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Der Bote für Tirol
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Data: 17.03.1884
Descrizione fisica: 8
Verhandlung des Verbrechens der Störung der öffentlichen Ruhe von den Geschwornen in Inns bruck mit 11 gegen 1 Stimme schuldig erkannt, zum Verluste der halben Cantion nnd zn 13 Monaten schweren Kerkers vernrtheilt. Redacteur Zampieri wurde von derselben Anklage mit 3 gegen 4 Stim men freigesprochen. Aus dem Gerichtssaale. Wien, 14. März. Der Process gegen die Mördercompagnie Schenk undGe nassen fördert eine geradezn unglaubliche Verworfenheit Hugo schenk» zutage. So hat Schlossarek heute ausgesagt, dass

Hugo Schenk einmal wollte, „dass sie ein Frauen zimmer an einen Baum anbinden, es mit Petrolenm beziehen und dann anzünden sollen'. Hugo Schenk hatte darauf kein? andere Antwort, als ein empören des Lächeln. Der Präsident Graf Lamezan gerieth durch dieses geradezu unqnalisicierbare Benehmen Schenks in große Aufregung und rief dem Verbrecher zu, dass eine solche Verworfenheit vielleicht noch nie vorgekommen. Dann rief Schlossarek meinend aus, dass Hugo den Karl Schenk verleiten

wollte, seine (Schlossareks) Frau umzubringen. Der Präsident erklärte, dem Schlossarek glauben zu wollen, den Hugo Schenk aber als einen Lügner bis in das innerste Mark der Knochen bezeichnen zu müssen. Thatsäch lich bekennt Schlossarek reumüthig seine Schuld, die beiden Schenk aber fachen sich reinzuwaschen. Hugo Schenk insbesondere will bei keinem Mord mit Hand angelegt, sondern stets nur alles „arrangiert', die „Arbeit' aber schlossarek überlassen haben. Wien, 16. März. Im Processe Hugo Schenk und Genossen hat gestern

abends der Gerichtshof folgendes Urtheil gefällt: Hugo Schenk und Karl Schlossarek sind des Verbrechens des meuchlerischen Raubmordes, des Verbrechens des versuchten meuch- le> ischen Raubmordes und des Verbrechens des Raubes, Hugo Schenk auch des Verbrechens der Mitschuld am Diebstahle; Karl Zcheuk des Verbrechens des meuch lerischen Raubmordes, der Mitschuld am Raube und der Theilnahme am meuchlerischen Raubmorde schul dig und werden nach Z 136 St. G. verurtheilt zum Tode durch denStrang

. Auch hat der Gerichts hof gemäß der gesetzlichen Bestimmung folgende Reihenfolge der Vollstreckung des Urtheils angeord net: Karl Schenk, dann Schlossarek uud zuletzt Hugo Schenk. Die Verurtheilten werden ferner, und zwar -^ugo Schenk und Schlossarek zu gleichen Theilen, znm Ersatz von 77 fl. an Franz Podbera, von 17l) fl. an Franz Bauer, von 476 fl. an die Erben der Josephine Timal — alle Drei znm Ersatz? von 1260 fl. 6t) kr. an die Verlasscuschasts-Jnstanz nach Katharina Timal, von 1177 sl., 1139

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