zu haben glaubt, hiermit erinnert, solches Erb, recht binnen einem Jahre und sechs Wochen allda anzubringen, da sonst mit den anwesenden, und sich gehörig ausweisenden Erben das Verlassen, schäfte - Geschäft gepflogen, und ihnen das Ver mögen nach den Gesetzen eingeantwortet werden würde. Vom k. k. Stadt, und Landgerichte Nattenberg * den 10. Oktober »803. Andreas Endl, k. k. Landgerichtlicher Rachsmann. Vorladrmgo, Edikt. : & Andreas Schneider, volgo Wühler, oder bethender Ander!, in der Wildschönau
, dies Ge» richts, starb den 19. August dies Jahrs im unver- ehelichten Stande, und ohne letztwillige Anord nung , mit Rücklassung eines Vermögens von 217 ft. 47 kr. : Dieser Andreas Schneider ist gemäß dem bey ihm erfundenen Taufschein, den 29. Iuly 173* zu Kirchbichl, der k. k. Herrschaft Kufstein getauft worden, dessen Aeltern hießen Mathäus Schneider, und Lucia Astnrrinn, und waren auf der Mühle zu Nomsau , der Psarr Kirchbichl. Der Vater des Erblassers war laut einem von der Oberkrit Heimsels unterm
24. Iuly 1745. ausaefertigten Lehrbriefe seiner Proseßion eia Muhlner und ein Sohn des Mathias Schneider, und der Magdalena Padnerin an der Raß , des Landgerichts Heimfels. Von Seite dieses Amtes wird daher jedermann, der an obige Verlassenschast ein Erbrecht za ha-