lschreiberei fand. Durch diese Tätigkeit tat er nicht nur den Rechtsanwälten in Hall empfindlichen Abbruch, er brachte in vielen Fällen auch die Partei um ihr Geld, ohne durch seine Vertretung den Parteien den ver sprochenen Erfolg zu erzielen. So gab er sich dem Bauernsohn Franz Schmid als ehemaliger Advokat aus und erbot sich, die Änderung eines Urteils gegen Schmid, der zur Anerkennung der Vaterschaft und Leistung des Unterhaltes verurteilt worden war, JU erreichen. Es gelang
ihm unter diesen Vorspiegelungen von schmid einen Betrag von 50 S zu erhalten, den er angeblich für Stempel benötigte. In Wirklichkeit tat Hell in dieser Angelegenheit überhaupt nichts. Auch dem Bauern Steinlechner lockte er 100 8 heraus, indem ^ ihm vormachte, daß eine Versteigerung seines Anwesens verhin dert, bzw. aufgeschoben werden könne, wenn er eine Ranganerken nung auf einen höheren Betrag eintragen lasse. Hell erbot sich auch, daß er als angeblicher Gläubiger auftreten könne und der Bauer ließ sich in Unkenntnis
an die Firma Schmid in Zürich aufgegeben wurde, in dem er um Uebersendung eines Betrages von 700 Franken „für Sporer" ersuchte. Die Firma Schmid wies telegraphisch den verlangten Betrag an, in der Mei- Wg, ihrem Geschäftsfreunde damit aus der Klemme zu helfen. Der Betrug kam aber an das Tageslicht, als die Firma von Sporer er- suhr, daß er nie in Paris gewesen sei. Den Schaden trug in diesem Falle das österreichische Generalkonsulat, weil es entgegen dem Verlangen der Firma Schmid, das Geld nur an Sporer
den Erlös für sich. Ganz ähnlich machte er es mit einem Radioempfänger, den er nicht bezahlte und sofort weiterver äußerte. Der Verhandlung. Der Anaeklagte war bei der Verhandlung der ihm zur Last ge legten strafbaren Handlungen geständig, behauptete aber, daß er einen Teil des von Schmid erhaltenen Geldes für Stempel verwendet habe, woraus der Vorsitzende dem Angeklagten erklärt: „Sie haben kein Recht bei Gericht Eingaben zu machen, denn Sie sind kein Advokat, sondern ein Gauner. Sie können bei Gericht