Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
Hälfte des 13. Jahrhunderts werden die Fälle, wo Ministerialen als nobiles bezeichnet werden, immer häufiger, und im Laufe des 14. Jahrhunderts verschmelzen sie vollständig mit den alten, aber nicht mehr sehr zahl reichen „Edeln' und bilden mit diesen den Stand der „Herren'. 1 ) Einen niedrigeren Rang als die Dienstmannen nahmen die Ritter (mil it es) ein, obwohl ursprünglich beide Classen den Charakter der Un freiheit gemeinsam hatten. Es waren dies Unfreie, welche von Fürsten, Grafen
und freien Herren oder von Dienstmannen gegen die Verpflichtung zum Waffendienste kleinere Güter zu Lehen hatten, ohne sich wie die Ministerialen durch den Hofdienst zu einer höheren Stellung aufschwingen und Einfluss auf die Landesangelegenheiten erlangen zu können. Im 13. Jahrhundert, wo der Unterschied schärfer hervortritt und die Ritter als eigener Stand erscheinen, konnten diese mit Dienstmannen keine ebenbürtige Ehe eingehen, und sie konnten nicht wie diese Vasallen
, an den Landtagen theilzunehmen, erlangten. 2. Die Städte. Neben dem Adel gelangte in den österreichischen Ländern auch das Bürgerthum zu socialer wie politischer Bedeutung.' 1 ) Hasenöhrl, S. 74- ff'. Ihre veränderte Stellung zeigt sich auch darin, dass sie schon im 13. Jahrh. nicht mehr minist er vii es ducw , sondern mimateriales terrae heißen, Wretschko, S. 29. ■) Sie werden als „milite. s et cliente-f\ „Rittef und Knappen', später „Ritter und Knechte'' bezeichnet, wobei unter dem letzteren Ausdrucke immer
jene Ritter- bärtigen zu verstehen sind, welche noch nicht wirklich den Ritterschlag erhalten haben. Uber die Stellung der Ritter a. 0. v. Za Hing er, Ministeriales und Milites (Innsbruck, 1878). s h Weil sie wohl Lehen empfangen, aber nicht verleihen konnten, hießen sie „Einschildige' und bildeten nach lehenrechtlicher Anschauung den untersten He er schild. 4 ) Nähere Ausführungen in meiner „Geschichte Österreichs', 1, 485 ff. und bei Luschin, öst. Reichsgesch. 240 ff. Vgl. Werunsky