von Vorfällen an dieser Anstalt besprochen und an mich die Frage gerichtet wird, was ich zu tun gedenke, um die m Beschwerde gezogenen Mißstände an der genann ten Anstalt zu beseitigen. Indem ich die Ehre habe, diese Interpellation zu beantworten, erlaube ich mir. Nachstehendes mitzuteilen: Wie die gepflogenen eingehenden Erhebungen ergeben haben, ist es richtig, daß der Hauptlehrer dieser Anstalt, Professor Josef Schenk, einmal einen Zögling des, zweiten und ein andermal einen solchen des dritten
Jahrganges während des Unter richtes strafweise vor die Schulbank auf den Zim merboden knien ließ. Der Landesschulrat hat nach Untersuchung des Falles das Vorgehen des Professor Schenk dem selben als unpassend und ungehörig ausgestellt. Eine Wiederholung ist nicht vorgekommen. Was den in der Interpellation besprochenen Disziplinarfall des Zeuglings Leutner anbelangt, so sei zunächst bemerkt, daß auf Grund eines lan- desschulrätlichen Erlasses für die Lehrerbildungs anstalt in Bozen die Einrichtung
bestand, daß für seinen Eltern wohnt, von feiten derselben oder de ren Stellvertreter, eventuell von dem Zöglinge selbst, dem Direktor sein verantwortlicher Aufseher namhaft gemacht wurde. Nun gelangte Professor Schenk als verantwortlicher Ausseher 3er Zöglinge, darunter Leutner, bei einer wegen Disziplinar»»- drigkeiten gegen den Zögling Leutner eingeleiteten Untersuchung zur Kenntnis von dessen Teilnahme an einer Verbindung namens„Cimbria.' Die Art, wie er dazu gelangte, war vom Standpunkte
der Unter suchung ist zu bemerken, daß durch den oben er- wähnten Leutner der Zögling Kury als Mitglied der ..Cimbria' angegeben wurde, welch letzterer ohne irgend eine Zusicherung des Professors Schenk freiwillig Angaben in dieser Sache machte. Da die als Mitglieder der „Cimbria' bekannt gewordenen Zöglinge sich durch Teilnahme an der gedachten Verbindung, also an einem Verein — einer Uebertretung der Disziplinarvorschriften schuldig gemacht hatten ,ist aus diesem Grunde
ihm wegen des gedachten Disziplinarvergehens auf Grund des §60 des Organisationsstatutes ein Verweis vor der Lehrerkonferenz erteilt, wobei ihm die Ausschließung aus der Anstalt im Falle einer neuerlichen Uebertretung der Disziplinarvorschrif- ten angedroht worden -ist. Was die in der Interpellation erwähnte Er örterung der Bedeutung des Ehrenwortes durch Professor Schenk anbelangt, so hat. wie der Lan desschulrat berichtet, ide Aeußerung des Genannten dahin gelautet, daß dem von nicht großjährigen