49 risultati
Ordina per:
Rilevanza
Rilevanza
Anno di pubblicazione ascendente
Anno di pubblicazione discendente
Titolo A - Z
Titolo Z - A
Giornali e riviste
Brixener Chronik
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/BRC/1905/04_05_1905/BRC_1905_05_04_4_object_130610.png
Pagina 4 di 8
Data: 04.05.1905
Descrizione fisica: 8
Redner einen Vortrag über Autorität und Gehorsam in kirchlichen und weltlichen Dingen, welchen wir im wesentlichen hier wiedergeben: Der hochwürdigste Erzbischof Dr. Simon Aichner schreibt in seinem „QornxsnÄwm zuris eeelssiastiei-, einem allseits bewährten Lehrbuch des Kirchenrechts, 8. Auflage, im Z 31, Seite 88, wie folgt: „Es wird von allen Lehrern des Kirchenrechts anerkannt und zuge geben, daß der Staat in zeitlichen Dingen und in Rücksicht auf seine zeitlichen Zwecke derKirche

geistliche Zwecke und jedenfalls keine zeitlichen, weltlichen Zwecke verfolgt; darum hat auch die Kirche in zeitlichen Dingen keine Gewalt. Daraus folgt aber, daß auch die kirchliche Autorität in zeitlichen Dingen keine Gewalt haben kann. Wer das Gegenteil behaupten wollte oder das, was der berühmte Bischof, nunmehr Erz bischof Dr. Simon Aichner in seinem Lehrbuch des Kirchenrechts gesagt hat, nicht anerkennen wollte, obwohl es die Lehre der katholischen Kirche ist, würde sich über den Bischof

und die katholische K.rche stellen und darum in Wirklich keit nicht mehr auf katholischem Boden stehen. Das gleiche, was der hochwürdigste Herr Erzbischof Dr. Simon Aichner sagt, schreibt auch der berühmte Kirchenrechtslehrer Phillips im Z 297 seines Lehrbuches des Kirchenrechts, dritte Auflage, Seite 794, wo er über das Verhältnis der Kirche zur Staatsgewalt spricht; er schreibt folgendes: „Jede der beiden Gewalten, Kirche und Staat, ist in ihrem Wirkungskreis selbständig. Die Kirche hat demnach die Leitung

9