. Um dieselbe Zeit war auch das Haus in Flammen aufgegangen. Von verschiedenen Personen wurde der Ausbruch des Feuers rückwärts beim Dache beobachtet. Im Hause selbst waren die Kinder des Angeklagten und seine Lebensgefährtin Rosa Schölzhorn anwesend. Das Anwesen brannte fast vollständig nieder. Dos Vieh und ein Teil der Einrichtung konnte gerettet werden. Der Schaden betrug über 19.000 Schilling. Der Angeklagte konnte Nachweisen, daß er den ga«. zen Nachmittag nicht zu Hause war und daher den Brand nicht gelegt
haben könne. Ein Streit zwischen der Rosa Schölzhorn und dem Angeklagten, in deffev Verlaus sich die beiden Vorwürfe, die sich auf die Brandlegung bezogen, machten, kam zu Ohren der Gendarmerie und Isidor Schölzhorn wurde verhaftet. Inzwischen hatte auch der frühere Besitzer des abge brannten Hauses, Alois Singer, Verdacht geschöpft und. er betraute daher den Guggenbichler mit der Ausdek- kung dieses Verbrechens. Guggenbichler, der zur Verhandlung aus der Straf haft — er sitzt wegen Verbrechens
des Diebstahls - norgeführt wurde, löste die ihm gestellte Aufgabe. W Rum im Tee setzte er der Rosa Schölzhorn za und diese erklärte schließlich, daß sie aus Rache, weil der Angeklagte sie schlecht behandelt habe, das Haus in Brand steckte. Der Angeklagte sei vollkommen un schuldig. Das Strafverfahren wurde hierauf gegen Isidor Schölzhorn eingestellt und die Anklage gegen Rosa Schölzhorn erhoben. Man wird ganz wirr, wenn man dieses Durchein ander hört, dabei wirkt noch mehr irreführend, daß Rosa
, die Lebensgefährtin des Angeklagten Isidor Schölzhorn, eine entfernte Verwandte des Angeklag ten ist, daher auch Schölzhorn heißt. Am 12. Juni 1933 war Isidor Schölzhorn aus Grund der Selbstbeschuldigung der Rosa enthaftet worden, am 20. Juni 1933 erschien Isidor bei Gericht und erklärte: „Ich kann es nicht mehr aushalten, das Gewissen drückt mich so, lieber einige Jahre büßen, als in der Hölle. Die Rosa ist ganz unschuldig, ich habe das Haus angezündet." Dann erzählte er die Geschichte mit dem Wachsstock
. In einem Prozeß, der in Rattenberg beim Bezirk gericht gegen Isidor Schölzhorn anhängig war, legte Isidor Schölzhorn eine falsche Zeugenaussage ab. Ein gewisser Plattner und Rosa Schölzhorn bestätigten, auf Anstiftung durch Isidor, in einer falschen Zeugen aussage die unwahren Angaben des Isidor SchölZ- Horn. Isidor Schölzhorn war früher Besitzer des Adt>- l a r i g u t e s am Pillersee, das er einem gewissen Ork ner verkauft hatte. Im Kaufvertrag verpflichtete sich der Angeklagte, die Zinsen