einmal in Berücksichtigung der herrschenden Kinderkrankheiten verschoben werden, sindet aber, nachdem dieselben erloschen sind, jetzt statt. Der Lichtbildervortrag ist nur für Kinder. Akms von der SLdbshu Md der Firma Artterbmer u. 8omv. Es wiro uns geschrieben: Wie bekannt, übergab am 1. Jänner d. I. die Südbahn den Rollfuhrdienst, welchen selbe bis dahin gewiß nicht zum eigenen Schaden selbst führte, um den jährlichen Anerkennungszins (Pacht kann man bei einer solchen Spottsumme nicht sagen) von 600 Kronen
Entgelt zu leisten. Ueberdies wurde noch der Firma Unterberger zugestanden, Güter nach 6 Uhr abends, d. i. nach Magazinsschluß, zur Anfuhr zu bringen. — Warum gerade dieses letz tere Recht nur Unterberger einrüumen — sind die anderen Speditionsfirmen, wie Gottardi, Suitner, vueber usw., weniger als diese? Abgesehen davon, daß es reglementswidrig ist, so hat doch bei einem so großen Unternehmen, wie es die Südbahn ist, das Sprichwort zu gelten: „Gleiches Recht für alle"; denn auch die Pflichten
der Bahnvertvaltung sind -die gleichen wie jene Unterbergers. Wir möchten hier den Herren Spediteuren und Kaufleuten den Rat geben, sich an die Handelskam mer oder direkt an die Direktion der Südbahn zu wenden, daß ihnen auch das Recht zugestanden wird, nach 6 Uhr abends Güter zur Anfuhr zu bringen, oder daß es für alle ein gleiches Verbot gibt, nach 6 Uhr abends nichts mehr zusühren zu dürfen, denn was dem einen recht, ist dem andern billig. Der Anerkennungszins für Wagenstand auf Süd- bahnboden wäre
, Ketten, Weinseile, Stricke, Zargen, Unterlaghölzer, Winden, Tragseile, Wein schlauch, Trageisen, Drucksachen, wie Bücher usw.) wurde einfach um ein paar 100 Kronen der überneh- n enden Firma überlassen, obwohl dasselbe minde stens den zehnfachen Wert der wirklichen Kauf- smnme ausmacht. Doch gerade dieser letztere Punkt ist noch näher zu besehen. Steht der Südbahn überhaupt das Recht zu, das Inventar einfach mir nichts, dir nichts zu verkaufen? Wir glauben nicht; denn das Inventar des Roll