in Folge hohen Hofkanzlel-DekreteS vom 23. Februar 1844, Nr. 5679, zur allgemeinen Kenntniß ge bracht. Innsbruck, den 15. März 1344. Vom k. k. LandeS-Gubernium für Tirol und Vorarlberg. KlemenS Graf und Herr zu BranbiS, Gouverneur. Robert Freiherr v. Benz, k. k. Aice -Präsident. Karl v. Froschauer, k. k. Gub.-Rath. -s Circular« 3 über dos unbefugte Terpentin- oder Pechsammeln. Es sind mehrere Falle vorgekommen, in welchen Jntivl« duen wegen des unbefugten Terpentin - oder Pechsammelns in Kriminal
, so wie das Grasmähen od»r AuSreißen. worin die Nebennutzungen der Wälder bestehen, ist Niemanden als dem Nutz-Eigenthümer des Waldes, oder den von ihm aufgestellten oder berechtigten Personen gestaltet. Innsbruck, den 22. März 1844. Vom k. k. Landeö-Gub»rnium für Tirol nnd Vorarlberg. KlemeyS Graf und Herr zu BrandiS, Gouverneur. Robert Freihrrr v. Benz, k. k. Vict-Präsident. Joseph Danler, k. k. Gub.-Rath. 5 Kundmachung 1 wegen Aufhebung des FrankirungSzwanges bezüglich der Korrespondenz zwischen Oesterreich