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Pagina 7 di 10
Data: 21.09.1907
Descrizione fisica: 10
des sechsten allgemeinen österreichischen Katholikentages in Wien, I., Fleischmarkt 15, zweite Stiege, 1. Stock 10, zugleich mit der Anzeige seiner Teilnahme am Katholikentage bekanntgeben, damit demselben die zur Erlangung der Fahrpreisbegün stigung notwendige Legitimation zugleich mit der Legitimation sür den Katholikentag zugesendet wer den kann. Bemerkt wird, daß die Südbahn- und Staatseisenbahn-Gesellschaft, ferner Afpang- und Priv. österreichische Nordwestbahn keine, spezielle Ermäßigung gewährte

raumes die Ware nicht zurücksendet, diese behalten wolle und bezahlen werde. Zur Bezahlung der Ware ist der Adressat vielmehr erst dann ver- pflichtet, wenn er sie in Gebrauch genommen, ver braucht, veräußert hat und dergleichen. Aus Grün den der Vorsicht ist es allerdings angezeigt, wenn man die Ware nicht zu kaufen beabsichtigt, hievon den Absender in Kenntnis zu setzen und ihm frei zustellen, die Ware abholen zu lassen. Der Weinlesesonderzng der Südbahn wird zufolge einer Kundmachung der Handels

bei der Station der Südbahn Bozen—Gries anzubringen. Znm neuen Weingesetz. Nachdem am 31. August d. I. die Publikation des neuen Wein gesetzes ersolgt ist, tritt dasselbe mit 1. Dezember l. I. in Wirksamkeit. Es wird nun vielfach die Meinung vertreten^» daß Weine, welche in der Zwischenzeit mit Zucker und Wasser versetzt worden sind, nach dem 1. Dezember l. I. noch verkauft werden dürfen. Dies entspricht jedoch ganz und gar nicht dem Sinne des Gesetzes. Da aber bekanntgeworden ist, daß man sich trotzdem

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