. Petzer, Landrichter. 2 V er st e ig e r u n g S - Ed i k t. Nr. 486 Vom gefertigien Landgerichte wird hiemit öffentlich bekannt gemacht, daß auf Anlangen der Johanna Oder- muller, verehel. Compagnazzi, nachstehende Realität deS Angela Ognibene, nämlich: Kar. Nr. 585. Eine kleine Behausung zu Salurn nebst einem Stücke Acker mit Weinbau und Murbäumen von 1242 Klaftern ; gränzend 1. an den Dekan und Gra fen Coreth, 2. und 4. an den gemeinen Weg, und 3. on Simon Unlersteiner, im Auörusspreife von 1300
. 2 Ve r st e ig e ru n g S - E d i k t. Nr. 1843 Auf Ansuchen der ErbSinlcressenten des Simon Benoni in LeiferS, und mit obervormundfchaftlicher Bewilligung werden folgende Realitäten . welche den selben nach dem Tobe des Simon Bcnoni-rnit Dekret vom 12. Mai 1841, Zahl 3131 , im Verfachbuche vor gemerkt am 19. Mai 1841, Seite 1004, zu gemeinschaft lichem Eigenthum? eingeantwortet worden sind, am 23^ März d. I. um 9 Uhr Vormittags im GroßhauSwirthS- hause zu LeifetS der freiwilligen öffentlichen Versteige rung unterzogen
werden , als! I. Die Baurecht und Gerechtigkeit deS sogenannten Ochsensuß-, Leichnam- oder HafnerhofeS zu LeiferS Kat. Zahl 4, welche Simon Benoni mit Notaril-Kauf ddo. Neumarkt 16. Jänner 1316 an sich brachte, dieser ent hält! Eine Behausung mit Hosstatt, Stadel, Stal lung und andere Zugehörungen nebst einem kleinen Ge bäude ober der Landstraße mit einem Backofen, Brannt- weinküche und einer Rottfuhrsgerechtigkeit, auch einen Garten vcn 20 Klaftern. L. Eine daneben liegende Wiese, nun zu Weinbau und Ackerfeld umgearbeitet
HeiS , 2. südlich an Anton Franzelins Nautacker und Johann Pichler, Schul lehrer, 3. westlich an Zeiger zu Deulschnofen, und 4. on Stephan Heis. O. Die sogenannte Gsallwiise, nun StreumooS von 7 allen Togmahden 60 Klaftern; gränzend 1. öst lich an Michael Fullerer und,Aloiö Widmann, 2. südlich an Probstwenser, 3. westlich an den Hosbauern und Franz Gerber, und 4. nördlich an Hrn. Jgnaz Baron v. Giovanelli. L. Einen MooSgrund, welcher dem Simon Beno ni mit Verträg vom 26. September 1337
vom Schätzungswerthe er- legen. 5. Der Käufer ist schuldig, binnen 14 Tagen nach der Versteigerung den Kauf genau nach dem Versteige- rungs -Edikte im Verfachbuche errichten zu lassen, und bei dieser gesetzliche Sicherheit für den Kaufschilling um so gewisser zu leisten, als sonst auf seine Wag, Gefahr und Kosten die betreffende Realität ohneweiterö verstei gert werden wird. Auch muß sich der Käufer nach Aus wahl der Verkäufer Kurrentschulden der Simon Beno- nischen Verlassenschaft im alten Zinsfuße