verpflichtet wor den sey. In Kraft dieser verhängten Kuratel hat man sich Von nun an in allen diesen Thomas Told betretenden Rechtsgeschäften nicht mehr an ihn selbsten, sondern feine ausgestellten Kuratoren zu wenden, oder sich widrigen Fal le! die hieraus entstandenen NechtSnachtheile selbsten be>- iumesseu. K. K, Landgericht Klausen, den y. Aug. 1821. v. Sterzinger, k. k. Landrichter. Matthäus Negeie, Adjunkt. Verstetgerung«»Cbi^t. «om gräfl. v. Trapp. Landgerichte SchlanderS und Montani wird hiemit
d» I. um Z Uhr Nachmittags in der Hirschenwirths-Ve» Häufung zu Latsch vorgenommen, und nach Vorschrift ge» endet werbe». SchlanderS, den >8- Juli 1821. Gräfl. v. Trapp. Landgericht SchlanderS und Montani? Angerer, Landrichter. a KonvokationS-Edikt. Anton Kàppeller, Eigenthümer deS Windegq-GuteS dahier, ist am 10. Oktober 1809 bei einer A>saire vor Trient als Landesvertheidiger in einer nahe» Todesge fahr gewesen, uud wird nun feit dieser Zeit vermißt. Aus Ansuchen der Erben wird derselbe daher aufge