deS Angeklagten wvr der Notar v. Gilm. Es entspann sich nun ein interrssantes Verhör, wo bei es sich darum handelte, zu konstatiren, ob der Ausdruck „großer Schlingel' als eine Beschimpfung zu betrachten, oder, wie die Vertheidigung wollte, als eine ganz indifferente Bezeichnung ohne schimpf lichen Beigeschmack zu gelten habe. In dieser Be ziehung gab der Redakteur Schmid aus die Frage des Vorsitzenden, was er anzubringen habe, wörtlich folgende Antwort: „Ich habe, weil ich diesen Artikel gelesen
ihn der Präsident mit der Frage: „Haben Sie nichts davon gewußt, bevor er in Druck kam? Sie haben gesagt, daß Sie die Redaktion nur so' . . . . Schmid fällt ein: „DaS ist nur so eine Förmlichkeit, weil unter den Umständen, weil er (Florencourt) ein Ausländer ist, ich nur meinen Namen zeichnen lasse.' Auf eine Frage seines Ver theidigers v. Gilm, ob er, wenn er den Artikel früher gelesen hätte, darauf Einfluß genommen hätte, erwiederte Schmid wörtlich: „Ich nahm eS nicht beleidigend auf, das wird oft scherzweise
gesagt; das findet man oft in Romanen, daß eine Geliebte ihren Liebhaber einen Schlingel nennt.' Hr. v. Flore nconrt bemerkte hiezu, daß es ihm jedes mal gelingen würde, den Redakteur Schmid zur Aufnahme eines Artikels zu bewegen, auch wenn er sich anfangs weigerte, und ihm seine (Florencourts) 'Ueberzeugung beizubringen. — Gewiß ein unbezahl barer Redakteur! Hiemit war da« Beweisverfahren geschlossen. — Der Privatankläger Dr. Lindner erklärte sich mit der subjektiven Anschauung der beiden
ist, und daß also der Redakteur sich nicht erlauben dürfte, derartige kosende Ausdrücke gegen ihn an zuwenden. Die Ve-Handlung endigte damit, daß der h. Ge richlShos Hrn. v. Floren court zu 8 Tagen Arrest und zu den Kosten verurtheilie. Herr „Redakteur' Schmid aber wurde frei und ledig gesprochen. Es ist ein merkwürdige« Spiel deS Zufalls, daß unfeie zw'i großen VoikSbeglücker in Oesterreich, die de'den Demagogen Zimmermann, Redakteur der „F. eih.il' in Graz, und Florencourt in Bregenz, Ausländer sind. Es wäre wohl