trat der Roveretaner Sektion dieses Vereines mii 100 Kronen als Stifterin bei. Schwurgericht. Ein unredlicher Bahnbediensteter. ' ' Bozen, 9. März Heute vormittags stand der 29jährige Südbahn-Maga zinsdiener Alois Caldera, nach Auer zuständig, katho lisch, verheiratet, wegen wiederholter Betrügereien vor dem Den Vorsitz führte Herr Kreisgerichtspräsident Hofrat Baron Biegeleben, Beisitzer waren Herr Landesgerichtsrat Dr..Christanell und Herr Landesgerichtsrat R. v. Attlmayr. Äie Anklage vertrat
, Nagelebauer, Untermais Die Anklageschrift besagt: Die k. k. Staatsanwaltschaft Bozen erhebt vor dem zu ständigen k.k. Kreisgericht als Geschworenengericht Bozen gegen Alois Caldera, geboren am 10. April 1881 in .Bozen (Zwülfmalgreien), zuständig nach Auer, katholisch, -verheiratet, -Magazinsdiener, Boznerboden Nr. 418, die Anklage: Er habe von Anfang August 1908 bis Ende Auaust . , ^ , und Haublungen die Organe der Südbahn-Gesellschaft in Irrtum geführt, durch welchen teils diese Gesellschaft, teils
in gröblichster Weise dazu, um sich teils zum Schaden der Südbahn, teils zum Schaden von Parteien rechtswidrige Vermögensvorteile zuzuwenden. Dieses Trei ben setzte er bis Ende August 1909.'fort. Da erfolgte die Entdeckung infolge einer Reklamation der Firma Fratelli Bortolotti, welche sich beschwerte, daß fortgesetzt Beträge für „Ladung richten' als „Barvorschüsse' verrechnet würden, obgleich sich! früher nie derartige Anstände ergeben hatten und obwohl sie auch nie seitens der Bahn auf mangelhaste Verladung
ihrer Holzfrachten aufmerksam gemacht worden war. - Es stellte sich nun heraus, daß Caldera in der angeführ ten Zeit in folgender Weise vorgegangen war: Für jene Frachten, die in der Ladestelle Kardaun, welche Von Privat- Jnteressenten errichtet wurde, zur Verladung gelangen, hebt die..Südbahn eine Gebühr von 7 Kronen per Wagen für dessen Rückstellung von Kardaun nach Bozen ein, indem sie diese Gebühr als (tatsächlich nicht ausbezahlten) Barvor schuß verrechnet. Die Frachtbriefe erhalten zur Unterschei dung
er aber dabei nicht bloß 7 Kronen (bei Doppelladungen 14 K.) ein, sondern auch noch einige Kronen für „Ladung richten'. Hätte der Kassier auf dem Frachtbrief -Duplikat den Vermerk „In Kardaun verladen' gesehen, dann wären die 7 Kronen zu Gunsten der Südbahn verrechnet und nicht an den Ubergeber des Frachtbriefes (in diesem Falle Cal dera) ausgezahlt worden. Da die betreffenden Wagen aber tatsächlich in Kardaun verladen waren, wurde die Südbahn jedesmal um diese überstellungsgebühr Kardaun-Bozen ver kürzt