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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Pagina 85 di 96
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: München
Editore: Beck
Descrizione fisica: S. 161 - 252
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Soggetto: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Segnatura: II 268.079
ID interno: 495618
iZ^jgZZ) Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol 243 das ist Zustand, Anstalt, Haushalt, Ordnung, Einrichtung, Verfassung. Es bedeutet also in diesem Falle die Einrichtung und Verfassung der deutschen Landesfürstentümer, nicht diese als Wesen der Gemein schaft selbst im heutigen Sinne des Wortes „Staat'. Auch im weiteren Inhalte des Buches von Seckendorf erscheint nie das Wort „Staat' in diesem letzteren Sinne, sondern dafür gebraucht er stets „Land und Fürstentum', wohl

aber hat er das Wort „Hofftat' im Sinne der fürstlichen Hvfämter. „Stat' wird auch sonst in der damaligen Kanz leisprache für Verzeichnisse der Beamten von ganzen Behörden samt ihrem Gehalt und für Haushalts üb er sichten der landesfürstlichen Kam mer gebraucht'6. In den Werken von Limneus, Chemnitz und Pufen- dorf und anderer Staatslehrer aus dem 17. Jh. bedeutet ebenfalls „8tàs Imperii Komam-Qei-màci' die Verfassung dieses Reiches, nicht das Reich selbst, oder im engeren Sinne auch die Reichsstände. In Italien

.' Hiemit ist also der Äb er g ang auf den heutigen Begriff bereits vollzogen. In der zweiten Hälfte des 13. Jh. wird dann allgemein Staat und Staatsrecht im spätern Sinne verwendet. Wenn man also heute vom Staate des Mittelalters spricht, so wird damit eine Ausdrucksweise der neueren Zeit auf frühere Epochen der Geschichte übertragen, aber die Sache selbst war ja auch schon früher, wenn auch in etwas anderer Gestalt, bereits gegeben''. So z. B. bei Stolz, Beschreibung der ober- und vorderöst. Lande

S. 169. Eine frühe Verwendung des Wortes in Tirol im Sinne von Zoll tarif ist „Etat und Ordnung der Maut zu Lienz' von 1383. Ich führe dies hier an, weil über das Aufkommen der Ausdrücke Staat, wie Landeshoheit und Landesfürst weder in den Handbüchern der Nechtsgeschichte noch in jenen der Landesgeschichte etwas zu finden ist.

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Libri
Anno:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Pagina 103 di 572
Autore: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Luogo: Wien
Editore: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Descrizione fisica: VIII, 559 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II Z 3.091/3(1951)
ID interno: 238819
des 15. Jahrhunderts vor. In den Urkunden des 13. bis 16. Jahrhunderts wird für den Länderbesitz der Herzoge von Österreich meist „Fürstentümer und Lande' im Sinne eines einheitlichen Begriffes gesagt, entsprechend den Teilungen von 1379 und später werden die näheren Bestimmungs worte „unter-, inner-, ober- und vorderösterreichische Fürstentümer und Lande' voran gesetzt. Diese Fürstentümer und Lande sind — unbeschadet der Hoheit des Kaisers als des Oberhauptes des Reiches — der mittelalterliche Ausdruck

für den Begriff Staat, u. zw. ebenso im räumlichen wie im sachlichen Sinne. Auch das Wort „Herrschaft' in Ver bindung mit Österreich, Steiermark oder Tirol,, das im 13. bis 15. Jahrhundert oft gebraucht wird, bezieht sich auf diese Fürstentümer und Lande in ihrer Ganzheit und ebenso im räum lichen und sachlichen Sinne. Erst seit dem 15. Jahrhundert wird es üblich auch von den Herrschaften der Adeligen, Grund- und Gerichtsherrschaften zu sprechen, während „Herrschaft' zur Bezeichnung der österreichischen

(Sammler f. Geschichte Tirols, Bd. 4, S. 61). Das Gemerke des Herzog tums Österreich wird im Fürstenbuch des Jans Enenkels um 1300 nach einzelnen Bergen und Flüssen beschrieben, Mon. Germ. D. Chron,, Bd. 3, S. 707 und 711, auch im österreichischen Landrecht von 1266 und in den Haus\ ertragen von 1361 und 1371 wird von den Gemerken der Länder Österreich, Steier, Salzburg, und Bayern in dem Sinne, daß sie allgemein bekannt sind, gesprochen, doch ohne Anführung bestimmter Namen (Dopsch, Österreichische

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Libri
Anno:
[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Pagina 102 di 572
Autore: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Luogo: Wien
Editore: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Descrizione fisica: VIII, 559 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Segnatura: II Z 3.091/3(1951)
ID interno: 238819
Wesen und Zweck des Staates in der Geschichte Österreichs. 95 von Brixen und Salzburg aus dem 9. bis 11. Jahrhundert werden regelmäßig mit „judex publicus' Herzog, Graf und deren Richter zusammengefaßt und damit sind eben Träger der Gerichtshoheit für das ganze Land oder geschlossene Unterteile desselben gemeint. „Civitas' wird im Mittelalter wohl nur im Sinne von „Stadt' verwendet, die entweder als Reichsstadt auch ein eigenes Staatswesen darstellt oder — was für Osterreich stets gilt

„Fürstentum', bzw. „Königreich' einen gleichen und noch bestimmteren Sinn hat. Für den Begriff „Land' ist wesentlich, daß es ein bestimmtes Gebiet unter einer ein heitlichen fürstlichen oder anderen Herrschaft ist. Auch für das alte Herzogtum Bayern des 8. und 9. Jahrhunderts werden die Grenzen, „fines' und „marcae' im allgemeinen Sinne erwähnt 4 ); ferner die „termini' und „confines' einzelner Grafschaften des früheren Mittelalters, so im Bereiche des späteren Landes Tirol und Salzburg 5 ), sowie

die „Gemerke' dieser Länder und der Herzogtümer Österreich und Steiermark teils in allgemeiner Form, 1 ) Voltolini in: Mitt. d. Inst. Öst. Gesch., Bd. 33, S. 122 ff. 2 ) Stolz, Land und Landesfürst in Bayern und Tirol, in: Zt. f. Bayer. Landesgesch., Bd. 13 (1942), S. 163 ff. 3 ) In dem großen Reichsprivileg für Österreich von 1453 wird mehrmals abwechselnd in denselben Sinne „principatus et terre' und „provinciae' gesagt. 4 ) Nachweise bei Stolz, Land und Landesfürst, a. a. O., S. 164, weiters der Befehl

Kaiser Karls an die Grafen, die Marken des Landes Bayern zu wahren (Ausgabe des Volksrechtes der Bayern bei Eck hardt, Germanenrechte, Bd. 2, 1934, S. 187). Die „marchia provincie Bawarie' im Sinne des Gebietes des Landes Bayern wird 1025 in einer Verfügung des Kaisers Konrad II. genannt (Bitterauf, Trad. v. Freising, Bd. 2, Nr. 1422). 6 ) Einzelne Grenzpunkte oder Grenzlinien werden z. B. für die Grafschaften im Unterinntal, Nori- oder Eisaektal, Pustertal, Bozen und Vintschgau, ebenso

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Libri
Anno:
1922
Hat Italien ein geschichtliches Anrecht auf die Brennergrenze? : eine Entgegnung
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Pagina 138 di 615
Autore: Voltelini, Hans ¬von¬ ; / von Hans Voltelini
Lingua: Deutsch
Commenti: In Fraktur
ID interno: 377423
Gebiet eines Volkes, Stammes, Staates oder Staatsteiles, einer Grafschaft oder eines Hauest) ön den lateinischen Aufzeichnungen des früheren Mittel alters — bekanntlich waren bis ins 1?. Jahrhundert außer den Dichtungen alle Schriften, besonders auch die rechtlichen oder geschichtlichen Inhaltes, lateinisch abgefaßt — begegnet im Sinne von „Land' das Wort „terra'. Mit der Um wandlung der Herzogtümer und Grafschaften des deutschen Reiches in Fürsten tümer wurde „terra' — „Land' der feststehende

Begriffsname für diese» „Landesherr' für den Fürsten, „Landesherrschaft' („dominium terrae') für dm Inbegriff semer Hoheitsrechte. Für Grafschaften, Gaue und Landgerichte war auch das aus der römischen Verfassungssprache entlehnte Wort «provincia', im gleichen Sinne wie terra ----- Land in Uebung. Das Gebiet des späteren Tirol hat seit der Einwanderung der Bajuva- ren ins innere Rätien um 550 n. Chr. zu deren Stammesherzogtum gehört und bildete mehrere Gaue oder Grafschaften

(n). Auch „terra montium' fmdet sich manchmal in demselben Sinne. Das deutsche Wort „die Berge' bringt èafiir zum erZtenmale der Schwabenspiegel um 1275. Sn Urkunden aus dem èahre 1ZHZ wird zur Bezeichnung der geforsteten Grafschaft Tirol der Ti- gebraucht.- „Land an der Ltsch, im Gebirg und im <Znntal.'^) Wahrscheinlich lautete daher auch früher M deutscher Ausdruck für „intra montana' „Land ' mGebirg e.' jedenfalls ist aber dieser Rame von dem Gefühle eingegeben, ^aß das Alpengebiet gegenüber dem flachen

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Libri
Categoria:
Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1947
Volkskundliches aus Österreich und Südtirol : Hermann Wopfner zum 70. Geburtstag dargebracht
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Pagina 253 di 334
Autore: Wopfner, Hermann [Gefeierte Pers.] ; Dörrer, Anton [Hrsg.] / hrsg. von Anton Dörrer ...
Luogo: Wien
Editore: Österr. Bundesverl.
Descrizione fisica: 332 S. : Ill., Notenbeisp.
Lingua: Deutsch
Commenti: Bibliogr. H. Wopfner S. 317 - 332. </br> Weingartner, Josef: Auf tirolischen Burgen : Bilder aus dem Leben ihrer mittelalterlichen Bewohner, S. 269 - 304. - </br> Stolz, Otto: ¬Die¬ Begriffe Volk und Gemeinschaft in den Tiroler Urkunden, S. 246 - 268. - </br> Richter-Santifaller, Berta: Urbariale Aufzeichnungen der Pfarrkirche von Sillian aus dem Jahre 1494, S. 204 - 228. - </br> Neugebauer, Hugo: Alchymisten in Tirol, S. 181 - 203. - </br> Mang, Hermann: Essen und Trinken als Gemeinschaftsförderung in Südtirol, S. 152 - 170. - </br> Klier, Karl Magnus: Hochzeitslieder aus Osttirol, S. 112 - 130. - </br> Geramb, Viktor ¬von¬: Wilhelm Heinrich Riehl in Tirol, S. 101 - 106. - </br> Dörrer, Anton: Hochreligion und Volksglaube : der Tiroler Herz-Jesu-Bund (1796 - 1946) volkskundlich gesehen, S. 70 - 100. - </br> Schuler, Heinrich: ¬Die¬ Verbreitung des Christentums in Veldidena
Soggetto: p.Wopfner, Hermann;f.Bibliographie g.Tirol;s.Volkskunde;f.Aufsatzsammlung g.Österreich;s.Volkskunde;f.Aufsatzsammlung
Segnatura: II 103.302
ID interno: 112436
das Wort „gemein' und „gemeinlich' bezieht sich stets auf Gesamtheit der in einem und demselben Orte ansässigen Leute, aber auch der in einem ganzen Gerichte oder Lande ansässigen Leute und hat daher mit dem Begriffe Volk einen engen Zusammenhang. „Provinci a' ist in alter Zeit das lateinische Wort für Land im Sinne der Herzogtümer, aber auch für die Teile derselben, nämlich für die Gaue und Grafschaften. 21 ) Wenn in Urkunden des 11. Jahrhunderts für die Grafschaft Bozen die ,,c onprovinciale

s', die auf ihren Ding vers sammelt sind, genannt werden, so sind damit eben die Gaus genossen gemeint, die auch eine dauernde Gemeinschaft nach Wohnsitz und Abstammung bilden. 22 ) Das deutsche Alpengebiet ward seit dem deutschen Mittelalter als „montan a', d. h. Gebirg, benannt, das war mehr eine allge* meine Kennzeichnung der Lage, als ein Land im rechtlichen Sinne. 23 ) Nachdem die Grafschaften zu beiden Seiten des Brenners von Kaiser Konrad IL 1027 den Bischofsstühlen, von Brixen und Trient als Eigen übertragen

waren, wurde für die Gebiete beider Bischöfe die Bezeichnung „terra' 4 Land und im mehr rechtlichen Sinne auch „ducatus', d. L Herzogtum, üblich. In der Urkunde über die Stiftung des Klosters Neustift wird bestimmt, daß in diesem alle Reisenden Unterkunft finden sollen, ob sie nun „indigeni'' oder „alicnigeni'. also Einheimische oder Fremde, seien. 24 ) Mit dem ersten Ausdruck waren wohl die Leute, die in den Brixner Grafschaften von damals beheimatet waren, ge* meint. Seitdem die Grafen von Tirol im Laufe

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Pagina 38 di 96
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: München
Editore: Beck
Descrizione fisica: S. 161 - 252
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Soggetto: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Segnatura: II 268.079
ID interno: 495618
196 Stolz. Land und LandeKsürst in Bayern und Tirol UWM gegenüber dem Landesfürsten teilhaftigen Leuten gesagt, hier also im Sinne von Subjekten des Gemeinschaftslebens. Auch der feit damals in Tirol übliche Ausdruck „Landschaft' und „Gemeine Land schaft' hat diesen subjektiv-persönlichen Sinn zur Bezeichnung der Landstände, an denen in Tirol ja auch die Landgemeinden be teiligt waren'. Daher sind jene Ausdrücke „Landleute und Land volk' nicht etwa im heutigen Sinne als die ländliche

und seiner Vorzüge aus dem 16. Ih., hat am Beginne den Segenswunsch „Gott möge den Lands- für sten samt seinem Volk und Scharen bewahren' Da mals im 16. und 17. Ih. war der Ausdruck Nation für die deutsche Nation im ganzen Reiche vorbehalten. Erst im Laufe des 1s. Iahr- hunderts bis gegen die Mitte des 19. pflegte man auch von einer tirolischen Nation besonders im politischen Sinne, zu sprechen. Es kam dann dies wieder ab, da man eben doch empfand, daß das Wort Nation für die Bevölkerung eines deutsch

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Pagina 6 di 96
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: München
Editore: Beck
Descrizione fisica: S. 161 - 252
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Soggetto: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Segnatura: II 268.079
ID interno: 495618
im heutigen Sinne des Wortes. Aus Thiot wurde dann althochdeutsch das Eigenschafts wort thiotisk, d.h. dem Volke gemäh, besonders für die Mutter sprache und daraus dann mittelhochdeutsch tiutsch. neuhochdeutsch deutsch gebildet. Das Degriffswo-rt Diet ging aber verloren u .nd lebt nur mehr in Rufnamen wie Metrich fort. Das alt- und mittel hochdeutsche Wort Folk bezeichnet früher die Menschenmenge, beson ders in kriegerischer Ordnung, und auch die Gesamtheit der Bewohner , des Landes oder Teile

derselben, „Landvolch' hat in diesem Sinne die MgenSburger Kaiserchronik aus dem 12. Ih. und die bayerische Chronik von Thurmair um 15W. Das Wort Stamm oder Volks stamm. das uns auch für die Daiern im neueren Schrifttum so ge läufig ist, kommt wohl im Althochdeutschen mitunter in der Verbin dung Luit st am vor, wobei Liut Leute oder Menschen bedeutet und Stam bildlich von Daumstamm übertragen ist. Allein dieser Wortgebrauch hört in der mittelhochdeutschen Zeit anscheinend wieder auf und wurde erst in der späteren

Neuzeit wieder geläufige. Jeden falls war schon in der Frühzeit der Begriff des Volkes als einer natürlichen Einheit auch bei den Daiern wie den anderen deutschen Stammen gegeben, durch deren Vereinigung im fränkischen und dann deutschen Reich und durch die Ausbildung einer gemeinsamen Schrift sprache erstand das Bewußtsein und der Begriff der deutschen Nation oder des deutschen Volkes im heutigen Sinne. Lant oder Land ist ebenfalls ein uraltes gemeingermanisches Wort für à bestimmtes, gerodetes

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Libri
Categoria:
Geografia, guide
Anno:
1930
¬Die¬ Schwaighöfe in Tirol : ein Beitrag zur Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte der Hochalpentäler.- (Wissenschaftliche Veröffentlichungen des D. u. Oe. Alpenvereins ; 5)
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Pagina 40 di 212
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: Innsbruck
Editore: Verl. des Dt. und Österr. Alpenvereins
Descrizione fisica: 197 S. : Ill.
Lingua: Deutsch
Soggetto: g.Tirol ; s.Schwaighof ; z.Geschichte
Segnatura: D III 100.643 ; III 100.643
ID interno: 143691
erwähnt eine Chronik des Tales Patznaun, die um 1820 geschrieben worden ist, daß man dort unter „Eisenkühe' jenes Vieh verstanden habe, mit dem der leiherechtliche Inhaber eines Gutes dieses empfangen und beim Abtritte dasselbe wieder übergeben mußte (IFerd. Bibl. 1661 S, 51). Auch im Pusterlale ist heute dieser Sprachgebrauch für „Eisern Vieh' (vgl. Osttiroler Heimatblätter 1928 S. 34 f.). Den Ausdruck „Eisenkühe' im ersterwähnten Sinne finden wir auch häufig in Deutschböhmen, doch haben die kleinen

, wurde zur Maßeinheit genommen. Im ganzen Oetztal hieß dieses Maß die „Kuefuer' (Kuhfuhr), im inneren Pitztal, in Pfafliar, Bschlapps und Gramais (Seitentäler des Lech) ebenso. In Kaisers sagte man dafür „Kuewinterung', in Ischgl und Galtür „Kuefuer- winterung', bei Almen „Kuesommerung'. — Das Wort „führen' im Sinne von „halten' ist also hier in gleicher Weise verwendet, wie wir dies im Zillertaler Urbar bei der Beschreibung der dortigen Schwaighöfe (oben S. 34) ersehen. In den anderen, tiefer

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Pagina 43 di 96
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: München
Editore: Beck
Descrizione fisica: S. 161 - 252
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Soggetto: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Segnatura: II 268.079
ID interno: 495618
, Kärnten und Kram be wahrten für sich einzeln den Titel Land und die eigene landstän dische Verfassung trotz der Gemeinsamkeit der landesfürstlichen Re gierung. Das geschichtliche Beharrungsvermögen hat diese Gebiete auch nach Herstellung einer einheitlichen Staatsverwaltung für alle diese und die böhmischen Länder seit 1?4O als „Provinzen', seit 1848 als „Kronländer' der Monarchie oder seit 1304 des Kaisertums Oster reich belassen und sie leben im einem gewissen Sinne auch als die jetzigen Reichsgaue

von der in dem be treffenden Landgerichte gelegenen Stadt- oder Marktgemeinde Näheres hierüber bei Stolz. Geschichtl. Beschreibung der ober- und dorberösterr. Lande (in den Quellen z. Gesch. d. Oberrheinlande. Heft 3) 19tz2 bes. S. W—50. Hiezu ist noch zu ergänzen i Auch einzelne Gerichte werden hier im 14. und 15. Ih. als „Land' und deren Bewohner als >.Landleut e' im Sinne einer bestimmten räumlichen Gemeinschaft bezeich net, so der Bregenzer Wald und der Walgau, das Gebiet von Feldkirch bis zum Arlberg. (Bergmann

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Libri
Categoria:
Arte, archeologia
Anno:
1905
Burgenkunde : Bauwesen und Geschichte der Burgen zunächst innerhalb des deutschen Sprachgebietes
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Pagina 415 di 765
Autore: Piper, Otto (Kunsthistoriker) / neu ausgearb. von Otto Piper
Luogo: München [u.a.]
Editore: Piper
Descrizione fisica: XI, 755 S. : Ill.. - 2. Aufl.
Lingua: Deutsch
Commenti: Literaturverz. S. [747] - 749
Soggetto: s.Burg ; s.Bau ; <br />s.Burg ; z.Geschichte
Segnatura: III 104.701
ID interno: 168848
des Gebäudes beträgt), womit sich die Anlage freilich nicht viel von derjenigen einer Schildmauer mit rückwärts angebautem Palas unterscheidet. In verschiedener Weise und aus verschiedenen Anlässen konnte eine Burg auch mehrere Wohngebäude (im weiteren Sinne) haben. Die ergänzende Aufführung eines Saalbaues, sowie die Verteilung der Räumlichkeiten eines grösseren Palas auf getrennte Gebäude haben wir bereits S. 388ff. und 395 kennen gelernt. Mehrere Palase wurden ferner erbaut, weil mehrere Familien

dans laquelle est une cheminée.) Danach wird es auch ganz gewöhnlich für ein Wohn gebäude und so den eigentlichen Palas der Burg gebraucht 5 ), wie es denn zuletzt auch für ganze Burgen (so Kemnath und Hohenkemnath in Bayern) den Namen gegeben hat. Auch Gaden oder Gadern findet sich als Kemenate im Sinne von Frauenhaus erklärt. Es bedeutet nach Lexer ein Haus mit nur einem Gemach, ein solches selbst, oder — wohl die gebräuchlichste Anwendung — ein Stockwerk. Eine vielfach verschieden gedeutete

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Libri
Categoria:
Storia , Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1928
¬Das¬ ältere Bozner Feuerlöschwesen bis zur Einführung der Feuerspritze
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Pagina 279 di 447
Autore: Huter, Franz / von Franz Huter
Luogo: Innsbruck
Editore: Wagner
Lingua: Deutsch
Commenti: In: Tiroler Heimat ; [N.F.], Bd. 1/2. 1928/29 ; S. 127 - 143.
Soggetto: g.Tirol ; z.Geschichte ; f.Zeitschrift<br />g.Tirol ; s.Volkskunde ; f.Zeitschrift
Segnatura: II Z 191/N.F., 2
ID interno: 378243
an einem Grabe zu sprechen, welches sidi am 15, August 1928 auf dem Münchner Ostfriedhof geschlossen hat. Birgt doch dieses Grab die sterblichen Überreste des Mannes, den reichste Erfahrung, rastloses Studium und restlose Hingabe an die Sache befähigt hatten, in seiner binnen sechs Jahren viermal aufgelegten Programmschrift „Flurnamensammlung' der ganzen Bewegung erst die wissenschaftliche Grund lage zu schaffen. Ein selbstgemachter Mano in des Wortes edelstem Sinne ist in Oberlehrer Remigius Vollmann

im Werden, zu der an erster Stelle Vollmann selbst den Grund legen half. Wenn es dem allen gegenüber bisher — und zwar allen Anzeichen nach aus außerwissen schaftlichen Gründen — auch nicht gelang, der Ortsnamenkunde an der Münchner Universität den gebührenden Platz zu erobern, so ist es doch im ganzen und großen eine Zeit, die gerade den Ortsnamenforscber zu dem freudigen Ausrufe Huttens berechtigt: „Es ist eine Lust zu leben!' Und wie gerne hätte vor allem auch unser Remigius Vollmann das Leben in diesem edlen Sinne

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Libri
Categoria:
Storia culturale, folclore, musica, teatro
Anno:
1947
Volkskundliches aus Österreich und Südtirol : Hermann Wopfner zum 70. Geburtstag dargebracht
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Pagina 250 di 334
Autore: Wopfner, Hermann [Gefeierte Pers.] ; Dörrer, Anton [Hrsg.] / hrsg. von Anton Dörrer ...
Luogo: Wien
Editore: Österr. Bundesverl.
Descrizione fisica: 332 S. : Ill., Notenbeisp.
Lingua: Deutsch
Commenti: Bibliogr. H. Wopfner S. 317 - 332. </br> Weingartner, Josef: Auf tirolischen Burgen : Bilder aus dem Leben ihrer mittelalterlichen Bewohner, S. 269 - 304. - </br> Stolz, Otto: ¬Die¬ Begriffe Volk und Gemeinschaft in den Tiroler Urkunden, S. 246 - 268. - </br> Richter-Santifaller, Berta: Urbariale Aufzeichnungen der Pfarrkirche von Sillian aus dem Jahre 1494, S. 204 - 228. - </br> Neugebauer, Hugo: Alchymisten in Tirol, S. 181 - 203. - </br> Mang, Hermann: Essen und Trinken als Gemeinschaftsförderung in Südtirol, S. 152 - 170. - </br> Klier, Karl Magnus: Hochzeitslieder aus Osttirol, S. 112 - 130. - </br> Geramb, Viktor ¬von¬: Wilhelm Heinrich Riehl in Tirol, S. 101 - 106. - </br> Dörrer, Anton: Hochreligion und Volksglaube : der Tiroler Herz-Jesu-Bund (1796 - 1946) volkskundlich gesehen, S. 70 - 100. - </br> Schuler, Heinrich: ¬Die¬ Verbreitung des Christentums in Veldidena
Soggetto: p.Wopfner, Hermann;f.Bibliographie g.Tirol;s.Volkskunde;f.Aufsatzsammlung g.Österreich;s.Volkskunde;f.Aufsatzsammlung
Segnatura: II 103.302
ID interno: 112436
Preonensium plebis concivis, nobilis tam genere quam forma Romanus'. Plebs dürfte hier auch im Sinne von Volksstamm, vielleicht als Gaugemeinde, gemeint sein. 8 A Das Gebiet» das vom Volksstamme der Bayern besiedelt und von seinem Herzog beherrscht wurde, wird in seinem Gesetzbuche und in seinen Urkunden des achten und der folgenden Jahrhunderte als „provinci a' bezeichnet, das war eben die lateinische Übersetzung von „L a n d' wie ja auch die deutsche Namensform „P eigirolant' bereits aus jener Zeit

nicht in Frage, sondern eben die Zugehörigkeit des Volkes im ganzen zum Lande. Auch die österreichische Reimchronik, die um 1300 verfaßt wurde, hat „lantvolk' auch „lantvolk gemei n' und „1 a n d 1 i u t e' in demselben Sinne, übri* gens auch der Sachsenspiegel. 10 ) Das ist zu beachten, denn das Auftreten des Wortes Landvolk in den Tiroler Ur* künden um 1400 ist also nicht als eine besondere Erschein nung für dieses Gebiet zu werten. 8 ) B i 11 e r a u f, a. a. Q„ S, 472; Vita Corbiniani, a, a. O., S. 589

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Pagina 99 di 280
Autore: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Luogo: Wien
Editore: Holzhausen
Descrizione fisica: 310 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Soggetto: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Segnatura: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
ID interno: 160301
. 97) beschränkt blieb, die allerdings durch das Vordringen der Bayern eine Beschränkung gegen Norden erlitt. Als Evius Nach folger erseheint der Herzog Gaidoald (a. a. 0. 4 c. 10 u. 27 MM. SS. RR. Lang. 120, 125). Unter den späteren Herzogen tritt Alahis hervor (a. a. 0. 5 c. 36, 38, 39, MM. SS. RR. Lang. 156 f.). Der in Evins Zeiten erwähnte comes Langobardörum de Lagare (a. a. 0. 3 c. 9, MM. SS. RR. Lang. 9 7) ist kein Graf im späteren Sinne, der einer territorialen Grafschaft im Lagertal vorgestanden wäre

, M. I. Ö. Gschf. Ergb. 7. 384 n. 5). Im 10. Jahrhundert taucht auch die Bezeichnung marca auf, vermut, lieh untechnisch im Sinne von Grenzgrafschaft (Hofmeister a. a, 0. 384; Liudprand, Antapodosis 3, c. 49; 4, c. 6 SS. 80), Damals wurde zuerst diese Markgrafschaft in die Hände des Bischofs gelegt. Erz- bischof Manasse von Arles, der vom König Hugo die Bistümer von Verona, Trient und Mantua erhalten hatte, läßt sich damit, nicht zu frieden, von demselben auch die Mark Trient verleihen (Liutprand von Cremona

17
Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1910
Tirol und Vorarlberg.- (Erläuterungen zum Historischen Atlas der österreichischen Alpenländer)
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Pagina 39 di 220
Autore: Stolz, Otto ; Voltelini, Hans ¬von¬ ; Zösmair, Josef / von O. Stolz ; H. v. Voltelini ; J. Zösmair
Luogo: Wien
Editore: Holzhausen
Descrizione fisica: 310 S.
Lingua: Deutsch
Commenti: Enth.: H. 1.Vorarlberg und Deutschtirol. H. 2. Das welsche Südtirol
Soggetto: g.Tirol ; s.Landgericht ; z.Geschichte ; <br />g.Vorarlberg ; s.Landgericht ; z.Geschichte
Segnatura: D II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2 ; II 102.400/Abt.1,T.3,H.1.2
ID interno: 160301
, 97) beschränkt blieb, die allerdings durch das Vordringen der Bayern eine Beschränkung gegen Norden erlitt. Als Evins Nach folger erscheint der Herzog Gaidoald (a. a. 0. 4 c. 10 u. 27 MM. SS. RR. Lang. 120, 125). Hilter den späteren Herzogen tritt Alahis hervor (a. a. 0. 5 c. 36, 38, 39, MM. SS. RR. Lang. 156 f.). Der in Evins Zeiten erwähnte comes Langobardorum de Lagare (a. a. 0. 3 c. 9, MM. SS. RR, Lang. 9 7) ist kein Graf im späteren Sinne, der einer territorialen Grafschaft im Lagertal vorgestanden wäre

, M. I. ö. Gschf. Ergb. 7. 384 n. 5). Im 10. Jahrhundert taucht auch die Bezeichnung marca auf, vermut lich unteclmiseli im Sinne von Grenzgrafschaft (Hofmeister a. a. 0.384; Liudprand. Antapodosis 3, c. 49; 4, c. 6 SS, 80). Damals wurde zuerst diese Markgrafschaft in die Hände des Bischofs gelegt. Erz- bischof Manasse von Arles, der vom König Hugo die Bistümer von Verona. Trient und Mantua erhalten hatte, läßt sich damit, nicht zu frieden, von demselben auch die Mark Trient verleihen (Liutprand von Cremona

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Pagina 87 di 96
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: München
Editore: Beck
Descrizione fisica: S. 161 - 252
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Soggetto: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Segnatura: II 268.079
ID interno: 495618
^2) Stolz. Land und Landesfürst in Bayern und Tirol 243 richtsherren' und die Gerichte auch als Gerichtsherrschaften oder Herrschasten kurzweg und zwar auch im räumlichen Sinne. Dieselben waren aber der Herrschast des Landesfürsten auch weiterhin unter geordnet, sie erfüllten in seinem Austrag und Aamen die Agenden der Verwaltung und Rechtspflege'^. Seitdem die Herzöge von Osterreich 1363 das Land Tirol erwor ben hatten und Landesfürsten von Tirol geworden waren, wendete

man auch auf diesen Bereich die Bezeichnung „Herrschaft von Österreich' an in demselben Sinne wie nebenher auch noch immer «Herrfchaft von Tirol'. Iene Bezeichnung „Herrschaft von Oster reich' war spätestens seit der Wertragung >des Herzogtums Osterreich auf die Habsburger (1232), vermutlich aber schon früher üblich ge worden'-'. Hingegen ist àie Bezeichnung „Haus Ost er reich' (Oomus à8tàe) einerseits für das Geschlecht der Herzöge von Osterreich und andererseits für den in ihrer Hand vereinigten Länder und Machtbereich

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Libri
Categoria:
Storia
Anno:
1942
Land und Landesfürst in Bayern und Tirol : ein Beitrag zur Geschichte dieser Bezeichnungen und Begriffe in Deutschland
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Pagina 23 di 96
Autore: Stolz, Otto / von Otto Stolz
Luogo: München
Editore: Beck
Descrizione fisica: S. 161 - 252
Lingua: Deutsch
Commenti: Aus: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte ; 13. 1941/42 ; In Fraktur
Soggetto: s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Land ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Tirol ; <br />s.Landesherr ; s.Begriff ; z.Geschichte ; g.Bayern
Segnatura: II 268.079
ID interno: 495618
bedeutet, wird in Brixner Arkunden des 9.—11. Ih. in ähnlichem Sinne, nämlich für das Gebiet von ein zelnen Ortsgemeinden gebraucht. Mitunter bezeichnet „territorium' aber auch größere Landgebiete, so ?73 das Herzogtum Rätien und im 12. und 13. Jh. das Fürstentum Trient oder die Grafschaften Tirol und GSrzà Seit dem 16. Ih. wurde ..Territorium' der stän dige Ausdruck für das Gebiet der Fürstentümer. Die erwähnten Grafschaften haben seit 102? die deutschen Kaiser den Bischöfen von Brixen und Trient

terra Provincie Làmenà, also Gebiet des Landes Brixen) bezogen. Eindeutig ist der Begriff und der Amfang des Bistums Brixen im kirchlichen Sinne, bei „provincia' dachte man in erster Linie an das weltliche Herrschaftsgebiet des Bischofs, an den Bereich der Grafschaften im Inn-, Eisack- und Pustertale, die ^enem vom Kaiser 1027. und zwar ausdrücklich im Ämfange des Bistums (epi- s cop a tu s) übertragen und noch 1240 als Herzogtum Brixen (àcàis) bezeichnet worden waren: die Grafschaftsgewalt

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