, daß auf exekutives Anlangen der k. k. Kammerprokura- tur in Innsbruck, in Vertretung des allerhöchsten AerarS, wider die Erben deS Simon Benoni, Güterbesitzers zu LeiferS, alö: 1. Karl Benoni zu Branzoll, k. k. Landgerichts Neumarkt, 2. Joseph Benoni zu Brixen, und 3. Johann Baptist Gentili zu LeiferS, als Vor mund der minderjährigen Jakob, ThereS, Franz, Rosa und Cäsar Benoni, am 14. Dezember d. I. um 9 Uhr Vormittag in der Simon Benonischen Behausung zu LeiferS nachstehende Grundstücke der öffentlichen Ver
steigerung werden unterzogen werden: l. Die Baurecht und Gerechtigkeit d«S sogenannten .Ochsenfuß-, Leichnam- oder Hafnerhofes zu LeiferS, Kat. Z. 4 , welche Simon Benoni mit Natural- Kauf ddo. Neumarkt 16. Jänner 1316 eigenthümlich an sich brachte, dieser enthält: Eine Behausung mit Hofstatt, Stallung und andern Zugebörungen nebst einem kleinen Gebäude ober der Landstraße , mit einem Backofen, Branntweinküche und einer Rottfuhrsgerechtigkeit und einem Garten von 2V Klaftern. L. Eine daneben liegende
und Weinberg kuliivirt, und mit Muhrdäumen be setzt; gränzt 1. an Stephan Häuß, 2. an den Rautacker des Anton Franzelin und an Johann Pichler, Schul lehrer, 3. an den Zeiger zu Deulschnosen, und 4. an Stephan Häuß. O. Die sogenannte Gefällwiese, nun Streumoos, von 7 alten Tagmahden 6V Klaftern; gränzt 1. an Mi chael Futterer und Älois Wibmann, 2. an Probstwenfer, 3. an den Hosbaucrn und Franz Gärber, und 4. an Hrn. Jgnaz Baron v. Giovanelli. k. Einen Moosgrund, welcher dem Simon Benoni nnt Vertrag
9 tr. T. W. II. Der Rautacker von einem alten Tagmahd, den Simon Benoni am 6. November 1324 käuflich an sich brachte. Er gränzt 1. an Anton Franzelin, 2. an den Giesen, 3. an Johann Pichler, Schullehrer, und 4. an die Raulwiese. Hiefür ist ein AuSrufSpreis bestimmt.von 200 fl.R.W. Alle oben genannten Realitäten sind den im Ein gange aufgeführten Kindern deS Simon Benoni mit dießseitigem Dekrete vom 12. Mai 1341, Z. 3131, im, Verfachbuche vorgemerkt am 19. Mai 1341, S. 1004, noch dem Tode ihres VaterS Simon Benoni
zum ge meinschaftlichen Eigenthum? eingeantwortet worden. KaufSbedingungen: 1. Unter dem Auörufspreife wird kein Anboth und nach geschlossener Versteigerung kein Nachboth ange nommen. 2. Besitz sowohl als Wag und Gefahr geht vom Tage der Versteigerung aus den Käufer über. 3. Der Kaufschilling ist von diesem Tage an nach dem Zinsfüße der ^,uf den Realitäten fürpfändlich haf tenden Passiven, welche dem Käufer zur Zahlung über bunden werden, jährlich zu verzinsen. 'Wegen Bezah lung oder Verzinsung deS an die Simon