Todeserklärung des Senoner Engelbert des Johann und der Se noner Mariannageb. 7.-3.-1883 St. Christina .Groden, welcher 1915 zum 2. K. Sch. Reg. ein- riickfe, an die russ. Front kam, gefangen wurde und im Oktober 1915 gestorben sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetzli che Vermutung des Todes im Sinne des Ges. v. 31,-1,-191.8. Nr. 128 R. G. BI. eintreten wird wird auf Ansuchen der Senoner Marianna

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Pagina 10 di 12
Data: 20.01.1923
Descrizione fisica: 12
an die sich Meldenden (wenn auch Aus länder und ins Ausland) ausgefolgt werden. KGL. PRAETUR BOZEN Abt. III, am 29. Dezember 1922. ABRAM 1034. T III 322-22-2. EINLEITUNG DES VERFAHRENS ZUR TODESERKLAERUNG des Dezini Karl des Andrii und der Anna Hans peter, geb. am 5. IQ. 1!S97, in Söll-Tramin, Bauern sohn daselbst, welcher 1918 einrückte und seit Oktober 1918 an der südtiroler Front bei Rove reto verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liehe Vermutung des Todes im Sinne des § 24 ZI. 2 abGB

- UND STRAF SACHEN BOZEN Abt. III, am 11. Dezember 1922. DR. UNTERRICHTER. 1935 T III 179-22-3. EINLEITUNG DES VERFAHRENS-ZUR' TODESERKLAERUNG des Andrii Inama, ,s.;eb. 11. 11. 1890 in Neumarkt, zu ständig Kurtatsch, zuletzt in Untermais, welcher 1914 zum 2. KJ R. einrückte und seit November 19.15 in Galizieu verschollen 1 ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des § 24, ZI. 2 abGB., eintreten wird, wird auf Ansuchen des Andrii Inama, Gutsbesitzer Untermais

. 13-5 - 1384 in Laas des Franz und der Theresa Blaas, Besilzerssohn aus Laas, ' welcher 1914 zum 2.-K. Sch, Reg. einrückte, in russische Gefangenschaft geriet und seit Oktober 1917 ver schollen ist. ' ■ • . Da. hienach anzunehmen ist', dass'die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des§ 24, ZI. 2 abGB. •eintreten wiijd, wird auf* Ansuchen des Theis Martin, Laas*Nro. 11 'das Verfahren zur Todes erklärung des Verrnissten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, derii Gerichte

. in Tiers am' 1'-3-1880; Taglöhner daselbst, welcher, 1914 einrückte, an die Galizianische 'Front kam, und' seither verschönert ist. . Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des § 24 Zf 2 abGB. eintreten wird, wird auf Ansuchen der Fi lomena Elsler, Tiers 35, das Verfahren zur To deserklärung des Vermisten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine' Aufforderung erlassen dem gefertigten Gerichte Nachrichten .über den Genannten zu gfeben, - ; Jacob Elsler

1914 einrückte, nach dem russischen Kriegsschauplatz abging und seit Dezemher 1914 verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne der § 24 ZI. 2 abGB. eintreten wird, wird auf _ Ansuchen des Johann Erlacher das Verfahren zur Todeserklärung des Verrnissten eingeleitet.

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Pagina 4 di 8
Data: 23.09.1922
Descrizione fisica: 8
. 12. 11. 1889 in Unserefrau ,in Schnals, der 1914 einrückte, nach Galizien kam und im Dezember 1915 dort gefallen sein soll. Da hiènaeh anzunehmen ist, das.3 die ge setzliche! Vermutung des Todes im Sinne des Gesetze® von 31. März 1918 N. 128 RGBL, eintreten wird, wird auf Ansuchen der Katha rina. Raffeiner in Unserefrau in Sehnais das Verfahren zur Todeserklärung des Vermissben eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforde, rung ienlia,seien, dem. Gerichte oder dem J5u- r'atoir 'Herrn Di'. Tinzl

zur Todeserklärung des Anton Gasser Sohnes des verst. Anton und der Maria, Ploner, geboren am 7. Dezember S6 Ritten, Bauer in Ritten, der 1914 zum II. T. K. Jg. Retg.t. einrückte, an die galizisehe Front kam und seit November 1914 verschol. len ist. . % ' ; • I hi Da hienach anzunehmen ist, dass die ge setzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918 N. 128 RGBl, eiu- ?',reten w.ird'j wird alttf Ansuchen der Maria Witwe Gasse' in Rotwand das Ve rfa.hr en -»uv Todeserklärung des Vermissiten

2. Mjai 27 iii Leifeirs, wedolier 1914 min L T. K. Jg. Regt, einrückte, an den. russischen Kriegsschaupl atz kann und seilt eimem. iHturm angriffe ain 9. Mara 1919 am Siam verschollen, ist, Da hienacdi anzunehmen, ist, da^sis diie gei. sjstbssli-che Vermutung des, Todeö. im Sinne .des Gesetzes vom 31. März 1918 N. 128 RGBl, eipt», ; tretaii wiird, wia-d auf Anusuelien deis Domini^, cus Tezzeilie im Leiifens das Verfahren zur Tö,- de,serklärun|g des Vermisstien eiingeleitet. Es wird demnach diei

'' des Verfahrens zür Todeserklärung de« Josef Kassar Sohneis des Johann und der Josefa Caminada,, geboren am 13. Juli 85 in Penon, weleluer 1914 einrückte und itn Oktober 1914 in Tyskorzice gefallen sein soll.. . Da bienach arazuiiehmen ist, dass die ge setzliche Vermutung des Todes im Sinne des Gesetzes vom 31. März 1918 N. 128 RGBl, eiin- treten wird, wird auf Ansuchen des Johann Kassar in Penon durch Dr. Füchsei Neumferkt, das Verfahren zur Todeserklärung des Ver. mi,«sten eingeleitet. Es wir dl demna'ch

zur Todeserklärung des Josef Anton Saltuari Sohnes des Mathias und des* Anna Brunnier, gebotenen und 6, Juni 1881 in Deutsehnofen, Welcher itn Februar 1915 zum II. L. Seh. Regt, einrückte, an die ruftsh sehe Ei'O'nt kam lind seit Pfingsten 1915 Vèr- sehollen ist'. r ! ©a hienaeh anzunehmen ist, dass die gé_ setzliclie Vermutung des Todes im Sinne d*é Gesetzes vom 3L Märi; 1918 N, 128 RGBt«

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Pagina 11 di 15
Data: 23.12.1922
Descrizione fisica: 15
des Todes im Sinne des § 24, ZI. 2 abGB, eintreten wird, wird auf Ansuchen der Kathi Flor, Untermais, Harmoniestrasse 14, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermiss- ten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforde rung erlassen, dem Gerichte Nachrichten über den Genannten zu geben, Franz Flor wird aufgefordert, vor dem ge fertigten Gerichte zu erscheinen oder es auf andere Weise in die Kenntnis seines Lebens zu setzen. Das Gericht wird nach dem 15. 6. 1922 auf neuerliches Ansuchen

über die Todeserklärung, entscheiden. KGL. TRIBUNAL FUER ZIVIL- UND STRAF SACHEN BOZEN Abt. III, am 11, Dezember 1922. UNTERRICHTER. 1664 T III 194-22-2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Josef Lun, geb. 17, 8, 1892 in Ritten bei Unteralmann einrückte, auf den galizischen Kriegsschauplatz kam und seit September 1914 verschollen ist, ^Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des § 24, ZI, 2 abGB. eintreten wird, wird auf Ansuchen des Ferdinand Lun in Unterplatten

, UNTERRICHTER. 1665 T III 308-22-2 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Franz Pichler des Franz und der Ursola Dusatti, geb. am 22, 4, 1877 in Brixen, Maurer-Polier in Brixen, welcher 1914 zum 1. Tir. Landstlnf.Reg. einrückte, in serbische Kriegsgefangenschaft ge riet und seit Mai 1915 verschollen ist. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des § 24, ZI. 2 abGB,, eintreten wird, wird aui Ansuchen der Rosa Pichler, Brixen, Kranebitt Nr, 26, das Verfall

. TRIBUNAL FUER ZIVIL- U. STRAF SACHEN BOZEN Abt. III, am 28. November 1922, UNTERRICHTER. 1666 T III 38-22-6 EINLEITUNG des Verfahrens zur Todeserklärung des Anton Ilmer des Martin und der Therese Nork, geb. 6. 8. 1892 in Riffian, welcher 1913 einrückte und seit einem Gefechte am 7. 9. 1914 in Galizien verschollen ist. Da heinach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des § 24, ZI. 2 abGB. eintreten wird, wird auf Ansuchen des Alois Ilmer, Riffian, das Verfahren

-22-3 EINLEITUNG des Verfahrens der Todeserklärung des Pold Franz des verst. Balthasar, und der verst. Klara Schöpfer, geb. in Mühlwald am 23. 3, 1891, wel cher bei der allgemeinen Mobilisierung 1914 an die russiche Front abging und am 5'! 4. 1914 in Makiefka gestorben sein soll. Da hienach anzunehmen ist, dass die gesetz liche Vermutung des Todes im Sinne des § *24, ZI, 2 abGB,, eintreten wird, wird auf Ansuchen des Johann Pold bei Gasser-Kramer Mühlwald das Verfahren zur Todeserklärung des Vermiss ten

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Pagina 1 di 8
Data: 18.03.1934
Descrizione fisica: 8
- raldirektor der politischen Angelegenheilen Minister Buti, Minister Sapuppo, der Vizekabineltschef Nob. Iäcomi. Im ersten der drei Protokolle erklären die dre» Ministerpräsidenten, zur Erhaltung des Friedens und - der! wirtschaftlichen Restauration Europas beizutragen, die gegenseitige Unabhängigkeit zu respektieren und verpflichten sich über alle Fragen welche sie interessieren, und jene allgemeinen Cha rakter» ins Einvernehmen zu sehen mtd zwar zum Zweck, im Sinne der bereits bestehenden Freund

in diesem Sinne die realen Vor aussehungen für eine Kooperation aus breiter Grundlage mit anderen Staaken bilden wird, ver pflichten sich in Befolgung der genannten Zwecke, sich über alle Probleme, die sie in besonderer Weise angehen und jener allgemeinen Charakters ins Einvernehmen zu sehen zum Zwecke, im Sinne der bereits bestehenden Frenndschasksverkräge zwi schen Italien und Oesterreich, Italien und Ungarn und Oesterreich und Ungarn, die sich auf die An erkennung des Bestehens zahlreicher gemeinsamer

der italienische Text. Gegeben zu Roma am 17. März 1334. Protokoll S Zwischen^ Italien, Oesterreich und Ungarn wird im Bestreben einer Festigung der Wirtschaftsbe ziehungen zwischen den drei Ländern und deren Warenaustausch, sowie einer Förderung des wirt schaftlichen Wiederaufbaues der Donaustaaen im Gegensatz zu den ungesunden Tendenzen der wirt schaftlich?» Autarchie und im Sinne der Ent scheidungen auf der Konferenz von Stresa und der, Grundsätze des Donaumemorandums folgendes vereinbart: — - ' - ——i Art

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