am 30. v. M. die statutenmäßige Ge neral-Versammlung des hiesigen Frauenhilss- Zweigvereines vom Rothen Kreuz statt, wel cher die Vereins-Ausschuß-Damen nahezu voll zählig beiwohnten. Nach ersolgler Begrüßung der erschienenen Damen durch die Frau Prä sidentin und Bekanntgabe der Gegenstände der Tagesordnung wurde dem Sekretär und Beirathe des Vereines Herrn Oberlandesge richtsrathes von Trentini das Wort ertheilt, welcher in erster Linie der Verluste gedachte, die der Verein durch den im Lause des ver flossenen Jahres
den ehrwürdigen Schwestern vom hl. Kreuz gewidmet, unter der ausdrücklichen Bedingung, daß, wenn deren Hilfe als Krankenpflegerinnen von un vermögenden Personen in Anspruch genom men werden sollte, sie diese Krankenpflege un entgeltlich zu leisten haben, welche Bedingung von der Frau Oberin angenommen wurde. Durch diese Spende, des Rothen' Kreuzes wurde, wie die gelieferte Nachweisung darthut, gar manchem Armen, der schwer krank dar- niederlag, die Wohlthat einer ordentlichen Krankenpflege zu theil, weshalb
sich dem- . nach das Vereinsvermögen mit 1. Februar 1900 wie folgt: l. Sechs Stück Pfandbriefe der österreichischen Bodenkreditbank ä 2000 Kronen, 12000 Kronen; 2. Sparkassaeinlage 17621 Kronen 4 Heller; also zusammen 29.621 Kronen 4 Heller. In dem Bestände dieses ansehn lichen Vermögens. mit welchem der Frauenhilfs- verein vom Rothen Kreuz in Bozen als der allererste im Lande Tirol dasteht, drückt sich die Opserwilligkeit und Hingebung der Ver einsausschuß-Damen und der Mitglieder in solch' hervorragender Weise
, welche die Gele genheit wahrnahm, die erschienenen Damen zu bitten, ihr auch fernerhin treu zur Seite stehen zu wollen, geschlossen. Aus dem gleich zeitig erstatteten Rechenschaftsberichte über den hier bestehenden Männerhilfszweigverein zum Rothen Kreuz entnehmen wir, daß das Ver mögen desselben sich durch die abgereisten Zinsen und die Mitgliederbeiträge mit I.Jän ner 1900 auf 1757 fl. erhöht hat. Dasselbe liegt in der hiesigen Sparkasse fruchtbringend an. Zum Schlüsse müssen wir noch nach tragen
, daß bei der Generalversammlung allen fördernden und unterstützenden Mitgliedern des Frauen- und Männerhilfs-Vereines der wärmste Dank ausgesprochen und die Bitte beigefügt wurde, sie möchten auch fernerhin die gute Sache des Rothen Kreuzes nach ihren besten Kräften unterstützen. ** Für Landsturmpflichtige. Der Stadtmagistrat Bozen ersucht uns um Auf nahme folgender Mittheilung: Im Sinne der Verordnung der k. k. Landesvertheidigungs- Oberbehörde Nr. 4853 Mil. vom 17. Novem ber 1899 werden die Zimmergewehr-Schieß- übungen